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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 08.10.2021

08.10.2021 - Artikel

Aufnahme ehemaliger afghanischer Ortskräfte in Deutschland

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema Ortskräfte aus Afghanistan. Verfügt das Auswärtige Amt inzwischen über eine Namensliste der Ortskräfte, die ein Aufnahmezusage für Deutschland erhalten haben?

Wenn ja, wie viele Menschen stehen auf dieser Liste? Bitte sagen Sie dazu, ob mit oder ohne Angehörige.

Eine Nachfrage: Hat es auch noch Veränderungen auf der Liste weiterer schutzbedürftiger Personen ‑ ich meine die sogenannte Menschenrechtsliste ‑, gegeben oder steht noch die im September genannte Zahl von rund 2600 Personen plus Kernfamilien?

BURGER (AA): Vielen Dank! ‑ Wir haben uns ja auf ein ressortgemeinsames Vorgehen bei der Erhebung und Kommunikation dieser Ortskräftedaten unter Federführung des Bundesinnenministeriums verständigt. Das Auswärtige Amt meldet die Zahlen an das Bundesinnenministerium, welches dann die Zahlen für die gesamte Bundesregierung kommuniziert. Diese Abstimmung ist in vollem Gange. Ich hoffe, dass wir auch sehr schnell entsprechende Zahlen kommunizieren können.

Es kann dabei mitunter zu Verzögerungen kommen. Das liegt im Fall des Auswärtigen Amtes daran, dass wir uns nicht nur um unsere eigenen Ortskräfte kümmern, sondern beispielsweise auch um Ortskräfte von Mittlerorganisationen wie dem DAAD, dem Goethe-Institut, aber beispielsweise auch um Ortskräfte der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der NATO, für die Deutschland Verantwortung übernommen hat. Das erhöht natürlich die Komplexität, weil wir auf Zulieferungen von solchen Organisationen angewiesen sind. Dabei kommt es zu Rückfragen und entsprechend zu möglichen Anpassungen. Wir haben die Zahlen jedoch intern konsolidiert. Sie befinden sich gerade im Meldeprozess an das BMI.

FRAGE: Sie hatten gestern über einen Charterflug aus Pakistan mit Afghanen und Afghaninnen berichtet. Sie sagten, es gebe weitere Optionen in der Pipeline. Können Sie uns darüber informieren?

BURGER: Ich kann über diese weiteren Optionen hier an dieser Stelle noch nichts sagen, weil sich die weiteren Optionen noch in Prüfungen befinden. Das ist ein sehr sensibler Prozess. Sie wissen, dass wir für alles, was wir dort tun, auf Zustimmung oder zumindest Duldung derjenigen angewiesen sind, die vor Ort die Kontrolle ausüben. Was Optionen angeht, die Drittstaaten betreffen ‑ beispielsweise Nachbarstaaten ‑, sind wir auf deren Mitwirkung angewiesen. Deswegen muss ich um Verständnis bitten, dass wir über Optionen, die wir zwar im Moment vorbereiten, aber die wir noch nicht aktivieren konnten, hier keine Auskunft geben dürfen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir sehr konkret an verschiedenen Optionen dran sind, um die Ausreise von Menschen aus Afghanistan, für die wir Verantwortung tragen, zu erleichtern und vor allem auch zu beschleunigen.

ZUSATZFRAGE: Lernfrage: War das der erste Charterflug aus einem Nachbarland Afghanistans in Sachen Ortskräfte?

BURGER: Das war der zweite Charterflug aus Pakistan. Ich hatte in der letzten Regierungspressekonferenz am Mittwoch hier die Zahlen für Visa vorgetragen, die wir im Rahmen dieser Operation in den Nachbarstaaten vergeben haben. Die bei weitem größte Zahl ist von unserer Botschaft in Islamabad vergeben worden, nämlich ungefähr 650. Das zeigt, dass es tatsächlich in einem gewissen Umfang Menschen gelingt, die Grenze zu überqueren und zu unserer Botschaft in Islamabad zu kommen. So, wie wir das in Aussicht gestellt haben, wird bei Vorliegen einer entsprechenden Aufnahmezusage dort sehr schnell und unkompliziert ein Visaverfahren durchgeführt.

Weil es aus unserer Sicht für die Beteiligten schnell und gut ist, bieten wir eben auch Charterflüge an, um diese Leute nach Deutschland zu bringen, damit nicht jeder Einzelne auch noch selbst die Logistik dieser Reise nach Deutschland organisieren muss.

FRAGE: Frage zum Thema Visaerteilung für den Familiennachzug: Nach unseren Recherchen gab es vor dem Verwaltungsgericht Berlin in den letzten Jahren mehrere tausend Fälle, die mit einer Einigung und dann einer nachträglichen Erteilung eines Visums geendet haben. Wie erklären Sie sich, dass das Auswärtige Amt vor Gericht so oft die ursprüngliche Visaablehnung der Botschaften vor Ort wieder zurückzieht?

BURGER: Das kann man so pauschal nicht beantworten, weil das natürlich von den Umständen jedes Einzelfalls abhängt. Eine sehr einfache Erklärung ‑ das kann ich jetzt nur anekdotisch sagen ‑ ist eine Fallkonstellation, die nicht so selten ist, dass ein Antrag abgelehnt wird, weil beispielsweise Dokumente zunächst einmal unvollständig vorgelegt wurden, im gerichtlichen Überprüfungsverfahren aber die Antragsteller beispielsweise Dokumente nachreichen und dann auf dieser Grundlage das Visum erteilt werden kann, ohne dass es dazu eine Entscheidung des Gerichts bedarf. Das ist nur eine mögliche Konstellation. Es gibt sehr viele unterschiedliche Konstellationen, in denen so etwas geschehen kann.

Zu den von Ihnen erwähnten Zahlen müsste ich gegebenenfalls eine Einschätzung nachliefern. Die Statistik dazu habe ich hier nicht präsent.

ZUSATZFRAGE: Unsere Anwälte sagen, dass aus ihrer Sicht der eigentliche Grund für diese langwierige und für die Betroffenen auch recht kostspielige Praxis ist, dass man mögliche Berechtigte abschrecken will. Das heißt ganz konkret, dass man die Zahl der Familiennachzüge kleinhalten möchte. Was sagen Sie zu dem Vorwurf?

BURGER: Den Vorwurf weise ich zurück. Unsere Visastellen entscheiden nach Recht und Gesetz. Familienzusammenführung ist in vielen Fällen ein gesetzlich, teilweise sogar grundgesetzlich verbriefter Anspruch. Deswegen gibt es natürlich überhaupt keine Absicht vonseiten der Visastellen, diese Familienzusammenführung bzw. diesen Familiennachzug zu unterbinden. Im Gegenteil. Unsere Visastellen sind gehalten ‑ und sie arbeiten daran ‑, den gesetzlich verbrieften Anspruch und den grundgesetzlich verbrieften Schutz von Ehe und Familie entsprechend umzusetzen.

FRAGE: Die Familien warten aber trotzdem seit Jahren immer wieder auf Genehmigungen. Das zermürbt ja viele Familien auch. Was tut denn das Auswärtige Amt dafür, dass sich das verkürzt? Sie wollen ja auch nicht, dass die Familien leiden, wenn Sie wollen, dass das alles nach Recht und Gesetz geht.

BURGER: Auch das ist sehr schwer pauschal zu beantworten, weil sich die Konstellationen auf der ganzen Welt sehr stark unterscheiden. Es gibt insbesondere bestimmte Länder, wo das Dokumentenwesen in einem sehr schlechten Zustand ist und beispielsweise Personenstandsurkunden einfach keine besondere Beweiskraft besitzen, weil sie sehr einfach zu fälschen oder falsch ausgestellt erhältlich sind. Weil die Grundlage, auf der beispielsweise ein Visum zur Familienzusammenführung ausgestellt wird, jeweils ist, dass eine Familienbeziehung besteht ‑ beispielsweise eine Ehe ‑, führt das in solchen Konstellationen oft dazu, dass Familiensachverhalte, die in einem anderen Land vielleicht relativ einfach nachzuweisen wären, in einem Land und in einer anderen Konstellation sehr viel aufwendiger nachzuweisen sind, beispielsweise über Abstammungsgutachten oder Ähnliches. So etwas kann natürlich zu erheblichen Verzögerungen führen.

In vielen Ländern ist es in den letzten Jahren insbesondere auch aufgrund der COVID-19-Pandemie so gewesen, dass unsere Visastellen in ihrer Arbeit sehr stark eingeschränkt waren, weil etwa der Publikumsverkehr nicht in der normalen Form möglich war oder unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach aufgrund der geltenden Gesetze vor Ort gar nicht erst zur Arbeit kommen durften. Das hat in einigen Ländern auch zu erheblichen Verzögerungen geführt.

In wieder anderen Ländern ist es schlicht auch eine Frage der Bearbeitungskapazitäten, weil die Zahl der Fälle einfach sehr, sehr hoch ist. Auch da verfolgen wir verschiedene Modelle, um zu versuchen, diese Prozesse zu beschleunigen. Es gibt in einer ganzen Reihe von Ländern beispielsweise eine Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die sogenannte Family Assistance Programmes betreibt, wo Familien beraten werden und ihnen geholfen wird, Dokumente und Anträge so vorzubereiten, dass über sie dann auch schnell entschieden werden kann.

Ich glaube, das alles zeigt, dass wir uns dieser Problematik bewusst sind und dass wir das, was wir können, leisten und immer wieder nach neuen Wegen suchen, um zu versuchen, diese Prozesse zu beschleunigen.

Urteil des polnischen Verfassungsgerichts über die Vereinbarkeit des polnischen Rechts mit einigen EU-Gesetzen

FRAGE: Das polnische Verfassungsgericht hat gestern die EU-Verträge teilweise für verfassungswidrig erklärt. Ist dieses Urteil für die Bundesregierung ein Grund zur Sorge?

SEIBERT (BReg): Ich würde sagen, dass, weil sich heute auch schon der Bundesaußenminister gemeldet hat, vielleicht zuerst der Sprecher des Außenministeriums antwortet.

BURGER (AA): Ich darf Ihnen kurz eine Äußerung von Bundesaußenminister Maas vortragen, die er heute gegenüber einer großen deutschen Mediengruppe getätigt hat. Der Bundesaußenminister hat gesagt:

„Wenn ein Land sich politisch dafür entscheidet, Teil der EU zu sein, muss es auch dafür Sorge tragen, die vereinbarten Regeln voll und ganz umzusetzen. Mitglied in der Europäischen Union zu sein, bedeutet, dass wir gemeinsame Werte verfolgen, von einem starken gemeinsamen Binnenmarkt profitieren und mit einer Stimme sprechen. Es bedeutet aber auch, dass wir uns an gemeinsame Regeln halten, die das Fundament der Europäischen Union bilden – mit allen Konsequenzen. Die EU-Kommission hat unsere volle Unterstützung für ihre Aufgabe, dem europäischen Recht überall in der EU Geltung zu verschaffen.“

Ergänzend dazu kann ich Ihnen vielleicht sagen, dass wir die gestrige Entscheidung des polnischen Verfassungstribunals zur Kenntnis genommen haben. Einzelheiten dieser Entscheidung können wir an dieser Stelle nicht kommentieren, auch weil die Entscheidung noch nicht offiziell verkündet wurde.

Zugleich möchte ich grundsätzlich betonen, dass unsere Position ganz eindeutig ist: Eine einheitliche Anwendung des europäischen Rechts ist unverzichtbar. Es besteht kein Zweifel, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Die EU-Verträge wurden unterzeichnet und ratifiziert. Alle Mitgliedstaaten sind weiterhin verpflichtet, sich an sie zu halten.

FRAGE: Ich hätte ganz gerne Herrn Seibert nach den Konsequenzen gefragt. Es gibt ja schon Forderungen, dass man Geldzahlungen an Polen einstellen soll. Ist das eine Position, die die Bundesregierung auch befürwortet?

SEIBERT: Zunächst einmal unterstreiche ich alles, was der Kollege aus dem Auswärtigen Amt gesagt hat.

Die Europäische Kommission ist die Hüterin der Verträge. Sie ist zuständig, zu überwachen, wie das Unionsrecht eingehalten wird. Deswegen ist es jetzt an ihr, und das hat die Europäische Kommission ja auch schon angekündigt, das polnische Urteil und vor allem die Begründung dieses Urteils sehr genau zu prüfen. Dann kann über die nächsten Schritte entschieden werden. Die Kommission hat dabei das volle Vertrauen der Bundesregierung.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, es gibt jetzt keine eigene deutsche Position, was mögliche Konsequenzen angeht?

SEIBERT: Na ja, die deutsche Grundüberzeugung hat der Kollege aus dem Auswärtigen Amt ja jetzt auch gerade noch einmal sehr klargemacht. Aber es ist tatsächlich die Rolle der Europäischen Kommission, zu überprüfen, wie in den 27 Mitgliedstaaten das Unionsrecht eingehalten wird. Dafür liegt jetzt dieses Urteil vor, wenn es auch noch nicht offiziell verkündet wurde, wie wir gerade gehört haben. Es wird eine Begründung geben. Die muss man sehr genau prüfen. Dann ist es an der Kommission, nächste Schritte zu gehen. Sie hat dabei das volle Vertrauen der Bundesregierung.

FRAGE: Hält die Bundesregierung das polnische Verfassungstribunal für unabhängig?

BURGER: Ich habe dazu hier für die Bundesregierung keine Einschätzung vorzutragen. Herr Seibert hat gesagt, dass es Aufgabe der Europäischen Kommission ist, über die Einhaltung der Verträge zu wachen. Dazu gehört auch die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeitsprinzipien. Insofern sind für uns die Feststellungen maßgeblich, die die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof in dieser Frage treffen.

ZUSATZFRAGE: Aber wir hatten hier ja auch immer wieder das Thema des polnischen Justizsystems. Die Vorsitzende des Verfassungstribunals ist eine enge Vertraute des PiS-Gründers und -Parteivorsitzenden. Im Grunde wird das Verfassungstribunal ja von der polnischen Regierung kontrolliert. Dementsprechend stelle ich die Frage nach der Unabhängigkeit.

BURGER: Genau mit dieser Frage haben sich ja, wie gesagt, der Europäische Gerichtshof und die Europäische Kommission befasst, und die unterstützen wir in ihrer Rolle.

Gescheiterte Verlängerung des Mandats der Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen im Jemen

FRAGE: Im UN-Menschenrechtsrat ist die Verlängerung einer Untersuchungskommission zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen im Bürgerkriegsland Jemen gescheitert. Gibt es dazu eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes?

BURGER (AA): Ja. Wir bedauern zutiefst, dass die Jemen-Resolution im Menschenrechtsrat gescheitert ist. Im Jemen beobachten wir anhaltend schwere Menschenrechtsverletzungen von allen Konfliktparteien und eine der größten humanitären Katastrophen unsere Zeit. Eine Verlängerung des Mandats der unabhängigen und internationalen Untersuchungskommission zur Dokumentation dieser Menschenrechtsverletzungen wäre daher entscheidend gewesen, auch für eine künftige Aufarbeitung und den politischen Prozess.

Wir, die Bundesregierung, haben uns in die Verhandlungen zur Verlängerung des Mandats aktiv eingebracht und den EU-Co-Federführer Niederlande unterstützt. Auch wenn die Resolution nun abgelehnt wurde, wird die Menschenrechtslage im Jemen im Menschenrechtsrat weiter behandelt und von uns aufmerksam beobachtet werden.

Fragen einer Gruppe von OPCW-Mitgliedstaaten an die Russische Föderation zum Fall Nawalny

FRAGE: Haben Sie bereits eine Antwort der Russischen Föderation auf das Schreiben der Gruppe der 45 Mitgliederstaaten der OPCW bekommen? Russische Vertreter der OPCW haben gestern gesagt, die Antwort sei am 7. Oktober fertiggestellt worden. Können Sie Stellung zum Inhalt dieser Antwort nehmen?

BURGER (AA): Das kann ich hier und jetzt nicht. Ob eine solche Antwort bei uns schon eingegangen ist, würde ich gerne prüfen und die Antwort nachreichen.

Was Inhalt einer Kommunikation der russischen Seite ist, ist wahrscheinlich eine Frage, die in erster Linie von der russischen Seite zu erfragen wäre.

[…]

BURGER: Ich habe auch noch eine kurze Nachlieferung zu der Frage, ob die Antwort der Russischen Föderation auf das Schreiben von mehreren Staaten im Rahmen der OVCW eingegangen sei.

Dazu kann ich Ihnen sagen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine solche Antwort bei uns nicht eingegangen.

FRAGE: Ein Vertreter der Claims Conference hat gestern mitgeteilt, dass aufgrund der Verhandlungen mit der Bundesregierung die jüdischen Opfer der Blockade von Leningrad materielle Leistungen erhalten können. Um wie viele ehemalige sowjetische Bürger handelt es sich? Plant die Bundesregierung auch die Opfer der Blockade anderer Nationalitäten zu entschädigen?

BURGER: Ich glaube, das ist eine Frage für das Finanzministerium.

PODSTAWSKI (BMF): Ich habe dazu aktuell keine Informationen vorliegen. Ich müsste das gegebenenfalls nachreichen.

Korruptionsvorwürfe gegen den österreichischen Bundeskanzler Kurz

FRAGE: Herr Seibert, Herr Burger, wie bewertet die Bundesregierung den eskalierenden Korruptionsskandal in Österreich? Das betrifft ja auch den österreichischen Kanzler, dem zehn Jahre Haft drohen.

SEIBERT (BReg): Ja, das ist ganz klar eine innere Angelegenheit Österreichs, die ich jetzt hier für die Bundesregierung nicht zu kommentieren habe.

ZUSATZFRAGE: Aber die Bundesregierung ist ja auch als EU-Staat zur Korruptionsbekämpfung verpflichtet und damit auch zur Korruptionsbekämpfung in anderen Staaten, wozu Sie sich ja teilweise auch immer wieder geäußert haben. Wie bewerten Sie dann diese Entwicklung?

SEIBERT: Es bleibt bei meiner Antwort. Wir haben die Berichte zur Kenntnis genommen. Wir nehmen auch weitere Berichte zur Kenntnis. Es ist eine innere österreichische Angelegenheit, die ich für die Bundesregierung hier nicht kommentiere.

FRAGE: Belasten diese Ermittlungen und Vorwürfe das Verhältnis zwischen der Kanzlerin und Herrn Kurz?

SEIBERT: Das sind alles Versuche, mich jetzt zu einem Kommentar zu dieser innerösterreichischen Angelegenheit zu bringen, und den werde ich nicht abgeben. In Österreich gibt es eine lebhafte Debatte, die Sie ja selbst verfolgen, und dort werden diese Fragen geklärt.

ZUSATZ: Entschuldigung, das war kein Versuch, Sie zu einem Kommentar zu bewegen.

SEIBERT: Ich glaube, doch.

ZUSATZ: Nein. Ich präzisieren es gerne. Die Frage war ‑ Sie sprechen für die Kanzlerin ‑, ob das Verhältnis der Kanzlerin zu ihrem österreichischen Amtskollegen durch diese Vorwürfe belastet wird.

SEIBERT: Die Bundeskanzlerin ist dem österreichischen Bundeskanzler zuletzt in Slowenien beim Westbalkan-Gipfel begegnet. Sie wird ihm bei weiteren europäischen Terminen wieder begegnen. Ansonsten ist das eine österreichische Angelegenheit, die dort intensiv diskutiert und untersucht wird. Dabei belassen wir es, jedenfalls für die Bundesregierung.

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