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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 06.10.2021

06.10.2021 - Artikel

Ausreisemöglichkeiten aus Afghanistan

FRAGE: Es geht um weitere, jetzt bekannt gewordene Repressalien gegen ehemalige Ortskräfte in Afghanistan. Das niederländische Fernsehen berichtet, dass dort Gerichtsvorladungen und Tribunale gegen Ortskräfte und auch ihre Familien abgehalten werden. Erstens: Ist dies der Bundesregierung bekannt? Zweitens: Was plant sie in dieser Sache zu unternehmen?

BURGER (AA): Vielen Dank für diese Frage. Wir haben diese Berichterstattung natürlich gesehen. Wir haben aus eigenen Erkenntnissen keine Kenntnis von solchen Fällen. Es hat Zusicherungen der Taliban gegeben ‑ sie sind im Nachgang zu dieser Berichterstattung auch bekräftigt worden ‑, dass es keine Verfolgung ehemaliger Ortskräfte geben soll. Wir haben ja immer gesagt, wir werden die Taliban nicht an ihren Worten messen, sondern an ihren Taten. Das gilt natürlich auch hier.

FRAGE: Herr Burger, Hilfsorganisationen berichten, dass sie immer noch täglich von ehemaligen Ortskräften aus Afghanistan angerufen werden, die sich nach wie vor alleingelassen fühlen.

Wie ist der Stand der möglichen Rückführung bei denen, die einen Anspruch darauf haben oder sich jetzt noch gemeldet haben?

BURGER: Wir arbeiten nach wie vor ganz intensiv daran, Menschen aus Afghanistan in Sicherheit zu bringen, ehemalige Ortskräfte, deutsche Staatsangehörige und auch die im Zuge der Evakuierungsoperation identifizierte Gruppe besonders schutzbedürftiger Menschen.

In den letzten Tagen und Wochen ist das auch in vielen Fällen gelungen. Ich kann einige Zahlen nennen: Nach dem Ende der militärischen Evakuierungsoperation konnten mehr als 650 Personen Afghanistan über den Landweg nach Pakistan verlassen und haben dort von der deutschen Botschaft Visa zur Weiterreise nach Deutschland bekommen. Etwas mehr als hundert Personen ist dies über andere Nachbarstaaten Afghanistans gelungen.

Etwa 760 Visa wurden also von den deutschen Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten im Zuge dieser Evakuierung ausgestellt. Viele dieser Menschen sind schon in Deutschland. In den kommenden Tagen werden in erheblicher Zahl weitere Menschen nach Deutschland kommen.

Dazu kommen noch über hundert deutsche Staatsangehörige und deren Familienangehörigen, die ausgeflogen werden konnten. Auch da gehen unsere Bemühungen weiter.

Weiterhin gelingt in Einzelfällen Ortskräften und Schutzbedürftigen eine Ausreise auf eigene Faust. Auch da bieten wir natürlich Unterstützung zur Weiterreise nach Deutschland an. Unsere Bemühungen gehen also weiter.

Es gilt nach wie vor, dass jeweils die ehemaligen Arbeitgeber sich bemühen, in Kontakt zu ihren ehemaligen Ortskräften zu bleiben, um sie über die weiteren Perspektiven auf dem Laufenden zu halten.

ZUSATZFRAGE: Die Anschlussfrage geht an das BMI: Nach wie vor gibt es Vorwürfe, dass auf Ortskräfte, die jetzt in Deutschland sind, Druck ausgeübt werde, Asylanträge zu stellen, obwohl das rechtlich nicht nötig sei, sondern sie hätten eigentlich bessere Bedingungen, hierzubleiben, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Was sagen Sie dazu?

LAMMERT (BMI): Wir äußern uns grundsätzlich nicht zu Einzelfällen, aber ich kann noch einmal die rechtlichen Grundlagen erklären und vielleicht auch Sorgen ausräumen.

Die Ortskräfteliste und die Menschenrechtsliste sind maßgeblich dafür, ob eine Aufnahme auf der Grundlage von § 22 Aufenthaltsgesetz erfolgen kann. Diese Listen werden in jedem Einzelfall gegengeprüft. Wenn eine Person aber nicht auf dieser Liste steht, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass keine Aufnahmezusage nach diesem Paragraphen vorliegt.

Evakuierte Personen oder auch andere, für die keine Aufnahmezusage vorliegt oder auch nicht in Betracht kommt, werden durch das BAMF auf die Möglichkeit einer Asylantragstellung hingewiesen. Sollte sich aber zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass eine Aufnahmezusage vorliegt, also dass ein Asylantrag nicht notwendig ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Verfahren zu wechseln.

FRAGE: Herr Burger, wie viele Anträge liegen in den Botschaften von Menschen vor, die über den Landweg in die Nachbarländer Afghanistans gekommen sind? Wir warten seit Wochen darauf, dass Sie uns dazu Zahlen liefern.

BURGER: Für den Personenkreis, den ich gerade erwähnt habe, entstehen an den Auslandsvertretungen keine Verzögerungen. Die Menschen bekommen innerhalb weniger Tage die Visa ausgestellt.

ZUSATZ: Das war nicht meine Frage.

BURGER: Ich habe die Zahl von 650 ausgestellten Visa genannt.

Ich habe Ihre Frage jetzt so verstanden, dass Sie wissen möchten, wie viele Menschen Anträge gestellt haben, aber noch kein Visum bekommen haben. Meine Antwort darauf ist: Es gibt da keine nennenswerten Verzögerungen. Insofern würde ich davon ausgehen, dass die Zahl der noch unbearbeiteten Anträge keine große Aussagekraft hat. Aber vielleicht habe ich Ihre Frage falsch verstanden.

Das Nadelöhr ist für die Menschen im Moment, aus Afghanistan herauszukommen und in die Nachbarländer zu kommen, und zwar aufgrund der Forderungen, die einerseits die Taliban stellen, um Menschen die Ausreise zu erlauben, und aufgrund der Anforderungen, die die Nachbarstaaten stellen, um Menschen hereinzulassen. Das ist im Moment die Stelle, an der die Ausreise über die Nachbarstaaten begrenzt ist. Im Moment ist das nicht durch die Bearbeitungskapazitäten unserer Auslandsvertretungen dort begrenzt.

Veranstaltungsreihe zur Bilanzierung des Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr

FRAGE: Zu der Veranstaltungsreihe, die heute im Verteidigungsministerium zur Bilanzierung des Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr beginnt: Warum hat Heiko Maas seine Teilnahme abgesagt?

FRAGE: Wie beurteilt das Verteidigungsministerium den „Korb“ des Außenministers?

BURGER (AA): Ich kann dazu nur sagen, dass wir am Wochenende die Kritik aus dem Parlament am Timing der Veranstaltung zur Kenntnis genommen haben. Dazu hat es am Montag auch einen Austausch gegeben. Unter diesen Umständen hat sich Außenminister Maas gegen eine Teilnahme an der Veranstaltung zu diesem Zeitpunkt entschieden. Das wurde dem Verteidigungsministerium am Montagabend mitgeteilt.

HELMBOLD (BMVg): Ich kann vonseiten des Verteidigungsministeriums sagen: Die Bilanzierung ist uns ganz besonders wichtig. Wir wissen alle: Die Debatte muss umfassend geführt werden, auch über militärische Aspekte hinaus. Sie wird Zeit in Anspruch nehmen. Das BMVg hat heute damit begonnen. Dafür gibt es Gründe, die wichtig sind.

Zum einen ‑ das hatte ich am Montag schon gesagt ‑: Die NATO hat ihren Prozess zur Bilanzierung begonnen; der Abschluss ist bis zum Dezember geplant. Wir sind aufgefordert, unseren Beitrag zu leisten. Deswegen wird sich NATO-Generalsekretär Stoltenberg heute in einer Videobotschaft an die Teilnehmenden der Auftaktveranstaltung wenden.

Zum anderen möchte ich betonen: Wir sind es auch den Soldatinnen und Soldaten schuldig. Wir haben zugesagt, vor dem Appell am 13.10. mit der Bilanzierung zu beginnen. Das BMVg trägt hier eine besondere Verantwortung, und es gilt für uns, ihr gerecht zu werden.

Zu einzelnen Absagen möchte ich hier keine Stellung nehmen.

FRAGE: Frau Demmer, wie bringt sich die Kanzlerin in die Bilanzierung mit ein?

DEMMER (BReg): Die Kanzlerin hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, für wie wichtig sie es hält ‑ sie hat das auch in der Vergangenheit mehrfach geäußert und klargestellt ‑, dass die Aufarbeitung des Afghanistaneinsatzes in allen seinen Dimensionen sorgfältig und umfassend vorzunehmen ist. Daran hat sich nichts geändert.

ZUSATZFRAGE: Dass bilanziert werden soll, ist ja klar. Wie hilft sie da mit? Sie ist 15, 16 Jahre Kanzlerin während dieses Afghanistaneinsatzes gewesen.

DEMMER: Sie hat immer Anteil genommen und sich immer eingebracht, und das wird sie auch weiter tun.

ZUSATZFRAGE: Warum bringt sie sich bei dieser Konferenz jetzt nicht ein?

DEMMER: Wie gesagt, grundsätzlich war das für die Kanzlerin ein wichtiges Thema. Sie hat das mehrfach zum Ausdruck gebracht. Sie wird sich sicher auch weiter dort einbringen.

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