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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 15.09.2021

15.09.2021 - Artikel

Afghanistan

FRAGE: Meine Frage geht an das Innenministerium. Via dpa wurde vermeldet, dass 2600 Afghanen plus Familien eine Aufenthaltszusage erhalten hätten. Befinden sich diese Familien bereits in Deutschland, oder sind darunter auch Familien, die noch in Afghanistan verweilen?

Wie ist generell der Stand, was den Überblick über das Zahlenwerk angeht?

WEDE: (BMI) Vielleicht lassen Sie mich vorweg etwas zu der Aufnahmezusage sagen. Das allgemeine Verfahren wurde hier in den letzten Tagen bereits beschreiben. Das Auswärtige Amt hat über die Ortskräfte hinaus eine Liste von Personen, die schutzbedürftig sind, erstellt. Diese Liste wurde dem BMI am Freitag, den 10. September, überstellt. Gestern, also am Dienstag, haben wir gegenüber dem Auswärtigen Amt erklärt, dass alle Personen auf dieser Liste eine Aufnahmezusage erhalten. Ich möchte aber hinzufügen, dass dies wie immer bei Aufenthaltszusagen unter der Voraussetzung erfolgt, dass bei diesen Personen keine Sicherheitsbedenken im Raum stehen.

Was Ihre Frage zum allgemeinen Zahlenwerk angeht, so haben wir jetzt keinen Stand, der von dem von Montag abweichen würde.

ZUSATZFRAGE: Sind alle diese 2600 Menschen ‑ diese Frage blieb noch unbeantwortet ‑ schon in Deutschland, also Teil der Evakuierten ‑ das geht aus der dpa-Meldung leider nicht hervor ‑, oder sind darunter noch Menschen, die sich noch in Afghanistan befinden?

WEDE: Für diese Frage würde ich an das Auswärtige Amt verweisen, weil das Auswärtige Amt diese Liste erstellt und deswegen den besseren Überblick darüber hat.

ADEBAHR (AA): Darunter befinden sich auch Personen, die derzeit noch in Afghanistan, jedenfalls nicht in Deutschland sind.

FRAGE: Wann werden diese Menschen von wem wo sicherheitsüberprüft?

WEDE: Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt so früh wie möglich, spätestens natürlich zum Zeitpunkt der Einreise.

ZUSATZFRAGE: Ist auch an eine Sicherheitsüberprüfung vor Ort in Kabul gedacht?

WEDE: Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt in Deutschland.

FRAGE: Frau Adebahr, können Sie ein bisschen präziser werden? Wie viele der 2600 sind denn noch in Afghanistan, und wie viele sind schon in Deutschland? Vielleicht können Sie den Anteil angeben, also zum Beispiel sagen: „Zwei Drittel sind schon hier“ oder so ähnlich.

ADEBAHR: Das kann ich leider im Moment nicht. Aber ich versuche, das nachzureichen. Soweit mir bekannt ist der größere Teil noch nicht in Deutschland.

FRAGE: Herr Wede, das BMI hat, wenn auch etwas schwammig, in den letzten Tagen ausgeschlossen, dass Afghanen, die von Ramstein aus in Deutschland Asyl beantragt haben, einen abschlägigen Bescheid bekommen haben. Können Sie inzwischen kategorisch sagen, dass niemand, der von Ramstein aus in Deutschland Asyl beantragt hat, von den deutschen Behörden einen negativen Bescheid bekommen hat? Denn meine Informationen lauten bisher anders.

WEDE: Die Antworten des BMI am Freitag habe ich anders in Erinnerung. Das Verfahren, bis es zu einer Entscheidung am Ende eines Asylersuchens kommt, dauert bekanntlich seine Zeit. Mir ist aktuell schlichtweg nicht bekannt, ob es schon eine Entscheidung in die eine oder die andere Richtung gibt. Diese Information liegt mir aktuell nicht vor. Ich kann aber gern noch einmal nachfragen und mich erkundigen.

ZUSATZFRAGE: Wie ist der Stand bezüglich des Ausflugs von Afghanen aus Ramstein? Es gab ja eine Diskussion über Impfungen und darüber, ob die Zehntageregel eingehalten werden könne.

ADEBAHR: Der aktuelle Stand ist, dass die Flüge weiterhin ausgesetzt sind, und zwar aus gesundheitlichen und Vorsorgegründen, und dass wir mit unseren amerikanischen Partnern in ganz engem Kontakt und uns einig sind, dass das gemeinsame Ziel ist, dass erstens die Flüge schnellstmöglich wiederaufgenommen werden und dass zweitens die afghanischen Schutzbedürftigen sicher, das heißt, auch ohne Gefährdung ihrer Mitreisenden, in das Zielland reisen können.

Diese Gespräche führen wir fort und gehen davon aus, dass sich die kurzfristigen Verzögerungen, die wir im Moment aus Gründen des Gesundheitsschutzes sehen, nicht auf unsere grundsätzliche Vereinbarung, die wir zur temporären Nutzung von Ramstein haben, auswirken. Wir hoffen ‑ alle Seiten sind daran und darum bemüht ‑, das so schnell wie möglich zu klären und aus dem Weg zu räumen, damit die Flüge wiederaufgenommen werden können.

FRAGE: Wie sollen diese Menschen jetzt nach Deutschland kommen, und was ist mit dem Stand bei der Visavergabe für diese Menschen?

FRAGE: Zu der Liste der 2600: Zu welchem Stichtag wurde diese Liste geschlossen? Am 26. August, am 1. September oder an einem ganz anderen Datum? Können noch weitere gefährdete Menschen auf die Liste genommen werden?

ADEBAHR: Ein bunter Strauß! ‑ Zum Thema, wie sich der Weg nach Deutschland jetzt gestalten soll: Wir arbeiten, und zwar ziemlich intensiv, in unserem Krisenreaktionszentrum daran, den Gruppen, um die es geht, den Deutschen, die noch im Land verblieben sind ‑ das ist eine mittlere dreistellige Zahl; die Frage kam auch ‑, den Ortskräften und dem besonders schutzbedürftigen Personenkreis, eine Ausreise aus Afghanistan zu ermöglichen.

Wie kann das gehen? ‑ Das kann grundsätzlich auf zwei Wegen gehen. Der eine Weg ist der zivile Betrieb des Flughafens. Wir haben mit Katar ganz intensive Gespräche. Die Katarer sind in den vergangenen Tagen geflogen. Wir konnten auch schon 60 Personen auf katarischen Flügen evakuieren. Auch eine pakistanische Airline hat begonnen, wieder erste Flüge aufzunehmen. Das heißt, wir sind in intensivem Kontakt. Wir hoffen und bemühen uns darum, dass ein ziviler Betrieb des Flughafens auch für uns und damit auch eine Mitausreise von Schutzbedürftigen bzw. den drei Personengruppen möglich ist.

Der zweite Strang ist der Weg über die Nachbarstaaten. Auch dort sind wir weiterhin in intensiven Gesprächen mit den jeweiligen Regierungen. Es gab bereits Personen, die über die jeweiligen Landesgrenzen in unsere Vertretungen kommen konnten. Namentlich betrifft das Usbekistan und Pakistan. Uns ist bewusst, dass die Situation an der Grenze schwierig ist und dass die Grenzen zum Teil auch geschlossen sind. Wir sind mit diesen Ländern aber im Gespräch darüber, einen Übertritt von Personen zu ermöglichen, von denen klar ist, dass es in Deutschland eine Aufnahmezusage für sie gibt. Wir reden wirklich über den Personenkreis, für den wir als Deutschland besondere Schutzverantwortung tragen.

Das sind die beiden Stränge, die wir jetzt intensiv weiterverfolgen und über die wir jetzt den Personen von der Liste dabei helfen wollen, aus dem Land zu kommen. Das alles sind erste Schritte. Uns ist klar, dass das schwierig ist. Uns ist klar, dass wir alle uns wünschen, dass das schnell und einfach geht. Es ist dort nicht einfach. Wir arbeiten daran, das kann ich Ihnen versichern, und wir hoffen, dass wir damit auf einen guten Weg kommen.

Das war die erste Frage.

Zur anderen Frage bezüglich der Liste: Mir ist bekannt, dass es zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion war. Ich weiß nicht, ob das BMI das genau sagen kann.

WEDE: Mir ist der 31. August als Stichtag bekannt.

ADEBAHR: Dann haben wir noch die Frage, ob noch andere Personen auf die Liste kommen können. Dazu will ich gern noch einmal sagen, dass wir als Bundesregierung und wir als Deutschland eine besondere Schutzverantwortung für einen begrenzten Personenkreis haben. Wer ist das? ‑ Das sind Deutsche, das sind Ortskräfte, und das sind ‑ das betrifft die Menschenrechtsliste oder die Liste der Schutzbedürftigen ‑ besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, für die das BMI vorbehaltlich einer erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung eine Aufnahmezusage erteilt hat.

Zu der Kategorie der besonders gefährdeten Personen gehören Personen, die in den vergangenen Jahren durch ihr besonderes Engagement für Meinungsfreiheit, für Demokratie, für Menschen- und insbesondere Frauenrechte, für kulturelle Identität sowie Wissenschafts-, Kunst- und Pressefreiheit exponiert gearbeitet und dies in einer engen Zusammenarbeit mit deutschen Ressorts, Behörden oder Organisationen getan oder sich für deutsche Belange eingesetzt haben und jetzt durch genau diese Tätigkeit in Afghanistan gefährdet sind.

Das ist der Hintergrund (akustisch unverständlich) Schutzbedürftigenliste, wie sie erstellt wurde. Für diese tragen wir eine ganz besondere Schutzverantwortung, der wir jetzt gerecht werden.

Natürlich aber endet unser grundsätzlicher Einsatz für die Menschen in Afghanistan nicht an dieser Liste, sondern ist größer. So haben wir zum Beispiel unser Programm für besonders gefährdete afghanische Vertreter der Zivilgesellschaft und Wissenschaft schon um 10 Millionen aufgestockt und finanzieren mit diesen Mitteln unter anderem Stipendien und vorübergehende Schutzaufenthalte für die Betroffenen. Grundsätzlich gelten natürlich die ganz allgemeinen Regeln des deutschen Aufenthaltsrecht, die unsere gesetzliche Grundlage sind und die weltweit gelten, weiter. Ganz grundsätzlich gibt es natürlich weiterhin verschiedene Konstellationen und Möglichkeiten, auf deren Grundlage man ein Visum für Deutschland beantragen kann. All dies sind Möglichkeiten, die weiterhin offenstehen, natürlich auch Afghaninnen und Afghanen.

Das heißt, wir sehen schon eine besondere Schutzverantwortung, die sich jetzt in diesen Zusagen ausdrückt. In unserem Handling für die Ortskräfte, für die Deutschen vor Ort haben wir natürlich eine Verantwortung, ebenso für diese Schutzsuchenden. Natürlich gibt es ein großes Engagement für alle Afghaninnen und Afghanen, die jetzt gefährdet sind, und auch die grundsätzliche rechtliche Möglichkeit, wie sie immer bestand und besteht.

FRAGE: Wie sind die Reaktionen der Taliban auf diese Aktivitäten der Bundesregierung, also darauf, dass die Ausreisen weiterhin stattfinden?

Welche Grenzen haben die gewährten Aufenthaltstitel hier in Deutschland? Müssen sie jährlich verlängert werden, oder sind das permanente Aufenthaltstitel, die man einräumt?

ADEBAHR: Das ist mir jetzt nicht bekannt. Vielleicht kann das BMI die zweite Frage beantworten.

Zum Ersten: Wir haben den Taliban von Anfang an ganz klar gemacht, dass wir eine besondere Schutzverantwortung haben, dass es um „free passage“ geht und dass uns die Ausreise bestimmter Personengruppen sehr wichtig ist. Darüber führen wir auch weiterhin Gespräche in Doha. Unser Botschafter Markus Potzel ist dort weiterhin vor Ort.

Übrigens sind wir weder in dem Handling noch in dem, was wir machen, international allein. Schauen Sie Frankreich, Großbritannien oder die USA an! Überall gibt es die gleichen Begehre, überall ungefähr die gleiche Definition von besonderer Verantwortung und überall auch die gleiche Message. Ja, wir hoffen, dass das ankommt.

Gleichzeitig wissen auch die Taliban, dass humanitäre Hilfe dringend ins Land muss, um die Menschen dort vor einer größeren humanitären Katastrophe zu bewahren. Über diese zwei Bereiche kommunizieren wir gerade sehr intensiv auch über die Medien. Es gibt, wie gesagt, auch Gespräche in Doha durch unseren Botschafter.

FRAGE: Bei der Aufzählung der Menschen, die auf diese Listen kommen, habe ich nicht vernommen, dass Ortskräfte oder Angestellte ehemaliger Subunternehmer auch darauf kommen können. Fallen Sie durch den Rost?

Hier ist die Rede von Ortskräften, von Menschenrechtsaktivisten, Journalisten usw. Aber die ehemaligen Beschäftigten von Subunternehmern habe ich darunter jetzt nicht entdeckt.

ADEBAHR: Das Kümmern um die Ortskräfte liegt in der Verantwortung der jeweiligen Ressorts. Es gibt eine Ressortabstimmung darüber, wie diese Aufteilung und Eingrenzung genau ist. Ich weiß nicht, ob das BMI oder das BMZ, wenn es hier vertreten ist, etwas dazu sagen will. Ich denke, dass sich die Frage an diesen Bereich der Ortskräfte richtet.

ZUSATZFRAGE: Ja. Wenn ich das präzisieren darf: Unter Ortskräften wurden in der Vergangenheit auch hier in der Diskussion immer die verstanden, die direkte Arbeitsverträge mit deutschen Institutionen hatten. Problemfälle waren diejenigen, die für und in deutschen Institutionen gearbeitet haben, aber nicht mit diesen kontraktiert waren, sondern mit Subunternehmern. Was ist mit denen? Das ist immer noch offen.

ADEBAHR: Ist das BMZ da? ‑ Wollen Sie etwas dazu sagen?

VORS. WOLF: Will das BMI antworten?

WEDE: Vielleicht ist es tatsächlich sinnvoll, dass jedes Ressort ein Stück weit für sich selbst antwortet. ‑ Das abgestimmte Verfahren sieht vor, dass, allgemein gesprochen, die Ortskräfte, die unmittelbar für ein Ressort beschäftigt waren, eine Aufnahmezusage bekommen können, wenn sie individuell gefährdet sind. Wir als Bundesregierung sind in den letzten Wochen zu einem pragmatischeren Herangehen gewechselt, sodass man im Einzelfall durchaus auch Personen aufnimmt, die mittelbar für die Bundesregierung gearbeitet haben.

DEUTSCHBEIN (BMZ): Es ist genau so, wie es der Kollege vom BMI geschildert hat. Wir hatten es an dieser Stelle schon diskutiert. Bei uns kommen verschiedene Organisationen in Betracht, etwa NGOs, die im Auftrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gearbeitet haben, die KfW Entwicklungsbank und Consultants, die für sie arbeiten, und andere. Sie sind auf den Listen aufgeführt und wurden übermittelt.

ZUSATZFRAGE: Das ist ja eine Einzelfallregelung, wie Sie sagen, Herr Wede. Wie viele dieser mittelbar Arbeitenden haben sich gemeldet, und wie viele von ihnen sind dann auf dieser Liste gelandet?

WEDE: Ich habe heute keine Zahlen hier. Sie wissen, dass es vom Prozess her so gedacht ist, dass man nicht jedes Mal die ganzen Zahlen parat hat. Aber ich nehme Ihren Wunsch gern mit auf. Sollten wir Zahlen dazu haben, dann würden wir das nachreichen.

FRAGE: Meine Frage richtet sich an Frau Adebahr, vielleicht auch an das Verteidigungsministerium. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, den Taliban beim Weiterbetrieb des zivilen Teils des Flughafens zu helfen und sie zu unterstützen? Gab es vielleicht schon ein entsprechendes Angebot?

ADEBAHR: Auch die Türkei ist in dieser Frage engagiert. Die katarische Regierung ist es natürlich auch. Ich habe im Ohr, dass Außenminister Maas auf seiner Reise durch die Region auch gesagt hat: Ja, wir wären bereit, das finanziell zu unterstützen. ‑ Das bezieht sich natürlich nicht auf die Taliban, sondern auf die Katarer beim Weiterbetrieb oder auch türkische Stellen.

ZUSATZFRAGE: Ist aber nicht daran gedacht, das nicht nur finanziell zu unterstützen, sondern vielleicht mit Menschen, die dort den Flugbetrieb überwachen oder wie auch immer? Gibt es entsprechende Überlegungen?

ADEBAHR: Über solche Überlegungen kann ich Ihnen hier heute nichts mitteilen. Wir sind eben in Gesprächen darüber, wie das gelingen kann und würden dabei ‑ so ist mein Stand ‑ auch finanziell unter die Arme greifen.

[…]

FRAGE: Es war noch die Frage nach der Dauer der Aufenthaltstitel der Ortskräfte offen. Sind die zeitlich befristet? Frau Adebahr hatte auf das BMI verwiesen. Wissen Sie Näheres darüber? Das wurde nicht beantwortet.

WEDE: Es ist so: Die Ortskräfte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis von § 22 des Aufenthaltsgesetzes. Der sieht vor, dass erst einmal für bis zu drei Jahre ein Aufenthaltstitel von den Landesbehörden vergeben werden kann. Wenn nach diesen drei Jahren die Voraussetzungen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes noch vorliegen, kann das natürlich auch verlängert werden.

FRAGE: Fühlt sich die Bundesregierung für die mittelbaren Ortskräfte nicht verantwortlich, Herr Seibert? Hier wurde uns ja gesagt, dass es jeweils immer eine individuelle Entscheidung sei, ob man auf einer Liste landet oder nicht. Am Ende ist das dann ja also eine Glückssache.

Herr Wede, Herr Alter hatte am Montag gesagt, die sogenannte Menschenrechtsliste befinde sich noch in der Ressortabstimmung. Dazu könne er noch keine Entscheidung verkünden. Können Sie dazu mittlerweile eine Entscheidung verkünden? Ist die Ressortabstimmung abgeschlossen?

ADEBAHR: Darüber haben wir hier ‑ ‑ ‑

SEIBERT (BReg): Darüber wurde hier ausführlich berichtet!

ZUSATZ: Ich hatte nicht verstanden, ob die Ressortabstimmung abgeschlossen wurde.

WEDE: Ich kann mich da gerne wiederholen. Wir haben gestern, also nach der Regierungspressekonferenz von Montag, eine Aufnahmezusage für alle Personen gemacht, die auf dieser Liste stehen. Das hatten wir gestern gegenüber dem Auswärtigen Amt so kommuniziert.

SEIBERT: Sie sprechen, und das möchte ich wirklich zurückweisen, von einer Glückssache, wenn es darum geht, ob man da auf Listen lande oder nicht. Das weise ich zurück. Die Kollegin aus dem Auswärtigen Amt hat ganz klar die drei Gruppen benannt, für die wir eine ganz besondere Verpflichtung empfinden, Ihnen zu helfen und ihnen zur Ausreise zu verhelfen. Das eine sind selbstverständlich deutsche Staatsbürger, das andere sind die Ortskräfte, und das Dritte ist die Gruppe der Menschen, die aus den verschiedensten Gründen, die aber immer zu einer Gefährdung führen, auf dieser Menschenrechtsliste stehen. Das sind viele, viele Tausend Menschen und ihre Familien. Wir fühlen uns sehr motiviert und auch verpflichtet, unter den schwierigen Umständen etwas für diese Menschen zu tun. Es ist hier beschrieben worden, auf welchen Wegen ‑ Luftweg, Landweg ‑ wir die Ausreise für sie zu organisieren versuchen. Mit einer Glückssache hat das nichts zu tun.

[…]

WEDE: Meine sehr aufmerksamen Kollegen haben mich eben darauf aufmerksam gemacht, dass eine Aussage von mir vorhin möglicherweise missverständlich gewesen sein kann. Deswegen möchte ich das an dieser Stelle kurz korrigieren. Ich hatte gesagt, dass die Sicherheitsüberprüfung in Deutschland erfolgt. Das ist auch so, nämlich in dem Sinne, dass vor Ort in Afghanistan keine Befragung durch angereiste Polizisten oder so etwas erfolgt. Damit wird nicht ausgedrückt, dass die afghanischen Personen zu diesem Zeitpunkt in Deutschland sind. Ich hoffe, dass wir da nicht missverständlich waren. Es ist unser Anliegen, dass diese Sicherheitsüberprüfung so früh wie möglich stattfindet, dann natürlich zu einem Zeitpunkt, an dem die Person regulär noch in Afghanistan ist. Aber die Sicherheitsüberprüfung selbst, dieser Vorgang, dieser Prozess, und insofern stimmt das, was ich eben gesagt habe, findet in Deutschland statt.

FRAGE: Herr Seibert hat eben gesagt, es seien viele, viele Tausend Menschen, die ausreisen möchten oder auf der Liste stehen. Sind diese vielen, vielen Tausend mit den 2600 identisch, die wir von der Liste kennen, oder sind das diejenigen, denen jetzt ‑ ‑ ‑ Es war ja, glaube ich, vorher der strittige Punkt gewesen, ob die alle eine Aufnahmezusage erhalten. Die ist offenbar erfolgt. Gibt es darüber hinaus noch Menschen, die auf irgendeiner Liste stehen und Aufnahme begehren, aber noch keine Zusage haben?

SEIBERT: Ich denke, ehrlich gesagt, dass die beiden Kollegen aus dem Innenministerium und dem Auswärtigen Amt dazu hier sehr klar vorgetragen haben, was die Liste betrifft, was den Stichtag betrifft, was die unterschiedlichen Gruppen von Menschen betrifft, die wir nach Deutschland zu holen und ausreisen zu lassen versuchen. Ich habe dem jetzt nichts hinzuzufügen.

ZUSATZ: Meine Verunsicherungen gab es doch nur, weil nach meinem Sprachverständnis 2600 ‑ ‑ ‑

SEIBERT: Dazu kommen ja noch Familienangehörige. Allein das sind dann schon viele Tausend.

Möglicher Hafenbesuch der Fregatte „Bayern“ in China

FRAGE: Hat China inzwischen entschieden, ob man der Fregatte „Bayern“ einen Besuch in einem chinesischen Hafen gestatten will oder nicht? Wenn ja, ist das der Hafen von Schanghai?

ROUTSI (BMVg): Vielen Dank für die Frage. Aber ich nehme an, dass sie sich eher an das Auswärtige Amt richtet.

ADEBAHR (AA): China hat nach einer gewissen Bedenkzeit entschieden, dass es keinen Hafenbesuch der deutschen Fregatte „Bayern“ wünscht. Das haben wir zur Kenntnis genommen.

Berichte über einen möglichen Einsatz der Gruppe Wagner in Mali

FRAGE: Es geht um den Bundeswehreinsatz in Mali. In Mali sollen jetzt angeblich russische Söldner aus der Gruppe Wagner eingesetzt werden. Gestern hat der französische Außenminister ziemlich stark dagegen protestiert und gesagt, in diesem Fall würde Frankreich sein Kontingent aus Mali abziehen.

Wie bewertet das Auswärtige Amt das russische Engagement in Mali?

Wird auch die Bundesrepublik dem französischen Beispiel folgen und das Kontingent der Bundeswehr aus diesem Land abziehen?

ADEBAHR (AA): Bei dem Letzten weiß ich nicht, ob das eine richtig gelesene Konsequenz ist. Aber das ist im Moment Ihre Lesart.

Ich kann für das Auswärtige Amt sagen, dass wir Kenntnis über russische Gespräche mit der malischen Regierung haben und auch die jüngsten Medienmeldungen über mögliche bilaterale Militärkooperationen zur Kenntnis genommen haben. Wir befinden uns über den ganzen Themenkomplex im Austausch mit unseren europäischen Partnern, natürlich auch mit Frankreich, und sprechen auch in Bamako weiterhin über ‑ so will ich es einmal formulieren ‑ die gesamte Bandbreite der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit des Landes, sei es mit der EU oder mit Drittstaaten.

Der französische Außenminister hat sich bei seiner Äußerung zu dem Thema, das Sie ansprechen, in der Tat auf eine mögliche Zusammenarbeit Malis mit privaten Söldnern bezogen. Die Möglichkeit einer solchen Zusammenarbeit finden wir auch äußerst besorgniserregend, das steht völlig außer Frage. Deshalb sind wir auch darüber in einem engen Austausch mit unseren französischen Partnern.

Vielleicht will das BMVg ergänzen.

ROUTSI (BMVg): Wir sind auf der gleichen Linie. Die Verteidigungsministern hat sich gerade erst dazu geäußert. Wir werden, wenn sich diese Meldungen bestätigen, mit unseren Partnern im europäischen und internationalen Rahmen sprechen und mögliche Konsequenzen prüfen.

ADEBAHR: Eine Sache will ich noch anfügen. Die Präsenz vor Ort gestaltet sich ja auch durch internationales Engagement in der Ausbildungsmission für Mali und der UN-Mission MINUSMA. An diesen Mandaten und Aufgaben hat sich für den Moment nichts geändert. Auch im Rahmen der EU-Mission und der UNO-Mission sind natürlich Zusagen und Aufgabenprofile getroffen, die im Moment fortgelten. Gleichzeitig macht uns die aktuelle Lage sehr besorgt. Wir werden das weiterhin aufmerksam verfolgen.

ZUSATZFRAGE: Werden seitens der Bundesregierung dazu auch in Moskau Gespräche geführt?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen hier heute Morgen noch von keinen konkreten Gesprächen direkt dazu berichten. Dass wir mit unseren russischen Partnern auf Arbeitsebene und auch über die Botschaft in einem ständigen Austausch stehen, auch zu aktuellen Themen, bleibt sicherlich richtig.

FRAGE: Frau Routsi, Sie sagen, dass man auch über Konsequenzen reden würde. Könnten Sie das ein bisschen näher beschreiben? Wäre auch denkbar, dass man die Arbeit in Mali beendet, wenn die malische Regierung mit russischen Söldnern zusammenarbeiten sollte?

ROUTSI: Das ist eine sehr hypothetische Frage. Der Punkt ist ‑ das wissen Sie ‑, dass die Auslandseinsätze der Bundeswehr auf Mandaten basieren. Wie Frau Adebahr schon ausgeführt hat, haben wir zwei aktuelle Mandate, die noch bis ins Jahr 2022 reichen.

Wir haben diese Meldungen jetzt erst einmal zur Kenntnis genommen und beobachten Sie mit Besorgnis. Auch das habe ich zum Ausdruck gebracht. Dann werden wir uns international abstimmen.

ZUSATZ: Das Wort „Konsequenzen“ haben ja Sie mit eingebracht. Deswegen fand ich meine Frage nicht ganz so hypothetisch. Denn man fragt sich ja, ob das dann noch auf Basis der Mandate ist und ob die Zielsetzung der Mandate noch erfüllt werden kann, wenn die malische Regierung selbst mit russischen Söldnern zusammenarbeitet.

ROUTSI: Exakt das werden wir prüfen.

FRAGE: Kann sich die Bundeswehr vorstellen, in Mali mit russischen Söldnern zusammenzuarbeiten?

ROUTSI: Wir haben aktuell zwei laufende Mandate. Die sind sehr, sehr klar definiert. Darüber hinaus habe ich hier keine Informationen mitzuteilen.

G7-Gipfel im Jahr 2022

FRAGE: Ich hätte gerne von Herrn Seibert gewusst, ob der Austragungsort des nächsten G7-Gipfels schon feststeht.

SEIBERT (BReg): Nein, den kann ich Ihnen noch nicht nennen.

ZUSATZFRAGE: Ist das eine Entscheidung, die diese Bundesregierung noch treffen wird, oder überlassen Sie das der nächsten Bundesregierung?

SEIBERT: Die G7-Präsidentschaft wird am 1. Januar des Jahres 2022 beginnen. Natürlich muss eine Präsidentschaft auch schon organisatorisch und inhaltlich vorbereitet werden. Insofern gibt es auch auf beiden Gebieten schon Vorbereitungen.

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