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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 25.08.2021

25.08.2021 - Artikel

Lage in Afghanistan

FRAGE: Bitte bestätigen Sie den Medienbericht, dass die Bundeswehr schon am Freitag die Evakuierung aus Afghanistan beenden soll. Wie viele Tage vor dem Stichtag 31. August werden gebraucht, um den Einsatz rechtzeitig zu beenden?

HELMBOLD (BMVg): Meine Damen und Herren, Sie haben die gestrigen Entwicklungen auf internationaler Ebene verfolgt. Die Präsenz internationaler Truppen in Afghanistan wird nun absehbar am 31. August ein Ende finden. Das bedingt für uns bestimmte Abläufe. Auf die Einzelheiten dieser Abläufe kann ich aus Sicherheitsgründen an dieser Stelle nicht eingehen.

Aber klar ist: Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Tagen immer weiter verschärft ‑ hierzu teilen wir die Einschätzung der USA ‑, und sie verschärft sich weiter. Die Sicherheit von Soldatinnen und Soldaten sowie der zu Evakuierenden ist im Moment gleichermaßen zentral. Jetzt beginnen für uns die anspruchsvollsten, auch die gefährlichsten Stunden. Wir werden nichts unversucht lassen, Schutzbedürftige weiter zu evakuieren, solange das irgendwie möglich ist. Wir hoffen, dass uns das bei möglichst vielen gelingt.

Vielen Menschen konnten wir helfen. Heute haben wir bereits weitere 218 ausgeflogen. Die Bundeswehr hat unter schwersten Bedingungen seit Montag, den 16. August, über 4850 Menschen aus Afghanistan ausgeflogen.

FRAGE: Wenn wir „unter drei“ gehen, können Sie dann weitere Angaben machen?

HELMBOLD: Ich kann „unter drei“ erläutern, warum ich mich wie eben geäußert habe. Das mache ich gerne.

VORS. WELTY: Dann gehen wir „unter drei“ und schalten die Ton- und Videoübertragung aus.

(Es folgt ein Teil „unter drei“)

VORS. WELTY: Dann gehen wir wieder „unter eins“.

BURGER (AA): Ich würde gern noch etwas „unter eins“ zu dem ergänzen, was Herr Helmbold „unter drei“ vorgetragen hat. Uns war immer bewusst ‑ das hat Außenminister Maas auch in der vergangenen Woche schon gesagt ‑, dass das Zeitfenster für diese Luftbrücke begrenzt sein würde. Der Minister hat gesagt ‑ das möchte ich hier noch einmal unterstreichen ‑, dass das Ende der Luftbrücke, das Ende der militärischen Evakuierungsoperation, nicht das Ende unserer Bemühungen bedeutet, Menschen, für die wir Verantwortung tragen, zu helfen, auszureisen und in Sicherheit zu kommen. Daran arbeiten wir bereits. Darüber hat der Minister am Montag schon gesprochen. Wir werden in den nächsten Tagen weiter ausführen können, an welchen Möglichkeiten wir arbeiten und wie wir den Betroffen dazu Rat geben können.

FRAGE: Herr Burger, laufen irgendwelche Gespräche mit den Taliban, zum Beispiel über Katar, für eine mögliche Verlängerung der Evakuierung, oder sagen Sie: „Nein, die Amerikaner gehen weg; wir brauchen keine (akustisch unverständlich) Gespräche weiterzuführen“?

BURGER: Darüber hat der Außenminister schon am Montag gesprochen. Ja, wir sprechen mit den Taliban, auch über die Frage, wie über den 31. August hinaus weiterhin dazu beigetragen werden kann, dass Menschen Afghanistan verlassen können.

Das wird nach dem 31. August nicht mehr die Form einer militärischen Evakuierungsoperation haben, sondern wir arbeiten an verschiedenen anderen Optionen. Eine davon ist die Frage eines Weiterbetriebs des Kabuler Flughafens beispielsweise für zivile Sonderflüge. Das ist eines der Themen, über die wir im Gespräch sind, nicht nur mit den Taliban, sondern auch mit verschiedenen Partnern sowohl in der Region als auch international, die daran natürlich auch ein Interesse haben. Dazu gehört aber auch die Frage, wie man es erleichtern kann, dass Menschen, die über den Landweg in die Nachbarländer kommen, von dort nach Deutschland weitereisen können, weil sie entweder deutsche Staatsangehörige sind oder zu den Menschen gehören, die wir als besonders schutzbedürftig identifiziert haben, für die wir Verantwortung tragen und denen wir dann ermöglichen werden, in den Nachbarländern mit einem möglichst unbürokratischen und unkomplizierten Verfahren schnell ein Visum zu bekommen und nach Deutschland weiterzureisen.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, dass Ihre Anstrengungen in die Richtung, die Evakuierung auch nach dem 31. August fortzusetzen, weitergehen, obwohl der Charakter der Evakuierung dann unterschiedlich sein wird?

BURGER: Genau. Ich sage es vielleicht noch einmal ganz kurz: Der Minister hatte am Montag fünf Punkte dazu erwähnt.

Der erste Punkt ist der Weiterbetrieb des Flughafens für zivile Flüge. Das wird möglicherweise nicht sofort ab dem 31. August möglich sein, aber das ist tatsächlich vielen Staaten ein Anliegen

Der zweite Punkt sind Vereinbarungen mit den Nachbarländern darüber, dass es insbesondere Afghaninnen und Afghanen, die in die Nachbarländer gelangen, ermöglicht wird, dort an der deutschen Botschaft ihre Visaanträge zu stellen und dann auch schnell und unkompliziert von uns Visa zu bekommen.

Für das Letzte müssen wir auch in Deutschland die entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit das wirklich schnell und unkompliziert gehen kann.

Der vierte Punkt: Wir werden dazu auch unsere Botschaften in den Nachbarländern mit entsprechendem Personal und Ressourcen ausstatten, damit diese Visabeantragung schnell gehen kann.

Speziell für die besondere Gruppe besonders gefährdeter Kulturschaffender, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechts­verteidiger, Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben wir besondere Schutzprogramme aufgelegt, in denen wir mit zehn Millionen Euro beispielsweise Stipendien zur Verfügung stellen, damit diese Menschen in Deutschland oder anderswo in Sicherheit arbeiten können.

FRAGE: Wie viele afghanische Ortskräfte, die für deutsche Institutionen gearbeitet haben, mit wie vielen Familienangehörigen werden auf den Listen für die Evakuierungsflüge geführt und befinden sich mit Stand von heute noch in Afghanistan?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu keine präzisen Zahlen nennen. Das hat zwei Gründe.

Zum einen werden nach wie vor zusätzliche Personen auf diese Listen gemeldet. Tatsächlich hat sich auch in den vergangenen Tagen noch eine ganze Reihe von weiteren Berechtigten gemeldet. Sie haben auch mitbekommen, dass auch der Kreis der Berechtigten noch einmal erweitert wurde und jetzt weitere Menschen die Möglichkeit haben, sich für die Berücksichtigung in diesem Programm zu melden.

Zum anderen haben wir keine präzisen Angaben darüber, wie viele dieser Menschen Afghanistan bereits verlassen haben, sei es auf unseren Flügen, sei es auf Flügen anderer. Ich kann dazu nur sagen, dass wir bisher etwa 3700 afghanische Staatsangehörige evakuieren konnten, ungefähr zur Hälfte Frauen. Wir wissen, dass sich darunter eine beträchtliche Anzahl ehemaliger Ortskräfte befindet. Wir haben aber noch keine diesbezügliche statistische Auswertung. Es wäre auch immer nur eine Momentaufnahme.

FRAGE: Herr Helmbold, Sie sagen, dass Sie selbst glauben, dass alles Mögliche vor Ort getan werde. Das glauben wir gern. Ich habe einen konkreten Fall, nach dem ich Sie jetzt frage:

Wie Sie wissen, hat die Deutsche Welle noch mehrere Journalisten vor Ort in Afghanistan in Kabul. Darunter ist eine einzige Frau. Sie hat es in den letzten Tagen nicht schaffen können, mit Hilfe der Bundeswehr zum Flughafen zu gelangen. Es gelang ihr heute früh mit Hilfe der Amerikaner. Sie kam hinein, wurde zu den Deutschen gebracht, und der Bundeswehrsoldat hat sie zurückgeschickt. Sie ist jetzt außerhalb des Flughafens und versteckt sich.

Wie kann so etwas passieren? Ist Ihnen der Fall bekannt? Ist das richtig? Was hätte Sie noch vorweisen müssen? Sie konnte sich als Journalistin, als Mitarbeiterin der Deutschen Welle ausweisen.

HELMBOLD: Es tut mir leid, aber mir ist der Fall, den Sie schildern, der sehr schlimm klingt und der uns sehr betroffen macht, nicht bekannt, und ich kann hier nicht zu einzelnen Fällen Stellung nehmen. Ich kann Sie aber bitten, uns die Information dazu zuzuleiten.

Wir konnten bereits in einigen Fällen helfen, nachdem wir die Informationen bekamen. Bitte senden Sie uns die Information an BMVg Presse oder an mich persönlich, wenn wir gleich noch einmal darüber sprechen können!

ZUSATZFRAGE: Angeblich hätte sie eine Einreisebewilligung für Deutschland benötigt. Braucht man tatsächlich noch zusätzlich solch ein Dokument, um nach Taschkent zu kommen?

HELMBOLD: Können Sie das beantworten, Herr Burger?

ALTER (BMI): Wir haben ja mehrfach erklärt, dass der Kreis der Personen, die evakuiert werden, im Wesentlichen in einem sogenannten Listenverfahren bearbeitet wird, weil all die Verwaltungsprozesse, die sonst üblich sind, in Afghanistan derzeit natürlich überhaupt nicht abgebildet werden können. Das heißt also, dass wir nicht davon ausgehen, dass irgendwelche Dokumente vorgelegt werden müssen. Wir überprüfen, soweit es möglich ist, die Identität. Alles, was an bürokratischen Erfordernissen notwendig ist, wird in Deutschland nachgeholt.

BURGER: Das kann ich bestätigen. Im Prinzip liegt die Information über die Personen, die berechtigt sind, dort am Flughafen vor. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und die Soldatinnen und Soldaten versuchen, diese Information abzugleichen. Wir haben vorhin dargestellt, unter welchen extremen Bedingungen das dort stattfindet, unter welchem immensen Druck, auch unter welchen extremen menschlichen Belastungen die Kolleginnen und Kollegen dort vor Ort arbeiten müssen.

Ich kann es mir im Moment nur damit erklären, dass beim Abgleich solcher Daten eben Fehler passieren. Aber wie gesagt, werden wir dem Fall, wenn Sie dem Verteidigungsministerium und uns die Daten zur Verfügung stellen, sehr gern nachgehen.

FRAGE: Nach unseren Informationen werden Dienstleister, die im Auftrag der Bundeswehr im Camp in Masar-e Scharif lange Jahre gearbeitet und dort zum Beispiel Ladengeschäfte betrieben haben, derzeit als nicht schutzbedürftig eingestuft. Wie kommt es zu dieser Einschätzung, und warum glauben Sie, dass das Leben dieses Personenkreises trotz intensiven Kontakten zur Bundeswehr in einer Talibanherrschaft nicht bedroht ist?

HELMBOLD: Diese Aussage haben wir nicht getätigt. Sie kennen den Mandatstext für das Evakuierungsmandat, das den Personenkreis noch einmal auf solche Personen erweitert hat, die sich tatsächlich für die Bundesrepublik Deutschland sozusagen exponiert haben.

Zu dem Personenkreis der sogenannten Subunternehmer hatte ich mich in der vorvergangenen RegPK geäußert. Es ist ausgesprochen schwierig, diesen Kreis überhaupt zu definieren, weil man eine beliebig große Menge ‑ je nachdem, wie man das ansetzt ‑ ansetzen kann. Zentral ist tatsächlich, dass sich jemand tatsächlich für die Bundesrepublik Deutschland oder die Bundeswehr exponiert hat, und die Möglichkeit hierfür besteht grundsätzlich aufgrund des Mandatstextes, der ja durch das Kabinett verabschiedet worden ist und der jetzt im Parlament liegt.

ZUSATZFRAGE: Es geht ganz konkret um Personen, die ‑ auch vertraglich im Verhältnis zur Bundeswehr abgesichert ‑ als Freiberufler sozusagen Läden betrieben haben und die jetzt eben sozusagen keine Berechtigung erhalten. Die Frage ist einfach: Macht man einen Unterschied zwischen Freiberuflern und Angestellten? Glauben Sie, dass das ein Unterschied ist, der sozusagen nach Machtübernahme der Taliban dann auch noch von Relevanz sein wird?

HELMBOLD: Das hatten wir hier schon beantwortet. Die Unterschiede mit Blick auf das Einwanderungsrecht hat das BMI bereits erörtert. Ich würde dann auch das BMI bitten, auf die Frage zu antworten, was den Unterschied ausmacht, insbesondere mit Blick auf die Vertragsverhältnisse oder weitergehende Verbindungen.

Wesentlich ist tatsächlich der Mandatstext, den ich gerade angesprochen habe. Die am Ende entscheidende Frage ist: Wer hat sich gemeinsam mit uns exponiert und ist nun in Gefahr, von den Taliban verfolgt zu werden?

ALTER: Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass wir im Prinzip zwei Personengruppen im Blick haben. Das eine sind die sogenannten Ortskräfte. Da gibt es die Fallgestaltung, dass sie mittelbar für ein Ressort gearbeitet haben bzw. im Fall des BMZ auch über Zwischenverträge tätig gewesen sind. Daneben gibt es eine andere Gruppe, nämlich diejenigen, die gar keine Ortskräfte sind, aber aus Sicht der Bundesregierung dennoch gefährdet sind. Auch diese Leute werden bei der Evakuierung berücksichtigt; das zeigen ja auch die Zahlen. Wenn Sie sich anschauen, wie viele Leute schon ausgeflogen wurden, können Sie ja sehen, dass wir das nicht nur auf die Ortskräfte mit unmittelbarem Vertragsverhältnis beschränken. Insofern ist diese Frage, die Sie stellen, berechtigt. Aber ich kann auch versichern: Jedenfalls beschränkt sich das, was die Bundesregierung tut, nicht ausschließlich auf diejenigen, die ein unmittelbares Vertragsverhältnis hatten.

FRAGE: Herr Burger, Sie haben auch heute mehrfach betont, dass der Gesprächsfaden mit den Taliban aufrechterhalten werden solle. Ich vermute einmal, das wird wie in der Vergangenheit auch vorrangig in Doha geschehen. Nun gibt es ja Länder, die ihre diplomatischen Vertretungen in Kabul aufrechterhalten. Die Frage ist: Werden Sie prüfen, ob über diesen Weg vielleicht noch Gespräche oder Vereinbarungen mit den Taliban möglich sind? Geschieht das vielleicht zurzeit auch schon?

BURGER: Können Sie das ein bisschen präzisieren? Was meinen Sie mit „auf diesem Weg“? Meinen Sie den Weg über dritte Staaten?

ZUSATZ: Ja, über Drittstaaten. Zum Beispiel haben Russland, China und auch andere Nationen angekündigt, dass sie ihre diplomatischen Vertretungen in Kabul bis auf Weiteres aufrechterhalten wollen. Gibt es da Kontakte? Nutzen Sie diese diplomatischen Vertretungen auch, um selbst mit den Taliban im Lande zu reden?

BURGER: Im Moment ist es in der Tat so, dass wir noch selbst die Möglichkeit haben, unmittelbare Gespräche mit den Taliban in Doha zu führen, und solange es diese Möglichkeit gibt, nutzen wir die natürlich auch. Wir sprechen natürlich auch mit anderen Staaten, die Kontakte zu den Taliban haben. Gerade wenn es darum geht, ganz vielen praktischen Probleme, die sich jetzt stellen, pragmatisch zu lösen, ist das ganz wichtig. Das ist ein ganz enger Austausch. Darunter sind natürlich auch Staaten, die ihre Vertretung in Kabul aufrechterhalten haben.

FRAGE: Die Frage geht, glaube ich, an das BMI und vielleicht auch an das Verteidigungsministerium. Ist Ihnen bekannt, was die Bundeskanzlerin im Anschluss an das Treffen mit Putin in Moskau gesagt hat? Ich zitiere wörtlich: „Ich habe darüber informiert, dass es für uns aus deutscher Perspektive momentan Vorrang hat, dass Menschen, die in den 20 Jahren des Militäreinsatzes der NATO für Deutschland gearbeitet haben, afghanische Bürger, einen sicheren Aufenthalt in Deutschland bekommen sollen“. Die Kanzlerin macht keinerlei Einschränkung, weder hinsichtlich des Zeitraums, den man für eine deutsche Organisation gearbeitet hat, noch hinsichtlich dessen, ob es sich um einen direkten Vertrag oder um Subunternehmer oder umsonst etwas handelt. Sie legt offenbar ‑ ‑ ‑

VORS. WELTY: Entschuldigung, was möchten Sie wissen?

ZUSATZ: Ich möchte wissen, ob für die Ministerien, die zu entscheiden haben, wer evakuierungsberechtigt ist, diese weite Auslegung der Kanzlerin Gültigkeit hat.

HELMBOLD: Ich kann einmal beginnen. Mir ist bekannt, dass sich die Kanzlerin eben in der Regierungserklärung zu genau diesem Thema geäußert hat. Dann würde ich darauf verweisen, genau das für Ihre Berichterstattung zu verwenden, was die Kanzlerin, bezogen auf die konkreten Fälle und die momentane konkrete Lage vor Ort, berichtet hat.

DEMMER (BReg): Ich sehe die Diskrepanz jetzt überhaupt nicht.

ALTER: Das wollte ich auch sagen. Ich kann nur sagen, dass jedenfalls das BMI und, soweit ich es mitbekomme, auch alle anderen Ressorts exakt entlang dieser Linie verfahren. Ich habe es eben ‑ vielleicht klang es etwas technischer als das, was die Bundeskanzlerin gesagt hat ‑ noch einmal deutlich gemacht: Das, was wir derzeit tun, beschränkt sich ja mitnichten nur auf die Ortskräfte und ihre Familien, sondern es beschränkt sich auf einen wesentlich größeren Personenkreis. Das kann man an den statistischen Daten auch erkennen. Insofern sehe ich aus Sicht des BMI überhaupt keine Diskrepanz zwischen dieser Linie der Bundeskanzlerin und dem operativen Handeln.

ZUSATZ: Die Diskrepanz bestünde aus meiner Sicht darin, wenn ein Kriterium wäre, wie von Ihnen, Herr Helmbold, genannt, exponiert gewesen zu sein. Das hat die Kanzlerin nicht gesagt. Sie hat nicht „diejenigen, die sich exponiert haben“ gesagt, sondern „diejenigen, die für Deutschland gearbeitet haben“. Das ist sozusagen die weitestmögliche Auffassung. Wenn das das ist, von dem Sie ausgehen, dann nehme ich das gerne zur Kenntnis

FRAGE: Auch noch einmal dazu: Die Kanzlerin hat von Menschen in den letzten 20 Jahren gesprochen. Wir haben hier monatelang genau danach gefragt, und Sie haben uns monatelang gesagt, dass nicht die letzten 20 Jahre gemeint sind, sondern höchstens die Zeit ab 2012. Das ist ja eine riesige Diskrepanz. Die wollen Sie jetzt nicht sehen. Habe ich Sie da richtig verstanden?

HELMBOLD: Ich habe gesagt, worauf ich verweise. Die präzisen Aussagen zur aktuellen Lage und auch zu Ortskräften hat die Kanzlerin gerade eben in der Regierungserklärung gemacht, und darauf möchte ich Sie verweisen.

ZUSATZFRAGE: Frau Demmer, hat sich die Kanzlerin vielleicht einfach geirrt?

Wie nehmen die Kanzlerin und die Verteidigungsministerin die öffentliche Kritik von Marcus Grotian auf, der hier gestern in der Bundespressekonferenz gesessen hat, die organisierte Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung angeklagt hat und sich als Soldat von der Bundesregierung moralisch verletzt fühlt?

DEMMER: Die Kritik nehmen wir selbstverständlich sehr ernst, und wir beobachten da die Lage weiter sehr aufmerksam. Wie gesagt: Ich kann die Diskrepanz, die Sie hier konstatieren, nicht bestätigen.

HELMBOLD: Herr Grotian hat sich gestern mit einer sehr emotionalen Botschaft hinsichtlich Ortskräften an die Öffentlichkeit gewandt, und er engagiert sich mit sehr großer Leidenschaft. Er ist auch nicht der Einzige, der sich an uns wendet. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die in Afghanistan waren, sind bestürzt über die Lage der Menschen vor Ort und wollen helfen. Das zeigt sich eben jetzt auch in der Evakuierungsmission.

FRAGE: Herr Burger, Minister Maas hat gestern gesagt, es seien noch rund 100 Deutsche in Kabul, zusätzlich dazu ihre Familien, mit denen man in Kontakt stehe. Ist das heute immer noch die Zahl? Können Sie sagen, welcher Anteil davon Doppelstaatler sind, also Menschen, die sowohl die deutsche als auch die afghanische Staatsbürgerschaft haben?

BURGER: Nein, das kann ich nicht, weil das eine Angabe ist, die wir nicht erfassen und die für uns letztlich auch nicht relevant ist, weil ein deutscher Staatsangehöriger von uns als deutscher Staatsangehöriger behandelt wird, egal, ob er eine zusätzliche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Schon deswegen wird in unseren Erfassungssystemen in der Regel nicht danach unterschieden.

Ich muss allerdings hinzufügen, dass die Zahl derjenigen deutschen Staatsangehörigen, die sich noch vor Ort befinden, nach unserer Schätzung inzwischen schon wieder höher liegt, weil sich weiterhin Menschen bei uns melden und auf ihre Lage aufmerksam machen, die sich vor Ort befinden. Das sind nach unserer derzeitigen Schätzung nach wie vor mehr als 200. Es sind bereits 540 deutsche Staatsangehörige ausgeflogen worden.

ZUSATZFRAGE: Noch einmal zum Vergleich der Zahlen von gestern und von heute: Sie sprechen jetzt von mehr als 200. Ist die Diskrepanz jetzt also so hoch, weil Sie heute auch die Angehörigen dazu zählen, oder geht das tatsächlich darauf zurück, dass sich jetzt mehr Leute gemeldet haben?

Sie sagen, Sie erfassen die afghanische Staatsbürgerschaft jetzt nicht. Für die Taliban könnte der Unterschied ja schon relevant sein, nicht? Das hat ja für Sie auch operative Auswirkungen.

BURGER: Das ist richtig. Das ist ein Faktor, den man berücksichtigen muss, insbesondere dann, wenn es darum geht, wie die Bewegungsfreiheit vor Ort ist. Es macht aber sozusagen für die Frage der Berechtigung zur Teilnahme an den Evakuierungsoperationen keinen Unterschied aus, sondern dabei sind deutsche Staatsangehörige deutsche Staatsangehörige.

Zu Ihrer anderen Frage: Es ist eine Mischung. Der Minister hat ja von 100 Menschen mit ihren Familien gesprochen. Insofern gibt es da eine gewisse Unschärfe, weil es dann teilweise eben auch so ist, dass unter den Familienangehörigen weitere deutsche Staatsangehörige sind, oder es eben nicht so ist. Aber es ist in der Tat auch nach wie vor so, dass uns selbst in der jetzigen Phase noch neue Fälle gemeldet werden und uns neue Fälle bekannt werden.

FRAGE: Zu welchem Zeitpunkt beginnt der Rücktransport deutscher Soldaten?

HELMBOLD: Diese Frage habe ich eben schon beantwortet.

FRAGE: Es wird immer von der Regierung betont, wie viele Schutzbedürftige bereits ausgeflogen wurden. Von wie vielen verbleibenden Schutzbedürftigen gehen Sie vor Ort aus?

BURGER: Ich kann Ihnen da keine präzise Zahl nennen. Wir hatten hier in der Vergangenheit von mehreren Tausend gesprochen. Ich würde davon ausgehen, dass es nach wie vor um eine hohe vierstellige oder niedrige fünfstellige Zahl geht.

ZUSATZFRAGE: Herr Helmbold, Sie hatten gerade Grotians Message als emotionale Botschaft abgetan. Hat er gestern irgendetwas gesagt, das falsch ist?

HELMBOLD: Ich habe das mit Sicherheit nicht abgetan, im Gegenteil. Wir nehmen auch die Punkte, die Herr Grotian vorgebracht hat, sehr ernst. Mit Blick auf die, die wir vonseiten des BMVg zu bewerten haben, wissen Sie ‑ Herr Grotian hat darüber gesprochen ‑, dass man mit dem Herrn Generalinspekteur gesprochen hat. Er hat Empfehlungen dazu gemacht, wie man beispielsweise Transporte vor Ort organisieren kann. Diese Empfehlungen sind von uns auch aufgenommen worden und geprüft worden. Aber am Ende ist es so, dass vor Ort entschieden werden muss, wie man tatsächlich am besten zu Schützende in den Flughafen hineinbekommt. Aber die Punkte, die Herr Grotian in seinen Gesprächen mit Militärs angebracht hat, sind sehr wohl ernst genommen worden und auch aufgenommen worden und in die Erwägungen einbezogen worden.

DEMMER: Ich möchte mich hier auch noch einmal wiederholen. Ich habe doch, glaube ich, sehr deutlich gesagt, dass wir die Kritik sehr ernst nehmen und dass wir gemeinsam mit dem Verein alles dafür tun, noch möglichst viele Ortskräfte auszufliegen und zu evakuieren.

Nahostkonflikt

FRAGE: Herr Burger, in Gaza ist es in den letzten Tagen wieder zu Beschüssen von Palästinensern auf Israelis gekommen. Die Israelis haben teilweise mit Scharfschützen am Grenzzaun bzw. gestern mit Bombardierungen reagiert. Wie bewerten Sie diese Auseinandersetzung? Ist die Reaktion des Militärs verhältnismäßig?

BURGER (AA): Tut mir leid. Dazu habe ich heute noch keine eigene Einschätzung mitgebracht. Das muss ich Ihnen nachliefern.

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