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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 23.08.2021

23.08.2021 - Artikel

Lage in Afghanistan

FRAGE: Der „FOCUS“ meldete unter Berufung auf das Einsatzführungskommando, dass die beiden Hubschrauber in Kabul nun doch nicht eingesetzt werden. Stimmt das? Wenn ja, was sind die Gründe?

COLLATZ (BMVg): Ich habe hier berichtet, dass es bei der Verbringung der Hubschrauber nach Afghanistan darum geht, dem Kommandeur vor Ort mehr Einsatzoptionen bereitzustellen. Er hat auch ausdrücklich danach gefragt. Diese Einsatzoptionen stehen ihm jetzt zur Verfügung. Ob und wie sie eingesetzt werden, kann ich hier aus operativen Gründen jetzt nicht sagen. Aber, wie gesagt, der Zweck ist erreicht: Sie stehen vor Ort zur Verfügung.

FRAGE: Könnte das Verteidigungsministerium mehr Informationen über den Schusswechsel am Kabuler Flughafen geben und Berichte bestätigen, dass das KSK in einem Sondereinsatz deutsche Staatsbürger aus der Stadt Kabul evakuiert hat?

COLLATZ: Zu dem Vorfall von heute Morgen: Mehr als das, was das Einsatzführungskommando bereits über Twitter berichtet hat, habe ich auch nicht anzubieten. In den frühen Morgenstunden ‑ die Meldung ist um 4.13 Uhr eingegangen ‑ gab es einen Schusswechsel am Nordtor. Dort waren neben den verantwortlichen Amerikanern auch deutsche Soldaten und Soldatinnen zur Sicherung eingesetzt. Nachdem die Untersuchung vor Ort stattgefunden hat, blieb leider zu beklagen, dass ein afghanischer Mensch gestorben ist, der sich dort in der Sicherung befunden hat. Drei Verletzte wurden verzeichnet. Auf US-amerikanischer und deutscher Seite gab es keine Verletzten. Der Vorfall ist insofern beendet.

FRAGE: Herr Collatz, können Sie die Rettung dieser Münchener Familie durch das KSK bestätigen und noch einmal ein paar Details dazu nennen? Die sollen sich ja außerhalb des Flughafens ohne die Hubschrauber fortbewegt haben. In welchem Umfeld fand das statt? Wie weit waren die draußen? Wie viele Soldatinnen oder Soldaten waren dabei im Einsatz?

COLLATZ: Dass diese Familie gerettet wurde, machen die Bilder deutlich, die wir alle gesehen haben.

Über Einsätze des KSK und laufende Evakuierungsoperationen sowie auch über Formalitäten oder Vorgehensweisen werde ich hier jetzt nichts berichten, weil das automatisch Auswirkungen auf die Operation vor Ort hätte.

FRAGE: Die Frage geht wahrscheinlich an Herrn Seibert, vielleicht auch an Herrn Burger. Die Taliban haben angekündigt, dass sie einer Verlängerung des Evakuierungseinsatzes der Amerikaner nicht zustimmen würden. Wie beurteilen Sie das? Würde damit dann auch Ende des Monats der Evakuierungseinsatz der Bundeswehr enden?

BURGER (AA): Ich kann dazu zunächst einmal sagen, dass, solange die Lage vor Ort es erlaubt, wir die Luftbrücke aktiv halten und Menschen vom Flughafen Kabul evakuieren wollen. Daran arbeiten wir pausenlos in Berlin und in Taschkent, insbesondere natürlich auch das Kernteam der Botschaft und die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr am Flughafen in Kabul.

Der Außenminister hat schon letzten Mittwoch darauf hingewiesen: Wir müssen davon ausgehen, dass es für diese Evakuierungsaktion, für die Luftbrücke, ein begrenztes Zeitfenster gibt. Wir stehen im Austausch mit unseren internationalen Partnern und bemühen uns im Gespräch mit denen, die vor Ort die Kontrollen durchführen, auch darum, dass dieses Zeitfenster so groß wie möglich ist, weil wir so viele Menschen wie möglich über diese Möglichkeit evakuieren wollen. Wir denken aber auch jetzt schon über diesen Zeitraum hinaus und bemühen uns parallel schon um Lösungen, auch für die Zeit, nachdem sich dieses Zeitfenster geschlossen hat.

SEIBERT (BReg): Vielleicht darf ich ergänzen, dass es ‑ die meisten von Ihnen wissen es wahrscheinlich schon ‑ ja morgen eine Videokonferenz der Staats- und Regierungschefs der G7 zum Thema Afghanistan geben wird. Das ist eine Initiative von Premierminister Johnson, die wir ausdrücklich begrüßen. Es bietet eben die Gelegenheit, im G7-Rahmen zu koordinieren und sich abzustimmen. Es geht nicht nur um die konkreten Evakuierungsmaßnahmen, humanitäre Fragen und Flüchtlingsfragen, sondern natürlich auch um eine Abstimmung und vielleicht eine gemeinsame Linie hinsichtlich der Herangehensweise, mit der man an die Taliban oder die künftige afghanische Regierung herangehen wird. Das sind sicherlich auch alles Themen, die morgen eine Rolle spielen werden.

ZUSATZFRAGE: Herr Burger, haben Sie aus den Gesprächen des Auswärtigen Amts, die ja in Doha mit den Taliban laufen, selbst Informationen darüber, dass die Taliban die Evakuierungsaktion nach dem Ende des Monats für beendet erklären werden?

BURGER: Ich kann von dieser Stelle aus im Moment keine konkrete Zeitlinie feststellen.

ZUSATZ: Nein, es ging ja um die Information darüber, ob Sie mit den Taliban in Doha über genau dieses Problem sprechen. Ich nehme das einmal an.

BURGER: Darüber haben wir in der Vergangenheit schon berichtet. Ja, wir sprechen auch mit den Taliban darüber, dass wir es für so vielen Menschen wie möglich möglich machen wollen, ihnen die Ausreise zu ermöglichen. Genauer ins Detail kann ich da leider nicht gehen.

FRAGE: Ich hätte Herrn Seibert gerne noch einmal nach dem morgigen G7-Treffen gefragt. Was ist denn das Ziel der Bundesregierung? Es gibt zum einen die Verhandlungen mit den Taliban, aber es gibt auch die Gespräche der westlichen Partner mit den USA darüber, dass sie über den 31. August hinaus dort bleiben. Ist das der ausdrückliche Wunsch, mit dem auch die Kanzlerin in die Gespräche zum Beispiel mit Herrn Biden geht?

SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat schon einmal nach dem, sage ich jetzt einmal, Fall von Kabul mit dem amerikanischen Präsidenten telefoniert. Das Ziel dieses G7-Treffens ist Abstimmung, Konsolidierung und Koordinierung des Problems, vor dem wir alle stehen, nämlich wie wir unsere eigenen Landsleute wie auch diejenigen, die uns in den Jahren des Einsatzes in Afghanistan geholfen habe, möglichst zahlreich von dort ausfliegen können. Das ist ein Problem, vor dem alle dort Teilnehmenden stehen. Darüber wollen wir uns konsultieren. Wir wollen uns darüber abstimmen, wie wir zu Flüchtlingsfragen stehen und, wie ich gesagt habe, auch darüber, wie die zukünftige Herangehensweise gegenüber den Taliban ist und was die Forderungen an sie sein müssen. Darüber hinaus möchte ich jetzt hier nicht mit irgendwelchen Zielen den Gesprächen bereits etwas vorwegnehmen. Es wird danach sicherlich morgen eine Form der Kommunikation geben.

ZUSATZFRAGE: Es gibt ja die Einschätzung, dass es sich eigentlich um ein G6-plus-1-Treffen handele, nämlich dass die sechs westlichen Staaten ohne die USA versuchen würden, die US-Regierung dazu zu drängen, länger dort zu sein. Ist das Ihrer Meinung oder Einschätzung nach auch die Diskussionsaufstellung, die es morgen geben wird?

SEIBERT: Es ist ein G7-Treffen, und weitere Zahlenspiele möchte ich jetzt hier nicht betreiben. Die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den amerikanischen Soldatinnen und Soldaten auf dem militärischen Teil des Flughafens Kabul ist, so schwierig die Lage ist und so extrem die Lage gelegentlich ist, natürlich auch entscheidend und wichtig dafür, dass wir und andere und die Amerikaner es schaffen, unser Ziel umzusetzen, nämlich möglichst viele Menschen auszufliegen.

FRAGE: In der letzten Woche hat die Ministerin deutlich gemacht, der Einsatz könne nur so lange fortgesetzt werden, wie die Amerikaner die Flughafensicherung übernähmen, voraussichtlich bis zum 31. August. Jetzt ist das Mandat bis zum 30. September geplant. Ich sehe, dass Sie noch zu erreichen versuchen, die Amerikaner länger im Land zu halten. Aber ist geplant, die Dauer des Mandats noch einmal eindeutig an die Dauer des US-amerikanischen Einsatzes zu koppeln?

Was will man erreichen, wenn die Amerikaner das Land verlassen haben? Was kann dieses Einsatzmandat dann noch an Optionen eröffnen?

COLLATZ: Zum Einsatzmandat möchte ich hier nur so viel sagen, dass es uns die Möglichkeit bietet, unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen das zu tun, was täglich vor Ort gemacht wird. Ich sehe im Moment aufseiten der Bundeswehr keine Notwendigkeit, das Mandat anzupassen. Das ist ja jetzt auch von den Verhandlungen und den Ergebnissen abhängig. Es wäre, glaube ich, nicht notwendig, hier noch eine Mandatsänderung zu erwirken.

FRAGE: Im Mandat für den Bundeswehreinsatz wird als Rechtsgrundlage die fortgeltende Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan genannt. Diese Regierung gibt es jetzt aber nicht mehr. Können Sie diese Rechtsgrundlage bitte erläutern?

BURGER: Da verweise ich auf meine Ausführungen vom vergangenen Mittwoch. Da hat mir Herr Jung genau dieselbe Frage gestellt.

FRAGE: Ich hätte auch eine Frage zum Mandat, Herr Collatz. Es heißt ja, der Einsatz militärischer Gewalt zur Durchsetzung des Auftrags sei zulässig, insbesondere auch zum Schutz der zu Evakuierenden. Erstreckt sich das eigentlich nur auf den Bereich des Flughafens oder auf das ganze Einsatzgebiet Afghanistan? Wenn man also jetzt eine Familie wie auch immer ‑ mit dem Hubschrauber, mit dem KSK oder mit sonst wem – in den Flughafen holt, dann kann man sie auch außerhalb des Flughafens mit militärischer Gewalt schützen. Ist das richtig?

COLLATZ: Das Mandat bezieht sich auf das Gebiet, das erforderlich ist, um die Schutzbefohlenen aus dem Bereich zu sichern und wegzubringen. Insofern besteht da keine Lücke.

ZUSATZFRAGE: Ich würde in Verbindung mit dem Mandat gerne noch einmal kurz auf die Hubschrauber zu sprechen kommen. Dass die Hubschrauber jetzt da sind, aber noch nicht eingesetzt werden, liegt aber nicht daran, dass ihr Einsatz in irgendeiner Weise nicht vom Mandat gedeckt wäre oder dass das unklar wäre?

COLLATZ: Das ist richtig. Das Mandat hat keinerlei Einfluss auf den Einsatz der Hubschrauber.

FRAGE: Bleibt es dabei, Herr Seibert, dass Menschen, die keinen direkten Vertrag mit der Bundeswehr oder anderen deutschen Institutionen hatten und haben, nicht evakuiert werden sollen? Warum trägt die Bundesregierung für diese Menschen keine Verantwortung?

Herr Burger, können schutzbedürftige Afghanen und Afghaninnen außerhalb des Landes ihre Gefährdungsanzeige oder ihren Visumsantrag stellen, auf die Liste kommen und quasi in den deutschen Botschaften der Nachbarländer gerettet werden?

SEIBERT: Ich glaube, über die Gruppe von Afghanen und Afghaninnen, die wir aus dem Land zu holen, zu sichern und zu schützen versuchen wollen, ist hier jetzt schon viel gesprochen worden. Es ist übrigens auch immer gesagt worden, dass wir über die Ortskräfte hinaus auch versuchen wollen, Personen aus der Zivilgesellschaft, die sich menschenrechtlich, frauenrechtlich oder für Demokratiebestrebungen eingesetzt haben und deswegen jetzt gefährdet sind, aus dem Land zu holen. Das ist ja in einzelnen Fällen oder in einer ganzen Reihe von Fälle auch schon durch uns oder andere internationale Gruppen am Flughafen von Kabul gelungen.

COLLATZ: Ich kann das vielleicht auch noch ergänzen. Letzten Freitag habe ich ja das Beispiel des Bawar Media Centers genannt. Hierbei handelt es sich ja um mittelbar Beschäftigte. Insofern können Sie sehen, dass einzelfallbezogen und je nach Exponiertheit der Menschen gegenüber den Taliban eine Erweiterung des infrage kommenden Personenkreises durchaus schon stattfindet.

BURGER: Das kann ich auch noch einmal für andere Ressorts bestätigen. Vergleichbare Fälle gibt es auch in anderen Ressorts.

ZUSATZFRAGE: Aber es geht doch darum, dass das BMI immer wieder betont, dass das nicht für alle indirekten Ortskräfte gilt, die halt nicht direkt bei Ihnen angestellt waren. Warum ändern Sie das nicht? Herr Seibert hat gerade von „allen Ortskräften“ gesprochen. Das sind Ortskräfte, die halt nur keinen direkten Vertrag mit Ihnen haben! Das scheint ja jetzt eine Gutsherrenart ‑ ‑ ‑

VORS. BUSCHOW: Stellen Sie noch eine Nachfrage zu Ihren wie auch eigentlich anders vereinbart insgesamt drei Fragen?

ZUSATZ: Herr Seibert hat die Frage offenbar nicht verstanden. Darum wollte ich daran erinnern.

VORS. BUSCHOW: Vielleicht können Sie sie einfach noch einmal konkreter fassen.

ZUSATZFRAGE: Dass es dabei bleibt, dass es generell keine Evakuierungspläne für die Menschen gibt und weiterhin geben soll, die keinen direkten Vertrag mit den deutschen Institutionen haben, dabei bleibt es. Korrekt, Herr Alter?

ALTER (BMI): Ich glaube, es ist in den letzten Wochen hier bei jeder Veranstaltung deutlich geworden, dass es einerseits das Ortskräfteverfahren gibt, das seit vielen Jahren existiert und das sich im Grundsatz auf diejenigen bezieht, die unmittelbar für ein deutsches Ressort gearbeitet haben. Gleichzeitig haben wir eine Situation in Afghanistan, in der alle Ministerinnen und Minister, die zu diesem Thema gesprochen haben, deutlich gemacht haben: Es geht eben nicht nur um diese. Es geht darum, dass wir diejenigen aus Afghanistan retten, die einer Gefährdung unterliegen. Das bezieht sich nicht nur auf Ortskräfte, sondern, wie Herr Seibert eben schon deutlich gemacht hat, auch auf Menschen darüber hinaus. Das ist das Prinzip, das jetzt zur Anwendung kommt. Deswegen hilft es uns nicht weiter, wenn wir über Pauschalitäten reden, sondern es geht jetzt darum, diejenigen, die gefährdet sind, und diejenigen, die Schutz suchen, auch in einem pragmatischen Verfahren auszufliegen. Das findet statt.

BURGER: Sie haben gefragt, ob es die Möglichkeit gibt, auch in den Nachbarländern oder in anderen Ländern Visa für Personen aus dem Ortskräfteverfahren zu beantragen. Das ist eine Gruppe, die wir sehr genau im Blick haben, und just diese Problematik, dass es möglicherweise in der jetzigen Situation für Menschen besser möglich ist, über die Landgrenzen in ein Nachbarland zu kommen, als nach Kabul zu kommen, haben wir im Blick. Dafür wird es Lösungen geben.

ZURUF: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

BURGER: Ich kann Ihnen Einzelfälle nennen, in denen das schon jetzt passiert ist, aber wir bemühen uns insgesamt um Lösungen für diese Gruppe.

FRAGE: Der „FOCUS“ hat gemeldet, dass die Bundespolizei am Wochenende drei Männer aufgegriffen hat, die nach Afghanistan abgeschoben worden sind und nun die Gelegenheit genutzt haben, per Evakuierungsflug wieder nach Deutschland zurückzukommen. Können Sie die Fälle bestätigen? Gibt es noch weitere solcher Fälle?

ALTER: Ich bestätige hier keine Einzelfälle. Im Übrigen weiß ich auch nicht, auf welchen Fall sich eine Berichterstattung hier konkret beziehen soll. Deswegen ist es in Bezug auf die Bestätigung eines Falls eine etwas schwierige Situation.

Ich kann Ihnen aber natürlich sagen, dass der Bundesinnenminister in der vergangenen Woche deutlich gemacht hat, dass das pragmatische Verfahren eben beinhaltet, dass die Sicherheitsüberprüfung nach polizeilichen Erkenntnissen zu einer Person eben erst in Deutschland stattfindet. Das heißt also, wir gehen im Moment im Prinzip so vor, dass Listen mit Personen angefertigt werden, die aus Kabul ausgeflogen werden. Bei den Personen, die dann in Deutschland ankommen, wird die Sicherheitsüberprüfung am Flughafen durchgeführt. Das ist etwas, was bewusst entschieden wurde, dass wir eben diese Überprüfung nicht mehr vor Ort, sondern nach Ankunft in Deutschland vornehmen. Dann kann es auch vorkommen, dass am Flughafen in Frankfurt ‑ oder sonstwo in Deutschland ‑ festgestellt wird, dass eine Information zu einer Person vorliegt.

Das ist etwas, was diesem Verfahren immanent ist. Damit gehen wir um. Aber das Entscheidende ist ja, dass die Sicherheitsbehörden ‑ in erster Linie die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle ‑ genau das feststellen. Wenn sie das feststellen, gibt es auch die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Das heißt also, das Verfahren hat gewisse Konsequenzen, mit denen wir jetzt umgehen müssen.

ZUSATZFRAGE: Meine Frage bezog sich nicht auf den Einzelfall des Herrn XY, sondern genau auf das, was Sie jetzt beschrieben haben. Hat denn die Bundespolizei bereits bei der Einreise Menschen festgestellt, die früher einmal ausgeflogen und abgeschoben worden sind? Das können Sie ja sagen.

ALTER: Es gibt jedenfalls Fälle, bei denen am Flughafen festgestellt wurde, dass bereits polizeiliche Erkenntnisse vorliegen.

ZUSATZFRAGE: Wie viele Fälle und in welcher Größenordnung?

ALTER: Die Zahlen habe ich jetzt nicht parat. Die müsste ich nachliefern. Das prüfe ich gerne.

FRAGE: Herr Alter, Sie haben eben gesagt, das hätte auch Konsequenzen. Wie sehen die denn, unabhängig vom Einzelfall, aus? Wenn jemand als Straftäter abgeschoben wurde, wieder zurück nach Deutschland kommt, aber jetzt nicht mehr abgeschoben werden kann, was passiert dann mit ihm? Der kann ja nicht verhaftet und ins Gefängnis gesteckt werden. Was passiert? Was sind die Konsequenzen, die Sie eben angedeutet haben?

ALTER: Zunächst einmal ist auch das ja kein völlig neues Szenario, dass also Menschen nach Deutschland kommen, die schon einmal abgeschoben worden sind. Das passiert auch ohne ein Ortskräfteverfahren immer wieder einmal. Im Asylgeschehen sind das die sogenannten Asylfolgeanträge. Das sind alles Menschen, die schon einmal in Deutschland waren, deren Verfahren schon einmal durchlaufen ist und die dann gegebenenfalls nach einer Rückführung erneut nach Deutschland gekommen sind. Das heißt also, über dieses Verfahren solche Menschen hier nach Deutschland zu holen, ist nichts, womit die Behörden in Deutschland nicht umgehen können.

Dann ist es vom Einzelfall abhängig. Wenn es eine Person ist, die einmal in Deutschland straffällig gewesen ist, aber, wie Sie schon sagen, eben keine Begründung für eine Haft oder Ähnliches vorliegt, geht diese Person ganz normal in das ausländerrechtliche Verfahren, in die Zuständigkeit der jeweiligen Ausländerbehörde. Im Falle eines Asylgesuchs wird ein erneutes Asylverfahren betrieben, und dann wird entschieden. Wie Sie wissen, wird im Moment niemand nach Afghanistan abgeschoben.

FRAGE: Wie hoch ist der Frauenanteil unter den derzeit am Flughafen Kabul eingesetzten Bundeswehrsoldatinnen?

Zweitens. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, wie die Taliban in den verschiedenen Distrikten in Afghanistan mit denjenigen umgegangen sind, die für die vorherige Regierung oder als Ortskräfte für staatliche Stellen aus dem Ausland, Organisationen oder Ähnliches gearbeitet haben? Sind Ihnen Fälle von Racheakten, gewaltsamem Vorgehen oder gar Tötungen gesichert bekannt? Wenn ja, in welchem Umfang?

COLLATZ: Die Zahl müsste ich nachreichen. Die Quote der Frauen im Rahmen der Evakuierungskräfte ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich haben wir eine Quote beim deutschen Heer. Die könnte ich nennen. Die andere Quote muss ich nachreichen.

BURGER: Ich kann zu möglichen Übergriffen von Taliban gegen ehemalige Regierungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in Afghanistan im Moment noch kein umfassendes Lagebild darstellen. Es gibt einerseits sehr diffuse Berichte aus Städten, wo noch nicht von systematischen Übergriffen die Rede ist. Anderseits gibt es durchaus Berichte von sehr ernstzunehmenden Menschenrechtsverletzungen in Gebieten, die in den letzten Wochen unter die Kontrolle der Taliban geraten sind. Ich kann hier derzeit noch kein konsolidiertes Lagebild dazu abgeben.

FRAGE: Eine Frage an das BMZ. Die GIZ, also die wichtigste Durchführungsorganisation Ihres Hauses, hat Ortskräften angeboten, wenn sie auf Evakuierung verzichten und im Land bleiben, würden sie zum einen ein Jahresgehalt garantiert bekommen, egal, ob eine Arbeit dann zustande kommt oder nicht. Sie hat darüber hinaus Ortskräften, die in Form eines schriftlichen Vertrags mit der GIZ zusichern, dass sie nicht nach Deutschland evakuiert werden, sondern bleiben wollen, ein weiteres Jahresgehalt angeboten. Was ist der Grund für diese doppelte Bleibeprämie?

ROCK (BMZ): Vielen Dank für Ihre Fragen, die mir die Gelegenheit geben, hier ein paar Sachen richtigzustellen.

Bei dem, was in den Medien zum Teil als „Bleibeprämie“ bezeichnet wird, handelt es sich um ein Hilfsangebot, das wir den afghanischen Ortskräften machen wollen. Vor die Wahl gestellt, diesen Menschen ‑ also den Ortskräften ‑, die freiwillig im Land bleiben wollen, zu helfen oder nicht, haben wir uns für eine unbürokratische Hilfe entschieden. Wer diese Hilfe in Anspruch nehmen will und im Land bleibt, muss dafür aus rechtlichen Gründen ein Dokument unterschreiben. Das ist ein Hilfsangebot für Menschen, die aus verschiedenen Gründen ‑ zum Beispiel für die Pflege kranker Familienangehöriger oder auch, weil die Sicherheitslage in ihrer jeweiligen Region stabil ist ‑ freiwillig in Afghanistan bleiben wollen. Das ist der Hintergrund dafür.

ZUSATZFRAGE: Das beantwortet aber nicht die Frage, warum es zwei Arten von Bleibeprämien gibt. Ausweislich des Textes, den die GIZ verschickt hat, wird denjenigen, die jetzt einfach einmal da bleiben und gerne für die GIZ weiter arbeiten wollen, ein Jahresgehalt garantiert. Dann sagt der Text: Diejenigen, die dieses dann in einem schriftlichen Vertrag mit der GIZ bekräftigen, bekommen ein zweites Jahresgehalt. Das sind zwei verschiedene Bleibeprämien. Für mich deckt sich das nicht mit dem, was Sie eben gesagt haben.

ROCK: Das würden wir noch einmal prüfen und gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE: Können andere Ministerien berichten, dass sie ihren Ortskräften auch ähnliche Angebote unterbreiten? Vielleicht an AA, BMI, BMVg: Wird dort den Leuten Geld angeboten, damit sie nicht fliehen und das Hilfsangebot der Bundesregierung annehmen?

COLLATZ: Ich kann gerne beginnen. Bei uns ist es allgemeine Vertragspraxis, dass Menschen für ihre Vertragszeit, die sie kontinuierlich Dienst für die Bundeswehr versehen haben, eine Prämie bekommen, aber unabhängig von der Bleibesituation. Das war schon immer Teil der Vertragsgestaltung. Je nachdem, wie lange man durchgängig Dienst für die Bundeswehr geleistet hat, hat man am Ende eine Prämie erhalten. Das ist aber unabhängig von dem Verbleib im Lande.

BURGER: Ich kann Ihnen von solchen Plänen für das Auswärtige Amt nicht berichten.

ALTER: Was das BMI angeht, hat, analog zum BMVg, die jeweilige Ortskraft zum Vertragsende eine Abfindung erhalten. Davon haben im Übrigen mehr als 4000 Menschen ihre Ausreise nach Deutschland bezahlt. Das ist aber nichts, was in irgendeiner Weise mit einer Bedingung versehen ist.

FRAGE: Können Sie die rechtlichen Gründe für die verlangte Unterschrift näher erläutern?

ROCK: Es geht hier einfach um eine Rechtsgrundlage für die Auszahlung.

FRAGE: Meine Frage geht auch in Richtung Prämie. Haben Sie überhaupt Zahlen, wie viele Menschen das in Anspruch nehmen? Ich glaube, ursprünglich waren es einmal 1100 Ortskräfte, die im Entwicklungsbereich tätig waren, wenn ich das richtig im Kopf habe. Wie viele davon würden diese Prämie annehmen? Haben Sie schon irgendeiner Form eine Rückmeldung? Über was sprechen wir hier überhaupt?

ROCK: Uns liegen aktuell noch keine Zahlen vor. Das würden wir eventuell nachreichen.

FRAGE: Lernfrage: Gilt dieses Angebot auch für Menschen, die nicht nur in den letzten zwei Jahren, sondern auch davor als Ortskräfte beschäftigt waren oder ist das fokussiert und konzentriert auf die zwei Jahre?

ROCK: Auch den Punkt würden wir nachreichen.

FRAGE: Weil das Stichwort „Bawar Medica Center“ fiel, an das Verteidigungsministerium die Frage: Meines Wissensstandes nach müssten Ihnen die Daten dieser betroffenen Personen bereits mehrere Wochen vorliegen. Mein aktueller Stand ist, dass von diesen Personen noch niemand kontaktiert worden ist. Mindestens in einem Fall habe ich am Wochenende an den Pressesprecher Einsatzführungskommando Positionsdaten, Telefondaten und ein vereinbartes Aufnahmezeichen übermittelt. Können Sie darlegen, wie der Kontakt zu den betroffenen Personen, die jetzt anspruchsberechtigt sind, ist und was das Verteidigungsministerium tut, um einen Kontakt herzustellen?

COLLATZ: Ich – und auch andere Sprecher des Verteidigungsministeriums ‑ habe hier schon ausgeführt, dass wir sehr große Anstrengungen unternehmen, um in Kontakt zu den Kräften zu kommen. Unter anderem hat das Einsatzführungskommando ein Callcenter eingerichtet, wo alle Personen auf diesen Listen ‑ ich bestätige, dass alle Namen, die dort eingehen, auch aufgenommen werden, und versucht wird, mit ihnen Verbindung aufzunehmen – angerufen werden sollen. Die Lage in Afghanistan ist schwierig. Es gibt zum Teil einen Ausfall der Funknetze vor Ort. Deswegen kann es sein, dass auch technisch bedingt vor Ort nicht alle erreicht werden können. Aber ich kann Ihnen versichern, dass alle alles daransetzen, um in Kontakt mit diesen Kräften zu kommen, um dann mögliche Unterstützung zu leisten.

ZUSATZFRAGE: Zivile Organisationen sind in der Lage, mit diesen Menschen auf afghanischen Telefonnummern zu telefonieren. Warum gelingt es dann dem Verteidigungsministerium nicht? Bei dieser Person, die ich konkret meine ‑ es ist uns wahrscheinlich beiden geläufig, über wen wir reden ‑, erfolgte bislang keine telefonische Kontaktaufnahme und via Email wurde vom Auswärtigen Amt zurückgewiesen – wahrscheinlich vor dieser Entscheidung ‑, dass eine Anspruchsberechtigung da ist.

COLLATZ: Ich kann den Einzelfall jetzt nicht kommentieren. Ich kann Sie nur bitten, sich weiterhin darum zu bemühen, diese Daten dem Einsatzführungskommando zur Verfügung zu stellen. Ich bin sicher, dass die Daten dort genutzt werden.

FRAGE: Welche Bedingungen müssen gegeben sein, damit die zwei Hubschrauber zum Einsatz kommen können? Ist ein Einsatz derzeit zu gefährlich?

COLLATZ: Dazu sage ich sehr gerne etwas. Zum einen: Das Mandat – das haben wir ja schon ausgeführt – ist nicht der begrenzende Faktor. Das Mandat erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet von Afghanistan. Faktoren sind die Luftsicherheit, die gegeben sein muss, und natürlich die Gefährdung, die sich aus einem Flug in das Umland von Kabul ergibt. Und es muss abgewogen werden, ob nicht andere Möglichkeiten leichter, besser und sicherer zur Verfügung stehen, um zu Evakuierende an einen bestimmten Ort abzuholen. Das sind die Rahmenbedingungen.

Es ist immer eine Abwägung des Führenden vor Ort. Das ist jetzt General Arlt, dem dieses Mittel zur Verfügung steht. Nur er hat das Lagebild vor Ort und steht in Kontakt mit den Amerikanern, die für die Luftsicherheit verantwortlich sind und das Luftlagebild haben, um die Freigabe dafür zu erteilen. Selbst wenn es eine Möglichkeit mit Hubschrauber gibt, muss dann immer noch abgewogen werden, ob das in dem Einzelfall die beste Möglichkeit ist.

Im Moment kann ich nur noch einmal die Zahlen aktualisieren, falls Sie sie noch nicht mitbekommen haben: 2725 Menschen haben wir inzwischen evakuiert, davon 1787 Afghanen und 282 Deutsche. Alle anderen, also 656, stammen aus anderen internationalen Staaten. Insgesamt sind hier 43 Nationen zu verzeichnen. Vielleicht hat es der eine oder die andere schon im Interview der Ministerin gesehen: Der Anteil der Personen, der aus der Evakuierungsoperation zu verzeichnen ist, wurde bisher auf dem Landweg zu den Flugzeugen gebracht.

FRAGE: Wie viele Afghanen werden dorthin eingeflogen und dort noch betreut? Ist die Ausstattung vor Ort ‑ zum Beispiel Essen, Toiletten ‑ ausreichend?

FRAGE: Haben Afghaninnen, die die US Air Base in Ramstein erreichen, das Recht darauf, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen? Wenn nicht, gibt es eine Regelung, wie lange sie sich dort aufhalten dürfen?

BURGER: Gegenstand der Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten zur Nutzung von Ramstein als Drehkreuz für die amerikanische Evakuierungsoperation aus Afghanistan ist, dass Ramstein für den Transfer von Personen genutzt werden darf, die die USA in die USA verbringen möchten. Insofern würde ich zu dem ersten Fragekomplex, wo es um die Bedingungen vor Ort auf der Ramstein Air Base und um die Zahl der Personen um die Aufschlüsselung geht und ob es sich um afghanische, amerikanische oder andere Staatsangehörige handelt, zunächst einmal an die US-Stellen verweisen. Denn das ist eine Operation, die in deren Zuständigkeit stattfindet.

Die Vereinbarung mit den USA sieht vor, dass die Menschen dort, wie gesagt, für den Transfer in die USA bleiben dürfen. Ziel ist, dass sie in die USA einreisen. Dort, wo dem Hindernisse entgegenstehen, ist vereinbart, dass sie in Drittstaaten weiterreisen.

COLLATZ: Ich könnte noch eine Zahl nachliefern. Es wurde nach den Frauen gefragt. Unter den Evakuierungskräften befinden sich neun Frauen. Es handelt sich hier um die Kampftruppe. Das ist so zu verzeichnen, dass der Bewerbungsanteil von Frauen bei der Kampftruppe eher gering ist. Bei den Evakuierungskräften sind neun Frauen dabei.

VORS. BUSCHOW: Haben Sie vielleicht auch die Zahl der Männer? Dann könnte der Kollege vielleicht den Anteil errechnen.

COLLATZ: Ich kann das kurz überschlägig machen: drei Prozent.

FRAGE: Können Sie vielleicht sagen, wie viele deutsche Staatsangehörige neben den Bundeswehrsoldaten jetzt noch in Afghanistan bzw. in Kabul verblieben sind?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu keine präzise Zahl liefern. Warum es so schwierig ist, festzustellen, wie viele Deutsche sich in einem bestimmten Land im Ausland aufhalten, habe ich hier in den vergangenen Regierungspressekonferenzen immer wieder ausgeführt. Es gibt keine Registrierungspflicht für Deutsche im Ausland. In einer Krisensituation ist es häufig so, dass sich zusätzlich zu den Menschen, die vorher auf den Gedanken gekommen sind, sich bei der deutschen Botschaft zu registrieren und auf eine deutsche Liste setzen zu lassen, plötzlich sehr viele Menschen zusätzlich melden. Genauso gibt es keine Pflicht für Leute, die schon erfolgreich das Land verlassen haben ‑ weil sie zum Beispiel über die Evakuierungsaktion eines anderen Landes, dessen Staatsbürger sie auch sind, das Land verlassen konnten ‑, uns das mitzuteilen, sodass wir keine präzisen Angaben darüber haben, wie viele Menschen das Land schon erfolgreich verlassen konnten. Wir gehen – das ist eine Schätzung – im Moment nach wie vor von einer niedrigen dreistelligen Zahl von deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan aus.

SEIBERT: Wenn ich etwas sagen darf, da ich gerade lese, dass ein weiteres Flugzeug der Bundeswehr mit 158 Schutzbedürftigen an Bord sicher in Taschkent gelandet ist. Das bringt die Zahl der durch die Bundeswehr ausgeflogenen Menschen jetzt auf nahezu 3000.

Ich will das einfach noch einmal zum Anlass nehmen, um im Namen der Bundeskanzlern und der gesamten Bundesregierung allen, die an diesem Einsatz beteiligt sind ‑ sei es in Kabul, sei es in Taschkent, sei es hier in Deutschland, wo Planung betrieben wird, seien es Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes oder des Verteidigungsministeriums ‑, wirklich tief empfundenen Dank für eine fabelhafte Arbeit auszudrücken, die sie dort unter schwierigsten, gefährlichen und auch seelisch belastenden Bedingungen machen.

BURGER: Ich würde gern ergänzen, dass mit Stand von heute Morgen um 10 Uhr schon 1869 afghanische Staatsangehörige in Deutschland eingereist sind.

FRAGE: Ganz kurz an Herrn Seibert: Wenn es besondere Ergebnisse der Sitzung des Krisenstabs von gestern Abend mit der Kanzlerin und Herrn Scholz gegeben hätte, hätten Sie uns das bestimmt gesagt.

Herr Burger, ist der letzte Stand zu den beiden, die in Kabul durch Schüsse verletzt wurden, bekannt? Sind sie mittlerweile ausgeflogen worden? Möglicherweise haben Sie es am Wochenende mitgeteilt. Das weiß ich nicht.

BURGER: Das müsste ich Ihnen nachliefern. Das habe ich nicht präsent.

SEIBERT: Sie sind auf dem neuesten und besten Stand.

FRAGE: Eine kurze Nachfrage zu den Zahlen, die Herr Alter gerade genannt hat: Sie sprachen von 1896 afghanischen Staatsangehörigen. Bezieht sich das jetzt nur auf die Evakuierung? Ich bekomme das nicht ganz zusammen mit der Zahl 1778, die Sie, Herr Collatz, vorhin genannt hatten.

COLLATZ: Zur Präzisierung der Zahl, die ich genannt habe: Das sind alle, die bereits vor der Situation, die wir jetzt haben, nach Deutschland gekommen sind. Das waren 1778.

ALTER: Meine Zahl bezieht sich auf den Zeitraum seit dem 17. August.

ZUSATZFRAGE: Wieso ist Ihre Zahl dann höher, obwohl der Zeitraum ‑ ‑ ‑

COLLATZ: Es sind wahrscheinlich sehr viele Zahlen im Umlauf. Bei uns bezieht sie sich auf die Ortskräfte der Bundeswehr.

ALTER: Die Zahl des BMI bezieht sich nur auf die Evakuierungsflüge.

FRAGE: Herr Alter, wenn das Ministerium gerade schon diese Zahl nachgeliefert hat, vielleicht hat das Ministerium ja auch schon herausgefunden, wie viele tatsächlich schon einmal ausgewiesen oder abgeschoben worden sind?

ALTER: Ich habe jetzt noch keine konkrete Zahl zu diesen jeweiligen Fällen vorliegen. Ich weiß nur, dass in diesem Verfahren, auch im Rahmen der Evakuierungsflüge, eine niedrige einstellige Zahl an Personen festgestellt wurde, zu denen bereits in Deutschland Erkenntnisse vorlagen. Näher kann ich es im Moment nicht präzisieren.

ZUSATZFRAGE: Das wurde hier in Deutschland festgestellt?

ALTER: Ja, in Deutschland.

ZUSATZFRAGE: Sie waren also nicht schon dort überprüft worden, sondern ‑ ‑ ‑

ALTER: Nein, das ist sozusagen dieses Verfahren, das wir jetzt im Rahmen der Evakuierung anwenden. Im Rahmen der Grenzkontrolle wird also die Sicherheitsüberprüfung gemacht, und dann wird festgestellt, dass die Person bereits bekannt ist. Das sind weniger als zehn.

Konferenz zum G20-Compact with Africa”

FRAGE: Eine kurze Frage an Herrn Seibert: Können Sie bestätigen, dass in dieser Woche ein Besuch des südafrikanischen Präsidenten ansteht?

SEIBERT (BReg): Ich kann bestätigen, dass in dieser Woche ‑ ich denke, das ist am Freitag auch angekündigt worden ‑ ein Treffen zum Thema “Compact with Africa” ansteht. Südafrika ist eines der “Compact with Africa”-Länder. Aber ich kann Ihnen das jetzt aus dem Hut leider nicht sagen. Denn es sind einzelne Staatspräsidenten hier, einzelne werden ‑ das ist ja eine hybride Veranstaltung ‑ zugeschaltet. Deswegen kann ich das jetzt nicht sagen. Aber wir werden Ihnen die Antwort ganz schnell nachreichen.

[…]

Ich bekomme jetzt die Mitteilung, dass der südafrikanische Präsident Ramaphosa unter denen sein wird, die hier in Berlin erwartet werden.

Einstufung des russischen Internet-TV-Senders „Doschd“ als „ausländischen Agenten“

FRAGE: Eine Frage zum Thema Russland und Pressefreiheit an das Auswärtige Amt: Wie bewertet die Bundesregierung die Einstufung des größten unabhängigen TV-Senders „Doschd“ als „ausländischen Agenten“?

Herr Seibert, wurde der Fall während des Besuchs der Kanzlerin in Moskau thematisiert?

BURGER (AA): Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir die zunehmenden Repressionen und Verbote gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und der Medien im Vorfeld der Duma-Wahlen mit großer Sorge beobachten. Gerade auch die Listung des unabhängigen Senders „Doschd“ und mehrerer investigativer Journalistinnen und Journalisten und ihrer Plattform „iStories“ als „ausländische Agenten“ schränken diese in ihrer unabhängigen und wichtigen Arbeit ein.

SEIBERT (BReg): Die Bundesregierung bedauert wirklich dieses Vorgehen der russischen Behörden und die Konsequenzen, die sich daraus für die Mitarbeiter des Internetfernsehsenders „Doschd“ ergeben ‑ auch für andere unabhängige Medien, die ja ebenfalls gelistet wurden. Leider ist es eine traurige Tatsache, dass es in Russland immer schwieriger wird, von der offiziellen Linie abweichende Informationen oder Meinungen in die Öffentlichkeit zu tragen.

Die Bundeskanzlerin hat mit dem russischen Präsidenten, wie Sie wissen, über den Fall Nawalny und grundsätzliche bürgerrechtliche Fragen gesprochen, aber nicht konkret über den Fall „Doschd“. Die Listung ist ja am Tag des Besuchs erfolgt. Dieser individuelle Fall war nicht Gesprächsthema. Die grundlegende Frage der Freiheiten war ein Gesprächsthema.

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