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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 28.07.2021
- COVID-19-Pandemie: Testregelungen für Urlaubsrückkehrer
- COVID-19-Pandemie: Einreise von US-Amerikanern
- COVID-19-Pandemie: Diskussion um Abgabe von Impfstoff an andere Länder
- Irak-Einsatz der Bundeswehr
- Konferenz zur Lösung der Syrienkrise
- Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan
- Aufnahme von Ortskräften der Bundeswehr aus Afghanistan in Deutschland
- Aberkennung der ecuadorianischen Staatsbürgerschaft von Julian Assange
COVID-19-Pandemie: Testregelungen für Urlaubsrückkehrer
FRAGE: Eine Frage an die Bundesregierung bzw. vielleicht an das Bundesinnenministerium. Gibt es einen konkreten Zeitplan für die erweiterten Testregelungen für Urlaubsrückkehrer? Der bayerische Ministerpräsident hat gesagt, es gebe eine Zusage der Bundesregierung. Das werde am 1. August in Kraft treten. Ist das realistisch? Das ist der Sonntag.
DEMMER (BReg): Ich kann Ihnen von hier aus jedenfalls noch einmal bestätigen, dass es eine vorgezogene Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August geben wird.
Das Thema der Reiserückkehrer gehört naturgemäß auch zu der Themenliste, die dort neben dem Thema Impfen und der allgemeinen Frage, wie wir mit den steigenden Infektionszahlen umgehen, zu behandeln sein wird. Alles, was vorher schon geklärt werden kann, wird selbstverständlich geklärt. Jedenfalls ist das auch ein Thema, das selbstverständlich zur Klärung ansteht.
ZUSATZFRAGE: Wenn Sie auf den 10. August verweisen, dann heißt das, dass bei den Testregelungen vor dem 10. August nichts passiert?
DEMMER: Nein. Da haben Sie nicht genau zugehört. Ich habe gesagt: Alle Fragen, die jetzt im Gespräch sind und vorher geklärt werden können ‑ die Vorbereitung für die MPK läuft ja, und die Themen werden jetzt schon diskutiert ‑, je schneller, desto besser. Ich kann Ihnen außer dem 10. August, der festgezogen ist, nur keine Termine nennen. Das gehört selbstverständlich zu den Themen, die derzeit besprochen werden.
NAUBER (BMG): Vielleicht kann ich ergänzen. Minister Spahn hat hier schon vor genau einer Woche deutlich gemacht, dass er die Testpflicht möglichst schnell ausweiten möchte. Das heißt, dass alle Einreisenden nachweisen müssten, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Wenn es nach dem BMG ginge, würde das längst gelten. Wenn es jetzt Anfang August wird, dann können wir das nur begrüßen. Aber wie ich gestern schon mehrfach auf Anfrage mitgeteilt habe: Die Abstimmungen dazu in der Bundesregierung dauern im Moment noch an.
[…]
FRAGE: Frau Demmer, Frau Nauber, es gibt eine gewisse Diskrepanz zwischen dem, was Sie hier sagen, und dem, was Herr Ministerpräsident Söder gestern insbesondere in den Tagesthemen von sich gegeben hat. Er hat gesagt bzw. den Eindruck erweckt ‑ ich habe das genaue Verb nicht im Kopf ‑, dass der Bund zugesichert hat, dass diese zusätzlichen Tests für alle Einreisenden/Rückkehrer ab dem 1. August in Kraft treten sollen. Das hätte der Bund zugesichert. Können Sie das hier bestätigen oder nicht? Wenn man vom Bund spricht, gibt es ja nicht so wahnsinnig viele Möglichkeiten, wer das sein könnte.
DEMMER: Wie Frau Nauber hier gesagt hat: Dazu laufen Gespräche. Sobald diese Gespräche ein Ergebnis gezeitigt haben, halten wir Sie darüber auf dem Laufenden.
ZUSATZFRAGE: Heißt das, dass der Herr Söder etwas voreilig mit der Festlegung auf den 1. August war?
DEMMER: Wie Sie die Äußerung interpretieren, überlassen wir ja hier ganz grundsätzlich Ihnen. Aber Stand der Dinge ist: Es gibt einen laufenden Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung. Über das Ergebnis werden wir Sie ganz bestimmt sofort auf dem Laufenden halten.
FRAGE: Welche Bedenken gibt es denn noch in der Bundesregierung? Die Frage richtet sich wahrscheinlich an das BMJV.
BÖNNIGHAUSEN (BMJV): Ich kann Ihnen im Wesentlichen auch nichts anderes mitteilen, als das, was meine Kollegen hier schon gesagt haben. Ich kann sagen, dass wir aus Sicht des BMJV dafür sorgen müssen, dass das Infektionsgeschehen beherrschbar bleibt. Dazu gehören eben auch die hier angesprochenen Regelungen. Von daher sind wir in konstruktiven Gesprächen.
ZUSATZFRAGE: Was wäre die Rechtsgrundlage für diese neue Einreiseverordnung? Das Infektionsschutzgesetz?
BÖNNIGHAUSEN: Ich glaube, wenn, dann wüsste das die Kollegin aus dem BMG genauer.
DEMMER: Ich würde sagen: Über das laufende Abstimmungsverfahren ‑ ‑ ‑ Wir informieren Sie über die Ergebnisse.
FRAGE: Ist es zutreffend, dass von allen nicht geimpften Einreisenden ein PCR-Test vorgelegt, dass also ein Schnelltest nicht ausreichend sein wird?
DEMMER: Auch das ist ja ein Detail. Es laufen Abstimmungsprozesse bzw. der Abstimmungsprozess ist in vollem Gange. Wir halten Sie über das Ergebnis auf dem Laufenden.
[…]
FRAGE: Frau Demmer, es geht um die Einreiseverordnung. Was ist denn der Wunsch der Bundeskanzlerin? Können Sie das sagen? Herr Söder hat nicht ganz zu Unrecht darauf hingewiesen, dass es kein Detail ist, am 1. August zu starten, weil bereits einige Bundesländer mit ihren Ferien durch sind, das heißt, die Zahl der Rückkehrer natürlich jetzt schon massiv steigt. Ist die Bundeskanzlerin dafür, dass das möglichst schnell gemacht wird oder dass man sich Zeit lässt?
DEMMER: Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich am Montag hier schon für die Bundeskanzlerin gesagt habe: Die aktuelle Lage bietet trotz der in absoluten Zahlen noch niedrigen Inzidenz durchaus Anlass zur Sorge. Die Fallzahlen steigen; der R-Faktor liegt konstant über 1. Das bedeutet, dass wir uns natürlich zeitnah überlegen müssen, wie wir mit diesen steigenden Zahlen umgehen wollen. Selbstverständlich arbeitet die gesamte Bundesregierung mit voller Kraft und zügig daran, Lösungen dafür zu finden. Der einzige konkrete Termin, den ich Ihnen jetzt hier und heute nennen kann, ist, wie gesagt, der der MPK. Über alles, was vorher geregelt ist, halten wir Sie auf dem Laufenden.
ZUSATZFRAGE: Jetzt einmal die Fragen zusammenfassend: Ich verstehe nicht so richtig, woran es noch hakt, wenn sich in der Bundesregierung doch einig scheint ‑ Sie haben eben gesagt: die gesamte Bundesregierung ‑, dass man handeln muss. Woran hakt es dann?
DEMMER: Sie sind ja gewöhnt, ‑ ‑ ‑
ZURUF: Dass es hakt?
DEMMER: ‑ ‑ ‑ dass wir hier grundsätzlich über die Details der Abstimmungsgespräche keine Auskunft geben. Das tut mir total leid. Das Einzige, was ich Ihnen versichern kann, ist, dass die gesamte Bundesregierung selbstverständlich mit voller Kraft an einer Lösung arbeitet. Das haben Sie jetzt hier auch von den beteiligten Ressorts gehört.
FRAGE: Frau Demmer, um ehrlich zu sein, verstehe ich nicht ganz, warum das jetzt eigentlich wieder so übers Knie gebrochen werden muss. Es tritt jetzt die Entwicklung ein, mit der alle gerechnet haben - außer offensichtlich die Bundesregierung, weil sie sich erst jetzt Sorgen macht. Eine Entwicklung, die wir im letzten Sommer schon hatten; eine Entwicklung, die sich jetzt wiederholt. Haben Sie nicht die Sorge, dass es einen verheerenden Eindruck macht, dass die Bundesregierung jetzt mit Mühe auf die Schnelle wieder eine verschärfte Einreiseverordnung machen muss, dass nicht langfristig vorbereitet worden ist und dass der Ministerpräsident von Bayern sich wieder als derjenige aufspielen kann, der alle vor sich hertreibt?
DEMMER: Ich würde mir schon Formulierung „übers Knie sprechen“ nicht zu eigen machen und letztlich auch nicht Ihre Interpretation. Die Pandemie war immer eine dynamische Lage, auf die wir reagiert haben. Die Pandemie bedeutet Leben in der Lage. Selbstverständlich haben die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin die aktuelle Lage immer im Blick. Ich würde auch nicht sagen, dass die Bundesregierung unvorbereitet getroffen wird. Sie versucht letztlich einfach ‑ und hat das in der Vergangenheit ja auch sehr erfolgreich umgesetzt ‑ ‑ Denn wenn man sich anschaut, wie Deutschland im internationalen Vergleich, im Vergleich mit seinen Nachbarn, durch die Pandemie gekommen ist, dann kann man ja sagen, dass das gut funktioniert hat. So handeln wir jetzt auch weiter und fortgesetzt, immer der dynamischen Lage folgend.
COVID-19-Pandemie: Einreise von US-Amerikanern
FRAGE: Zu einem anderen Aspekt, nämlich der Einreise von US-Amerikanern ‑ wahrscheinlich an das Gesundheitsministerium, möglicherweise aber auch an das Außen- und das Innenministerium ‑: Die US-Regierung hat die Einreise für Europäer aus dem Schengen-Raum ja immer noch sehr stark reglementiert, obwohl die Kanzlerin persönlich und auch andere gebeten hatten, das zu überdenken. Hat das Konsequenzen für die Einreise von US-Amerikanern nach Deutschland? Ist daran gedacht, die einzuschränken, weil man eine Art von Reziprozität haben möchte?
ADEBAHR (AA): Mir ist im Moment nicht bekannt, das sich auf EU-Ebene an den bisherigen Einreiseregelungen auch für Amerikaner etwas ändern soll. Wenn es dazu Beratungen gibt oder ich dazu etwas nachreichen könnte, dann mache ich das natürlich gerne.
ZUSATZFRAGE: Theoretisch kann ja auch Deutschland eine Höherstufung der USA als Risikogebiet oder Hochrisikogebiet einführen, weil die Zahlen dort sehr stark steigen. Ist das geplant?
ADEBAHR: Die Bundesregierung stimmt sich ja im Ressortkreis über zu treffende Maßnahmen und Einstufungen ab. Die Ergebnisse werden immer wöchentlich veröffentlicht. Ich kann aus diesen vertraulichen Beratungen jetzt aber nicht berichten, und auch nicht dazu, dass die USA da im Moment im Fokus stünden.
COVID-19-Pandemie: Diskussion um Abgabe von Impfstoff an andere Länder
FRAGE: An Frau Nauber: Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Anfrage des Landratsamts Pfaffenhofen, überschüssigen Impfstoff nach Namibia abzugeben, abgelehnt, weil die Hersteller sich im Vertrag eine Zustimmung für solche Lieferungen zugesichert haben. Was steht genau in den Verträgen? Werden Gespräche mit den Herstellern geführt, um in Zustimmung zur Weitergabe zu erhalten? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
NAUBER (BMG): Zu diesem Einzelfall würde ich gerne darum bitten, die Anfrage bilateral zu stellen. Das kann ich jetzt von hier aus nicht beantworten.
FRAGE: Frau Nauber, direkt daran anknüpfend: Können Sie uns einen Zeitplan sagen, wann die Impfstoffspenden, die die Bundesregierung angekündigt hatte, beginnen? Ist inzwischen klar, welche Länder welche Dosen auf bilateralem Weg bekommen?
NAUBER: Ich glaube, wir haben schon öfter gesagt, dass das im August beginnen soll. Es gab auch noch einmal einen größeren Bericht des Bundesgesundheitsministers dazu. Hinsichtlich der Frage, welche Länder da konkret im Blick sind, muss ich schauen, ob wir das jetzt schon nachliefern können.
ZUSATZ: Das wäre nett ‑ dann bitte auch mit den dazugehörigen Impfdosen. Für einige Länder wurden ja schon Zahlen genannt, zum Beispiel 1,5 Millionen für die Ukraine. Da das aber schon wieder zwei Wochen her ist, hat sich das ja wahrscheinlich konkretisiert.
NAUBER: Ich schaue es mir gerne an, ja.
Irak-Einsatz der Bundeswehr
FRAGE: Zum Irak-Einsatz: Herr Collatz, nach der Ankündigung von US-Präsident Biden, den Kampfeinsatz im Irak zu beenden ‑ was ja vielleicht keinen Einfluss auf die Truppenstärke haben wird, da der Einsatz vielleicht in eine Ausbildungsmission überführt wird, wenn ich das richtig verstanden habe ‑: Was bedeutet das für die deutsche Präsenz in der Region vor Ort in dem Dreiländergebiet? Was bedeutet das für den Eigenschutz und die Strategie Deutschlands in dem Bündnis gegen Da’esh, gegen den „Islamischen Staat“?
COLLATZ (BMVg): Es ist noch zu früh, um das in irgendeiner Art und Weise beurteilen zu können. Es handelt sich dabei ja erst einmal nur um politische Äußerungen. Es gab vorher Ankündigungen und Abstimmungen, und wir waren dazu auch im Austausch mit dem Auswärtigen Amt. Es sind aber noch keinerlei Zahlen, Daten, Fakten hierzu zu nennen. Die Konsultationen fangen jetzt erst einmal an, und wir sind dankbar, dass die amerikanische Regierung uns so frühzeitig auf ihre Absichten aufmerksam macht. Die sind aber nicht hinreichend, um jetzt eine militärische Planung einsetzen zu lassen.
ZUSATZFRAGE: Hat das denn aktuell schon Auswirkungen auf den Eigenschutz der deutschen Soldaten vor Ort?
COLLATZ: Nein.
ADEBAHR (AA): Politisch kann ich vielleicht anfügen, dass das ja Teil eines längerfristig angelegten strategischen Dialogs zwischen den USA und der irakischen Seite ist und dass jetzt auch beide Seiten entsprechend dieser politischen Ankündigung deutlich gemacht haben, dass amerikanische Unterstützung im Irak zum Beispiel auch im Bereich der Ausbildung weiterhin gewünscht wird und auch weiterhin erfolgen wird. Die Anti-IS-Koalition arbeitet weiter. Vor drei Wochen gab es auch ein Treffen, bei dem noch einmal bekräftigt wurde, dass der Kampf gegen den IS eben noch nicht zu Ende ist, weil er zwar aus der Fläche vertrieben worden ist, aber es weiterhin „pockets“ gibt und weiter im Untergrund agiert wird. Insofern sehen wir zumindest von politischer Seite im Moment im Auswärtigen Amt keine Auswirkungen auf die NATO-Mission und auch nicht auf die Anti-IS-Koalition.
ZUSATZFRAGE: Frau Adebahr, bewerten Sie die Sicherheitslage in der Region dadurch anders, dass jetzt viel von einem Wiedererstarken oder einem weiteren Erstarken des Iran die Rede ist, zumal damals mit der Tötung des Revolutionsgardisten im Irak auch die Forderung aufkam, dass sich die US-Truppen ganz zurückziehen sollten, und es jetzt Vermutung gibt, dass das, was sich dort gerade entwickelt, dem Iran zugutekommen könnte?
ADEBAHR: Im Moment und nach dem, was wir bisher davon wissen, wie das BMVg gerade ausgeführt hat, haben wir keinen Anlass dazu, zu denken, dass sich die Sicherheitslage durch diese Ankündigung entscheidend verändern würde. Sicherlich werden dabei auch die Details und die weiteren Informationen der nächsten Wochen eine Quelle sein, anhand derer man das dann bewerten muss.
FRAGE: Ist die Bundeswehr fähig, ohne die amerikanische Präsenz im Irak dort eigenständig zu agieren, auszubilden und ihrem Auftrag nachzukommen?
COLLATZ: Wie Sie wissen, gehen wir in unseren Einsätzen immer im Verbund mit anderen Nationen vor. Heutzutage ist keine Nation in der Lage oder politisch Willens, so etwas alleine zu stemmen. Deswegen hängt es von den Einzelheiten der Abzugsmodalitäten ab, wie wir unsere Aufträge gestalten. Wie Frau Adebahr eben gesagt hat, ist es zum einen zu früh dafür, und zum anderen gehen wir derzeit allein aufgrund der Ankündigungen von keiner Änderung der Lage aus.
ZUSATZFRAGE: Laufen aktuell zum Beispiel immer noch Luftangriffe der Anti-ISIS-Koalition gegen Daesh in der Region? Wenn ja, wie ist die Bundeswehr aktuell daran beteiligt, durch sogenannte Aufklärungsflüge? Können Sie uns dazu Zahlen liefern?
COLLATZ: Sie kennen ja unsere Aufstellung für die Unterstützung unserer Koalitionspartner. Wir betanken. Zu den einzelnen operativen Details müssen Sie die jeweiligen Partner befragen.
ZUSATZFRAGE: Aber Sie haben uns hier in der Bundespressekonferenz in der Vergangenheit immer wieder Auskunft gegeben, zum Beispiel über die Zahl der Betankungen. Können Sie uns aktuelle Zahlen dazu liefern, wie groß die in diesem Jahr gewesen ist?
COLLATZ: Für die Betankungen habe ich keine aktuellen Zahlen vorliegen. Falls die ermittelt worden sind, kann ich sie gerne nachreichen.
FRAGE: Herr Collatz, wie schnell könnten denn die deutschen Soldaten abgezogen werden ‑ das Mandat ist ja jetzt noch einmal bis Anfang des nächsten Jahres verlängert worden ‑, wenn die Sicherheitslage so bewertet wird, dass der Einsatz vor Ort so nicht mehr haltbar ist? Sie haben ja sicherlich ein Szenario dafür in der Schublade.
COLLATZ: Wir haben das ja auch beim Abzug aus Afghanistan hinreichend durchexerziert. Spekulationen möchte ich hier jetzt keine Nahrung liefern. Wir sind planerisch immer schnell in der Lage, auf die sich verändernden Rahmenbedingungen zu reagieren.
[…]
COLLATZ: Ich habe etwas nachzureichen. Ich habe mich gerade versorgt. – Im Zuge der einsetzenden Coronamaßnahmen auch im Irak wurde die Luftbetankung bis auf Weiteres eingestellt. Den aktuellen Stand müsste ich daher noch nachreichen. Es hat sich also in den letzten Wochen keine Aktualisierung ergeben können.
Konferenz zur Lösung der Syrienkrise
FRAGE: Ist Ihnen eine Konferenz bekannt, einberufen von einer zivilgesellschaftlichen Organisation, einem Development Interaction Network, die verschiedene unabhängige syrische Oppositionsgruppen zu einer Konferenz zur Lösung der Syrienkrise eingeladen hat?
ADEBAHR (AA): Das ist mir leider im Moment nicht bekannt. Wenn uns dazu etwas bekannt ist und wir etwas nachreichen können, werden wir das gerne tun.
Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan
FRAGE: Frau Adebahr, PRO ASYL hat heute geschrieben, dass der Sonderbeauftragte für Afghanistan und Pakistan Jasper Wieck am 27. Juli im afghanischen Ministerium für Flüchtlinge und Rückführung gewesen ist, um die afghanische Seite dazu zu bewegen, eine für August terminierte Abschiebung nicht zu verhindern. War Herr Wieck dort? Was hat er da gemacht? Bestätigen Sie diese Angaben?
ADEBAHR (AA): Ich bestätige, dass Herr Wieck in Kabul war. Ich bestätige nicht den Inhalt, den Sie gerade vorgetragen haben; denn das sind vertrauliche Gespräche. Die werden natürlich in die Beratungen der Bundesregierung einfließen, aber über die Inhalte dieser vertraulichen Gespräche möchte ich hier keine Auskunft geben.
Was hat Herr Wieck ‑ das ist unser neuer Beauftragter unter anderem für Afghanistan ‑ in Kabul getan? - Es war sein Antrittsbesuch. Er hat dort Gespräche mit Staatspräsident Ghani, Außenminister Atmar, Migrationsminister Akhlaqi, dem nationalen Sicherheitsberater Mohib, dem Vorsitzenden des Hohen Friedensrates Abdullah und Ex-Präsident Karsai sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft geführt. Die Agenda ‑ das kann ich Ihnen grundsätzlich sagen ‑ war ganz breit. Sie betraf die Themen des Fortgangs der Verhandlungen in Doha, der Friedensgespräche mit den Taliban, und die Frage der fortgesetzten Unterstützung Deutschlands für Afghanistan. Natürlich ging es auch um die aktuelle Lage und eben darum, wie Deutschland Afghanistan auf seinem Weg auch weiterhin bilateral und in internationalen Foren unterstützen kann.
ZUSATZFRAGE: Haben sich denn die Haltung der Bundesregierung, was Abschiebungen betrifft, und die Einschätzung der Lage geändert?
ADEBAHR: Davon kann ich hier im Moment nichts berichten.
[…]
FRAGE: Ich habe noch eine Frage ans Innenministerium: Wie viele Afghanen sind seit Anfang des Jahres aus Deutschland abgeschoben worden?
VICK: Die konkrete Zahl dessen, wie viele Abschiebungen stattgefunden haben, müsste ich an dieser Stelle nachreichen.
FRAGE: Frau Adebahr, das AA hat angekündigt, dass bis Ende Juli in neue Asyllagebericht in Sachen Afghanistan herauskommen wird bzw. an die entsprechenden Stellen gehen soll. Ist das schon passiert ‑ wir haben heute den 28. Juli ‑, oder wird das jetzt in den nächsten drei Tagen passieren?
ADEBAHR: Ich glaube, dazu hat Herr Burger Mitte Juli ausführlich etwas vorgetragen; denn wir haben ihn am 15. Juli vorgelegt.
ZUSATZFRAGE: Okay, und was steht darin? Das BMI hat sich nämlich immer auf den letztjährigen Lagebericht bezogen, in dem Abschiebungen immer noch für in Ordnung gehalten wurden. Hat sich das jetzt mit diesem neuen Lagebericht und angesichts der, wie ich es jetzt einmal nenne, Bitte der afghanischen Regierung geändert?
ADEBAHR: Zu den Inhalten des vertraulichen Lageberichts ‑ das ist Ihnen bekannt ‑ führen wir hier nichts aus. Das können wir nicht ausführen, weil das ein eingestuftes Dokument ist. Aber das gibt mir vielleicht noch einmal Gelegenheit, zu sagen, was ein Asyllagebericht ist. Ein Asyllagebericht ist ein Dokument, das neben vielen anderen Dokumenten und Quellen dem Entscheider über einen Asylantrag bei der Bewertung des Falles helfen soll. Es ist auch ein Dokument, das, wie gesagt, eine Entscheidungsgrundlage neben vielen anderen ist. Man muss auch immer darauf verweisen: Jede Entscheidung für oder gegen einen Asylantrag ist eine Einzelfallentscheidung. Das heißt, man kann aus diesem Asyllagebericht keine generelle Entscheidung für oder gegen eine Abschiebung oder in irgendeine Richtung ableiten. Der Bericht beschreibt, aus verschiedenen Quellen zusammengetragen, die Lage in Afghanistan für bestimmte Zielgruppen, für konkrete Regionen usw. Er ist also ein größeres Dokument.
Die Veröffentlichung ‑ dazu hat Herr Burger hier etwas vorgetragen ‑ fällt natürlich in eine Zeit, in der in Afghanistan politisch und auch hinsichtlich der Sicherheitslage vieles im Fluss ist. Dass die Sicherheitslage weiterhin volatil ist und wir natürlich auch in bestimmten Regionen oder Gegenden Vorfälle gesehen haben, die dort eine Verschlechterung der Sicherheitslage bedeuten, haben wir hier, glaube ich, auch schon ausgeführt.
Insofern ist das der Kontext gewesen, in den dieser Lagebericht gefallen ist. Natürlich wissen Sie auch, dass das Auswärtige Amt und die Bundesregierung immer tagesaktuell beobachten, weiter analysieren und natürlich auch weitere Beobachtungen anstellen werden. Dieser Bericht ist jetzt am 15. Juli erst einmal veröffentlicht worden.
ZUSATZ: Den werden wir von entsprechenden Stellen sicherlich noch geleakt bekommen.
ADEBAHR: Ich hoffe nicht, Herr Jung. Aber ich glaube, das ist falsch.
ZUSATZFRAGE: Herr Burger meinte ja auch, dass die Haltung der afghanischen Regierung in diesen Bericht einfließen wird. Sie müssen ja nicht über den Bericht sprechen, aber hält das Auswärtige Amt Abschiebungen nach Afghanistan aktuell für vertretbar oder verantwortbar?
ADEBAHR: Die Antwort darauf ‑ das habe ich zu sagen versucht, Herr Jung ‑ lautet: Das sind alles und immer Einzelfallentscheidungen. Wir stehen mit der afghanischen Seite darüber im Gespräch, wie die Haltung der afghanischen Regierung ist. Wenn es da etwas mitzuteilen gibt, dann können wir das hier gerne später tun. Der Herr Wieck hat, wie gesagt, gerade eine umfassende Agenda in Afghanistan besprochen, und dabei möchte ich es eigentlich belassen.
FRAGE: Ich habe noch eine Verständnisfrage zu diesen Abschiebeentscheidungen. Nun ist Afghanistan ja ein großes Land mit vielen Millionen Einwohnern. Dort wohnen Frauen, Schwangere, Kinder, Alte unter schrecklichen Bedingungen. Bei uns geht es darum, ob man Straftäter dorthin abschieben darf. Spielt das bei den Erwägungen eine Rolle, dass man sagt „Also, dort müssen Frauen, Kinder, Arme und Alte leben“ und umgekehrt fragt, ob es Straftätern zumutbar ist, dort zu leben? Ich sehe darin eine gewisse Diskrepanz. Wie sieht das die Bundesregierung?
ADEBAHR: Ich fürchte, der Inhalt einer ganz konkreten außenpolitischen Frage erschließt sich mir nach Ihrem Vortrag nicht. Aber vielleicht möchte das BMI hinsichtlich der Struktur der Entscheidungen über Abschiebungen aus Deutschland noch einmal etwas zu dem Einzelfall vortragen.
VICK (BMI): Ja, genau. Wie Sie wissen, und Frau Adebahr hat das ja auch schon einfließen lassen, ist jede Asylentscheidung darüber, ob jemand Schutz erhält oder nicht, eine Einzelfallentscheidung. Das wird umfassend geprüft, sodass derjenige, der Anspruch auf Schutz in Deutschland hat, den erhält. Wenn die Prüfung ergibt, dass eine Person keinen Anspruch auf Schutz in Deutschland hat, dann muss diese Person das Land eben wieder verlassen.
ZUSATZFRAGE: Lassen Sie mich die Frage noch einmal kurz konkretisieren. Es geht ja um die Zumutbarkeit im konkreten Fall. Der Vorwurf ist ja, das sei nicht zumutbar. Die Frage ist: Ist das bei jemandem zumutbar, der ausreisepflichtig wäre? Um die anderen geht es ja nicht. Spielt bei dieser Zumutbarkeitsentscheidung auch eine Rolle, dass man sich anschaut, wie normale Bürger in diesem Land leben?
VICK: Unser Asylrecht basiert eben auf einer Einzelfallentscheidung bzw. einer Einzelfallprüfung. Das heißt, es geht dabei nicht um die von Ihnen angedeuteten Zumutbarkeiten, sondern es geht um den konkreten Einzelfall und darum, ob jemand einen Anspruch darauf hat, in Deutschland zu bleiben, oder nicht.
ZUSATZ: Aber den hat er ja nicht mehr, wenn er abgelehnt worden ist. Es geht ja nur um die Abgelehnten, um Straftäter. Es geht ja im konkreten Fall nur um Straftäter.
VICK: Ganz grundsätzlich muss jemand, wenn die Asylprüfung ergibt, dass er keinen Anspruch darauf hat, in Deutschland zu bleiben, dann Deutschland verlassen.
FRAGE: Frau Adebahr, nun ist dieser jüngste Asyllagebericht für Afghanistan ja auf dem Stand vor dem Abzug der internationalen Truppen. Wird denn da schnell eine Aktualisierung erfolgen? Wann wäre das vorstellbar?
ADEBAHR: Vielleicht zur Genese eines solchen Lageberichts: Der wird turnusmäßig einmal im Jahr vorgelegt. Dieser ist jetzt aktualisiert worden. Darin sind natürlich Studien und Inhalte eingeflossen, die noch aktuell sind und die aus den vergangenen Monaten stammen. Darin sind aber auch ganz aktuelle Informationen eingeflossen. Ich darf ja hier nicht aus den Inhalten zitieren, aber es geht auch um ganz aktuelle Informationen, die eben den aktuellen Stand im Juli betreffen.
Das Auswärtige Amt ‑ das war in der Vergangenheit bei verschiedenen Ländern so, für die ein solcher Bericht vorgelegt wird ‑ aktualisiert so einen Lagebericht dann und wann auch ad hoc. Natürlich ist uns auch klar, dass Afghanistan ein Land ist, in dem im Moment sehr viel passiert, in dem die Lage volatil ist und in dem wir eben schauen müssen, wie sich das Verhalten der Taliban, die Sicherheitslage und die Friedensverhandlungen in Doha ‑ auch der politische Teil ist ein großer im Lagebericht ‑ weiterentwickeln. Ja, wenn nötig, ist es natürlich eine Möglichkeit, einen solchen Bericht zu aktualisieren.
VICK: Im Jahr 2021 wurden 167 Personen nach Afghanistan zurückgeführt.
Aufnahme von Ortskräften der Bundeswehr aus Afghanistan in Deutschland
FRAGE: Frau Adebahr, können Sie uns sagen, ob das IOM-Büro in Masar-e Scharif inzwischen geöffnet hat oder nicht? Das war ja beim letzten Mal immer noch offen.
Frau Vick, gibt es vor dem Hintergrund, dass auch die Bundeskanzlerin in ihrer Pressekonferenz hier gesagt hat, sie werbe dafür, Rückführungsregelungen noch großzügiger zu handhaben, neuere Überlegungen in Bezug auf die Erstattung der Reisekosten?
ADEBAHR (AA): Meiner Kenntnis nach hat das Büro aus den Gründen, die hier schon diskutiert wurden, im Moment nicht geöffnet. Falls sich das noch einmal ändern sollte oder ich etwas nachreichen muss, werde ich gerne etwas nachreichen. Das ist mein aktueller Stand.
ZUSATZFRAGE: Gibt es einen Zeitplan?
ADEBAHR: Auch dazu, wie weit die aktuelle Einschätzung ist, müsste ich gerne etwas nachreichen.
VICK (BMI): Wie Sie wissen, haben wir am Montag ja etwas dazu vorgetragen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass so eine Unterstützung stattfinden wird. Wie und in welcher Form, ist immer noch Teil von Abstimmungen.
Aberkennung der ecuadorianischen Staatsbürgerschaft von Julian Assange
FRAGE: Wird die Regierung wegen der Aberkennung der Staatsbürgerschaft Ecuadors von Julian Assange in den internationalen Organen tätig, oder ist die Regierung trotz der gesundheitlich problematischen Lage des Gefangenen nach wie vor unbesorgt?
ADEBAHR (AA): Wir haben die Entwicklung und diese Entscheidung zur Kenntnis genommen. Das ist eine Entscheidung eines ecuadorianischen Gerichts, die wir an dieser Stelle nicht kommentieren oder bewerten.