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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 21.07.2021

21.07.2021 - Artikel

Änderung der Coronavirus-Einreise­verordnung

FIETZ (BReg): […] Dann hat das Bundeskabinett eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Die Verordnung soll zum 28. Juli 2021 in Kraft treten. In Deutschland haben wir im Vergleich zu anderen Ländern eine immer noch geringe Inzidenz. Damit das so bleibt, ist es notwendig, erforderliche und bewährte Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus fortzuführen. Daher wird die Regelung zur Einreisequarantäne bis einschließlich 10. September 2021 verlängert und inhaltlich angepasst.

Was ändert sich? - Wird ein Virusvariantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Absonderung zum Hochinzidenzgebiet eingestuft, gelten die Regelungen für Hochinzidenzgebiete. Das bedeutet Freitestungsmöglichkeiten ab dem fünften Tag bzw. keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene. Zudem endet die Einreisequarantäne künftig, wenn das betroffene Gebiet während des Absonderungszeitraums komplett ausgestuft wird. Ferner gilt die Quarantäne bei Einreisen aus Virusvariantengebieten künftig nicht, wenn die einreisende Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, aufgrund derer die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist.

Nach wie vor sind nahezu alle Staaten der Welt von der COVID-19-Pandemie betroffen. Reisebewegungen und Grenzverkehr können dazu beitragen, zusätzliche Infektionen nach Deutschland einzuschleppen und neue Infektionsherde zu schaffen. Unser Ziel ist es, dies zu vermeiden. Für die Zeit ab dem 11. September 2021 sind weitere Anpassungen der Coronavirus-Einreiseverordnung mit Blick auf die epidemische Lage geplant. Die Bundesregierung wird dazu zeitnah Vorschläge beschließen, die eine ausreichende Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und die Länder gewährleisten.

Nord Stream 2

FRAGE: Können Sie eine Einigung mit den USA in Sachen Nord Stream 2 bestätigen?

BURGER (AA): Ich muss um Verständnis bitten, dass ich Ihnen dazu zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mehr sagen kann, als wir in den vergangenen Wochen dazu schon mitgeteilt haben. Wenn es so weit sein wird, dass wir Details in Bezug auf diesen Vorgang verkünden können, werden wir das natürlich unverzüglich tun. Ich bin zuversichtlich, dass das auch bald möglich sein kann.

FIETZ (BReg): Ich kann noch ergänzen: Wie die Bundeskanzlerin vergangene Woche gesagt hat, steht die Bundesregierung unter anderem auch über das Thema Nord Stream 2 im Austausch mit der US-Regierung. Hierzu hat es in den letzten Wochen und Monaten intensive Gespräche und zuletzt auch gute Fortschritte gegeben. Wir sind zuversichtlich, dass wir hier bald Näheres bekannt geben können, aber bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte geben können.

FRAGE: Heißt das, dass sich die Position der Bundesregierung zu Nord Stream 2 nicht verändert hat, oder gibt es doch Veränderungen?

FIETZ: Die Position der Bundesregierung hat sich grundsätzlich nicht verändert. Die Bundeskanzlerin hat diese Position in der vergangenen Woche auch noch einmal deutlich gemacht und hinsichtlich der Rolle der Ukraine abermals betont:

„Unser Verständnis war, ist und bleibt, dass die Ukraine Transitland für Erdgas bleibt und dass die Ukraine wie jedes Land ein Anrecht auf seine territoriale Souveränität hat. Deshalb engagieren wir uns auch im Minsk-Prozess, und wir werden auch aktiv handeln, wenn Russland dieses Recht der Ukraine, ein Transitland zu sein, nicht einlösen wird.“

ZUSATZFRAGE: An das Wirtschaftsministerium: Gab es in den letzten Tagen eventuell Kontakte zu den Ukrainern, was die möglichen deutschen Investitionen in erneuerbare Energien oder andere Projekte in der Ukraine angeht?

EICHLER (BMWi): Das ist mir jetzt nicht bekannt.

FRAGE: Ich habe eine grundsätzliche Verständnisfrage zu Nord Stream 2 bzw. dem gesamten Kontext. Im Rahmen von Nord Stream 2 fordern die USA Deutschland ja immer wieder auf, seine Energieabhängigkeit von Russland oder mutmaßliche Energieabhängigkeit zu reduzieren. Gleichzeitig importieren die USA immer mehr Öl aus Russland. Russland ist mittlerweile der drittwichtigste Lieferant von Öl an die USA, weit vor Saudi-Arabien. Wie bewerten die Bundesregierung und das Auswärtige Amt diesen doppelten Diskurs, dass man eine Importreduzierung von Deutschland einfordert, aber selbst Energieimporte aus Russland in die USA signifikant hat steigen lassen?

BURGER: Zu dem ganzen Themenkomplex haben sich sowohl die Bundeskanzlerin als auch der Außenminister in der Vergangenheit immer wieder geäußert. Wir teilen in Bezug auf die Energiepolitik in Europa mit den USA das Ziel, dass die Energiesicherheit in Europa gesichert sein muss. Wir teilen auch gemeinsam die Überzeugung ‑ auch darauf hat der Außenminister hingewiesen ‑, dass wir nicht wollen, dass eine Pipeline missbraucht werden kann, um politischen Druck auszuüben. Vor dem Hintergrund dieser gemeinsamen Interessen und Überzeugungen finden auch die Gespräche mit den USA statt. Dazu habe ich jetzt insofern nichts mitzuteilen, was Sie überraschen wird.

ZUSATZFRAGE: Aber meine Frage war ja, wie es die Bundesregierung bewertet, dass die USA von Deutschland eine Reduzierung von Energieimporten aus Russland einfordern und selbst genau das Gegenteil machen. Auch eine kürzlich veröffentlichte Studie der SWP, die Kanzleramt und Bundesregierung berät, kommt zu diesem Schluss. Die USA erhöhen immer mehr ihr Importaufkommen russischen Öls und fordern gleichzeitig von der Bundesregierung, Energieimporte zu reduzieren. Ich wollte nur eine Bewertung dessen haben. Natürlich habe ich auch die Frage, ob das Teil der Gesprächsagenda mit den US-amerikanischen Kollegen ist.

BURGER: Wie gesagt: Auch dazu hat sich der Außenminister in der Vergangenheit schon geäußert, und ich habe jetzt keine neuen Stände mitzuteilen.

FRAGE: Mit Blick oft die Einigung, zu der Sie noch nichts Näheres sagen konnten, frage ich noch einmal konkret, ob die bislang vermeldeten Details dementiert werden.

BURGER: Ich muss um Verständnis dafür bitten, dass ich darüber keine weiteren Auskünfte geben kann.

FRAGE: Ich probiere es auch noch einmal. – Hat die Bundesregierung vor, dann, wenn die Vereinbarung offiziell sein wird, Auskünfte darüber zu geben, in welcher Weise gegebenenfalls seitens Deutschlands auf Russland Druck ausgeübt wird, falls Russland die Leitung als Druckmittel gegen die Ukraine einsetzt? Werden wir, die Öffentlichkeit, also irgendwann darüber in Kenntnis gesetzt, was die Kriterien für einen möglichen Missbrauch sind und was die Sanktionen wären, oder soll das komplett im Dunkeln bleiben?

BURGER: Sie versuchen jetzt auf geschickte Art, mir über die Inhalte dieser möglichen Gespräche Auskünfte zu entlocken. Es tut mir leid; ich kann zu den Inhalten dieser Gespräche im Moment keine weiteren Auskünfte geben. Sie können sicher sein, dass wir natürlich so umfassend, wie es uns möglich ist, über das Auskunft geben werden, was in diesen Gesprächen stattgefunden hat.

ZUSATZFRAGE: Ich versuche nicht, nach Inhalten zu fragen, sondern ich frage nach einem Verfahren, und ich würde Sie doch bitten, zu sagen: Wird das, was im Verfahren diskutiert wird, als Ergebnis am Ende transparent und öffentlich gemacht werden? Das ist nicht die Frage nach Inhalten.

BURGER: Sie haben nur nach dem Verfahren in Bezug auf ein ganz bestimmtes Element möglicher Gesprächsinhalte gefragt, die Sie der Berichterstattung entnommen haben. Darauf kann ich nun einfach tatsächlich nicht näher eingehen. Wenn es so weit sein wird, werden wir, wie gesagt, so umfassend und transparent wie möglich über das informieren, was wir zu berichten haben.

FRAGE: Sie sagen „wenn es so weit ist“. Wann ist es denn so weit? Was stört oder was hemmt? Was bremst, die Information über diesen Kompromiss jetzt schon offenzulegen?

BURGER: Frau Fietz und ich haben ja beide gesagt, dass wir zuversichtlich sind, dass wir darüber bald Auskunft geben können. Mehr kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

[…]

EICHLER: Ich möchte etwas zum Thema der Ukraine und des Kontakts mit der Ukraine nachreichen. Mir ist nicht bekannt, ob es entsprechende Treffen gab. Allerdings gibt es die Energiepartnerschaft mit der Ukraine. Einer ihrer Schwerpunkte ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien.

Überwachungssoftware „Pegasus“

FRAGE: Mittlerweile gibt es ja weitere Enthüllungen im Zusammenhang mit der Überwachungssoftware „Pegasus“. Geäußert hat sich mittlerweile der Élysée-Palast, auch EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen. Ich würde gerne von der Bundesregierung noch einmal wissen, wie man dieses Thema bewertet.

FIETZ (BReg): Im Grunde habe ich im Wesentlichen schon am Montag gesagt, dass ich dazu nicht viel sagen kann. Es geht darum, dass sich die Bundesregierung zum Schutz der nachrichtendienstlichen und polizeilichen Arbeitsweisen grundsätzlich nicht zu Einzelheiten der technischen Aufklärung und Telekommunikationsüberwachung äußert. Selbstverständlich finden Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und der technischen Aufklärung durch die deutschen Sicherheitsbehörden aber ausschließlich bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und in dem dort festgelegten Rahmen statt. Zudem unterliegt die Datenverarbeitung der deutschen Sicherheitsbehörden auch der Kontrolle unabhängiger Gremien. Das ist das, was wir dazu sagen können, was die deutsche Seite betrifft.

Grundsätzlich müssen die Berichte mit großer Sorgfalt geprüft werden. Im Gegensatz zu dem, was man aus anderen Ländern hört, ist von einer möglichen Betroffenheit deutscher Regierungsmitglieder oder der Kanzlerin aktuell nichts bekannt.

ZUSATZFRAGE: Gibt es eine politische Bewertung dessen, dass hier offensichtlich auch europäische Spitzenpolitikerinnen und -politiker Opfer von solchen Spähangriffen geworden sein könnten?

FIETZ: Wir haben die Berichterstattung darüber, dass der französische Präsident und auch weitere Mitglieder der Regierung Frankreichs sowie der Präsident des Europäischen Rats von diesen Abhörmaßnahmen durch „Pegasus“ betroffen sein sollen, zur Kenntnis genommen. Eine weitere Bewertung kann ich hier aber nicht vornehmen.

FRAGE: Geht die Bundesregierung gegen die Spionagegeräteexporte israelischer Unternehmen wie NSO vor bzw. wird sie in Brüssel entsprechend tätig?

Sieht die Bundesregierung die internationale Pressefreiheit durch die bekannt gewordenen Missbräuche gefährdet?

FIETZ: Zu Ersterem kann ich hier keine weiteren Ausführungen machen.

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Pressefreiheit ein hohes Gut ist, was die Bundesregierung immer wieder betont. Alles, was dem entgegensteht, ist natürlich abzulehnen.

FRAGE: Sie sagen, aus den Berichten gehe bislang nicht hervor, dass auch deutsche Politikerinnen oder Politiker betroffen sein könnten. Nehmen Sie diese Berichte zum Anlass, beispielsweise Diensthandys noch einmal gezielt darauf zu kontrollieren?

FIETZ: Ich kann Ihnen dazu keine weiteren Angaben machen. Ich weiß nicht, ob die Ressorts dazu noch etwas sagen können.

ALTER (BMI): Zu den Informationen, die jetzt in der Bundesregierung vorliegen, habe ich keine Ergänzungen. Ich denke aber, dass wir hier schon am Montag deutlich gemacht haben, dass die technische Fähigkeit, Telekommunikation zu überwachen, auch für unsere Sicherheitsbehörden notwendig ist. Aber das darf in einem Rechtsstaat nur auf rechtsstaatlicher Grundlage erfolgen, also anhand der Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber dafür vorgesehen hat.

Nach genau diesem Prinzip wird in Deutschland Telekommunikationsüberwachung durchgeführt. Davon sind Journalisten nicht betroffen. Wir verfolgen keine Journalisten, sondern Extremisten. Journalistische Tätigkeit gehört zu einem besonders geschützten Bereich, der in Deutschland unter keinen Umständen unter diese Befugnisse zu subsumieren ist. Wenn diese Technik zum Einsatz kommt, dann stets unter Hinzuziehung eines Richters oder der parlamentarischen G-10-Kommission. Die Regeln sind also sehr streng und die Anforderungen sehr hoch.

ZUSATZFRAGE: Herr Alter, meine Frage war weniger, wie Sie es anwenden, sondern ob Sie noch einmal speziell schauen, dass beispielsweise nicht auch Telefone von Regierungsmitgliedern vielleicht mit einer solchen Software überwacht worden sind.

ALTER: Ich kann dazu im Moment keine ergänzenden Angaben machen.

FRAGE: Wie sieht denn die Bundesregierung vor dem Hintergrund des „Pegasus“-Skandals Konsultationen mit entsprechenden israelischen Stellen? Sieht sie auch Israel als staatlichen Akteur oder ausschließlich privatwirtschaftliche Akteure in Verantwortung?

FIETZ: Über die Gespräche mit anderen Ländern kann ich an dieser Stelle keine Auskunft geben.

Zypernkonflikt

FRAGE: Welche Haltung hat die Bundesregierung zu den kürzlich gemachten Ankündigungen des türkischen Präsidenten Erdoğan, die Öffnung des Gebietes um Varosha auf Zypern einseitig wieder voranzutreiben, sowie zu seiner Äußerung, dass eine Wiederaufnahme eines Verhandlungsprozesses im Zypernkonflikt nur zwischen zwei Staaten erfolgen könne?

Plant die Bundesregierung Initiativen, um in dieser Angelegenheit aktiv zu werden?

BURGER (AA): Wir haben uns seitens der Bundesregierung in den vergangenen Monaten intensiv für Dialog und Deeskalation im östlichen Mittelmeer eingesetzt und dabei stets betont, dass die strittigen Fragen im östlichen Mittelmeer nach unserer Auffassung nur in einem konstruktiven Dialog gelöst werden können.

Wir haben deshalb die angekündigten Maßnahmen mit Blick auf Varosha mit großer Sorge zur Kenntnis genommen. Der Status von Varosha ist Gegenstand von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Wir rufen die Türkei auf, sich an alle Resolutionen zu halten und die Kontrolle über den Ort der VN-Mission UNFICYP zu übertragen.

Einseitige Schritte der Türkei sind aus unserer Sicht alles andere als hilfreich. Sie gefährden die Fortschritte der letzten Monate in den EU-Türkei-Beziehungen, und sie erschweren die Bemühungen um die Wiederaufnahme der Zyperngespräche.

Äußerungen des deutschen Botschafters im Libanon in den sozialen Medien

FRAGE: Der deutsche Botschafter im Libanon steht derzeit in der Kritik. Libanesische Medien und Politiker werfen ihm Einmischung in innere Angelegenheiten des Landes vor. Unter anderem hat er am 17. Juli einen Tweet mit einer an die libanesische Bevölkerung gerichteten Umfrage veröffentlicht. Ich zitiere kurz: Warum sollte jemand bei der nächsten Parlamentswahl für diejenigen stimmen, die die Bildung einer Regierung verhindern, die willens und fähig ist, notwendige Reformen umzusetzen und die Kultur der Straflosigkeit zu beenden?

Sind dem AA die Aussagen des Botschafters und die Kritik daran bekannt? Wie bewerten Sie den Vorwurf der Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Libanons?

BURGER (AA): Vielen Dank. Der Tweet ist mir bekannt. Ich kann dazu nur sagen, dass die Auslandsvertretungen ihre Social-Media-Accounts in eigener Verantwortung betreiben. Ich werde das jetzt auch nicht weiter kommentieren.

ZUSATZFRAGE: In den sozialen Medien des Libanons hat man sich zudem darüber gewundert, dass der Botschafter diesen Aufruf, diese Umfrage an die libanesische Bevölkerung ausschließlich in englischer Sprache kommuniziert hat. Wieso verzichtet der Botschafter darauf, dies in der Amtssprache des Libanons, auf Arabisch, zu publizieren?

BURGER: Ich denke, wenn man sich im Libanon ein bisschen auskennt, dann weiß man, dass im Libanon Vielsprachigkeit zum Lebensalltag gehört. Insbesondere in den Medien und in der Social-Media-Landschaft ist der Gebrauch anderer Sprachen als des Arabischen durchaus üblich.

EU-Wahlbeobachtungsmission für die Regionalwahlen in Venezuela

FRAGE: Derzeit befindet sich eine explorative Mission der Europäischen Union in Venezuela, um zu analysieren, ob es eine Wahlbeobachtung der EU bei den anstehenden Regionalwahlen am 21. November gibt. Gibt es eine Art Voreinstellung oder Haltung der Bundesregierung? Plant man, so eine Entsendung einer Beobachtermission zu unterstützen, wenn diese explorative Mission zu dem Schluss kommt, dass die EU diese Wahlen dieses Mal begleiten sollte?

BURGER (AA): Mir ist der Vorgang nicht bekannt. So, wie Sie es gerade darstellen, scheint es mir auch, als wäre der Zeitpunkt zu früh, sich dazu eine Meinung zu bilden, wenn sich dort gerade eine solche Mission befindet, wie Sie sagen. Wenn ich dazu noch mehr zu sagen hätte, würde ich das gerne nachreichen.

ZUSATZ: Meine Frage zielt darauf ab, dass die Bundesregierung es bisher sehr explizit abgelehnt hat – zumindest in den letzten Jahren ‑, Wahlbeobachtungsmissionen nach Venezuela zu schicken. Ich denke, im Auswärtigen Amt wird man sich zumindest dieser Mission bewusst sein und sagen: Wir unterstützen das grundsätzlich und kommen zu dem Schluss ‑ die Mission dauert noch bis heute an ‑, dass man das unterstützt, oder man sagt per se: Wir werden perspektivisch erst einmal keine Beobachtermission nach Venezuela schicken.

BURGER: Wie gesagt, der Vorgang ist mir im Detail nicht bekannt. Deswegen kann ich dazu hier und jetzt noch keine Auskunft geben. Ich werde das gerne nachreichen, wenn wir etwas dazu zu sagen haben.

Ganz grundsätzlich vielleicht zur Erläuterung: Ein Kriterium für die Frage, ob man als EU eine Wahlbeobachtungsmission entsendet oder nicht, ist natürlich auch immer die Frage, ob überhaupt eine Aussicht auf einen freien und fairen Wahlprozess besteht, bei dem dann die Wahlbeobachtungsmission sozusagen einen Beitrag dazu liefern kann, die Transparenz dieser Wahl sicherzustellen und das Vertrauen in die Wahl zu erhöhen. Wenn von vornherein absehbar ist, dass ein Wahlprozess Mindestanforderungen nicht erfüllen wird, dann gibt es oft die Überlegung, auf eine solche Entsendung zu verzichten, um nicht einem unfairen und nicht glaubwürdigen Wahlprozess fälschlicherweise den Anstrich der Legitimität zu verleihen. Umgekehrt gibt es natürlich auch Situationen, wo man das einfach nicht für notwendig hält, weil die Integrität eines Wahlprozesses von keiner Seite angezweifelt wird.

Das vielleicht nur von ganz allgemeiner Natur zum Hintergrund dieser Erwägungen. Wie gesagt, über den konkreten Fall, den Sie ansprechen, muss ich mich zuerst informieren und würde, falls wir dazu zum jetzigen Zeitpunkt etwas zu sagen haben, das sehr gerne nachreichen.

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