Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­pressekonferenz vom 28.06.2021

28.06.2021 - Artikel

Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan

FRAGE: Der nächste Punkt wäre Afghanistan. Können Sie, Herr Helmbold, uns sagen, wann tatsächlich die allerletzten Truppen abziehen werden?

Wie ist die Situation dort im Moment?

HELMBOLD (BMVg): Auch dazu haben wir uns in den letzten Tagen sehr häufig geäußert. Der Abzug aus Afghanistan läuft. Die logistische Rückverlegung ist im Gange. Insbesondere aus Gründen der Sicherheit für die Kontingente vor Ort kann ich keine Details darüber geben, wann wer wie hier eintrifft. Ich bitte um Verständnis. Hierbei geht die Sicherheit des Kontingents vor.

ZUSATZFRAGE: Können sie noch etwas zur Sicherheit sagen? Wie ist die Sicherheitslage dort angesichts der vorrückenden Taliban?

HELMBOLD: Will das AA beginnen?

SASSE (AA): Vielen Dank, Herr Reichart. Wir haben uns in der Vergangenheit an dieser Stelle schon mehrfach zur Lage in Afghanistan geäußert und verfolgen natürlich die Meldungen zum Vormarsch der Taliban sehr, sehr aufmerksam. Dessen können Sie sicher sein. Diese Entwicklungen machen uns große Sorge, insbesondere die hohe Anzahl von Opfern, über die auch in den Medien berichtet wird. Man muss aber auch ganz klar sagen, dass das keine wirklich neue Entwicklung ist. Die Taliban sind bereits seit längerer Zeit, je nachdem, von welchem Teil des Landes man spricht, wieder sehr stark auf dem Vormarsch.

Unsere Position dazu haben wir in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht. Wir sind der Ansicht, dass die Taliban in den Friedensverhandlungen Schritte hin zu Frieden in Afghanistan machen sollen und auch einer dauerhaften Waffenruhe zustimmen müssen, damit weitere Opfer unter der afghanischen Bevölkerung verhindert werden können.

FRAGE: Welche Auswirkungen hat der Angriff auf die Bundeswehr? Werden derzeit erst einmal keine deutschen Patrouillen außerhalb des Camps mehr durchgeführt?

HELMBOLD: Unser Einsatz vor Ort berücksichtigt immer die aktuelle Sicherheitslage und operative Details. Wie wir jetzt vor Ort vorgehen, möchte ich an dieser Stelle nicht an die Öffentlichkeit geben.

Verfahren gegen Julian Assange

FRAGE: Ein Schlüsselzeuge im Verfahren des US-Justizministeriums gegen Julian Assange hat zugegeben, zentrale Vorwürfe in der Anklageschrift gegen den Wikileaks-Gründer gefälscht zu haben. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dieser Aussage? Plant sie vor diesem Hintergrund, sich bei ihren britischen und US-amerikanischen Partnern für die Freilassung von Assange einzusetzen?

SASSE (AA): Ich kann dazu etwas sagen. Wir haben natürlich die Diskussion von Herrn Warweg, die er am Wochenende auch über die Social Media geführt hat, verfolgt. Wir bleiben allerdings bei der Position, dass sich unsere Haltung im Fall Assange nicht geändert hat. Das Verfahren liegt in den Händen der britischen Justiz, und das kommentieren wir an dieser Stelle nicht.

Situation in Venezuela

SASSE (AA): Ich kann an dieser Stelle allerdings auch noch eine Nachlieferung in Sachen Venezuela geben. Er hatte ja am Freitag Frau Adebahr befragt und da einen Sachverhalt geschildert, den wir so ausdrücklich nicht bestätigen können; denn die vermeintlichen Tatsachen, die seiner Frage zugrunde liegen, stimmen so nicht. Richtig ist, dass die Bundesregierung Mittel der für Venezuela bestimmten humanitären Hilfe an internationale Organisationen sowohl der Vereinten Nationen als auch des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes und an deutsche Nichtregierungsorganisationen gibt, zum Beispiel an Caritas und an die Diakonie. Zu den Organisationen zählen unter anderem auch das Welternährungsprogramm, das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR, UNICEF und IOM ‑ also alles Organisationen des VN-Systems. Herr Warweg hatte nämlich in seiner Frage unterstellt, dass wir Spenden direkt an venezolanische Oppositionsparteien geben würden.

Was seine weitere Frage zu den EU-Sanktionen angeht, kann ich an dieser Stelle nur noch einmal betonen, dass die EU seit 2017 mehrfach Sanktionen gegen Angehörige des Maduro-Regimes verhängt hat, die entweder demokratische Strukturen des Landes untergraben oder aber Menschenrechtsverletzungen begehen. Zuletzt war das am 22. Februar der Fall. Diese Sanktionen gegen Einzelpersonen sind so angelegt ‑ und das berücksichtigen wir in allen Sanktionsfällen ‑, dass sie keine negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf die venezolanische Bevölkerung haben. Mit diesen Individualsanktionen will die EU eine Verhaltensänderung der sanktionierten Personen bewirken und zu einer Demokratisierung des Landes beitragen. Die Bundesregierung unterstützt diese Maßnahme der EU und fordert das Maduro-Regime auf, endlich entscheidende Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Venezuela einzuleiten.

Schlagworte

nach oben