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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 09.06.2021
- Siebter Bericht zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen
- Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen durch die EZB
- Mögliche Waffenlieferungen an die Ukraine
- Libysche Medienberichte über eine möglicherweise bevorstehende Reise des Bundesaußenministers nach Libyen
- Nukleargespräche in Wien
- G7-Gipfel in Cornwall
- Nominierung eines neuen US-Botschafters in Deutschland
- Deutsche Beteiligung am UN-Einsatz in Mali
- Abschiebungen nach Afghanistan / Sicherheitslage in Afghanistan
Siebter Bericht zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen
SEIBERT (BReg): Das zweite Thema [der Kabinettsitzung] ist der immer wieder anliegende Bericht ‑ in diesem Fall der siebte ‑ zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen, den das Bundeskabinett angenommen hat. Er stellt dar, wie sich die deutsche internationale Personalpräsenz in den Jahren 2019 und 2020 entwickelt hat, wie Deutschland also in den Spitzen von internationalen Organisationen personell vertreten ist.
Einen besonderen Schwerpunkt legt der Bericht dabei auf ausgewählte Organisationen in den Bereichen Gesundheit, Welternährung, Flucht und Migration sowie auf das Thema Geschlechtergerechtigkeit in den internationalen Organisationen.
Es konnten in diesem Berichtszeitraum einige Erfolge erzielt werden. Die Präsenz deutschen Personals in internationalen Organisationen konnte erhöht werden. Ich nenne zwei vielleicht besonders prominente Beispiele, nämlich die Wahl von Ursula von der Leyen zur Präsidentin der Europäischen Kommission und die Wahl von Helga Schmid zur Generalsekretärin der OSZE. Auch im UN-Bereich konnten wir einige Leitungsfunktionen besetzen.
Dennoch ist Deutschland ‑ gemessen an seinem politischen Gewicht und auch seinen finanziellen Beiträgen ‑ in einigen internationalen Organisationen bisher noch nicht zufriedenstellend vertreten. Es bleibt also das Ziel der Bundesregierung, den deutschen Personalanteil in internationalen Organisationen und europäischen Institutionen weiter zu erhöhen.
[…]
FRAGE: Herr Seibert, wurde eigentlich auch über die Personalie Matthias Schmale gesprochen, dem deutschen Leiter der Gaza-Vertretung von UNRWA, des Palästinenserhilfswerks der Vereinten Nationen? Er wurde ja abgezogen, nachdem die Hamas ihn zur Persona non grata erklärt hat.
SEIBERT: Das Kabinett hat nicht einzelne Personalien diskutiert, sondern es hat den Bericht über die deutsche Präsenz in den Führungsgremien internationaler Organisationen insgesamt bewertet und nicht einzelne Personalien.
ZUSATZFRAGE: Aber die Repräsentanz setzt sich ja aus Einzelpersonen zusammen. War in anderem Zusammenhang die Personalie Matthias Schmale ein Thema?
SEIBERT: Nein.
ZUSATZFRAGE: Hat das Auswärtige Amt eine Position dazu, wenn ich fragen darf?
SASSE (AA): Was die heutige Kabinettssitzung angeht, kann ich das, was Herr Seibert zu dieser Frage, die Sie gestellt haben, bereits berichtet hat, natürlich nicht ergänzen.
Was die Personalie von Herrn Schmale angeht, möchte ich aber noch einmal klarstellen, dass es sich unserer Erkenntnis nach nicht um eine Abberufung handelt, sondern wir befinden uns dazu natürlich mit UNRWA in Form von UNRWA-Direktor Lazzarini im Gespräch. Unseres Wissens ist Herr Schmale nach den Vorkommnissen in diesem Fall, die Sie kennen, zunächst nach Jerusalem zurückgekehrt und ist nun gerade sozusagen in einem privaten Urlaub.
FRAGE: Herr Seibert, gibt es denn jetzt im Jahr 2021 mehr oder weniger deutsche Führungskräfte in internationalen Organisationen? Wer ist denn aus deutscher Sicht die schillerndste Persönlichkeit?
SEIBERT: Dazu, so etwas zu beurteilen, gibt es Journalisten. Aber grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, dass in dem Berichtszeitraum 2019 bis 2020 im Sinne der Steigerung deutscher Personalpräsenz in internationalen Organisationen einige Erfolge erzielt werden konnten und dass die Präsenz deutschen Personals in internationalen Organisationen erhöht wurde.
ZUSATZFRAGE: Von wie viel auf wie viel?
SEIBERT: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Dazu habe ich keine abschließende Zahl vorliegen. Aber vielleicht gibt es die im AA.
Man kann da viel aufzählen. Ich kann Ihnen sagen, dass im UN-System auf Leitungsebene wichtige Positionen besetzt werden konnten, unter anderem bei der neuen UN-Mission UNITAMS ‑ das ist die im Sudan ‑, bei der Mission im Irak, beim UN-Abrüstungsinstitut UNIDIR, bei der Weltgesundheitsorganisation und bei dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung. Das kann man jetzt en détail durchgehen, was vielleicht nicht ganz der Sinn dieser Regierungspressekonferenz ist, aber ich kann Ihnen keine pauschale Zahl nennen.
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen durch die EZB
FRAGE: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB bringt aus Sicht der Kommission die europäische Rechtsgemeinschaft in Gefahr. Die Antwort ist ein Vertragsverletzungsverfahren. Meine Frage lautet: Wie geht die Bundesregierung jetzt vor?
KOLBERG (BMF): Vielen Dank für die Frage. Wir als Bundesregierung nehmen die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zur Kenntnis. Sobald das offizielle Schreiben der Kommission bei der Bundesregierung eingegangen sein wird, werden wir dieses innerhalb der Bundesregierung sorgfältig prüfen und dazu eine Stellungnahme abgeben.
Es geht um grundsätzliche Fragen der Aufgabenteilung innerhalb des europäischen Gerichtsverbunds. Aus Sicht der Bundesregierung ist ein gutes Kooperationsverhältnis zwischen den Gerichten wichtig.
ZUSATZFRAGE: Herr Seibert, befindet sich Deutschland damit in der Zwickmühle zwischen zum einen der EU und zum anderen Ländern wie Ungarn und Polen, die sehr genau darauf schauen werden, wie Deutschland darauf reagiert und sich in Sachen des Bundesverfassungsgerichtsurteils eventuell äußert?
SEIBERT (BReg): Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Europäische Kommission nun tatsächlich den ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet und ein entsprechendes Mahnschreiben zugestellt hat. Wir werden uns die darin geäußerten Bedenken der Europäischen Kommission genau anschauen und darauf dann, wie es das Verfahren vorsieht, schriftlich reagieren. Darüber hinaus kann ich Ihnen an dieser Stelle keine Auskünfte erteilen.
FRAGE: Herr Seibert, dies ist ja nicht das erste Vertragsverletzungsverfahren, das Deutschland ereilt. Es gibt sogar eine ganze Reihe davon.
Würden Sie sagen, dass Deutschland mit seiner normalerweise ja immer proeuropäischen Haltung ein schlechtes Vorbild innerhalb der EU ist?
SEIBERT: Nein.
ZUSATZFRAGE: Warum nicht, da es so viele Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gibt?
SEIBERT: Sehen Sie, ich denke, wenn Sie sich die Liste der europäischen Mitgliedsstaaten anschauen, dann werden Sie bei vielen Vertragsverletzungsverfahren finden. Ich will das jetzt in keiner Weise herunterreden, aber wir sind auch nicht das einzige Land.
Tatsächlich gibt es die Bedenken der Europäischen Kommission seit der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020. Über dieses Thema ist die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission seit dem Zeitpunkt in einem informellen inhaltlichen Austausch gewesen. Jetzt gibt es das entsprechende Mahnschreiben, und darauf werden wir, nachdem wir es uns gründlich angeschaut haben, schriftlich reagieren, wie es das Verfahren vorsieht.
Mögliche Waffenlieferungen an die Ukraine
FRAGE: Ich habe zwei unterschiedliche Fragen zum Komplex der Ukraine und des Normandie-Formats. Die erste Frage würde ich gern Herrn Seibert, die zweite Frau Sasse stellen.
Herr Seibert, es geht um die ukrainische Bitte um Waffen. Ich kenne die Position der Bundesregierung: Keine Waffen in Krisengebiete. ‑ Dabei wird für Israel eine Ausnahme gemacht. Warum nicht auch für die Ukraine?
SEIBERT (BReg): Dieses Thema hatten wir hier ja mehrfach. Ich habe Ihnen heute für die Bundesregierung einfach keinen neuen Stand mitzuteilen. Wir setzen uns intensiv politisch, diplomatisch und im Übrigen auch mit erheblicher wirtschaftlicher Unterstützung für die Ukraine und für ihre Rechte ein. Zu dem Thema der Waffenlieferungen ist aus meiner Sicht von uns jetzt alles gesagt. Ich habe jedenfalls nichts Neues.
ZUSATZFRAGE: Die Frage war, warum für Israel eine Ausnahme gemacht wird, aber nicht für die Ukraine, obwohl eine geschichtliche Verantwortung Deutschlands ja auch gegenüber der Ukraine besteht. Das ist auch die These des ukrainischen Botschafters. Was antworten Sie?
SEIBERT: Ich denke, dass es jetzt nicht wirklich weiterführt, Deutschlands Verhältnis und auch Deutschlands gemeinsame Geschichte mit Israel gegen Deutschlands Verhältnis zur Ukraine oder zu anderen Ländern abzuwägen.
FRAGE: Begründen Sie doch mal die Ausnahme für Israel, Herr Seibert!
SEIBERT: Wollen wir jetzt zum Thema Israel wechseln?
VORS. FELDHOFF: Wir waren beim Thema der Ukraine.
ZUSATZ: Ja, aber das ist ja das Thema von Herrn […]. Da kann man es ja anders aufzäumen.
VORS. FELDHOFF: Sie können Ihre Frage gleich stellen; das ist kein Problem. Aber wir bleiben erst einmal beim Thema der Ukraine. ‑ Dann ist Herr […] wieder dran.
FRAGE: Frau Sasse, am Montag gab es eine Telefonschaltkonferenz in einem unvollständigen Normandie-Format. Herr Maas hat sich mit dem russischen und dem französischen Außenminister beraten. Warum war der ukrainische Minister nicht zugeschaltet?
SASSE (AA): Sie haben recht, es gab am Montag ein Telefonat zwischen Außenminister Maas, seinem französischen Amtskollegen und dem russischen Außenminister Lawrow. Zu diesem Telefonat haben wir eine Pressemitteilung verfasst, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte.
Libysche Medienberichte über eine möglicherweise bevorstehende Reise des Bundesaußenministers nach Libyen
FRAGE: Frau Sasse, eine Frage zu Libyen: Nach libyschen Medienmeldungen wird der Bundesaußenminister im Vorfeld der Libyen-Konferenz nach Libyen reisen. Können Sie solche Pläne bestätigen?
SASSE (AA): Zunächst vielleicht noch einmal zur Libyen-Konferenz: Dazu hatten wir uns hier an dieser Stelle ja schon geäußert. Wir haben in der vergangenen Woche bekannt gemacht, dass wir zu einer zweiten Libyen-Konferenz am 23. Juni einladen.
Über Reisepläne des Außenministers kann ich Ihnen an dieser Stelle nichts berichten.
Nukleargespräche in Wien
FRAGE: Frau Sasse, der Chef der Atombehörde Rafael Grossi hat die fehlende Kooperationsbereitschaft Irans beklagt. Denken Sie, dass die Kritik die Nukleargespräche in Wien beeinflussen bzw. erschweren könnte?
SASSE (AA): Darüber will ich an dieser Stelle nicht spekulieren. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir hatten in den vergangenen Wochen regelmäßig über die Gespräche in Wien berichtet. Wir hoffen, dass Ende dieser Woche die sechste Verhandlungsrunde beginnen kann. Über Kritik des IAEO-Chefs und ihre Auswirkungen will ich an dieser Stelle, wie gesagt, nicht spekulieren.
G7-Gipfel in Cornwall
FRAGE: Herr Seibert, erwarten Sie mit Blick auf das G7-Treffen in dieser Woche signifikante Ergebnisse angesichts der Tatsache, dass diesmal Präsident Biden statt Präsident Trumps für die Vereinigten Staaten dabei sein wird?
Hilft das, die Stimmung bei dem Treffen zu verbessern, oder sind die persönlichen Beziehungen der Teilnehmer des Treffens eher nebensächlich?
SEIBERT (BReg): Ich würde Sie gern auf das Briefing, das wir morgen mit dem Sherpa und Wirtschaftsberater der Bundeskanzlerin, Herrn Professor Röller, zum G7-Treffen durchführen werden, verweisen. Das ist, denke ich, sinnvoller, als wenn ich den Dingen jetzt vorgreife.
Natürlich ist es gut, dass es jetzt wieder zu einem G7-Treffen mit physischer Begegnung kommen kann. Natürlich ist es gut, dass US-Präsident Biden dies jetzt für seinen ersten Besuch als Präsident in Europa nutzt. Es wird dann ja noch die weitere Gelegenheit geben, mit ihm beim NATO-Treffen über die sicherheitspolitischen Fragen zu sprechen.
Aber ich verweise, wie gesagt, auf das Briefing, in dem Herr Röller, der morgen schon in den Sherpagesprächen am Ort sein wird, sicherlich etwas mehr sagen können wird.
ZUSATZFRAGE: Ich habe natürlich erwartet, dass Sie darauf verweisen, aber als erfahrener Fernsehjournalist werden Sie verstehen, wenn das Briefing morgen nicht von den TV-Kollegen übertragen werden kann ---
SEIBERT: --- Das stimmt.
ZUSATZFRAGE: --- würde ich Sie doch gerne noch einmal bitten, die Frage zu beantworten, ob denn die persönlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern Ihrer Meinung nach eine wichtige Rolle spielen. Oder geht es da nur um nüchterne Fakten?
SEIBERT: Es ist ja im Grunde eine Grundwahrheit in der Außenpolitik, dass es immer die Werte und die Interessen eines jeden Landes gibt, dass es dann aber natürlich noch diesen gar nicht so leicht zu messenden Faktor des Verständnisses gibt, das sich zwischen Regierenden von zwei Seiten bilden kann oder manchmal auch nicht bildet. Natürlich ist es immer besser, wenn sich dieses Verständnis bildet, wenn man eine gemeinsame Gesprächskultur hat, wenn man einander zuhört, wenn man versucht, auch die Haltung und Überzeugungen des anderen zu verstehen.
[…]
FRAGE: Herr Seibert, gibt es schon vorrangige Themen für die bilaterale Begegnung zwischen Präsident Biden und Angela Merkel auf dem G7-Gipfel? Wird Nord Stream 2 ein spezieller Problempunkt sein ‑ und wenn ja, wie ‑ oder ist diesbezüglich alles geklärt?
SEIBERT: Ich gebe dann bekannt, was es an bilateralen Begegnungen der Bundeskanzlerin am Rand des G7-Gipfels in Cornwall gibt, wenn das feststeht. Das ist heute noch nicht der Fall. Schon gar nicht kann ich jetzt schon Gesprächsthemen auflisten bzw. bekanntgeben. Wenn die Bundeskanzlerin dem US-Präsidenten begegnet oder wenn sie mit ihm spricht, geht es eigentlich immer um eine ganze Bandbreite von Themen ‑ gemeinsame Interessen, gemeinsame Überzeugungen, Themen, an denen man gemeinsam arbeitet. Das Thema, das Sie jetzt noch einmal aufbringen, war ja, wie jetzt allgemein bekannt ist, auch Gegenstand des Gesprächs auf der Arbeitsebene, das neulich in Washington stattgefunden hat und das natürlich auch weitergeführt wird.
FRAGE: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagten, es stehe noch nicht fest, ob es ein bilaterales Gespräch zwischen Frau Merkel und Herrn Biden geben werde?
SEIBERT: Ich habe Ihnen gesagt, dass ich zu bilateralen Gesprächen dann etwas sage, wenn wir vor Ort sind und Ihnen sagen können: Dann und dann findet das und das statt. Grundsätzlich gebe ich vor Gipfeln keine bilateralen Gespräche bekannt. Sie werden es aber erfahren.
ZUSATZFRAGE: Ich frage ja deswegen nach, weil Ihr Wortlaut, wenn ich es richtig erinnere, eben war, dass Sie bilaterale Gespräche dann bekanntgeben, wenn sie feststehen, und das sei noch nicht der Fall.
SEIBERT: Ich kann hier heute keine Liste oder Uhrzeiten von bilateralen Gesprächen bekanntgeben. Das würde ich aber auch sonst sowieso nicht tun.
ZUSATZ: Aber ob eins feststeht oder nicht, ist ja eine andere Frage. Das ist ja unabhängig von der Frage der Uhrzeit.
VORS. FELDHOFF: Ich glaube, da kommen wir jetzt nicht weiter. Es ist ja die Erfahrung der letzten Jahre, dass das leider immer so ist.
SEIBERT: Leider?
VORS. FELDHOFF: Ja, aus Sicht der Journalisten ist das „leider“ so.
SEIBERT: Es ist noch nie ein bilaterales Gespräch nicht bemerkt worden.
VORS. FELDHOFF: Das ist auch wahr.
FRAGE: Herr Seibert, wie bewertet die Bundeskanzlerin, dass es jetzt wieder möglich ist, sich physisch und eben nicht per Videokonferenz zu treffen?
SEIBERT: Na ja, ich habe es gesagt: Das ist natürlich positiv, weil es so zum Beispiel die Möglichkeit zu bilateralen Treffen gibt, die man nicht hat, wenn man in einer multilateralen Videokonferenz sitzt. Der Wert von internationalen Gipfeln besteht durchaus auch darin, dass auch zwischen den einzelnen Arbeitssitzungen bzw. Arbeitsmittag- oder -abendessen etwas stattfindet. Natürlich sind da viele Gespräche möglich, die in der digitalen Form, die wir es jetzt über ein Jahr lang gepflegt haben, jedenfalls schwieriger sind. Deswegen ist das gut.
Nominierung eines neuen US-Botschafters in Deutschland
FRAGE: Zur Reise Bidens: Laut US-Medienberichten soll er während der Reise seine neue Nominierung für Botschafter ankündigen, darunter auch den US-Botschafter in Deutschland. Die Bundesregierung müsse aber erst zusagen. Was ist die aktuelle Lage hinsichtlich dieses Austausches?
SEIBERT (BReg): Dazu kann ich Ihnen nichts mitteilen.
ZUSATZFRAGE: Das heißt, es ist nichts Neues bekannt?
SEIBERT: Ja.
SASSE (AA): Wir hatten das Thema am Montag schon und können heute nichts ergänzen.
Deutsche Beteiligung am UN-Einsatz in Mali
FRAGE: Frau Sasse, am Montag sagten Sie, dass die Bundesregierung die Beurteilung des weiteren Engagements in Mali auch davon abhängig machten, was der Präsident in seiner Rede, die er am Montag dann ja gehalten hat, sagen würde. Deswegen jetzt noch einmal die Nachfrage: Ist die Bundesregierung jetzt zu einem Entschluss gekommen, ob sie ihr Engagement in Mali trotz des Militärputsches fortsetzen kann und will? Oder wird es Einschränkungen beim deutschen Engagement geben?
SASSE (AA): Vielen Dank für die Frage. Es ist richtig, wir hatten das Thema am Montag schon. Übergangspräsident Goïta hat sich am Montag in seiner Antrittsrede zum zivilen Übergangsprozess und zu freien und fairen Wahlen im Februar bekannt. Wir und auch unsere Partner in Mali werten das grundsätzlich als erstes gutes Signal. Es wird aber natürlich entscheidend sein, dass diesen Worten jetzt auch Taten folgen und rasch eine inklusive zivile Regierung gebildet wird. Wir beobachten die Lage weiterhin sehr genau und stimmen uns zu den nächsten Schritten natürlich auch weiterhin eng mit unseren Partnern in Frankreich und unseren Partnern in der EU ab.
Für uns ‑ das habe ich am Montag ja schon deutlich gemacht ‑ steht weiterhin im Vordergrund, dass der zivile Übergangsprozess in Mali fortgesetzt wird und der Wahlkalender eingehalten wird. Genau das hatte im Übrigen auch am vergangenen Freitag schon der Hohe Vertreter der EU im Namen aller 27 Mitgliedstaaten der EU gefordert, und er hat dabei auch die besondere Rolle von ECOWAS betont. Vielleicht noch ein kurzer Hinweis: ECOWAS-Vermittler Goodluck Jonathan ist heute erneut in Mali, um dort Gespräche zu führen.
ZUSATZFRAGE: Zu einem möglichen Zeitrahmen: Haben Sie der Übergangsregierung in Mali für die nächsten Schritte, die Sie erwarten, also zu den Wahlen zu einer inklusiven zivilen Regierung, die Sie genannt haben, irgendwelche Fristen gesetzt?
SASSE: Ich kann Ihnen zum Zeitplan oder Ähnlichem im Moment nichts sagen. Ich kann aber sagen, dass wir natürlich weiterhin koordiniert und mit Augenmaß vorgehen. Wir halten unsere Präsenz vor Ort in Mali und vor allem unser internationales Engagement bei der Ausbildungsmission für Mali und der UN-Mission MINUSMA weiterhin für sehr wichtig. An deren wichtigen Aufgaben hat sich nichts geändert.
FRAGE: An das AA: Die Afrikanische Union und die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft fordern ja die Ernennung eines zivilen Staatschefs in Mali. Das tut die Bundesregierung nicht, habe ich Sie da richtig verstanden?
An das Verteidigungsministerium: Wir warten immer noch auf eine Antwort, ob die Bundeswehr diejenigen Soldaten ausgebildet hat, die jetzt die zivile Regierung weggeputscht haben.
SASSE: Da muss ich vielleicht noch einmal das deutlich machen, was ich gerade gesagt habe: Für uns steht weiterhin im Vordergrund, dass der zivile Übergangsprozess ‑ der Fokus liegt hier auf „zivil“ ‑ fortgesetzt wird und der Wahlkalender eingehalten wird. Wir haben die Rede von Herrn Goïta am Montag so gewertet, dass er sich zum zivilen Übergangsprozess und zu freien und fairen Wahlen im Februar bekannt hat.
ZUSATZFRAGE: Deshalb verzichten Sie darauf, selbst einen zivilen Staatschef zu fordern?
SASSE: Ich kann Ihnen nur das sagen, was ich jetzt gesagt habe. Das ist unsere aktuelle Position.
ROUTSI (BMVg): Vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich ist es ja so, dass nicht Deutschland allein bei EUTM Mali ausbildet, sondern dass wir das im EU-Rahmen machen. Uns liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, ob beteiligte malische Soldaten durch die EU-Trainingsmission ausgebildet wurden.
Was ich Ihnen gerne nachreiche ist, dass Herr Goïta 2008 als junger Offizier einen Logistiklehrgang bei der Bundeswehr besucht hat und 2016 ein Seminar am George C. Marshall Center in Garmisch-Partenkirchen besucht hat. Das ist im Rahmen der sogenannten Militärischen Ausbildungshilfe erfolgt.
Ich würde das gerne kurz einordnen, weil das vermutlich nicht für alle hier im Saal ein Begriff ist: Militärische Ausbildungshilfe bzw. militärische Kooperation mit Streitkräften von Partnerstaaten ist ein Instrument präventiver Sicherheitspolitik. Die Lehrgangsteilnehmer werden von den entsprechenden Entsendestaaten ausgewählt, kommen nach Deutschland und lernen hier demokratische Werte kennen, wenn sie sie noch nicht kennen, und erfahren sie auch physisch. Die Militärische Ausbildungshilfe fördert die Entwicklung einer demokratischen Orientierung in Streitkräften. Das ist aus unserer Sicht eine ganz sinnvolle Geschichte. Angeboten werden verschiedene Ausbildungslehrgänge, zum Beispiel die Ausbildung zum Offizier, teilweise auch ein Studium oder auch die Teilnahme am einjährigen Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg.
Ich hoffe, dass das etwas dazu beiträgt und in Ihrem Sinne ist.
ZUSATZFRAGE: Gehört zu der Vermittlung von demokratischen Werten das Putschen?
ROUTSI: Ich glaube, diese Frage erübrigt sich.
Abschiebungen nach Afghanistan / Sicherheitslage in Afghanistan
FRAGE: An das BMI: Trifft es zu, dass heute ein Abschiebeflug nach Afghanistan in Kabul gelandet ist? Es soll sich um 42 Männer handeln, die abgeschoben wurden. Können Sie uns sagen, was denen vorgeworfen wird? Handelt es sich bei allen um Gefährder?
LAMMERT (BMI): Ich kann bestätigen, dass in der Nacht von gestern auf heute 42 Personen nach Afghanistan zurückgeführt wurden. Bei allen 42 Personen handelt es sich um volljährige Männer. Nach den Angaben, die uns aus den Bundesländern vorliegen, liegen bei 40 dieser Personen jeweils strafrechtliche Verurteilungen vor.
FRAGE: An das Auswärtige Amt: Gehen Sie davon aus, dass die Situation in Afghanistan einen sicheren Aufenthalt gewährleistet? Heute Morgen wurden, glaube ich, im Norden Afghanistans bei einem Angriff von Taliban auf Minenräumer zehn Menschen getötet. Das ist eine Region, in der die Bundeswehr, glaube ich, immer noch im Einsatz ist. Gibt es da irgendwelche Einschätzungen im Hinblick auf die Sicherheitslage?
SASSE (AA): Vielen Dank. Ich kann die Ausführungen des Kollegen insoweit ergänzen ‑ das haben wir an dieser Stelle, glaube ich, in der Vergangenheit schon öfter getan ‑, als wir in unseren Asyllageberichten, die das Auswärtige Amt verfasst und die eine Verschlusssache sind, regelmäßig auf die Lage vor Ort eingehen. Wegen der Vertraulichkeit der Berichte kann ich an dieser Stelle keine genaue Auskunft dazu geben. Im Übrigen ist es so, dass diese Asyllageberichte natürlich nur eine von potenziell mehreren Entscheidungsgrundlagen in Asyl- und Abschiebeverfahren sind.
Was den Anschlag angeht, den Sie zu Recht angesprochen haben, kann ich Ihnen sagen, dass wir über diesen grausamen Angriff schockiert sind. Es handelte sich um einen Angriff auf ein Camp des Halo-Minenräumprojektes in der Baghlan-Provinz. Es kam, wie Sie den Medien entnommen haben, auch zu Todesopfern und Verletzten. Wir verurteilen diesen Anschlag auf das Schärfste. Der Angriff richtete sich gegen Menschen, die täglich daran arbeiten, das Leben für alle Afghaninnen und Afghanen sicherer zu machen, indem sie potenziell tödliche Minen beseitigen. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen.
LAMMERT: Ich kann noch eine kurze Ergänzung zur allgemeinen Situation bei Rückführungen nach Afghanistan machen. Rückführungen nach Afghanistan sind unter Berücksichtigung des aktuellen Lageberichts nach wie vor möglich. Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass sich keine pauschalen Aussagen zur Gefährdung einzelner in Afghanistan treffen lassen. Es muss vielmehr immer die individuelle Bedrohungslage berücksichtigt werden. Das heißt, das geschieht unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Gegebenheiten, aber auch unter Einbeziehung sämtlicher individueller Aspekte des jeweiligen Einzelfalls. Dazu gehören zum Beispiel Wohnort, Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Beruf und Geschlecht. Diese Voraussetzungen und immer die individuelle Gefährdung werden bereits im Lauf des Asylverfahrens in jedem Einzelfall umfassend geprüft, und dabei wird überprüft, ob eine Voraussetzung für eine Schutzgewährung vorliegt.
FRAGE: Eine kurze Verständnisfrage, Herr Lammert: Sie sprachen von strafrechtlichen Verurteilungen dieser 42 Männer. Das heißt, die wurden jetzt alle aus dem Gefängnis geholt und ins Flugzeug gesetzt? Oder gibt es da auch Männer, die ihre Strafe bereits abgesessen haben?
LAMMERT: Zu den Einzelfällen kann ich keine Auskunft erteilen. Ich kann noch einmal kurz zusammenfassen, um was für Straftaten es sich hier zumindest zum Teil gehandelt hat: Das sind Körperverletzungsdelikte, Raub, Diebstahl, Sexualdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zu den individuellen Situationen der einzelnen Rückgeführten kann ich aber keine Aussage treffen.
ZUSATZFRAGE: Herr Seibert, steht die Kanzlerin eigentlich immer noch hinter den Abschiebungen, wenn wir hören, dass gleichzeitig dort, wo die Menschen ankommen, Anschläge und Attacken passieren, bei denen es Todesfälle gibt?
SEIBERT (BReg): Dem, was die Kollegen dazu gesagt haben, habe ich hier nichts hinzuzufügen. Man kann keine pauschalen Aussagen treffen, wie einzelne in Afghanistan gefährdet sind und in welcher Region das sein mag. Deswegen muss es immer eine Berücksichtigung von regionalen und lokalen Begebenheiten geben, und natürlich müssen auch die Einzelfälle bewertet werden, wie der Kollege gerade gesagt hat.