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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 07.06.2021

07.06.2021 - Artikel

Termine des Außenministers (19. Konferenz der Leiterinnen und Leiter der deutschen Auslandsvertretungen)

SASSE (AA): Ich möchte Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas heute um 12 Uhr gemeinsam mit der Außenministerin des Königreichs Norwegen die diesjährige Konferenz der Leiterinnen und Leiter der deutschen Auslandsvertretungen im Auswärtigen Amt eröffnen wird, die sogenannte BoKo 21.

Die Konferenz führt in der Zeit von heute bis einschließlich 10. Juni ‑ weitgehend digital ‑ neben den Leiterinnen und Leitern der mehr als 200 deutschen Auslandsvertretungen auch Vertreterinnen und Vertreter ausländischer Botschaften sowie zahlreiche hochrangige Repräsentantinnen und Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Kultur zusammen. Die diesjährige BoKo steht unter dem Motto „Build back better: Außenpolitik für die Welt nach Corona“. In verschiedenen digitalen Workshops und Foren werden Botschafterinnen und Botschafter über europäische Souveränität, transatlantische Zusammenarbeit und die globale Ordnung nach COVID-19 diskutieren.

Daran anknüpfend liegt der Schwerpunkt des Wirtschaftstags der BoKo, der morgen stattfindet, auf dem Thema „New Deal ‑ ein neuer europäisch-amerikanischer Schulterschluss als Ausweg aus der Coronawirtschaftskrise“. Außenminister Maas wird hier ebenfalls eine Rede halten und anschließend mit der Vorstandsvorsitzenden der Braun AG, Frau Anna Maria Braun, und SAP-Vorstandsmitglied Sabine Bendiek diskutieren. Zusätzlich sind jeweils Keynotes von verschiedenen anderen Repräsentanten aus der Wirtschaft und des EU-Kommissars für Handel, Valdis Dombrovskis, vorgesehen.

Ich kann Ihnen außerdem ankündigen, dass die Rede des Außenministers heute um 12 Uhr auch auf dem Instagram-Kanal des Auswärtigen Amtes übertragen wird.

[…]

FRAGE: Frau Sasse, Sie sagten, es gehe bei der Botschafterkonferenz 2021 um die globale Ordnung nach Corona. Geht das Auswärtige Amt davon aus, dass sie sich von der globalen Ordnung vor Corona unterscheidet?

SASSE: Ich kann dazu nur sagen, dass uns das letzte Jahr und die Coronapandemie natürlich geprägt haben und es in den digitalen Workshops und Foren der Leiterinnen und Leiter unserer Auslandsvertretungen darum gehen wird, Fragen zu diskutieren, die auch mit der Pandemie im Zusammenhang stehen. Das sind Fragen der europäischen Souveränität, der transatlantischen Zusammenarbeit und auch globalere Fragen, wie ich gerade schon gesagt habe, die mit der Pandemie im Zusammenhang stehen.

ZUSATZFRAGE: Es gibt ja viele Menschen, die Angst vor einer neuen globalen Ordnung haben. Die Politik sagt, das ist eine Verschwörungstheorie. Können Sie diese Menschen in irgendeiner Art und Weise von der Politik her beruhigen?

SASSE: Ich kann Ihnen dazu jetzt nicht mehr als das sagen, was ich gerade zur Botschafterkonferenz gesagt habe.

Termine des Außenministers (virtuelles Treffen mit den Außenministern der Staaten des westlichen Balkans)

SASSE (AA): Dann möchte ich Ihnen eine weitere Ankündigung für morgen machen.

Außenminister Maas wird morgen ein virtuelles Treffen leiten, zu dem die Außenminister der Staaten des westlichen Balkans eingeladen sind. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung 2014 einen Prozess mit den Ländern des westlichen Balkans geschaffen, um die regionale Zusammenarbeit auf dem westlichen Balkan zu verbessern und damit die EU-Annäherung der sechs Westbalkanstaaten zu unterstützen.

Deutschland ist nun nach sieben Jahren wieder Gastgeber. Auch das Gipfeltreffen wird in diesem Jahr in Berlin stattfinden. Nach der Videokonferenz der teilnehmenden Außenminister aus den Staaten des Westbalkans, aus mehreren EU-Mitgliedstaaten und mit Erweiterungskommissar Várhelyi und EAD-Generalsekretär Sannino findet um 11 Uhr eine Pressebegegnung mit Außenminister Maas im Auswärtigen Amt statt. Die Einladung dazu erhalten Sie auf üblichem Weg.

Gastransitvertrag zwischen Russland und der Ukraine

FRAGE: Meine Frage richtet sich an Herrn Seibert und Frau Sasse. Der russische Präsident Putin hat kürzlich bei einem Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg klargestellt, dass er einen weiteren Gastransit durch die Ukraine vom Wohlverhalten dieses Landes abhängig macht. Wie bewertet das die Kanzlerin, die Bundesregierung?

Welchen Einfluss hat das möglicherweise auch auf das Projekt Nord Stream 2 und ein mögliches Moratorium dieses Projekts?

SEIBERT (BReg): Wir haben uns dazu ja schon am Wochenende geäußert. Ich kann das gerne noch einmal sagen.

Für die Bundesregierung war es und ist es weiterhin zentral, dass auch mit Nord Stream 2 die Ukraine Gastransitland bleibt. Es gibt einen Transitvertrag ‑ der ist unter Vermittlung der Europäischen Union und auch tätiger Mithilfe der Bundesregierung zustande gekommen ‑, in dem Russland und die Ukraine die Weichen dafür gestellt haben und damit ein wichtiges Signal für die Gewährleistung der europäischen Gasversorgungssicherheit gesetzt haben. Das ist ein gemeinsames Vertragswerk, von dem wir erwarten, dass es auch eingehalten wird.

Dieser Transitvertrag zwischen Russland und der Ukraine läuft übrigens bis mindestens 2024, hat also eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Aber die aktuelle Vereinbarung sieht auch vor, dass die Parteien die Möglichkeit einer Verlängerung bis 2034 prüfen.

FRAGE: Herr Seibert, ich kann mich gut erinnern. Vor einigen Jahren hat die Bundeskanzlerin gesagt, dass die Bedingung ist, dass das weiter durch die Ukraine läuft. Verstehe ich Sie jetzt richtig, dass das einzig und allein an diesem bilateralen Vertrag zwischen beiden Ländern festgemacht wird? ‑ Danke.

SEIBERT: Unsere zentrale politische Überzeugung hat sich nicht geändert. Die Ukraine muss Gastransitland bleiben. Wir haben als Bundesregierung dafür sehr viel Arbeit investiert. Wir haben die Verhandlungen gemeinsam mit der Europäischen Union begleitet und sind froh darüber, dass 2019 dieser Transitvertrag zustande kam, dessen Einhaltung natürlich zu erwarten ist.

ZUSATZFRAGE: Die Ukrainer machen sich sehr große Sorgen, dass die Russen, wie sie sagen, wieder wortbrüchig werden. Die Bundesregierung hat also als einzige Garantie für die Ukrainer diesen Vertrag oder gibt es noch irgendetwas anderes, das die Bundesregierung den Ukrainern zusichern kann? ‑ Vielen Dank.

SEIBERT: Wir haben hier ‑ aus gegebenem Anlass gerade auch in der letzten Woche ‑ über die verschiedenen Formen der Unterstützung, die Deutschland, die Bundesregierung, der Ukraine schon seit Jahren zukommen lässt, gesprochen. Das alles könnten wir jetzt hier noch einmal erwähnen. Wie gesagt, es gibt einen Vertrag, der unter Vermittlung der EU und der Bundesregierung zustande gekommen ist. Dieser Vertrag ist gültig. Er läuft bis Ende 2024. In dem Vertrag ist zumindest die Möglichkeit einer Verlängerung auf weitere zehn Jahre angelegt. Wir sind überzeugt, dass dieser Vertrag einzuhalten ist.

FRAGE: Genau da hätte ich ganz gerne nachgefragt. Herr Seibert, wenn Sie jetzt so betonen, dass der Vertrag bis 2024 läuft und es danach nur eine Option der Verlängerung gibt, hätte ich ganz gerne gewusst, für wie lange Ihr Satz gilt, dass die Bundesregierung sagt, dass die Ukraine Gastransitland bleiben muss. Ist das nur eine Garantie ‑ ‑ ‑

SEIBERT: Dieser Satz gilt und ist nicht befristet. Ich trage Ihnen halt vor, was die Vertragslage ist. Dieser Vertrag ist auf mindestens fünf Jahre geschlossen. Er läuft also zunächst einmal bis Ende 2024. Unsere Überzeugung ist nicht befristet.

ZUSATZFRAGE: Um das klar zu verstehen: Sie dringen also darauf, dass dieser Vertrag noch einmal um zehn Jahre verlängert wird?

SEIBERT: Wir dringen vor allem darauf, dass der Vertrag von allen Seiten eingehalten wird. Natürlich ist es eine wünschenswerte Option, dass es auch eine Verlängerung gibt.

FRAGE: Nur eine Lernfrage: Für wen besteht die Option? Für alle drei Seiten oder für zwei Seiten? Wer kann die Option ziehen?

SEIBERT: Die Parteien, die den Vertrag geschlossen haben. Es ist ein Vertrag zwischen Russland und der Ukraine.

ZUSATZFRAGE: Beide Seiten müssen die Option ziehen? Das heißt, wenn die Russen sagen „Nö, das machen wir jetzt nicht. Wir haben ja eine Leitung zu den Deutschen“, dann haben die Ukrainer Pech. Richtig?

SEIBERT: Es dreht sich im Kreise. Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass dieser bilaterale Gastransitvertrag zustande kommt. Wir haben immer klar gesagt: Auch wenn Nord Stream 2 existiert, muss die Ukraine Gastransitland bleiben.

Dieser Vertrag, der unter deutscher und europäischer Vermittlung zustande gekommen ist, ist sozusagen ein Ergebnis dieser Überzeugung und dieser Bemühungen. Wir sind froh, dass es möglich war, dass die beiden diesen Vertrag geschlossen haben. Wir erwarten, dass er eingehalten wird.

FRAGE: Im Nachklapp zu Reisen der Kanzlerinnenberater und einer Staatssekretärin des Auswärtigen Amtes hätte ich ganz gerne gewusst, ob es Neuerungen gibt. Gibt es mittlerweile Klarheit darüber, was die Bundesregierung der US-Seite dafür anbieten könnte, dass diese auf Sanktionen gegen Nord Stream 2 verzichtet?

SEIBERT: Es bleibt dabei: Wir haben ja in der vergangenen Woche darüber gesprochen, dass es Gespräche der Berater der Bundeskanzlerin und der Staatsekretärin aus dem Auswärtigen Amt in Washington gegeben hat und dass diese Gespräche fortgesetzt werden.

ZUSATZFRAGE: Aber es gibt keine Klarheit darüber, was man der amerikanischen Seite anbieten könnte oder ob man ihr überhaupt etwas anbieten sollte?

SASSE (AA): Ich glaube, dazu können wir nur sagen: Der Inhalt dieser Gespräche ist selbstverständlich weiter vertraulich.

Aussetzung gemeinsamer Militäraktionen von Frankreich und Mali

FRAGE: Frankreich setzt gemeinsame Militäreinsätze und auch Beratungsmissionen in Mali aus. War das mit der Bundesregierung und der EU abgesprochen? Wir sehen jetzt die deutschen Pläne aus?

SASSE (AA): Zu Mali kann ich zum einen auf die Ausführungen aus der letzten Woche verweisen; denn wir haben uns ja am vergangenen Montag bereits ausführlich zur Lage eingelassen. Selbstverständlich stehen wir in sehr enger Abstimmung mit Frankreich über die Lage vor Ort und auch die Maßnahmen und den Einsatz, auf den die Kollegen des BMVg sicherlich noch näher eingehen können.

Frankreich hat vorerst seine gemeinsamen Militäroperationen mit den malischen Streitkräften ausgesetzt. Sie wissen, dass Herr Goïta heute eine Rede halten wird. Die läuft, soweit ich weiß, parallel zu dieser Pressekonferenz. Davon wird natürlich auch viel abhängen. Wir werden unser Engagement danach natürlich im Lichte dieser Rede bewerten.

ROUTSI (BMVg): Vielen Dank für die Frage. – Sie wissen ja, dass die französische Operation Barkhane eine bilaterale Operation mit Mali ist, bei der französisches Militär gemeinsam mit dem malischen Militär gegen Terroristen vorgeht. Die Einsätze der Bundeswehr, EUTM Mali und MINUSMA, sind ja jeweils in multinationale Rahmenbedingungen eingebettet. Für uns zeichnet es sich im Moment so ab, dass die Vorgänge in Mali keinen Einfluss haben und auch die Sicherheitslage entsprechend unverändert ist. Selbstverständlich beobachten wir das nach wie vor weiter. Auch die Bundeskanzlerin hat ja sehr deutlich gemacht, dass ein militärisches Engagement in Mali erforderlich bleibt.

FRAGE: Frau Sasse, gibt es da nicht eine kleine Differenz zwischen beiden Ministerien? Sie sagten, man warte jetzt die Rede ab und beurteile danach, wie man weiter vorgehen möchte, und das Verteidigungsministerium sieht keinen Einfluss auf das deutsche Engagement, weil es multinational sei. Worauf bezieht sich dann also das, was das Auswärtige Amt nach der Rede der Machthaber in Mali eigentlich neu bewerten möchte?

ROUTSI: Darf ich da ganz kurz einhaken? Wenn ich das nicht gesagt haben sollte, dann tue ich es jetzt: Derzeit! Die Lage ist natürlich volatil, ist veränderbar, und die Einschätzung, die Sie von mir bekommen, ist eine Momentaufnahme.

ZUSATZFRAGE: Gut, aber dann muss ich an Sie eine Nachfrage richten: Heißt „derzeit“ nur „bis zur Rede, die es in einer oder zwei Stunden geben wird“?

ROUTSI: Wir werden das natürlich mit großem Interesse verfolgen und auswerten. Die Bundeswehr setzt ihre Aufträge natürlich im Rahmen der Mandate fort, und dieser Mandatierungsprozess ist ja festgezurrt. Wenn sich eine neue politische Lage ergibt, dann wird das unter Umständen natürlich auch zu Veränderungen führen. Aber ich kann Ihnen jetzt nur einen aktuellen Sachstand geben, der so ist, dass das im Moment keinen Einfluss hat.

SASSE: Vielleicht noch einmal kurz zur Klarstellung: Für uns steht natürlich weiterhin in Mali im Vordergrund, dass der zivile Übergangsprozess fortgesetzt wird und dass auch die für Februar geplanten Wahlen stattfinden. Im Lichte dieser Interessen, die ich gerade dargestellt habe, werden wir die Entwicklung prüfen und begutachten.

FRAGE: Ich habe zwei Fragen, zum einen ‑ ‑ ‑

FELDHOFF (Vorsitz): Eine Frage, eine Nachfrage!

ZUSATZFRAGE: Nein. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Frage, die letzte Woche gestellt wurde und zu der die Antwort nachgereicht werden sollte, noch nicht beantwortet wurde, nämlich ob die Bundeswehr diejenigen ausgebildet hat, die jetzt die Regierung weggeputscht haben. Darauf schulden Sie uns noch eine Antwort.

Habe ich es zweitens richtig verstanden, dass die Franzosen die malische Armee jetzt nicht mehr ausbilden, zumindest temporär, aber wir weiterhin schon? Ist das korrekt?

ROUTSI: Was die Nachreichung angeht: Da sind wir dran. Das haben wir Ihnen ja auch am Freitag zugesagt. Ich hoffe, dass ich vielleicht bis spätestens zur kommenden Regierungspressekonferenz am Mittwoch Informationen zusammentragen und ermitteln kann.

Falls Sie Fragen zur französischen Operationsführung haben, müssen Sie die an das französische Verteidigungsministerium richten.

ZUSATZ: Aber es wurde ja schon öffentlich beantwortet, dass sie aktuell die Ausbildung aussetzen. Warum setzt die Bundeswehr die Ausbildung dann nicht aus?

ROUTSI: Wir haben zwei mandatierte Aufträge, und denen kommen wir nach.

SEIBERT: Die französische Operation Barkhane ‑ das ist ja hier gesagt worden ‑ hat in der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Barkhane und den malischen Streitkräften einen anderen Inhalt als unsere multilaterale Beteiligung an den Trainingsmissionen. Deswegen müssen Sie sich nach dem französischen Einsatz dann bei den Franzosen erkundigen. Aber es gibt da erhebliche operative Unterschiede.

Nominierung der nächsten US-Botschafters

FRAGE: Können Sie bestätigen, dass die Nominierung der nächsten US-Botschafterin oder des nächsten US-Botschafters jetzt gerade im formellen Austausch stattfindet oder demnächst stattfinden wird, oder weiß die Kanzlerin schon mehr Bescheid?

SASSE (AA): Dazu kann ich heute nichts berichten.

SEIBERT: Ich auch nicht.

Lage in Afghanistan

FRAGE: Wie sehen das Auswärtige Amt bzw. das BMVg die zahlreichen Angriffe und Gebietsübernahmen durch die Taliban seit der vergangenen Woche?

Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang die Sicherheitslage für die afghanischen Ortskräfte?

Die Taliban haben die Ortskräfte offenbar aufgefordert, in Afghanistan zu bleiben. Ist diese Bleibeaufforderung realistisch? Kann man ihr trauen?

SASSE (AA): Zunächst einmal zur grundsätzlichen Lage in Afghanistan und den Meldungen, die es dazu auch übers Wochenende gab: Man muss feststellen, dass das Gewaltniveau in Afghanistan sehr hoch bleibt. Diese Entwicklung konnten wir bereits in den vergangenen Monaten beobachten. Sie setzt sich fort und schließt Kämpfe zwischen den Taliban und den afghanischen Sicherheitskräften natürlich ein. Diese Sicherheitskräfte stehen weiterhin im Fokus der Taliban. Auch die Zahl der zivilen Opfer ist in den letzten Wochen aufgrund der verstärkten Kampfhandlungen, aber auch durch Sprengfallen und verabscheuungswürdige Anschläge wie zuletzt in der Nähe einer Mädchenschule in Kabul ‑ dazu hatten wir ja auch schon Stellung genommen ‑ bedauerlicherweise wieder angestiegen.

Wir rufen an dieser Stelle die Taliban noch einmal dazu auf, die Waffen niederzulegen und auf friedlichem Wege eine Verhandlungslösung zu suchen. Der Friedensprozess läuft ja weiterhin. Wir unterstützen ihn mit vollem Einsatz.

ROUTSI (BMVg): Ich kann noch ergänzen, dass die Rückverlegung seit dem 18. Mai planmäßig verläuft. Wir konzentrieren uns jetzt gemeinsam mit unseren multinationalen Partnern vor Ort darauf, dass das alles so sortiert weiterläuft. Natürlich gibt es unterschiedlichste Schutzkomponenten; darüber haben wir auch berichtet.

Ansonsten schließe ich mich Frau Sasse natürlich an. Es ist eine bemerkenswerte Lage, die sich immer weiterentwickelt. Wir haben sie sehr genau im Blick, weil die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten für uns natürlich oberste Priorität hat.

FELDHOFF (Vorsitz): Die Frage war, glaube ich, auch, wie Sie die Sicherheitslage für die noch bei der Bundeswehr beschäftigten afghanischen Ortskräfte einschätzen, und bezog sich auch auf die von den Taliban ergangene Bleibeaufforderung.

ROUTSI: Darüber habe ich keine Erkenntnisse. Wenn es dazu etwas nachzureichen gäbe, würde ich das gern nachreichen wollen.

FRAGE: Für die Ortskräfte gilt ja die Zweijahresregel. Alle, die in den letzten zwei Jahren für die Bundeswehr gearbeitet haben, können eventuell mit Schutz rechnen. Sind die Menschen, die in den Jahren davor für die Bundeswehr gearbeitet haben, weniger wert, geschützt zu werden? Die Frage geht an Herrn Alter und auch an das Bundesverteidigungsministerium.

ROUTSI: Wir haben dieses Thema hier wirklich schon gehabt. Die Ministerin hat mehrfach betont, dass die Frauen und Männer, die uns dort Unterstützung geleistet haben, auch unseren Schutz verdienen. Über das Thema der Zweijahresregel haben wir uns hier auch ausgelassen. Ich würde Sie bitten, vielleicht einmal im Protokoll nachzuschauen. Ich habe jetzt keine neuen Informationen für Sie.

ALTER (BMI): Wir nehmen die Sorgen der Menschen, die einen Aufnahmeantrag stellen, sehr ernst. Auch das haben wir hier mehrfach betont. Wir gehen nach einem Verfahren vor, worauf sich die Bundesregierung vor vielen Jahren verständigt hat, und zwar einstimmig. Dieses Verfahren sieht vor, dass es zwischen der individuellen Gefährdung einer Ortskraft, die für unsere Entscheidung erkennbar sein muss, und der Beschäftigung auch einen zeitlichen Zusammenhang geben muss. Es soll nicht so sein, dass ‑ ich überspitze jetzt bewusst ‑ jemand vor vielleicht 25 Jahren oder in dem Fall vor 15 Jahren ein Beschäftigungsverhältnis hatte und bei ihm jetzt plötzlich eine individuelle Gefährdung auftaucht. Deswegen ist eine gewisse Frist vereinbart worden. Wir sind der Auffassung, dass sich dieses Verfahren bislang bewährt hat.

FRAGE: Das ist ja interessant. Den Taliban ist es doch egal, ob eine Ortskraft vor zehn Jahren für die Deutschen gearbeitet hat oder vor 20 Jahren.

ALTER: Wie lautet Ihre Frage?

ZUSATZFRAGE: Warum ist Ihnen das egal?

ALTER: Nein, das ist in der Bundesregierung niemandem egal, sondern es geht darum, dass wir eine besondere Fürsorgepflicht für diejenigen ausüben, die im Dienste der Bundesregierung standen, und dass eine individuelle Gefährdung in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen muss. Für den Aspekt des zeitlichen Zusammenhangs hat sich die Bundesregierung für eine Frist von zwei Jahren ausgesprochen, und so wird es seit vielen Jahren praktiziert.

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