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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 02.06.2021

02.06.2021 - Artikel

Stopp von Flügen russischer Fluggesell­schaften aufgrund fehlender Überflug­genehmigungen für die EU

FRAGE: Flüge der russischen Fluggesellschaften S7 und Aeroflot seien wegen fehlender Überfluggenehmigungen für die EU gestoppt worden, und deswegen sei der Flug von Moskau nach Berlin und Hamburg nicht möglich gewesen. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursachen?

ADEBAHR (AA): Wir haben die Pressemeldungen zur Kenntnis genommen und haben derzeit noch keine Erkenntnisse darüber, was da genau vorgefallen ist und auf welcher Grundlage von welcher Seite Schritte vorgenommen wurden. Sobald das der Fall sein sollte und wir dazu etwas sagen können, würde ich das nachreichen.

VORS. WELTY: Weiß das Verkehrsministerium, ob man die Situation mit der russischen Seite bespricht? ‑ Das Verkehrsministerium ist nicht da, aber hört bestimmt zu und kann dann gegebenenfalls auch etwas nachreichen. ‑ Herr […], Sie haben eine Frage dazu?

FRAGE: Ja, als Betroffener. ‑ Die Beziehungen zwischen Deutschland und Russland sind ja sehr, sehr eng, es gibt inzwischen auch unglaublich viele familiäre Kontakte. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es solche Verhinderungen der Flugmöglichkeiten nicht gibt, gerade im Hinblick auf Millionen russischsprachige Menschen in Deutschland mit engen Beziehungen nach Russland?

ADEBAHR: Die Bundesregierung steht natürlich zu den internationalen Abkommen über die Freiheit des Luftfahrtverkehrs und den Regularien der ICAO, die dazu beitragen, dass der Flugverkehr weltweit gut funktioniert, und deren Umsetzung befürworten wir. Es ist international gutes, normales Geschäft, diese Verträge einzuhalten, und das ist natürlich etwas, was wir einfordern und wofür wir stehen.

ZUSATZFRAGE: Dann lassen Sie es mich noch einmal anders formulieren: Es war ja die russische Seite, die damit angefangen hat, dass sie ein Air-France-Flugzeug und ein Flugzeug der AUA nicht nach Moskau gelassen hat. Was überwiegt für Sie jetzt: dass man synchron antwortet und sagt „Wir machen das gleiche“, oder die humanitären Aspekte, also dass man sagt „Dass die Leute normal fliegen können, ist für uns wichtiger“?

ADEBAHR: Dieses „dies oder das“ ist hier aus meiner Sicht nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass wir grundsätzlich dafür einstehen, dass internationale Abkommen eingehalten und der internationale freie Flugverkehr gewährleistet werden müssen. Dafür stehen wir in den zuständigen Gremien und Organisationen ein.

Zweite Berliner Libyen-Konferenz

FRAGE: Ich habe zwei Fragen an das Auswärtige Amt zur Libyen-Konferenz.

Erstens: Welche Staaten werden teilnehmen? Werden es dieselben Teilnehmerstaaten sein, die schon bei der ersten Libyen-Konferenz im Januar 2020 dabei waren, oder gibt es neue Teilnehmerländer?

Zweitens: Der Minister hat gestern den Hauptfokus angesprochen. Dabei ging es auch um ‑ ‑

VORS. WELTY: Eine Frage, eine Nachfrage, bitte!

ZUSATZFRAGE: Ganz kurz! ‑ Söldner. Was sehen Sie als Haupthindernis dafür, durchsetzen zu können, dass die ausländischen Interventionen beendet werden können?

ADEBAHR (AA): Die Teilnehmerliste, sofern sie feststeht, und die genauen Angaben zu den Teilnehmern würde ich gern nachreichen, wenn wir dazu schon etwas sagen können. Es ist eine Nachfolgekonferenz zur ersten Libyen-Konferenz. Sie richtet sich an die Außenminister und an verschiedene internationale Organisationen. Insofern können Sie mit dem gleichen Teilnehmerkreis wie beim vorigen Mal rechnen. Ob eventuelle andere Partner oder Organisationen dazukommen ‑ das könnte sein ‑, habe ich gerade nicht im Kopf. Wir würden das aber vielleicht nachreichen.

Was die Frage des Abzugs ausländischer Truppen und Söldner betrifft, so erachten wir dies als unglaublich wichtig dafür, dass die Wahlen wie geplant am 24. Dezember dieses Jahres stattfinden können. Wir sehen aus den Äußerungen auch der libyschen Außenministerin in den letzten Wochen, dass dies auch ganz klar der Wunsch dieser libyschen Übergangsregierung in ihrer Gesamtheit ist und dass sie ihn jetzt auch vorträgt. Insofern steht jetzt schon einmal ein wichtiger Baustein, dass nämlich eine libysche Regierung in ihrer Gesamtheit das selbst fordert. Das haben wir jetzt schon einmal.

Was jetzt fehlt, ist die politische Umsetzung und die politische Zustimmung aller dort befindlichen Kräfte und der Länder, die mit ihnen in Verbindung stehen, und zwar nicht nur verbal, sondern auch durch Taten.

Vorgehen der YPG in der syrischen Stadt Manbidsch

FRAGE: In Syrien sind in der Stadt Manbidsch viele zivile Menschen gegen Repressionen von YPG auf die Straße gegangen. YPG hat auf die Menschen geschossen, und es gab Tote und Verletzte.

Wie bewertet die deutsche Regierung die Vorgänge in Manbidsch?

ADEBAHR (AA): Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass ich von dieser Pressemeldung noch nichts gehört habe. Ich würde das gern nachreichen.

Sondertribunal für den Libanon

FRAGE: Das Sondertribunal für den Libanon hat den UNO-Generalsekretär darüber informiert, dass es wegen Finanzierungsschwierigkeiten wahrscheinlich bis zum 31. Juni seine Arbeit niederlegen muss. Libanon selbst muss ja, meine ich, knapp die Hälfte der Kosten tragen. Das Land ist finanziell am Ende.

Arbeitet die Bundesregierung in irgendeiner Form an einer finanziellen Lösung, damit dieses Tribunal weiterarbeiten kann, oder sehen Sie die Arbeit des Tribunals als getan an?

ADEBAHR (AA): Die Antwort en détail müsste ich Ihnen nachreichen, weil mir auch diese Meldung noch nicht bekannt war.

Klar ist, dass wir das Tribunal in der Vergangenheit und in seiner Rolle als ganz wichtiges Instrument angesehen haben, um die Fakten aufzuklären, mit denen es befasst war. Klar ist auch, dass wir uns für den Libanon wünschen, dass es schnell eine handlungsfähige Regierung gibt, die dann auch über Mittel verfügt, um Regierungstätigkeit und das, was ein Staat und eine Regierung allgemein tun müssen, durchzuführen.

Der Libanon leidet seit Monaten unter dieser Unsicherheit und auch unter dem Streit zwischen den verschiedenen politischen Fraktionen. All das führt in der Konsequenz auch dazu, dass Finanzmittel für den Libanon in ganz verschiedenen Bereichen infrage stehen oder dass es schwieriger wird, diese zu generieren. Insofern wünschen wir uns, dass der Libanon bei all diesen Vorgängen vorankommt, dass es eine Regierung gibt und dass mit diesen Mitteln dort auch finanziell Ruhe und vielleicht auch Zuversicht einkehrt.

Was das Gericht betrifft, würde ich auch gern noch etwas nachliefern, wenn wir dazu etwas haben.

Gespräche zwischen den JCPOA-Teilnehmern in Wien

FRAGE: Gibt es etwas Neues bzw. Fortschritte in der fünften Verhandlungsrunde in Wien über die Rückkehr zum iranischen Atomabkommen?

ADEBAHR (AA): Die Gespräche in Wien dauern zur Stunde noch an. Die Delegationen sitzen in dieser fünften Runde seit geraumer Zeit zusammen. Der Europäische Auswärtige Dienst hat vorhin angekündigt, dass es heute Abend eine weitere Joint Commission auf Ebene der politischen Direktoren, der Botschafter und der Vizeaußenminister geben werde. Jetzt warten wir ab, wie sich diese Joint Commission einlassen wird und wie es dort vorangeht.

Insgesamt kann man zur Situation in Wien sagen, dass die Gespräche gut vorangehen, aber dass viele wichtige Bereiche auch noch Fragen aufwerfen, die geklärt werden müssen. Das sind wichtige Fragen. Ich denke, die Themen kennen die interessierten Journalisten alle: Nuklearmaßnahmen, Sanktionsaufhebung, Organisation und Sequenzierung von einzelnen Schritten. Insofern sind das sehr intensive Gespräche, die sich um einige wichtige, aber entscheidende Knackpunkte drehen. Es gibt nach wie vor verschiedene Arbeitsgruppen und Formate, in denen die Gespräche geführt werden.

Nun tagt diese Joint Commission. Danach werden die Partner entscheiden, wie sie weiter mit dieser fünften Runde bzw. wie sie überhaupt weiter mit den Gesprächen voranschreiten werden. „Overall perspective“ ist also positiv. Es gibt aber noch keinen Erfolg zu vermelden. Die Gespräche sind weiter intensiv. Ob es einen Erfolg gibt, kann man heute aus dieser Perspektive nicht vorwegnehmen oder nicht sagen.

FRAGE: Frau Adebahr, am 18. Juli finden die Präsidentschaftswahlen im Iran statt. Erwarten Sie eine Einigung vor den Wahlen bzw. sehen Sie einen Zeitdruck, was eine Einigung betrifft?

ADEBAHR: Die innenpolitischen Vorgänge in den einzelnen Ländern spielen im Moment in den Verhandlungen in Wien eigentlich keine Rolle. Es geht ja um Knackpunkte und um viel Technik in Bezug auf dieses JCPOA. Natürlich kennen alle den Wahlkalender. Dass wir uns ‑ das gilt ja schon seit Monaten ‑ eine schnellstmögliche Rückkehr zum JCPOA und eine Wiedereinhaltung dieses Abkommens wünschen, ist ja auch kein Geheimnis, würde ich sagen.

Politische Gefangene in Belarus

FRAGE: In Belarus gibt es inzwischen mehr als 450 politische Häftlinge. Einer von ihnen hat gestern versucht, sich im Gerichtssaal umzubringen. Was tut die Bundesregierung für die Freilassung der politischen Gefangenen in Belarus?

ADEBAHR (AA): Wir haben diesen Vorfall gestern auch gesehen und zur Kenntnis genommen. Es ist schockierend und traurig. Es versinnbildlicht einmal mehr die Hoffnungslosigkeit, die Herr Lukaschenko mit seinen Repressionen und auch der brutalen Gewalt, die dort offensichtlich angewendet werden, über seine Bürger bringt. Deshalb ist heute an dieser Stelle der Ort, um nochmals ganz klar unsere Forderung zu sagen. Das ist die Freilassung aller politischen Gefangenen, das Einschwenken auf einen nationalen Dialog und die Forderung nach freien, fairen und legitimen Wahlen. Das ist das eine.

Was tut die Europäische Union seit den Vorgängen der letzten Wochen, die Sie alle kennen? Wir befinden uns weiter in Beratungen darüber, wie es mit Sanktionen seitens der Europäischen Union vorangeht. Deutschland setzt sich in diesen Beratungen in Brüssel, die in den verschiedenen Arbeitsgruppen gut und intensiv vorangehen, sehr dafür ein, dass das zügig und effektiv passiert.

Aufnahme von Ortskräften aus Afghanistan in Deutschland

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt und das Innenministerium zu der Rückführung von Ortskräften aus Afghanistan. Großbritannien hat gerade angekündigt, dass es ein erleichtertes Programm für die Ortskräfte anbietet, weil sich die Sicherheitslage verändert hat. Es soll schneller und leichter gehen. Ist dahingehend auch etwas in Deutschland geplant? Können Sie von einer neuen Lage berichten oder bleibt es bei dieser Frist von zwei Jahren?

ALTER (BMI): Ich will gerne an das anknüpfen, was wir am Montag zu diesem Thema hier auch schon gesagt haben. Es gibt ein abgestimmtes Verfahren, das innerhalb der Bundesregierung seit vielen Jahren gut funktioniert. Wir planen derzeit keine grundsätzlichen Änderungen an diesem Verfahren. Aber alle beteiligten Ressorts sind sich darüber einig und auch bemüht, dass man das Verfahren so unbürokratisch und zügig wie möglich durchführt, sodass Aufnahmen möglichst schnell erfolgen können.

Mir sind die Medienberichte über die britische Entscheidung auch bekannt. Allerdings kann man diesen Berichten zunächst einmal nur entnehmen, dass die britische Regierung möglichst zügig und beschleunigt vorgehen will. Wir haben keine Kenntnis darüber, dass es grundsätzliche Änderungen am bisherigen Verfahren geben soll. Insofern kann ich dazu auch keine Stellung nehmen.

ADEBAHR (AA): Ich kann das, was Herr Alter gesagt hat, nur unterstützen. Wir bemühen uns um eine schnelle und pragmatische Abwicklung der existierenden Verfahren, die es gibt. Das klappt auch sehr gut. Ich habe heute Morgen auch schon von Kolleginnen und Kollegen gehört, die an diesem Wochenende Schichten gefahren haben. Soweit es das Auswärtige Amt betrifft, arbeiten wir also mit Hochdruck daran, die notwendigen Visa zu erteilen und sehen uns dabei ‑ auch in der Ressortzusammenarbeit ‑ auf einem ganz guten Weg.

ZUSATZFRAGE: Bleibt es bei dieser Regelung von zwei Jahren oder erwägen Sie, diese Regelung vielleicht zu erweitern? Die Gefahrenlage für die Menschen dort ändert sich ja nicht - egal, ob sie in den vergangenen zwei oder drei Jahren für die deutsche Bundeswehr gearbeitet haben.

ALTER: Es gibt diese seit einigen Wochen im Raum stehende Erwartungshaltung von mancher Seite, dass man über diesen Zeitraum spricht. Diese zwei Jahre sind einmal im Rahmen der Ressortvereinbarung als ein Zeitraum definiert worden, bei dem sichergestellt ist, dass die individuelle Gefährdung einer Person auch im zeitlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung steht. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Aus Sicht der Bundesregierung hat sich dieses Verfahren zunächst einmal bewährt.

FRAGE: Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben unter anderem einen Brief an Kanzlerin Merkel geschrieben, in dem sie die sofortige Aufnahme aller afghanischen Ortskräfte fordern. Wie reagiert die Kanzlerin darauf?

FIETZ (BReg): Wie Sie wissen, thematisieren wir hier Briefe an die Kanzlerin nicht.

Ich kann nur ganz grundsätzlich sagen, dass wir die Sorgen der afghanischen Ortskräfte sehr ernst nehmen und dass wir derzeit alle Möglichkeiten nutzen, eine beschleunigte und flexible Bearbeitung ihrer Gefährdungsanzeigen durchzuführen. Bei einer individuellen Gefährdung wird den Ortskräften mit ihren Kernfamilien im Rahmen einer eigenverantwortlichen Ausreise eine schnelle Aufnahme in Deutschland ermöglicht. Auch ehemalige Ortskräfte können ‑ das wissen Sie ‑ bis zu zwei Jahre nach Beendigung ihrer Tätigkeit ihre Gefährdung anzeigen. Zugleich setzen wir uns vor allem dafür ein, dass die Ortskräfte und ihre Familien in ihrer Heimat Afghanistan eine Perspektive haben und für die weitere Entwicklung des Landes einen Beitrag leisten können.

FRAGE: Herr Alter, nehmen Sie Medienberichte nur zur Kenntnis, dass andere Regierungen Verfahrensänderungen vorschlagen oder steht die Bundesregierung bzw. stehen die zuständigen Behörden in direktem Austausch zum Beispiel mit britischen Institutionen, um im Sinne einer Best Practice bestmöglichen Schutz für ehemalige und aktuelle Ortskräfte zu gewährleisten?

ALTER: Zunächst einmal nehmen wir Medienberichte über solche Vorgänge zur Kenntnis, weil sie das deutsche Vorgehen ja auch zumindest inhaltlich betreffen. Es gibt natürlich auf den jeweiligen Arbeitsebenen und auf Ebene der Leitung des Ministeriums auch vielfältige Kontakte zu den Partnerregierungen, insbesondere dann, wenn wir ja die Situation haben, dass beide Länder in Afghanistan präsent sind und sich mit einem ähnlichen Problem befassen müssen.

Ich habe allerdings an dieser Stelle keine Informationen darüber, welche konkreten Änderungen die britische Regierung jetzt plant. Ich kenne die dahingehenden Berichte, dass sie beschleunigt vorgehen will. Das entspricht ja dem Vorgehen, das auch die deutsche Regierung verfolgt.

ZUSATZ: Ich nehme Ihre Äußerung jetzt aber schon so wahr, dass Sie nicht nur auf Presseberichte reagieren, sondern dass Sie sich im direkten Austausch der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa mit der britischen Regierung darüber austauschen, wie das beschleunigte Verfahren zum bestmöglichen Schutz realisiert werden kann.

ALTER: Ich habe Kenntnis davon, dass es enge Kontakte zu allen Nationen gibt, die in Afghanistan vor Ort sind ‑ nicht nur auf Ebene des Innenministeriums; auch andere Ressorts haben diese Kontakte ‑, und es findet ein permanenter Austausch statt.

Wahlwerbung über Twitter-Accounts

FRAGE: Die Frage geht an das Auswärtige Amt und an das Justizministerium. Sowohl Außenminister Heiko Maas als auch Finanzminister Scholz haben unter anderem am 30. Mai über ihre ministeriellen Twitter-Konten explizit Wahlwerbung für den SPD-Ostkonvent gemacht. Mich würde interessieren: Widerspricht dies aus Sicht des Auswärtigen Amtes nicht dem Neutralitätsgebot? Der Twitter-Account von Herrn Maas ist von Twitter auch explizit als ein Twitter-Account eines Regierungsvertreters gekennzeichnet.

ADEBAHR (AA): Der Twitter-Account von Herrn Maas ist nicht der Twitter-Account des Auswärtigen Amtes.

KALL (BMJV): Für das Justizministerium kann ich nur sagen, dass ich Sie bitten würde, sich an die betreffenden Ressorts zu wenden. Deren Kommunikation oder die Kanäle der jeweiligen Ministerinnen und Minister kommentieren wir natürlich nicht.

ZUSATZFRAGE: Hat denn die Kanzlerin eine Haltung dazu, wenn Minister unabhängig davon, ob sie in der CDU, der CSU oder der SPD sind, über ihre Twitter-Accounts, über die sie sonst als Minister agieren, Wahlwerbung für die eigene Partei machen? Hat die Kanzlerin dazu eine Haltung?

FIETZ (BReg): Ich kann Ihnen dazu keine Angaben machen.

Nord Stream 2

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt und das Bundeswirtschaftsministerium. Ist die Nord-Stream-2-Delegation in Washington als Rechtfertigungscrew oder als Bittsteller unterwegs, oder hat sie konkrete Angebote für einen Deal im Gepäck?

FIETZ (BReg): Lassen Sie mich dazu einfach grundsätzlich sagen, dass es zur Normalität der engen deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit gehört, dass die Berater zu Gesprächen reisen. Wie Sie wissen ‑ ich bitte wieder um Verständnis dafür ‑, nehmen wir zu diesen Gesprächen nicht weiter Stellung.

ADEBAHR (AA): Wenn ich das noch anfügen darf: Ich würde in Hinsicht auf den Tenor dieser Frage gerne noch einmal auf die gestrigen Äußerungen des Außenministers dazu verweisen.

UNGRAD (BMWi): Dem kann ich mich nur anschließen.

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