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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 28.05.2021

28.05.2021 - Artikel

Verhandlungen zwischen der deutschen und der namibischen Regierung über die Aufarbeitung der deutschen Kolonial­herrschaft in Namibia

FRAGE: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Wie wurde dieser Betrag von 1,1 Milliarden Euro festgelegt? Für welche Projekte wird dieses Geld ausgegeben, und warum sind Entschädigungen ausgeschlossen?

BURGER (AA): Ich darf vielleicht kurz anfangen, indem ich auf Äußerungen des Außenministers von gestern Abend verweise, in denen er darauf hingewiesen hat, dass es jetzt gelungen ist, die Verhandlungen, die Ruprecht Polens im Namen der Bundesregierung über fünf Jahre mit seinem namibischen Gesprächsverhandlungspartner Zed Ngavirue geführt hat, zum Abschluss zu bringen.

Das Ziel dieser Verhandlungen war und ist, einen gemeinsamen Weg zu echter Versöhnung im Angedenken der Opfer zu finden. Dazu gehört, dass wir die Ereignisse der deutschen Kolonialzeit im heutigen Namibia und insbesondere die Gräueltaten in der Zeit von 1904 bis 1908 ohne Schonung und Beschönigung benennen. Wir werden diese Ereignisse jetzt auch offiziell als das bezeichnen, was sie aus heutiger Perspektive waren: ein Völkermord. Im Lichte der historischen und moralischen Verantwortung Deutschlands werden wir Namibia und die Nachkommen der Opfer um Vergebung bitten.

Als Geste der Anerkennung des unermesslichen Leids, das den Opfern zugefügt wurde, wollen wir Namibia und die Nachkommen der Opfer mit einem substanziellen Programm in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zum Wiederaufbau und zur Entwicklung unterstützen. Bei dessen Gestaltung und Umsetzung werden die vom Völkermord betroffenen Gemeinschaften eine entscheidende Rolle einnehmen.

Der Außenminister hat auch gesagt:

„Gelebte Versöhnung kann nicht dekretiert werden. [...] Einen Schlussstrich unter der Vergangenheit kann es nicht geben. Die Anerkennung der Schuld und unsere Bitte um Entschuldigung ist aber ein wichtiger Schritt, um die Verbrechen aufzuarbeiten und gemeinsam die Zukunft zu gestalten.“

Vielleicht konkret zu den Fragen:

Wie ich gerade schon dargestellt habe, ist die genannte Summe ein Ergebnis dieses Verhandlungsprozesses, den wir mit der namibischen Seite in den letzten fünf Jahren geführt haben. Ich habe ja kurz beschrieben, was das Ziel dieser Mittel ist. Es soll ein Beitrag zum Wiederaufbau und zur Entwicklung sein, insbesondere für die vom Völkermord betroffenen Gemeinschaften.

Dementsprechend ist mit der namibischen Seite vereinbart, dass sich die Verwendung dieser Mittel natürlich eng an den Prioritäten und Wünschen dieser Gruppe orientiert. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass es Überlegungen hinsichtlich des Bereichs von Landreformen, der Förderung der Landwirtschaft, der Aus- und der Fortbildung sowie verwandter Bereiche gibt. Aber entscheidend ist aus unserer Sicht, dass die Gestaltung und Umsetzung aller Mittel in enger Abstimmung und mit einer entscheidenden Rolle der betroffenen Gemeinschaften stattfindet.

SEIBERT (BReg): Wenn ich darf, würde ich nur ganz grundsätzlich zu diesem Rahmenabkommen noch etwas sagen. Wir haben hier ja immer ganz klar ausgeführt: Die Bundesregierung bekennt sich zur historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia und seinen Bürgern, ganz besonders gegenüber den Herero und Nama. Deswegen möchte ich für die Bundesregierung wirklich betonen, dass wir diese Einigung mit der namibischen Seite ausdrücklich begrüßen und dass wir dankbar sind, dass diese langjährigen Verhandlungen über den Umgang mit diesem dunklen Kapitel unserer gemeinsamen Geschichte zu einem für beide Seiten guten Abschluss gebracht werden konnten.

FRAGE: Ich habe eine kleine technische Frage, Herr Burger oder Herr Seibert. Es hat geheißen, dass hochrangige deutsche Vertreter, also Herr Maas oder sogar Herr Steinmeier, bald nach Namibia fliegen würden. Können Sie uns dazu irgendetwas sagen? War vielleicht etwas geplant, das jetzt wegen der Erkrankung des namibischen Staatsoberhaupts wieder abgesagt wurde?

BURGER: Ich kann Ihnen heute keine konkreten Reisepläne mitteilen. Was mögliche Reisen des Bundespräsidenten angeht, muss ich Sie natürlich ohnehin bitten, sich an das Bundespräsidialamt zu wenden. Es ist nicht meine Aufgabe, darüber Auskunft zu geben.

Es ist in der Tat so, dass eine gemeinsame politische Erklärung ausgehandelt und paraphiert wurde. Beabsichtigt ist, dass die Außenminister die unterzeichnen.

ZUSATZFRAGE: Wird es da irgendeine Zeremonie oder so etwas geben?

BURGER: Ich kann Ihnen jetzt noch keine näheren Angaben zu den Umständen machen.

FRAGE: Warum sind rechtliche Ansprüche auf Entschädigung vom Tisch?

BURGER: Die gemeinsame politische Erklärung, auf die wir uns mit der namibischen Seite verständigt haben, beinhaltet die Anerkennung unserer historischen und moralischen Verantwortung. Sie hält zugleich fest, dass sich rechtliche Ansprüche auf Entschädigung daraus nicht ableiten lassen.

FRAGE: Meine Frage geht in die gleiche Richtung. Warum lehnt die Bundesregierung die Erfüllung oder die Akzeptanz rechtlicher Ansprüche ab? Bei anderen Fällen von Völkermord, an denen Deutschland beteiligt war, wurde das ja akzeptiert. Was macht hier den Unterschied? Ist die Formulierung, die Sie vorhin gebraucht haben, aus heutiger Sicht sei das Völkermord gewesen, sozusagen der Ausweg oder die Formulierung, die verhindert, dass man auch rechtliche Ansprüche akzeptiert und befriedigt?

BURGER: Sie haben recht. Es ist ja so, dass es auch schon Versuche gegeben hat, auf rechtlichem Weg solche Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In der Einigung, die jetzt mit der namibischen Seite erzielt wurde, erkennt die Bundesregierung wie gesagt unsere moralische und politische Verantwortung an, und wir halten zugleich daran fest, dass sich rechtliche Ansprüche auf Entschädigung daraus nicht ableiten lassen.

ZUSATZFRAGE: Die Wiederholung habe ich verstanden. Ich verstehe gleichwohl immer noch nicht, warum die Bundesregierung sozusagen nicht die Rechtsnachfolge für diejenigen akzeptiert, die damals den Völkermord begangen haben. Sie entzieht sich dann auch der Verpflichtung auf rechtlicher Ebene. Letztlich handelt es sich dann um die Frage der Entschädigungssumme. Sie sagten jetzt, 1,1 Milliarden Euro umfasse der Gesamttopf. Bei rechtlichen Verpflichtungen wären die Zahlungen wohl größer. Ist das der Grund dafür, dass Deutschland „Mehr wollen wir nicht zahlen“ sagt?

BURGER: Nein. Der Grund ist, dass die Auffassung der Bundesregierung ist, dass sich rechtliche Ansprüche auf eine Entschädigung aufgrund der genannten Sachverhalte nicht herleiten lassen.

FRAGE: Ich habe gehört, dass das formal keine Entschädigungszahlungen sind. Das ist offensichtlich richtig. Wird das auch formal als Völkermord anerkannt, also auch in völkerrechtlicher Hinsicht?

Wie können Sie gewährleisten, dass diese Zahlungen tatsächlich auch vor allem den Nachkommen der Opfer zugutekommen, oder ist das letztlich völlig der Regierung in Namibia überlassen?

Vielleicht stelle ich noch eine weitere Frage. Es hat relativ lange gedauert, bis es jetzt zu diesem Ergebnis gekommen ist. Hängt das auch mit Entwicklungen in Namibia zusammen, oder was waren dafür die entscheidenden Gründe?

BURGER: Bezüglich Ihrer ersten Frage darf ich vielleicht noch einmal kurz den Außenminister zitieren, der gesagt hat: „Wir werden diese Ereignisse jetzt auch offiziell als das bezeichnen, was sie aus heutiger Perspektive waren: ein Völkermord.“

Zu Ihrer Frage nach der völkerrechtlichen Einordnung ist zu sagen, dass die völkerrechtliche Normierung des Begriffs des Völkermords deutlich später stattgefunden hat, nämlich erst im Jahr 1948, und dies ohne Rückwirkung.

Zu Ihrer anderen Frage: Es ist in der Tat ein langer und mehr als fünf Jahre langer Verhandlungsprozess gewesen. Das hat natürlich damit zu tun, dass wir von sehr unterschiedlichen Perspektiven aus in diese Gespräche hineingegangen sind und dass es hierbei natürlich um Sachverhalte geht, die in den beiden Gesellschaften intensive Diskussionen erfordern und bei denen beiden Seiten von Anfang an sehr wichtig war, dass die betroffenen Gemeinschaften, die Nachkommen der Opfer in allen Phasen der Verhandlungen intensiv eingebunden und konsultiert wurden, weil wir damit ja die Hoffnung verbinden, dass die Vergebung, um die wir bitten, auch gewährt wird.

FRAGE: Herr Burger, Sie haben von sehr unterschiedlichen Perspektiven gesprochen. Können Sie noch einmal sagen, was von deutscher Seite aus die Hürden oder die Knackpunkte waren, die dazu geführt haben, dass das jetzt fünf Jahre gedauert hat?

BURGER: Ich will hier nicht über Hürden oder Knackpunkte sprechen. In den letzten Jahren ist, denke ich, in Deutschland ein sehr, sehr breiter gesellschaftlicher Prozess einer vertieften Auseinandersetzung mit unserer kolonialen Vergangenheit in Gang gekommen. Der Verhandlungsprozess mit Namibia ist nur ein Teil davon. Wie gesagt, waren hier von beiden Seiten Fragen des gemeinsamen Blicks auf diese schmerzhafte Geschichte zu besprechen. Ein wesentlicher Teil, der dazu beigetragen hat, dass dieser Prozess so viel Zeit in Anspruch genommen hat, wie er in Anspruch genommen hat, ist, dass wir auf beiden Seiten den Wunsch hatten, dass der Verhandlungsprozess zwischen Regierungen eben auch von einem breiteren gesellschaftlichen Verständnis auf beiden Seiten getragen und begleitet wird.

FRAGE: Habe ich es richtig verstanden, dass Sie aber keine Möglichkeit haben, darauf zu schauen, wie das Geld in Namibia ausgegeben wird?

BURGER: Wie die Mechanismen im Einzelnen aussehen werden, über die diese Mittel verwaltet und Projekte durchgeführt werden, das wird noch Gegenstand von Gesprächen sein. Wie gesagt, ist vereinbart, dass die betroffenen Gemeinschaften eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung einnehmen.

FRAGE: Wird es in der Zukunft auch noch direkte Aktionen mit der Organisation der Nachfahren der Opfer geben?

BURGER: Die gemeinsame politische Erklärung der beiden Regierungen und der Verhandlungsprozess, der zwischen den Regierungen stattgefunden hat, sind natürlich ein Element, ein wichtiges Element, aber kein Ersatz für einen viel weiteren gesellschaftlichen Dialog. Im Gegenteil möchten wir gern, dass dieser Schritt dazu beiträgt, dass ein breiter angelegter gesellschaftlicher Gesprächs- und Versöhnungsprozess Erfolg haben kann. Dazu gehört natürlich, dass die Gesellschaften auf beiden Seiten, dass gesellschaftliche Gruppen, Jugendliche, dass Organisationen, die sich im Bereich der Bildung engagieren, einbezogen werden und ihre Rolle im Dialog spielen können.

Betätigungsverbot für drei deutsche Nichtregierungs­organisationen in Russland

FRAGE: Herr Seibert, ich habe zwei Fragen zu dem Verbot von drei deutschen NGOs in Russland.

Wie bewertet die Kanzlerin dieses Verbot?

Eine noch wichtigere Frage: Sie war ja mehrmals am Petersburger Dialog beteiligt, in dem zwei dieser drei Organisationen Mitglied waren. Sieht die Kanzlerin eine Zukunft für dieses Dialogformat?

SEIBERT (BReg): Die Bundesregierung verurteilt die Entscheidung des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation, drei in der Zivilgesellschaft tätige Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland als sogenannte unerwünschte ausländische Organisationen mit einem Betätigungsverbot in Russland zu belegen. Wir haben das auch gestern schon klargemacht. Ich wiederhole es hier sehr gern noch einmal.

Dass auch zwei Organisationen, die langjährig im Petersburger Dialog engagiert sind, von dieser schwerwiegenden Maßnahme betroffen sind, haben wir mit großem Befremden zur Kenntnis genommen. Diese Organisationen engagieren sich für Dialog und Verständigung. Ihnen die Arbeit zu verbieten, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Ich weise Sie darauf hin, dass sich heute Morgen auch der Vorstand des Petersburger Dialoges dazu in einer Presseerklärung sehr deutlich geäußert hat.

Als Bundesregierung fordern wir die Rücknahme dieser ungerechtfertigten Maßnahme gegen das Zentrum Liberale Moderne, gegen das Forum russischsprachiger Europäer und gegen den Deutsch-Russischen Austausch. Ich möchte daran erinnern, dass schon im Jahr 2018 eine weitere Nichtregierungsorganisation, die auch mit dem Petersburger Dialog verbunden ist, als unerwünscht bezeichnet wurde, nämlich die European Platform for Democratic Elections, EPDE.

ZUSATZFRAGE: Ich hatte auch nach dem Petersburger Dialog gefragt. Sie haben die Pressemitteilung erwähnt. Erst einmal wird eine gemeinsame Sitzung ausgesetzt. Aber die für Oktober geplante Sitzung in Kaliningrad wird ja noch nicht abgesagt, sondern, wenn diese Verbote zurückgenommen werden, möglich gemacht.

Wird die Kanzlerin denn irgendwann noch einmal an diesem Petersburger Dialog teilnehmen?

SEIBERT: Das kann ich Ihnen heute nicht sagen. Heute steht erst einmal die sehr klare Erklärung des Vorstands des Petersburger Dialogs im Raum, in der gesagt wird, dass die Spaltung des Dialogs in erwünschte und unerwünschte Organisationen oder Mitglieder nicht akzeptabel ist. Für diese klare Haltung hat die Bundesregierung volles Verständnis.

„Open-Skies“-Vertrag

FRAGE: Herr Seibert, US-Präsident Biden kehrt nicht zum „Open-Skies“-Vertrag zurück. Wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung?

SEIBERT (BReg): Wir haben die Meldungen zur Kenntnis genommen. Die Position der Bundesregierung zu diesem Vertrag, zu dieser Entscheidung ist unverändert. Wir halten den „Open-Skies“-Vertrag für einen wichtigen Teil der Rüstungskontrollarchitektur. Er trägt zu gegenseitiger Transparenz und Vertrauensbildung und damit auch zu mehr Sicherheit bei. Also bedauern wir die Entscheidung der USA, ebenso wie wir die Ankündigung Russlands bedauern, aus dem Vertrag auszuscheiden. Die Bundesregierung wird den Vertrag weiter umsetzen.

Sanktionen gegen Belarus

FRAGE: Herr Burger, gestern wurden weitere Sanktionen gegen Belarus beschlossen. Es wurde angedeutet, dass weitere verhängt werden, und zwar sektorale Wirtschaftssanktionen. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Sanktionen nicht, wie immer wieder gesagt wird, auf die normalen Belarussen durschlagen?

BURGER (AA): Das Ziel, über das wir uns in der Europäischen Union einig sind, ist, die Sanktionen so zu gestalten, dass sie diejenigen treffen, die Verantwortung für die aus unserer Sicht inakzeptable Politik des Lukaschenko-Regimes tragen ‑ für die Menschenrechtsverletzungen, für die Entführung und Gefährdung eines europäischen Flugzeugs ‑, und nicht die belarussische Bevölkerung. Das wird man natürlich bei der Ausgestaltung dieser Sanktionen gründlich zu berücksichtigen haben.

Dabei geht es einerseits um die Listung von Personen, Identitäten, Unternehmen, die Verantwortung tragen, die für die Geschehnisse der letzten Tage verantwortlich sind. Es geht auch um Unternehmensbereiche, bei denen wir davon ausgehen, dass sie die wirtschaftliche Situation in Belarus in hohem Maße beeinflussen, wo wir deswegen davon ausgehen, dass sie auch geeignet sind, entsprechenden politischen Druck auf die belarussische Führung zu entfalten.

ZUSATZFRAGE: In diesem Zusammenhang wird ja die Phosphatindustrie von Belarus erwähnt, wo Tausende ganz normale Arbeiter arbeiten. Wenn diese jetzt sanktioniert wird, wird sich das auch auf die Arbeiter auswirken. Wie wollen Sie das verhindern?

BURGER: Ich kann jetzt nicht im Einzelnen Entscheidungen vorgreifen, über die derzeit im Kreis der Europäischen Union noch diskutiert wird. Ich kann nur noch einmal auf das hinweisen, was der Außenminister gesagt hat und wozu sich auch andere europäische Außenminister gestern am Rande des Gymnich-Treffens geäußert haben, dass unser Ziel ist, die Sanktionen so zielgerichtet und so effektiv wie möglich zu machen, damit sie die politisch Verantwortlichen treffen, dort politischen Druck und politische Wirkung entfalten und die Auswirkungen auf die normale belarussische Bevölkerung minimiert werden.

Nahostkonflikt

FRAGE: Herr Burger, die Menschenrechtskommissarin der Vereinten Nationen hat Israels Luftangriffe auf Gaza als mögliche Kriegsverbrechen bewertet und auch eine Untersuchung gefordert. Wie steht die Bundesregierung dazu?

BURGER (AA): Die Bundesregierung hat ihre Haltung zum jüngsten Konflikt in Gaza und in Ostjerusalem wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht. Sie hat den massiven Raketenbeschuss der Hamas verurteilt. Der Menschenrechtsrat hat eine wichtige Rolle beim Umgang mit akuten Krisen und damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen. Die gestern verabschiedete Resolution wird aus unserer Sicht diesem Anspruch und der Lage vor Ort aber nicht gerecht; denn sie geht nicht auf die jüngste Eskalation und auf den Kontext ein, insbesondere auch nicht auf den Waffenstillstand. Stattdessen beschließt sie eine Untersuchungskommission, deren Mandat unbefristet in die Zukunft und in die Vergangenheit reicht. Dass ein so weitgehendes Mandat innerhalb weniger Tage und ohne substanzielle Verhandlungen verabschiedet wurde, trägt zusätzlich zu unserer skeptischen Haltung bei.

Zu den Äußerungen der Hochkommissarin würde ich zur Einordnung doch sagen wollen, dass sie gesagt hat, dass Hamas durch den wahllosen Raketenbeschuss auf Israel klar gegen humanitäres Völkerrecht verstoßen hat. Sie hat gesagt, dass Israel dann gegen humanitäres Völkerrecht verstoßen hätte, falls sich herausstellen sollte, dass die Angriffe gegen Infrastruktur in Gaza unterschiedslos und unverhältnismäßig gewesen seien. Die Hochkommissarin sieht das, soweit ich das verstehe, aber nicht als erwiesen an.

ZUSATZ: Dennoch hat sie aber eine Untersuchung gefordert.

BURGER: Ich habe zu den Beschlüssen im Menschenrechtsrat das gesagt, was ich gerade gesagt habe. Das ist die Haltung der Bundesregierung dazu.

FRAGE: Herr Burger, in der Resolution gestern wurde ja auch gefordert, dass Staaten keine Waffen liefern, wenn sie glauben, dass es ein klares Risiko gibt, dass diese Waffen für schwere Menschenrechtsverletzungen genutzt werden könnten. Wenn die Bundesregierung diese unabhängige Kommission jetzt nicht unterstützt, wie stellt sie dann sicher, dass es bei Waffenlieferungen in die Region nicht zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt?

BURGER: Ich kann Ihnen zu Rüstungsexportkontrollfragen nur das sagen, was wir an dieser Stelle immer sagen, nämlich dass die Bundesregierung eine restriktive Rüstungsexportpolitik verfolgt und wir selbstverständlich bei jeder Einzelfallentscheidung genau diese Fragen prüfen.

ZUSATZFRAGE: Zweite Frage in diesem Zusammenhang: Frau Bachelet hat ebenfalls gesagt, dass ihr Büro bisher keine Belege für die israelische Behauptung erhalten habe, dass die zivile Infrastruktur, die von der israelischen Armee zerstört wurde, irgendwie von Hamas genutzt wurde. Hat die Bundesregierung dazu inzwischen irgendwelche Belege erhalten?

BURGER: Ich werde hier nicht in die Bewertung einzelner Vorfälle einsteigen, zu denen ich keine hinreichenden und belastbaren Informationen habe.

ZUSATZ: Ja oder nein würde ja reichen.

BURGER: Wie gesagt, ich kann hier keine Bewertungen zu einzelnen Vorfällen abgeben.

FRAGE: Noch einmal zum Beschluss in der Resolution: Deutschland hat explizit gegen den Beschluss bzw. gegen die Resolution gestimmt; andere EU-Staaten wie Italien, Frankreich und die Niederlande haben sich der Stimme enthalten. Das hat Deutschland bei früheren Resolutionen auch getan. Warum sind Sie jetzt explizit dagegen? Im Kontext der Resolution wurde ja auch gesagt, es gehe um die Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen sowohl durch die Hamas als auch durch Israel. Warum sperrt sich Deutschland gegen eine solche unabhängige Untersuchung?

BURGER: Einige der Gründe, aus denen wir diese Resolution nicht unterstützen, habe ich ja gerade schon genannt. Darüber hinaus ist vielleicht noch zu sagen, dass die mandatierten Aufgaben in dieser Resolution weit über die Aufgaben hinausgehen, die in früheren vergleichbaren Untersuchungskommissionen mandatiert wurden. Außerdem wird dadurch die Arbeit vorangegangener Untersuchungskommissionen gedoppelt ‑ auch mit Blick auf die zukünftige Arbeit des Sonderberichterstatters gedoppelt. Dafür werden 5,4 bis 7,8 Millionen US-Dollar an Kosten veranschlagt. Das halten wir nicht für effizient.

ZUSATZFRAGE: Schließt Deutschland mit der expliziten Ablehnung des Antrags und der Einsetzung der Kommission aus, dass es auch seitens Israel in dieser jüngsten Spirale des Konflikts Menschenrechtsverletzungen gegeben haben kann?

BURGER: Ich möchte Sie bitten, die Äußerungen so zu verstehen, wie ich sie gerade vorgetragen habe. Damit meine ich auch genau das, was ich gesagt habe, und nicht mehr und nicht weniger.

Truppenabzug aus Afghanistan

FRAGE: An das BMVg ‑ aber das betrifft auch weitere Ministerien ‑ zum Thema afghanische Ortskräfte: Die Verteidigungsministerin hatte angekündigt, dass Erleichterungen stattfinden müssten, damit schneller Aufnahmen stattfinden können. Was ist da der Sachstand?

In der Berichterstattung ist der Eindruck aufgekommen, dass die afghanischen Ortskräfte ihre Reise von Afghanistan nach Deutschland selber finanzieren müssen. Ist das korrekt? Wenn nicht: Wie unterstützt die Bundesregierung die Ausreise von afghanischen Ortskräften?

KRÜGER (BMVg): Vielen Dank für die Frage. Wir hatten hier ja schon wiederholt zu den Ortskräften vorgetragen. Die jüngsten Entwicklungen sind ja derart, dass auch zwei Büros für Ortskräfte vor Ort eingerichtet werden sollen. Da kann ich zum Sachstand aber durchaus noch an das Auswärtige Amt abgeben.

BURGER (AA): Eine ganze Reihe von Verfahren zur Erleichterung und Beschleunigung sind vereinbart wurden, und die wurden und werden auch schon umgesetzt. Aus unserer Sicht ist das eine gute Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Ressorts. Wir bemühen uns alle gemeinsam, dieses Verfahren so schnell wie möglich umzusetzen und dabei auch die entsprechend notwendig Flexibilität bei den Verwaltungsabläufen zu zeigen. Ein Beispiel dafür ist die Erteilung von Ersatzpapieren. Wir als Auswärtiges Amt sind in einem ganz bestimmten Teilbereich dieses Verfahrens gefragt, nämlich bei der Visaerteilung. Da haben wir beispielsweise eine Lösung gefunden, die es uns erlaubt, diese Anträge von Deutschland aus zu bearbeiten statt vor Ort und so eben zu ermöglichen, die jetzt anstehende Zahl von Anträgen in der kurzen Zeit, die wir uns dafür vorgenommen haben, auch umzusetzen.

VORS. WEFERS: Die Frage zur Finanzierung der Reisekosten war noch offen.

BURGER: Dazu liegen mir keine Informationen vor. Wenn das in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes liegen sollte, würde ich das gerne nachreichen. Da müsste ich noch einmal Rücksprache halten.

ZUSATZFRAGE: Kann dazu eventuell das Innenministerium mit Blick auf das Bundesumzugskostengesetz etwas sagen? Bei Soldat:innen ist es ja so, dass das Bundesumzugskostengesetz greift, sobald sie versetzt oder für längere Zeit abgeordnet werden. Ist das für die afghanischen Ortskräfte auch eine Möglichkeit?

VICK (BMI): Das derzeitige Verfahren sieht vor, dass die individuelle Reise durch die Ortskräfte selbst getragen wird.

FRAGE: Frau Krüger hatte gerade noch einmal auf die geplanten Kontaktbüros hingewiesen, die dann ‑ ich glaube, in Masar-e Scharif und Kabul ‑ entstehen sollen. Können Sie einmal die Funktionsweise dieser Kontaktbüros erklären? So, wie ich das bisher verstanden habe, kann jemand, der sich gefährdet fühlt, dahin gehen und darüber Auskunft geben ‑ was ihn dann eventuell noch stärker gefährdet, denn wenn die Taliban einfach nur schauen, wer da rein- und rausgeht, dann wissen sie ja, auf wen sie zu achten haben.

BURGER: Gerade auch mit Blick auf die Gefährdungslage, die Sie ansprechen, muss ich um Verständnis bitten, dass ich jetzt zu den Details der Funktionsweise der Kontaktbüros keine Auskunft geben möchte.

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