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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 05.05.2021

05.05.2021 - Artikel

COVID-19-Pandemie: Regelungen für Reisende

FRAGE (zur COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung): Wie wirken sich die vom Kabinett beschlossenen Erleichterungen für Reisende bezüglich Quarantänetestpflicht und Wiedereinreise nach Deutschland aus, die Annahme der Beschlüsse durch Bundestag und Bundesregierung in dieser Woche noch vorausgesetzt? Ab wann gelten die Beschlüsse dann?

NAUBER (BMG): Ich glaube, das sind zwei unterschiedliche Dinge. Der Minister hat vorgestern auch angekündigt, dass wir die Einreiseverordnung überarbeiten. Diese ist noch in Arbeit, wird aber in Kürze vorgelegt. Dort wird es um Testpflichten und Quarantäne für Geimpfte gehen.

SEIBERT (BReg): Die Verordnung, von der ich gesprochen habe, ist gestern von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Nach meiner Kenntnis ist für morgen, also Donnerstag, die Beschlussfassung angestrebt. Danach soll die Verordnung dem Bundesrat zugeleitet werden. Sie braucht sowohl die Zustimmung von Bundesrat als auch Bundestag und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

FRAGE: Eine Verständnisfrage an Frau Nauber. Es heißt, dass von Geimpften kaum noch eine Gefahr ausgeht. Deswegen werden weitreichende Erleichterungen diskutiert, etwa eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre. Gleichzeitig bleibt aber die Maskenpflicht in Kraft. Können Sie diesen Widerspruch für mich auflösen? ‑ Danke.

NAUBER: Vielleicht möchte der Kollege vom BMJV anfangen.

ZIMMERMANN (BMJV): Ich kann zunächst auf die Äußerungen der Ministerin verweisen. Sie hat auf der einen Seite völlig richtig gesagt:

„Die Impfung weist uns den Weg aus der Pandemie.“

Sie hat aber auch betont, dass der Erfolg der Impfung nicht bedeutet, dass wir jetzt achtlos werden dürfen. Auch bei Geimpften besteht ein Restrisiko. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass diese Anforderungen eines Abstandsgebotes und des Tragens von Masken vergleichsweise geringfügige Grundrechtseingriffe sind und häufig in Situationen erforderlich sind, in denen bei einer Vielzahl von Personen keine Kontrolle stattfinden kann, welche davon geimpft sind oder nicht. Deswegen ist es zumindest zum jetzigen Zeitpunkt vertretbar, auf diese Regelung noch nicht zu verzichten, sondern sie aufrechtzuerhalten.

NAUBER: Dem kann ich eigentlich nichts mehr hinzufügen.

ZUSATZFRAGE: Verstehe ich es richtig, dass, wenn man die Maskenpflicht beibehalten will, die Gefahr nicht gegen null gehen kann? Die Maskenpflicht würde ja keinen Sinn mehr machen, wenn die Gefahr gegen null geht.

ZIMMERMANN: Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage verstanden habe.

Solange ein Restrisiko besteht, dass das Ausmaß hat, wie es im Moment noch besteht, soll die Maskenpflicht aufrechterhalten werden. Ich glaube, ich habe die Frage nicht ganz verstanden.

ZUSATZFRAGE: Die Frage war: Wenn die Gefahr gegen null geht, wenn man also sagt „Es ist keine Gefahr“, wie ist es dann aus verfassungsrechtlicher Sicht rechtfertigbar, dass man diese Pflicht noch bestehen lässt? In meinen Augen entweder oder. Das war die Frage.

ZIMMERMANN: Sollte das Risiko ganz ausgeschlossen sein, was im Moment nicht der Fall ist, dann wäre auch die Maskenpflicht nicht mehr aufrechtzuerhalten. Aber da sind wir im Moment nicht.

SEIBERT: Sie sind doch auch immer dabei, wenn Herr Professor Wieler hier zusammen mit dem Gesundheitsminister auftritt. Das RKI hat sich doch genau dazu geäußert. Auch bei geimpften und genesenen Personen bleibt ein individuelles Restrisiko. Ich kann es Ihnen hier nicht quantifizieren, aber es ist erheblich geringer als bei jemandem, der weder geimpft noch genesen ist. Deswegen sind wir eben nicht bei null, und deswegen ist der Appell und auch die Aufforderung, weiterhin Abstandsgebote einzuhalten und Masken zu tragen, nicht nur gesundheitspolitisch sinnvoll, sondern auch zumutbar.

FRAGE: Wie wird das kontrolliert? Ist die Polizei damit beauftragt worden, oder hat sie das Recht, die Menschen einfach zu fragen und aufzufordern, sich als geimpft auszuweisen?

Was passiert, wenn jemand von außerhalb kommt, sei es aus Großbritannien oder den USA, wo es keinen gelben Pass gibt, wie er in Deutschland geläufig ist? Werden im Ausland ausgestellte Impfpässe anerkannt?

ZIMMERMANN: Ich kann vielleicht beginnen. Grundsätzlich ist die Situation nicht unterschiedlich zu dem, was man auch bisher schon hat. Je nachdem, um welche Situation es geht, seien es Ausgangsbeschränkungen, oder sei es der Zugang zu Läden oder Ähnlichem, sind die Kontrollen unterschiedlich und muss man eben auch kontrollieren, aus welchem Grund das Haus verlassen wird und ob es vielleicht einen Test gibt. Jetzt kommt eben der Impfnachweis dazu. Das ist ein weiteres Merkmal, das zu Unterschieden führen kann und das dann je nach Situation kontrolliert werden muss. Insofern bestehen keine grundsätzlichen Unterschiede.

In der Verordnung sind die Voraussetzungen genau festgehalten, unter denen ein Impfnachweis angenommen werden kann. Ganz grob gesagt, muss man der Person, um die es geht, den Nachweis zuordnen können. Die Impfung und das Datum müssen dokumentiert sein. Die Anforderungen an die Impfdokumentation kann ich jetzt aber nicht im Einzelnen wiedergeben. Dazu könnte die Kollegin vielleicht noch ergänzen. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Man muss es der Person zuordnen können, und das Datum der Impfung muss dokumentiert sein. Ich gehe davon aus, dass daraus auch hervorgehen muss, von wem es ausgestellt wurde.

SEIBERT: Wenn ich das hinzufügen darf: Es gibt zum Thema der Einreise Geimpfter aus Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, einen Vorschlag der Europäischen Kommission. Wir prüfen ihn derzeit. Die Bundesregierung hat immer deutlich gemacht, dass es wichtig ist, bei diesem Thema europäisch, gemeinsam und koordiniert vorzugehen, sich eng abzustimmen, gerade auch was Reiseregelungen betrifft, und genau das geschieht jetzt.

Treffen des Bundesaußenministers mit seinem türkischen Amtskollegen

FRAGE: An das Auswärtige Amt: Morgen ist in Berlin ein Treffen von Außenminister Maas mit seinem türkischen Amtskollegen Çavuşoğlu geplant. Was sind Anlass und Agenda dieses Treffens?

ADEBAHR (AA): Wir haben über Ticker mitgeteilt, dass wir morgen den türkischen Außenminister hier in Berlin zu einem Gespräch erwarten. Es wird auch eine Pressekonferenz geben ‑ nageln Sie mich nicht auf die Zeit fest, aber ich glaube, um 11.30 Uhr ‑, an der Sie hauptsächlich virtuell teilnehmen können. Das ist ein Arbeitsbesuch. Wir freuen uns, dass der türkische Außenminister kommt, und wir werden dort die ganze Palette der bilateralen Beziehungen und internationale Fragen besprechen. Wenn das von Interesse ist, werden wir natürlich hinterher darüber Auskunft geben. Morgen ist ja erst einmal der Termin.

Truppenabzug aus Afghanistan

FRAGE: An das Verteidigungsministerium: Können Sie sagen, wie viele der afghanischen Ortskräfte Stand jetzt in Deutschland Asyl erhalten haben bzw. wie viele noch in Afghanistan verblieben sind?

HELMBOLD (BMVg): Zunächst möchte ich noch einmal betonen, wie wesentlich uns die Verantwortung für die Ortskräfte ist. Die Ministerin hat das in ihren verschiedenen Interviews bis jetzt auch sehr stark verdeutlich. Ich möchte hier noch einmal eine Aussage von ihr zitieren. Sie hat gesagt: „Wir reden hier von Menschen, die zum Teil über Jahre hinweg auch unter Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit an unserer Seite gearbeitet, auch mitgekämpft haben und ihren persönlichen Beitrag geleistet haben“. Ortskräfte sind für uns wichtige Übersetzer, ohne die Ausbildung und Beratung nicht funktionieren kann; Handwerker, Reinigungskräfte und Wachpersonal zählen auch dazu.

Mit Blick auf die Zahlen von Ortskräften insgesamt können wir keine Auskünfte geben, weil wir dafür nicht federführend sind. Da würde ich dann das Innenministerium und gegebenenfalls auch das Auswärtige Amt bitten, diese Zahlen zur Verfügung zu stellen.

VICK (BMI): Ich müsste die Zahlen gegebenenfalls nachreichen.

[…]

VORS. DETJEN: Noch eine Nachlieferung zu afghanischen Ortskräften:

VICK: Mit Stand vom 8. April 2021 haben 660 Personen eine Aufnahmezusage aus Deutschland erhalten.

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