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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 03.03.2021

03.03.2021 - Artikel

Entwurf eines Inklusionskonzeptes für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Personen für die Auswärtige Politik und die Entwicklungs­zusammenarbeit

DEMMER (BReg): […] Dann hat die Bundesregierung heute den Entwurf des Inklusionskonzeptes für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Personen für die auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit beschlossen. Dies ist ein wichtiger Schritt. Denn LSBTI-Personen sind überproportional von Gewalt, Armut und Diskriminierung betroffen. Das Inklusionskonzept greift zentrale Forderungen der Zivilgesellschaft auf, wie etwa LSBTI-Themen in den Kontext der Menschenrechte einzubetten oder auf die besondere Schutzwürdigkeit von Minderjährigen einzugehen. Der weltweite Einsatz für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen ist ein langfristiger Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtspolitik. Die Bundesregierung will im internationalen menschenrechtlichen Dialog eine Vorreiterrolle für die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte von LSBTI-Personen, einnehmen.

[…]

ZUSATZFRAGE: Herr Burger, was bedeutet die LGBTI-Richtlinie für die Arbeit Deutschlands in Ländern mit homophoben Regimen?

BURGER (AA): LSBTI-Rechte sind Menschenrechte und deswegen Teil unserer Menschenrechtspolitik. Natürlich ist es gerade in Ländern, in denen die Rechte von LSBTI-Menschen eingeschränkt sind, ein besonders dringendes Thema für unsere Menschenrechtsarbeit vor Ort, sowohl was die Ansprache und das Einfordern der Einhaltung von Menschenrechtsstandards gegenüber den dortigen Regierungen angeht, als auch was natürlich die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in diesen Ländern angeht, die gerade unter solchen Bedingungen natürlich unter besonderem Druck steht, weswegen das einer großen Sensibilität bedarf.

ZUSATZFRAGE: Aber was bedeutet das konkret für die Arbeit zum Beispiel in Saudi-Arabien? Macht das Auswärtige Amt oder die deutsche Botschaft denn ‑ keine Ahnung ‑ Plakatwerbung für LGBTI-Rechte in Saudi-Arabien? Was soll das heißen?

BURGER: Ich weiß nicht, ob Sie damit andeuten wollen, dass das Ihrer Meinung nach eine sinnvolle Art wäre, dieses Thema in Saudi-Arabien zu bearbeiten.

Ich habe es gerade darzustellen versucht. Es gibt Länder, in denen die Rechte von LSBTI-Personen eingeschränkt sind. Es gibt leider auch eine ganze Reihe von Staaten auf der Welt, in denen auf Homosexualität die Todesstrafe steht. Dort muss man natürlich gerade auch im Interesse der Betroffenen mit diesem Thema in der Öffentlichkeit sehr sensibel umgehen, weil man seine Ansprechpartner ja nicht gefährden und insbesondere nicht der Gefährdung einer Strafverfolgung oder einer Todesstrafe aussetzen will. Deswegen muss diese Arbeit von Land zu Land in einer jeweils anderen Art und Weise stattfinden, und in Ländern, in denen es einen entsprechenden Verfolgungsdruck gibt, natürlich besonders sensibel, um die Ansprechpartner vor Ort nicht zu gefährden. Aber genauso ist es natürlich ein Teil unserer Arbeit, dass wir gegenüber den Regierungen mit Nachdruck dafür werben, dass solche Benachteiligungen oder sogar Verfolgungen beendet werden. Denn das ist aus unserer Sicht eine Menschenrechtsfrage.

Indo-Pazifik-Politik der Bundesregierung

FRAGE: Herr Helmbold, zum Thema Indo-Pazifik. Es gibt seit geraumer Zeit diverse Medienberichte darüber und inzwischen auch ein paar mehr Details. Ich wollte fragen, was Sie zu den Details sagen können. Zum Beispiel wird jetzt berichtet, dass die Fregatte „Hamburg“ von August bis Februar für den Einsatz im Indo-Pazifik vorgesehen ist. Es heißt, dass sie durch den Suezkanal fährt, dass sie am Horn von Afrika an der Mission Atalanta teilnimmt, dass sie vor Nordkorea die Sanktionen mit durchsetzen oder verfolgen soll und auf dem Rückweg auch durch das Südchinesische Meer fahren soll. Ich würde gerne wissen, was Sie an konkreten Dingen dazu jetzt sagen können.

HELMBOLD (BMVg): Erst einmal vielen Dank für die Frage. ‑ Zum Kontext: Das Ganze findet im Kontext der Indo-Pazifik-Leitlinien der Bundesregierung statt, die am 2. September 2020 beschlossen wurden. Damit bekräftigt die Bundesregierung vor allem ihren Willen, sich noch stärker als gestaltender Akteur in der Region einzusetzen.

Wofür treten wir vor allem ein? Vor allem für die Freiheit der Seewege und die regelbasierte internationale Ordnung und damit für Multilateralismus und eine regelbasierte Ordnung mit Partnern.

Was die Dinge angeht, die Sie erwähnt haben: Ich kann bestätigen, dass es Planungen gibt. Die von Ihnen genannte Einheit kann ich nicht bestätigen.

Zum Zeitraum: Wir gehen tatsächlich davon aus, dass das Schiff Anfang August Wilhelmshaven verlassen und Ende Februar 2022 zurückkehren wird. Das stimmt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, überein.

Außerdem können wir bestätigen, dass es Planungen dazu gibt. Die Route wird voraussichtlich am indischen Subkontinent durch die Straße von Malakka in Richtung Australien vorbei und von dort aus nach Ostasien zur koreanischen Halbinsel und schließlich wieder durch das Südchinesische Meer führen.

Diplomatische Beziehungen Marokkos zu Deutschland

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Außenministerium. Marokko hat die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland eingefroren, gekappt. Gibt es dazu von Ihnen eine Stellungnahme?

BURGER (AA): Die Beschreibung, die Sie gerade gewählt haben, würde ich mir so nicht zu eigen machen und nicht von einer „Kappung“, von einem Stopp der diplomatischen Beziehungen sprechen. Es ist vielmehr so, dass wir gestern die marokkanische Botschafterin zu einem dringenden Gespräch mit dem Staatssekretär in das Auswärtige Amt geladen und um Erläuterung der Vorgänge gebeten haben, die aus Marokko berichtet wurden.

Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund für eine Beeinträchtigung der diplomatischen Beziehungen. Deutschland und Marokko arbeiten seit Jahrzehnten in vielen Bereichen eng zusammen. Das ist aus unserer Sicht auch nach wie vor im Interesse beider Seiten. Insofern hat sich an der deutschen Politik gegenüber Marokko nichts geändert.

FRAGE: Gab es in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen Deutschland und Spanien?

BURGER: Davon kann ich an dieser Stelle nicht berichten.

FRAGE: Wie steht es derzeit um die Beziehungen zu Marokko? Gab es solche Missverständnisse ‑ ‑ ‑ „Missverständnisse“ bezieht sich auf die Begründung der tiefergreifenden Missverständnisse der Botschaft in Rabat. Wie stehen Sie zu dieser Einschätzung aus Marokko?

BURGER: Ich möchte auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund für eine Beeinträchtigung der Beziehungen. Wir glauben, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Marokko im Interesse beider Seiten ist.

FRAGE: Die Bundesregierung sieht die Westsahara immer noch als von Marokko besetzt an. Korrekt?

BURGER: Unsere Haltung zur Westsahara ist unverändert und wird auch so bleiben. Nach unserer Rechtsauffassung ‑ und auch der der Vereinten Nationen ‑ ist der Status der Westsahara ungeklärt. Dies abschließend zu definieren ist Gegenstand eines Verhandlungsprozesses unter Ägide der Vereinten Nationen.

COVID-19-Pandemie: Lieferung von Impfstoffen durch Israel

FRAGE: Gibt es inzwischen eine Haltung zu den israelischen Impfstoffboni an Länder, die Jerusalem als Hauptstadt anerkannt haben, bei gleichzeitiger Verweigerung, ausreichend Impfstoff in die von Israel besetzten Gebiete zu liefern? Das Verhältnis soll bei 100 000 Impfdosen zu etwa 3000 liegen.

BURGER (AA): Das war hier in der Vergangenheit schon Thema. Ich habe, was die Beurteilung oder die Einschätzung der israelischen Politik angeht, keinen neuen Stand mitzuteilen.

Ich kann für Deutschland sagen, dass wir uns als größter Geber bei der globalen Verteilung von Impfstoffen über die Fazilität COVAX mit einem Beitrag von insgesamt 2,1 Milliarden Euro über Gavi intensiv engagieren. Das hat in den letzten Tagen sehr intensiv begonnen. Sie haben die ersten Auslieferungen von Impfstoff in verschiedene Länder, insbesondere in Afrika, gesehen. In Ghana und in der Elfenbeinküste ist am Montag mit den ersten Impfungen begonnen worden. Das begrüßen wir natürlich sehr. Inzwischen wurden auch Kenia, Nigeria, die Demokratische Republik Kongo und Kolumbien beliefert. Im Fall der Demokratischen Republik Kongo geht es um Lieferungen in einer Größenordnung von bis zu 3,94 Millionen Dosen. Insgesamt sollen über COVAX in den Wochen bis zum Ende des Monats Mai 142 Staaten mit 238 Millionen Dosen Impfstoff beliefert werden. Darunter befinden sich 98 Entwicklungsländer, die die Dosen ohne Zuzahlung oder nur mit geringer Zuzahlung erhalten.

Wie gesagt, Deutschland ist der größte Geber der Fazilität COVAX. Über die Fazilität COVAX werden insbesondere auch die Palästinensischen Gebiete beliefert.

FRAGE: Die Formulierung des Kollegen deutet ja daraufhin, dass es noch keine explizite deutsche oder AA-Position zum Impfverhalten gab. Deswegen frage ich noch einmal: Herr Burger, ist aus deutscher Sicht die israelische Regierung verpflichtet, im Rahmen einer Fürsorgepflicht auch den Impfstoff den Menschen, die in den besetzten Gebieten leben, zukommen zu lassen und diese damit zu versorgen?

BURGER: Genau diese Frage hat Ihr Kollege letzte Woche Frau Adebahr gestellt. Die Frage ist beantwortet worden.

ZUSATZFRAGE: War die Antwort ein Ja?

BURGER: Die können Sie nachlesen.

Bericht der Seenotrettungsorganisation „Sea Watch“ zur Lage von 300 Geretteten vor Lampedusa

FRAGE: Herr Alter, Montag hatten wir bereits darüber gesprochen, dass deutsche Seenotrettungsorganisation „Sea Watch“ berichtet, dass sie mit über 300 Geretteten vor Lampedusa keine Hilfe erhält und sie sich wünscht, dass auch vonseiten der Bundesregierung in irgendeiner Unterstützung gewährt wird. Am Montag konnte Ihr Kollege dazu keine genaue Position benennen. Können Sie uns heute dazu etwas sagen?

ALTER (BMI): Zunächst einmal ist der Fall ja schon seit dem vergangenen Wochenende im Bundesinnenministerium bekannt. Wir kennen auch die Medienberichte dazu. Auch verschiedene Äußerungen der Organisation selbst haben wir zur Kenntnis genommen. Nach unseren jüngsten Informationen – ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt das bestätigen kann ‑ soll die „Sea-Watch 3“ den Hafen Augusta auf Sizilien anlaufen.

Die grundsätzliche Position unseres Hauses, auch die der gesamten Bundesregierung, hat sich nicht verändert. Wir werden im Rahmen eines europäischen Vorgehens jeweils im Einzelfall prüfen, ob und in welcher Größenordnung wir uns an einer Aufnahme beteiligen. Bislang ist aber ein solches Ersuchen von keiner Partei – weder von dem dortigen Staat noch von der Kommission ‑ an Deutschland herangetragen worden.

ZUSATZFRAGE: Herr Burger?

BURGER (AA): Ich kann insoweit bestätigen, dass auch nach unseren Erkenntnisse Italien der „Sea-Watch 3“ einen Hafen zur Ausschiffung zugewiesen hat. Dafür sind wir sehr dankbar.

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