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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 08.02.2021

08.02.2021 - Artikel

Covid-19-Pandemie: Ausbreitung von Virusmutationen

FRAGE: An Herrn Seibert und hilfsweise auch an das Auswärtige Amt: Nachdem die österreichische Regierung das Bundesland Tirol als Risikogebiet ausgewiesen hat, weil sich dort die südafrikanische Virusvariante ausbreitet: Plant die Bundesregierung, Tirol und möglicherweise auch andere Länder ‑ wie zum Beispiel die Slowakei, in der das südafrikanische Virus wohl auch massiv auftritt ‑ als Virusvariantengebiet auszuweisen?

SEIBERT (BReg): AA und BMI sind, glaube ich, für solche Grenz- und Reisefragen die richtigen Ansprechpartner.

SASSE (AA): Uns ist diese Meldung bekannt, die ja über die Deutsche Presse-Agentur gelaufen ist. Sie wissen, dass wir die Entwicklungen überall auf der Welt sehr intensiv beobachten und auch die Einstufung in unterschiedliche Gebietskategorien fortlaufend überprüfen. Österreich ist naturgemäß ein Land, mit dem wir gerade durch den Grenzverkehr eng verbunden sind; deswegen gilt das ganz besonders auch für Österreich.

Wenn es in diesem Bereich Neuerungen gibt, werden wir diese auf der Seite des Robert-Koch-Instituts veröffentlichen. Dem folgt kurz danach in der Regel eine Reisewarnung oder eine Aktualisierung auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Aber wie gesagt, die Bundesregierung ‑ insbesondere BMG, BMI und Auswärtiges Amt ‑ befindet sich dazu in intensivem Austausch und wir beobachten die Lage.

ZUSATZFRAGE: Und wie sieht das bei der Slowakei aus?

SASSE: Dazu habe ich Ihnen im Moment nichts Neues anzukündigen.

Ausweisung europäischer Diplomaten aus Russland / russischer Impfstoff Sputnik V

FRAGE: Frau Sasse, Außenminister Maas hat ja am Freitag gesagt, die Ausweisung europäischer Diplomaten aus Russland werde nicht unbeantwortet bleiben, so sie nicht zurückgenommen werde. Wie wird die Antwort aussehen? Wann wird diese Antwort erfolgen, oder ist diese Antwort schon erfolgt?

Wie zufrieden ist der Außenminister mit den Ergebnissen der Reise des EU-Außenbeauftragten Borrell nach Moskau? Hätte man sich einen anderen Reiseverlauf gewünscht?

Sorry, aber ‑ es ist ganz kurz ‑ noch einmal zu Corona: Gibt es irgendeinen Zusammenhang mit der Frage der Nutzung des russischen Impfstoffs? Sehen Sie im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten, die es zurzeit im Verhältnis zu Russland gibt, irgendeinen Grund, auf dieses Angebot einzugehen oder nicht einzugehen? Das wäre natürlich auch eine Frage an Herrn Seibert.

SASSE (AA): Vielleicht erst einmal zum Gesamtkomplex, den Sie angesprochen haben, die Zusammenarbeit mit Russland: Ich möchte auf die Gesamtäußerungen des Außenministers von Freitag verweisen. Er hat wörtlich gesagt:

„Die Entscheidung Russlands, mehrere EU-Diplomaten, darunter einen Mitarbeiter der Botschaft Moskau, auszuweisen, ist in keiner Weise gerechtfertigt und beschädigt das Verhältnis zu Europa weiter.“

Ich ergänze außerdem aus der Äußerung von Freitag:

„Sollte die Russische Föderation diesen Schritt nicht überdenken, wird er nicht unbeantwortet bleiben.“

Das haben Sie erwähnt.

Sie sprachen die Gegenmaßnahmen an. Darüber möchte ich an dieser Stelle nicht spekulieren. Der Außenminister selbst hat gesagt „Wenn die Russische Föderation diesen Schritt nicht überdenkt, wird er nicht unbeantwortet bleiben“, und bei dieser Äußerung möchte ich es an dieser Stelle belassen.

Was die Reise von ‑ ‑ ‑

VORS. WEFERS: Darf ich einmal kurz dazwischenfragen? Herr [XXX] fragt nämlich ganz konkret, ob die Gegenausweisung von russischen Diplomaten eine Option wäre. Ich will die Frage hier nicht untergehen lassen.

SASSE: Wie gesagt: An dieser Stelle möchte ich nicht über Gegenmaßnahmen spekulieren, sondern auf die Äußerung des Außenministers von Freitag verweisen.

ZUSATZFRAGE: Die Reise von Herrn Borrell?

VORS. WEFERS: Jetzt zur Reise! Ich wollte die Antwort auf die Frage zu der Reise nicht unterbrechen.

SASSE: Was die Reise von Herrn Borrell angeht ‑ auch darüber gab es am Wochenende ja sehr viele Berichte ‑, ist unser Eindruck, dass wir keinen Fehler in dem Versuch erkennen können, ein konstruktives Gespräch mit der russischen Seite zu führen. Die Signale vonseiten Russlands waren dabei natürlich mehr als ernüchternd. Es war von vornherein klar, dass wir im Lichte dieser Gespräche dann als EU über unser weiteres Vorgehen beraten werden. Herr Borrell hat gestern selbst angekündigt, dass das Rahmen der nächsten Tagung des Rats für auswärtige Beziehungen erfolgen wird, und das ist der aktuelle Stand.

Was den Impfstoff angeht, verweise ich auf die Äußerungen des Kollegen aus dem BMG von eben.

ZUSATZ: Herr Seibert?

SEIBERT (BReg): Für den Impfstoff gilt das, was wir hier ja vor etwa einer Viertelstunde ausgeführt haben. Ein Impfstoff kann in der Europäischen Union dann zum Einsatz kommen, wenn er nach allen gültigen Verfahren von der EMA zertifiziert und von der Europäischen Kommission zugelassen worden ist. Das gilt für jeden Impfstoff.

FRAGE: Frau Sasse, Herr Seibert, es soll heute eine Videokonferenz zwischen der EU, Kanada, den USA und Großbritannien über den Fall Nawalny und mögliche Schritte geben. Können Sie bestätigen, dass diese Videokonferenz stattfindet oder stattgefunden hat?

SASSE: Ich kann Ihnen an dieser Stelle keine Angaben zu einer möglichen Videokonferenz machen. Wenn wir darüber etwas zu berichten haben, dann werden wir es an dieser Stelle tun.

FRAGE: Frau Sasse, der Außenminister hat ja „wenn Russland das nicht überdenkt“ gesagt. Es gibt ja schon das Statement von Herrn Peskow, der gesagt hat: Wir haben nichts zu überdenken, was die Ausweisung dieser Diplomaten angeht. – Was wird die Bundesregierung in diesem Fall tun?

SASSE: Wie gesagt: An dieser Stelle möchte ich nicht über mögliche Gegenmaßnahmen spekulieren. Die Aussage des Außenministers steht für sich.

FRAGE: Ist die Ausweisung der betroffenen Deutschen schon vollzogen?

SASSE: Dazu kann ich an dieser Stelle nichts sagen.

Befassung des Internationalen Strafgerichts­hofes mit der Situation in Palästina

FRAGE: Der Internationale Strafgerichtshof hält sich für die Ahndung von Kriegsverbrechen aller Seiten in besetzten Gebieten, also auch in Palästina, für zuständig. Die Reaktionen sind höchst unterschiedlich. Schließt sich die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt der palästinensischen Führung oder der israelischen Regierung an?

SASSE (AA): Wir haben die Entscheidung der Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs vom vergangenen Freitag zur Kenntnis genommen. In der Sache geht es um eine Zuständigkeitsfrage. Die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs bezieht sich auf den territorialen Umfang förmlicher Ermittlungen der Anklagebehörde und ausdrücklich nicht auf die Staatlichkeit der palästinensischen Gebiete. Sie bedeutet, dass die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs Ermittlungen zu etwaigen Völkerrechtsverbrechen in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten aufnehmen kann. Es ist nun an der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs, zu entscheiden, ob tatsächlich Ermittlungen aufgenommen werden.

Die Bundesregierung hatte in dem Verfahren ihre Rechtsauffassung in einem sogenannten Amicus-Curiæ-Brief dargestellt, also in einem Schriftsatz der sogenannten Freunde des Gerichts, den wir auf Einladung des Gerichts Anfang vergangenen Jahres verfasst haben und in dem wir unsere Rechtsauffassung dargelegt haben. Die Richter der Vorverfahrenskammer sind nun mehrheitlich einer anderen Argumentation gefolgt.

Unsere Haltung in der Sache ist unverändert. Nach unserer Rechtsauffassung sind der Internationale Strafgerichtshof und seine Anklagebehörde aufgrund des Fehlens des völkerrechtlichen Elements der Staatlichkeit von Palästina nicht zuständig. Ein palästinensischer Staat und die Festlegung territorialer Grenzen können ‑ das haben wir an dieser Stelle schon vielfach dargestellt ‑ nur durch direkte Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern erreicht werden. Deutschland trägt als einer der größten bilateralen Geber auch zum Aufbau eines zukünftigen palästinensischen Staates im Rahmen einer zwischen den Konfliktparteien verhandelten Zweistaatenlösung bei.

Unsere Position zum Nahostfriedensprozess kennen Sie; sie ist ebenfalls unverändert.

Gleiches gilt für unsere Haltung zum Strafgerichtshof insgesamt. Deutschland gehört seit Gründung des IStGH zu den entschiedensten Unterstützern. Wir sind zweitgrößter Beitragszahler und selbst Mitglied im Römischen Statut, der rechtlichen Grundlage für den IStGH.

FRAGE: Frau Sasse, das, was Sie hier sagen, ist sehr interessant. Sie sagen, der Internationale Gerichtshof sei nicht zuständig, weil Palästina kein Staat sei, obwohl Sie wissen, dass die israelische Besatzung diesen Staat verhindert.

SASSE: Ich habe gesagt, dass es auf das Element der Staatlichkeit der Palästinenser ankommt. Wir haben in unserem Amicus-Curiæ-Brief dargelegt, dass dieses völkerrechtliche Element der Staatlichkeit von Palästina fehlt und der IStGH dementsprechend nicht zuständig ist.

ZUSATZFRAGE: Das habe ich verstanden. Aber Sie erkennen an, dass es diese Staatlichkeit nicht geben kann, weil Israel seit 1967 die palästinensischen Gebiete besetzt, was Sie als völkerrechtswidrig ansehen. Für die Verbrechen, die dort auf beiden Seiten während der Besatzung passieren, sollen die Besetzer nicht belangt werden, weil es den Staat, den sie durch die Besetzung verhindern, noch nicht gibt. Ist das Ihre Auffassung?

SASSE: Ich schließe mich Ihrer Interpretation an dieser Stelle ‑ ‑

ZUSATZ: Das haben Sie doch gerade gesagt!

SASSE: ‑ ausdrücklich nicht an, sondern ich verweise noch einmal auf das, was ich gerade gesagt habe, dass ein palästinensischer Staat und auch die Festlegung territorialer Grenzen nur durch direkte Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern erreicht werden kann.

FRAGE: Frau Sasse, können Sie uns sagen, wer eigentlich Kriegsverbrechen in den besetzten Gebieten ahnden könnte? Wenn nicht der Internationale Strafgerichtshof, wer soll dann hinschauen?

SASSE: In dem konkreten Fall ging es um die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs, und dazu haben wir unsere Rechtsauffassung deutlich gemacht.

ZUSATZFRAGE: Das habe ich verstanden. Aber gibt es eine andere Institution, die mutmaßliche Kriegsverbrechen, falls es sie gibt, aufklären könnte?

SASSE: Dazu kann ich an dieser Stelle nichts sagen.

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