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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 03.02.2021

03.02.2021 - Artikel

Fall Alexej Nawalny / Gaspipeline Nord Stream 2

SEIBERT (BReg): […] Dann möchte ich für die Bundesregierung hier einige Worte zum Fall Nawalny und zu dessen Behandlung durch die russische Justiz sagen. Das gestrige Urteil gegen Alexej Nawalny ist fernab rechtstaatlicher Prinzipien. Dieses Urteil fußt auf einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2017 als willkürlich und als Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren eingestuft hat. Russland hat sich als Mitgliedsstaat des Europarats dazu verpflichtet, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Daher rufen die Bundesregierung und auch die Bundeskanzlerin persönlich dazu auf, Herrn Nawalny freizulassen. Der Kreml muss außerdem das Recht auf Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit gewährleisten.

Das bringt mich zu den zahlreichen Berichten in den internationalen Medien und im Netz von empörenden Beispielen von Polizeibrutalität und Polizeigewalt gegen friedliche und wehrlose Demonstranten, gegen Menschen, die nur das tun, was ihr Recht ist ‑ auch so, wie es als Recht in der russischen Verfassung verankert ist; in internationalen Menschenrechtsabkommen ohnehin ‑, nämlich das Recht, seine Meinung zu vertreten und seinen Protest friedlich vorzubringen. Die Bundesregierung verurteilt diese systematische Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten.

Wir erwarten von Russland außerdem, dass es sich an das Chemiewaffenübereinkommen hält und die Umstände des Chemiewaffenanschlags gegen Herrn Nawalny auf russischem Boden aufklärt. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass sich das Opfer eines Chemiewaffenangriffs auf Grundlage eines willkürlichen Urteils hinter Gittern befindet, dass die Täter aber nicht belangt werden.

FRAGE: Werden Deutschland und die EU auf die Vorfälle in Russland mit Sanktionen gegen die Russische Föderation reagieren? Wie werden diese aussehen?

SEIBERT: Wir haben in der Europäischen Union schon im Oktober des vergangenen Jahres restriktive Maßnahmen ‑ Sanktionen, wenn man so will ‑ wegen der Vergiftung, wegen des Anschlags auf Herrn Nawalny ergriffen und haben Sanktionen gegen insgesamt sieben Personen und eine Einrichtung in Kraft gesetzt. Das weitere Vorgehen nach diesem Urteil wird nun ebenso im Kreis der europäischen Partner zu besprechen sein. Weitere Sanktionen sind nicht ausgeschlossen.

FRAGE: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hat an diesem Ort vor wenigen Tagen gesagt, sie sehe den Punkt noch nicht erreicht, an dem man über den Weiterbau von Nord Stream 2 debattieren müsste. Glauben Sie nicht, dass jetzt der Punkt erreicht ist, wo man sich so etwas gut überlegen sollte? Sie haben ja gerade die Brutalität der Polizeibehandlung und die Unrechtmäßigkeit der Verurteilung angesprochen.

SEIBERT: Und diese Worte sind hoffentlich auch klar gewesen. Sie sind ja auch der Grund, warum wir jetzt mit den europäischen Partnern darüber sprechen werden, wie darauf zu reagieren ist. Ich habe es gerade erwähnt: Es hat im Oktober des vergangenen Jahres Sanktionen gegeben. Darüber wird nun zu reden sein.

Was die Causa Nord Stream 2 angeht ‑ das habe nicht nur ich hier vielfach gesagt ‑, ist die Haltung der Bundesregierung bekannt. Sie hat sich nicht verändert.

FRAGE: Herr Seibert, aus dem politischen Raum gibt es ja schon eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen, wie die Sanktionen abgesehen von Nord Stream 2 aussehen könnten: konkrete personelle Sanktionen gegen Richter, gegen Mitarbeiter des Innenministeriums bis zur Beschlagnahme von Immobilien, die offensichtlich durch Korruption von Mitarbeitern der russischen Regierung in Deutschland oder in der EU erworben wurden. Welche konkreten Vorschläge wird die Bundesregierung bei den bevorstehenden Beratungen im Rahmen der EU in dieser Hinsicht unterbreiten?

SEIBERT: Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich dem, was jetzt mit den europäischen Partnern zu beraten sein wird, hier nicht vorgreifen werde.

ZUSATZFRAGE: Eine Zusatzfrage an das Außenministerium: Es gibt zumindest den Vorschlag, einmal den russischen Botschafter einzubestellen, um der Forderung der Bundesregierung Nachdruck zu verleihen.

BURGER (AA): Ich werde es genauso halten wie Herr Seibert und jetzt nicht über mögliche weitere Maßnahmen, über die man im Kreis der europäischen Partner beraten wird, spekulieren.

FRAGE: Frankreich bringt ein, dass Nord Stream 2 letztendlich eine Frage der Energiesicherheit ist. Diese Diskussion auf europäischer Ebene wird ja auch da weitergeführt. Herr Seibert, wie sehen Sie das in diesem Zusammenhang? Die Bundeskanzlerin hat im vergangenen doch einen Bezug zwischen Alexej Nawalny und Nord Stream 2 hergestellt, indem sie sagte, dass man Nord Stream 2 nicht nur als reines wirtschaftliches Projekt, sondern auch als politisches sehen kann.

SEIBERT: Das haben wir immer gesagt, auch lange vor dem Anschlag gegen Herrn Nawalny und erst recht jetzt vor diesem skandalösen Urteil. Wir haben immer gesagt, dass Nord Stream 2 ein Unternehmen der Wirtschaft ist, das aber auch eine politische Komponente hat. Deswegen hat sich die Bundesregierung zusammen mit der Europäischen Union intensiv dafür eingesetzt, dass es ein neues Abkommen zwischen Russland und der Ukraine gab und dass die Ukraine nicht als Transitland für Gas aus Russland vollkommen ausgespart wird. Das wäre ein schwerer Schaden für die Ukraine.

Wir haben uns ‑ Sie erinnern sich sicherlich ‑ bis Weihnachten des vorletzten Jahres intensiv in Verhandlungen eingebracht, sodass es gelungen ist, ein Abkommen zu schließen. Das ist natürlich eine klare politische Komponente, die dieses Unternehmen hat. Deswegen haben wir uns dafür auch so eingesetzt.

FRAGE: Sowohl das Außenministerium als auch Sie haben gesagt, dass man vorab nicht sagen möchte, mit welchen Vorschlägen man in Sanktionsverhandlungen oder Gespräche mit der EU geht. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Bundesregierung zumindest ausschließt, dass es Sanktionen in Sachen Nord Stream 2 geben wird?

SEIBERT: Ich habe jetzt hier erst einmal über die Sanktionen gesprochen, die wegen des Falles Nawalny bereits im Oktober gegen eine Einrichtung und gegen sieben Individuen beschlossen wurden und dass jetzt im Lichte des Urteils, das wir ja allesamt in der Europäischen Union stark ablehnen, darüber gesprochen wird, wie weiter zu verfahren ist.

FRAGE: Haben Sie Hinweise darauf, dass die Sanktionen vom Oktober im Fall Nawalny irgendeine Wirkung gezeigt haben? Wenn ja, welche?

BURGER: Die Sanktionen, die im Oktober im Zusammenhang mit dem Fall Nawalny verhängt wurden ‑ Herr Seibert hat darauf hingewiesen ‑, knüpfen an die Verantwortung an, die die sanktionierten Personen aufgrund ihrer Funktion dafür haben, dass es zu dieser Verletzung des Chemiewaffenübereinkommens gekommen ist. Unsere Forderung an Russland, die Hintergründe, den Hergang und die Verantwortung für dieses Verbrechen ‑ für diesen Mordanschlag ‑ und für diesen Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen aufzuklären, ist von russischer Seite bisher nicht erfüllt worden.

FRAGE: Aus welchen Gründen war ein Mitglied der deutschen Botschaft bei der Gerichtsverhandlung um die Bewährungsverstöße des russischen Staatsbürgers Alexej Nawalny anwesend? Wie oft besuchen deutsche Diplomaten sonst Anhörungen von russischen Bürgern wegen der Verletzung von Bewährungsauflagen?

BURGER: Es entspricht der internationalen Praxis und auch der russischen Gesetzgebung, dass Gerichtsverfahren, die öffentlich sind, beobachtet werden können. Gerade in einem Verfahren, wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Vergangenheit schon Zweifel an der Einhaltung rechtstaatlicher Standards festgestellt hat, ist das natürlich besonders einschlägig.

ZUSATZ: Die Frage war, wie oft das geschieht.

BURGER: Dazu kann ich keine zahlenmäßigen Angaben machen. Die Beobachtung von Gerichtsverhandlungen ist jedenfalls ein durchaus übliches Instrument, weil diese, wie gesagt, nach der russischen Gesetzgebung öffentlich sind.

SEIBERT: Ich will außerdem noch einmal sagen: Herrn Nawalny die Verletzung von Bewährungsauflagen aus einem Urteil vorzuwerfen, das nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein willkürliches Urteil nach einem Prozess war, der gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hat, verstößt seinerseits gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

FRAGE: Zu dem Terminplan: Wann wird innerhalb der EU über mögliche weitere Sanktionen auf Ebene der Außenminister und eventuell auf Ebene der Regierungschefs beraten oder entschieden?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu keinen konkreten Zeitplan nennen. Der Hohe Vertreter plant, diese Woche nach Russland zu reisen. Sicherlich wird man im Anschluss dann diese Gespräche intensivieren.

[…]

FRAGE: An Frau Einhorn zum Thema Nord Stream 2: Das „Handelsblatt“ hatte mit Bezug auf einen US-Diplomaten berichtet, dass die USA bereit wären, mit der Bundesregierung über Nord-Stream-Sanktionen zu verhandeln, dass Deutschland allerdings ein Angebot vorlegen müsse. Zum einen: Haben Sie auch solche Signale von den USA bekommen? Zum anderen: Plant die Bundesregierung tatsächlich, ein Angebot vorzulegen?

EINHORN (BMWi): Zum Thema Nord Stream 2 hat Herr Seibert heute schon alles gesagt, was dazu zu sagen ist.

Zu dem, was Sie jetzt hinsichtlich den USA ansprechen: Erstens. Zu den Äußerungen, von denen Sie eventuell gelesen haben oder die da gefallen sein sollen, kann ich mich jetzt nicht äußern; die sind mir auch nicht bekannt. Zweitens geben wir generell auch keine Auskunft darüber, was wir zwischenstaatlich intern beraten oder besprechen. Das ist ja nicht Gegenstand unserer öffentlichen Verlautbarungen hier.

Regierungsbildung in Italien

FRAGE: Meine Frage bezieht sich auf den Regierungsauftrag für Mario Draghi in Italien in diesen Minuten. Wie kommentiert die Bundesregierung diese Nachricht?

Wie sieht die Bundesregierung die Entscheidung von Sergio Mattarella? Ist das eher eine gute oder eine schlechte Nachricht für die deutsch-italienische Zusammenarbeit?

SEIBERT (BReg): Das sind innenpolitische Entscheidungen, die jetzt in Italien zu treffen sind und die ich als Sprecher der Bundesregierung grundsätzlich nicht kommentiere.

Geplanter Abzug von US-Truppen aus Afghanistan/Sicherheitslage in Afghanistan

FRAGE: An Herrn Burger zum Thema Afghanistan: Ihr Minister hat gestern die US-Abzugspläne stark kritisiert. Gibt es irgendwelche Bestrebungen, die USA davon abzuhalten, aus Afghanistan abzuziehen?

Wie sehen Sie momentan die Sicherheitslage in Afghanistan?

BURGER (AA): Ich würde Ihrer Interpretation der Äußerungen des Ministers an dieser Stelle gerne widersprechen: Das war keine Kritik an den USA. Es ging vielmehr darum ‑ das hat der Minister hervorgehoben ‑, dass wir uns mit den USA jetzt in einem sehr engen Abstimmungsprozess befinden. Der Minister hat mit seinem amerikanischen Amtskollegen Antony Blinken vereinbart, dass wir, weil wir gemeinsam in Afghanistan engagiert sind, auch über die Zukunft und hoffentlich auch das Ende dieses Einsatzes gemeinsam unter Verbündeten beraten wollen. Wir sind uns einig, dass der Einsatz dort beendet werden soll. Wir wollen das aber koordiniert machen und wir wollen das mit Blick auf die Entwicklung der Lage vor Ort machen. Der Minister hat gesagt: Es ist wichtig, den politischen Prozess und den Truppenabzug miteinander zu verbinden, um eine Situation zu verhindern, in der die Taliban keine Lösung mehr am Verhandlungstisch suchen würden. Genau das ist Gegenstand eines sehr partnerschaftlichen Dialogs mit den USA. Auch die neue Administration hat ja angekündigt, den Stand der Verhandlungen und auch die Einhaltung der Vereinbarungen, die es gibt, zu überprüfen. Insofern befinden wir uns da in enger Absprache mit den anderen Verbündeten.

ZUSATZFRAGE: Noch einmal: Wie sehen Sie momentan die Sicherheitslage in Afghanistan? Gehen Sie davon aus, dass die USA nach dem 1. Mai weiterhin in Afghanistan bleiben?

BURGER: Wie gesagt, unser Ziel ist, dass wir diesen Einsatz gemeinsam so zu Ende bringen, dass die Fortschritte, die in den letzten Jahrzehnten in Afghanistan erreicht wurden ‑ beispielsweise im Bereich der Frauenrechte, aber auch beim wirtschaftlichen Wiederaufbau, bei der Versorgung und bei der humanitären Lage ‑, nicht gefährdet werden. Dafür ist es notwendig, die Diskussion über den Abzug und den Zeitplan für diesen Abzug zu verknüpfen mit dem Fortschritt bei den Friedensverhandlungen.

FRAGE: Herr Seibert, Sie reden ja gerne über Gespräche, die schon stattgefunden haben. Dazu eine Frage: Der afghanische Präsident Ghani hat beim Aspen Institute gesagt, dass er mit den Regierungschefs von Kanada, Norwegen und auch Deutschland über die Weiterführung der Allianzmission in Afghanistan geredet habe. Erstens: Stimmt es, dass es dieses Gespräch mit Frau Merkel gab? Zweitens: Stimmt es, dass die Bundesregierung daran interessiert ist, nicht aus Afghanistan abzuziehen, sondern die Mission dort weiterzuführen?

SEIBERT (BReg): Es stimmt ‑ wir haben das ja auch öffentlich gemacht ‑, dass die Bundeskanzlerin mit Präsident Ghani vor einigen Tagen ‑ ich kann es Ihnen jetzt nicht ganz auswendig sagen ‑ gesprochen hat. Wir haben dazu eine Pressemitteilung herausgegeben, auf die ich Sie verweisen würde. Ansonsten gilt das, was Herr Burger für das Auswärtige Amt gerade gesagt hat.

ZUSATZFRAGE: Wenn der afghanische Präsident sagt, dass die Bundesregierung die Mission weiterführen möchte, dann ist das doch einen Kommentar wert?

SEIBERT: Wir haben nach dem Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und Präsident Ghani eine Pressemitteilung herausgegeben; die will ich Ihnen gerne noch besorgen. Ansonsten hat der Sprecher des Auswärtigen Amtes hier gerade die Position der Bundesregierung wiedergegeben.

Das Gespräch fand übrigens am Mittwoch, dem 27. Januar, statt. Daran hat mich jemand erinnert, der offensichtlich meine Handynummer hat.

Iranisches Atomprogramm

FRAGE: An das Auswärtige Amt zum Thema Israel/Iran: Herr Burger, die israelische Regierung hat eingeschätzt, dass Iran innerhalb eines halben Jahres in der Lage sei, eine Atombombe zu bauen. Befürchten Sie in der Konsequenz dieser Einschätzung militärische Angriffe seitens Israel gegen iranische Anlagen, wie es sie in der Vergangenheit ja bereits gab?

Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Weigerung Israels oder die Ablehnung Israels, das Atomabkommen zu erneuern?

BURGER (AA): Ich fange vielleicht einmal mit unserer Bewertung des iranischen Atomprogramms an. Aus unserer Sicht besteht derzeit eine Lage, in der Iran schon seit einiger Zeit systematisch gegen die Wiener Nuklearvereinbarungen verstößt, wodurch sich natürlich auch die Ausbruchszeit verkürzt hat. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Daher ist es wichtig, dass wir jetzt gemeinsam mit allen Beteiligten inklusive Iran die nächsten Schritte ausloten, wie wir zu einer Wiederbelebung des JCPOA kommen können. Sie haben die Äußerungen der neuen amerikanischen Regierung dazu zur Kenntnis genommen. Wie genau ein solcher Prozess nun aussehen kann, wird jetzt sehr schnell Gegenstand von Gesprächen sein. Erste Kontakte dazu ‑ auch mit der amerikanischen Administration ‑ hat es auch schon gegeben. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg, um einen iranischen Weg zu Atomwaffen zu verhindern.

ZUSATZFRAGE: Sie haben damit aber auf die beiden Teilfragen nicht geantwortet, sondern sie weiträumig umfahren. Also noch einmal: Befürchten Sie vor dem Hintergrund der israelischen Äußerung eingedenk historischer Erfahrungen, dass militärische Angriffe Israels drohen? Wie bewerten Sie die Ablehnung Israels der Rückkehr zum JCPOA?

BURGER: Ich weiß nicht, auf welche historischen Erfahrungen Sie nun anspielen. Ich möchte jetzt auch nicht über israelische Schritte spekulieren. Ich habe Ihnen gesagt, wie unsere Haltung zum JCPOA ist. Die Haltung der neuen amerikanischen Administration zum JCPOA kennen Sie auch. Ich denke, das ist auch das, worauf es ankommt, denn Deutschland, die E3, die Europäische Union und die USA zusammen mit den anderen ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats sind ja zusammen mit Iran die Parteien im JCPOA.

FRAGE: Der iranische Außenminister Sarif hat sich in einem Interview mit CNN dafür eingesetzt, dass die Europäische Union als Vermittler zwischen den USA und dem Iran auftritt. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Würde die Bundesregierung es begrüßen, wenn die USA zumindest die Trump-Sanktionen gegen Iran aufheben würde?

BURGER: Der Hohe Vertreter der EU spielt ja als Koordinator der Joint Commission im JCPOA eine ganz zentrale Rolle für die Bewahrung und für die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen. Wie gesagt: Wie nun genau die Sequenz der nächsten Schritte in den Gesprächen zu einer ‑ aus unserer Sicht sehr wünschenswerten ‑ Wiederbelebung des JCPOA aussieht, ist derzeit Gegenstand von Sondierungen unter den Partnern.

ZUSATZFRAGE: Noch einmal auf die Rolle der EU als Vermittler angesprochen: Würde die Bundesregierung diese Rolle unterstützen? Es geht dabei ja nicht um die Sequenz der Schritte. Kann die EU hier als Vermittler auftreten?

BURGER: Innerhalb des JCPOA hat der Hohe Vertreter der EU die Rolle des Koordinators. Das ist im JCPOA so festgelegt; das wissen Sie bestimmt sehr gut, weil Sie die Geschichte des JCPOA sehr eng verfolgt haben.

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