Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 29.01.2021

29.01.2021 - Artikel

COVID-19-Pandemie (Entwurf einer Verordnung für Beförderungsverbote aus Virusvariantengebieten)

FRAGE: Ich habe eine Frage an das BMI. Was können Sie uns über den aktuellen Stand in Bezug auf Einreiseverbote sagen? Bis heute sollten ja Entscheidungen fallen.

VICK (BMI): Ja. Das Bundesinnenministerium hat entsprechend dem Auftrag aus der Kabinettssitzung vom Mittwoch in Amtshilfe für das BMG einen Verordnungsentwurf für Beförderungsverbote aus Virusvariantengebieten erarbeitet. Der Entwurf wurde für die weitere Abstimmung und Inkraftsetzung an das BMG übermittelt.

Der Bundesinnenminister hat gestern betont, dass es darauf ankommt, vor die Lage zu kommen. Erste Fälle der mutierten Virusform sind bereits in Deutschland aufgetreten, sodass nun schnelles Handeln erforderlich ist. Die Beförderungsverbote sollen sicherstellen, dass Personen aus Virusvariantengebieten nur in absoluten Ausnahmefällen nach Deutschland einreisen können.

ZUSATZFRAGE: Gibt es darüber hinaus etwas Konkretes?

KAUTZ (BMG): Ich kann nur sagen, dass das Gegenstand regierungsinterner Abstimmungen ist.

ZUSATZFRAGE: Wann werden die abgeschlossen sein?

BURGER (AA): Wenn ich das sagen darf: Welche Länder Virusvariantengebiete sind, können Sie ja nachlesen. Das sind im Moment fünf Länder. Diese Liste wird ja auch fortlaufend aktualisiert.

ZUSATZFRAGE: Dabei bleibt es, und dann ist Schluss?

KAUTZ: Die wird fortlaufend aktualisiert. Das ist so.

FRAGE: Diese Länder können sich ja verändern. Können Sie etwas zu den Kriterien sagen, nach denen Länder dann zusätzlich auf die Liste kommen können, bzw. dazu, wann sie aus der Liste herausfallen? Gibt es einen prozentualen Anteil, oder wie ist das gestaltet?

Herr Seibert, das ist ja jetzt eine Verordnung, die Deutschland auf den Weg bringt. Warum, nachdem in letzter Zeit viel davon die Rede war, dass europäische Geschlossenheit in der Coronabekämpfung herrschen sollte, geht die Bundesregierung jetzt an dieser Stelle doch wieder alleine einen Weg?

KAUTZ: Zur ersten Frage kann ich vielleicht etwas sagen, Herr Fried: Diese Länder werden nach dem Kriterium ausgesucht, dass die Mutante die dominierende Virusvariante in dem Land ist. Ich kann Ihnen jetzt nicht den genauen prozentualen Anteil nennen, aber das wird analysiert.

ZUSATZFRAGE: Egal, wie hoch die Zahl der Infektionen an sich ist? Es kann ja auch ein Land mit einer sehr niedrigen Infektionszahl geben, in dem die Mutante trotzdem die dominierende Variante ist.

KAUTZ: Ich weiß nicht, wie die Zahl der Infektionen insgesamt einbezogen wird. Aber eigentlich kommen dafür nur Risikogebiete in Betracht, insofern auch Länder mit hohen Infektionszahlen.

SEIBERT (BReg): Vor dem Hintergrund der Verbreitung neuer Virusmutationen bzw. neuer Virusvarianten, die für jedes Land eine große und ernsthafte Gefahr darstellen, hat die Europäische Kommission am Montag vorgeschlagen, sowohl die bestehenden Beschränkungen für international Reisende hinsichtlich der Einreise in die EU als auch die Maßnahmen für innereuropäische Reisen zu verschärfen. Die Beratungen, an denen sich die Bundesregierung intensiv beteiligt und in die sie sich einbringt, dauern an.

Neben dieser gesamteuropäischen Vorgehensweise zur Eindämmung der Pandemie, die auch wir weiter verfolgen, ist auch wichtig, zu überprüfen, inwieweit nationale Maßnahmen ergriffen werden können, um sozusagen den Eintrag dieser gefährlichen Virusmutationen zu verhindern. Andere Staaten prüfen auch, wie sie in dieser Hinsicht den bestmöglichen Schutz ihrer Bevölkerungen bewerkstelligen können. Wir nehmen ja auch sehr stark die Reaktionen verschiedener Länder wahr. Wir schätzen die Maßnahmen, die einzelne europäische Länder treffen, um die Ausbreitung des Virus und seiner Mutationen wirksam zu bekämpfen, sehr. Aber wir beteiligen uns auch sehr intensiv an den europäischen Maßnahmen oder an den europäischen Beratungen.

ZUSATZFRAGE: Ist der Unterschied also, dass man, wenn es um Einreisen von außerhalb der Europäischen Union geht, versucht, eine europäische Lösung zu finden, und ansonsten macht jedes Land „Rette sich, wer kann“?

SEIBERT: Nein, es geht nicht um „Rette sich, wer kann“. Es geht darum, dass eine sehr reale Gefahr jedes Land, und uns natürlich auch, auf der europäischen Ebene dazu bringt, darüber nachzudenken, wie wir wirksame Maßnahmen ergreifen können, um den Eintrag dieser realen Gefahr zu verhindern.

Die europäischen Beratungen dauern an. Es gibt aber auch einen gewissen Spielraum für nationale Maßnahmen. Wir sind jetzt innerhalb der Bundesregierung, wie Sie ja auch gehört haben, noch dabei, zu beraten, um einen Beschluss der Bundesregierung herbeizuführen. Wir werden uns weiterhin sehr intensiv an dieser europäischen Beratung beteiligen.

BURGER: Vielleicht darf ich nur ein Detail ergänzen, damit dieses Missverständnis sozusagen nicht im Raum stehen bleibt: Auf der Tagesordnung des Ausschusses der Ständigen Vertreter in Brüssel für heute finden sich sowohl die Ratsempfehlung in Bezug auf Beschränkungen nicht notwendigen Reisens ‑ das betrifft Reisen in Drittstaaten – als aber eben auch die Ratsempfehlung zur Freizügigkeit. Auch das Reisen innerhalb der EU ist also Gegenstand dieser europäischen Beratungen. Es gibt also nicht diese Zweiteilung, die Sie unterstellt haben.

SEIBERT: Es sind Empfehlungen. Das ist, glaube ich, auch zu beachten.

FRAGE: Wann kann diese Regelung in Kraft treten?

Gibt es in diesem Entwurf auch eine Planung für ein Transitverbot für Flugpassagiere, die zum Beispiel aus Großbritannien über Deutschland in andere Länder fliegen? Diesen Fall gab es schon im Dezember.

VICK: Wie meine Kollegen schon erwähnt haben, befindet sich der Beschluss nach wie vor in der Ressortabstimmung. Aber alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck daran, dass man den Beschluss fassen kann.

Zu Ihrer zweiten Fragen: Das wäre ja dann gegebenenfalls eine Ausnahmeregelung, von der Sie gerade sprechen, und daran wird nach wie vor gearbeitet.

FRAGE: Verstehe ich es jetzt richtig, dass Sie erst den Ausgang der europäischen Beratungen abwarten, dass dem dann die Kabinettsberatungen untergeordnet sind und dass der Tag der Entscheidung nicht absehbar ist?

SEIBERT: Nein. Ich glaube, so hat das hier auch keiner gesagt. Die Bundesregierung berät mit dem Ziel, einen Beschluss herbeizuführen. Bezüglich Europas hat die Kommission, wie der Kollege aus dem Auswärtigen Amt gerade gesagt hat, Beratungen bezüglich der Empfehlungen eingeleitet. Daran beteiligt sich die Bundesregierung wie viele andere Mitgliedstaaten intensiv.

FRAGE: Frau Vick, vielleicht können Sie noch einmal erklären, was der entscheidende Unterschied zwischen dem ist, was jetzt unter einem Einreisestopp oder einem Einreiseverbot verstanden wird, und dem, was als Beförderungsverbot deklariert wird. Wo ist der Unterschied?

VICK: Das Beförderungsverbot richtet sich an die Beförderer und nicht an die individuell Reisenden. Das Beförderungsverbot ergänzt also im Prinzip die Einreiseverordnung, die ja schon seit dem 14. Januar in Kraft ist. Es ist also eine Ergänzung zu den Einreiseregelungen, die so oder so schon bestehen.

ZUSATZFRAGE: Können Sie uns ein praktisches Beispiel nennen, um das besser zu verstehen? Wenn ich jetzt also aus Großbritannien nach Deutschland fliegen möchte, was müsste dann der Beförderer, also die Fluggesellschaft, genau machen?

VICK: Das Beförderungsunternehmen darf jemanden nur befördern, falls ein Ausnahmefall vorliegt. Das sind aber wieder die Regelungen, die sich jetzt gerade in der Abstimmung befinden.

FRAGE: Können Sie schon sagen, ob diese Verordnung befristet sein soll und, wenn ja, wie lange, oder ob sie zunächst einmal „open end“ verabschiedet werden soll?

VICK: Ja, die Verordnung wird zeitlich befristet sein.

ZUSATZFRAGE: Auf welchen Zeitraum?

VICK: Ich meine, bis zum 14. Februar. Aber es ist, wie gesagt, noch keine Verordnung verabschiedet worden, da es sich lediglich um einen Entwurf handelt.

ZUSATZFRAGE: Ich habe noch eine Zusatzfrage zum Verständnis; vielleicht kann die auch Herr Seibert beantworten. Fällt das unter die gleichen Zeitraumvorgaben, die das Infektionsschutzgesetz verordnet, dessentwegen Sie ja auch die Beschlüsse mit den Ministerpräsidenten alle paar Wochen wieder verlängern müssen? Gilt das auch für diese Verordnung?

SEIBERT: Das, was Sie über das Infektionsschutzgesetz gesagt haben, stimmt. Wie jetzt der rechtliche Zusammenhang zu der Umsetzung der Coronavirus-Einreiseverordnung ist, müsste ich noch einmal recherchieren. Das reichen wir dann nach.

[…]

VICK: Ich wollte zum Thema der Reisebeschränkungen hinsichtlich der Frage mit der Frist nur klarstellen, dass es sich nach wie vor um einen Verordnungsentwurf handelt, der eine Frist bis Mitte Februar vorsieht. Der Entwurf wird aber nach wie vor noch finalisiert, sodass sich da auch noch Änderungen ergeben können.

Nachfolge im Amt des UN-Generalsekretärs

FRAGE: Ich hätte eine Frage an Herrn Seibert und das Auswärtige Amt: Es geht um die Position des UN-Generalsekretärs. Es hat ja gestern eine gemeinsame Erklärung von Kanzlerin und Außenminister gegeben, dass Deutschland eine weitere Amtszeit von Herrn Guterres befürwortet. Ich hätte ganz gern gewusst, ob es dazu auch Absprachen mit europäischen Partnern oder nicht europäischen Ländern gab.

BURGER (AA): Wir sind zu solchen Fragen natürlich auch im Austausch mit unseren Partnern. Grundsätzlich ist es so, dass die Ernennung des Generalsekretärs auf Empfehlung des Sicherheitsrats durch die Generalversammlung erfolgt. Dafür gibt es zwar keinen festen Terminplan, aber üblicherweise trifft der Sicherheitsrat seine Entscheidung im Frühsommer und empfiehlt dann der Generalversammlung im Anschluss einen Kandidaten. Wir befinden uns jetzt also noch in der Phase vor diesem formellen Verfahren.

Gestern hat der Generalsekretär in der Generalversammlung seine jährliche Rede zur Lage der Vereinten Nationen gehalten. Das war der Anlass, aus dem die Bundesregierung und der Bundesaußenminister sich geäußert hat.

ZUSATZFRAGE: Aber noch einmal die Frage: Gibt es da schon Vorabsprachen mit anderen Regierungen? Es wäre ja wahrscheinlich noch ein bisschen wuchtiger, wenn sich zum Beispiel die EU als Ganze hinter Herrn Guterres stellen würde.

BURGER: Wenn Sie sich die Äußerungen des Vertreters der Europäischen Union gestern in der Generalversammlung ansehen, werden Sie da viel Übereinstimmung feststellen.

Kriegsdrohungen seitens des israelischen Militärs gegen Iran

FRAGE: „Al Jazeera“, „BBC“, „CNN“, aber kaum deutsche Medien melden seit zwei Tagen Kriegsdrohungen aus dem israelischen Militär gegen den Iran. Israels UN-Botschafter und andere fordern die USA auf, nicht zum Iranabkommen zurückzukehren. Ist man im Auswärtigen Amt beunruhigt, sieht das anders oder erwägt womöglich Reaktionen auf europäischer Ebene?

BURGER (AA): Ich weiß nicht genau, auf welche Äußerungen sich diese Frage bezieht. Deswegen kann ich darauf jetzt nicht im Detail eingehen.

Sie werden mitbekommen haben, dass der Außenminister in den vergangenen Tagen erste Kontakte mit der Biden-Administration hatte. Er hat mit seinem amerikanischen Amtskollegen Antony Blinken telefoniert. Wir haben danach auch mitgeteilt, dass ein wichtiges Thema dieses Gesprächs natürlich auch das Atomabkommen mit dem Iran war. Die amerikanische Regierung hat ja ihr Interesse bekundet, zu diesem Abkommen zurückzukehren, was wir auch für sinnvoll halten, weil es aus unserer Sicht nach wie vor der beste und der geeignetste Weg ist, den iranischen Weg zu Atomwaffen zu verhindern. In diesem Sinne werden jetzt auch Gespräche mit der neuen amerikanischen Regierung stattfinden.

Rüstungsexporte der USA nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate

FRAGE: US-Präsident Biden hat gestern angeordnet, vorerst alle Waffenexporte nach Saudi-Arabien einzustellen. Man prüft auch, ob die Vereinigten Arabischen Emirate alle von Donald Trump zugesagten Waffen erhalten sollen. Hat die deutsche Regierung eine Meinung dazu?

BURGER (AA): Sie wissen, dass wir bereits seit vorletztem Jahr ein Waffenexportstopp für Saudi-Arabien haben.

ZUSATZFRAGE: Das ist keine Meinung zur amerikanischen Position.

BURGER: Wie gesagt, das ist die Haltung der Bundesregierung. Die Entscheidung der USA möchte ich jetzt nicht kommentieren.

Aktivitäten von Matthias Warnig in Russland

FRAGE: Ich habe indirekt eine Frage zum Thema Nawalny: Herr Nawalny hat ja ein aufklärerisches Video über Wladimir Putin veröffentlicht. Da wird ein Vertrauter von Wladimir Putin und auch von Altbundeskanzler Gerhard Schröder erwähnt. Das ist Matthias Warnig. Herrn Warnig wird dort vorgeworfen ‑ es werden auch Belege aufgeführt ‑, dass er Herrn Putin bestochen habe. Nun ist er ja ein deutscher Staatsbürger, und wenn deutsche Staatsbürger im Ausland Korruptionen gegenüber Amtsträgern begehen, ist das strafbar.

Da wäre die Frage: Wenn so ein Verdacht im Raum steht, monitort das Auswärtige Amt das? Wird das dann an die zuständigen deutschen Behörden weitergegeben? Oder nimmt man das einfach zur Kenntnis und gibt so einen Anfangsverdacht nicht weiter?

BURGER (AA): Grundsätzlich ist es so: Das Auswärtige Amt ist keine Strafverfolgungsbehörde, sondern zuständig sind die jeweiligen Staatsanwaltschaften in Deutschland, auch bei strafrechtlichen Verfehlungen von Deutschen im Ausland, insofern eine Zuständigkeit besteht.

Wenn es jedoch dazu kommt, dass deutsche Auslandsvertretungen Kenntnis von Straftaten durch Deutsche im Ausland haben, dann wird grundsätzlich der Verbindungsbeamte oder die Verbindungsbeamtin des Bundeskriminalamtes, der oder die jeweils regional zuständig ist, davon unterrichtet.

ZUSATZFRAGE: Verstehe ich das richtig? In diesem Fall würden dann einfach Berichte über einen Anfangsverdacht weitergegeben?

BURGER: Wenn es Kenntnisse über Straftaten von Deutschen gibt, dann ist die Regel, dass darüber die jeweils regional zuständigen BKA-Verbindungsbeamten informiert werden.

ZUSATZFRAGE: Sie haben keine Auskunft über konkrete Fälle?

BURGER: Nein.

Weitere Informationen

Schlagworte

nach oben