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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 27.01.2021
Covid-19-Pandemie: Reisebeschränkungen
FRAGE: Noch einmal zu der Frage der Reisebeschränkungen: Deutschland hat ja bereits recht strenge Regeln für die Einreise aus Mutationsgebieten erlassen, die Tests vor dem Abflug, Quarantäne usw. vorsehen. Frau Demmer, habe ich Sie richtig verstanden, dass Deutschland sich nun auf EU-Ebene dafür einsetzt, dass alle Länder auf diesen Standard gehen?
Sowohl an Frau Demmer als auch an das Innenministerium: Plant die Regierung eine Verordnung, die das Reisen einschränkt, und wenn ja, was ist da geplant und wann?
DEMMER (BReg): Wie gesagt, das war heute Thema im Kabinett, aber grundsätzlich sind dort auch die Vorschläge der EU-Kommission besprochen worden. In Brüssel werden derzeit Gespräche geführt, wird das Thema erörtert, und den Ergebnissen dieser Gespräche kann ich hier nicht vorgreifen.
FRAGE: An Frau Demmer: Herr Seehofer hat ja in einem Interview gesagt, man müsse prüfen, den Flugverkehr nach Deutschland nahezu auf null zu reduzieren. Inwiefern ist das auch die Position der Kanzlerin?
An das BMI: Was konkret bedeutet es, dass man das prüft? Ab wann könnte so etwas gelten, und ist das rechtlich überhaupt zulässig? Das wären ja quasi Landeverbote.
DEMMER: Die Bundesregierung prüft ja fortdauernd Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dazu gehören jetzt auch diese, die gemeinsam mit unseren europäischen Partnern geprüft werden. Das schließt natürlich nationales Vorgehen nicht aus. Den Gesprächen, die derzeit in Brüssel laufen, kann ich aber nicht vorgreifen.
VICK (BMI): Ich habe dem von Frau Demmer Gesagten nichts hinzuzufügen.
[…]
FRAGE: Ich will auf die Reisebeschränkungen zurückkommen. Wie ist die Haltung des BMI bzw. die persönliche Position des Ministers? Welche Maßnahmen würden Sie für zielführend halten?
Würde eine Beschränkung der Flüge auf nahezu null auch Flüge in Hochrisikogebiete beinhalten oder nur Flüge aus diesen Gebieten?
VICK: Wie in den letzten Wochen und Monaten schon mehrfach deutlich gemacht, hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung natürlich höchste Priorität. Demzufolge beobachtet die Bundesregierung, wie Frau Demmer schon ausgeführt hat, die weltweite Ausbreitung der Coronavirusvarianten. Das BMG hat uns mitgeteilt, dass die festgestellten Mutationen im Hinblick auf die Ausbreitung des Infektionsgeschehens hoch gefährlich sind. Der Bundesinnenminister hat (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) Vorschläge gemacht, die derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert werden. Dazu gehört auch die Einschränkung von Reisemöglichkeiten.
ZUSATZFRAGE: In Hochrisikoländer oder nur aus Hochrisikoländern?
VICK: Die Gespräche bleiben abzuwarten, aber es geht natürlich in allererster Linie darum, das Einschleppen der Mutation nach Deutschland zu vermeiden.
Mögliches Unterstützungsersuchen Portugals
FRAGE: Herr Burger, können Sie bestätigen, dass die Regierung Portugals, wo es im Moment ja sehr viele Coronafälle und ‑Patienten gibt, Deutschland um Hilfe mit Material aber auch um die Aufnahme von Patienten gebeten hat?
Haben Sie aktuelle Zahlen darüber, wie viele Coronapatienten aus anderen EU-Staaten im Moment in Deutschland behandelt werden?
Herr Gülde, haben Sie mit Blick auf die Gensequenzierungen, die vorhin erwähnt wurden, eine aktuelle Zahl, wie viele Fälle von Mutationen in Deutschland mittlerweile festgestellt wurden?
BURGER (AA): Patientenverlegungen nach Deutschland finden unter Federführung der jeweils aufnehmenden Bundesländer und des Robert-Koch-Instituts statt.
Soweit das Auswärtige Amt Kenntnis hat, liegt bisher von portugiesischer Seite keine Anfrage zur Übernahme von Coronaintensivpatienten vor. Wir sind jedoch gemeinsam mit den portugiesischen Behörden in der Prüfung möglicher Hilfen.
Insgesamt wurden, soweit wir als Auswärtiges Amt derzeit Kenntnis haben, bisher in der zweiten Welle 53 Patienten nach Deutschland überstellt, davon 14 Patienten aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen, 31 Patienten aus Belgien und acht Patienten aus Frankreich. In der ersten Welle waren es ‑ das hatten wir hier verschiedentlich berichtet ‑ insgesamt 232 Intensivpatienten aus Italien, den Niederlanden und Frankreich.
GÜLDE (BMG): Meinen Sie eine bestimmte Mutation, diesen B.1.1.7, oder meinen Sie generell ‑ ‑ ‑
ZUSATZ: Im Idealfall können Sie uns Zahlen für die in Großbritannien festgestellte Mutation, für die brasilianische Mutation und für die südafrikanische Mutation nennen.
GÜLDE: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.
Position Deutschlands zur Interimspräsidentschaft von Juan Guaidó in Venezuela
FRAGE: Am 25. Januar haben die EU-Staaten, also der Rat der Europäischen Union, erneut bestätigt, dass sie Juan Guaidó nicht mehr als Interimspräsidenten von Venezuela anerkennen. Diese Erklärung wurde ja auch von Deutschland mitgetragen. Deswegen würde mich interessieren: Gilt das auch bilateral? Erkennt die Bundesrepublik Deutschland also spätestens seit Montag Juan Guaidó nicht mehr als Interimspräsidenten an? Können Sie das so bestätigen?
BURGER (AA): Im Kreis der EU-Mitgliedstaaten haben wir uns auf eine gemeinsame Position zu Venezuela geeinigt. Die ist in den Ratsschlussfolgerungen vom 25. Januar zusammengefasst. Ich hatte Ihnen ja genau diesen Abstimmungsprozess Anfang Januar auch schon angekündigt, als Sie nach dieser Positionierung der Bundesregierung gefragt haben, und ich hatte Ihnen damals schon gesagt, dass wir uns dazu im EU-Kreis eng abstimmen wollen.
Für uns bedeuten diese Ratsschlussfolgerungen nun, dass die Bundesregierung weiterhin die von Juan Guaidó angeführten demokratischen Kräfte in Venezuela mit dem Ziel unterstützt, den Ausweg aus der Krise durch freie, faire und glaubwürdige Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zu befördern. Uns ging es von Anfang an darum, dass die venezolanische Bevölkerung selbst darüber bestimmen kann, wer in Venezuela regiert, und über die Geschicke selbst bestimmen kann. Das bleibt auch weiter unser Ziel. Dafür braucht es faire und freie Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. So viel dazu.
ZUSATZFRAGE: Meine Frage war ja, und die haben Sie immer noch nicht beantwortet: Erkennt die BRD Juan Guaidó noch als Interimspräsidenten an oder nicht?
BURGER: Die Situation in Venezuela hat sich weiterentwickelt. Wir haben Ihnen dazu gesagt, dass wir die Parlamentswahlen, die dort stattgefunden haben, nicht anerkennen, wie auch die Europäische Union dies genauso nicht tut. Die Schlussfolgerungen, die wir daraus gezogen haben, haben wir gemeinsam als Europäer gezogen, und das Ergebnis finden Sie in den Ratsschlussfolgerungen von Montag.
ZUSATZFRAGE: Mehrere Quellen in Brüssel haben mir gegenüber bestätigt, dass deutsche Diplomaten bis zum Schluss versucht hätten, die anderen EU-Staaten zu überzeugen, die völkerrechts- und auch verfassungswidrige Anerkennung von Guaidó als Interimspräsidenten beizubehalten. Dazu habe ich die ganz einfache Frage: Wie erklären Sie sich diese diplomatische Niederlage im Kreis der EU?
BURGER: Das ist eine Falschinformation. Ich habe gesehen, dass Sie die in den vergangenen Tagen auch schon in den sozialen Medien verbreitet haben. Solche Versuche hat es natürlich nicht gegeben. Wenn Sie sich anschauen, wie Juan Guaidó in Stellungnahmen der EU in den letzten Jahren bezeichnet wurde, dann können Sie sich auch ganz einfach erklären, dass es für solche Versuche, wie Sie sie unterstellen, natürlich überhaupt keine Anhaltspunkte gegeben hätte.
Sudan-Partnerschaftskonferenz
FRAGE: Herr Burger, können Sie ein bisschen über das Ziel der morgigen virtuellen Sudan-Partnerschaftskonferenz erzählen? Geht es um gesetzliche Reformen, um die Wirtschaft, um Menschenrechte und Demokratisierung?
BURGER (AA): Ich würde Ihnen eine detaillierte Antwort darauf gerne nachreichen, was die konkreten Ziele angeht.
Grundsätzlich ‑ das haben Sie verfolgt ‑ ist Deutschland seit Beginn des demokratischen Transformationsprozesses in Sudan dort sehr aktiv engagiert. Außenminister Maas war auch der erste ausländische Außenminister, der nach dem friedlichen Regierungswechsel bzw. friedlichen Machtwechsel das Land besucht hat. Wir haben uns insbesondere in der Gruppe der „Freunde des Sudan“ engagiert. Das ist eine ganze Reihe von Ländern, die sich für Sudan engagieren. Innerhalb dieser Ländergruppe bemühen wir uns darum, dass die internationale Gemeinschaft möglichst konstruktive Bedingungen dafür schafft, dass dieser Wandel in Sudan gelingen kann. Dazu gehört natürlich einerseits, dass man die Entwicklung demokratischer, rechtsstaatlicher Prinzipien dort unterstützt. Dazu gehört natürlich auch das Werben um wirtschaftliche Unterstützung, die Sudan dringend braucht. Das ist der Rahmen, in dem sich dieses Treffen bewegt.
Wenn ich zu konkreteren Zielsetzungen dieses Treffens noch etwas sagen kann, will ich das gerne schriftlich nachreichen.
Inhaftierung Alexej Nawalnys in Russland
FRAGE: Ich habe eine Frage an Frau Demmer und Herrn Burger. In Russland sitzt ja Alexej Nawalny in Haft. Weggefährten von ihm machen sich Sorgen um sein Überleben. Aus der Opposition gab es jetzt Stimmen, die sagten, dass es sehr hilfreich für seine Sicherheit wäre, wenn man ihn für den Friedensnobelpreis nominieren würde. Die sagen, das könnten Regierungen machen, dass könnten auch Parlamente machen. Die Bundesregierung möchte Herrn Nawalny ja nach Kräften unterstützen. Könnten Sie sich daher vorstellen, Herrn Nawalny für den Friedensnobelpreis zu nominieren?
Ich will die Frage auch noch einmal explizit stellen. Herr Maas und Frau Merkel sind ja auch Abgeordnete. Könnten sie sich das möglicherweise auch als Abgeordnete im Parlament vorstellen?
DEMMER (BReg): Über die Vergabe von Friedensnobelpreisen entscheidet nicht die Bundesregierung. Deswegen betrifft das jetzt kein Bundesregierungshandeln. Insofern kann ich ‑ ‑ ‑
ZURUF: Die Nominierung!
DEMMER: Auch das ist nicht Aufgabe der Bundesregierung.
BURGER (AA): Dem kann ich mich nur anschließen.
ZUSATZ: Wenn Sie, wie Sie sagten, alles Mögliche tun wollen und wenn aus Russland eben die Bitte kommt, dann wäre das ja auch etwas von allem Möglichen.
BURGER: Ich kenne diese Bitte nicht, und deswegen werde ich die jetzt hier auch nicht kommentieren. Im Übrigen ist es genau so, wie Frau Demmer es sagt: Die Vergabe von Friedensnobelpreisen ist nicht Aufgabe der Bundesregierung.