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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 20.01.2021
COVID-19-Pandemie: Grenzkontrollen
FRAGE: Ich habe eine Frage an das Bundesinnenministerium zum Thema Grenzkontrollen. Die Kanzlerin hat gestern angekündigt, dass sie bei den EU-Beratungen morgen darauf pochen wird, dass sich Länder hinsichtlich Coronamaßnahmen abstimmen, ansonsten müsse es zu Grenzkontrollen kommen. Ich hätte ganz gerne gewusst, wie weit die Vorbereitungen bei Ihnen gediehen sind, dass solche Grenzkontrollen eingeführt werden und ob Sie uns etwas dazu sagen können, ob das für die gesamten Grenzen gilt oder vor allem für den Bereich Südosten, also zu den Grenzen Österreich/Tschechien, weil dort die Inzidenzwerte sehr hoch sind.
ALTER (BMI): Zunächst einmal würde ich gerne darauf hinweisen, dass auch der Beschluss der gestrigen Konferenz erkennen lässt, dass die Aktivitäten morgen beim Europäischen Rat dazu dienen sollen, weitere Beschränkungen bei der Einreise zu vermeiden. Das heißt also: Es geht darum, möglichst sicherzustellen, dass die Maßnahmen, die zum Erkennen von Virusmutationen und auch zur Eindämmung des Infektionsgeschehens diesseits und jenseits der Grenze getroffen werden, möglichst synchronisiert und abgestimmt sind. Wir haben zunächst einmal die Hoffnung, dass das möglicherweise gelingen kann. Der Beschluss lässt ja erkennen, dass nur in dem Fall, in dem das nicht gelingt, kein ausreichendes und synchronisiertes Schutzniveau erreicht werden kann, über weitere Beschränkungen bei der Einreise nachzudenken.
Wir würden im Moment präferieren, diese Gespräche zunächst einmal abzuwarten. Ganz grundsätzlich sind das Bundesinnenministerium und auch die Bundespolizei in der Lage, etwaige Entscheidungen in dieser Hinsicht sehr zügig umzusetzen. Aber konkrete Vorbereitungen dazu gibt es im Moment noch nicht.
Nord Stream 2
FRAGE: Angesichts der gestern verhängten US-Strafmaßnahmen fordert das Nord-Stream-2-Konsortium die beteiligten Regierungen auf, europäische Unternehmen vor extraterritorialen Sanktionen zu schützen. Wie will die Bundesregierung dies mit Blick auf die neue US-Administration tun, und wie will sie ein mögliches komplettes Scheitern der Ostseepipeline noch verhindern?
FIETZ (BReg): An wen richtet sich die Frage?
VORS. DETJEN: Sie ist nicht gezielt gerichtet. Wer auch immer will, darf antworten.
FIETZ: Dann sage ich etwas ganz Grundsätzliches dazu. Wir haben die jüngste Entwicklung zur Kenntnis genommen. Unsere grundsätzliche Haltung zu extraterritorialen Sanktionen bleibt davon unberührt. Wir haben sie an dieser Stelle mehrfach deutlich gemacht.
Zur Fertigstellung von Nord Stream 2 gilt wie bisher: Dies ist ein Projekt der Wirtschaft. Fragen zum aktuellen Stand und zu weiteren Planungen sind an den Projektträger zu richten.
FRAGE: Ich habe eine ganz konkrete Frage an das Bundeswirtschaftsministerium. Es hat mitgeteilt, dass die US-Botschaft bereits am Montag das Wirtschaftsministerium über die bevorstehende Einsetzung der konkreten Sanktionen gegen das konkrete russische Schiff informiert habe.
Auf welchem Wege hat die US-Botschaft das Bundeswirtschaftsministerium informiert? War es ein Fax, ein Anruf? Ist jemand persönlich vorbeigekommen?
Wie hat das Bundeswirtschaftsministerium darauf reagiert? Haben Sie es zur Kenntnis genommen, weitergeleitet?
WAGNER (BMWi): Ich bin mir nicht sicher, ob wir tatsächlich kommuniziert haben. Aber ich glaube nicht, dass wir gesagt haben, dass das Bundeswirtschaftsministerium informiert worden sei, sondern informiert wurde die Bundesregierung. Gegebenenfalls kann das Auswärtige Amt hierzu etwas sagen.
SASSE (AA): Ich kann in Sachen Nord Stream insgesamt nur noch einmal auf das verweisen, was Frau Fietz bereits gesagt hat, dass nämlich unsere Haltung zu dem Projekt unverändert ist.
ZUSATZFRAGE: Das war nicht die Frage. Die Frage war: Wie hat die amerikanische Botschaft die Bundesregierung informiert, und wie hat die Bundesregierung darauf geantwortet? Hat sie „danke schön“ gesagt, oder wie war das?
SASSE: Wenn wir dazu etwas zu ergänzen haben, dann werden wir es nachreichen.
ZUSATZFRAGE: Heißt das, dass also niemand sagen kann, wie die US-Botschaft die Bundesregierung informiert hat?
Dann habe ich eine Wissensfrage zu dem Komplex an das Wirtschaftsministerium. Was bedeutet denn ganz allgemein „blockiertes Eigentum“? Welche Folgen hat der Status eines „blockierten Eigentums“?
WAGNER: Ganz konkret muss ich sagen: Das ist eine Sanktionierung durch die US-Regierung, die ich jetzt hier im Einzelnen nicht auslegen kann. Dafür müssen Sie sich, denke ich, an die US-Regierung wenden, an diejenigen, die solch eine Sanktionierung vornehmen. Das kann ich Ihnen jetzt nicht im Einzelnen auslegen.
[…]
SASSE: Ein Nachtrag zu Nord Stream 2: Ich kann Ihnen sagen, dass die US-Botschaft hier in Berlin dem Auswärtigen Amt im Rahmen einer Videokonferenz über die Listung Bescheid gegeben hat. In der Regel erfolgt auch eine Vorinformation auf Ebene der Botschaft in Washington.
FRAGE: Können Sie schon sagen, wie die Reaktion war? Haben Sie das zur Kenntnis genommen oder weitergeleitet?
SASSE: Mehr als das, was ich Ihnen gerade gesagt habe, kann ich zu dem Sachverhalt nicht sagen.
Geplante Demonstrationen in Russland
FRAGE: Die russische Opposition plant für dieses Wochenende große Demonstrationen wegen der Festnahme von Nawalny. Gerade lese ich im russischen Internet, dass man heute in der staatlichen Duma der Russischen Föderation, dem Parlament, darüber spricht, dass im Westen Demonstrationen wegen Corona verboten werden. Offenbar plant man ein Verbot dieser Demonstrationen mit Hinweis auf Coronaschutzmaßnahmen.
Wie sieht die Bundesregierung die möglichen Proteste und ein mögliches Verbot im Hinblick auf Anticoronamaßnahmen?
SASSE (AA): Diese Meldung ist mir bisher nicht bekannt. Die Antwort auf Ihre Frage müsste ich Ihnen nachreichen, wenn wir etwas dazu zu sagen haben.
ZUSATZFRAGE: Aber unabhängig von der Meldung ist das Problem ja ein generelles. Was hat für Sie Vorrang: Coronaschutz in Russland oder die Opposition, die Demonstrationen für Nawalny und für Demokratie?
SASSE: Auch zum Fall Nawalnys haben wir unsere Position an dieser Stelle mehrfach deutlich gemacht. Herr Seibert hat dies, soweit ich weiß, zuletzt am Montag ausführlich ausgeführt. Auch der Außenminister hat sich hierzu mehrfach geäußert. Darüber hinaus haben wir nichts zu ergänzen.
ZUSATZ: Also keine Antwort auf die Frage.
FIETZ (BReg): Grundsätzlich kann man sagen, dass die Meinungsfreiheit für die Bundesregierung ein hohes Gut ist und dass auch in Coronazeiten natürlich Demonstrationen stattfinden können müssen, unter den vor Ort üblichen Bedingungen. Hier würde man also sagen: unter den Hygieneauflagen.
Auch in Deutschland können zu Coronazeiten Demonstrationen stattfinden, weil die Meinungsfreiheit ein sehr wichtiges Gut ist.