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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 13.01.2021

13.01.2021 - Artikel

Coronavirus-Einreiseverordnung

DEMMER (BReg): […] Zu guter Letzt hat das Kabinett heute die sogenannte Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Diese zielt darauf ab, die Eintragung von Infektionen mit dem Coronavirus aus Gebieten mit einem erhöhten oder besonders hohen Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus zu minimieren. Wer sich in einem solchen Risikogebiet aufgehalten hat und in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss Anmelde-, Test- und Nachweispflichten erfüllen. Mit der Coronavirus-Einreiseverordnung führt die Bundesregierung die bestehenden Regelungsinstrumente der digitalen Einreiseanmeldung, der Testpflichtverordnung und der Coronavirus-Schutzverordnung zusammen.

Die Pflichten und Ausnahmen im Kontext der Einreise sind risikospezifisch ausgestaltet. Es werden drei Arten von Risikogebieten unterschieden: Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für die das Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit festgestellt hat, zweitens Hochinzidenzgebiete mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, mindestens aber 200 beträgt, und drittens Virusvariantengebiete.

Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Einreisende, bevor sie einreisen, grundsätzlich wie bisher eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise aus einem Risikogebiet müssen sie über einen Nachweis verfügen, dass sie bei Einreise nicht mit dem Virus infiziert sind, und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen. Einreisende aus Virus-Variantengebieten oder Hochinzidenzgebieten müssen den Nachweis bereits bei der Einreise mit sich führen und auf Anforderung des Beförderers bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorlegen. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten sind keine Ausnahmen von der Nachweispflicht vorgesehen.

Neu ist jetzt zudem, dass alle Reisenden bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland mittels einer sogenannten Einreise-SMS durch die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze über die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie die zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen informiert werden. Die Verordnung soll am 14. Januar verkündet werden und in Kraft treten. […]

FRAGE: Warum kommt das Gesetz jetzt? Die Virusmutation ist ja schon seit Längerem im Land nachgewiesen. Ist man damit nicht ein bisschen spät dran?

Daran anschließend habe ich noch die Frage: Wenn es denn so ist, dass man jetzt in Irland explodierende Zahlen beobachtet und die Niederlande den Lockdown verlängern, befürchtet die Bundesregierung ähnliche Entwicklungen auch in Deutschland?

Abschließend, wenn ich darf, habe ich noch eine Frage. Es gab ja bisher immer nur Vermutungen über die Gefährlichkeit des mutierten Virus. Gibt es mittlerweile belastbare Erkenntnisse darüber, vielleicht auch mit Zahlen unterlegt, worauf man sich jetzt im Prinzip einzustellen hat?

DEMMER: Bevor sich die Fachressorts gleich noch äußern werden, würde ich nur ganz grundsätzlich sagen: Die Bundesregierung hat ja im Rahmen der Pandemie sehr, sehr viele Entscheidungen sehr, sehr zügig und zeitnah und natürlich immer unter großem Druck gefällt. Gerade was die Mutation angeht ‑ darauf haben Sie ja hingewiesen ‑, gab es auch eine sehr, sehr schnelle Erstreaktion. Insofern würde ich sagen, wir arbeiten hier sehr, sehr zügig. Zu den Details bitte ich die Fachressorts etwas zu sagen.

NAUBER (BMG): Ich kann unterstützen, was Frau Demmer gesagt hat. Wir haben mit Einreiseverordnungen sehr schnell gehandelt. Jetzt wird das alles ‑ das haben Sie vorhin dargestellt ‑ in einer Einreiseverordnung zusammengeführt. Dies zu Ihrer ersten Frage.

Zur Mutation an sich: Minister Spahn selbst hat das heute Morgen in einem Radiointerview eingeordnet. Nach allem, was wir wissen, sind die Virusmutationen nicht gefährlicher im Sinne von schwereren Verläufen, aber ansteckender. Je mehr Menschen sich anstecken, desto mehr Intensivbetten werden gebraucht und desto mehr Menschen sterben auch. Deswegen ist es wichtig, die Ausbreitung zu verhindern und gleichzeitig die besonders gefährdeten Gruppen zu schützen. Wir tun das durch Testen, durch die neue Einreiseverordnung und durch das Impfen der Ältesten und der Pflegeheimbewohner.

Das RKI hat übrigens auch eine eigene Unterseite, die stetig aktualisiert wird und auf der Sie alle Informationen zu den Mutationen finden.

ZUSATZFRAGE: Sind dort auch Zahlen über die Anzahl der bisher nachgewiesenen Mutationen zu finden?

NAUBER: In Deutschland sind sie bisher nur in Einzelfällen nachgewiesen. So viel kann ich Ihnen sagen. Aber das RKI informiert dort sehr transparent auch über die Situation in den Ländern, in denen die Mutationen verstärkt unterwegs sind.

ALTER (BMI): Ich denke, ich kann bezüglich Ihrer Frage nichts hinzufügen. Das Wesentliche wurde ja schon gesagt. Wenn Sie noch eine Frage an das BMI hätten, dann würde ich sie natürlich gern beantworten.

FRAGE: Könnte jemand erläutern, vielleicht Frau Demmer oder ein Ministerium, wann ein Virusvariantengebiet ein Virusvariantengebiet ist?

NAUBER: Damit transparent ist, für wen nach der neuen Einreiseverordnung welche Regelung gilt, wird auf der Internetseite des RKI die Risikogebietsliste, die Sie bereits kennen, entsprechend auf Hochinzidenzgebiete und auf Gebiete, in denen die Mutation verstärkt auftritt, angepasst.

ZUSATZFRAGE: Könnten Sie aktuelle Beispiele für Virusvariantengebiete in Europa nennen?

NAUBER: Die Liste wird im Laufe des Tages ergänzt und entsprechend angepasst. Dem kann ich jetzt nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE: Frau Adebahr?

ADEBAHR (AA): Nein.

ALTER: Wenn ich das ergänzen darf: Sie wissen ja, dass zumindest Großbritannien und Südafrika solche Gebiete sind, für die diese Regelungen schon seit Anfang Januar gelten.

[…]

FRAGE: Kann man davon ausgehen, dass die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests bei der Einreise auch für alle Einreisenden aus Irland gilt? Frau Adebahr, können Sie etwas dazu sagen?

ADEBAHR: Nein, noch nicht. Die genauen Verordnungsdetails haben wir jetzt, und die werden wir umsetzen und dann veröffentlichen. Natürlich wird das BMI und werden wir auf der Seite des Auswärtigen Amts in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen so transparent und so schnell wie möglich versuchen nachzuvollziehen, was jetzt in den einzelnen Ländern gilt. Grundsätzlich werden wir auch mit den Reise- und Sicherheitshinweisen die Regeln für die Risikogebiete ‑ egal, aus welchem Grund diese bestehen ‑ nachvollziehen und so gut es geht erklären. Das BMI wird dazu sicherlich auch kommunizieren.

Situation in der Ostukraine

FRAGE: Es gab gestern offensichtlich ein Normandie-Treffen auf Beraterebene hier in Berlin. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation in der Ostukraine ein? Kann aus Sicht der Bundesregierung ein Treffen auf Ministerebene in absehbarer Zeit stattfinden?

DEMMER (BReg): Positiv festzuhalten ist, dass der seit dem 27. Juli geltende Waffenstillstand nun erstmals schon seit Monaten überwiegend hält. Die Einhaltung dieses Waffenstillstands ist der erste Punkt der Minsker Vereinbarungen und der Pariser Gipfelschlussfolgerungen. Es stimmt uns hoffnungsfroh, dass die Waffen in der Ostukraine nunmehr weitgehend schweigen. In der Folge sind unter der Zivilbevölkerung ‑ auch das ist erfreulich ‑ deutlich weniger Opfer zu beklagen als zuvor. Waffenstillstandsverletzungen und Explosionen in der Nähe von Kindergärten, Schulen und Altersheimen gehören jetzt nicht mehr zum Alltag der leidgeprüften Bevölkerung.

Positiv ist auch, dass es seit dem Gipfel einen wichtigen Gefangenenaustausch sowie Fortschritte bei den Verhandlungen zur Truppenentflechtung und zum Minenräumen gegeben hat.

Darüber hinaus hat die Ukraine einseitig weitere Übergangspunkte im Gebiet Luhansk eröffnet, was ein konkreter und willkommener Schritt ist, um das Leben im Osten der Ukraine zu erleichtern.

Das sind alles zweifellos Entwicklungen in die richtige Richtung. Andererseits ist und bleibt der Konflikt im Kern natürlich weiterhin ungelöst. Die Minsker Vereinbarungen sind nach wie vor nicht umgesetzt. Vor allem gibt es immer noch keine grundsätzliche Einigung über den Weg hin zu Kommunalwahlen im Donbass und zur Wiederherstellung der ukrainischen Kontrolle über die eigene Staatsgrenze mit Russland.

Das Momentum, das der Waffenstillstand jetzt bietet, muss nun genutzt werden. Auch Russland als Signatar der Minsker Vereinbarungen ist gefordert, seinen Einfluss auf die Separatisten geltend zu machen. Die Bundesregierung ist und bleibt bereit, sich weiterhin gemeinsam mit Frankreich um die Klärung der offenen Fragen zu bemühen.

VORS. FELDHOFF: Es gab noch die Frage nach einem möglichen Ministertreffen. Frau Adebahr, können Sie dazu vielleicht etwas sagen?

ADEBAHR (AA): Frau Demmer hat ja dargestellt, wo es Fortschritte gibt ‑ nämlich bei der Entflechtung, beim Minenräumen und dass der Waffenstillstand hält ‑ und wo es noch weiter sehr viel Gesprächsbedarf gibt und wo es noch blockt, nämlich bei der letztlichen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen. Da wird im Moment eben intensiv auf Beraterebene gearbeitet. Natürlich wäre es schön, ein Ministertreffen zu haben. Wenn das zu gegebener Zeit der Fall ist, weil man vorankommt, dann werden wir Sie das rechtzeitig wissen lassen. Einen Termin kann ich Ihnen hier heute nicht nennen.

Geplante Rückkehr von Alexej Nawalny nach Russland

FRAGE: Herr Nawalny hat angekündigt, dass er am Sonntag nach Russland zurückkehren will. Wie bewertet die Bundesregierung dies und wie schätzt sie das Risiko für Herrn Nawalny ein?

DEMMER (BReg): Die Bundesregierung hat die Meldungen zur Kenntnis genommen. Wir freuen uns, dass Herr Nawalny sich in Deutschland offenbar gut von dem in Russland gegen ihn verübten Giftanschlag erholt hat. Zum aktuellen Gesundheitszustand von Herrn Nawalny und zu seinen konkreten Plänen müssten Sie allerdings ihn selbst oder sein Team befragen.

ADEBAHR (AA): Ich kann nur hinzufügen, dass Herr Nawalny frei ist, seine Entscheidungen zu treffen, und dass wir froh sind, dass er nach diesem Anschlag, der auf ihn verübt wurde, gesund wurde.

Verhältnis zwischen Griechenland und der Türkei

FRAGE: Zum Verhältnis zwischen Griechenland und der Türkei: Wie kommentiert die Bundesregierung die Ankündigungen, dass die Sondierungsgespräche zwischen Griechenland und der Türkei am 25. Januar wieder aufgenommen werden sollen?

ADEBAHR (AA): Das ist grundsätzlich positiv, denn wir haben uns seitens der Bundesregierung ‑ auch während unserer Ratspräsidentschaft ‑ sehr dafür eingesetzt, dass es direkte Gespräche zwischen Griechenland und der Türkei gibt. Wir haben auch immer betont, dass es aus unserer Sicht wirklich am meisten Sinn macht, wenn die Lösung der strittigen Seegrenzfragen auf dem Verhandlungsweg zwischen allen Beteiligten ‑ und das sind diese beiden Staaten ‑ auf der Basis des Völkerrechtes gefunden werden kann. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass beide Seiten angekündigt haben, dass die Sondierungsgespräche, die im Jahr 2016 abgebrochen worden waren, nun am 25. Januar wieder aufgenommen werden. Das ist hoffentlich ein guter und ein wichtiger Schritt und eine gute Nachricht für die gesamte Region.

Die Anschlussfrage wäre vermutlich: Was erwarten wir von diesen Gesprächen? Man kann zum jetzigen Zeitpunkt nur sagen, dass es Sache der Parteien, also der griechischen und der türkischen Seite ist, sich zu den Gesprächsthemen auszutauschen und diese festzulegen. Da ist es jetzt, glaube ich, nicht hilfreich, von unserer Seite bzw. von außen irgendwelche Erwartungen zu formulieren. Natürlich wird es erst einmal darum gehen, verlorenes Vertrauen wiederherzustellen, um dann in einen konstruktiven und lösungsorientierten Dialog einzusteigen.

Vollstreckung der Todesstrafe gegen eine US-Bürgerin

FRAGE: Auch an Frau Adebahr: Nach fast 70 Jahren wurde in den USA zum ersten Mal wieder eine Frau per Todesstrafe hingerichtet ‑ ich glaube, das war heute in den frühen Morgenstunden. Gnadenbegehren wurden vom Präsidenten abgelehnt. Zuvor hatte unter anderem die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Kofler, dazu aufgefordert, die Hinrichtung zumindest bis zum Amtsantritt der neuen Regierung aufzuschieben. Vor diesem Hintergrund: Wie beurteilen Sie diese Hinrichtung?

ADEBAHR (AA): Wir sind als Deutsche und als Europäer gegen die Todesstrafe, unter allen und jeden Umständen, und das gilt weltweit und universell. Wir setzen uns überall, egal wo, für die Abschaffung der Todesstrafe ein, und vielleicht auch in ersten Schritten für Moratorien gegen die Todesstrafe. Frau Kofler hat dazu das Richtige gesagt. Wir finden, dass die Todesstrafe eine heute nicht mehr zeitgemäße Strafform ist und lehnen sie deshalb als Europäische Union ab. Das gilt für alle Länder dieser Welt und in allen Fällen.

ZUSATZFRAGE: Und was sagen Sie zu den besonderen Bedingungen dieser Hinrichtung, also dazu, dass ein Präsident, der es hätte verhindern können, es wenige Tage vor dem Ende seiner Amtszeit nicht verhindert hat, sondern die Appelle ‑ die ja nicht von Frau Kofler allein gekommen sind, sondern die es weltweit gab ‑ schlicht und einfach ignoriert hat? Wie bewerten Sie ein solches Verhalten?

ADEBAHR: Ich glaube, in der Aussage, dass die Todesstrafe grundsätzlich abzulehnen ist, liegt auch unsere grundsätzliche Haltung. Das gilt für jede Vollstreckung der Todesstrafe in so vielen Fällen weltweit, und jeder solche Umstand ist aus unserer Sicht ein sehr besonderer und einer zu viel.

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