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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 18.12.2020

18.12.2020 - Artikel

Wirecard AG, Investitionsabkommen zwischen der EU und China

FRAGE: Ich habe zu Wirecard und China Fragen gehen an das Auswärtige Amt, an das Finanzministerium und an das Wirtschaftsministerium.

An das Finanzministerium: Wird die Bundesregierung Richtlinien für den Wertpapierhandel von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes vorlegen?

PODSTAWSKI (BMF): Vielen Dank. – Dazu haben wir uns ja hier auch verschiedentlich schon geäußert. Ich kann Ihnen grundsätzlich sagen, dass Insiderhandel verboten war und verboten ist und auch straf- und bußgeldrechtlich bewehrt ist. Wir haben hier schon kommuniziert, dass wir jetzt im Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz auch konkrete Vorschläge dafür vorgelegt haben, wie für die BaFin eine strengere Regulierung vorgesehen wird. Parallel dazu werden im Bundesministerium der Finanzen derzeit ergänzende Insider-Compliance-Regeln und Maßnahmen erarbeitet, um schon den bloßen Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden.

ZUSATZFRAGE: An das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium: Aus China heißt es, dass es Fortschritte in den Verhandlungen über das EU-China-Investitionsabkommen gebe und dass die Bundeskanzlerin diesen Durchbruch unterstütze. Können Sie das bestätigen?

SEIBERT (BReg): Ich bin zwar nicht das Auswärtige Amt, aber ich hörte irgendwie das Wort Bundeskanzlerin. Wir werden wahrscheinlich eh das Gleiche zu sagen haben: Die Beziehungen der EU zu China sind von strategischer Bedeutung. Die Beziehungen der EU zu China sind deswegen auch ein Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft gewesen; das hat die Bundeskanzlerin immer wieder betont.

Ein zentraler Politikbereich ist dieses EU-China-Investitionsabkommen. Die Verhandlungen laufen seit mehr als sechs Jahren. Zuletzt haben die EU und China das politische Engagement für diese Verhandlungen erhöht. Es hat am 14. September eine Videokonferenz zwischen der Bundeskanzlerin, dem Präsidenten des Rates, der Präsidentin der Europäischen Kommission und dem chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping gegeben, bei der man dieses Thema quasi noch einmal auf die Chefebene gehoben hat. Dabei wurde das Ziel ‑ ein Abschluss dieses Abkommens bis Ende des Jahres ‑ noch einmal bekräftigt. Ende November hat die Bundeskanzlerin in einem erneuten Gespräch mit dem Staatspräsidenten auch noch einmal die Hoffnung ausgedrückt, dass ein ambitionierter Abschluss bald möglich sei.

In diesem Sinne führt die Europäische Kommission intensive Verhandlungen mit der chinesischen Seite. Es wurden in der Verhandlungsrunde im Dezember offenbar Fortschritte erreicht, aber die Verhandlungen dauern an. Das Ziel ist weiterhin ein ambitioniertes Abkommen zwischen China und der EU.

BURGER (AA): Jetzt habe ich nichts mehr.

SEIBERT: Tut mir leid.

BURGER: Es bleibt nichts mehr für mich übrig. - In der Tat ist es so, dass die Kommission diese Verhandlungen führt, und dafür besteht natürlich ein enger Austausch zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten und auch mit der Bundesregierung, an dem wir uns beteiligen.

BARON (BMWi): Dazu haben die Kollegen alles ausgeführt. Es ist alles gesagt. Ich habe nichts zu ergänzen.

Vergiftung von Alexej Nawalny

FRAGE: Der russische Oppositionelle Nawalny wurde gestern von deutschen Staatsanwälten vernommen. Können Sie sagen, in welchem rechtlichen Rahmen das passierte?

Wie viele Rechtshilfeersuchen gab es aus Russland? Wurden sie von der Bundesregierung bewilligt oder nicht?

LEBER (BMJV): Vielen Dank. – Ich möchte das Thema noch ein wenig einrahmen. Gestern ist Herr Nawalny im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens von der Staatsanwaltschaft Berlin als Opferzeuge vernommen worden. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Berlin keine russischen Ermittler zugegen waren. Herr Nawalny wurde in Russland vergiftet, und er hat der Anwesenheit russischer Ermittler bei seiner Vernehmung ausdrücklich widersprochen. Dieses Vorgehen entspricht dem europäischen Rechtshilfeübereinkommen.

Die gestrige Vernehmung bedeutet keine Bewilligung eines Ersuchens oder mehrerer der Ersuchen. Darüber bleibt zu entscheiden. Wir haben uns zu den Voraussetzungen nach dem europäischen Rechtshilfeübereinkommen und dem deutschen Recht immer wieder auch hier in der Regierungspressekonferenz geäußert. Darauf möchte ich verweisen.

Im Übrigen bleibt es dabei: Dieses Verbrechen muss in Russland aufgeklärt werden. Dies erfordert Ermittlungen, die der Schwere dieses Verbrechens angemessen sind. Alle dafür erforderlichen Informationen wie Blut, Gewebeproben und Kleidungsstücke liegen in Russland vor.

FRAGE: An Herrn Seibert und das AA: Der russische Präsident hat sich ja gestern in der Jahrespressekonferenz auch zu dem Fall geäußert. Er meinte, wenn jemand Nawalny hätte vergiften wollen, dann wäre diese Arbeit zu Ende gebracht worden. Nawalny sei aus seiner Sicht nicht wichtig genug, um ein Ziel zu sein. Er sagte: Wer ist er schon? Wenn das jemand gewollt hätte, dann hätte er das auch zu Ende geführt. – Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des russischen Präsidenten, von dem sie ja Aufklärung fordert?

SEIBERT: Das sind Aussagen, die für sich stehen und die ich hier nicht kommentiere.

ZUSATZFRAGE: Herr Burger?

BURGER (AA): Das tue ich genauso wenig.

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