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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 16.12.2020

16.12.2020 - Artikel

Verurteilung des Hongkonger Aktivisten Joshua Wong

FRAGE: Zu Hongkong, vielleicht an das Auswärtige Amt: Wie bewerten Sie das Urteil gegen Joshua Wong?

ADEBAHR (AA): Die heutige Verurteilung von Joshua Wong, Ivan Lam und Agnew Chow ist aus unserer Sicht ein weiterer Baustein in einer Reihe von besorgniserregenden Entwicklungen, die wir im Zusammenhang mit Menschen- und Bürgerrechten in Hongkong besonders im letzten Jahr gesehen haben. Es ist so, dass zur Lösung der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen, die wir in Hongkong sehen und denen sich Hongkong gegenübersieht, dieses Urteil aus unser Sicht nicht zuträglich ist. Das Hongkonger Basic Law ‑ daran erinnern wir immer wieder ‑ garantiert die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit, und wir setzen uns dafür ein, dass eben auch weiterhin, auch im Lichte der Sicherheitsgesetze, die in Hongkong jetzt gelten, die Rechte der Hongkonger Bevölkerung, die aus dem Basic Law resultieren, gewahrt werden.

Im Zusammenhang mit dem Prozess erwarten wir, dass auch die Rechte der Verurteilten inklusive des Rechts auf Revision gewahrt bleiben und dass rechtsstaatliche Grundsätze auch im weiteren Fortgang, sollte es einen solchen geben, eingehalten werden.

Fall Sie fragen, ob das Generalkonsulat Hongkong den Prozess beobachtet hat: Ja, das deutsche Generalkonsulat hat am heutigen Gerichtstermin wie auch an den Terminen Im Fall Wong, Chow und Lam, die zuvor stattgefunden haben, als Beobachter teilgenommen.

Gespräche der EU mit Nordmazedonien und Albanien

FRAGE: Laut Medienberichten wurde die Entscheidung für die Eröffnung der Gespräche der EU mit Nordmazedonien und Albanien auf den 30. März 2021 vertagt. Heißt das, dass keine Einigung zwischen Bulgarien und Nordmazedonien über die historische Zugehörigkeit der mazedonischen Identität erwartet wird?

ADEBAHR: Mein aktueller Kenntnisstand ‑ gegebenenfalls reiche ich noch etwas nach ‑ ist, dass wir immer noch in der Lage sind, dass der Rat im März dieses Jahres die Grundsatzentscheidung getroffen hat, die Beitrittsverhandlungen mit Albanien und der Republik Nordmazedonien aufzunehmen. Unser Ziel bleibt es weiterhin, schnellstmöglich diese Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Aus unserer Sicht steht die EU hier im Wort. Es geht um Glaubwürdigkeit der Union und es geht um die Stabilität auf dem westlichen Balkan.

Insofern ist mein Kenntnisstand, dass es dazu derzeit weiter intensive Beratungen in Brüssel und auch bilateral in den betroffenen Mitgliedstaaten gibt. Diese dauern fort. Wir sind da am Drücker und wir finden: Da muss es vorangehen.

ZUSATZFRAGE: Es heißt, der Verhandlungsvertrag mit Albanien sei fertig. Kann man erwarten, dass wenigstens dieser bei der nächsten Ratssitzung unterschrieben wird?

ADEBAHR: Das ist eine Frage, die in die Zukunft gerichtet ist. Ich glaube, darauf kann ich nur antworten, dass wir uns wünschen, dass es in diesen Beitrittsverhandlungen so zügig wie möglich vorangeht. Sollten wir noch etwas hinzuzufügen haben, werden wir das schriftlich nachreichen.

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