Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 14.12.2020

14.12.2020 - Artikel

Brexit

FRAGE: Herr Seibert, bitte führen Sie noch einmal aus, wie die Bundesregierung die Chancen bei den sich dem Ende zubewegenden Brexit-Verhandlungen sieht.

SEIBERT (BReg): Das wird, ehrlich gesagt, eine kurze Ausführung. Die Bundeskanzlerin hat gestern ‑ ich zitiere sie aus dem Kopf ‑ gesagt: Jeder Versuch, doch noch zu einer Einigung zu kommen, jede Möglichkeit, das vielleicht doch zu schaffen, ist hochwillkommen.

Das ist das, was ich Ihnen sagen kann. Wir sind überzeugt ‑ und waren es während des gesamten Verhandlungsprozesses ‑, dass es für beide Seiten das Beste wäre, wenn es gelingt, eine Einigung zu erzielen und ein Abkommen zu schließen. Die Zeit ist jetzt sehr knapp ‑ das ist richtig ‑, aber die Einschätzung der Chancen wie auch die Verhandlungen wären dann wahrscheinlich eher bei der Kommissionspräsidentin und dem Kommissionsverhandlungsteam unter Michel Barnier anzubringen. Ich kann nur auf das Zitat der Bundeskanzlerin von gestern verweisen.

FRAGE: Herr Seibert, was sagen Sie zu den Vorwürfen ‑ auch das ist gestern in der PK kurz angesprochen worden ‑ speziell gegen die Bundeskanzlerin, dass sie eine treibende Kraft bezüglich der Positionierung der EU gegenüber dem Königreich sei?

Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Bereiten Sie sich jetzt eigentlich verstärkt auf einen No-Deal vor? Planen Sie, die Unternehmen noch einmal zu sensibilisieren?

SEIBERT: Deutschland hat wie alle anderen 26 EU-Mitgliedstaaten die Mandate eingebracht, die man dem Verhandlungsführer Michel Barnier und seinem Team gegeben hat. Die Verhandlungen ‑ in letzter Zeit führte sie die Kommissionspräsidentin ‑ führt Herr Barnier. Jedenfalls führt sie weder die Bundesregierung noch irgendeine andere nationale Regierung.

BARON (BMWi): Bezüglich Ihrer zweiten Frage möchte ich nur auf das von Herrn Seibert Gesagte verweisen. Die Gespräche dazu laufen. Natürlich bereiten wir uns auf alle Szenarien vor. Nicht nur wir haben, sondern die gesamte Bundesregierung hat ja in der Vergangenheit verschiedene gesellschaftsrechtliche Regelungen und alles, was dazugehört, schon auf den Weg gebracht, um auf alle Szenarien vorbereitet zu sein. Aber wir hoffen weiterhin, dass die Gespräche einen guten Abschluss finden.

ZUSATZFRAGE: Halten Sie die deutsche Wirtschaft denn für gut vorbereitet? Es ist jetzt zwei Wochen vor dem Ende des Jahres. Es könnte einen No-Deal geben. Ist die deutsche Wirtschaft also gut auf einen No-Deal vorbereitet?

BARON: Auch darüber kann ich jetzt nicht spekulieren. Die aktuellen wirtschaftlichen Zahlen kennen Sie. Die Entwicklungen in Bezug auf Großbritannien in den letzten Jahren waren natürlich schon von Zurückhaltung im Exportgeschäft geprägt, weil Unsicherheit natürlich immer schlecht für die Wirtschaft ist. Aber, noch einmal gesagt, wir müssen jetzt die Gespräche, die laufen, abwarten.

BURGER (AA): Ich würde, was den Stand von Vorbereitungen angeht, vielleicht noch einmal kurz ergänzen, dass ganz viele wichtige Lebensbereiche ja bereits mit dem Austrittsabkommen, das schon seit dem 1. Februar dieses Jahres in Kraft ist, dauerhaft geregelt sind, vor allem die Frage der Rechte von EU-Bürgern, die in Großbritannien leben, und britischer Bürger, die in der EU leben, also in Bezug auf Aufenthalt, Krankenversicherung und Studium. Das alles gilt unabhängig davon, ob es jetzt zu einem Abkommen über die künftigen Beziehungen kommt oder nicht.

Sie haben es in der letzten Woche mitbekommen: Auf EU-Ebene wird eine Reihe von Notfallmaßnahmen für den Fall vorbereitet, dass es eben nicht zu einem Abschluss kommt. Aber nur für ganz wenige, ausgewählte Bereiche ist das noch nötig und machbar. Dabei geht es vor allem um die Aufrechterhaltung einer Basiskonnektivität im Luftverkehr und im Straßenverkehr. Dafür hat die Kommission am Donnerstag Notfallverordnungen für eine Übergangszeit vorgeschlagen, und darüber wird gerade intensiv in Brüssel beraten, damit solche Verordnungen ‑ wenn nötig ‑ zum 1. Januar in Kraft treten könnten. Dabei geht es aber wirklich nur um einen sehr eingeschränkten Bereich von Themen, also einseitige Maßnahmen der EU zur Abwendung unabweisbarer unbilliger Härten, um das einmal verkürzt so zu sagen.

Aber was ja seit Langem klar ist, ist, dass Großbritannien zum 1. Januar den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen wird. Darauf bereitet sich die Bundesregierung und bereiten sich auch die Unternehmen ja schon seit langer Zeit vor. Jetzt ist eben die Frage: Was ist mit den Bereichen, die noch zu regeln sind? Das betrifft natürlich auch eine ganze Reihe von Themen. Ganz wichtig ist für viele Unternehmen natürlich auch die Frage der Zollvorschriften. - So viel vielleicht von mir.

Besuch der belarussischen Oppositionspolitikerin Swetlana Tichanowskaja in Berlin

FRAGE: Frau Tichanowskaja ist ja heute in Berlin im Bundestag und beim Bundespräsidenten. Herr Seibert, ich habe zwei Fragen zur Beziehung der Bundesregierung zu Frau Tichanowskaja. Können Sie zum einen bestätigen, dass sie auch Herrn Jan Hecker, den außenpolitischen Berater der Kanzlerin, oder vielleicht auch noch jemand anderen aus der Bundesregierung heute oder morgen treffen wird?

Zweite Frage: Als wen betrachtet die Bundesregierung eigentlich Frau Tichanowskaja? Ist sie ein President-elect? Ist sie eine Oppositionsführerin? Ist sie eine Führerin der Nation, wie sie von der weißrussischen Opposition bezeichnet wird? Wie betrachten Sie diese Person?

SEIBERT (BReg): Es ist ja so, dass wir Treffen und Begegnungen auf Arbeitsebene im Bundeskanzleramt grundsätzlich nicht bekannt machen und auch nicht kommentieren, und davon würde ich in diesem Fall auch nicht abweichen.

ZUSATZFRAGE: Die zweite Frage?

BURGER (AA): Soll ich das vielleicht ergänzen?

SEIBERT: Ja, vielleicht.

BURGER: Ich kann vielleicht darauf hinweisen, dass Außenminister Maas gemeinsam mit Frau Tichanowskaja ja erst vor wenigen Tagen im Rahmen des Minsk-Forums virtuell aufgetreten ist. Es gibt auch sonst einen regelmäßigen Kontakt mit Frau Tichanowskaja und ihrem Team.

Ich glaube, es lohnt sich, zur Kenntnis zu nehmen, dass Frau Tichanowskaja für sich selbst meines Wissens nie in Anspruch genommen hat, gewählte Präsidentin zu sein. Insofern ist das auch keine Zuschreibung, die von unserer Seite verwendet worden wäre. Ich würde Sie auf die Äußerungen des Ministers beispielsweise anlässlich des Minsk-Forums verweisen. Ich glaube, daraus geht sehr klar hervor, wie wir ihre Rolle sehen, nämlich eben als eine wichtige Figur innerhalb der belarussischen Demokratiebewegung.

ZUSATZFRAGE: Das ist nicht so ganz eine Antwort auf meine Frage. Kann ich daraus herauslesen, dass Sie Frau Tichanowskaja eben als eine leitende Figur der belarussischen Demokratiebewegung ansehen? Ist das korrekt?

BURGER: So habe ich es gerade paraphrasiert. Aber ich glaube, Sie können sich die Äußerungen der Bundesregierung im Rahmen der verschiedenen Treffen mit Frau Tichanowskaja in der letzten Zeit ja anschauen. Daraus ergibt sich, glaube ich, relativ einfach ein Bild.

FRAGE: Herr Seibert, wie geht die Bundesregierung denn mit der Forderung von Frau Tichanowskaja um, mehr für die Oppositionellen und Verfolgten in Belarus zu tun und zum Beispiel die Visumspflicht für Verfolgte aufzuheben, damit sie sich in Sicherheit bringen können?

SEIBERT: Bezüglich Visumsfragen würde ich vielleicht auch das Auswärtige Amt noch einmal um eine Antwort bitten.

Ich will ‑ wir haben das wirklich häufig getan, und wir tun es auch weiterhin mit Überzeugung ‑ noch einmal sagen: Wir stehen ganz fest an der Seite der Demokratiebewegung in Belarus. Es war jetzt, glaube ich, gestern der 18. Sonntag in Folge, an dem zahlreiche Menschen trotz der brutalen Repression, mit der das Regime ihnen tagtäglich begegnet, wieder auf die Straße gegangen sind und wieder friedlich für ihre Rechte und für Veränderungen in ihrem Land demonstriert haben. Es ist ganz wichtig, dass klar ist, dass die Bundesregierung die Stimmen dieser Menschen hört und sich auch weiterhin dafür einsetzen wird, dass diese Stimmen gehört werden, dass also das Kalkül von Herrn Lukaschenko und seinen Helfern, mit der Zeit werde man davon schon nicht mehr sprechen, nicht aufgehen kann. Wir werden davon auch weiterhin sprechen. Gehandelt haben wir zusammen mit den Partnern in der Europäischen Union in mehreren Sanktionswellen auch. Das ist die Grundhaltung.

Die konkrete Visumsfrage würde ich jetzt vielleicht an den Kollegen weitergeben.

BURGER: Ich würde vielleicht noch einmal kurz den Gedanken bezüglich der Sanktionen weiterführen. Beim letzten Außenrat der Europäischen Union hatten sich die Außenminister der Europäischen Union ja auf weitere Sanktionen verständigt. Außenminister Maas hat damals gesagt: Wir stellen fest, dass die Opposition und diejenigen, die demonstrieren, ungebrochen ihren Protest auf die Straße bringen. Da wir bisher nicht feststellen konnten, dass es irgendeine konstruktive Reaktion aus Minsk gegeben hat, werden wir uns darüber unterhalten, wie wir den Druck erhöhen können. - Das gilt nach wie vor. Daran arbeiten wir nach wie vor. Ich kann diesen Abstimmungen nicht vorgreifen, aber würde Sie ermutigen, diese Frage hier durchaus auch noch einmal vor Jahresende erneut zu stellen.

Zur Visumsfrage kann ich Ihnen sagen, dass unsere Botschaft in Minsk Antragsteller mit humanitärem Ausreisegrund vorrangig behandelt und erforderliche Visa auch kurzfristig ausstellt. Das Auswärtige Amt hat sichergestellt, dass die Botschaft über den dafür nötigen Ermessensspielraum verfügt.

Weitere Informationen

Schlagworte

nach oben