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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 30.11.2020

30.11.2020 - Artikel

Lage in Belarus

SEIBERT (BReg): Ich möchte auch heute etwas zu den Ereignissen in Belarus sagen. Trotz Minustemperaturen und Massenfestnahmen haben dort auch gestern wieder Tausende von Menschen friedlich und furchtlos für ihre demokratischen Rechte demonstriert. Doch Herr Lukaschenko und seine Helfer setzen ihren genauso zynischen wie brachialen Kampf gegen Demokratie und Freiheit, gegen diese freiheitlich und friedlich demonstrierenden Menschen fort. Sie ignorieren die legitimen Forderungen der von der Breite des Volkes getragenen Demokratiebewegung. Sie haben in den letzten Monaten und leider bis heute nicht begreifen wollen, dass sie die Stimmen so vieler Belarussinnen und Belarussen nicht zum Schweigen bringen und sie das Streben nach Freiheit nicht niederknüppeln können.

Wir bekräftigen daher nachdrücklich unsere Forderungen: Demokratische Freiheiten müssen gewährleistet werden. Repressionen und Polizeigewalt müssen ein Ende finden. Vor allem müssen Herr Lukaschenko und sein Apparat in einen konstruktiven und offenen Dialog für faire und freie Neuwahlen treten.

FRAGE: Eine Frage zu Belarus, wobei ich glaube, dass sie sich eher an das Auswärtige Amt richtet: Bei den Demonstrationen werden ja die Hygieneregeln weitgehend nicht eingehalten. Gibt es Erkenntnisse, ob das zu COVID-19-Erkrankungen führt? Wie hoch sind die Raten dort, die Belegungen in den Krankenhäusern?

SEIBERT: Solche Erkenntnisse müssten Sie bei den belarussischen Stellen erfragen. Wir können sie naturgemäß nicht haben.

Das größte Problem dieser Demonstrationen ist aber die Art und Weise, wie der Staat und der staatliche Unterdrückungsapparat auf sie reagieren. Wir sehen nach jedem Wochenende Bilder von Menschen, die niedergeknüppelt werden, die in Kleintransportern verschleppt werden. Ihr Schicksal ist ungewiss. Das halten wir für das größte Problem dieser Demonstrationen.

ADEBAHR (AA): Ich möchte noch eine Sache anfügen: Weil das so ist ‑ die Haltung der Bundesregierung hat Herr Seibert ja gerade dargelegt ‑, wird Außenminister Maas am Mittwoch beim Minsk-Forum ein Grußwort sprechen. Das wird er gemeinsam mit dem polnischen Außenminister Rau und der belarussischen Präsidentschaftskandidatin und Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja virtuell tun. Das Minsk-Forum wurde 1997 ins Leben gerufen. Dieses Jahr ist das Minsk-Forum kein Treffen wie in den anderen Jahren. Denn es ist klar ‑ wie Herr Seibert gerade gesagt hat ‑, dass sich die Situation in Belarus in den letzten Wochen und Monaten grundlegend verändert hat. Das wird eine Veranstaltung sein, auf der man auch mit der Zivilgesellschaft darüber diskutieren können wird, wie es in Belarus einen Ausweg aus der Krise gibt.

ZUSATZFRAGE: Bei der Abwägung zwischen Freiheit, Demokratie, Gesundheit und Leben ist es in Belarus so, dass sie zum Vorteil von Freiheit und Demokratie abwägen. Verstehe ich das richtig?

SEIBERT: Herr Reitschuster, in Ihrer Frage negieren Sie völlig die eklatante Unterdrückung des Freiheitswillens von friedlich demonstrierenden Menschen und die brutale Gewalt, mit der diese Freiheit niedergeknüppelt wird. Darüber sollten wir sprechen.

Auch wir möchten natürlich, dass Belarus möglichst gut durch die Pandemie kommt und es dort möglichst wenige Infektionen gibt. Die konkrete Infektionszahl können Sie allerdings nicht bei der Bundesregierung erfragen, sondern müssten sie bei belarussischen Stellen erfragen.

FRAGE: Herr Seibert, wann hat die Kanzlerin zuletzt mit Herrn Putin über Belarus gesprochen?

SEIBERT: Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen. Wenn wir dazu etwas herauszugeben haben, dann werden die Kollegen mir das sicherlich sagen.

Virtuelles Treffen der NATO-Außenminister / Treffen der EU- und ASEAN-Außenminister

ADEBAHR (AA): Ich wollte Ihnen gern ankündigen, dass Außenminister Maas morgen und übermorgen per Videoschalte am Treffen der NATO-Außenminister teilnehmen wird. Bei dem zweitägigen Treffen wird es unter anderem darum gehen, die Ergebnisse des Reflexionsprozesses vorzustellen, den Außenminister Maas vor einem Jahr angestoßen hat. Zu diesem Reflexionsprozess haben die Co-Vorsitzenden Thomas de Maizière und Wess Mitchell nun einen Bericht vorgelegt, der den Teilnehmern vorgelegt und zum ersten Mal dort angeschaut werden wird.

Es wird bei dem Treffen unter anderem auch um das weitere Vorgehen der NATO-Partner in Afghanistan gehen, aber auch um ganz wichtige Zukunftsthemen wie Rüstungskontrolle und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten.

Außenminister Maas wird morgen vor dem Treffen ein sogenanntes Stake-in im Auswärtigen Amt machen, das auch presseöffentlich sein wird. Wenn er das tut, dann kommt er ‑ das ist meine zweite Ankündigung ‑ aus dem Treffen der Außenminister der EU und der ASEAN-Staaten, also der Staaten des Verbandes südostasiatischer Staaten. Das Ganze findet statt unter dem Co-Vorsitz des Hohen Vertreters der EU, Josep Borrell, und der singapurischen Außenministerin Dr. Vivian Balakrishnan.

Bei dem Treffen mit den ASEAN-Staaten wird eine Vielzahl von Themen diskutiert, wie es die breite strategische Dimension verdeutlicht, die Deutschland, die Europa in der Zusammenarbeit mit ASEAN und der Region hat.

Die Schwerpunktthemen sind unter anderem der gemeinsame Kampf gegen COVID 19 für eine wirtschaftliche Wiederbelebung nach der Pandemie, Kooperationsmöglichkeiten zum Schutz von Klima und Umwelt, die gemeinsame Stärkung der multilateralen Ordnung und der Bereich Kollektivität. Auch das ist ein ganz wichtiges Thema. Da wird es also um den Ausbau des Transports der Energie und um digitale Infrastruktur gehen. Die Außenminister werden eine Erklärung zu diesem Thema verabschieden.

COVID-19-Pandemie: Diskussionen über ein europaweites Skifahrverbot

FRAGE: Wird Kanzlerin Merkel das persönliche Gespräch mit der Schweizer Bundespräsidentin und dem österreichischen Bundeskanzler suchen, um ein europaweites Skifahrverbot bis Anfang Januar durchzusetzen? Sollten die Schweiz und Österreich die Skigebiete dennoch öffnen, mit welchen Maßnahmen könnten Bundesbürgern von Skireisen abgehalten werden? Wird es Reisewarnungen geben oder werden Sie die Grenzkontrollen verschärfen? Die Frage geht auch an das Auswärtige Amt.

SEIBERT (BReg): Ja, es ist Teil des Beschlusses von Bund und Ländern in der vergangenen Woche, dass wir in Europa darauf hinarbeiten wollen. Wir sind der Überzeugung, dass es nicht sinnvoll ist, die nationalen Kontaktbeschränkungen ‑ die nationalen Regeln, die keinen Tourismus zulassen ‑ jetzt durch einen zu frühen Wiederbeginn der Skisaison auszuhebeln. Darauf werden wir europäisch hinarbeiten. Da gibt es eine Vielzahl von Kontakten. Wenn es etwas über Gespräche der Bundeskanzlerin zu berichten gibt und wir sie öffentlich machen, dann werde ich das auch hier tun.

ADEBAHR (AA): Was die Reisewarnung angeht, orientieren wir uns ja an den Werten und an den Zahlen, die in den jeweiligen Ländern vorliegen. Das ist ja seit Monaten, seit Beginn der Pandemie, so. Das ist auch für Österreich und für die Schweiz der Fall. Dort gelten ganz normal die Bestimmungen über Quarantäne und Einreise und Ausreise, wie sie für alle anderen Länder auch gelten.

Zur Frage der Grenzkontrollen könnte sicher das BMI etwas sagen.

VICK (BMI): Grenzkontrollen sind derzeit nicht in Planung.

Attentat auf den iranischen Atomwissenschaftler Fachrisadeh

FRAGE: Frau Adebahr, ich habe zwei Fragen zum Iran. Zum einen geht es um den Terroranschlag gegen den iranischen Atomphysiker Fachrisadeh am Freitag. Der iranische Außenminister hat Deutschland scharf dafür kritisiert, dass es diesen Terroranschlag nicht kritisiert hat und ihn auch nicht verurteilt hat, und gesagt, dass Deutschland mit zweierlei Maß messe, wenn es um Terroranschläge gegen den Iran gehe. Dazu hätte ich gerne eine Reaktion.

Eine zweite Frage: Am 6. Dezember sollte es ein JCPOA-Treffen in Wien geben. Was wird der Hauptfokus dieser Gespräche seien?

ADEBAHR (AA): Zu Ihrer ersten Frage: Wir haben auch schon am Wochenende gesagt, dass wir über diesen Anschlag natürlich sehr beunruhigt sind und dass die Tötung von Herrn Fachrisadeh das Potenzial hat, die Lage in der Region erneut und gefährlich zuzuspitzen. Gerade jetzt ‑ wie Sie wissen, wenige Wochen vor Amtsantritt der neuen US-Regierung ‑ muss es aus unserer Sicht doch darum gehen, Ruhe zu bewahren und auch den Spielraum für neue Verhandlungen und für Gespräche zu erhalten. Unser Ziel ist es ja, gemeinsam mit den USA und mit den Parteien des JCPOA den Streit über das iranische Atomprogramm auf dem Verhandlungsweg zu lösen, und deswegen ist es wichtig, dass jede weitere Eskalation nun verhindert wird und sich alle Seiten in Zurückhaltung üben.

Ich kann auch noch einmal sagen, dass wir grundsätzlich jede Aktion, die zu einer Zuspitzung der Lage führt, verurteilen. Auch unsere grundsätzliche Haltung zu gezielten Tötungen ist bekannt. Solche lehnen wir als Bundesregierung ab.

Was Gespräche am 16. Dezember in Wien im Rahmen einer Sitzung der Joint Commission angeht, kann ich Ihnen sagen, dass es dafür Planungen auf hoher Beamtenebene gibt. Ich glaube, dazu ist gerade eine Pressemitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes erschienen, die auch noch einmal ausdrückt, dass es eben darum gehen soll, die Bemühungen um den Erhalt des JCPOA dort zu diskutieren.

FRAGE: Wird es angesichts der EU-Ratspräsidentschaft eine außenpolitische Verurteilung des Mordes aus dem Kreis der EU-Außenminister auf deutsche Initiative hin geben?

ADEBAHR: Wenn ich richtig informiert bin, hat sich für die EU, und dahinter steht natürlich auch Deutschland, ja schon der Hohe Vertreter Josep Borell geäußert. Ich habe den Wortlaut jetzt nicht vorliegen. Ich weiß nicht, Herr Seibert, Sie?

SEIBERT (BReg): Ich glaube, das ist das, was ich hier habe, ja. Es wurde ein EU-Statement „Iran: Statement by the Spokesperson on the killing of a government official in Absard“ herausgegeben; das können Sie ja sicherlich nachlesen.

FRAGE: Frau Adebahr, Sie meinten gerade, dass Sie solche Tötungen generell verurteilen, haben das jetzt aber nicht konkret auf den Fall des iranischen Kernphysikers bezogen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Bundesregierung diese Ermordung des iranischen Kernphysikers verurteilt?

ADEBAHR: Wir haben als Bundesregierung im Moment keine eigenen Erkenntnisse zum Hergang dieser Tat. Grundsätzlich lehnen wir gezielte Tötungen ab.

ZUSATZFRAGE: Was brauchen Sie denn noch für Erkenntnisse, um so etwas zu verurteilen? Was fehlt dafür?

ADEBAHR: Ich habe Ihnen gesagt, dass wir über diesen Anschlag sehr beunruhigt sind, dass wir gezielte Tötungen ablehnen und dass wir auch grundsätzlich jede Aktion ablehnen, die zu einer Zuspitzung der Lage führt. Nichtsdestotrotz ist es ja so, dass wir über den Hergang dieses Attentats im Moment keine eigenen Erkenntnisse haben, und auch das muss man im Moment eben konstatieren.

FRAGE: Meine Frage richtet sich auch an das Außenministerium. Teile meiner Frage sind schon behandelt worden. Es geht jetzt darum, dass der Sprecher des Außenbeauftragten der EU mit deutlichen Worten dieses Attentat als Straftat verurteilt hat. Wie steht die Bundesregierung dazu?

ADEBAHR: Ich glaube, ich habe ausführlich darauf geantwortet, wie die Bundesregierung zu diesem Fall steht. Die EU-Erklärung steht natürlich für sich. Die ist im Namen der EU erfolgt, und das ist auch das, was die EU dazu sagt.

ZUSATZFRAGE: Das Außenministerium hat ja zur Besonnenheit aufgerufen, was Handlungen angeht, die eine Eskalation nach sich ziehen. Aber dieses Attentat ist ja in einer besonderen Form geschehen. Wie äußert sich das Bundesaußenministerium zu so einem Attentat, wenn ein Regierungsmitglied Ziel dieses Verbrechens geworden ist?

ADEBAHR: So, wie ich das bisher in meinen Antworten getan habe.

FRAGE: Frau Adebahr, glauben Sie, dass dieses Attentat die Nukleargespräche mit dem Iran erschweren wird?

ADEBAHR: Das wird man sehen. Es ist natürlich so, dass die Lage dadurch eskaliert ist und dass wir ja keine weitere Eskalation der Lage brauchen. Deswegen rufen wir ja alle Seiten zur Zusammenarbeit und zur Besonnenheit auf. Jetzt muss man eben sehen, welche Spielräume für Gespräche und für den Dialog es in den nächsten Wochen geben wird.

Mögliche Verwicklung des deutschen Streifenboots „Uckermark“ in einen angeblichen Push-back durch die griechische Küstenwache

FRAGE: Meine Frage geht an das BMI. Es geht um das Thema Frontex und Push-backs und konkret um den Fall am 10. August, in den die Bundeswehr mit dem Schiff „Uckermark“ wohl indirekt involviert war. Die Besatzung hat dort ein überfülltes Schlauchboot vorgefunden.

Erste Frage: Warum hat die Bundespolizei diese Menschen nicht gerettet?

Zweite Frage: Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, dass die Bundespolizei offensichtlich an illegalen Push-backs indirekt beteiligt war? Gibt es Möglichkeiten, dass Sie sich aus dieser Mission zurückziehen? Vielleicht können Sie dazu mehr sagen.

VICK (BMI): Die Bundespolizei war nicht an illegalen Push-backs beteiligt. Der Sachverhalt am 10. August vor der Insel Samos, von dem Sie sprechen, ist bekannt. Alle Beobachtungen der vor Ort eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei wurden schriftlich dokumentiert und gemeldet.

Zum Sachverhalt: Ein Kontroll- und Streifenboot der Bundespolizei war an diesem Tag im Rahmen der Frontex-Operation „Poseidon“ vor der griechischen Insel im Einsatz und bekam den Auftrag, ein nicht identifiziertes Objekt vor Samos zu erreichen und die Situation aufzuklären. Bei diesem Objekt handelte es sich um ein Schlauchboot mit etwa 40 Personen an Bord. Da keine unmittelbare Seenot bestand, wurde die Sachlage an die Einsatzleitung gemeldet. In der Folge wurde das Einsatzboot der Bundespolizei durch die griechische Küstenwache abgelöst und kehrte auftragsgemäß in den Hafen zurück. Das im Einsatz befindliche Boot der griechischen Küstenwache kehrte wenig später ebenfalls in den Hafen zurück. Das Schlauchboot und die ca. 40 Personen konnten nicht festgestellt werden.

Für die Bootsbesatzung der Bundespolizei ließ sich nicht aufklären, welche Einsatzmaßnahmen vor Ort getroffen wurden. Sie bat die Einsatzleitung um Aufklärung und meldete den Vorfall schriftlich an Frontex.

FRAGE: Frau Vick, die von Ihnen beschriebene Situation ist genau die Art von Situation, die vom UNO-Flüchtlingskommissariat als Push-back beschrieben wird.

Erstens: Inwiefern kommen Sie zu dem Schluss, dass das kein Push-back gewesen sei?

Zweitens: Wir hatten zu dem Thema der Push-backs und der Beobachtung durch die Bundespolizei schon Anfang August immer wieder gefragt. Letzten Monat hat ihr Kollege auch weiterhin behauptet, es habe keine solche Beobachtung gegeben. Wie kann es sein, dass zwei Monate nach diesem Vorfall in der Pressestelle des BMI noch keine Informationen dazu angekommen sind, sondern erst jetzt?

VICK: Zunächst ist mir wichtig zu sagen, dass ich nicht weiß, wie Sie zu der Einschätzung kommen, dass es sich um einen illegalen Push-back gehandelt habe. Wir kennen nur den Bericht der Bundespolizei. Die Bundespolizei hat den Ort des Geschehens auftragsgemäß verlassen und das, was sie an Beobachtungen getätigt hat, gemeldet, wie ich gerade vorgetragen habe. Das ist erst einmal wichtig.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie das durch Anwälte prüfen lassen? Weshalb kommen Sie zu dem Schluss, dass das kein Push-back gewesen sei?

VICK: Der Sachverhalt ist durch die Bundespolizei aufgenommen worden. Aber sie hat den Einsatzort ja verlassen. Was dann vor Ort passiert ist, können die Bundespolizisten vom Hafen aus nicht beurteilen. Sie können die Beobachtungen, die sie gemacht haben, auf vorschriftsgemäße Art und Weise den zuständigen Behörden melden, und das hat die Bundespolizei getan.

FRAGE: Zum einen: Warum ist es keine Situation von Seenot, wenn sich 40 Menschen in einem Schlauchboot auf hoher See befinden? Das wurde in der Vergangenheit, glaube ich, anders gesehen.

Zum anderen: Auch nach Ihrer Darstellung ist es doch so, dass die Bundespolizei es der griechischen Seite ermöglicht hat, diesen Push-back durchzuführen. Denn daran, dass das Schlauchboot abgedrängt und dann von türkischer Küstenwache übernommen wurde, besteht ja, glaube ich, kein Zweifel. Warum sagen Sie also dann, wenn die Bundespolizei eine Maßnahme ermöglicht, sie sei nicht beteiligt gewesen?

VICK: Ihre Frage unterstellt, dass die Bundespolizei wüsste, was passiert ist, nachdem sie in den Hafen zurückgekehrt ist. Das weiß die Bundespolizei nicht.

FRAGE: Es wurde gerade auch die Frage gestellt, wie Sie darauf kämen, ein überfülltes Schlauchboot mit 40 Menschen, mit Kindern und Frauen, als nicht in Seenot zu bezeichnen.

VICK: Die Einschätzung, wann ein Schiff in Seenot ist und wann nicht, überlasse ich den zuständigen handelnden Behörden. Ich kann rückblickend nicht bewerten, ob sich ein Schiff in Seenot befunden hat oder nicht.

ZUSATZFRAGE: Erkennt das BMI das internationale Seerecht an? Dort ist das klar geregelt, und danach ist klar, dass 40 Menschen auf einem Schlauchboot in Seenot sind. Erkennen Sie das Seerecht an?

VICK: Selbstverständlich erkennt das BMI das Seerecht an. Aber eine Vorschrift ‑ davon sprechen Sie ‑, nach der es normiert sei, dass 40 Menschen auf einem Boot automatisch in Seenot seien, kenne ich nicht.

FRAGE: Meine zweite Frage wurde nicht wirklich beantwortet. Ich hatte nach den Konsequenzen gefragt. Die griechischen Behörden haben in der Vergangenheit mehrmals Push-backs durchgeführt. Das ist auch durch Frontex-Beamte zum Beispiel für den 19. April dokumentiert.

Wenn sie davon ausgehen, dass sich dies wiederholen könnte, würden sie genauso handeln, oder würde sich die Bundespolizei, wenn sie wieder ein Boot aufgreift, anders verhalten?

VICK: Zunächst ist der komplette Sachverhalt vollumfänglich aufzuklären. Dies ist noch nicht erfolgt. Wir haben den Bericht der Bundespolizei, aber nicht mehr.

Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Katar

FRAGE: Frau Adebahr, zum Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Katar: Der US-Sicherheitsberater Jared Kushner plant in die Region zu reisen, um in diesem Streit zu vermitteln. Wie sieht die Bundesregierung diesen Vermittlungsversuch?

ADEBAHR (AA): Mir war das konkrete Ziel der Reise von Herrn Kushner nicht so bekannt ‑ da müssten Sie auch Herrn Kushner fragen, ob das das konkrete Ziel ist. Aus unserer Sicht ist es natürlich so, dass der Streit um Katar, der die Region seit, ich glaube, mittlerweile knapp zwei Jahren belastet, eine Sache ist, die im Rahmen des Golf-Kooperationsrates und in der guten Kooperation aller arabischen Staaten geklärt und beigelegt werden sollte. Jede Vermittlungsbemühung, die dazu beiträgt, diesen Streit oder diese festgefahrene Situation ‑ das ist es mittlerweile ja ‑ zu entschärfen und dort wieder Gespräche und Austausch in Gang zu bringen, ist grundsätzlich gut.

Insofern muss man natürlich abwarten, was für Gespräche Herr Kushner dort führt und welchen Output die sozusagen haben werden.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Bezug auf Drohneneinsätze der USA unter Nutzung der Ramstein Air Base

FRAGE: An Herrn Seibert und vielleicht auch Frau Adebahr zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Thema Ramstein: Es wurde geurteilt, dass die Bundesregierung den USA nicht untersagen muss, die Ramstein Air Base für ihre weltweiten Drohnenmorde zu nutzen. Begrüßt die Bundesregierung dieses Urteil? Finden Sie es schade, dass Sie das jetzt nicht tun müssen und planen Sie vielleicht, das trotzdem zu tun?

Eine Lernfrage an Frau Adebahr: Das Gericht hat nicht festgestellt, dass Ramstein auch für die Analyse relevanter Informationen der Drohnenangriffe wichtig ist. Dabei hat das AA 2016 im Bundestag selbst eingeräumt, dass Ramstein in Bezug auf die Drohnenangriffe zur Planung, Überwachung und Auswertung dient.

SEIBERT (BReg): Das Urteil gibt wichtige Hinweise, wichtige Orientierungen bezüglich der Schutzpflichten, die der Bundesregierung hinsichtlich der Nutzung von Militärstützpunkten durch Partnerstaaten ‑ im konkreten Fall der USA ‑ obliegen. Es bestätigt die Rechtsauffassung der Bundesregierung und stellt fest, dass die Bundesregierung diesen Schutzpflichten bisher in ausreichendem Maße nachgekommen ist.

ADEBAHR (AA): Zu der an mich gerichteten Frage: Ich glaube, es ist etwas schwierig, über etwas zu sprechen, über das das Gericht ‑ im Vergleich zu dem, was das AA 2020 im Bundestag gesagt haben soll ‑ eben nicht geurteilt hat. Wenn Sie noch einmal genau konkretisieren wollen, was Sie gegeneinanderstellen wollen, reichen wir die Antwort gerne nach.

ZUSATZFRAGE: Das Gericht hat nicht feststellen können, dass in Ramstein auch eine Analyse relevanter Informationen der Drohnenangriffe vorgenommen wird. Dabei hat das AA 2016 im Bundestag durch die Informationen der Amerikaner, die Sie dort aufgeführt haben, selbst gesagt, dass Ramstein zur Planung, Überwachung und Auswertung dieser Drohnenangriffe dient. Hat die Bundesregierung das Gericht angelogen, oder gibt es einen neuen Kenntnisstand?

ADEBAHR: Ich glaube, es ist nicht redlich, daraus jetzt konstruieren zu wollen, dass die Bundesregierung das Gericht angelogen habe. Dazu müsste man den konkreten Zeitraum, auf den sich das Gericht bezieht, die konkrete Urteilspassage sowie den konkreten Kontext kennen, in dem das Auswärtige Amt etwas gesagt hat. Ich finde es nicht ganz redlich, das hier für mich aus der kalten Lamäng zu präsentieren und zu fordern, dass ich das gegeneinanderstellen soll.

Das Verteidigungsministerium hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt beim Prozess vertreten. Wenn Sie das noch einmal konkretisieren wollen, reichen wir das gerne nach.

FRAGE: Frau Adebahr, hat das Auswärtige Amt oder nach Ihrer Kenntnis ein anderes Ministerium der Bundesregierung jemals aktiv geprüft, ob die Drohnenangriffe völkerrechtskonform oder völkerrechtswidrig sind?

ADEBAHR: Ich glaube, zu der Frage, wie die Drohnenangriffe zu bewerten sind, sowie zur Nutzung von Ramstein haben wir hier immer wieder ausführlich vorgetragen. Diese Aussagen haben sich auch nach dem Urteil nicht geändert.

ZUSATZFRAGE: Die Frage war ja nach der aktiven Prüfung. Es ist ein Vorgang eigener Art, ob ich sage „Ich prüfe jetzt etwas aktiv“ oder ob ich sage „Ich verlasse mich auf das, was mir von anderer Seite gesagt wird“. Die Frage ist: Haben Sie jemals selbst aktiv geprüft?

SEIBERT: Wir stehen in einem regelmäßigen vertrauensvollen Austausch mit den US-Behörden. Das gilt auch für rechtliche Fragen, die US-Streitkräfte in Deutschland betreffen. Das haben wir an dieser Stelle schon mehrfach mitgeteilt.

Äußerung des griechischen Außenministers zur Türkei

FRAGE: Der griechische Außenminister kritisiert Berlin, dass kein Waffenembargo für die Türkei durchgesetzt wurde. Was sagen Sie dazu?

ADEBAHR (AA): Die Formulierung „kein Waffenembargo für die Türkei durchgesetzt wurde“ ist auch etwas kontextlos. Falls er die Frage gerne schriftlich einreichen möchte, reichen wir die Antwort nach.

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