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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 23.11.2020

23.11.2020 - Artikel

Empfang des britischen und des französischen Außenministers in Berlin durch Bundesaußenminister Maas

SASSE (AA): Ich möchte Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas heute seinen französischen und seinen britischen Amtskollegen in der Villa Borsig in Tegel empfängt. Das Treffen hat in diesen Minuten begonnen. Neben Einzelgesprächen mit beiden Außenministern über aktuelle bilaterale, europäische und weitere internationale Fragen wollen sich die Außenminister im sogenannten E3-Format über eine Reihe außenpolitischer Entwicklungen austauschen. Wie Sie wissen, ist das ein etabliertes Format der drei Länder.

Im Fokus des Treffens steht die Wiener Nuklearvereinbarung mit dem Iran, der sogenannte JCPOA. Die E3 haben immer wieder unmissverständlich verdeutlicht, dass wir uns für die Bewahrung des JCPOA einsetzen. Der Iran verstößt aus unserer Sicht systematisch gegen den JCPOA. Gemeinsam mit unseren Partnern ‑ vor allem natürlich mit unseren europäischen Partnern ‑ rufen wir den Iran nachdrücklich dazu auf, diese JCPOA-Verletzungen einzustellen und alle nukleartechnischen Verpflichtungen wieder vollständig einzuhalten. Weitere Themen des Treffens sind das Raketenprogramm und die regionale Rolle des Iran.

Die drei Außenminister wollen heute darüber beraten, wie ein weiteres Vorgehen unter Einbeziehung aller JCPOA-Unterzeichner und gegebenenfalls auch mit einer neuen US-Regierung aussehen könnte. Wir sind zuversichtlich, dass eine konstruktive Haltung der USA zur Nuklearvereinbarung erheblich dazu beitragen könnte, die aktuelle Negativspirale, die wir in Bezug auf den Iran beobachten, zu durchbrechen und eine neue Perspektive für die Bewahrung des JCPOA zu eröffnen.

FRAGE: Frau Sasse, dazu hätte ich zwei Fragen. Zum einen war das ja letzte Woche auch schon einmal Thema. Da gab es auch schon die Frage, was die Bundesregierung denn an Schritten vorsieht. Diese Mahnung an den Iran gab es nämlich in den letzten Wochen schon wiederholt. Ist die Bundesregierung also dafür, dass man einen Sanktionsweg beschreitet? Das ist die eine Frage.

Die zweite Frage: Befürchten Sie, dass US-Präsident Trump in der ihm noch verbleibenden Amtszeit möglicherweise neue Schritte gegen den Iran unternehmen könnte, die das unterminieren, was Sie gerade als Hoffnung geschrieben haben?

SASSE: Vielen Dank für Ihre Frage. – Zum dem ersten Punkt, was konkrete Schritte angeht, kann ich Ihnen nur sagen, dass wir uns wie gesagt mit unseren E3-Partnern, also mit Frankreich und Großbritannien, eng austauschen. Dazu gehört es auch, dass wir uns eben vertraulich darüber austauschen, welche Maßnahme bzw. Schritte man ergreifen kann. Genaueres hierzu kann ich Ihnen aber nicht mitteilen, weil die Gespräche wie gesagt vertraulich sind.

Was die Rolle des US-Präsidenten und Befürchtungen angeht, dass er selbst noch einschreiten könnte oder Sanktionen verhängen könnte, müssen wir abwarten. Falls es zu diesen Maßnahmen kommen sollte, würden wir sie dann bewerten.

Boarding eines türkischen Frachtschiffes im Rahmen der Operation IRINI

FRAGE: Es gibt aktuell Berichte darüber, dass eine Bundeswehrfregatte ein türkisches Schiff inspiziert und es danach scharfe Proteste aus Ankara gegeben habe. Kann das Verteidigungsministerium dazu Stellung nehmen?

THIELS (BMVg): Ich kann Ihnen gern etwas zum Verfahren sagen. Es ist korrekt, dass die Fregatte „Hamburg“ derzeit im Einsatz IRINI operiert. Die Fregatte führte am 22. November, also gestern, ca. 200 km nördlich von Bengasi ein sogenanntes kooperatives Boarding mittels Hubschrauber auf dem türkischen Containerfrachter „Rosaline A“ durch. Das Schiff wurde verdächtigt, das Waffenembargo nach Libyen zu verletzen.

Der Auftrag zum Boarding wurde durch die Operationsführung der Operation IRINI erteilt. Die Fregatte ist dabei das ausführende Element vor Ort. Es ist also nicht so, dass auf der Fregatte entschieden würde, welches Schiff untersucht wird, sondern die Operationsführung prüft die Voraussetzung dafür und sagt dann: Dieses Schiff soll jetzt bitte untersucht werden.

Im Verdachtsfall kann dann eine weiterführende Untersuchung eines Schiffes durchgeführt werden. Dazu ist die Zustimmung des betroffenen Flaggenstaates ‑ so heißt es technisch ‑ einzuholen. Der Flaggenstaat ist der Staat, unter dessen Flagge das jeweilige Schiff fährt. Sofern innerhalb einer bestimmten Frist ‑ um die vier Stunden ‑ kein Widerspruch vorliegt, gilt dies als stillschweigende Zustimmung.

Nach dem, was wir wissen, ist es gestern genau so abgelaufen. Wenn Sie mehr Details dazu wünschen, müssten Sie sich an die „operational headquarters“ für IRINI in Rom wenden. Aber nach dem, was wir an Information auch von der Fregatte „Hamburg“ bekommen haben, ist es gestern dazu gekommen, dass das Boardingteam mittels eines Hubschraubers auf den Frachter abgeseilt ist und dann angefangen hat, die Ladung zu kontrollieren. Die Besatzung war komplett kooperativ und hat alle Möglichkeiten eröffnet.

Die Türkei hat dann nachträglich erklärt, dass sie dem Boarding nicht zustimmt. Daraufhin wurde das Boarding sofort unterbrochen. Das ist, was das betrifft, die klassische Verfahrensweise. Das Boardingteam hat die Inspektion eingestellt und ist inzwischen auf die Fregatte „Hamburg“ zurückgekehrt. Der türkische Frachter „Rosaline A“ kann seine Fahrt jetzt fortsetzen.

Um der Frage gleich vorzugreifen: Bis zum Abbruch der Untersuchung konnten an Bord des Frachters keine verbotenen Güter festgestellt werden.

FRAGE: Wie oft kommt es vor, dass ein Flaggenstaat doch noch ein Veto gegen die Untersuchung einlegt?

Kann ein Flaggenstaat immer ein Veto einlegen, damit die Schiffe nie kontrolliert werden? Angenommen, die Türken schmuggelten Waffen nach Libyen; dann müssten sie, wenn deutsche Marinesoldaten kommen und gucken wollen, eigentlich immer nur Nein sagen, und dann könnten die Schiffe weiterfahren. Habe ich das richtig verstanden?

THIELS: Die Angabe, wie oft das schon vorgekommen ist, habe ich im Moment nicht parat. Das müsste ich Ihnen gegebenenfalls nachliefern.

Zu den genauen Ausplanungen, wie es sich mit dem Veto verhält, kann vielleicht das Auswärtige Amt etwas sagen.

ZUSATZFRAGE: Konnte das türkische Schiff, das sie jetzt nicht zu Ende kontrollieren konnten und das potenziell Waffen für Libyen an Bord hat, jetzt gen Libyen weiterfahren?

THIELS: Das ist korrekt, ja. Aber bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Türkei ihr Veto eingelegt hat, wurde an Bord nichts gefunden.

ZUSATZ: Das kann ja gut versteckt sein.

SASSE (AA): Ich kann noch kurz ergänzen. Wir nehmen den Vorfall natürlich sehr ernst. Im Zusammenhang mit der Berliner Libyen-Konferenz haben wir mehrfach deutlich gemacht, dass wir von allen Teilnehmern dieser Konferenz erwarten, das Waffenembargo mit Blick auf Libyen, das immer noch existiert, einzuhalten. Das gilt natürlich auch für die Türkei. Alle müssen sich daran messen lassen, einschließlich der Türkei.

Wie der Kollege vom BMVg schon deutlich gemacht hat, ist es tatsächlich völkerrechtlich erforderlich, dass der Flaggenstaat dem Boarding zustimmt. Diese Zustimmung wird nach vier Stunden fingiert. Im in Rede stehenden Fall wurde die Zustimmung von der Türkei zurückgenommen. Deshalb ist hierbei verfahrensmäßig alles sauber gelaufen.

ZUSATZFRAGE: Warum sind Sie dann besorgt?

SASSE: Wir sind besorgt, weil es überhaupt Vorfälle dieser Art gibt, dass verschiedene Länder verdächtigt werden, Waffen nach Libyen zu schmuggeln.

Wir haben an dieser Stelle allerdings auch schon mehrfach betont, dass wir durchaus einen Abschreckungseffekt der Operation IRINI sehen. Die starke Präsenz der Schiffe der Operation im Mittelmeer zeigt uns, dass dieser Abschreckungseffekt inzwischen Wirkung zeigt.

FRAGE: Was wird das AA in Reaktion auf die Weigerung der Türkei, das erwähnte Schiff auf dem Mittelmeer kontrollieren zu lassen, unternehmen?

SASSE: Darüber kann ich an dieser Stelle noch nicht spekulieren. Ich kann Ihnen allerdings den Hinweis geben, dass das Verhalten der Türkei insgesamt beim Europäischen Rat im Dezember auf der Tagesordnung stehen wird. Dort werden sicherlich auch Vorfälle dieser Art thematisiert.

FRAGE: Erneut handelt das NATO-Mitglied Türkei gegen die Interessen der Mitglieder der NATO. Wie sinnvoll kann vor diesem Hintergrund die Mitgliedschaft in mehreren Verteidigungsbündnissen sein, wenn sich Partner über Bündnisse hinweg derart verhalten?

Diese Frage richtet sich an das AA und das BMVg.

SASSE: Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach ‑ der Außenminister hat das vielfach getan ‑ deutlich gemacht, dass wir das Verhalten der Türkei in vielerlei Hinsicht als problematisch empfinden und dies auch regelmäßig mit der Türkei aufnehmen.

Wir möchten daraus keine Schlüsse auf den Sinn der Mitgliedschaft der Türkei in Verteidigungsbündnissen ziehen. Allerdings müssen wir an dieser Stelle auch noch einmal sagen, dass wir zu dem Verhalten der Türkei mehrfach Stellung bezogen haben, und zwar in vielerlei Hinsicht.

THIELS: Dem kann ich nichts hinzufügen.

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