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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 26.10.2020

26.10.2020 - Artikel

Verhältnis zwischen der Türkei und Frankreich / polizeiliche Durchsuchung einer Moschee in Berlin-Kreuzberg

SEIBERT (BReg): Ich würde dann gerne kurz auf aktuelle Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Türkei und Frankreich zu sprechen kommen. Die Bundesregierung hat Äußerungen des türkischen Präsidenten Erdoğan über den französischen Präsidenten Emmanuel Macron zur Kenntnis nehmen müssen. Das sind diffamierende Äußerungen, die ganz und gar inakzeptabel sind, erst recht vor dem Hintergrund der schrecklichen Mordtat eines islamistischen Fanatikers an dem französischen Lehrer Samuel Paty.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch die Aussagen zurückweisen, die Präsident Erdoğan in Richtung Deutschland gemacht hat, nämlich dass es sich bei der polizeilichen Durchsuchung einer Moschee in Berlin-Kreuzberg am vergangenen Mittwoch um eine gegen den Islam gerichtete Maßnahme gehandelt habe. Die deutschen Polizeibehörden arbeiten auf der Grundlage von Recht und Gesetz. Wer in Deutschland friedlich und innerhalb der Gesetze seinen Glauben lebt, der ist von unserer Verfassung geschützt. Wenn also unterstellt wird, eine solche Aktion habe eine Diskriminierung einer Religionsgemeinschaft bzw. einer Gruppe von Gläubigen als Basis, dann ist das gänzlich falsch.

[…]

FRAGE: Fühlt sich die Bundesregierung, auch wenn die Erdoğan-Äußerung gegen die Person Macrons zielte, mit betroffen, da es ja offenbar auch um Lebensformen und Werte geht?

Zum Zweiten habe ich eine Frage an das Auswärtige Amt. Frankreich hat als schärfste Maßnahme seinen Botschafter aus Ankara abgezogen. Herr Seibert hat erwähnt, dass auch gegen die Durchsuchung der Moschee in Deutschland von Erdoğan unzutreffende Vorwürfe gemacht wurden. Ist eine Einbestellung des türkischen Botschafters oder ein Gespräch mit ihm eine Überlegung oder ein Plan, oder ist das schon gemacht worden?

SEIBERT: Natürlich ist es ein Zeichen der Solidarität, wenn ich im Namen der Bundesregierung und wenn auch der Außenminister heute Morgen zu diesem Thema bereits etwas gesagt haben, also ganz klargemacht haben, dass Äußerungen, wie sie gegen den französischen Präsidenten gerichtet wurden, für uns inakzeptabel sind. Betrachten Sie das als ein Zeichen der Solidarität und der gemeinsamen Werte.

SASSE (AA): Zu Ihrer Frage, was die Haltung des Auswärtigen Amtes angeht: Herr Seibert hat erwähnt, dass sich der Außenminister heute Morgen zu der Situation geäußert hat. Er hat unter anderem auch gesagt, dass wir großes Verständnis für die diplomatischen Maßnahmen haben, die Frankreich ergriffen hat. Wenn wir eigene Maßnahmen ergreifen, dann werden wir das an dieser Stelle kommentieren, aber im Moment kann ich Ihnen darüber nichts berichten.

FRAGE: Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Polizisten frühmorgens in eine Moschee gestürmt und mit Stiefeln und Schuhen auf den Gebetsteppichen herumgelaufen sind und dass die Gläubigen mitten im Gebet gestört worden sind?

SEIBERT: Über den konkreten Einsatz kann ich im Namen der Bundesregierung sicherlich keine Aussage machen. Ich kann Ihnen lediglich sagen, dass unsere Polizei im Bund wie in den Ländern auf der Basis von Recht und Gesetz und erst recht auf der Basis der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit agiert, einer Religionsfreiheit, die für Angehörige aller Glaubensrichtungen gilt. Insofern ist der in Richtung Deutschland gemachte Vorwurf, der Islam werde mit einer solchen Aktion diskriminiert, grundsätzlich zurückzuweisen.

Aktivitäten des thailändischen Königs von deutschem Boden aus

FRAGE: Meine Frage bezieht sich auf die Proteste in Thailand, die seit Monaten andauern und die die Demonstranten bis vor die deutsche Botschaft führen. Die Proteste richten sich gegen den König, der selten oder allzu nicht oft nicht in seinem eigenen Land weilt, der gerne in Deutschland ist, dort gerne feiert und möglicherweise von dort aus regiert.

Meine Frage: Der Bundesaußenminister hat ja auch schon angedeutet, dass das möglicherweise Konsequenzen haben muss, weil es so nicht geht. Nicht nur, weil sich der König nicht an die Coronaregeln hält, sondern weil das Regieren von Deutschland aus nicht geht. Welche Konsequenzen könnten denn drohen? Wie diplomatisch muss man sein, damit es nicht tatsächlich einen Eklat gibt? Welche Möglichkeiten gibt es, gegen den König vorzugehen?

SASSE (AA): Zunächst einmal haben Sie recht: Der Außenminister hat sich heute Vormittag anlässlich einer Pressekonferenz mit dem IAO-Chef auch zum Thema Thailand geäußert. Er hat unter anderem gesagt:

„Natürlich verfolgen wir die Entwicklung, die es in Thailand gibt, dass es Demonstrationen, Menschen gibt, die für ihre Rechte auf die Straße gehen.“

Er hat auch gesagt:

„Wir prüfen das nicht nur in den letzten Wochen, sondern wir prüfen das auch dauerhaft fort. Wenn es dort Dinge gibt, die wir als rechtswidrig empfinden, dann wird das sofortige Konsequenzen haben.“

Das zunächst einmal als das vollständige Zitat.

Was die Konsequenzen angeht, möchte ich hier nicht auf Einzelheiten eingehen und auch nicht darüber spekulieren, welche Konsequenzen tatsächlich gezogen oder welche Maßnahmen ergriffen werden können, sondern zunächst einmal die Äußerungen des Ministers von heute Vormittag für sich stehen lassen.

ZUSATZFRAGE: Ich vermute einmal, dass es nicht ein riesiges Sammelsurium von Konsequenzen geben kann. Was könnte man machen? Könnte man ihn ausweisen, zu einer unerwünschten Person erklären oder ein eindringliches Gespräch mit ihm führen? Was liegt da sozusagen als Besteck auf dem Tisch?

SASSE: Ich möchte, wie gesagt, hier an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, welche Konsequenzen in Betracht gezogen werden können. Herr Burger und Frau Adebahr habe sich in den vergangenen Wochen mehrfach zur Lage geäußert und auch zu der Tatsache, dass sich der König zeitweise in Deutschland aufgehalten hat. Diese Äußerungen stehen erst einmal für sich.

FRAGE: Frau Sasse, die Äußerung war ja auch, man werde nicht zulassen, dass der König von Deutschland aus regiere.

Erstens. Auf welcher Rechtsnorm beruht dieses, wenn man so will, Verbot oder diese Nicht-Legitimität?

Zweitens. Welches sind die Kriterien, an denen Sie feststellen können, dass regiert wird? Regierungschefs sind ja im Grunde immer im Dienst, auch im Ausland. Was ist das Kriterium, bei dem Sie sagen, dass das Regierungshandeln ist, das nicht legitim ist, und gegen das Sie einschreiten?

SASSE: Die Bundesregierung ist zunächst einmal davon überzeugt ‑ und erwartet auch ‑, dass keinesfalls von hier aus Entscheidungen getroffen werden, die der deutschen Rechtsordnung, dem Völkerrecht oder den international verbrieften Menschenrechten widersprechen. Das haben Herr Burger und Frau Adebahr, wie ich schon erwähnt habe, mehrfach an dieser Stelle hier deutlich gemacht.

Herr Burger und Frau Adebahr haben auch mehrfach deutlich gemacht, dass wir diese Situation beobachten. Derzeit hält sich der thailändische König nicht in Deutschland auf. Das heißt, im Moment geht es nicht um die Frage, welcher Maßnahmen hier in Deutschland ergriffen werden, sondern im Moment beobachten wir die Lage in Thailand selbst und möchten deswegen an der Stelle nicht darauf eingehen, welche Maßnahmen in bestimmten Szenarien, die sich im Moment nicht darstellen, getroffen werden können.

ZUSATZFRAGE: Ich hatte nicht nach konkreten Maßnahmen gefragt. Verstehe ich Sie jetzt richtig, dass es sich nicht um Regierungshandlungen an sich handelt, die Sie kritisieren, sondern um solche, die gegen deutsches Recht, gegen Völkerrecht, gegen Menschenrechte verstoßen würden, oder sagen Sie „Regieren an sich geht nicht“? So hatte ich den Außenminister verstanden.

SASSE: Die rechtliche Lage gestaltet sich so, dass es völkerrechtlich unzulässig ist, Hoheitsakte auf fremdem Staatsgebiet vorzunehmen. Das bezieht sich ebenso auf den thailändischen König in Deutschland wie auf andere Staatsangehörige anderer Nationen in Deutschland.

FRAGE: Ich habe noch nicht ganz verstanden, wie Sie prüfen, ob Hoheitsgeschäfte hierzulande durchgeführt werden. Wie können Sie das prüfen? Durch Nachfragen?

SASSE: Ich kann Ihnen sagen, dass wir mit der thailändischen Regierung in ständigem Kontakt stehen, auch zu der Frage, wo sich der König aufhält und ob er sich ganz konkret in Deutschland aufhält. Darüber, wie wir das prüfen, kann ich Ihnen im Moment keine Auskunft geben.

ZUSATZ: Entschuldigung, aber wenn Sie die thailändische Seite fragen, wird sie Ihnen natürlich das sagen, was Sie hören wollen.

SASSE: Wir haben über die Gespräche mit der thailändischen Seite hinaus selbstverständlich noch andere Möglichkeiten, zu überprüfen, was genau der König macht, wenn er sich in Deutschland aufhält. Wie gesagt, hält er sich im Moment nicht in Deutschland auf. Das heißt, dass sich diese Frage im Moment nicht stellt.

FRAGE: Meine Frage richtet sich an das Auswärtige Amt und vielleicht auch an die Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Unterliegt auch ein König den Coronareisebeschränkungen? Wenn ich es richtig verstehe, reist er die ganze Zeit zwischen Thailand und München hin und her. Nächste Woche soll er angeblich wiederkommen. Muss er dann eigentlich in Quarantäne? Wie ist das bei einem König? Kann er so ein- und ausreisen? Wie wird das gehandhabt? Dieser Mann ist ja auch ein potenzielles Infektionsrisiko.

HAJEBI (BMG): Was ich dazu sagen kann, ist, dass die Regeln natürlich für alle gelten. Wir haben dazu keine Ausnahmen aufgestellt. Aber vielleicht kann das ‑ ‑ ‑

VORS. WEFERS: Das Innenministerium kann beantworten, wie Könige behandelt werden.

LAMMERT (BMI): Nicht zu Königen, aber zu Einreisebeschränkungen im Allgemeinen kann ich etwas sagen. Es gibt eine Positivliste der Staaten, für deren Angehörige die Einreisebeschränkungen nicht gelten. Diese Positivliste wurde angesichts der teilweisen Verbesserung der epidemiologischen Lage in verschiedenen Staaten im Sommer aufgesetzt. Diese Positivliste umfasst zurzeit Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand und Uruguay.

FRAGE: Der König soll sich angeblich auch Sorgen darum machen, dass er nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfe. Gibt es abgesehen von Corona eine Begründung, die man dafür anführen könnte, dass man ihn nicht hineinlassen würde?

LAMMERT: Ich kann jetzt nur von der Positivliste für Staaten, für die die Einreisebeschränkungen nicht gelten, sprechen.

FRAGE: Das würde im Rückschluss bedeuten: Solange Thailand nicht auf der Positivliste war, hätte er auch gar nicht einreisen können. ‑ Richtig? Das wäre dann ja so. Aber meiner Erinnerung nach läuft dieses Hin- und Herreisen zwischen Thailand und München doch schon länger.

LAMMERT: Zu den Reiseaktivitäten selbst kann ich nichts sagen. Aber in jedem Fall gelten die Quarantänebestimmungen. Dazu könnte vielleicht das BMG noch ausführen.

FRAGE: Es war die Frage, ob der König in Quarantäne muss. Bin ich falsch informiert, oder unterliegen Staatsoberhäupter in dieser Hinsicht überhaupt nicht den hoheitlichen Rechten?

LAMMERT: Für die Quarantänebestimmungen sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Dazu kann ich keine Ausführungen machen.

Inhaftierung einer Person mit deutscher und iranischer Staatsangehörigkeit in Iran

FRAGE: Frau Sasse, in der vergangenen Woche wurde eine Deutsch-Iranerin im Iran festgenommen. Auf welchem Stand ist die konsularische Betreuung, und was wissen Sie überhaupt über den Fall?

SASSE (AA): Der Fall ist uns selbstverständlich bekannt, und wir setzen uns für die Dame ein. Wir haben allerdings bisher noch keine offizielle Bestätigung der Inhaftierung erhalten und bemühen uns gegenüber den iranischen Behörden um Aufklärung des Falles und seiner Details.

Über die Details des Falles selbst, soweit sie uns bekannt sind, können wir wie immer aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nichts sagen.

Aufforderung Russlands an die NATO zum Verzicht auf die Stationierung landgestützter atomarer Kurz- und Mittelstreckenraketen

FRAGE: Eine Frage an Frau Sasse und Herrn Seibert: Russlands Präsident Vladimir Putin hat die NATO-Staaten zu einem Verzicht auf die Stationierung landgestützter atomarer Kurz- und Mittelstreckenraketen aufgerufen. Im Gegenzug wolle Moskau seine Mittelstreckenwaffen des Typs 9M729 nicht im europäischen Raum aufstellen, sagt Putin.

Wie bewertet die Bundesregierung diese Äußerung?

SASSE (AA): Uns sind diese Meldungen hinsichtlich des russischen Präsidenten bekannt. Das ist auch nicht neu. Russland hat bereits in der Vergangenheit mehrfach ein solches Moratorium oder den Verzicht angekündigt. NATO-Generalsekretär Stoltenberg hat sich unter anderem vergangenes Jahr dazu geäußert. Vor dem Hintergrund, dass es ja Russland selbst war, das aus dem INF-Vertrag ausgestiegen ist, hat NATO-Generalsekretär Stoltenberg diesen möglichen Verzicht für unglaubwürdig gehalten. Wir schließen uns dieser Einschätzung an.

Atomwaffenverbotsvertrag

FRAGE: Zum Thema Atomwaffen: Letzte Woche gab es dazu etwas Neues. Honduras hat als 50. Staat der UN den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen ratifiziert. Damit wird das UN-Atomwaffenverbot binnen 90 Tagen in Kraft treten, und Deutschland wird nicht Teil dieses Vertrages sein.

Zunächst eine Lernfrage: Ist das der erste internationale UN-Völkerrechtsvertrag, an dem Deutschland nicht teilnimmt?

Wann planen Sie, diesem Vertrag beizutreten und ihn zu ratifizieren?

SEIBERT (BReg): Ich denke, man muss einmal etwas Grundsätzliches dazu sagen, damit es auch bei denen, die uns jetzt zuhören, nicht zu Verwechslungen kommt.

Wir müssen zwischen dem Atomwaffensperrvertrag und dem Atomwaffenverbotsvertrag unterscheiden. Der Atomwaffensperrvertrag oder der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, wie er auch genannt wird, ist von den fünf Atommächten ‑ USA, Frankreich, China, Großbritannien und Sowjetunion ‑ initiiert worden und hat mittlerweile über 190 Vertragsstaaten. Der Kern dieses Atomwaffensperrvertrages ist es, dass die Nationen, die nicht im Besitz von Kernwaffen sind, auf deren Erwerb auch verzichten. Deutschland hat diesen Vertrag schon 1970 ratifiziert.

Der Atomwaffenverbotsvertrag, über den Sie und wir hier nun reden, hat zum Ziel, die Entwicklung, die Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung und den Einsatz von Kernwaffen zu verbieten.

Wir haben hier häufig unsere Haltung zur Situation nuklearer Bewaffnung dargestellt. Die Situation in der Welt zeichnet eben ein anderes Bild als der Atomwaffenverbotsvertrag. Wir dürfen nach unserer festen Überzeugung nicht die Augen davor verschließen, dass nukleare Waffen von einigen Staaten weiterhin als Mittel der militärischen Auseinandersetzung betrachtet werden. Solange das so ist und Deutschland und Europa davon auch bedroht sind, besteht aus unserer Sicht die Notwendigkeit zum Erhalt einer nuklearen Abschreckung vor. Diese leistet die NATO für uns. Die Bundesregierung steht unverändert und in vollem Umfang zur defensiv ausgerichteten Nuklearstrategie der NATO. Vor diesem Hintergrund ist Deutschland dem Atomwaffenverbotsvertrag nicht beigetreten.

FRAGE: Setzt sich die Regierung immer noch für eine atomwaffenfreie Welt ein? Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Seibert, dass auch Deutschland immer noch Atomwaffen als Mittel militärischer Auseinandersetzung sieht? Sie sind ja Teil der NATO, und die NATO sieht das ja auch so.

SEIBERT: Sie möchten jetzt, dass wir etwas wiederholen, was wir hier wirklich viele Male dargelegt haben, nämlich unsere Überzeugung, dass wir uns natürlich eine atomwaffenfreie Welt wünschen, wir aber auch die Realitäten sehen. Wir sehen, dass einige Staaten nukleare Waffen nach wie vor als ein Mittel der militärischen Auseinandersetzung betrachten und dass deswegen eine nukleare Abschreckung, wie die NATO sie gewährleistet, derzeit noch notwendig ist. Solange das so ist, hat Deutschland auch ein Interesse daran, an allen strategischen Diskussionen und Planungsprozessen innerhalb der NATO teilzunehmen. Das ist der Grund, warum wir dem Atomwaffenverbotsvertrag nicht beitreten, während wir dem Atomwaffensperrvertrag seit 50 Jahren angehören.

Fall Alexej Nawalny

FRAGE: Russlands Präsident Vladimir Putin hat nach eigener Darstellung Alexej Nawalny nach dessen Vergiftung selbst die Ausreise nach Deutschland ermöglicht. Er habe bei der Staatsanwaltschaft darum ersucht, den Weg für Nawalnys Behandlung freizumachen, obwohl es gegen den 44-Jährigen Beschränkungen wegen anhängiger Strafverfahren gebe. Ist das so richtig?

SEIBERT (BReg): Zunächst einmal können Sie sich an den Kreml wenden, um etwas bestätigt zu bekommen oder auch nicht.

Welche Schritte zu der Ausreise von Herrn Nawalny geführt haben, die für ihn, für sein Überleben, für seine Genesung, für seine Familie so wichtig war, das kann ich hier nicht kommentieren.

FRAGE: Generell zur Causa Nawalny: Könnte das Justizministerium uns ein Update geben, wie der Stand der mittlerweile, glaube ich, vier Rechtshilfeersuchen von russischer Seite an die deutschen Behörden bzw. die entsprechenden Staatsanwaltschaften ist?

LEBER (BMJV): Ich habe hier keinen neuen Stand gegenüber dem zu berichten, was meine Kollegen in der vorletzten Woche gesagt haben. Der Stand zu den vier Rechtshilfeersuchen ist unverändert.

ZUSATZFRAGE: Unverändert heißt, dass es bisher ‑ es sind ja mittlerweile Monate ‑ auf alle vier Rechtshilfeersuchen keine Reaktion von bundesdeutscher Seite gibt?

LEBER: Meine Kollegin hat dazu ja schon etwas ausgeführt. Zu den Inhalten der grenzüberschreitenden strafrechtlichen Zusammenarbeit können wir uns grundsätzlich nicht äußern.

Der Stand ist unverändert: Alle vier Ersuchen werden derzeit von der Berliner Landesjustiz bearbeitet.

ZUSATZFRAGE: Ich wollte nur wissen, ob es in irgendeiner Form eine Reaktion auf eines der vier Rechtshilfeersuchen gab?

LEBER: Wie gesagt: Zu den Inhalten kann ich hier nicht Stellung nehmen.

SEIBERT: Sie wurden alle vier an die Berliner Justiz weitergeleitet. Das wissen Sie. Darüber haben wir ja hier gesprochen.

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