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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 12.10.2020

12.10.2020 - Artikel

Teilnahme des Bundesaußenministers am Rat für Außenbeziehungen in Luxemburg

ADEBAHR (AA): Ich habe Ihnen drei Ankündigungen zu machen.

Die erste ist quasi eine Liveterminankündigung: Außenminister Maas ist in diesen Stunden in Luxemburg, wo der Rat für Außenbeziehungen seit 9 Uhr tagt. Die Tagesordnungspunkte dort sind der Normalisierungsprozess zwischen Serbien und Kosovo, zu dem der EU-Sonderbeauftragte Herr Lajčák über seine Bemühungen brieft, die Lage in Belarus, die Beziehungen der EU zu Russland auch im Lichte aktueller Ereignisse wie insbesondere der Vergiftung Alexej Nawalnys sowie das Engagement der EU in Lateinamerika und in der Karibik gerade vor dem Hintergrund der Coronakrise. Zudem wird es beim Arbeitsmittagessen darum gehen, welche Beiträge die Europäische Union zur Stärkung des Multilateralismus und der regelbasierten internationalen Ordnung leisten kann. Aktuell werden auch Armenien und Aserbaidschan, also der Konflikt um Bergkarabach, Thema sein. Sie sehen: eine volle Agenda.

Der Minister hat bereits einen Doorstep gemacht. Für 15 Uhr erwarten wir im Anschluss an den Rat ein Stake-out des Ministers, den Sie auch im Livestream auf Twitter bei uns verfolgen können.

Reise des Bundesaußenministers nach Zypern und Griechenland

ADEBAHR (AA): Dann habe ich Ihnen eine weitere Reiseankündigung zu machen. Außenminister Maas wird morgen nach Zypern und Griechenland reisen. Die Ankunft in Larnaka ist für die Mittagszeit geplant. Dort wird der Außenminister zu Gesprächen mit dem Präsidenten der Republik Zypern, Nikos Anastasiadis, und Außenminister Nikos Christodoulidis zusammentreffen. Nach dem Gespräch ist für ca. 14.45 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz vorgesehen, die Sie auf dem Instagram-Account des Auswärtigen Amtes im Livestream verfolgen können.

Im Anschluss daran wird der Außenminister nach Athen weiterreisen. Die Ankunft dort morgen Abend ist für ca. 18 Uhr vorgesehen. In Athen sind Gespräche mit dem griechischen Ministerpräsidenten Mitsotakis und Außenminister Nikos Dendias vorgesehen.

Die Gespräche auf dieser Reise ‑ das wird Sie nicht überraschen, wenn Sie das verfolgen ‑ drehen sich vor allem um die Lage im östlichen Mittelmeer.

[…]

FRAGE: Am Freitag gab es noch Berichte darüber, dass Herr Maas außer nach Athen und Nikosia auch nach Ankara fliegen würde. Was ist aus dieser Absicht geworden, und woran hängt es, dass er nicht dorthin fliegt?

ADEBAHR: Ich habe Ihnen für das Auswärtige Amt die Reiseankündigungen für die Stationen zu machen, die für diese Reise vorgesehen sind.

ZUSATZ: Ich will nur eine Bewertung, warum er nicht nach Ankara fliegt.

ADEBAHR: Der Minister hat sich dazu entschieden, in die beiden genannten Städte zu reisen, und das wird er tun.

Vorstellung eines Fahrplans für die innerlibyschen Friedensgespräche durch die Vereinten Nationen

ADEBAHR (AA): Zuletzt habe ich noch eine Äußerung des Auswärtigen Amtes zu Libyen zu machen. Die Vereinten Nationen haben am Samstag einen umfassenden und, wie wir finden, transparenten Fahrplan für die innerlibyschen Friedensgespräche vorgestellt. Wir begrüßen diesen ausdrücklich. Denn so werden aus unserer Sicht im Rahmen des Berliner Prozesses die Voraussetzungen für einen von Libyern für Libyen verhandelten Waffenstillstand, für die Verständigung, für eine neue, wiedervereinte Regierung sowie für nationale Parlaments -und Präsidentschaftswahlen geschaffen.

Wir rufen jetzt alle politischen Akteure in Libyen dazu auf, diesen Prozess als Chance zu begreifen, als Chance für eine selbstbestimmte politische Zukunft, und ihn konstruktiv zu unterstützen. Wir rufen alle internationalen Partner Libyens dazu auf, auf die libyschen Konfliktparteien positiv einzuwirken und die VN-Bemühungen zu unterstützen und sich dort zu engagieren. Denn aus unserer Sicht ist es die VN-Ägide, die den Rahmen für eine Einigung in Libyen und die notwendige Stabilität, die dort nötig ist und die wir alle uns für Libyen wünschen, setzt.

Deutschland unterstützt UNSMIL ‑ das ist die VN-Organisation ‑ weiterhin umfassend in allen ihren Bemühungen. Wir möchten an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich den Regierungen der Schweiz, Ägyptens und Tunesiens danken, die die bisherigen Gespräche, die zu diesem Ergebnis geführt haben, großzügig logistisch unterstützt haben.

Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan

FRAGE: Frau Adebahr, ich habe eine Frage zu dem Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan. Am Wochenende kam es dort zu massiven Verletzungen der Waffenruhe. Wie besorgt sind Sie über die Situation?

ADEBAHR (AA): Ich würde Sie gern auf die Erklärung verweisen, die wir dazu schon am Wochenende veröffentlicht haben. Wir begrüßen den humanitären Waffenstillstand, der durch die Gespräche in Moskau durch die Co-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe erreicht wurde. Umso größere Sorge bereitet es uns, dass wir im Verlaufe der letzten beiden Tage die jüngsten Verletzungen des humanitären Waffenstillstands sehen mussten.

Wir rufen nochmals beide Seiten wirklich eindringlich dazu auf, sich jetzt an diese Vereinbarung zu halten und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass man wieder in Verhandlungen einsteigen kann.

[…]

FRAGE: […] Zum Thema Armenien: Die Kanzlerin hat mit dem armenischen Ministerpräsidenten telefoniert. Sehen Sie eine besondere Vermittlungsrolle Deutschlands in diesem Konflikt? Die Frage geht auch an das Außenministerium.

SEIBERT (BReg): Zu Armenien und Aserbaidschan: Tatsächlich hat die Kanzlerin am Sonntag mit Ministerpräsident Paschinjan telefoniert, erneut telefoniert, so muss man sagen. Wir haben dazu eine kurze Pressemitteilung herausgegeben.

Es gibt ja eine Vermittlung. Es gab die Vermittlung einer humanitären Waffenruhe, die am Samstag in Moskau erfolgt ist und deren Ergebnis wir ausdrücklich begrüßen. Jetzt muss es darum gehen, dass diese Waffenruhe tatsächlich umgesetzt wird und dass es zeitnah danach den Gang zum Verhandlungstisch gibt.

In dem Zusammenhang nehmen wir die Berichte darüber, dass Kampfhandlungen andauern, natürlich mit großer Sorge zur Kenntnis. Auch dritte Staaten, die unmittelbar oder mittelbar in diesen Konflikt involviert sind, sollten deeskalierend wirken. Es kann keine militärische Lösung dieses Konflikts geben. Die Bundesregierung unterstützt die Suche nach einer diplomatischen Lösung. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

[…]

ADEBAHR: Zur Frage OSZE und Bergkarabach: Im Rahmen der OSZE gibt es die sogenannte Minsk-Gruppe. Dort sind die drei Co-Chairs, die Co-Vorsitzenden, Russland, Frankreich und die USA. Sie spielen sozusagen die Hauptrolle und waren ja auch maßgeblich daran beteiligt, den humanitären Waffenstillstand auszuhandeln. Daneben gibt es sechs permanente Mitglieder, unter anderem Deutschland. Als permanentes Mitglied dieser Gruppe haben wir natürlich eine aktive Rolle. Das ist keine besondere Rolle, aber wir haben eine aktive Rolle in dieser Gruppe und unterstützen das dadurch.

Lage in Belarus

FRAGE: Ich habe zwei Fragen zu Weißrussland. Frau Adebahr, setzt sich Herr Maas oder überhaupt die Bundesregierung dafür ein, die Person Herrn Lukaschenkos auf die Sanktionsliste zu setzen?

Herr Seibert, Sie haben hier mehrfach gefordert, dass die Machthaber in Weißrussland in Form einer Art runden Tisches auf die Opposition zugehen sollten. Nun hat Herr Lukaschenko Sie wahrscheinlich gehört und ist auf die Opposition zugegangen, und zwar im Gefängnis des KGB. Wie kommentieren Sie diese Aktion Herrn Lukaschenkos?

SEIBERT (BReg): Die Haltung der Bundesregierung ‑ das ist absolut richtig ‑ ist seit Wochen die folgende: Das Lukaschenko-Regime soll erstens jegliche Gewalt unterlassen, zweitens Gefangene freilassen und drittens tatsächlich einen Dialog mit der belarussischen Gesellschaft beginnen.

Das Thema des Dialogs bringt uns zu dem, was dort nun zu beobachten war. Allein schon der Umstand, dass dieses Treffen Lukaschenkos mit einigen inhaftierten Oppositionellen in einem Gefängnis stattfand, zeigt doch, dass man überhaupt nicht von einem offenen oder gleichberechtigten Dialog auf Augenhöhe sprechen kann.

Trotzdem ‑ das ist ja auch das Bewundernswerte ‑ lassen sich die Menschen in Belarus nicht entmutigen. Auch an diesem Wochenende hat der Wunsch nach Würde, nach Freiheit, nach politischer Veränderung wieder Hundertausende auf die Straße gebracht. Das war das zehnte Wochenende in Folge, an dem die Menschen friedlich demonstriert haben. Trotzdem gab es wieder zahlreiche Opfer von Einschüchterungen. Es gab brutale Gewalt, es gab Inhaftierungen durch die belarussischen Sicherheitsorgane.

Herr Lukaschenko muss also endlich die Zeichen der Zeit erkennen und in den längst überfälligen Dialog auf Augenhöhe mit dem belarussischen Volk eintreten, und solch ein Dialog ‑ das versteht sich, denke ich, von selbst ‑ kann nicht mit Gefangenen in einem Gefängnis stattfinden. Deswegen bleibt es bei unseren Kernforderungen.

ADEBAHR (AA): Was den Außenminister angeht, so hat er heute Morgen in Luxemburg gesagt: Wir müssen feststellen, dass seit der letzten Sitzung nichts besser geworden ist. Die Gewalt, die vom Lukaschenko-Regime ausgeübt wird, geht weiter. Es gibt nach wie vor Verhaftungen von friedliebenden Demonstranten. Ich habe vorgeschlagen, dass wir ein neues Sanktionspaket bereits auf den Weg bringen und dass zu den Personen, die dann sanktioniert werden sollen, auch Herr Lukaschenko gehört.

ZUSATZ: Das heißt, die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Herrn Lukaschenko auf die Sanktionsliste zu setzen.

ADEBAHR: So haben Sie den Außenminister heute in Luxemburg verstanden.

Ablehnung der Möglichkeit zu einer Rede des ehemaligen Generalsekretärs der OVCW vor dem UN-Sicherheitsrat zu einem mutmaßlichen Giftgasangriff in Syrien

FRAGE: Vergangene Woche hatte Deutschland zusammen mit den P3, also mit den USA, Großbritannien und Frankreich, die geplante Rede des ersten Generalsekretärs der OPCW, José Bustani, vor dem UN-Sicherheitsrat verhindert. Herr Bustani sollte vor dem UN-Sicherheitsrat eine Rede zu den OPCW-Untersuchungen in Duma und dem umstrittenen Abschlussbericht halten.

Aus welchen Beweggründen hat sich Deutschland dafür interessiert, diese Rede zu blockieren?

ADEBAHR (AA): Ich glaube, das ist eine Behauptung, die ich nicht für belegt halte. Insofern würde ich dazu gern etwas nachreichen.

ZUSATZ: Das alles ist ja protokolliert. Man kann es sich auch im UN-Livestream ansehen. Ich gehe schon davon aus, dass das Auswärtige Amt darüber informiert ist, wenn Ihr eigener UN-Vertreter im UN-Sicherheitsrat entsprechend argumentiert. Deswegen nehme ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht ab, dass Sie das nachliefern müssen und würde gern jetzt eine Stellungnahme dazu haben.

ADEBAHR: Ich würde mich gern über den von Ihnen aufgeworfenen Grundsachverhalt informieren. Ich bin mir ganz sicher, dass es viele Livestreams gibt. Vielleicht ist die Frage, was sie darstellen, eines genauen Hinschauens durch das Auswärtige Amt wert. Dann würde ich mich gegebenenfalls melden.

[…]

ADEBAHR: Ich hätte eine Nachlieferung zur Frage von Herrn Warweg: Der Herr, von dem Sie sprechen, ist ja ein ehemaliges Mitglied der OVCW und hat diese bereits 2002 verlassen. Es war beantragt worden, dass er als Briefer des Sicherheitsrates zum Tagesordnungspunkt der Situation im Nahen Osten und in Syrien sowie der Fortschritte bei der Beendigung des syrischen Chemiewaffenprogramms sprechen sollte ‑ also nicht zum Thema Nawalny, wie Sie gerade sagten. Dieses Briefing durch den Herrn Bustani wurde von vielen Ländern im Sicherheitsrat ‑ Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten ‑ abgelehnt, da uns nicht ersichtlich war, wie Herr Bustani zur Aufklärung dieses oben genannten Syrien-Sachverhalts hätte beitragen können. Der Sicherheitsrat verabschiedete Resolution 2118, deren Implementierung Gegenstand der Sitzung am 27. September 2013 war. Ebenso trat Syrien erst im September 2013 der Chemiewaffenkonvention bei, sodass die OVCW erst seit diesem Zeitpunkt berufen ist, das syrische Chemiewaffenprogramm und seine Beendigung zu überwachen. Herr Bustani hatte die OVCW, wie schon geschildert, bereits 2002 verlassen, sodass aus unserer Sicht leider nicht ersichtlich war, was ein Briefing für diesen Sachverhalt wirklich an Sachverhaltsaufklärung gebracht hätte.

Rüstungsexporte nach Ägypten

FRAGE: An das Bundeswirtschaftsministerium: Frau Baron, es gab heute ja Pressemeldungen, wonach dieses Jahr Rüstungsexporte nach Ägypten im Werte von mehr als 580 Millionen Euro getätigt worden seien. Können Sie diese Zahl bestätigen?

Frau Adebahr, wie vereinbar sind diese Rüstungsexport in Länder wie Ägypten, die massiv Menschenrechte verletzen und auch in Kriegsgebieten wie dem Jemen und Libyen aktiv sind?

BARON (BMWi): Vielen Dank. Die Zahlen finden Sie in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 589 aus dem September, die auch auf unserer Webseite veröffentlicht wurde. Darin nehmen wir Stellung zur Ausführung von Rüstungsexporten in den ersten neun Monaten dieses Jahres. Diese Rüstungsexporte haben einen Wert von 4,1 Milliarden Euro. Das ist ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, in dem der Wert bei 6,3 Milliarden Euro lag. In der Antwort sind auch die Hauptempfängerländer aufgeführt. Wie immer gilt: Schwankungen in den Rüstungsexportzahlen sind normal, denn sie hängen natürlich vom jeweiligen Rüstungsgut ab und davon, ob das gerade einen hohen Wert hat oder nicht. Deshalb ist der Wert als solcher kein tauglicher Gradmesser.

Im Übrigen gelten hier die Grundsätze der Rüstungsexportgenehmigungen, die wir hier oft beschrieben haben. Wir verfolgen eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportkontrollpolitik, die an außenwirtschaftlichen Grundsätzen wie beispielsweise der Situation der Menschenrechte orientiert ist.

ADEBAHR (AA): Dem kann ich nur beipflichten. Natürlich ist es so, dass wir die Menschenrechtslage in Ägypten beobachten und auch mit der ägyptischen Regierung die Frage von bürgerlichen Freiheiten und Menschenrechten sowie vor allen Dingen auch von dem Recht auf freie Meinungsäußerung regelmäßig thematisieren und in Gesprächen ansprechen.

Was die internationalen Konflikte angeht, die Sie genannt haben, so rufen wir Ägypten auf, sich dazu konstruktiv einzubringen. In den letzten Wochen ist beispielsweise die Situation in Libyen ein weiteres Thema, das wir besprechen. Wir rufen alle dazu auf, die VN-Prozesse, die es diesbezüglich gibt, zu unterstützen, und das gilt natürlich auch für Ägypten.

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