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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 02.10.2020

02.10.2020 - Artikel

Termine der Bundeskanzlerin (Empfang der belarussischen Präsidentschaftskandidatin)

DEMMER (BReg): […] Am Dienstag, den 6. Oktober, wird die Bundeskanzlerin um 15 Uhr die belarussische Präsidentschaftskandidatin Swetlana Tichanowskaja im Bundeskanzleramt empfangen. Im Mittelpunkt dieses Gesprächs wird die derzeitige Situation in Belarus nach der Präsidentschaftswahl vom 9. August stehen.

[…]

FRAGE: Wird es nach dem Treffen mit Herrn Barnier und Frau Tichanowskaja Pressekonferenzen oder ‑statements geben?

DEMMER: Nach dem Treffen mit Herrn Barnier gibt es keine Presseunterrichtung ‑ das ist kein presseöffentlicher Termin ‑ und nach dem Treffen mit Frau Tichanowskaja, soweit ich weiß, auch nicht. Sollte sich das ändern, halten wir Sie auf dem Laufenden.

SASSE (AA): Ich kann dazu ergänzen, dass auch der Außenminister Herrn Barnier und Frau Tichanowskaja treffen wird, am Montag Herrn Barnier. Im Anschluss an den Termin wird es von beiden Statements geben. Das Treffen mit Frau Tichanowskaja wird am Mittwochmorgen sein.

FRAGE: Welchen protokollarischen Status hat Frau Tichanowskaja bei diesen Gesprächen?

DEMMER: Sie ist die Präsidentschaftskandidatin.

Präsidentschaftswahl in den USA, Wahlbeobachtung bei US-Wahlen

FRAGE: Zum Thema US-Wahl würde mich vom AA, gegebenenfalls von Frau Demmer, interessieren, ob deutsche Wahlbeobachter bei der Wahl vor Ort sein werden bzw. ob die OECD oder die EU Wahlbeobachter schickt; denn es ist ja davon auszugehen, dass es dort Manipulationsversuche geben wird. In Bundesstaaten gibt es sie in Bezug auf die Briefwahl schon. Was planen Sie?

SASSE (AA): Ohne auf Ihre Unterstellung in der Frage einzugehen, möchte ich darauf verweisen, dass sich Herr Seibert und ich uns bereits am Mittwoch zu dem Thema US-Wahlen eingelassen haben. Darüber hinaus können wir im Moment nichts sagen.

ZUSATZFRAGE: Was haben Sie denn zur Wahlbeobachtung gesagt?

SASSE: Die Aussage, die wir am Mittwoch zu den US-Wahlen getätigt haben, steht weiterhin.

ZUSATZFRAGE: Können Sie mir sagen, was Sie zu dem Thema Wahlbeobachtung gesagt haben?

SASSE: Wie gesagt, die Aussage von Mittwoch zu den US-Wahlen ‑ ‑ ‑

ZUSATZFRAGE: Was haben Sie da gesagt zur Wahlbeobachtung?

SASSE: Die Aussage steht für sich.

ZUSATZFRAGE: Was haben Sie da gesagt?

DETJEN (Vorsitz): Keine Auskunft dazu. Wir haben es im Protokoll.

DEMMER (BReg): Genau, darauf würde ich jetzt auch hinweisen wollen. Es ist ja nicht so, dass es keine Auskunft gegeben hat, sondern es ist im Protokoll nachzulesen.

DETJEN: Genau, das war der Hinweis: Im Protokoll ist es nachzulesen. Ich kann jetzt auch nicht aus dem Kopf nachvollziehen, ob da die Frage zu Wahlbeobachtern beantwortet war.

[…]

SASSE: Ich möchte an dieser Stelle noch einmal kurz auf das Thema US-Wahlen zurückkommen, weil Herr Jung zum Thema Wahlbeobachtung gern eine Antwort hätte: Wir hatten am Mittwoch das Thema US-Wahlen diskutiert. Ganz präzise zum Thema Wahlbeobachtung kann ich jetzt noch ergänzen, dass wir von der US-Seite die Einladung zur Wahlbeobachtung bekommen haben. Deutschland wird sich an dieser Wahlbeobachtung beteiligen. Der ganze Prozess wird über ODIHR und die OSZE laufen. Bei Detailfragen müssten Sie sich also an die beiden Organisationen wenden.

Vorschlag der Bundesregierung zur EU-weiten Einstufung der Hisbollah als Terrororganisation

FRAGE: An das Auswärtige Amt bzw. das Bundesinnenministerium: Der „SPIEGEL“ hat gestern gemeldet, dass Deutschland die libanesische Gruppe Hisbollah auf die EU-Terrorliste setzen möchte. Können Sie diesen Bericht bestätigen?

ALTER (BMI): Das ist zutreffend, das ist die Position des Bundesinnenministeriums. Wie Sie wissen, ist der militärische Arm der Hisbollah bereits seit 2013 auf der EU-Terrorliste gelistet. Die Bundesregierung hat gegen die Organisation ein Betätigungsverbot erlassen, und nach Ansicht des Bundesinnenministeriums ist die Gesamtorganisation auf die EU-Terrorliste aufzunehmen. Das ist aber ein Prozess, der europäisch abgestimmt erfolgt und insofern nicht durch die Bundesregierung allein entschieden werden kann.

ZUSATZFRAGE: An das Auswärtige Amt: Was für Konsequenzen würde das für die deutsche Beziehung zum Libanon haben? Hisbollah ist ja ein Teil der Regierung. Wird man jetzt versuchen, die libanesische Regierung zu isolieren? Was würde das konkret für Konsequenzen haben?

SASSE (BMI): Wie Herr Alter schon ausgeführt hat, haben wir mit dem Betätigungsverbot aus der Vergangenheit und mit dem Vorschlag, Hisbollah auf EU-Ebene ebenfalls zu listen, bereits ein Zeichen gesetzt. Jetzt müssen wir abwarten, ob sich auf EU-Ebene der nötige Konsens dafür findet, und dann werden wir weitersehen, was die Auswirkungen sind.

ZUSATZFRAGE: Bis jetzt war ja immer Frankreich dagegen. Haben Sie irgendwelche Signale von Paris erhalten, dass Frankreich jetzt seine Position lockern wird, was ein europaweites Verbot angeht?

SASSE: Wir sind zum Thema Hisbollah-Listung auf EU-Ebene mit allen unseren EU-Partnern im Gespräch, einschließlich Frankreich.

Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan

FRAGE: Zum Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan: Schon am Mittwoch war ja der völkerrechtliche Status ein Thema. Der herrschende völkerrechtliche Status von Bergkarabach ist ja, dass es zu Aserbaidschan gehört. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung, und warum hat sie diese Frage nicht schon am Mittwoch beantwortet?

SASS (AA)E: Sie haben Recht, die Frage nach dem Status wurde am Mittwoch bereits gestellt. Ich kann Ihnen sagen, dass seit dem Krieg um Bergkarabach zwischen 1992 und 1994 das mehrheitlich von Armeniern bewohnte Bergkarabach und sieben umliegende Provinzen Aserbaidschans unter armenischer Kontrolle stehen. Das ist die aktuelle Sachlage.

Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich um einen zwischenstaatlichen Konflikt. Die Bundesregierung setzt sich für eine friedliche Lösung dieses Konflikts ein und unterstützt die entsprechenden internationalen Vermittlungsbemühungen, auf die wir auch bereits am Mittwoch eingegangen sind.

ZUSATZ: Ich habe jetzt nicht verstanden, ob Sie Bergkarabach zu Aserbaidschan zählen, wie es das Völkerrecht tut.

SASSE: Es handelt sich, wie gesagt, um einen zwischenstaatlichen Konflikt.

ZUSATZFRAGE: Ja. Aber dort gibt es ja besetzte Zonen, und die Zonen gehören zu einem der Länder. Völkerrechtlich gehört Bergkarabach zu Aserbaidschan. Teilen Sie diese Auffassung?

SASSE: Es ist so, dass es sich bei dem Konflikt um Bergkarabach um einen zwischenstaatlichen Konflikt handelt und wir uns für eine friedliche Lösung dieses Konflikts einschließlich der entsprechenden internationalen Vermittlungsbemühungen einsetzen.

FRAGE: Gehört die Konfliktregion Bergkarabach völkerrechtlich zum Staatsgebiet der Konfliktpartei Armenien?

SASSE: Es bleibt bei meiner bisherigen Antwort. Ich weiß, dass sie Sie nicht zufriedenstellt. Aber es ist so, dass der Status von Bergkarabach zwischen den beiden Ländern umstritten ist. Was diesen zwischenstaatlichen Konflikt angeht, bemühen wir uns um eine Lösung, und es gibt dazu internationale Vermittlungsbemühungen.

ZUSATZFRAGE: Das haben sie mehrfach ausgeführt. Dass der Status von Bergkarabach umstritten ist, ist unübersehbar. Die Frage ist ja: Gehört für die Bundesregierung die Region Bergkarabach nach völkerrechtlicher Einschätzung derzeit zum Staatsgebiet von Aserbaidschan? Das ist einfach eine Frage nach Ihrer völkerrechtlichen Einschätzung, und Sie vermeiden die ganze Zeit eine Antwort darauf. Warum?

SASSE: Ich vermeide keine Antwort. Ich habe Ihnen eine Antwort gegeben, und die Antwort ist, dass es sich bei dem Konflikt über den Status von Bergkarabach um einen zwischenstaatlichen Konflikt handelt, einen Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan, und dass wir uns in diesem Konflikt um Vermittlung bemühen.

FRAGE: Also sollen Armenien und Aserbaidschan das jetzt ausfechten, und wer auch immer gewinnt, zu dem gehört Bergkarabach dann, sagen Sie.

SASSE: Diese Aussage unterstütze ich natürlich nicht. Es geht darum, wie ich schon geschildert habe, dass wir schon mehrfach zum Ausdruck gebracht haben, mit wie viel Sorge uns dieser Konflikt und die heftigen Kämpfe erfüllen. Natürlich ‑ auch das haben wir am Mittwoch ausgeführt ‑ unterstützen wir die Vermittlungsbemühungen. Wir drängen darauf, dass es im Rahmen der OSZE-Minsk-Gruppe zu einer Lösung des Konflikts kommt.

ZUSATZFRAGE: Frau Demmer, warum drückt sich die Bundesregierung davor, sich öffentlich über den völkerrechtlichen Status von Bergkarabach zu äußern? Wissen Sie das?

DEMMER (BReg): Auch ich mache mir Ihre Interpretation des vorliegenden Sachverhalts ‑ „drücken“ ‑ nicht zu eigen und habe den Ausführungen der Kollegin Sasse nichts hinzuzufügen.

Videokonferenz zu Libyen

FRAGE: Frau Sasse, zu der Libyen-Konferenz am Montag: Können Sie schon sagen, welche Länder dort vertreten sein werden? Werden es dieselben Länder sein, die auch schon bei der Berliner Konferenz im Januar dabei waren, oder werden einige dieser Länder nicht dabei sein?

Wird es eine Erklärung dieser Konferenz geben? Ist vielleicht auch eine Pressekonferenz dazu geplant, obwohl die Konferenz ja online stattfinden wird?

SASSE (AA): Vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen zur Libyen-Konferenz, ergänzend zu dem, was ich am Mittwoch dazu schon ausgeführt habe, sagen, dass das sogenannte erweiterte Berliner Format zur Konferenz eingeladen wurde, das heißt konkret, die Teilnehmer des Berliner Prozesses, aber auch diejenigen, die sich im Rahmen des internationalen Follow-up Committees eingebracht haben. Zu diesen gehören beispielsweise die Schweiz und die Niederlande. Außerdem sind mit Niger, Sudan und Tschad drei bedeutende Nachbarstaaten von Libyen eingeladen. Mit der Hinzunahme dieser drei Staaten haben wir auf der Konferenz am Montag alle Nachbarstaaten Libyens an Bord.

Auf Ihre Frage zu presseöffentlichen Statements und Veranstaltungen am Montag im Rahmen der Konferenz oder am Rande der Konferenz kann ich Ihnen sagen, dass wir dazu möglicherweise getrennt einladen werden. Es wird aber auf jeden Fall ein „chair statement“ geben.

Sicherheitslage im Irak

FRAGE: Frau Sasse, eine Frage zur Situation im Irak: Die US-Regierung hat ja gedroht, dass sie ihre Botschaft in Bagdad schließen würde, nachdem es vermehrt Angriffe auf US-Truppen im Irak gab. Wie besorgt sind Sie über die Situation im Irak, und wie bewerten Sie die Situation?

SASSE (AA): Wir nehmen natürlich die Sicherheitslage im Irak sehr ernst. Wir sind dazu auch in regelmäßigem Austausch mit der amerikanischen Seite. Die Sicherheitslage im Irak gibt großen Anlass zur Sorge. Es gibt regelmäßig Angriffe auf die Grüne Zone in Bagdad, auf den Flughafen und auch auf Konvois der internationalen Anti-IS-Koalition. Auch wir haben deswegen in der Vergangenheit wiederholt auf die Verantwortung der irakischen Regierung hingewiesen, den Schutz diplomatischer Missionen und der internationalen Militärpräsenz zu gewährleisten.

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