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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 25.09.2020

25.09.2020 - Artikel

Covid-19: Reisewarnungen

FRAGE: Meine Frage richtet sich vermutlich an das Auswärtige Amt, eventuell auch an Sie, Herr Kautz. Es geht um das Thema Reisewarnungen, wie diese nun genau entstehen und wie differenziert sie sein sollen. Die Reiseverbände kritisieren, dass das relativ undifferenziert geschehen würde, dass zum Teil Regionen benannt würden, in denen so gut wie keine Coronafälle auftreten. Als Beispiel wird Lanzarote genannt, aber auch Lyon in Frankreich und die Region Auvergne. Was halten Sie von dieser Kritik? Wie genau und wie ausdifferenziert sollen diese Reisewarnungen tatsächlich sein?

ADEBAHR (AA): Ich kann Ihnen gerne noch einmal erläutern, wie unsere Reiserwarnungen entstehen und wie die Beratungen zwischen den beteiligten Ressorts innerhalb der Bundesregierung sind.

Unser wichtigstes Grundkriterium für das Aussprechen einer Reisewarnung ist die Frage: 50 oder mehr Fälle pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen. Wichtig für die Beurteilung, ob diese Grenze überschritten wird, die wir in der Bundesrepublik Deutschland haben und die sich auch europäisch durchgesetzt hat, ist, ob stabile Trends sichtbar sind, ob also die Zahlen in der Perspektive hinauf- oder heruntergehen. Dieser Sieben-Tage-Trend, den wir dabei zugrunde legen, ist deshalb wichtig, um ein ganz kurzfristiges Schwanken auszuschließen und nicht etwa eine Reisewarnung auszusprechen, wenn es nur ein ganz kleiner Peak gewesen ist. Deswegen betrachten wir die Zahl 50 Fälle oder mehr pro 100 000 Einwohner in der Regel über eine Woche. Das ist auch die Zahl, die das RKI seiner Beurteilung, ob es ein Gebiet als Risikogebiet einstuft, zugrunde legt.

Bei der Bewertung, ob eine Reisewarnung ausgesprochen wird, ist das Gesamtbild der Umstände vor Ort entscheidend. Auch ist entscheidend, welche Maßnahmen in dem entsprechenden Land getroffen werden, wie es damit umgeht und wie wir auf diesen Sieben-Tage-Trend blicken.

Welche Zahlen legen wir zugrunde? Das sind nicht irgendwelche Zahlen ‑ und wir suchen sie uns auch nicht aus ‑, sondern wir schauen auf die Zahlen des European Center for Disease Prevention and Control und der WHO. Mit den Zahlen, die dort offiziell für alle einsehbar sind, arbeiten wir und legen sie unserer Entscheidung zugrunde.

Wir verfolgen im Moment einen Ansatz der möglichen Regionalisierung. Das heißt, um wirklich nur Reisewarnungen dort auszusprechen, wo sie aus unserer Sicht hingehören, weil dieser Sieben-Tage-Trend konstant negativ ist, konzentrieren wir uns darauf, einzelne Regionen, Gespanschaften, Oblasten oder Kantone ‑ das sind die entsprechenden Bezeichnungen ‑ in den Blick zu nehmen und nicht pauschal ganze Länder mit einer Reisewarnung zu versehen, wenn es nur einzelne Regionen betrifft. Diesen Ansatz der Regionalisierung verfolgen wir im Moment in einer Reihe von europäischen Ländern.

Wie Sie sehen, beobachten wir die grundsätzliche Steigerung der Infektionszahlen in Europa mit Sorge. Wir mussten in den vergangenen Tagen und Wochen ja auch weitere Reisewarnungen aussprechen. Warum? Weil die Zahlen der WHO und des Center for Disease Prevention and Control entsprechend sind und weil das RKI diese Gebiete als Risikogebiete eingestuft hat. Wir beobachten natürlich die Lage mit dem Gesundheitsministerium und mit anderen beteiligten Ministerien stetig weiter.

ZUSATZFRAGE: Sie haben die Regionalisierung erwähnt. Die Reiseverbände kritisieren aber gerade, dass diese Regionalisierung überhaupt nicht differenziert sei. Ich habe ja gerade schon Beispiele genannt. Es wird auch noch das Beispiel Österreich/Vorarlberg genannt. Im Kleinwalsertal gibt es wohl sehr, sehr wenige Fälle, in Vorarlberg relativ viele, und trotzdem wird darauf kein Bezug genommen.

ADEBAHR: Mir liegt jetzt nichts daran, Pingpong in Bezug auf Kritik zu spielen. Wir schauen auf öffentlich verfügbare Zahlen für einzelne Regionen. Das sind die Größen der Bezirke, die auch gemeldet werden. Dort schauen wir auf die Zahlen der WHO und auf die europäischen Zahlen und richten uns danach aus.

Treffen der Allianz für den Multilateralismus

ADEBAHR (AA): Ich möchte Ihnen gern ankündigen, dass Außenminister Maas heute ein Treffen der Allianz für den Multilateralismus abhalten wird und dazu gemeinsam mit seinem französischen Kollegen zu einem virtuellen Treffen einlädt.

Heute Nachmittag werden an dem Treffen ca. 50 Außenministerinnen und Außenminister teilnehmen. Es wird um vier Themen gehen: Gesundheit, Klima, Digitalisierung und Gleichstellung.

Die Allianz für den Multilateralismus ist ein Forum, das wir mit anderen Staaten ins Leben gerufen haben, um eine regelbasierte internationale Ordnung zu verteidigen und auszubauen und, wo es nötig ist, Reformen und Ideen beizusteuern.

Das Ganze findet im Rahmen der Generalversammlungswoche der Vereinten Nationen in New York statt. Das virtuelle Treffen der über 50 Außenminister beginnt heute um 16 Uhr. Sie können das auf der Internetseite der Allianz live verfolgen.

FRAGE: Wer sind denn da die prominenten Vertreter? Sind die Amerikaner dabei? Was ist mit den Chinesen, Brasilianer und Israelis?

ADEBAHR: Wer heute wirklich dabei ist, das geben wir nachher noch heraus. Wir erwarten unter anderem die Außenminister aus Frankreich, Indien, Kenia, Südkorea und Mexiko. Das sind diejenigen, die ich jetzt hier auf der Pfanne habe. Aber das reichen wir nach.

ZUSATZFRAGE: Wurden die Amerikaner und die Chinesen eingeladen?

ADEBAHR: Auch das müsste ich Ihnen nachreichen.

Vielleicht grundsätzlich gesagt: Die Allianz richtet sich ja an Staaten, mit denen wir seit mittlerweile zwei Jahren zusammenarbeiten und schon einiges an Projekten gestemmt haben. In der multilateralen Zusammenarbeit erhoffen wir uns wirkliche Fortschritte.

Das sind immer wechselnde Formate, auch zwischen den einzelnen Projekten. Insofern ist der einmal der eine dabei, der andere nicht. Es gibt auch eine “core group”. Wie sich das heute genau zusammensetzt, das muss ich nachreichen.

Demonstrationen in Ägypten

FRAGE: Frau Adebahr, in Ägypten kam es gestern zu Antiregierungsprotesten. Gibt es dazu schon eine Stellungnahme aus Ihrem Haus?

ADEBAHR (AA): Das muss ich Ihnen nachreichen.

Situation in Gaza

FRAGE: Frau Adebahr, der Bundesaußenminister hat sich gestern in einer Videokonferenz mit seinem französischen, jordanischen und ägyptischen Amtskollegen wiederholt für eine Zweistaatenlösung ausgesprochen, u. a. auch für einen lebensfähigen palästinensischen Staat. Nun sagen ja viele UN-Experten, dass die Situation, speziell in Gaza, für die Palästinenser nicht mehr lebenswürdig ist. Würde sich die Bundesregierung für eine Aufhebung der israelischen Blockade in Gaza aussprechen?

ADEBAHR (AA): Die Bundesregierung setzt sich unter anderem für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in Gaza ein. Ich glaube, das ist ein humanitäres Anliegen, das wir haben. Wir setzen uns grundsätzlich dafür ein, dass es für die Palästinenser ‑ und das ist mit ihnen zu besprechen und auch von ihnen darzulegen ‑ einen solchen Staat gibt, wie Sie ihn gerade beschrieben haben.

Für die Frage, wie man da am besten hinkommt ‑ das hat der Bundesaußenminister auch oft gesagt ‑, braucht es auch direkte Gespräche zwischen den Parteien und eine verhandelte Lösung. Dieses Ergebnis wäre dann auch für das Ergebnis zugrunde zu legen, das wir alle wollen, nämlich dass eine Zweistaatenlösung realisiert werden kann.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, Sie sind momentan explizit gegen eine Aufhebung der Blockade?

ADEBAHR: Ich habe Ihre Wortwahl jetzt nicht aufgegriffen. Wir sind dafür, die Lebensbedingungen der Menschen in Gaza zu verbessern, und wir sind dafür, uns auf den Weg zu einer Zweistaatenlösung zu begeben.

FRAGE: Gaza gilt ja völkerrechtlich nach wie vor als von Israel besetzt. Setzt sich denn die Bundesregierung auch für ein Ende der Besatzung Gazas ein?

ADEBAHR: Ich glaube, ich habe zum Thema Gaza jetzt eine Antwort gegeben und möchte es dabei belassen.

ZUSATZFRAGE: Das haben Sie dem Kollegen von Al Jazeera geantwortet.

Aber meine Frage war ja, ob die Bundesregierung Maßnahmen oder Initiativen gegen die Besatzung Gazas durch Israel ergreift?

ADEBAHR: Das ist eine Frage zur Position der Bundesregierung zu Gaza. Ich glaube, das habe ich grundsätzlich beantwortet.

Fall Alexej Nawalny

FRAGE: Wann möchte die Bundesregierung auf die Aufforderung Russlands, der russischen Regierung Beweismaterialien und Informationen im Fall Alexej Nawalnys zu übergeben, reagieren? Die russische Vertretung bei der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen hat bei den deutschen Kollegen eine entsprechende Note eingereicht. Wie und wann wollen Sie darauf reagieren? ‑ Die Frage geht an Frau Fietz und an das Auswärtige Amt, in dem Fall also an Frau Adebahr.

FIETZ (BReg): Ich kann Ihnen an der Stelle bestätigen, dass die deutsche Vertretung bei der OVCW gestern eine russische Note zum Fall der Vergiftung Alexej Nawalnys erhalten hat. Sie wird diese Note gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Chemiewaffenübereinkommens, die dafür eine Zehntagesfrist vorsehen, beantworten.

Aber lassen Sie mich noch einmal wiederholen, was wir hier bereits in der Vergangenheit mehrfach gesagt haben. Schon jetzt verfügt Russland über alles Notwendige, um selbst Ermittlungen durchführen zu können. Zudem haben Untersuchungen des Speziallabors der Bundeswehr den zweifelsfreien Nachweis eines chemischen Nervenkampfstoffes der Nowitschokgruppe erbracht. Die Analyse eigener Proben durch Speziallabore in Frankreich und Schweden bestätigen den deutschen Nachweis. Auch die OVCW hat Proben genommen.

ADEBAHR (AA): Zum Thema der OVCW kann ich vielleicht noch ergänzen. Wir haben dort das Verfahren nach Artikel VIII Absatz 38 Buchstabe e eingeleitet und damit die technische Unterstützung der OVCW angefordert.

Warum haben wir die OVCW eingeschaltet? ‑ Weil sie die zuständige internationale Organisation ist und es sich hier um einen internationalen und keinen bilateralen Fall handelt. Denn die Nutzung des chemischen Nervenkampfstoffes ist eine Verletzung des CWÜ. In der OVCW gibt es verschiedene Verfahren; wir haben den Weg nach Artikel VIII gewählt, weil es kein bilaterales Verfahren sein soll, sondern ein internationales Verfahren ist. Im Übrigen würde zum Beispiel auch Russland der Weg freistehen, auch dieses Verfahren zu wählen.

Am 2. September, also unmittelbar nach dem Nachweis und in Ergänzung zu den Dingen, die Frau Fietz gesagt hat, haben wir Russland auch schon über unsere Haltung in Kenntnis gesetzt.

Wie schon gesagt, werden wir die eingegangene Note jetzt CWÜ-konform beantworten.

FRAGE: Angesichts der hohen Kontaminität von Nowitschok interessiert mich, wieso die Bundesregierung bzw. die Bundesrepublik bisher darauf verzichtet hat, die engen Begleiter von Herrn Nawalny und insbesondere auch das Ärzte- und Pilotenteam des Charterflugs von Omsk nach Berlin auf Nowitschok zu testen. Die Frage richtet sich an Frau Fietz und vielleicht auch an Herrn Collatz als indirekten Vertreter des Bundeswehrlabors.

FIETZ: Ich kann Ihnen dazu keine Angaben machen. Denn es besteht überhaupt keine Notwendigkeit, in diesem Verfahren andere Schritte einzuleiten als die, die eingeleitet worden sind.

COLLATZ (BMVg): Zur Beteiligung der Bundeswehr an dem ganzen Verfahren gibt es keine neuen Fakten hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE: Eine Nachfrage an das Gesundheitsministerium; das kann man vielleicht direkt von dort beantworten: Nowitschok gilt als hochkontaminierend. Gibt es in irgendeiner Form eine Art von Protokoll ‑ man weiß, dass es einen Nowitschokfall in Deutschland gibt ‑, das vorsieht, dass die nähere Umgebung des mutmaßlich Betroffenen ebenfalls auf Nowitschok getestet wird?

ZURUF KAUTZ (BMG): (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

ADEBAHR: Wenn ich vielleicht noch etwas sagen darf: Ich denke, die Frage, wer wann wie und worauf untersucht wird, ist eine Frage, die Ärzte zu klären haben und die sie sicherlich klären würden oder gegebenenfalls schon geklärt haben. Ich denke, Herr Nawalny war in den Händen der Charité in einem hochgradig erfahrenen und hervorragenden Ärzteteam unterwegs. Insofern ist die Frage, wer ärztlich wie betreut wird, keine Frage, die die Ministerien hier beantworten könnten. Das wäre meine Einschätzung.

ZURUF KAUTZ: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

ZURUF: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. WEFERS: Moment! Ich habe jetzt ein Saalmikrofon an. Dann muss ich erst wieder zurückschalten, wenn Sie noch etwas fragen wollen.

ZUSATZFRAGE: Vielleicht noch einmal zum grundsätzlichen Verständnis: Wie erklären denn zum Beispiel die Ärzte des Bundeswehrlabors die Tatsache, dass es trotz der bereits erwähnten hohen Kontaminität des Nervenkampfstoffs außer Herrn Nawalny keine einzige bekannte Person mit Symptomen gibt?

COLLATZ: (akustisch unverständlich)

VORS. WEFERS: (akustisch unverständlich) Fragen Sie, wie die Ärzte das erklären? Aber Sie fragen die Bundesregierung!

ZUSATZ: Aber die Bundesregierung hat entsprechende Vorwürfe formuliert. Daraus ergeben sich natürlich auch gewisse Fragen für atypische Symptome bei den mutmaßlich ‑ ‑

VORS. WEFERS: Ich wollte nur sicherstellen, dass Sie in der richtigen Pressekonferenz sitzen!

ZUSATZ: ‑ Betroffenen. Dazu wollte ich nur wissen, ob das auch die Bundesregierung erfasst.

ADEBAHR: Sie haben jetzt von Vorwürfen gesprochen. Ich weiß nicht, welche Sie meinen. Auskunft zu Gesundheitsdaten geben, denke ich, die Ärzte. Derjenige, der vergiftet wurde, war ja nun einmal Herr Nawalny. Aber ansonsten ist das, denke ich, eine Frage, die Sie an Ärzte oder Kliniken richten müssten. Diese unterliegen, worauf das Gesundheitsministerium aufmerksam gemacht hat, der Schweigepflicht. Das ist keine Frage, die von dieser Bank aus beantwortet werden kann.

FRAGE: Das Team Nawalny hat ja nun selbst mitgeteilt, er halte sich in Deutschland auf. Gilt Herr Nawalny für die Bundesregierung als eine potenziell gefährdete Person? Gibt es für ihn Maßnahmen des Personenschutzes im engeren oder weiteren Sinne?

ADEBAHR: Ich denke, diese Frage hat Herr Seibert am Mittwoch schon beantwortet.

FIETZ: Genau. Herr Seibert hat am Mittwoch dazu gesagt, dass Sie dazu zunächst die Berliner Polizei befragen müssten.

ZUSATZ: Das lässt den Rückschluss zu, dass sich Herr Nawalny in Berlin aufhält.

FIETZ: Das lässt überhaupt keine Rückschlüsse zu, sondern Sie können dort erfahren, was die Berliner Polizei, die ja zuletzt den Schutz der Sicherheit Herrn Nawalnys übernommen hat, dazu zu sagen hat.

ZUSATZFRAGE: Das bedeutet, dass im Moment niemand anderes als die Berliner Polizei Ansprechpartner wäre, wenn es um Schutzmaßnahmen für Herrn Nawalny geht, richtig?

FIETZ: Ihre Schlussfolgerungen teile ich nicht.

ZUSATZFRAGE: Sondern? Wenn wir die Berliner Polizei fragen sollen und niemand anderen sonst, welche Schlussfolgerungen soll man dann daraus ziehen?

FIETZ: Wenn Sie wissen wollen, wie es um die Sicherheitsmaßnahmen für Herrn Nawalny steht, dann ist die Berliner Polizei Ihr Ansprechpartner.

ALTER (BMI): Dazu möchte ich vielleicht eine Ergänzung allgemeiner Form machen. Eine Sicherheitsbehörde, die den Schutz von Personen ernst nimmt, wird öffentlich keine Auskunft darüber geben, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen erforderlich sind und durchgeführt werden. Insofern kann ich mir kaum vorstellen, dass Sie, selbst wenn Sie die Berliner Polizei fragen würden, eine inhaltliche Auskunft bekämen; das ist einfach nicht üblich.

ZUSATZ: Deswegen war eine meiner Eingangsfragen ja, ob Herr Nawalny aus Sicht der Bundesregierung als eine potenziell schutzbedürftige Personen angesehen wird. Das frage ich in sehr abstrakter Form, ohne dass Sie jetzt konkret sagen müssten, was im Einzelnen unternommen wird.

ALTER: Das können nur die zuständigen Behörden einschätzen, und dann ziehen sie die Schlussfolgerung daraus und entscheiden, ob Maßnahmen erforderlich sind oder nicht. Sie geben gleichwohl keine öffentliche Auskunft darüber.

FRAGE: Gestern hat Jaka Bizilj, der Organisator des Charterflugs von Herrn Nawalny nach Deutschland, erklärt, dass Ärzte ihm gegenüber geäußert hätten, dass sie es für sehr wahrscheinlich halten, dass die Vergiftung erst im Flugzeug, also bei dem Inlandsflug nach Moskau, erfolgte, und zwar aufgrund der sehr kurzen Wirkzeit von Nowitschok, die zwischen 30 Sekunden und zwei Minuten liegt. Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung, oder wurde in Gesprächen der Bundesregierung mit Fachärzten und Geheimdiensten auch diese, sagen wir jetzt einmal, dritte Theorie gegenüber der Bundesregierung geäußert?

FIETZ: Ich kenne diese Äußerungen nicht und kann sie nicht bewerten. Ich denke, alle Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt worden sind, sind hier in der Vergangenheit hinreichend beantwortet worden.

ZUSATZ: Ich habe deswegen gefragt, weil die Implikation dieser dritten These ja wäre, dass diese Wasserflasche im Hotel in Tomsk, auf deren Basis die Bundeswehr auf Nowitschok getestet habe, damit infrage gestellt wäre. Das hätte ja auch schon Implikationen für die Darlegungen der Bundesregierung.

ADEBAHR: Wenn ich mich da kurz einschalten darf: Ich glaube, über die Frage, wer wann eine Wasserflasche getestet hat, haben wir hier keine Auskunft gegeben, sondern wir haben unsere Wortwahl und die Pressemitteilung, die wir dazu gemacht haben, wiederholt. Ich weiß es nicht, aber vielleicht können wir uns einig sein, Herr Warweg: Aufklärung tut doch Not. Das ist eine Bitte, die wir seit Wochen an Russland richten; denn ein russischer Staatsbürger ist mutmaßlich in Russland vergiftet worden, und insofern ist die Aufklärung dieser Fragen doch ein dringendes Gebot.

[…]

VORS. WEFERS: Frau Adebahr hat noch etwas mitzuteilen.

ADEBAHR: Bzw. die Kollegin aus dem BMJV, denn zum Komplex Nawalny haben wir noch eine kurze Nachlieferung hinsichtlich der Frage des zweiten Rechtshilfeersuchens, die uns hier in den letzten Tagen ja so beschäftigt hat.

BÖNNIGHAUSEN (BMJV): Genau, dazu kann ich heute einen aktuellen Stand berichten: Das zweite Rechtshilfeersuchen wird heute noch an die Berliner Landesjustizverwaltung weitergeleitet werden.

Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Venezuela

FRAGE: Frau Adebahr, Sie hatten vorher betont, wie wichtig der Bundesregierung eine Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung ist. In diesem Zusammenhang würde mich etwas interessieren. Am 23. September hat ja der von der UN anerkannte Präsident Nicolás Maduro eine Rede vor der UN-Vollversammlung gehalten. Wie bewertet die Bundesregierung, dass sie mit Herrn Guaidó einen nicht gewählten Präsidenten unterstützt, der nicht von der UN anerkannt ist und damit sozusagen auch nicht der regelbasierten Ordnung entspricht?

ADEBAHR (AA): Ich glaube, wie sich Deutschland und im Übrigen auch die Europäische Union dazu eingelassen haben, können Sie nachlesen. Aus unserer Sicht ist es so, und das haben wir als EU am 28. Mai 2018 nach den Präsidentschaftswahlen einstimmig erklärt, dass das Ergebnis dieser Wahlen nicht anzuerkennen gewesen ist. Für uns ist Juan Guaidó als Parlamentspräsident, und zwar im Einklang mit der venezolanischen Verfassung, der Übergangspräsident Venezuelas. Es geht ja nach wie vor darum, faire und freie Präsidentschaftswahlen zu organisieren, und die Haltung, die wir dazu haben, hat sich nicht geändert. Die Begründung können Sie nachlesen, und ich habe sie gerade auch noch einmal gegeben.

ZUSATZ: Aber meine Frage zielte ja auf eine regelbasierte Ordnung ab, und Sie erkennen einen selbsternannten Interimspräsidenten an, der aber nicht von den Vereinten Nationen anerkannt wird. Von den Vereinten Nationen wird Nicolás Maduro anerkannt. Da wollte ich nur wissen, wie die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt diesen Widerspruch auflöst, der darin besteht, auf einer regelbasierten Ordnung zu insistieren und dann genau einen Präsidenten anzuerkennen, der just nicht von der UN anerkannt wird.

ADEBAHR: Grundsätzlich kann ich vielleicht noch einmal dazu sagen, dass wir uns für eine regelbasierte Ordnung einsetzen, die auf den Grundprinzipien der VN-Charta beruht, nämlich Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Das sind die Grundprinzipien, die für uns auch regelbasiert gelten und die auch das Völkerrecht ausmachen. Das ist die allgemeine, große Grundlage, auf der wir uns politisch auch in dieser Allianz zusammenschließen.

Konflikt zwischen der Türkei und Griechenland über den Verlauf der Seegrenzen im Mittelmeer

FRAGE: Ich möchte vom Auswärtigen Amt wissen, ob die Entmilitarisierung in der Ägäis ein Thema für die Bundesregierung ist.

ADEBAHR (AA): Die Frage zielt vermutlich darauf ab, dass es im Moment eine Ankündigung von „exploratory talks“, von direkten Gesprächen, zwischen der türkischen und der griechischen Seite gibt. Dazu hat Herr Seibert hier in der letzten Regierungspressekonferenz ganz ausführlich vorgetragen. Das ist etwas, das wir begrüßen, um dort zu einer Deeskalation und Entspannung zwischen den Seiten beizutragen.

Quarantäneaufenthalt des Bundesaußenministers

FRAGE: Ich habe eine kurze Frage an das Außenministerium und das Wirtschaftsministerium. Haben die beiden Herren Minister denn schon einen neuen Coronatest gemacht? Wie ist der ausgefallen? Wie lange müssen oder werden die beiden denn noch in Quarantäne bleiben?

ADEBAHR (AA: Der Außenminister hat bisher einen Test gemacht. Der ist negativ. Ich kann jetzt nicht aus dem Hut zaubern, wann der zweite erfolgen wird. Das wird sich nach der amtsärztlichen Notwendigkeit oder Festlegung richten. Die Quarantäne des Außenministers wird bis zum 4. Oktober dauern.

EINHORN (BMWi): Ich kann mich dem im Grunde anschließen. Der Minister hat sich ja vorsorglich in häusliche Quarantäne begeben und hat das an dem Tag, direkt abends, auch selbst über Twitter mitgeteilt. Er hat dort auch gesagt, dass er heute vor einer Woche einen Test gemacht hatte. Das war im Vorfeld des informellen Handelsministerrats. Dieser Test ist negativ gewesen. Jetzt hat es bei dem Handelsministerrat den Vorfall gegeben, dass der Mitarbeiter eines Ministers positiv auf Corona getestet wurde. Daraufhin ist Minister Altmaier in Quarantäne gegangen. Jetzt machen wir das genauso, wie Frau Adebahr es eben auch für Herrn Maas beschrieben hat, nämlich dass wir mit dem Gesundheitsamt im Austausch sind und natürlich alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die jetzt anstehen. Dazu gehören natürlich auch weitere Testungen. Aber ein Ergebnis kann ich jetzt noch nicht mitteilen. Das würden wir dann tun, wenn es Neuigkeiten gibt.

ZUSATZFRAGE: Hat es denn schon einen weiteren Test gegeben?

EINHORN: Wie gesagt, wir würden dann informieren, wenn es Neuigkeiten mitzuteilen gibt.

ZUSATZFRAGE: Aber Sie könnten ja sagen, ob es einen weiteren Test gegeben hat?

EINHORN: Ich habe das gesagt, was ich aktuell dazu sagen kann.

ZUSATZFRAGE: Gibt es einen ähnlich genauen Termin wie beim Außenminister, sagt man also, dass er bis zum soundsovielten Oktober in Quarantäne ist?

EINHORN: Einen Termin haben wir noch nicht, nein.

FRAGE: An Sie beide die Frage: Welche persönlichen Treffen wurden bisher aufgrund dieser Quarantäne abgesagt?

ADEBAHR: Der Außenminister hat am Mittwoch nicht am Kabinett teilgenommen, weil die Frage da in der Prüfung war. Nicht abgesagt, sondern in einen Videotermin umgewandelt wurde die gestrige Konferenz des Außenministers mit dem ägyptischen, dem französischen und dem jordanischen Außenminister. Das Event zum Multilateralismus wird heute ganz regulär stattfinden, weil es ohnehin als Videoevent geplant war. Von sonstigen Terminen kann ich hier im Moment nicht berichten.

EINHORN: Falls Termine abgesagt wurden, die wir auch bekanntgegeben hätten, dann würde ich das noch nachreichen; jetzt habe ich dazu keine Informationen. Der Minister führt aber auf jeden Fall seine Amtsgeschäfte von zu Hause fort. Das ist ja heutzutage üblich und das funktioniert alles sehr gut.

FRAGE: Der Wirtschaftsminister war aber am Mittwoch noch im Kabinett, nehme ich an. Gibt es denn Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, hinsichtlich der Teilnahme von Ministern an der Kabinettssitzung irgendetwas zu ändern?

FIETZ: Dazu kann ich etwas sagen: Das Bundeskabinett tagt grundsätzlich unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, die darauf abzielen, dass auch im Falle der Teilnahme einer Person, die sich später als Corona-positiv herausstellt, eine Quarantäne anderer oder gar aller Teilnehmer nicht erforderlich ist. Dies wäre im konkreten Einzelfall, der sich derzeit nicht ergibt, jeweils fachlich zu beurteilen.

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