Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 23.09.2020

23.09.2020 - Artikel

Entlassung von Alexej Nawalny aus der stationären Behandlung in der Charité / Nord Stream 2

FRAGE: Ich habe eine Frage an den Regierungssprecher im Zusammenhang mit der Entlassung von Herrn Nawalny aus der stationären Behandlung in der Charité. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung darüber, ob Herr Nawalny auch in Berlin oder in Deutschland ist? Wissen Sie quasi, wo er ist?

Wird sein Schutz weiterhin sichergestellt?

Nachdem Vizekanzler Scholz heute Morgen gesagt hat, aus seiner Sicht komme ein Einstellen des Baus von Nord Stream 2 nicht infrage ‑ das gehört ja zum Thema Nawalny ‑, frage ich: Ist das auch die Meinung der Bundeskanzlerin, die sich dem wahrscheinlich nicht anschließen wird, die das zuletzt offengelassen hat? Gibt es also eine Entscheidung über einen Baustopp für Nord Stream 2 oder nicht?

SEIBERT (BReg): Ich versuche es einmal der Reihe nach:

Erstens ist die Bundesregierung sehr erleichtert, dass sich der körperliche Zustand von Herrn Nawalny so gut entwickelt hat, dass er die stationäre Behandlung in der Charité beenden konnte. Das ist sehr ermutigend. Wir wünschen ihm weiterhin eine vollständige Genesung.

Nach seinem derzeitigen Aufenthaltsort oder weiteren Plänen müssen Sie ihn oder sein Team befragen. Dafür bin ich nicht zuständig.

Zur Frage nach dem Schutz: Danach müssten Sie die Berliner Polizei fragen, die ja zuletzt für den Schutz Herrn Nawalnys in der Charité zuständig war.

Zuletzt habe ich Ihnen hier keinen neuen Stand zu dem hier schon viel diskutierten Thema Nord Stream 2 mitzuteilen.

FRAGE: Herr Alter, einmal angenommen, Herr Nawalny wäre noch in Deutschland, wie lange könnte er denn in Deutschland bleiben, ohne Asyl beantragen zu müssen?

Herr Seibert, gibt es vonseiten der russischen Regierung denn irgendwelche Mithilfe beim Thema der Aufklärung, von der Sie sagen würden, dass sie konstruktiv wäre?

ALTER (BMI): Es gibt dafür keine feste Frist. Das muss im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden. Es gibt sozusagen keine endliche Frist, die für Aufenthaltstitel gilt, die gegebenenfalls erteilt werden. Diese Frage kann man also nicht pauschal beantworten.

SEIBERT: Es gibt dazu leider auch nichts Neues zu sagen. Aber so, wie Sie die Frage formulieren ‑ „Mithilfe bei der Aufklärung“ ‑, suggeriert das, dass die Bundesregierung oder deutsche Stellen diese Aufklärung als Auftrag hätten. Das ist ja aber nicht so. Die Tat, das Verbrechen, ist in Russland begangen worden. Deswegen ergeht seit geraumer Zeit unser dringender Appell an Russland, sich zu diesem Verbrechen zu äußern, zu erklären.

ZUSATZFRAGE: Dann präzisiere ich meine Frage: Gibt es irgendetwas, was Russland geliefert hat, das die Kriterien erfüllen würde, die Sie aufgestellt haben?

SEIBERT: Ich habe dazu keinen neuen Stand, den ich Ihnen hier heute verkünden könnte.

FRAGE: Was ist denn, Herr Seibert, jetzt mit dem zweiten russischen Rechtshilfeersuchen? Das sollte ja irgendwann innerhalb der Regierung besprochen werden.

SEIBERT: Dafür müsste ich Sie an das Justizministerium verweisen.

BÖNNIGHAUSEN (BMJV): Dazu kann ich mitteilen, dass es im Vergleich zu dem, was mein Kollege am Freitag mitgeteilt hatte, weiterhin keinen neuen Stand gibt. Er hatte ja gesagt, dass das zweite Ersuchen derzeit von der Bundesregierung geprüft wird.

FRAGE: Ist der Bundesregierung bekannt, wo sich Herr Nawalny im Moment aufhält?

SEIBERT: Das hatte ich, denke ich, beantwortet.

FRAGE: Die OVCW hatte letzte Woche mitgeteilt, dass sie die Proben von Herrn Nawalny untersucht habe. Wurde die Bundesregierung bereits über die Ergebnisse informiert?

ADEBAHR (AA): Nein, die Bundesregierung ist noch nicht über die Ergebnisse informiert worden. Es gab letzte Woche, glaube ich, eine Berichterstattung in manchen Nachrichtentickern, die so auch nicht stimmte. Unserer Kenntnis nach ist die OVCW noch dabei, die Proben zu analysieren.

FRAGE: Herr Seibert, Sie sagten, es gebe keinen neuen Stand, was Nord Stream 2 angeht. Gibt es denn, allgemeiner gefragt, einen neuen Stand hinsichtlich der Frage nach Sanktionen? Nun ist der EU-Gipfel ja verschoben worden. Wird das die Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel in der kommenden Woche beschäftigen?

SEIBERT: Ich kann Ihnen naturgemäß heute nicht sagen, was außer den vorgesehenen Themen ‑ dem Verhältnis der EU zu China, dem Verhältnis der EU zu Türkei; das sind die vorgesehenen außenpolitischen Themen ‑ noch eine Rolle spielen wird. Wir befinden uns weiterhin in Kontakt und im Gespräch mit unseren Partnern in der EU, und wir werden es zunehmend sein, um zu beurteilen, wie Russlands Einlassungen zu bewerten und wie darauf zu reagieren ist.

FRAGE: Herr Seibert, ich komme noch einmal auf Nord Stream zurück. Heißt das, die heutigen Äußerungen von Herrn Scholz hat er ohne Wissen und Rückendeckung der Kanzlerin gemacht? Oder hat er damit schon auch die Meinung der Kanzlerin zum Ausdruck gebracht?

SEIBERT: Wir haben hier über das Thema Nord Stream 2 ja wirklich schon sehr umfassend gesprochen. Ich kann Ihnen heute keinen neuen Sachstand mitteilen. Die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler, der Außenminister und alle anderen Minister stehen in engem und gutem Kontakt.

FRAGE: Frau Adebahr, teilt der Außenminister die Meinung des Vizekanzlers? Sie gehören derselben Partei an.

ADEBAHR: Ich spreche hier für das Auswärtige Amt, und ich glaube, Herr Seibert hat gerade das gesagt, was im Moment zu sagen ist.

ZUSATZ: Das erschließt sich mir aber nicht, was es ist. Herr Seibert ist der Sprecher der Bundeskanzlerin, und ich frage jetzt explizit, ob Herr Maas die Position von Herrn Scholz teilt.

SEIBERT: Wenn ich bescheiden darauf hinweisen darf, heiße ich Regierungssprecher. Das ist also schon noch ein bisschen weiter gefasst.

ZUSATZ: Ja. – Dann sagen Sie es!

ADEBAHR: Ich verweise Sie auf die Äußerungen des Außenministers in Bezug auf Nord Stream 2, auf den guten Kontakt und auch auf das, was Herr Seibert gerade gesagt hat.

ZUSATZ: Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob Herr Maas diese explizite Position von Herrn Scholz teilt. Bitte helfen Sie mir.

SEIBERT: Wir haben Ihnen für die Bundesregierung hier heute zu dem Thema nichts Neues mitzuteilen.

Amtsantritt von Alexander Lukaschenko

FRAGE: Herr Seibert, Alexander Lukaschenko hat heute in einer geheimen Veranstaltung sein Amt angetreten. Ist er für die Bundesregierung rechtmäßiger Präsident eines europäischen Landes?

SEIBERT (BReg): Zunächst einmal will ich sagen: Dass diese Zeremonie heimlich vorbereitet und unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, ist ja schon sehr bezeichnend.

Noch einmal zurück zu den Präsidentschaftswahlen in Belarus vom 9. August: Diese haben, wie wir damals sehr klar gesagt haben, den Mindestanforderungen demokratischer Wahlen in keiner Weise genügt. Sie waren weder fair noch waren sie frei. Deshalb kann man, wie die Bundeskanzlerin hier gesagt hat, die Ergebnisse dieser Wahlen auch nicht anerkennen. Herr Lukaschenko kann sich dementsprechend auch nach dieser heutigen Zeremonie nicht auf eine demokratische Legitimierung berufen, die ja die Voraussetzung wäre, um ihn als legitimen Präsidenten von Belarus anzuerkennen.

Das ist das, was ich dazu sagen kann.

ZUSATZFRAGE: Der EU-Außenbeauftragte Borrell hat Lukaschenko mit Maduro verglichen. Die Wahlen in Venezuela im Jahr 2018 wurden von der EU und von Deutschland auch nicht anerkannt. Aber immerhin ist Maduro eine Person, die die Regierung eines Landes Land leitet. Ist dieser Vergleich ein Vergleich, den Sie in Bezug auf Weißrussland auch ziehen würden?

SEIBERT: Ich möchte hier keine Vergleiche ziehen. Wir betrachten die Situation in Weißrussland, und sie stellt sich für uns sehr klar dar. Es ist eine nicht freie, nicht demokratische Präsidentschaftswahl gewesen, die dementsprechend auch keine demokratische Legitimierung für eine solche Zeremonie gibt, wie sie heute stattgefunden hat. Das ist das.

Unsere Grundforderungen ‑ ob das nun heute so stattgefunden hat oder nicht ‑ bleiben die gleichen: Es muss aufhören, dass Lukaschenko und sein Machtapparat gegen friedlich demonstrierende Menschen brutale Gewalt einsetzen. Es muss aufhören, dass friedlich demonstrierende Menschen zu politischen Gefangenen werden und hinter den Mauern dieser Gefängnisse auf das Übelste misshandelt werden; also Freilassung all dieser politischen Gefangenen. Drittens braucht es einen nationalen Dialog. Einen anderen Weg aus dieser Krise kann man kaum erkennen.

FRAGE: Wird die Kanzlerin Herrn Lukaschenko zur Amtsübernahme gratulieren?

SEIBERT: Ich kann Ihnen das nicht sagen. Aber damit rechne ich nach dem, was ich jetzt hier gesagt habe, nicht.

FRAGE: Herr Seibert, ist die Kanzlerin denn mit dem Maß an Handlungsfähigkeit zufrieden, das die Europäische Union im Fall Belarus an den Tag legt? Den Außenministern ist es nicht gelungen, sich auf Sanktionen zu verständigen. Ist die Kanzlerin ist der Meinung, dass zum Beispiel Sanktionen gegen Herrn Lukaschenko jetzt an der Zeit wären?

SEIBERT: Die Bundesregierung bedauert, dass es jetzt nicht möglich war, Sanktionen in Kraft zu setzen. Es ist und bleibt unser Ziel, zeitnah solche restriktiven Maßnahmen zu ergreifen. Wir werden auch weiterhin mit all unseren europäischen Partnern sehr intensiv darüber reden.

ZUSATZFRAGE: Ist denn die Bundeskanzlerin darüber verärgert, dass eine Thematik, die mit Belarus nichts zu tun hat ‑ Zypern hat ja sein Veto eingelegt‑, hier mit Belarus verbunden wurde?

SEIBERT: Wie gesagt, die Bundesregierung bedauert, dass es nicht möglich war, die Einstimmigkeit zu erzielen, die notwendig gewesen wäre, um die Sanktionen jetzt in Kraft zu setzen.

FRAGE: Zu der Nicht-Anerkennung der letzten Wahl: Herr Seibert, was ist der Unterschied zwischen dieser Wahl und den Wahlen zuvor? Lukaschenko wurde schon 2015 ‑ in Anführungsstrichen – gewählt; er wurde 2010, 2006 und 2001 „gewählt“. Keine dieser Wahlen hatte gemäß der OSZE demokratische Standards. Warum wird diese Wahl jetzt nicht anerkannt und die davor offenbar schon? Er hat ja immer beschissen.

SEIBERT: Wir schauen und haben es mit den Ergebnissen der Wahl vom 9. August 2020 zu tun, der im Übrigen, wie ich gerade gesagt habe, noch tagtägliches brutales Vorgehen gegen die eigene Bevölkerung folgte. Das ist für uns der Bewertungsmaßstab. Das ist für uns die Situation, mit der wir als Europäer umgehen müssen.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, weil bei den letzten Wahlen keine brutale Gewalt von der belarussischen Staatsgewalt ausging, haben Sie das akzeptiert?

SEIBERT: Ich kann mit Ihnen jetzt nicht Zeitgeschichte betreiben. Wir reden über die verfälschten Wahlergebnisse 2020 und das, was daraus politisch hervorgeht. Das ist das, womit Deutschland und womit Europa umgehen muss. Nach unserer Meinung muss es da eine ganz klare Haltung geben. Nach unserer Meinung muss es auch eine Haltung geben, die sich in restriktiven Maßnahmen, in Sanktionen, ausdrückt.

FRAGE: Frau Adebahr, gibt es auf diplomatischem Wege eine Möglichkeit, die deutsche Position klarzumachen, zum Beispiel das Niveau der diplomatischen Beziehungen zu Weißrussland abzusenken? Plant das Auswärtige Amt irgendwelche Schritte in dieser Hinsicht?

ADEBAHR (AA): Ich kann Ihnen heute nichts dergleichen mitteilen. Wir sind im Moment mit unserer Botschaft in Minsk aktiv, um unsere Position zu vertreten, um unsere Grundsätze und Ansichten dort deutlich zu machen und auch, um dort den Kontakt zur Zivilgesellschaft zu halten. Die Vertretung dort hat im Moment auch diese Aufgabe. Insofern sind wir dort in einer schwierigen Zeit mit unserer Botschaft repräsentiert. Ich kann Ihnen heute hier keine Schritte bezüglich solcher Fragen, die Sie angesprochen haben, ankündigen.

Klar ist, dass wir uns wünschen, dass es innerhalb der EU eine Einigung darüber gibt, dass man zu Sanktionen in diesem Bereich kommt. Diese streben wir nach wie vor an und wünschen uns, dass es schnell passiert.

FRAGE: Frau Adebahr, meine Frage schließt direkt an das Vorherige an. Welchen Status hat die belarussische Botschaft in Berlin zurzeit? Wenn der Präsident keine Legitimation hat, ist dann für das Auswärtige Amt die Vertretung von Belarus in Deutschland eine demokratisch legitimierte Vertretung?

ADEBAHR: Die Botschaften sind Botschaften des jeweiligen Staates, nicht einer Regierung. Wenn ich Ihnen etwas anderes oder etwas, was darüber hinausgeht, mitteilen kann, würde ich das gerne nachreichen. Der völkerrechtliche Grundsatz ist, dass das die Botschaft eines Staates und nicht einer Regierung ist, die ja in allen Ländern ‑ in demokratischen und überall ‑ jeweils wechseln.

[…]

ADEBAHR: Ich habe eine Nachreichung zum Thema diplomatisches Verhalten in Bezug auf Belarus. Wir hatten bereits ‑ das war mir entfallen; danke, an die Kollegen im Auswärtigen Amt ‑ die deutsch-belarussische Beratergruppe ausgesetzt. Das heißt, es ist sozusagen ein Zeichen gewesen, das wir in dieser Zeit gesetzt hatten ‑ das ist jetzt ein paar Wochen her ‑, dass wir im Moment mit der Regierung diese Beratergruppe nicht durchführen. Das ist, in diese Richtung fragten Sie ja, ein diplomatisches Zeichen.

Jordanienreise des Bundesaußenministers

FRAGE: An das Auswärtige Amt zur Jordanienreise von Herrn Minister Maas: Der Außenminister wird sich in Jordanien mit seinen Amtskollegen aus Frankreich, Ägypten und Jordanien treffen. Wird es eine neue Initiative in Sachen Nahostfriedensprozess geben bzw. was ist der Zweck dieses Treffens?

ADEBAHR (AA): Das würde ich Ihnen gerne nachreichen.

Konflikt zwischen der Türkei und Griechenland über den Verlauf der Seegrenzen im Mittelmeer

SEIBERT (BReg): Da wir gerade bei außenpolitischen Themen sind und da ich nicht weiß, ob in der noch verbleibenden Zeit eine Frage dazu kommt, würde ich gerne zur Situation im östlichen Mittelmeer und dem Konflikt zwischen der Türkei und Griechenland etwas sagen. Und zwar würde ich gerne sagen, dass die Bundesregierung ausdrücklich begrüßt, dass Griechenland und die Türkei sich darauf geeinigt haben, sehr bald die sogenannten „exploratory talks“, also die bilateralen Sondierungsgespräche, wieder aufzunehmen. Das ist ein sehr positives Zeichen dafür, dass beide Seiten gewillt sind, eine Lösung der strittigen Fragen hinsichtlich der Seegrenzen im östlichen Mittelmeer im Dialog und auf Grundlage des internationalen Rechts zu finden. Wir haben immer gesagt ‑ und das gilt auch weiterhin ‑: Deeskalation und Dialog aller Beteiligten sind der Weg zu dauerhaften Lösungen für die strittigen Fragen im östlichen Mittelmeer.

Insofern ist diese Einigung auf eine Wiederaufnahme der Gespräche zwischen Griechenland und der Türkei ein wichtiger Schritt für das bilaterale Verhältnis zwischen unseren Partnern in Griechenland und der Türkei, aber auch insgesamt eine gute Nachricht für die Stabilität der Region und für die europäisch-türkischen Beziehungen. Es ist aus unserer Sicht jetzt natürlich wichtig, dass diese Gespräche auch bald beginnen und dass so auch weiter Vertrauen aufgebaut wird.

FRAGE: Herr Seibert, was bedeutet das für den EU-Gipfel? Dort hatte Zypern ja ‑ wir hatten das vorhin in dem Kontext Belarus ‑ Sanktionen gegen die Türkei gefordert. Heißt das, dass die Bundesregierung im Moment Sanktionen gegen die Türkei nicht befürworten würde?

SEIBERT: Zunächst einmal ist es wichtig, dass beide Länder dieses positive Zeichen und diese Bereitschaft zum Gespräch signalisiert haben, und das aufgrund einer Einigung, die sie miteinander erzielt haben. Das ist nach vielen Wochen erst einmal das erste wirklich positive Zeichen. Zu dem auf nächste Woche verschobenen Europäischen Rat würde ich mich jetzt noch nicht weiter äußern wollen. Wir haben das Gefühl, dass das helfen kann, bei diesem Rat sozusagen das europäisch-türkische Verhältnis, aber eben auch die Solidarität mit Griechenland und Zypern auszudrücken.

ZUSATZFRAGE: Dann möchte ich noch einmal anders fragen: Halten Sie Sanktionen für sinnvoll, solange diese Gespräche zwischen Griechenland und der Türkei laufen?

SEIBERT: Ich werde mich hierzu jetzt vor dem Europäischen Rat nicht äußern. Wir haben als Bundesregierung das Interesse bzw. wir teilen das Interesse an ganz umfangreichen und konstruktiven Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei, wie es der Hohe Vertreter Herr Borrell ja auch ausgedrückt hat. Europa und die Türkei teilen viele Interessen; es gibt ein großes Potenzial für eine vertiefte Zusammenarbeit in Fragen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der regionalen Stabilität und auch der Migration. In diesem Sinne ist es gut, dass bei dem kommenden Europäischen Rat genau diese Beziehungen zwischen der EU und der Türkei beraten werden.

Reisewarnungen

FRAGE: An das Auswärtige Amt möchte ich angesichts der steigenden Zahlen wie in der letzten Woche die Frage stellen: Gibt es neue Reisewarnungen und Risikoeinschätzungen?

ADEBAHR (AA): Ich habe Ihnen im Moment keine neuen Reisewarnungen mitzuteilen. Es ist aber klar, dass die Bundesregierung ‑ insbesondere die zuständigen Ministerien und der Krisenstab im Auswärtigen Amt ‑ die steigenden Zahlen in mehreren europäischen Ländern sehr genau beobachtet, und selbstverständlich müssen wir nach den Kriterien, die Sie kennen ‑ sieben Tage Inzidenz, mehr als 50 gemeldete Fälle pro 100 000 Einwohnern ‑, auch sehr kurzfristig neue Mitteilungen zu möglichen Reisewarnungen machen, wenn die Lage es notwendig macht. Im Moment habe ich keine solche Mitteilung für Sie, aber eine Einstufung als Risikogebiet fänden Sie auf der Webseite des RKI, und neue Reisewarnungen, so es denn welche geben sollte, auf der AA-Webseite.

Weitere Informationen

Schlagworte

nach oben