Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 16.09.2020

16.09.2020 - Artikel

Mögliche Reisewarnung für Wien

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zu Reisewarnungen und Risikoeinschätzungen. Es gibt einen Bericht, dass Wien heute zum Risikogebiet erklärt werden soll. Können Sie uns das bestätigen und sagen, ob bezüglich der Risikoeinschätzung von Gebieten auch noch weitere Städte oder Regionen von EU-Staaten dazukommen? Diese Frage richtet sich auch an das Innenministerium, weil es ja mitentscheidet.

ADEBAHR (AA): Wir haben die Medienberichte aus Österreich gesehen. Wir beobachten die Lage auch in Österreich weiterhin sehr genau. Wir müssen seit Montag feststellen, dass sich die Lage in Bezug auf die Infektionszahlen leider nicht stabilisiert hat. Natürlich fließen diese sichtbaren Zahlen auch in unsere Bewertung ein.

Zu den ganzen Fragen der Reisewarnungen und Einstufungen gibt es eine Ressortabstimmung, auch mit dem BMG und mit dem Kanzleramt. In diesen Fragen wird weiter beraten. Sie wissen, dass wir das Geschehen und die Einstufung regelmäßig veröffentlichen, wenn es etwas anzukündigen gibt. Ich habe hier jetzt keine Ankündigung für eine neue Reisewarnung zu machen. Sie können das auf der Webseite des RKI verfolgen und, wenn es etwas gibt, dann auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

ALTER (BMI): Ich habe keine Ergänzung dazu zu machen. Frau Adebahr hat den aktuellen Sachstand wiedergegeben.

ZUSATZFRAGE: Anscheinend fällt dazu noch eine Entscheidung innerhalb der Bundesregierung. Aber ich dachte, die basiert auf objektivierbaren Daten, nämlich einer Infektionszahl von über 50 in sieben Tagen. Das liegt ja für die Stadt Wien vor. Warum ist es dann so schwierig, jetzt zu sagen, dass eine Reisewarnung verhängt wird oder nicht?

ADEBAHR: Sie haben recht: Das basiert auf der Zahl 50 auf 100 000 in einem Trend, der sich in den letzten sieben Tagen verstetigt hat, plus weiteren Kriterien. Ich habe auch schon gesagt, dass wir sehr genau beobachtet haben, dass sich die Lage nicht stabilisiert hat. Heute gibt es noch die üblichen Ressortabstimmungen dazu; das ist oft mittwochs der Fall. Insofern habe ich hier jetzt nichts anzukündigen. Wenn es das gibt, dann sehen Sie es auf der Webseite des RKI und auch bei uns.

FRAGE: Wenn nicht ein gesamtes Land zum Risikogebiet erklärt wird, sondern nur eine bestimmte Region, wie kontrolliert man dann eigentlich, ob eine Person aus dieser Region einreist und sie nicht einfach behauptet, sie komme aus der Nachbarstadt?

ADEBAHR: Diese Frage geht an das BMG oder an das BMI.

ALTER: Dieses Problem haben Sie im Grunde genommen bei jeder Reise, auch wenn Sie ein gesamtes Land als Risikogebiet einstufen oder eine Reisewarnung aussprechen. Auch dann müssen Sie darauf vertrauen, dass die Informationen, die Sie bekommen, der Wahrheit entsprechen. Die Tatsache, dass man eine Region einstuft, ändert an diesem Thema nichts.

Ganz grundsätzlich hat der Bundesinnenminister in der Vergangenheit häufiger hervorgehoben, dass ein regionaler Ansatz möglicherweise bei der Frage der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen hilfreich sein kann.

Fall Alexej Nawalny

FRAGE: Ich habe zwei Fragen zum Thema Nawalny, eine an das Kanzleramt und eine an das Justizministerium.

Frau Demmer, nach Informationen der Ärzte geht es Herrn Nawalny schon deutlich besser. Er meldet sich von alleine in sozialen Medien. Plant die Kanzlerin eventuell, ihn am Krankenbett zu besuchen oder ihm einen Genesungswunsch zu schicken?

DEMMER (BReg): Die Bundesregierung ist erleichtert über die letzten Nachrichten aus der Charité, nach denen sich der Gesundheitszustand von Alexej Nawalny weiter verbessert hat. Herr Nawalny hat sich am Dienstag, wie Sie es gerade auch angesprochen haben, erstmals über die sozialen Medien gemeldet. Das ist ermutigend. Die Bundesregierung wünscht Herrn Nawalny eine baldmögliche, schnelle und vollständige Genesung.

ZUSATZFRAGE: Eine persönliche Begegnung der Kanzlerin mit ihm ist nicht geplant?

DEMMER: Dies kann ich Ihnen hier nicht ankündigen.

ZUSATZFRAGE: Die zweite Frage geht an das Justizministerium. Ich weiß, wahrscheinlich sind Sie nicht die richtige Adresse. Wird in der Causa Nawalny eigentlich ein Ermittlungsverfahren angestrebt, oder wurde es bereits eingeleitet?

LEBER (BMJV): Dazu liegen mir keine Informationen vor.

ZUSATZFRAGE: In welchem Fall würde denn ein Ermittlungsverfahren in der Causa Nawalny eingeleitet? Welche Grundlage muss dafür vorhanden sein?

LEBER: Das müsste ich gegebenenfalls nachliefern, wenn es darüber etwas zu berichten gibt.

FRAGE: Ich möchte einige Fragen an Frau Adebahr bezüglich der Beziehungen zwischen Russland und Deutschland nach dem Anschlag auf Herrn Nawalny stellen. Das Außenministerium der Russischen Föderation hat erklärt, dass Minister Sergej Lawrow seine Reise nach Berlin am 15. September absagen musste, weil für ihn nur ein eineinhalbstündiger Termin für die Unterredung geplant wurde. Er wurde von dem ursprünglich geplanten Termin der Abschlussveranstaltung des russisch-deutschen Jahres der Wissenschaft und Kultur ausgeschlossen. Daher habe er den Besuch in Berlin und den Termin zum Treffen mit Herrn Maas gar nicht wahrnehmen wollen. Das sind seine Worte. In Russland wird das als eine deutliche Verschlechterung der Beziehungen zwischen Deutschland und Russland wahrgenommen. Daher meine Fragen: War ein Termin für die Veranstaltung geplant und danach abgesagt worden? War der Termin für die Unterredung mit Herrn Maas geplant und kurzfristig abgesagt worden? Kann dies tatsächlich als eine Verschlechterung der Beziehungen zwischen Russland und Deutschland gedeutet werden ‑ oder als ein Zeichen dafür?

ADEBAHR (AA): Meine Antwort von dieser Stelle dazu ist sehr kurz: Das Auswärtige Amt hatte keinen Termin zwischen Herrn Maas und Herrn Lawrow angekündigt. Wir kündigen Termine und Treffen dann an, wenn sie feststehen. Wir haben keinen solchen Termin angekündigt.

Zu den allgemeinen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland: Ich glaube, Sie verfolgen, wie wir alle, im Moment die Diskussionen um den Fall von Herrn Nawalny. Insofern ist diese Causa natürlich gerade zwischen den Ländern in der Diskussion. Wie sollte es anders sein. Dabei würde ich es an dieser Stelle auch belassen.

ZUSATZFRAGE: Ich habe Ihre Antwort in der anderen Pressekonferenz schon gelesen. Deswegen bin ich jetzt hier. Ich weiß, dass Sie das nicht angekündigt haben. Die Frage ist: Ist das geplant gewesen und dann Anfang September abgesagt worden? Denn die russischen Medien behaupten, dass das Anfang September ‑ ich glaube, das stand auch im „SPIEGEL“ ‑ mit dem russischen Botschafter abgestimmt worden ist, als er in das Auswärtige Amt bestellt worden ist, und dass ihm berichtet wurde, dass das Erscheinen von Herrn Lawrow bei dieser Veranstaltung nicht gewollt ist.

ADEBAHR: Ich habe Ihre Frage schon verstanden. Wir kündigen Treffen und Reisen dann an, wenn sie feststehen. Wir haben keine Ankündigung getroffen.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, sie war nicht geplant?

ADEBAHR: Ich verweise auf meine Antwort von eben.

FRAGE: Können Sie einen Bericht des „SPIEGEL“ bestätigen, wonach es ein zweites Rechtshilfeersuchen der russischen Seite zum Fall Nawalny an die Bundesregierung gibt?

LEBER: Ja, das kann ich bestätigen. Vorgestern Abend, also am 14. September, hat sich die russische Generalstaatsanwaltschaft mit einem zweiten Rechtshilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz gewandt. Dieses zweite Rechtshilfeersuchen wird gerade geprüft.

FRAGE: Frau Demmer, hat die Bundeskanzlerin seit dem 20. August, also dem Tag, an dem der Anschlag mutmaßlich passiert ist, mit dem russischen Präsidenten Putin irgendwelche Gespräche geführt?

DEMMER: Die Antwort darauf müsste ich nachliefern. Das habe ich nicht im Kopf.

ZUSATZFRAGE: Das sollten Sie aber doch wissen, oder?

DEMMER: Bestimmt. Aber bevor ich Ihnen hier etwas Falsches sage, reiche ich das nach.

FRAGE: Frau Adebahr, laut dem russischen Außenministerium hat Herr Lawrow Herrn Maas gestern vor einer Politisierung des Falls gewarnt und Deutschland zu einer stärkeren Zusammenarbeit aufgefordert. Auch dabei geht es um das Rechtshilfeersuchen. Was entgegnen Sie dem russischen Außenminister?

ADEBAHR: Es trifft zu, dass Außenminister Maas und Außenminister Lawrow gestern ein Telefonat geführt haben. Außenminister Maas hat in diesem Telefonat noch einmal die deutsche Position dargelegt, wie Sie sie in den letzten Tagen auch schon in den Medien haben lesen und hören können.

Zum Thema des ersten Rechtshilfeersuchens wurde auch hier schon öffentlich gesagt, dass die Bundesregierung das Rechtshilfeersuchen weitergeleitet hat.

Zum Thema des zweiten Rechtshilfeersuchens haben Sie gerade gehört, dass das in Bearbeitung ist.

Wir als Auswärtiges Amt haben den russischen Botschafter auch über diese Dinge immer umgehend informiert. Das Rechtshilfeersuchen ist jetzt in den Händen der Justiz. Das finden wir einen sehr berechtigten Hinweis. Dort wird es nun weiterbearbeitet. Bei der Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen ist natürlich deutsches Strafprozessrecht zu beachten und für die Justiz bindend, und sie hält sich sicherlich daran. Insofern sind das Themen, die die beiden Minister gestern miteinander besprochen haben.

FRAGE: Meine erste Frage ist eine Lernfrage zur Verfahrensweise bei den Rechtshilfeersuchen. In dem zweiten Ersuchen geht es darum, dass russische Behörden bei einer Befragung Nawalnys dabei sein wollen. Sie sagen, Sie bearbeiteten es, und dann werde es bei der Justiz liegen. Können Hinweise oder Positionierungen der Bundesregierung dazu führen, dass die Justiz gar nicht mehr von sich aus frei entscheiden kann, dem stattzugeben oder nicht, oder hat das lediglich beratenden Charakter?

Meine zweite Frage: Frau Adebahr, als es am Montag darum ging, wer die zusätzlichen Proben genommen hat, die dann in Frankreich und Schweden analysiert wurden und in denen Nowitschok bestätigt wurde, klang es bei Ihnen so, als seien französische und schwedische Ärzte selbst hier gewesen und hätten diese Proben selbst genommen. Jetzt kann man aus einer anderen Veröffentlichung eher herauslesen, dass ihnen Proben übermittelt worden seien. Das spräche dafür, dass es von deutschen Medizinern entnommene Proben waren, die dann dorthin geschickt wurden. Das ist ja ein signifikanter Unterschied. Wie war es tatsächlich?

ADEBAHR: Ich kenne den Bericht, den Sie ansprechen, nicht. Meine Aussage vom Montag hat Bestand.

ZUSATZ: Die Proben wurden also von Medizinern dieser Institute selbst hier in Berlin genommen.

ADEBAHR: Ich denke, ich habe mich hier en détail nicht zu den genauen Personen geäußert, die Proben entnommen haben. Aber ja, Proben wurden entnommen.

ZUSATZ: Doch, doch! Sie haben sich geäußert. Denn genau das war die Frage am Montag: Sind Vertreter dieser Labore in Schweden und Frankreich hier gewesen und haben selbst Proben entnommen? ‑ Das haben Sie bejaht.

ADEBAHR: Ja, Schweden und Frankreich haben Proben entnommen. Die Personengruppenaufdröselung habe ich, glaube ich ‑ ‑ ‑

ZUSATZ: Meine erste Frage war, ob die Behandlung des Rechtshilfeersuchens dazu führen kann, dass Justizbehörden aufgrund des Resultats dieser Behandlung sozusagen ablehnen müssen.

ADEBAHR: Das ist mir nicht bekannt. Aber vielleicht hat das BMJV die rechtlichen Details.

LEBER: Grundsätzlich gilt erst einmal, dass wir uns aufgrund der Vertraulichkeit des Rechtshilfeverkehrs zum konkreten Inhalt des Rechtshilfeersuchens nicht äußern können. Es wird, wie ich eben gesagt habe, derzeit noch geprüft.

Ganz allgemein gilt, dass über die Teilnahme an Zeugenbefragungen die jeweilige Staatsanwaltschaft, die das Rechtshilfeverfahren führt, entscheiden würde. Sie führt das im Einzelnen. Dafür müsste zuvor in einem ersten Schritt die Bundesregierung ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen an die Landesjustiz weiterleiten; das ist der erste Schritt. Es müssten die gesetzlichen Voraussetzungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und der Strafprozessordnung sowie die völkerrechtlichen Voraussetzungen des europäischen Rechtshilfeübereinkommens erfüllt sein. Das wird in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft. Das heißt: Wir haben durch die eben genannten Gesetze einen Rechtsrahmen, der das Rechtshilfeverfahren abbildet.

ZUSATZFAGE: Das bedeutet also: Erst dann, wenn die Bundesregierung nach ihrer Prüfung das Rechtshilfeersuchen weiterleitet, was sie ‑ so entnehme ich es Ihren Worten ‑ noch nicht getan hat, könnte dann die Staatsanwaltschaft entscheiden. Ist das so richtig?

LEBER: Die Antwort darauf müsste ich gegebenenfalls nachliefern.

FRAGE: Herr Leber, zu dem ersten Rechtshilfegesuch: Es gab die Auskunft, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft einen Hinweis bekommen habe, sie solle diesem Rechtshilfegesuch Folge leisten.

Gibt es schon einen Rücklauf? Geht es von der Berliner Staatsanwaltschaft direkt nach Russland, oder geht es über das Justizministerium, bzw. wurde schon irgendetwas über das Justizministerium nach Russland weitergeleitet?

LEBER: Dazu liegen mir jetzt keine Erkenntnisse vor. Das konkrete Verfahren führt, wie gesagt, die Staatsanwaltschaft Berlin. Das heißt, Sie müssten sich an die dortigen Kollegen, die das Verfahren führen, und die dortige Pressestelle wenden.

ZUSATZFRAGE: Die Frage ist: Wie läuft der Rücklauf? Läuft es direkt von der Staatsanwaltschaft nach Russland, oder läuft es über das Justizministerium?

LEBER: Die Antwort müsste ich gegebenenfalls nachliefern.

FRAGE: Ich würde gern zu einem zweiten Aspekt im Fall Nawalny kommen, nämlich zu möglichen Sanktionen. Frau Adebahr, können Sie uns sagen, ob man dabei schon weitergekommen ist? Das betrifft ja auch Nord Stream.

Dann habe ich noch eine Frage an das Finanzministerium zum Thema Nord Stream.

ADEBAHR: Zum Thema der Sanktionen ist die Bundesregierung nach wie vor der Ansicht, dass Russland erklären möge, wie es zur Anwendung eines chemischen Nervenkampfstoffes auf seinem Territorium kommen konnte. Wir sind der Ansicht, dass der mittlerweile geführte Nachweis dreier Speziallabore dieser Forderung auch einigen Nachdruck verleiht.

Natürlich beraten wir das Geschehene auch im Lichte der russischen Reaktion mit unseren EU-Partnern. Ich kann Sie in diesem Zusammenhang auf das Statement der EU-27 hinweisen, in dem die EU-Staaten schon gesagt haben, dass sich die EU für eine gemeinsame, internationale Reaktion einsetzt und sich auch das Recht vorbehält, geeignete Maßnahmen zu unternehmen.

Insofern ist der aktuelle Stand, dass es jetzt natürlich Gespräch mit EU-Partnern innerhalb der EU gibt.

DEMMER: Ich kann mich Frau Adebahr darin anschließen. Die Bundeskanzlerin erwartet, dass sich die russische Regierung zu dem Vorgang erklärt, und zwar umgehend. Denn es stellen sich schwerwiegende Fragen, die nur die russische Regierung beantworten kann und beantworten muss.

Von einem Telefonat zum Thema Nawalnys mit Putin kann ich Ihnen hier nicht berichten. Bislang hat es kein solches Gespräch gegeben.

Mögliche Förderung des Baus von zwei LNG-Terminals durch die Bundesregierung

FRAGE: Herr Kuhn, es gibt einen Bericht der „ZEIT“, dass der Finanzminister erst mündlich und dann schriftlich schon Anfang August der amerikanischen Seite vorgeschlagen habe, dass Deutschland eine Milliarde Euro in zwei LNG-Häfen investieren werde, um Sanktionen gegen Nord Stream abzuwenden.

Können Sie diesen Bericht bestätigen?

KUHN (BMF): Wie üblich gilt, dass wir einzelne Berichte von Presseunternehmen nicht kommentieren. Allgemein kann ich hier darauf hinweisen, dass sich der Bundesfinanzminister Olaf Scholz am vergangenen Mittwoch in der Regierungsbefragung zum Thema von Nord Stream 2 geäußert hat. Im Übrigen habe ich hier keine weiteren Neuigkeiten mitzuteilen.

ZUSATZ: Es geht um den Kontakt von Regierung zu Regierung. Es betrifft zwar ein Unternehmen, aber eigentlich geht es um politische Kontakte und ganz konkret um einen Brief. Wenn dieser vorliegt, dann müssten Sie das doch eigentlich bestätigen können.

KUHN: Wie üblich gilt: Wenn ich etwas zu berichten habe, dann teile ich Ihnen das hier in der Runde immer gern mit. Wie ich eben gesagt habe, habe ich keine Neuigkeiten zu berichten.

FRAGE: Ist der Finanzminister politisch dafür, die finanziellen Mittel für LNG-Terminals zu erhöhen?

KUHN: Ich habe ja gerade schon gesagt: Wenn ich Ihnen Neuigkeiten mitzuteilen habe, dann tue ich das gern.

FRAGE: Es steht ja jetzt im Raum, dass die Bundesregierung möglicherweise bereit wäre, Nord Stream für eine Milliarde Euro praktisch von den amerikanischen Sanktionen freizukaufen. Das wollen Sie nicht kommentieren.

Können Sie bestätigen, dass seit August überhaupt kein Kontakt zu dem Thema zwischen dem Bundesfinanzminister und der amerikanischen Regierung stattgefunden hat?

DEMMER (BReg): Vielleicht kann ich mich noch einmal dazu äußern. Wir haben uns hier in der vergangenen Woche umfassend zum Thema von Nord Stream 2 geäußert. Es gibt dazu keinen neuen Sachstand. Es bleibt dabei, dass wir im Kreise unserer EU- und NATO-Partner beraten und dann im Lichte der russischen Einlassungen über eine angemessene gemeinsame Reaktion entscheiden.

ZUSATZ: Herr Kuhn?

KUHN: Ich habe hier schon alles gesagt. Ich denke, die Untersuchung ist auf einem guten Wege, aber ich habe hier keine Neuigkeiten mitzuteilen.

ZUSATZ: Frau Demmer, Sie sagen, es gebe keinen neuen Sachstand. Ein solcher Brief wäre ein neuer Sachstand. Sie haben damit indirekt bestätigt, dass es diesen Brief nicht gibt.

DEMMER: Ich habe nur gesagt, dass es zwischen den Äußerungen, die wir in der vergangenen Woche getätigt haben, und heute keinen neuen Sachstand gibt. Der Fall Nawalny hat dazu geführt, dass wir jetzt im Kreise unserer EU- und NATO-Partner gemeinsam überlegen und nach den Einlassungen der russischen Seite gemeinsam über eine Reaktion beraten.

FRAGE: Ich bin ein bisschen verwirrt. Wir haben am Anfang eine Viertelstunde über Klimaziele geredet, und jetzt soll amerikanisches Frackinggas sogar noch staatlich gefördert werden. Habe ich das richtig verstanden?

Warum geht man überhaupt in Verhandlungen mit den USA, die ja wegen Nord Stream 2 quasi einen Erpressungsversuch starten? Warum geht man auf den Erpresser zu?

KUHN: Der Versuch ‑ ‑ ‑ Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe.

ZUSATZFRAGE: Eine Frage an das Umweltministerium: Finden Sie es angesichts Ihrer Klimaziele sinnvoll, amerikanisches Frackinggas zu importieren und das dann auch noch zu fördern? Das müsste ja eigentlich sofort beendet werden, so schnell wie möglich.

FICHTNER (BMU): Ich kann jetzt auch nicht anders antworten, als ich es hier vor ein paar Wochen schon einmal getan habe. Wir haben hier bei uns in Deutschland aus guten Gründen Fracking weitgehend ausgeschlossen, und zwar unter anderem aus Gründen des Gewässerschutzes. Wir können das nicht in den USA regulieren. Aber das ist unser Weg. Insgesamt wollen wir uns von der Nutzung fossiler Energien Schritt für Schritt verabschieden.

ZUSATZ: Ja, und jetzt geht es darum, dass das Gegenteil passiert und Sie zwar deutsches Frackinggas doof finden, aber amerikanisches sinnvoll, oder was? Oder sind Sie dagegen?

FICHTNER: Genau. Der Ansatz ist dabei allerdings nicht die Angebotsverknappung, sondern die Nachfragereduktion, also zum Beispiel wegzukommen von fossilen Energien in allen möglichen Bereichen, im Gebäudebereich, im Verkehrsbereich usw., und damit die Nachfrage nach Kohle, Öl und Gas ebenso zu senken.

Ansonsten ist das jetzt ja tatsächlich keine rein umweltpolitische Frage.

VORS. FELDHOFF: Ich will nur darauf hinweisen, dass wir jetzt bitte nicht in eine Debatte über die Sinnhaftigkeit von Fracking abdriften. Wir sprachen gerade über den Fall Nawalny und mögliche Konsequenzen daraus inklusive Sanktionen.

FRAGE: Frau Demmer, sieht die Bundeskanzlerin das Verhältnis zwischen Deutschland und Russland als belastet an?

DEMMER: Ich denke, ich habe mich jetzt schon sehr deutlich dazu geäußert.

ZUSATZ: (akustisch unverständlich)

DEMMER: Wir erwarten, dass sich die russische Regierung zu dem Vorgang erklärt, und zwar umgehend. Denn es stellen sich schwerwiegende Fragen, die nur die russische Seite beantworten kann und beantworten muss. Bisherige Aussagen, es gebe keinen Grund, Russland etwas vorzuwerfen, können wir nicht hinnehmen. Herr Nawalny ist in Russland mit einem militärischen Nervenkampfstoff schwer vergiftet und in Omsk stundenlang behandelt worden.

ZUSATZ: Das ist nicht die Antwort auf meine Frage. Das sehen alle hier und auch Sie selbst, denke ich.

DEMMER: Das ist meine Antwort auf Ihre Frage.

ZUSATZ: Sie wollen die Frage also nicht beantworten.

DEMMER: Ich habe Ihnen eine Antwort gegeben, würde ich sagen.

ZUSATZ: Nicht direkt.

FRAGE: Ich muss noch einmal auf das Nord-Stream-Thema zurückkommen und frage das Wirtschaftsministerium. Wenn es das Angebot von Herrn Scholz an die US-Regierung gab, mit einer Milliarde Euro den Bau von zwei LNG-Terminals in Deutschland zu fördern, dann muss, so nehme ich an, das Wirtschaftsministerium ja darin eingebunden gewesen sein.

Unterstützt Ihr Minister, dass mit einer Milliarde Euro der Bau von zwei LNG-Terminals in Deutschland gefördert wird?

BARON (BMWi): Ich kann den Äußerungen des Kollegen hier nichts hinzufügen. Ich denke, in der Berichterstattung wird der Bundeswirtschaftsminister nicht erwähnt. Insofern möchte ich es hier bei den Äußerungen des Kollegen aus dem Finanzministerium belassen.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, dass es ein nicht abgestimmtes Angebot an die US-Regierung war?

BARON: Wie gesagt, kann ich vonseiten des Bundeswirtschaftsministeriums hier keinen Beitrag leisten. Sie wissen, dass wir, sollte es sich um presseöffentliche Termine handeln, darüber berichten, wie es der Kollege gesagt hat. Sollte es etwaige andere Termine geben, dann kommentieren wir diese nicht. Das heißt: Wir bestätigen sie nicht, wir dementieren sie nicht, wir kommentieren sie schlicht nicht.

ZUSATZ: Entschuldigung, wenn ich noch einmal nachhake: Es geht nicht um einen Termin, sondern es geht um einen Brief von Regierung an Regierung. Ihr Ministerium selbst hat, soweit ich weiß, die Förderung von LNG-Terminals in Deutschland schon positiv erwähnt. Die Summe in Höhe von einer Milliarde Euro wäre mir neu. Deswegen hat die Frage einen ganz realen Hintergrund.

BARON: Ein solcher Brief ist mir nicht bekannt.

Zu LNG-Terminals kann ich nur sagen: Was in unserer Zuständigkeit, der Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums, lag, war die Verbesserung von regulatorischen Bedingungen, um Anschlussleitungen an LNG-Terminals durch Änderungen im Energiewirtschaftsrecht attraktiver zu machen. Diese regulatorischen Änderungen sind seit einiger Zeit umgesetzt. Das entsprechende Gesetz und Verordnungen sind verabschiedet worden. Das ist das, was in der Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums lag.

FRAGE: Ich muss doch noch einmal das Umweltministerium fragen. Sie sagten, Ihre Sache sei die Reduzierung der Nachfrage hier in Deutschland, und hier gebe es kein Fracking. Gleichwohl wäre die Förderung von LNG-Terminals damit vergleichbar, dass der Import besonders schmutziger Kohle im Vergleich zu anderer auch noch gefördert würde. Dazu muss Ihr Haus doch eine grundsätzliche Position haben! Unterstützen Sie eine solche Maßnahme, die den Import von im Zweifelsfall besonders schädlich gefördertem Flüssiggas fördern würde?

FICHTNER: Wir haben mit dem Projekt als BMU tatsächlich nichts zu tun. Insofern habe ich jetzt auch keinen Beitrag zu dieser Debatte zu leisten, die im engeren Sinne auch keine umweltpolitische ist.

ZUSATZFRAGE: In den Auswirkungen ist es eine sehr konkrete umweltpolitische. Wenn schmutzige Kohle importiert und verbrannt werden würde, würden Sie dann auch sagen „Das geht uns als Umweltministerium nichts an“?

FICHTNER: Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es tatsächlich um Infrastruktur und nicht um fossile Energien an sich. Was die Infrastruktur angeht, könnte sie erst einmal auch darauf ausgelegt sein, grünen Wasserstoff oder ähnliche klimaverträgliche und auch mit Klimaneutralität vereinbarte Stoffe und Technologien zu transportieren.

Aufnahme von Flüchtlingen von den griechischen Inseln in Deutschland

FRAGE: Ich würde gerne nach der Einigung fragen, was die Flüchtlingspolitik angeht, und zwar sowohl das Innenministerium als auch Frau Demmer.

An das Innenministerium: Wie viele der Flüchtlinge, dieser 1553 Menschen, von denen gestern ja die Rede war, werden aus Moria kommen?

Zweite Frage: Ist das mit Griechenland schon abgesprochen?

Dann habe ich noch eine Frage zu der Gesamtzahl derer, die in diesem Jahr aus Griechenland aufgenommen werden sollen. Meine Information aus dem Bundesinnenministerium war bislang, dass es im März diese Vereinbarung über 928 Menschen gab, dann die von Herrn Seehofer vom Freitag über 150 Menschen und dann eben die gestern genannte Zahl. In der Presseerklärung des Bundespresseamtes ist jetzt aber von 2750 Menschen die Rede. Wenn man das erstgenannten Zahlen zusammenzählt, kommt man nicht auf diese Summe. Ich frage mich, wo die fehlenden ungefähr 150 Menschen herkommen. Könnten Sie das erläutern?

Frau Demmer, in der Presseerklärung ist ja auch von einer künftigen europäischen Lösung und davon die Rede, dass sich die Bundesrepublik daran noch einmal in angemessenem Umfang beteiligen werde. War in irgendeinem der Gespräche innerhalb der Regierung von einer konkreten Zahl die Rede? Die SPD hat nämlich gestern gesagt, es würde in diesem zweiten Schritt um eine Größenordnung gehen, die sich wiederum auf die Zahl 1553 bezieht, also eine ähnliche Größenordnung.

DEMMER (BReg): Hinsichtlich der Zahlen würde ich Sie doch gerne an das BMI verweisen. Aber ganz grundsätzlich ist es gut, dass es diese Einigung gibt. Das ist eine gute Einigung. Deutschland ist bereit, zu unterstützen. Wir beteiligen uns jetzt am Aufbau eines europäischen Aufnahmezentrums. Die Bundeskanzlerin stand dazu ja gestern auch mit dem griechischen Ministerpräsidenten und der Kommissionspräsidentin in Kontakt. Ein solches Aufnahmezentrum könnte ein wichtiger Schritt auf einem Weg zu einer stärkeren Europäisierung der Migrationspolitik sein, und darum geht es ja, nämlich wie wir Griechenland unterstützen können. Wie Sie wissen, ist das eine europäische Aufgabe, die nicht allein von Deutschland gelöst werden kann. Aber die Kanzlerin hat es auch schon gesagt: Deutschland ist ein starkes Land, und wir können sicherlich auch während der Ratspräsidentschaft einen substanziellen Beitrag leisten, aber der muss eben in ein Gesamtkonzept eingebettet sein. Die Kommission wird in Kürze ein Konzept vorlegen. Wir werden sie bei der Umsetzung natürlich unterstützen.

ALTER (BMI): Wir haben schon in der vergangenen Woche ‑ der Bundesinnenminister gestern mehrfach und auch heute ‑ deutlich gemacht, dass alles, was wir gegenüber Griechenland an Hilfe anbieten und an Hilfe leisten, auch mit der griechischen Regierung abgestimmt ist. Insofern kann man sagen: Ja, auch die Übernahme der Familien ist mit der griechischen Regierung abgestimmt. Nach meiner Kenntnis hat der griechische Ministerpräsident sich gestern auch für diese Unterstützung bedankt.

Die griechische Regierung wird jetzt ihrerseits festlegen, welche Familien von welchen der fünf Inseln ‑ es sollen ja Familien von allen fünf griechischen Inseln übernommen werden ‑ zu diesem Personenkreis zählen. Da es alle Inseln betrifft, gehen wir davon aus, dass es natürlich auch Personen betreffen wird, die aus der ehemaligen Einrichtung Moria kommen. Aber die konkrete Zahl kennen wir noch nicht. Eine Delegation des Bundesinnenministeriums ist bereits auf dem Weg nach Griechenland, um die Detailabsprachen dort zu treffen.

Bezüglich der Zahlen ist es so: Sie liegen mit Ihrer Analyse vollkommen richtig. Die letzte aktuelle Zahl kommt aus der Pressemitteilung des Bundespresseamtes vom gestrigen Tag. Es gibt im Grunde genommen drei größere Kontingente, über die wir hier reden. Es gibt zum einen die Zahl 928, die inzwischen etwas angestiegen ist. Es sind etwas mehr als 1000 Personen, die sozusagen über die Aufnahmeentscheidung hinsichtlich 53 unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sowie 243 kranker Kinder einschließlich ihrer Kernfamilien aufgenommen werden sollen. Darüber hinaus ist in der vergangenen Woche nach dem Brand entschieden worden, dass Deutschland bis zu 150 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnimmt, und gestern die Entscheidung über die Aufnahme von weiteren 1553 Personen gefallen. Alles zusammen ergibt das eine Zahl von 2750 Menschen, die Deutschland aus Griechenland aufnehmen wird.

FRAGE: Frau Demmer, hat denn die Bundeskanzlerin den Innenminister gebeten, einen Vorschlag für die Aufnahme von Flüchtlingen über die unbegleiteten Minderjährigen hinaus zu machen, oder ist Herr Seehofer von sich aus mit einem Vorschlag auf die Kanzlerin zugekommen?

DEMMER: Über die internen Einigungsprozesse geben wir hier ja grundsätzlich keine Auskunft. Sie können davon ausgehen, dass die Bundesregierung bei diesem Thema konstruktiv zusammenarbeitet.

FRAGE: Frau Demmer, was soll denn jetzt mit den restlichen mehr als 10 000 Menschen in Moria passieren? Haben die Pech?

DEMMER: Die Lage in Moria ist natürlich immer noch erschütternd. Es geht natürlich darum, jetzt auf jeden Fall erst einmal zu helfen und eine bessere Unterbringung für die Menschen sicherzustellen. Wir erwarten und vertrauen darauf, dass die griechischen Behörden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, vor allem, was die unmittelbare Versorgung der betroffenen Menschen angeht. Die griechische Regierung hat angekündigt, dass bald alle Migranten wieder versorgt sein werden und neue Unterkünfte für die Migranten zur Verfügung stehen werden. Die griechische Regierung hat bereits ihren Unterstützungsbedarf formuliert. Die Bundesregierung hat Unterstützung angeboten und diese auch bereits geleistet. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat soeben auch in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt, dass die Kommission mit der griechischen Regierung an einem Plan für ein gemeinsames Pilotprojekt für ein neues Camp auf Lesbos arbeitet.

ZUSATZFRAGE: Der Hintergrund der Frage ist ja, dass das ganze Lager evakuiert werden müsste. Das heißt, die anderen 10 000 Menschen müssen da auch raus. Herr Alter, warum hat sich Ihr Ministerium nicht dafür eingesetzt, alle Menschen herauszuholen, wenn sich halt keine anderen EU-Staaten finden, die ebenfalls viele aufnehmen, und wenn wir so ein starkes Land sind, wie Frau Demmer sagt?

ALTER: Der Bundesinnenminister hat deutlich gemacht, dass eine Entscheidung getroffen wurde, die mit Augenmaß erfolgt, und zwar in einer Weise, in der eine verantwortbare Entscheidung auch im Hinblick auf die Aufnahme einer konkret abgrenzbaren Personengruppe geschieht. Wir haben in der vergangenen Woche erlebt, dass in vielfältiger Weise Zahlen durch die Medien gegangen sind. Es sind Forderungen nach Aufnahmen in gewissen Größenordnungen erhoben worden, die für uns objektiv nicht einschätzbar waren. Man fragte sich also an mancher Stelle: Wie kommt diese oder jene Zahl jetzt zustande?

Der Anspruch des Bundesinnenministeriums war insbesondere auch mit Blick auf die Entwicklung im Jahr 2015 fortfolgende, dass wir eine Entscheidung treffen, bei der für alle Beteiligten ‑ auch für die Betroffenen ‑ klar ist, wen sie umfassen soll. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinnenministerium einen Vorschlag ausgearbeitet, der eine größere Aufnahme ermöglicht. Der Bundesinnenminister hat ja bereits Ende der vergangenen Woche angekündigt, dass es einen zweiten Schritt über die 150 Minderjährigen hinaus geben wird. Der sieht eben vor, dass es sich durch die Tatsache, dass es sich um Familien und um bereits anerkannte Schutzberechtigte handelt, um eine ganz klar abgegrenzte oder abgrenzbare Personengruppe handelt.

Darüber hinaus ‑ auch das haben wir in der vergangenen Woche mehrfach deutlich gemacht ‑ besteht der Anspruch, dass jetzt auf den griechischen Inseln und insbesondere auf Lesbos ‑ die Einrichtung Moria ist faktisch nicht mehr existent ‑ bis zum Einbruch des Winters menschenwürdige Unterkunftsbedingungen geschaffen werden. Deshalb sind die deutschen Rettungsorganisationen ‑ das THW und das Deutsche Rote Kreuz ‑ im Einsatz. Wir haben in der vergangenen Woche bereits Zelte, Matratzen, Decken und Ähnliches wie Sanitätsartikel geliefert, und es sind weitere Lieferungen unterwegs, etwa Sanitätscontainer, mit denen man das erreichen kann.

Wir hören jetzt, dass dieser Prozess stark voranschreitet, dass die griechische Regierung also ihrerseits Anstrengungen unternimmt, um eine Unterbringung zu gewährleisten, die unseren europäischen Standards entspricht. Diesen Prozess begleiten wir.

ZUSATZFRAGE: Plant Ihr Minister oder gibt es schon irgendwelche Vorbereitungen darauf, sich einmal selbst ein Bild vor Ort zu machen?

ALTER: Ich habe es ja gerade gesagt: Eine Delegation des Bundesinnenministeriums ‑

ZURUF: Er selbst!

ALTER: - ist bereits auf dem Weg, –

ZURUF: Er selbst!

ALTER: ‑ und der Minister wird sich im Anschluss an diese Reise berichten lassen. Dann wird er entscheiden, ob es notwendig ist, selbst noch einmal dorthin zu fahren. Sie wissen ‑ jedenfalls diejenigen, die ihn kennen ‑, dass er niemand ist, der von diesem Tourismus lebt, sondern dass er darauf vertraut, dass die Informationen, die ihm seine Mitarbeiter vorlegen, die Einschätzung der Sachlage auch ermöglichen.

Ich kann nur noch einmal sagen: Es ist jetzt eine Delegation unterwegs. Die wird mit Information zurückkehren. Dann wird der Bundesinnenminister über das weitere Vorgehen entscheiden.

ZUSATZFRAGE: Können Sie sagen, wer da so drinsitzt?

ALTER. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums.

FRAGE: Gibt es so etwas wie einen Zeitplan für die Überführung dieser 1500 Menschen aus Griechenland und möglicherweise auch einen Endpunkt, an dem das sozusagen abgeschlossen sein soll?

FRAGE: Können Sie sagen, wie viele von den bisher nach Deutschland geflohenen Flüchtlingen aus Moria gekommen sind?

ALTER: Zur ersten Frage: Es gibt noch keinen konkreten Zeitplan. Es bestehen der Wunsch und das Bestreben, das schnellstmöglich umzusetzen. Aber es ist auch so, und das muss man berücksichtigen, dass der Bundesinnenminister darauf Wert legt, dass geordnete Verfahren stattfinden. Die Asylverfahren sind bei dieser Personengruppe ja bereits abgeschlossen, aber es müssen Gesundheitsuntersuchungen stattfinden. Es muss auch noch einmal die Sicherheitsüberprüfung stattfinden, und es muss ganz eindeutig belegt sein, dass die Identität geklärt ist. Das wird alles sehr schnell erfolgen. Ich sagte es ja bereits: Wir sind bereits nach Lesbos unterwegs, und die Übernahme der Personen soll schnellstmöglich erfolgen. Einen konkreten Zeitplan haben wir noch nicht.

Zu der zweiten Frage: Ich kann das nicht aufschlüsseln. Wir reden ja, wie gesagt, insgesamt über 2750 Personen. Im Rahmen des ersten Programms, das ungefähr 1000 Personen umfasst, sind ja bereits mehr als 500 in Deutschland angekommen. Ich habe keine Informationen darüber, wie viele von diesen Personen jetzt konkret aus Lesbos kamen. Das muss ich noch einmal recherchieren und reiche es gerne nach.

Weitere Informationen

Schlagworte

nach oben