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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 04.09.2020

04.09.2020 - Artikel

Fall Alexej Nawalny

FRAGE: Eine Frage an den Regierungssprecher. Bleibt die Kanzlerin bei ihrer Wortwahl, man solle den Fall Nawalny von der Debatte über die Fortsetzung der Ostseepipeline Nord Stream 2 entkoppelt sehen?

Meine zweite Frage richtet sich möglicherweise auch an Herrn Burger. Kreml-Sprecher Peskow hat heute gesagt hat, dass man, wenn sich herausstellen sollte, dass eine giftige Substanz im Spiel sei, sehr bereit sei, Ermittlungen aufzunehmen. Können Sie erklären, wie der Informationsaustausch von deutscher Seite an die russische Seite funktioniert? Ist der russischen Seite schon ein Ermittlungsergebnis zugestellt worden? Wie geht das?

Gestern gab es von russischer Seite die Klage, dass sie noch nichts erhalten hat. Hat die russische Seite von deutscher Seite schon etwas erhalten? Herr Seibert, bitte!

SEIBERT (BReg): Danke für die Frage. Nach den neuen und bestürzenden Erkenntnissen über den Giftanschlag auf Herrn Nawalny ist das Interesse absolut nachvollziehbar. Wir haben Sie und die Öffentlichkeit vorgestern ausführlich über diese neuen Erkenntnisse informiert.

Die Bundeskanzlerin, der Außenminister und die Verteidigungsministerin haben dargelegt, dass die toxikologischen Untersuchungen im Bundeswehrspeziallabor einen zweifelsfreien Befund ergeben haben. Sie haben die Schritte genannt, die aus Sicht der Bundesregierung als erste zu ergreifen waren: die Information der Fraktionen des Deutschen Bundestags, das Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem Bundespräsidenten, die Kontaktaufnahme mit der OVCW, der Organisation für das Verbot chemischer Waffen in Den Haag, die Unterrichtung des russischen Botschafters im Auswärtigen Amt über die Untersuchungsergebnisse und die Unterrichtung unserer Partner in der Europäischen Union und der NATO.

Die Bundeskanzlerin hat gesagt:

„Es stellen sich jetzt sehr schwerwiegende Fragen, die nur die russische Regierung beantworten kann und beantworten muss.“

Ich zitiere die Bundeskanzlerin weiter:

„Wir werden [mit unseren Partnern in EU und NATO] gemeinsam beraten und [dann] im Lichte der russischen Einlassungen über eine angemessene gemeinsame Reaktion entscheiden.“

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu diesem ganzen Komplex jetzt nicht mehr sagen kann. Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir Sie, wie schon vorgestern, wieder umfassend informieren.

ZUSATZFRAGE: Tut mir leid, aber ich muss nachfragen. Es hilft ja nichts. Die Frage war: Bleibt die Kanzlerin bei ihrer Wortwahl von vor wenigen Tagen, dass der Fall Nawalny und Nord Stream 2 entkoppelt zu sehen sind oder hat sich da etwas geändert?

SEIBERT: Ich habe dargelegt, dass ich aus den Gründen, die ich genannt habe, zu diesem ganzen Komplex jetzt nicht mehr sagen kann. Wir werden mit den europäischen Partnern, den Partnern in der NATO die Situation beraten. Wir werden sehen, welche Einlassungen von offizieller russischer Seite kommen und wie dort reagiert wird. Dann werden wir über eine angemessene gemeinsame Reaktion entscheiden.

ZUSATZ: Die Antwort des Außenministeriums steht noch aus.

BURGER (AA): Herr Seibert hat gerade schon die verschiedenen Kontakte aufgezählt, die wir am Mittwoch angekündigt hatten. Ich kann dazu im Einzelnen ausführen, dass das inzwischen alles auch so umgesetzt worden ist.

Der russische Botschafter wurde noch am Mittwochnachmittag zu einem dringenden Gespräch ins Auswärtige Amt gebeten. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass ein Nervenkampfstoff nachgewiesen wurde. Die für das Verbot chemischer Waffen zuständige Organisation (OVCW) wurde gestern kontaktiert. Wir haben den Generaldirektor der OVCW über den Nachweis einer Substanz aus der Nowitschok-Gruppe informiert. Wir stehen auch weiter im Kontakt mit der OVCW.

Wir haben bereits am Mittwochnachmittag unsere EU-Partner auf den dazu vorgesehenen Wegen über die Erkenntnisse ins Bild gesetzt. Sie haben gestern Abend auch gesehen, dass es bereits eine gemeinsame Stellungnahme gibt, die der Hohe Vertreter im Namen aller 27 EU-Mitgliedstaaten abgegeben hat. Unsere NATO-Partner stehen mit ihnen im Austausch. Sie werden mitbekommen haben – der Generalsekretär hat darüber informiert ‑, dass sich zur Stunde der NATO-Rat auf Ebene der Botschafter in Brüssel trifft.

Was den Stand des russischen Rechtshilfeersuchens angeht, kann, glaube ich, das BMJV Auskunft geben.

KEITEL (BMJV): Ich kann Ihnen sagen, dass sich die russische Generalstaatsanwaltschaft am 27. August mit einem Rechtshilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz gewandt hat. Die Bundesregierung hat der Weiterleitung des Rechtshilfeersuchens zugestimmt. Das Ersuchen wurde heute Morgen durch das Bundesamt für Justiz der Landesjustizverwaltung Berlin zur weiteren Veranlassung zugeleitet. Wie immer können wir uns zu den Inhalten der grenzüberschreitenden strafrechtlichen Zusammenarbeit grundsätzlich nicht äußern.

ZUSATZFRAGE: Das heißt auf Deutsch, dass die Russen von der deutschen Justiz oder von deutschen Stellen bisher noch nichts bekommen haben?

KEITEL: Das heißt, wie ich gerade gesagt habe, dass die Bundesregierung erst einmal der Weiterleitung des Rechtshilfeersuchens zugestimmt hat.

ZUSATZFRAGE: Auf Deutsch gesagt: Weitere Informationen über die Information des Botschafters hat es noch nicht gegeben. Richtig?

KEITEL: Ich bleibe bei dem, was ich gerade gesagt habe.

ZUSATZ: Aber Sie müssen das doch übersetzen. Der Mensch da draußen muss ja auch verstehen, was das heißt.

KEITEL: Ich habe gerade gesagt: Erst einmal wurde der Weiterleitung des Rechtshilfeersuchens an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zugestimmt. Was nähere Auskünfte angeht, müssten Sie sich an die dortige Pressestelle wenden.

FRAGE: Frau Keitel, die russische Generalstaatsanwaltschaft hat von deutschen Kollegen um Rechtshilfe bezüglich der Ermittlungen im Fall Nawalny ersucht. Die russischen Politiker und der Kreml sagen, dass sie auf Beweismaterialien bzw. auf Untersuchungsergebnisse und Proben des Speziallabors der Bundeswehr warten, um über Strafverfahren zu entscheiden. Plant Deutschland, eine solche Rechtshilfe zu leisten?

Ist es überhaupt möglich, Untersuchungsergebnisse und Proben an die russischen Behörden zu übergeben?

KEITEL: Das ist wiederum in den Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten geregelt. Zum grundsätzlichen Ablauf, wie so etwas stattfindet: Das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt prüfen gemeinsam jeden Einzelfall, ob offensichtliche Bewilligungshindernisse vorliegen. Wenn das nicht der Fall ist, wird ein Ersuchen an das zuständige Landesjustizministerium und von dort an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Das ist das, was ich Ihnen gerade gesagt habe.

Abschließend entscheiden wiederum Bundesamt für Justiz und Auswärtiges Amt unter allgemeinen und außenpolitischem Blickwinkel über die Bewilligung des Ersuchens.

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Fall Nawalny in Verbindung mit Herrn Lukaschenko bzw. umgekehrt. Herr Seibert, mich würde interessieren, wie Sie gedenken, auf die Vorwürfe ‑ oder wie auch immer man das bezeichnet ‑ von Herrn Lukaschenko in Richtung Deutschland in Bezug auf den Fall Nawalny zu reagieren. Haben Sie vor, außer einem Dementi noch irgendwelche Schritte zu unternehmen?

SEIBERT: Sie erwähnen ja schon, dass wir darauf gestern Abend schon reagiert haben. Die Behauptungen, die Herr Lukaschenko da aufgestellt hat, sind selbstverständlich unwahr, und mehr habe ich dazu auch nicht zu sagen.

[…]

FRAGE: Die Bundesregierung hat ja sehr explizit erklärt, es sei in den Nawalny-Proben Nowitschok gefunden worden. Mich würde interessieren, wann die Bundesregierung denn die Offenlegung der Ergebnisse aus dem Bundeswehrlabor plant, um diese Behauptung zu untermauern.

BURGER: Ich habe Ihnen ja dargelegt, dass wir dieses Thema, das ja im Übrigen kein bilaterales deutsch-russisches, sondern ein internationales Thema ist, auch auf die internationale Ebene gebracht haben, indem wir zum Beispiel Kontakt mit der OVCW aufgenommen haben. Es wird mit dieser Organisation auch weitere Kontakte geben, um die Form der Zusammenarbeit zu besprechen.

ZUSATZFRAGE: Zum einen war meine Frage ja, wann die Bundesregierung das offenlegen wird. Die war noch nicht beantwortet.

Die zweite Frage wäre, wieso Bundesrepublik bisher nicht auf das russische Angebot eingegangen ist, die russischen und deutschen Proben gegenseitig abzugleichen.

SEIBERT: Sie haben meine Antwort gehört. Wir haben Kontakt mit der OVCW aufgenommen und werden dort auch weitere Formen der Zusammenarbeit beraten.

ZUSATZ: Dann gab es noch meine Frage, wieso die bundesdeutsche Seite bisher nicht auf das russische Angebot eingegangen ist, die respektiven Proben abzugleichen.

SEIBERT: Meine Antwort ist gegeben.

FRAGE: Herr Seibert, ich hätte ganz gerne noch einmal gefragt, ob die Bundesregierung der russischen Seite ‑ die Kanzlerin hat ja gesagt, die Welt warte auf Antworten ‑ eine bestimmte zeitliche Frist setzt. Ab wann wird man also beurteilen, ob man mit der Antwort zufrieden ist, die aus Russland kommt? Ist das eine Woche oder sind das zwei Wochen? Das würde mich interessieren.

Zweitens zu Nord Stream: Würden Sie sagen, dass die Pipeline in deutschem Interesse oder vor allem in russischem Interesse ist?

SEIBERT: Zu der ersten Frage: Das gibt mir Gelegenheit, noch einmal zu sagen, dass das kein bilaterales Thema zwischen Deutschland und Russland ist. Das ist ein Thema, dass wir jetzt mit den europäischen Partnern und mit den NATO-Partnern besprechen. Warum ist das ein Internationales Thema? Weil es um den Einsatz eines chemischen Nervenkampfstoffes geht. Das ist für die Weltgemeinschaft von Belang. Das ist ein schwerer Verstoß gegen das Verbot des Einsatzes solcher Waffen nach dem Chemiewaffenübereinkommen. Deswegen wird auch die Frage, die Sie gestellt haben, die zeitliche Fristen oder zeitliche Vorstellungen betrifft, mit den Partnern beraten werden müssen.

Zu der zweiten Frage: Sie können ja in Protokollen nachlesen, was die Bundesregierung immer wieder zu dem Thema gesagt hat. Heute habe ich Ihnen das dazu zu sagen, was ich am Anfang gesagt habe, und kann dem nichts weiter hinzufügen.

[…]

FRAGE: Herr Seibert, sieht die Bundesregierung die russische Regierung in der Aufklärung dieses Giftanschlags als Partner oder als Tatverdächtigen an?

SEIBERT: Es ist so, wie die Bundeskanzlerin es vorgestern gesagt hat: Es stellen sich jetzt schwerwiegende Fragen, die die russische Regierung zu beantworten hat, die nur sie beantworten kann und die sie auch beantworten muss.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, es kommt nicht nur die russische Regierung bzw. der Kreml als Tatverdächtige infrage. Habe ich Sie da richtig verstanden? Kann es also nach Ihrer Kenntnis auch sein, dass es eine andere Täterschaft gibt, vielleicht nicht direkt der Kreml, sondern andere Kräfte in Russland? Außerdem gibt es ja auch noch andere Staaten, die Nowitschok besitzen.

SEIBERT: Ich habe mich hier nicht über die konkrete Täterschaft geäußert. Was wir wissen und mit bestürzende Klarheit wissen, seit die Toxikologen der Bundeswehr das herausgefunden haben, ist, dass auf diesen Oppositionellen Alexej Nawalny ein Giftanschlag verübt wurde und dass er beseitigt oder zum Schweigen gebracht werden sollte. Das ist das, mit dem wir jetzt umgehen. Das Ganze ist mit einem Kampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe geschehen. Vor diesem Hintergrund müssen wir jetzt mit unseren europäischen und NATO-Partnern beraten. Das tun wir. Aus diesem Grund, weil es diese zweifelsfreien Erkenntnisse jetzt gibt, haben wir Kontakt mit der OVCW aufgenommen, und jetzt gilt natürlich die Erwartung an Russland, sich zu den schwerwiegenden Fragen, die sich stellen, zu äußern. Dies ist eine Tat an einem russischen Staatsbürger, verübt auf russischem Territorium.

FRAGE: Herr Seibert, die Bundesverteidigungsministerin hat gestern den russischen Präsidenten sehr scharf kritisiert. Sie hat von einem aggressiven Regime gesprochen und hat ihn auch mit dem syrischen Präsidenten Assad verglichen, der ja beschuldigt wird, chemische Waffen gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. Ist das auch die Position der Bundesregierung?

SEIBERT: Für die Bundesverteidigungsministerin kann wahrscheinlich am besten ihr Sprecher sprechen.

Zum Schicksal von Herrn Nawalny habe ich jetzt hier das gesagt, was heute zu sagen ist. Wenn wir auf die vergangenen Jahre schauen, dann sehen wir natürlich Fälle von Oppositionellen und anderen Kräften, die Gift und anderen Mordarten zum Opfer gefallen sind und bei denen es ‑ ich nenne nur den Fall Skripal ‑ sehr direkte Verbindungen zum russischen Machtsystem gab.

ZUSATZFRAGE: Ich stelle meine Frage noch einmal: Hat sie im Namen der Bundesregierung oder als CDU-Vorsitzende gesprochen?

SEIBERT: Gerade haben Sie von ihr noch als Verteidigungsministerin gesprochen. - Sie hat sich ‑ wie übrigens auch vorgestern ‑ zu diesen neuen, bestürzenden Erkenntnissen, die ja aus der Untersuchung der Toxikologen der Bundeswehr hervorgehen, geäußert.

ZUSATZFRAGE: Aus Ihrer Sicht ist die russische Regierung also ein aggressives Regime?

SEIBERT: Ich habe den Worten der Verteidigungsministerin jetzt nichts hinzuzufügen, aber ich verweise auf die Fälle, die ich hier nur angedeutet habe, über die man längere Listen aufstellen könnte.

FRAGE: Ich habe eine Lernfrage zum Verfahren der möglichen Überprüfbarkeit von Untersuchungsergebnissen: Ist es üblich, dass bei Proben, die erhoben werden, vergleichbar mit dem Sport sozusagen B-Proben als Teile des Samples einbehalten werden, die man dann ja gegebenenfalls der anderen Seite zur Verfügung stellen könnte? Im Moment ist es ja so, dass Sie das Ergebnis des Speziallabors der Bundeswehr referieren, dass eindeutig Nowitschok nachgewiesen worden sei. Die russische Seite sagt: Bei uns hatte er aber nichts. - Es wäre hilfreich, wenn eine Überprüfung von Teilen der Proben durch die jeweils sozusagen andere Seite möglich wäre. Kann jemand beantworten, ob es Teil internationaler Verfahrensweisen ist, dass Probenteile für eine spätere Überprüfung einbehalten werden?

BURGER: Herr Seibert hat ja gerade dazu ausgeführt, dass wir Kontakt zur OVCW aufgenommen haben, und hat auch darauf hingewiesen, dass die Gespräche mit der OVCW über Formen einer möglichen Zusammenarbeit noch laufen. Das ist, glaube ich, das, was dazu im Moment zu sagen ist.

ZUSATZ: Ja, aber das habe ich auch gehört. Die Frage ist doch, und das müsste sich eigentlich klären lassen, ob es international üblich ist, dass, wenn Institutionen Proben erheben, dabei Teile des Samples, das also analysiert wird, für eine mögliche B-Probe aufgehoben werden, oder ob es nicht üblich ist.

BURGER: Ich glaube, dass man hier nicht ohne Weiteres von sozusagen vergleichbaren Fällen sprechen kann. Wie gesagt: In welcher Form da eine weitere Zusammenarbeit stattfinden kann, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen.

FRAGE: Will man die OVCW darum bitten, den Befund zu bestätigen oder ein Treffen ihres Exekutivrates einberufen?

SEIBERT: Ich habe es schon gesagt, sage es aber auch gerne noch einmal: Es hat die Kontaktaufnahme mit der OVCW gegeben. Der Kollege hat gesagt, auf welcher Ebene. Es wird weitere Kontakte mit der OVCW geben, um über die Form der Zusammenarbeit zu reden.

FRAGE: Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte 2018 im Zuge des Skripal-Falls aufgearbeitet, dass der BND in enger Zusammenarbeit mit der Bundeswehr in einem sowohl verfassungs- als auch völkerrechtswidrigen Unternehmen eine Nowitschok-Probe aus einem russischen Geheimlabor gestohlen und nach Deutschland gebracht hat. Mich würde interessieren: Wieso hat sich denn die Bundesregierung dafür entschieden, die Nawalny-Probe just an diese Institution und nicht an ein neutrales, OVCW-zertifiziertes Labor beispielsweise in der Schweiz zur Untersuchung zu geben?

SEIBERT: Über die Kontakte mit der OVCW haben wir jetzt, glaube ich, genügend gesagt. Diese Frage von Russia Today wird unseren Blick auf den Fall Skripal sicherlich nicht verändern.

ZUSATZFRAGE: Meine Frage betraf ja das grundsätzliche Vorgehen. Wieso hat man die Probe nicht von Beginn an an ein neutrales, OVCW-zertifiziertes Labor, sondern an eine Institution geliefert, die ‑ darauf kann man ja ruhig verweisen ‑ an diesem Akt der Nowitschok-Beschaffung beteiligt war? Das wirft ja Fragen auf. Die kann ich hier auch stellen.

SEIBERT: Bei Ihnen wirft es die auf. Ich habe zu dem Kontakt mit der OVCW jetzt nicht mehr zu sagen.

ZURUF: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

WEFERS (Vorsitz): Wenn Sie einen Moment warten, kann ich das Mikrofon wieder anstellen. Aber es gibt jetzt keinen Anspruch auf soundso viele Nachfragen. Das können wir vielleicht einmal unter uns klären. Im Übrigen entscheide ich, wer hier wie viele Nachfragen hat; das haben wir so geregelt. – Jetzt stellen Sie bitte noch einmal Ihre Nachfrage.

ZUSATZFRAGE: Ich würde Sie trotzdem noch einmal bitten, mir die Frage zu beantworten, wieso man sich dagegen entschieden hat, von Beginn an die Probe an ein neutrales Labor beispielsweise in der Schweiz zu senden.

SEIBERT: Ich habe dazu jetzt nichts Neues zu sagen. Für uns steht fest, dass das Speziallabor der Bundeswehr einen zweifelsfreien Nachweis erbracht hat, dass es sich bei dem Gift, mit dem Herr Nawalny angegriffen wurde, um einen chemischen Nervenkampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe handelt. Russland hat Informationen zu diesem Vergiftungsanschlag oder kann sie beschaffen, nicht wir. Russland hat zahlreiche eigene Proben oder in Russland sind zahlreiche eigene Proben genommen worden und Gegenstände beschlagnahmt worden. Die müssen nun untersucht werden. Wir erwarten, dass sich die russische Regierung zu diesem Fall erklärt.

Sanktionen gegen Belarus

ZUSATZFRAGE: Ich würde gerne noch einmal fragen, ob es stimmt, dass die deutsche Position innerhalb der EU in Bezug auf die Sanktionsliste im Fall Lukaschenko ist, dass man Herrn Lukaschenko nicht auf die Sanktionsliste setzt. Was ist dafür die Motivation der deutschen Seite?

SEIBERT (BReg): Jetzt sind wir also bei Belarus? – Okay, das können wir ja machen.

WEFERS (Vorsitz): Na ja, das hängt irgendwie zusammen, würde ich sagen.

SEIBERT: Souveränes Land, worauf wir immer hinweisen!

WEFERS: Nein, die Themen, damit das hier ganz klar ist!

SEIBERT: Die Entscheidung über Sanktionen gegen diejenigen, die für die aktuelle Situation in Belarus verantwortlich sind, und diejenigen, die dort auch für Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen verantwortlich sind, muss im Kreis der EU-Mitgliedstaaten getroffen werden, und da wird sie auch beraten. Das gilt unverändert. Dafür stehen wir mit unseren europäischen Partnern in ständigem Austausch.

Klar ist, und das ist ja das Ziel, das Europa haben muss: Diese fortwährende Verletzung von Menschen- und Bürgerrechten, wie sie in Belarus geschieht, kann nicht ohne Konsequenzen bleiben. Wir haben gerade in dieser Woche wieder wirklich entsetzliche Bilder davon gesehen, wie die Einsatzkräfte von Herrn Lukaschenko Kinder und Jugendliche mit Gewalt aus einer Schule herausgeholt und verschleppt haben. Das sind solche Fälle, die wir hier ansprechen.

Wie und gegen wen die Sanktionierung erfolgen muss, ist Gesprächsthema der Treffen, die wir dazu mit den europäischen Partnern durchführen.

ZUSATZFRAGE: Ich habe Sie aber gefragt, mit welcher Position Deutschland in die Gespräche geht. Sind Sie dafür, dass Lukaschenko auf der Liste steht?

SEIBERT: Wir beraten das mit den europäischen Partnern und, Entschuldigung, nicht öffentlich.

BURGER (AA): Ich kann vielleicht noch kurz ergänzen, was der Außenminister dazu heute vor einer Woche beim Abschluss des Treffens der EU-Außenminister hier in Berlin gesagt hat. Er hat davon gesprochen, dass auf EU-Ebene Konsens darüber besteht, dass es schrittweise und zielgerichtete Sanktionen gegen diejenigen geben soll, die für Wahlmanipulationen und Gewalt die Verantwortung tragen. Unser Ziel ist eine baldmöglichste rechtssichere Beschlussfassung.

[…]

FRAGE: Stimmt es, dass Deutschland Lukaschenko nicht auf die Sanktionsliste setzen will?

SEIBERT: Die Frage ist beantwortet, wenn ich das so sagen darf.

Lage in Libyen

FRAGE: Herr Burger, eine Frage zu Libyen: Die „New York Times“ hat einen UN-Bericht zitiert, laut dem die Vereinigten Arabischen Emirate das Waffenembargo in den letzten Monaten massiv verletzt hätten. Da ist die Rede von mehr als hundert Flügen mit Waffen und auch von sudanesischen Söldnern, die nach Libyen eingeschleust worden seien. Ich hätte gerne eine Stellungnahme zu diesem Bericht.

BURGER (AA): Grundsätzlich möchte ich dazu zunächst einmal sagen, dass wir von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen erwarten ‑ und an erster Stelle von unseren Partnern im Berliner Prozess ‑, dass sie sich an das Sanktionsregime halten. Verstöße gegen das Waffenembargo, das der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängt hat, verurteilen wir.

Wir werden in unseren Anstrengungen für die Einhaltung des Waffenembargos vor allem als Vorsitz des Sanktionsausschusses im Sicherheitsrat nicht nachlassen. Wir haben uns auch dafür eingesetzt ‑ und tun das weiterhin ‑, die Arbeit der Sanktionsausschüsse des Sicherheitsrats so transparent wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass wir uns dafür einsetzen, dass der Zwischenbericht des Expertengremiums des Libyen-Sanktionsausschusses veröffentlicht wird. Das haben wir als Vorsitz mit Nachdruck betrieben und werden es auch weiterhin tun. Dazu gibt es allerdings in den Vereinten Nationen noch große Meinungsverschiedenheiten.

Das bedeutet, der Bericht ist, auch wenn er jetzt offenbar geleakt wurde, vertraulich. Daher kann ich mich zu den einzelnen Angaben in diesem Bericht nicht weiter äußern.

ZUSATZFRAGE: Gab es Gespräche etwa mit den Verantwortlichen der Vereinigten Arabischen Emirate, was den Verstoß gegen das Waffenembargo betrifft?

BURGER: Wie gesagt, als Vorsitz des Sanktionsausschusses sind und bleiben wir engagiert in der Umsetzung des Waffenembargos.

FRAGE: Herr Burger, auch wenn Sie jetzt nicht konkret aus dem Bericht zitieren dürfen, kennen Sie diesen Bericht ja. Sind Sie überrascht über die Massivität der Verletzungen des Waffenembargos nicht nur durch die Vereinigten Arabischen Emirate, sondern auch durch andere Länder wie zum Beispiel Russland, die dort genannt werden?

BURGER: Nein.

ZUSATZFRAGE: Sie sind nicht überrascht?

BURGER: Wir beobachten seit Monaten, dass das Waffenembargo von den verschiedensten Konfliktparteien nicht eingehalten wird.

ZUSATZFRAGE: Zeigt das dann nicht, dass die Libyenkonferenz ihr eigentliches Ziel, das sie hatte, nämlich ein Waffenembargo für alle bindend durchzusetzen, zumindest bisher nicht erreicht hat?

BURGER: Wir haben hier in der Vergangenheit immer wieder dargestellt, dass wir selbstverständlich mit der Lage, wie sie sich in Libyen seit der Berliner Konferenz entwickelt hat, überhaupt nicht zufrieden sein können und dass wir längst noch nicht dort sind, wo wir hin möchten. Es war auch nicht die Erwartung, dass die Konferenz für sich genommen ausreichend ist, um all das zu erreichen, wozu sich die Teilnehmer verpflichtet haben. Vielmehr braucht es dazu selbstverständlich auch den politischen Willen und die Einsicht aller Teilnehmer, dass das der richtige Weg ist und dass eben keine Seite Aussicht darauf hat, durch einseitige militärische Interventionen die Situation in Libyen für sich zu entscheiden. Das ist nach wie vor unsere Überzeugung, und deswegen halten wir auch an der Arbeit in den Formaten, die im Berliner Prozess geschaffen worden sind, fest.

Es gibt nun immerhin eine einigermaßen funktionierende Waffenruhe. Diese ist noch nicht so stabil und noch nicht so gefestigt, wie wir uns das wünschen. Es hat Gespräche mit ersten Ergebnissen auch zur Ölfrage gegeben; auch das ist ein Fortschritt. Es bleibt aber noch ein sehr, sehr langer Weg, bis wir tatsächlich einen belastbaren politischen Prozess haben, der dauerhaften Frieden in Libyen bringt.

FRAGE: Herr Burger, wenn Sie sich nicht überrascht zeigen und schon länger Kenntnis von massiven Verletzungen haben: Welches sind die konkreten Möglichkeiten, die Sie haben und anwenden, um auf die Verletzer einzuwirken?

BURGER: Wir berichten hier seit Monaten immer wieder darüber, dass wir das in all unseren Gesprächskontakten mit den verschiedenen Seiten thematisieren. Der Außenminister hat das zum Beispiel angesprochen, als er zuletzt in Ankara zu Besuch war, und hat sich im Anschluss daran auch in der Pressekonferenz dazu geäußert. Der Außenminister hat in den vergangenen Wochen auch die Vereinigten Arabischen Emirate besucht und hat telefonischen Kontakt mit dem ägyptischen Außenminister gehabt; Sie haben auch die Reise des Außenministers nach Moskau verfolgt. Die Bundesregierung bleibt fest engagiert in all ihren Kontakten mit denen, die Einfluss auf die Lage in Libyen haben, um darauf hinzuwirken, dass die verbindlichen Beschlüsse des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umgesetzt werden und dass der Druck auf die Konfliktparteien in Libyen aufrechterhalten bleibt, ernsthaft an einer friedlichen Lösung zu arbeiten.

ZUSATZFRAGE: Das bedeutet, dass über Gesprächsappelle und eindringliche Ermahnungen hinaus keine weiteren realen Druckmöglichkeiten bestehen?

BURGER: Nein, das bedeutet das nicht. Der Außenminister hat sich ja in den vergangenen Wochen auch dazu geäußert, dass im EU-Kreis an neuen Sanktionslistungen gearbeitet wird ‑ in einem ersten Schritt gegen Personen und Unternehmen, die an Verletzungen des Embargos beteiligt sind. Er hat auch gesagt, dass in einem weiteren Schritt auch darüber nachgedacht werden muss, Maßnahmen gegen Staaten zu treffen, wenn sich das andere nicht als ausreichend erweist. Darüber haben wir Sie hier auch in den letzten Wochen immer wieder auf dem Laufenden gehalten. Wir sind ernsthaft an diesem Thema dran, weil wir davon überzeugt sind, dass es im europäischen Sicherheitsinteresse ist, dass es in Libyen wieder Frieden und Stabilität gibt.

Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan/Sanktionen der USA gegen die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs

FRAGE: Herr Burger, die Vereinigten Staaten haben Sanktionen gegen die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs verhängt, weil sie mögliche US-Kriegsverbrechen in Afghanistan untersucht. Gibt es dazu eine Stellungnahme?

BURGER (AA): Aus Sicht der Bundesregierung ist klar, dass der Internationale Strafgerichtshof auch in Zukunft seine unverzichtbare Rolle im globalen Engagement für Menschenrechte und gegen Straflosigkeit bei schwersten Völkerrechtsverbrechen ungehindert erfüllen können muss. Wir sind im engen Austausch insbesondere mit unseren europäischen Partnern, um das weitere Vorgehen dazu zu diskutieren. Der Außenminister hat sich bereits am 16. Juni, als die USA zum ersten Mal diese Sanktionen angekündigt haben, sehr deutlich dazu geäußert. Ich darf daraus kurz zitieren:

„Deutschland ist ein entschiedener Unterstützer der ersten Stunde und zweitgrößter Beitragszahler des Internationalen Strafgerichtshofs. Das Gericht ist eine unverzichtbar wichtige Institution im Kampf gegen die Straflosigkeit von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Wir arbeiten dafür, dass das Gericht unabhängig und unparteiisch seiner Tätigkeit nachgehen kann. Die von den USA beschlossenen Sanktionsmöglichkeiten gegen das Gericht können zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung seiner Arbeit führen. Als Unterstützer des Römischen Statuts sind wir besorgt, dass diese Sanktionen eine unverzichtbare Institution im Kampf gegen Straflosigkeit beschädigt.“

FRAGE: Eine explizite Verurteilung habe ich da nicht herausgehört. Habe ich mich da verhört? Oder plant die Bundesregierung, das auch noch explizit zu verurteilen?

BURGER: Wie gesagt, die Äußerung, die ich Ihnen gerade vorgetragen habe, stammt vom Juni, als diese Sanktionen das erste Mal angekündigt wurden. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wir uns jetzt gerade im engen Austausch mit unseren europäischen Partnern befinden, um darüber zu beraten, wie wir jetzt weiter vorgehen.

SEIBERT (BReg): Ich möchte noch ganz kurz daran erinnern, dass Russland den Internationalen Strafgerichtshof vor vier Jahren verlassen hat. Ich finde, das gehört zur Abrundung des Bildes.

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