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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 12.08.2020

12.08.2020 - Artikel

Gespräche der Bundesregierung mit der namibischen Regierung über die Aufarbeitung der gemeinsamen Kolonialvergangenheit

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt und vielleicht auch an Herrn Seibert. Es geht um die Aussöhnung mit Namibia bzw. um die deutsche Kolonialgeschichte. Nach Medienberichten hat die namibische Regierung ein deutsches Angebot abgewiesen ‑ es sollen 10 Millionen Euro angeboten worden sein ‑ sowie eine umfangreiche Entschuldigung für das deutsche Kolonialerbe.

Meine Fragen: Stimmen diese Berichte? Wurde diesbezüglich etwas abgewiesen? Stimmen die Einzelheiten, die genannt wurden? Wie bewertet das die Bundesregierung? Können Sie diese Ablehnung nachvollziehen? Wie geht es jetzt weiter?

BURGER (AA): Dazu kann ich Ihnen sagen, dass die Bundesregierung weiterhin Gespräche mit der Regierung von Namibia über eine zukunftsgerichtete Aufarbeitung der gemeinsamen Kolonialvergangenheit führt. Diese Gespräche verlaufen im gegenseitigen Vertrauen und konstruktiv. Beide Seiten haben Vertraulichkeit vereinbart, und deshalb kommentiert die Bundesregierung den Verlauf und Inhalt dieser Gespräche nicht.

Das Ziel der Gespräche ist ‑ das haben Sie angesprochen ‑, dass am Ende eine Bitte um Entschuldigung steht. Aber dann eben auch in einer Form, wie sie von der namibischen Seite akzeptiert wird.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, Sie werden nichts weiter dazu sagen, weil beide Seiten Vertraulichkeit vereinbart haben? - Dann erübrigen sich alle Nachfragen, so zum Beispiel, ob Sie Einzelheiten, die die Medienberichte erwähnen ‑ 10 Millionen Euro usw. ‑ bestätigen können.

BURGER: Richtig. ‑ Ich habe ja gesagt: Da Vertraulichkeit vereinbart ist, werden wir Verlauf und Inhalt der Gespräche nicht kommentieren.

Ich möchte nur noch einmal unterstreichen: Die Gespräche laufen weiter. Der namibische Präsident hat auf seinem Twitteraccount mitgeteilt, dass auch Namibia diese Gespräche als Schlüsselmission ansieht und weiterführen will.

FRAGE: Herr Burger, können Sie trotzdem sagen, warum für die Bundesregierung der Begriff „Reparation“ inakzeptabel ist, wenn gleichzeitig in Aussicht gestellt wird oder Einigung darüber besteht, dass es von deutscher Seite eine bedingungslose Entschuldigung sein soll? Wenn es eine bedingungslose Entschuldigung sein soll, warum ist dann der Begriff „Reparation“ nicht akzeptabel?

BURGER: Wie gesagt, ich werde mich jetzt zu den Inhalten der Gespräche und zum Gesprächsstand im Einzelnen nicht äußern.

ZUSATZFRAGE: Entschuldigung! Das ist ja nicht Inhalt der Gespräche, sondern das ist eine Fundamentalposition, wenn Sie sagen: Reparation als Begriff ist bei Aussöhnung ‑ ‑ ‑ Das geht ja über diese Gespräche weit hinaus. Warum ist der Begriff für die Bundesregierung grundsätzlich in solchen Wiedergutmachungsverhandlungen nicht akzeptabel?

BURGER: Diese Frage wurde hier aufgrund von Berichten eingeführt, dass das Thema von Gesprächen sei. Schon deshalb werde ich mich jetzt nicht zum Inhalt dieser Gespräche äußern.

FRAGE: Der namibische Präsident hat empfohlen ‑ Sie haben ja gerade Twitter erwähnt ‑, die Verhandlungen fortzusetzen. Das heißt, sie waren erst einmal unterbrochen. Sie tun jetzt so, als ob die Verhandlungen immer noch weiterlaufen und immer noch weiterlaufen. Wie ist es denn jetzt?

Sie meinten gerade, dass sich die namibische Seite einfach eine Entschuldigung wünscht - natürlich so, wie die deutsche Seite das gerne will. Nach dem, was ich weiß und was zu lesen ist, wünscht sich die namibische Seite natürlich auch eine finanzielle Entschädigung und Reparationszahlungen. Das erkennen Sie nicht an?

BURGER: Beide Interpretationen, die Sie hier gerade anführen, kann ich nicht bestätigen.

ZURUF: Das sind Fakten, Herr Burger!

BURGER: Beide Interpretationen, die Sie hier gerade vorgetragen haben, kann ich nicht bestätigen – weder, dass die Gespräche unterbrochen seien, noch, dass irgendwelche Positionen der namibischen Seite von der deutschen Seite nicht akzeptiert oder abgelehnt würden.

Wie gesagt, zum Stand und zu den Inhalten der Gespräche kann ich hier im Einzelnen nichts weiter sagen.

ZUSATZ: Was Sie hier liefern, sind Interpretationen. Ich sage Ihnen, was die Tatsachen sind und was auch die namibische Seite öffentlich sagt. Diese sagt nicht nur, wie Sie gerade behaupten, dass es hierbei um eine Entschuldigung und um Geld usw. geht.

VORS. FELDHOFF: Wenn Sie das diskutieren wollen, können Sie das gerne hinterher machen. Wenn Sie eine Frage haben, stellen Sie sie bitte jetzt.

ZUSATZ: Es ist einfach falsch, was Herr Burger gerade gesagt hat, dass das Interpretationssache ist. Das ist seine Interpretation.

VORS. FELDHOFF: Das ist die Position des Auswärtigen Amtes, und diese muss ich jetzt ja nicht teilen. Es ist aber die Position des Auswärtigen Amtes; deswegen sitzen wir hier. Aber nicht, um es zu diskutieren, sondern um zu erfragen.

ZURUF: Bleiben Sie bei dem, was Sie gerade gesagt haben?

BURGER: Vielleicht mache ich noch einmal einen Punkt: Es geht uns hier darum, mit der namibischen Seite eine Einigung zu erzielen.

FRAGE: Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Regierung von sich aus in den sozialen Netzwerken gesagt: Wir lehnen das Angebot ab. ‑ Sie hat dann ja von sich die Vertraulichkeit bei den Verhandlungen, auf die Sie verweisen, gebrochen. Ich bitte doch noch einmal um eine Bewertung: Ist das zumindest ein Rückschlag in den Verhandlungen über eine Aussöhnung mit Namibia, wenn das vonseiten der Regierung in der Art öffentlich kundgetan wird?

BURGER: Wie gesagt, für diese Gespräche ist Vertraulichkeit vereinbart. Deswegen werde ich den Inhalt und den Verlauf der Gespräche nicht weiter kommentieren. Beide Seiten sind sich einig, dass diese Gespräche weiter laufen.

FRAGE: Eine andere Frage zu einem Nebenschauplatz. Vor geraumer Zeit sind in New York Klagen von anderen Namibiern gegen die Bundesregierung eingereicht worden, die nicht zu diesem Gesprächskreis gehören. Können Sie etwas zu dem Stand dieser Verfahren sagen, also ob sie noch anhängig sind oder ob über sie schon entschieden ist?

BURGER: Ich muss Ihnen die Antwort zum Stand von möglichen Gerichtsverfahren nachliefern.

Ich will nur eine kleine Präzisierung in Bezug auf Ihre Frage vornehmen, in der Sie von einem „Gesprächskreis“ gesprochen haben: Diese Gespräche laufen zwischen der Bundesregierung und der Regierung von Namibia.

FRAGE: Können Sie wenigstens bestätigen, dass es ein deutsches Angebot gegeben hat? Wenn Sie das nicht bestätigen können, würden Sie eigentlich die namibische Seite einer Fehlinformation bezichtigen. Die hat ja gesagt, das deutsche Angebot sei nicht akzeptabel. Jetzt sagen Sie doch bitte: Hat es ein deutsches Angebot gegeben oder erfindet die namibische Regierung irgendetwas, was es in realita gar nicht gab?

BURGER: Sie versuchen jetzt, mir Auskünfte zu Inhalten der Gespräche aus der Nase zu ziehen. Ich habe gesagt: Ich werde die Inhalte und den Gesprächsstand hier nicht weiter kommentieren. Das beinhaltet in keiner Weise, dass ich irgendjemandem eine Falschaussage unterstelle.

ZUSATZFRAGE: Die namibische Seite sagt per Twitter, also öffentlich: Es gab ein deutsches Angebot. - Dazu möchten Sie sich nicht verhalten? Sie wollen nicht sagen, ob es eines gab oder nicht? Noch nicht einmal in dieser abstrakten Form?

BURGER: Ich sage es gerne noch einmal: Beide Seiten haben Vertraulichkeit vereinbart, und deshalb kommentiert die Bundesregierung Inhalt und Stand der Gespräche nicht.

ZUSATZ: Eine letzte Nachfrage: Die vereinbarte Vertraulichkeit gibt es ja nicht mehr. Es gibt keine Vertraulichkeit, weil die namibische Seite offenbart hat, dass es a) ein deutsches Angebot gab, das b) für sie nicht akzeptabel ist.

BURGER: Ich glaube, es macht keinen Sinn, wenn ich das jetzt noch fünfmal wiederhole. Das, was ich dazu heute zu sagen habe, habe ich Ihnen gesagt.

FRAGE: Herr Seibert, ist die Kanzlerin vom offensichtlichen Vertrauensbruch der namibischen Seite enttäuscht? Wie verfolgt sie diese Verhandlungen? Ist das für sie überhaupt ein Thema? Beschäftigt sie sich damit?

Zweitens. Wann hat sie sich zuletzt mit dem namibischen Präsidenten unterhalten?

SEIBERT (BReg): Erst einmal schließe ich mich der Wertung, die in Ihrer Frage enthalten ist, nicht an.

Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung, Ruprecht Polenz, steht mit der namibischen Regierung im ständigen Kontakt und führt regelmäßige Gespräche mit deren Sonderbeauftragten in Windhuk. Ziel der Gespräche ist es ‑ das hat der Kollege aus dem Auswärtigen Amt schon alles gesagt ‑, dass wir uns bald gemeinsam zu den historischen Ereignissen verständigen. Wir hoffen, dass es so bald wie möglich zu einem Abschluss der Gespräche kommen wird. Über den Inhalt der Gespräche ist einstweilen Vertraulichkeit vereinbart ist.

ZUSATZFRAGE: Herr Seibert, welche Rolle spielt für die Bundeskanzlerin der Völkermord an den Herero und Nama? Hier hören ja auch internationale Medien zu.

SEIBERT: Er ist der Grund, warum es solche Gespräche gibt.

ZUSATZFRAGE: Ich hatte gefragt, wann die Bundeskanzlerin zuletzt mit dem namibischen Präsidenten gesprochen hat.

SEIBERT: Das kann ich Ihnen jetzt hier nicht sagen.

ZUSATZFRAGE: Können Sie das nachreichen?

SEIBERT: Mal sehen; das weiß ich nicht.

Wenn ich das noch einmal sagen darf: Von den beiden Fragestellern wird hier jetzt gerade so getan, als sei dieses Thema hier noch nie behandelt worden und als hätten wir noch nie über die historische Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia und dessen Bürgern ‑ ganz besonders gegenüber den Herero und den Nama ‑ gesprochen. Das ist aber alles natürlich schon geschehen. Weil es diese besondere Verantwortung gibt, gibt es auch diesen Gesprächsprozess zwischen unserem Sonderbeauftragten und dem Sonderbeauftragten der namibischen Regierung.

Es geht darum, eine gemeinsame Basis des Umgangs mit dieser schmerzlichen Vergangenheit zu finden, aber auch eine gemeinsame Basis, um in die Zukunft zu kommen. Wir setzen uns für Versöhnung ein; wir setzen uns für eine würdige Gedenkkultur, für eine Kultur des Gedenkens und Erinnerns an die Gräueltaten und an das Leid der Menschen während des deutschen Kolonialkriegs im damaligen Südwestafrika, dem heutigen Namibia, ein.

Weil es wichtig ist, haben wir das alles hier immer wieder schon besprochen. Insofern verstehe ich diese sehr grundsätzlich klingenden Fragen nicht.

FRAGE: Herr Seibert hat schon gesagt, dass die Gespräche kontinuierlich geführt werden. Herr Burger, wie kann man sich vorstellen, wie die Gespräche kontinuierlich geführt werden? Gibt es immer wieder Verhandlungsperioden? Wie finden diese im Moment statt? Wann gab es die letzten Gespräche? Ich vermute, dass sie zurzeit nicht physisch stattfinden. Vielleicht können Sie das sagen.

BURGER: Wenn ich zu Ihrer Frage, was konkrete Verhandlungsdaten angeht, etwas mitzuteilen habe, werde ich das nachreichen.

FRAGE: Herr Seibert, aus welcher meiner Fragen schließen Sie, ich würde so tun, als habe die Bundesregierung sich jahrelang um nichts gekümmert? In den Protokollen der vergangenen Monate und Jahre werden Sie von mir mehrere Fragen zu diesem Komplex finden, mit denen ich immer nachgefragt habe, wie der Stand der Verhandlungen ist. Wie man aus einem solchen nachweisbaren Frageverhalten schließen kann, ich würde in den Fragen so tun, als würde die Bundesregierung sich dafür nicht interessieren, ist mir schleierhaft. Ich wäre für eine Antwort dankbar.

SEIBERT: Es war mein Gesamteindruck. Wenn er mich getäuscht hat, ist es gut.

Wir haben jetzt hier noch einmal dargelegt, was unsere Grundhaltung ist, mit der wir in diesen Gesprächen mit der namibischen Seite stehen. Ich glaube, es ist deutlich geworden: Wir möchten, dass diese Gespräche zu einem einvernehmlichen und gemeinsamen Abschluss geführt werden können.

[…]

BURGER: Ich kann Ihnen etwas zu zwei Fragen zum Thema Namibia nachreichen, zunächst einmal zu den Verhandlungsrunden: Bisher gab es acht förmliche Verhandlungsrunden. Die letzte davon hat im Februar stattgefunden. Beide Seiten haben sich, wie gesagt, Vertraulichkeit ausbedungen. Es ist natürlich so, dass wir auch außerhalb dieser Verhandlungsrunden über alle möglichen Möglichkeiten des Kontakts mit der namibischen Regierung verfügen, beispielsweise über unsere Botschaften.

Es war auch nach dem Stand zivilrechtlicher Prozesse in den USA gefragt worden, was Schadensersatzansprüche aus Namibia angeht. Dazu kann ich Ihnen mitteilen: Vertreter der Volksgruppen der Herero und Nama haben am 5. Januar 2017 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Court for the Southern District of New York mit dem Ziel nicht bezifferter Schadensersatzansprüche sowie direkter Beteiligung an Regierungsgesprächen erhoben. Diese Klage wurde vom Gericht in seiner Entscheidung vom 6. März 2019 abgewiesen. Dagegen haben die Kläger am 11. März 2019 Revision eingelegt. Über diese Revision ist noch nicht entschieden. Ich kann Ihnen derzeit auch kein Datum nennen, an dem das Revisionsgericht entscheiden wird.

Spannungen zwischen Griechenland und der Türkei wegen seerechtlicher Fragen im östlichen Mittelmeer

FRAGE: Herr Seibert, ich habe eine Frage zu den aktuellen griechisch-türkischen Spannungen. Sie hatten am Montag in der Bundespressekonferenz erklärt, dass die Bundesregierung mit Griechenland und mit der Türkei in Kontakt stehen würde. Gemäß türkischen Presseberichten von heute wollte die Bundeskanzlerin entweder heute oder morgen mit dem türkischen Präsidenten und auch mit dem griechischen Premierminister Mitsotakis telefonieren. Können Sie uns schon etwas darüber berichten?

In diesem Zusammenhang eine zweite Frage: Für wie gefährlich hält die Bundesregierung die entstandene Lage in der südöstlichen Ägäis? Kann es zu einem bewaffneten Konflikt kommen?

SEIBERT (BReg): Zum ersten Teil Ihrer Frage: Nein, ich kann Ihnen darüber nichts berichten. Wenn ich berichten kann, werde ich das tun.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Natürlich sieht die Bundesregierung die Zunahme der Spannungen in dieser Region im östliche Mittelmeer voller Sorge. Ich habe am Montag gesagt ‑ das will ich gerne wiederholen, weil es die Kernforderung bleibt ‑: Es ist ganz wichtig, dass die Beteiligten das direkte Gespräch über die sie trennenden streitigen seerechtlichen Fragen miteinander suchen.

ZUSATZFRAGE: Inwiefern war die Bundesregierung im Vorhinein über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen Griechenland und Ägypten über die Einrichtung einer Ausschließlichen Wirtschaftszonen informiert?

Zweitens. War der Zeitpunkt der Unterzeichnung am Donnerstag, dem 6. August, glücklich gewählt?

Drittens. Stimmen in diesem Zusammenhang Berichte, wonach Ankara und Athen einen Tag später, also am Freitag, öffentlich machen wollten, dass sie Verhandlungen aufnehmen werden?

SEIBERT: Die Bundesregierung hat die Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrags zwischen Griechenland und der Ägypten zur Kenntnis genommen. Weitere Informationen dazu habe ich für Sie nicht.

ZUSATZFRAGE: Hat das Auswärtige Amt vielleicht weitere Informationen dazu?

BURGER (AA): Auch ich kann jetzt hier keine Bewertung eines solchen Abkommens vornehmen. Ich kann Sie darauf hinweisen ‑ das hatten wir auch öffentlich gemacht ‑, dass der Außenminister am Montagabend mit seinem griechischen Amtskollegen in dieser Sache telefoniert hat.

Sie haben vielleicht mitbekommen, dass der Hohe Vertreter der EU, Herr Borrell, für Freitag ein informelles Sondertreffen der EU-Außenminister per Videokonferenz nicht nur zur Lage im östlichen Mittelmeer, sondern auch zu Belarus und Libanon einberufen hat. Insofern beteiligen wir uns an diesen Diskussionen natürlich aktiv. Ich möchte aber insbesondere den Beratungen der Außenminister nicht vorgreifen.

FRAGE: Herr Seibert, Sie wollten das Abkommen zwischen Griechenland und Ägypten nicht bewerten. Für wie konstruktiv halten Sie dieses Abkommen, auch zeitlich gesehen, nachdem es in Berlin Verhandlungen gab und dieses Abkommen danach geschlossen wurde?

SEIBERT: Das ist der Versuch, die gleiche Frage noch einmal ein bisschen umformuliert zu stellen.

Wie gesagt, ich möchte jetzt keine Stellungnahme zu diesem Vertragsschluss abgeben. Aus unserer Sicht ist das Wichtigste, dass es Verhandlungen zu den streitigen seerechtlichen Fragen im Verhältnis zwischen Griechenland und der Türkei gibt. Dazu rufen wir die Beteiligten, wie überhaupt zur Vermeidung jeder weiteren Eskalation, auf.

ZUSATZFRAGE: Herr Burger, sind die Aktivitäten des türkischen Forschungsschiffes „Oruc Reis“ in den griechischen Hoheitsgewässern völkerrechtskonform?

BURGER: Um hier eine umfassende völkerrechtliche Bewertung abgeben zu können, fehlen mir natürlich die Informationen.

Sie haben in Ihrer Frage gesagt, dass es um griechische Hoheitsgewässer geht. Ich glaube, das ist nicht ganz präzise. Ich glaube, die Position der griechischen Seite ist, dass es sich um die griechische Ausschließliche Wirtschaftszone handelt, was noch einmal ein etwas anderer Begriff als der Begriff „Hoheitsgewässer“ ist.

Ich kann nur das sagen, was ich hier am Montag auch schon gesagt habe: Wir verfolgen diese Entwicklungen mit Sorge und glauben, dass diese Entwicklungen, auch diese türkischen Maßnahmen, nicht zur Deeskalation beitragen. Wir fordern beide Seiten auf, in einen Dialog zu treten, um die ausstehenden Fragen, insbesondere die rechtlichen Fragen, zu klären.

FRAGE: Ich habe mal nachgeguckt. Sie sagten im Januar zu dem Deal zwischen den Türken und Teilen der libyschen Seite über ein Seeabkommen, dass es für Sie nicht akzeptabel wäre, wenn es Absprachen zulasten Dritter, zulasten eines engen Partners und eines EU-Partners gäbe.

Gibt es denn jetzt bei diesem Fall Absprachen, die zulasten Dritter, zulasten eines EU-Partners gehen? Sehen Sie so etwas?

BURGER: Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, weil das eine intime Kenntnis des Inhalts dieses Abkommens erforderte. Die deutsche Bundesregierung ist keine Partei bei diesem Abkommen.

ZUSATZ: Aber das waren Sie ja bei dem türkisch-libyschen Deal auch nicht, und das haben Sie auch kommentiert.

BURGER: Nein.

ZUSATZ: Und den griechisch-italienischen Deal haben Sie ja auch kommentiert.

BURGER: Ich kann natürlich grundsätzlich sagen, dass es ein Grundprinzip des Völkerrechts ist, dass Vereinbarungen zulasten Dritter nicht wirksam sind.

Situation nach der Präsidentschaftswahl in Weißrussland

FRAGE: Herr Seibert, seit Montag ist in Belarus vieles passiert. Inzwischen gibt es mehr als 5000 Verhaftete oder Festgenommene. Es gibt Schusswaffengebrauch. Frau Tichanowskaja wurde offensichtlich gezwungen, eine Videobotschaft aufzuzeichnen. Sie musste sie vorlesen. Dann ist sie entweder geflohen oder wurde außer Landes gebracht.

Haben Sie dem, was Sie am Montag gesagt haben, was zum Beispiel die Anerkennung der Wahlen am Sonntag und von Präsident Lukaschenko als rechtmäßigem Präsidenten angeht, etwas hinzuzufügen?

SEIBERT (BReg): Ich bin froh, dass Sie nach dem Thema Belarus fragen. Wenn es nicht gekommen wäre, hätte ich es aktiv angesprochen.

Man muss noch einmal ganz deutlich sagen: Die Bundesregierung verurteilt jeden Einsatz von Gewalt gegen friedlich demonstrierende Menschen auf den Straßen von Minsk und andernorts im Lande Belarus. Dort rollt eine regelrechte Repressionswelle mit Tausenden Festnahmen nach Wahlen, die weder fair noch frei waren, mit Festnahmen von Mitgliedern der politischen Opposition, Festnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, die nichts anderes getan haben als öffentlich ihrem Wunsch nach politischem Wandel Ausdruck zu verleihen, Festnahmen auch von Journalisten aus dem In- und Ausland. Alle, die in Belarus verhaftet wurden, weil sie friedlich für ihre demokratischen Rechte demonstriert haben, müssen freigelassen und müssen gehört werden.

Dass Frau Tichanowskaja, die Oppositionskandidatin, nach Litauen ausreisen musste, zeigt ja, welche Atmosphäre, welches Klima der Einschüchterung, der Angst und auch der Gewalt derzeit in Belarus herrscht. Denn offenbar wurde Frau Tichanowskaja ‑ Sie haben es gesagt ‑, deren Ehemann sich ja in Haft in Belarus befindet, zuvor dazu genötigt, in einem Video zu einem Verzicht auf Proteste aufzurufen. Das würde wirklich unsere schlimmsten Befürchtungen bestätigen und ließe erahnen, zu welchen Repressionsinstrumenten das Regime in Minsk zu greifen bereit ist.

ZUSATZFRAGE: Wird die Bundesregierung öffentlich sagen: „Wir weigern uns, die Ergebnisse der Wahlen am Sonntag und Präsident Lukaschenko als rechtmäßigen Präsidenten anzuerkennen“?

SEIBERT: Wir haben bereits am Montag sehr klar gesagt ‑ und es gibt keinen Grund, davon abzurücken ‑, dass diese Wahl den Mindeststandards für demokratische Wahlen nicht entspricht. Das ist die einhellige Auffassung der 27 europäischen Mitgliedsstaaten. Das ist natürlich nicht akzeptabel.

Wir haben am Montag auch gesagt ‑ in Europa ist jetzt einiges in Bewegung gekommen ‑, dass wir mit unseren EU-Partnerstaaten darüber beraten wollen und müssen, was die angemessene Reaktion darauf ist. Der Hohe Vertreter Josep Borrell hat in einer gemeinsamen Erklärung der 27 Staaten schon mitgeteilt, dass diese europäische Reaktion unter anderem beinhalten könnte, Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die verantwortlich für die beobachtete Gewalt, für die ungerechtfertigten Verhaftungen, für die Fälschung von Wahlergebnissen sind.

Sie wissen, dass für Freitag ein Sondertreffen der europäischen Außenminister zu diesem Thema geplant ist.

FRAGE: Herr Burger, warum wurde der weißrussische Botschafter bisher nicht einbestellt? Gibt es dafür noch irgendeinen guten Grund?

Herr Seibert, hat Frau Merkel schon Kontakt zu Frau Tichanowskaja gesucht? Klar, sie spricht russisch, aber Frau Tichanowskaja spricht ja auch deutsch. Wird sich da also ausgetauscht?

Hat sie schon mit Herrn Putin oder Herrn Xi telefoniert, die ja die beiden größten Freunde Herrn Lukaschenkos sind?

BURGER (AA): Wir haben hier am Montag und auch heute über eine ganze Reihe von diplomatischen Reaktionen gesprochen, die es auf die Vorfälle schon gegeben hat. Die klare Verurteilung vonseiten der Bundesregierung haben Sie gehört. Auch Herr Seibert hat sich darauf gerade bezogen. Wir sind uns auch im Kreis der 27 EU-Mitgliedsstaaten einig, was diese Verurteilung und auch die Notwendigkeit angeht, unser Verhältnis zu Belarus im Lichte dieser Ereignisse zu überprüfen. Insofern werden wir die diplomatischen Mittel und Instrumente, die wir haben, auch weiterhin nutzen, um dieser Überzeugung Ausdruck zu verleihen.

ZUSATZ: Nur zur Erinnerung: Ich hatte gefragt, warum Sie den Botschafter nicht einbestellt haben.

BURGER: Und ich habe Ihnen gesagt, dass wir eine ganze Reihe von diplomatischen Instrumenten zur Verfügung haben. Wir haben einige davon auch schon genutzt und werden am Freitag im Kreise der EU-Außenminister darüber beraten, wie es weitergeht. Herr Seibert hat das Thema möglicher Maßnahmen gegen Verantwortliche angesprochen. Zu den möglichen Maßnahmen, die in Rede stehen ‑ auch der Außenminister hat sich ja schon zum Thema Sanktionen geäußert ‑, zählen einige, die, denke ich, als deutlich schärfer einzuordnen sind als die Einbestellung eines Botschafters.

SEIBERT: Zu Ihren Fragen, die sich an mich gerichtet haben: Sie wissen, dass ich grundsätzlich dann über Gespräche berichte, wenn ich über Gespräche zu berichten habe ‑ und dann hätte ich das auch schon getan.

FRAGE: Herr Burger, könnten Sie doch bitte noch einmal ausführen, welches die Maßnahmen gegen die Verantwortlichen sein könnten?

BURGER: Der Außenminister hat gestern und auch schon am Montag gesagt, dass wir in der Vergangenheit Sanktionen der EU gegen Personen und Entitäten in Weißrussland hatten ‑ sie wurden in der Vergangenheit, im Jahr 2016, teilweise aufgehoben, weil es eine positive Entwicklung in Belarus gab, unter anderem die Freilassung politischer Gefangener ‑ und dass Teil der Gespräche sein muss, ob diese Entscheidung von 2016 in dieser Form noch Bestand haben kann.

FRAGE: Herr Seibert, ist Herr Lukaschenko für die Bundesregierung demokratisch legitimierter Präsident von Belarus?

SEIBERT: Die Wahl, die am Wochenende stattgefunden hat, hat nicht dem Mindeststandard, den Mindestanforderungen demokratischer Wahlen genügt. Ich habe es am Montag und auch heute gesagt.

ZUSATZ: Das bedeutet in der Kurzform: Nein ‑ ‑ ‑

SEIBERT: Es ist kein demokratisch zustande gekommenes Wahlergebnis.

FRAGE: Herr Seibert, wird die Bundesregierung Frau Tichanowskaja einladen?

SEIBERT: Dazu habe ich jetzt keine Informationen für Sie. Ich kenne auch nicht die Pläne von Frau Tichanowskaja.

FRAGE: War Herr Lukaschenko denn vor den Wahlen ein demokratisch legitimierter Präsident, Herr Seibert? Denn ich war auf dem Stand, dass auch die Bundesregierung Belarus als letzte Diktatur Europas angesehen hatte. War ich da falsch informiert? War da bis Sonntag ein demokratisch legitimierter Präsident? War das eine Demokratie?

SEIBERT: Dass es, was Bürgerrechte, Demokratie, den Umgang mit der politischen Opposition betrifft, seit vielen, vielen Jahren schwere Meinungsverschiedenheiten mit der weißrussischen Führung gibt, ist Ihnen bekannt.

ZUSATZFRAGE: Aber war Belarus denn in den letzten Jahren eine Demokratie, Herr Seibert?

SEIBERT: Ich habe meine Antwort doch gegeben.

Reduzierung der US-amerikanischen Truppenstärke in Afghanistan

FRAGE: Meine Frage geht an das Verteidigungsministerium, eventuell auch an das Auswärtige Amt. Gestern wurde der Bundestag darüber informiert, dass die Amerikaner weitere Truppen aus Afghanistan abziehen werden und die Gesamtstärke unter 5000 sinken wird. Es hieß, dass die Bundeswehr ihre Aufgaben im Wesentlichen weiterführen könne.

Welche Aufgaben können nicht weitergeführt werden?

Werden Kontingente der Bundeswehr oder andere Truppenteile Aufgaben der Amerikaner übernehmen?

In welchen Zeiträumen planen Sie jetzt? Glauben Sie also, dass bis zum Ende des Mandats Anfang des nächsten Jahres die Truppenstärke der Bundeswehr Bestand haben kann, oder ist offen, was nach November geschieht?

HELMBOLD (BMVg): Die offiziell angekündigte Truppenreduzierung der US-Streitkräfte trifft uns nicht unerwartet. Sie soll in enger Abstimmung mit allen Partnern vor Ort geschehen. Der entscheidende Punkt ist im Moment, dass die USA bereit sind, die Unterstützung der Partner bei der Erfüllung der Mission „Resolute Support“ angepasst sicherzustellen. Das bedeutet auch, dass die Bundeswehr zunächst erst einmal weiterhin zu ihren Verpflichtungen stehen kann.

Alle weiteren Schritte werden innerhalb der NATO besprochen und abgestimmt werden. Dem kann ich jetzt nicht im Einzelnen vorgreifen.

VORS. FELDHOFF: Gibt es eine Ergänzung des Auswärtigen Amtes?

BURGER (AA): Ich habe dem jetzt erst einmal nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, dass Sie auf der einen Seite schon wissen, dass die Amerikaner abziehen, dass aber auf der anderen Seite die NATO noch kleine Pläne hat, wie sie damit umgeht?

HELMBOLD: Wir bereiten uns selbstverständlich auf verschiedene Szenarien vor. Aber im Moment ist der Sachstand, dass tatsächlich zurzeit 8600 US-Soldaten in Afghanistan sind. Die Reduzierung auf 4500 US-Soldaten ist Medienberichten zufolge geplant. Wir stehen weiterhin in enger Abstimmung mit den Amerikanern. Uns wurde von amerikanischer Seite zugesichert, dass die „critical enablers“ weiterhin zur Verfügung stehen, um die Mission, zu der wir auch weiterhin stehen, weiterhin durchzuführen.

Der weitere Fortgang der Dinge hängt davon ab, wie die Abstimmung insbesondere auch mit den anderen Partnern, auch im NATO-Rahmen, weiter stattfinden werden.

FRAGE: Gegebenenfalls an Herrn Seibert oder auch an Herrn Burger: Wann soll nach den Planungen der Bundesregierung der letzte deutsche Soldat aus Afghanistan abgezogen werden? Wann ist Schluss?

BURGER: Ich habe jetzt nicht im Kopf, bis wann wir aktuell ein Mandat haben. Sie kennen unsere Bemühungen um die Unterstützung eines Friedensprozesses für Afghanistan. In Afghanistan hat es in den letzten Wochen erfreuliche Entwicklungen gegeben, die die Chancen dafür verbessert haben, dass wir in den nächsten Wochen tatsächlich den Beginn innerafghanischer Friedensverhandlungen sehen. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen tatkräftig. Wir sind dazu nicht nur mit den Parteien in Afghanistan selbst im Gespräch, sondern auch mit den USA, mit Katar und mit Norwegen und bemühen uns gemeinsam, diesen Prozess nach Kräften zu unterstützen.

Für uns ist wichtig, dass die Errungenschaften, die wir in den letzten Jahren in Afghanistan erreicht haben, insbesondere was Themen wie Menschenrechte, Frauenrechte und die Bildung für Kinder und Mädchen angeht, in diesem Friedensprozess nicht geopfert werden, sondern dass der Prozess zu einem Frieden für Afghanistan führt und auch diesen Entwicklungsfortschritten Rechnung trägt. Wenn es gelingt, in diesem Prozess Fortschritte zu machen, wenn es eine Friedensperspektive für Afghanistan gibt, dann schafft das natürlich auch die Voraussetzungen dafür, dass eine internationale Unterstützung im militärischen Bereich für die afghanischen Sicherheitskräfte vielleicht nicht mehr oder vielleicht in anderer oder geringerer Form gebraucht wird.

Verhaftung von Angehörigen der Minderheit der Bahai im Iran

FRAGE: Meine Frage betrifft auch Repression, allerdings im Iran. Dort gab es eine gehäufte Zahl von Verhaftungen von Angehörigen der Bahai-Minderheit. Insgesamt 70 Personen kamen dabei wohl in Haft. Wie ist denn die Haltung der Bundesregierung zu dieser Verhaftungswelle? Gab es darüber bilaterale Gespräche mit dem Iran? Welche Schritte erwägt die Regierung?

BURGER (AA): Die Bundesregierung beobachtet die Lage der Menschenrechte im Iran und insbesondere die schwierige Situation religiöser Minderheiten wie der Bahai mit großer Sorge. Die Bahai sind die am stärksten in ihren Rechten eingeschränkte Minderheit im Iran, und sie sind dort wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt. Gerade in den letzten Monaten gibt es verstärkt Berichte über eine Zunahme der Zwangsmaßnahmen und auch Kampagnen gegen die Bahai, insbesondere im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Problemen Irans und der Coronapandemie; der Iran ist ja eines der davon am stärksten betroffenen Länder.

In unseren Kontakten mit der iranischen Seite thematisieren wir regelmäßig die Menschenrechtslage im Iran. Wir kritisieren Menschenrechtsverletzungen gegenüber religiösen Minderheiten im Allgemeinen und auch gegenüber den Bahai im Speziellen. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Frau Kofler, setzt sich regelmäßig für die Rechte der Bahai im Iran ein, zuletzt mit einer Erklärung im Juni 2020.

ZUSATZFRAGE: Sanktionen? Sie sind ja in einer schwierigen Situation. Einerseits wollen Sie den Iran im Nukleardeal halten, also nett zum Iran sein, sage ich jetzt einmal in Anführungszeichen, andererseits könnte so etwas ja auch Anlass dafür sein, Sanktionen und eine schärfere Herangehensweise zu fordern. Gibt es solche Überlegungen?

BURGER: Ich würde Ihrer Aussage widersprechen, dass es beim Atomabkommen mit dem Iran darum geht, nett zum Iran zu sein. Es geht bei diesem Atomabkommen darum, zu verhindern, dass der Iran den Weg zu einer Atombombe geht. Es steht auch nicht im Widerspruch zu der Möglichkeit, schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran mit Sanktionen zu belegen. Die EU hat ein spezielles Sanktionsinstrument, um gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen im Iran vorzugehen. Diese Sanktionen haben wir auch im Zuge des JCPOA nicht aufgehoben. Dieses Sanktionsinstrument besteht nach wie vor, und benutzen es auch nach wie vor.

Mord an einem Georgier im Berliner Tiergarten

FRAGE: Herr Burger, ich habe eine Frage zu den gestrigen Gesprächen in Moskau, und zwar zu dem Aspekt des Moabit-Mordes. Der russische Außenminister beklagt, dass die deutsche Seite die Beweise für die Teilnahme von russischen Regierungsstellen an dem Auftrag des Mordes nicht vorlege. Mich würde interessieren, warum die deutsche Seite das nicht tut. Gibt es eventuell juristische Hindernisse? Darf man, bevor die Sache vor Gericht ist, diese Beweise nicht vorlegen, oder warum werden diese Beweise nicht vorgelegt?

BURGER (AA): Ich würde jedem, der sich für diese Frage interessiert, sehr die Lektüre der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts ans Herz legen, in der er die Beweislage und die Gründe für die Anklageerhebung sehr deutlich darlegt.

Im Übrigen ist es so ‑ das hat der Außenminister gestern bei der Pressekonferenz mit seinem russischen Außenministerkollegen auch so gesagt ‑, dass wir die Möglichkeiten der Exekutive, von der russischen Seite um Mithilfe bei der Aufklärung zu bitten, ausgeschöpft haben. Jetzt liegt das Verfahren in den Händen der unabhängigen Justiz. Die ist dafür zuständig. Selbstverständlich weiß jeder, der einen Strafprozess kennt, dass im Strafprozess Beweise öffentlich vorgelegt werden.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, bevor die Sache vor Gericht geht, darf die deutsche Seite diese Beweise der russischen Seite nicht vorlegen. Verstehe ich Sie richtig?

BURGER: Die Ermittlungen führt der Generalbundesanwalt. Das ist eine unabhängige Ermittlung der Justizbehörden. Das ist nicht Sache der Exekutive. Es ist nicht Sache der Bundesregierung, Ermittlungen zu führen, sondern das ist Sache der dafür zuständigen Ermittlungsbehörden. Die haben das getan, und zwar mit einem sehr ernst zu nehmenden Ergebnis, das zu der Anklageerhebung geführt hat, und dort gehörte diese Frage auch hin.

ZUSATZFRAGE: Kann vielleicht das Justizministerium auf die Sprünge helfen? Darf die Anwaltschaft die Beweise, die sie in diesem Fall hat, jetzt schon öffentlich machen, unter anderem gegenüber der russischen Seite?

KALL (BMJV): Na ja, dabei geht es ja weniger darum, etwas öffentlich zu machen.

Erst einmal kann ich mich Herrn Burger in allem anschließen. Der Generalbundesanwalt führt dieses sehr wichtige Strafverfahren. Er hat vor dem Berliner Kammergericht Anklage erhoben. Hier wird es den Prozess geben. Wie Herr Burger gesagt hat, ist ein Strafprozess öffentlich. Es ist die Natur des Strafprozesses, dass dort alles auf den Tisch kommt und die Anklage öffentlich mit allen Beweismitteln untermauert werden muss, die dann im Strafprozess eine Rolle spielen.

Worüber wir ja aber hier reden, sind die Rechtshilfeersuchen, die noch von der Berliner Justiz an die russische Seite gestellt worden waren. Natürlich sind Rechtshilfeersuchen begründet. Natürlich legt man dabei in gewisser Weise den Stand der Ermittlungen offen; man muss ja auch klarmachen, um welche Beweismittel es geht. Diese Rechtshilfeersuchen sind eben in der Substanz überhaupt nicht beantwortet worden, und daher rührt sozusagen der Vorwurf einer unzureichenden Zusammenarbeit und Unterstützung. Das alles wird aber, wie gesagt, im Strafprozess vor dem Kammergericht öffentlich geklärt werden.

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