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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 05.08.2020

05.08.2020 - Artikel

Explosionen in Beirut

DEMMER (BReg): Wir haben es gestern Abend schon zum Ausdruck gebracht, aber ich nutze die Gelegenheit hier gern, um noch einmal zu sagen, dass die Bundeskanzlerin und die gesamte Bundesregierung tief erschüttert über die Bilder und Berichte sind, die uns von den verheerenden Explosionen in der libanesischen Hauptstadt Beirut erreicht haben. Unsere Trauer und unsere Gedanken sind bei den Menschen, die Angehörige verloren haben. Wir wünschen den Verletzten schnelle Genesung.

Die Bundesregierung hat der libanesischen Regierung Unterstützung angeboten. Zu den Details können die zuständigen Ressorts bestimmt noch ergänzen.

[…]

FRAGE: Was an konkreter Hilfe der Regierung gibt es nach der Explosion? Wie viel Hilfspersonal entsenden Sie?

BURGER (AA): Ich kann Ihnen berichten, dass heute um 10 Uhr im Auswärtigen Amt der Krisenstab der Bundesregierung unter Beteiligung verschiedener Ressorts, unter anderem des Innenministeriums, das die Zuständigkeit für das Technische Hilfswerk hat, des Bundesverteidigungsministeriums, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie auch anderer beteiligter Behörden, getagt hat. Auch Vertreter von Hilfsorganisationen haben teilgenommen.

Bei der Sitzung des Krisenstabs gab es drei zentrale Themen, nämlich die Lage und Arbeitsfähigkeit unserer Auslandsvertretung vor Ort, die Lage deutscher Staatsangehöriger im Libanon und die Frage, welche Hilfsangebote die Bundesregierung dem Libanon in dieser schwierigen Situation unterbreiten kann.

Ich möchte zunächst skizzieren, wo wir bei diesen drei Themen stehen.

Zunächst zur Situation unserer Auslandsvertretung: Das Gebäude, in dem sich die Kanzlei der deutschen Botschaft Beirut befindet, wurde durch die Explosion beschädigt. Jetzt muss zunächst geprüft werden, ob die statische und brandschutztechnische Sicherheit dort noch gegeben ist, um festzustellen, ob die Liegenschaft unmittelbar weitergenutzt werden kann. Wir haben in Beirut noch eine ältere Botschaftsliegenschaft zur Verfügung, die wir jetzt reaktiviert haben, sodass unsere Botschaft und der Krisenstab unserer Botschaft vor Ort arbeitsfähig sind. Der Krisenstab der Botschaft hat heute Morgen um 9 Uhr Ortszeit zum ersten Mal wieder getagt und ist insofern auch für betroffene Deutsche vor Ort ansprechbar.

Zur Lage deutscher Staatsangehöriger vor Ort: Ich muss vorab sagen, dass das Lagebild, das wir derzeit haben, voraussichtlich noch nicht abschließend ist. Sie haben die Bilder gesehen. Die Lage vor Ort muss als chaotisch bezeichnet werden. Der Gouverneur von Beirut hat gerade eben davon gesprochen, dass 250 000 Menschen im Großraum Beirut ohne Wohnung seien. Insofern ist auch das Lagebild, das wir zur Lage der deutschen Staatsangehörigen vor Ort haben, ein vorläufiges.

Wir haben einzelne Meldungen über Verletzte auch unter deutschen Staatsangehörigen vor Ort, über eine große Anzahl von Sachschäden und Schäden an Gebäuden und Wohnungen, von denen wir wissen. Dazu ist zu sagen: Im Libanon arbeitet eine erhebliche Anzahl von Deutschen im Auftrag von Hilfsorganisationen oder auch im Auftrag staatlicher Mittlerorganisationen. Es gibt aber auch eine sehr große Anzahl deutsch-libanesischer Familien und Menschen, die auch im Libanon gesellschaftlich verwurzelt sind und bei denen nicht davon auszugehen ist, dass der erste Anruf notwendigerweise der deutschen Botschaft gilt, sodass wir auch hierzu noch auf eine weitere Verdichtung des Lagebilds warten müssen.

Zum dritten Thema, möglichen Hilfsangeboten an den Libanon: Uns liegt ein Ersuchen der libanesischen Regierung um Unterstützung im Bereich von „urban rescue“ vor. Dabei geht es um das Suchen und Bergen von Menschen, die im städtischen Raum verschüttet sind. In diesem Bereich verfügt das Technische Hilfswerk über Fähigkeiten. Wir haben heute im Krisenstab darüber gesprochen, ob wir in diesem Bereich Unterstützung anbieten können. Es ist bereits geplant, dass sich ein Team des Technischen Hilfswerk möglichst noch heute auf den Weg nach Beirut begibt, um zunächst auch das Krisenmanagement der Botschaft zu unterstützen.

Wir haben im Krisenstab mit Vertretern von Hilfsorganisationen auch über die Möglichkeit gesprochen, Unterstützung im Bereich der medizinischen Versorgung, durch Lieferung von Gütern oder möglicherweise auch durch logistische Dienstleistung zu leisten. Dieser Kreis von Leistungen wurde bisher besprochen. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass der Außenminister in Kontakt zu seinem libanesischen Amtskollegen steht, um ihm auch persönlich die Anteilnahme der Bundesregierung auszusprechen und um mit ihm zu konkretisieren, wie die Hilfsangebote genau aussehen können.

Vielleicht so viel vorab.

ZUSATZFRAGE: Können Sie sagen, wie viele verletzte Deutsche es gibt, also die Minimalzahl?

Wie groß ist das Hilfsteam des THW?

BURGER: Ich kann Ihnen derzeit keine belastbare Zahl über die deutschen Verletzten nennen. Das hängt auch damit zusammen, dass bei dieser Art von Vorfall die Verletzten die Schwere der eigenen Verletzungen erfahrungsgemäß nicht immer sogleich einschätzen können und es insofern durchaus möglich ist, dass uns im Laufe der Zeit noch weitere Personen nachgemeldet werden.

Ich weiß nicht, ob das BMI zur Größe des Teams ergänzen kann.

GRÜNEWÄLDER (BMI): Ich kann seitens des Bundesinnenministeriums gern ergänzen, dass das THW Hilfe angeboten hat. Zum einen wird noch heute Abend ein Botschaftsunterstützungsteam starten. Man versucht, dabei auch einen Hochbaustatiker mitfliegen zu lassen, um insbesondere dabei zu helfen, die Botschaft zu sichern und die Arbeitsfähigkeit der Außenvertretung in dieser Richtung wiederherzustellen.

Außerdem wurde angeboten, dass die Schnell-Einsatz-Einheit Bergung Ausland des THW in Bewegung gesetzt wird, und zwar möglichst noch heute Abend. Dafür warten wir noch auf die Bestätigung durch den Libanon. Dann kann dieses Team mit 47 Kolleginnen und Kollegen noch heute von Deutschland aus starten. Diese SEEBA kann insbesondere bei der Ortung und Rettung Verschütteter helfen. Sie kann auch bei der Bergung von Toten und Sachwerten unterstützen. Sie berät die örtlichen Behörden zu den erforderlichen Maßnahmen und kann aber auch technische Hilfe mit Blick auf die Wasserversorgung, die Infrastruktur usw. leisten.

FRAGE: Die Bundeswehr hat ja fliegende Intensivstationen, die MedEvacs. Diese sind in ständiger Rufbereitschaft. Stehen sie zur Verfügung? Sind sie schon auf dem Weg? Wenn nicht, warum nicht?

COLLATZ (BMVg): Herr Burger hat ja bereits deutlich gemacht, welche konkreten Anfragen aus dem Libanon vorliegen. Richtig ist, dass auch wir geschaut haben, was wir unmittelbar vornehmen können, um vor Ort zu helfen.

[…]

Natürlich haben wir im Rahmen der Krisenvorsorge mehrere MedEvac-Flugzeuge in Bereitschaft in unterschiedlichen Status. Sie können ab sofort und weitere in einem Zwölf- und 24-Stunden-Rhythmus aktiviert werden.

Aber konkret brauchen wir natürlich die Organisation vor Ort, damit die angebotene und abgeforderte Hilfe effektiv werden kann. Diese Anforderung und Koordination unterliegt natürlich der Lagefeststellung vor Ort. Herr Burger hat auch deutlich gemacht, dass es, gelinde gesagt, noch ein wenig Chaos vor Ort gibt. Aber sobald es konkrete Anforderungen über das Krisenlagezentrum im Auswärtigen Amt gibt, prüfen wir natürlich sehr konkret, was möglich ist.

BURGER: Ich kann dazu nur ergänzen, dass auch die Frage der Optionen für eine medizinische Evakuierung Verletzter heute Thema im Krisenstab war.

ZUSATZFRAGE: Können Sie erläutern, was die UNIFIL-Schiffe leisten können?

COLLATZ: Die Korvette ist ein relativ kleines Schiff, während die Fregatte, die näher an der Küste ist, deutlich größeren Umfang hat und natürlich gegebenenfalls Personen aufnehmen könnte oder auch Teams an Bord zur Unterstützung hat. Aber das muss eben konkret abgefordert und koordiniert werden, und das hängt davon ab, wie sich der Bedarf vor Ort darstellt.

FRAGE: Herr Burger, können Sie sagen, inwieweit die Hilfe in Zeiten der Coronapandemie rein praktisch klappen kann? Wird sie dadurch erschwert?

Reicht zum Beispiel der Hafen in Tripolis für mögliche Lieferungen aus? Dschunia liegt näher an Beirut. Wie wollen Sie dabei vorgehen?

BURGER: Sie sprechen, denke ich, echte Probleme an. Die Coronapandemie erschwert natürlich die Situation und die Zusammenarbeit. Die zerstörten Logistikeinrichtungen im Hafen von Beirut werden bei der Hilfeleistung sicherlich auch ein großes Problem darstellen. Dazu sind wir mit den Hilfsorganisationen, die selbst bereits eine Präsenz vor Ort haben, im Gespräch. Wir sind ja dort seit vielen Jahren in der humanitären Hilfe und auch in der Entwicklungszusammenarbeit engagiert. Insofern gibt es deutsche Institutionen, die über Expertise vor Ort verfügen. Unter anderem war heute das Deutsche Rote Kreuz an dem Krisenstab beteiligt. Das Auswärtige Amt hat den Hilfsorganisationen signalisiert, dass wir bereit und in der Lage sind, auch sehr kurzfristig Mittel aus der humanitären Hilfe für die Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, die jetzt abgefragt werden.

ZUSATZFRAGE: Ich habe eine Frage zu den Strukturen vor Ort. Wissen Sie, wie der Zustand des Goethe-Instituts ist und wie es den Mitarbeitern geht?

BURGER: Wenn ich dazu präzise etwas sagen soll, müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen.

Was ich vorhin über den Stand der Betroffenheit deutscher Staatsangehöriger sagte, schließt auch die deutschen Mittlerorganisationen mit ein. Ich habe gesagt, dass wir einige wenige Hinweise auf verletzte Deutsche und sehr viele Hinweise auf Sachschäden und schwere Beschädigungen von Gebäuden haben.

FRAGE: Herr Burger, es ist ja noch unklar, ob diese Explosionen ein Unfall oder Sabotage waren. Wäre die Bundesregierung bereit, bei diesen Ermittlungen mitzuhelfen?

Der amerikanische Präsident sprach gestern von einem Anschlag. Hat die Bundesregierung irgendwelche Hinweise, dass es sich um einen Anschlag gehandelt hat?

BURGER: Die Hintergründe sind noch unklar. Nach übereinstimmenden Aussagen der libanesischen Regierung und der libanesischen Behörden scheint es sich um ein schreckliches Unglück zu handeln. Wir haben dazu keine eigenen Erkenntnisse und werden uns auch nicht an Spekulationen beteiligen.

ZUSATZFRAGE: Wären Sie bereit, bei den Ermittlungen zu helfen?

BURGER: Wenn es eine solche Anfrage gäbe, würde man sie prüfen. Aber auch hier möchte ich mich nicht an Spekulationen beteiligen.

FRAGE: Ist jenseits der kurzfristigen humanitären Hilfe auch schon darüber gesprochen worden, was man vielleicht langfristig tun könnte? Wenn ich das richtig verstehe, ist im Land selbst nicht genug Geld vorhanden, um einen langfristigen Wiederaufbau zu betreiben.

BURGER: Sie haben recht. Der Libanon war auch schon vor dieser schrecklichen Katastrophe gestern in einer sehr ernsten Wirtschaftskrise. Wir sind, wie gesagt, seit vielen Jahren im Libanon engagiert, insbesondere im Bereich der humanitären Hilfe, wo der Bedarf im Zuge der Syrienkrise enorm gestiegen ist. Wir sind aber auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit im Libanon engagiert. Auch das stand in den letzten Jahren sehr stark unter dem Leitbild, die Resilienz des Libanon, insbesondere zum Umgang mit dieser regionalen Krise, zu stärken. Aber wir sind mit dem Libanon seit vielen Jahren in einem wirtschaftspolitischen Dialog und beteiligen uns insbesondere auch an den Diskussionen, die es im IWF zur Stabilisierung der Wirtschaft des Libanon gibt.

BURGER: Ich würde die Aussagen von Herrn Burger unterstützen und bekräftigen. Die Bundesregierung wird dem Libanon in dieser schweren Lage zur Seite stehen und helfen.

FRAGE: Es gibt im Libanon auch sehr viele Flüchtlinge, vor allen Dingen aus Syrien. Diese werden wahrscheinlich in dieser zusätzlichen Krise noch stärker unter Druck kommen. Gibt es diesbezüglich etwas Besonderes, was die Bundesregierung dem Libanon anbieten kann?

BURGER: Deutschland gehört schon mindestens seit 2014 zu den größten humanitären Gebern, was die Versorgung der Flüchtlinge im Libanon angeht. Das wird auch so bleiben. Dementsprechend werden wir uns natürlich auch präzise anschauen, ob sich der Bedarf für die Versorgung der Flüchtlinge durch dieses Unglück verändert. Es ist aber heute noch zu früh, dazu präzise Angaben zu machen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Entwicklungsministerium. Können Sie sagen, welche Projekte der Entwicklungszusammenarbeit es derzeit im Libanon gibt und welche spontan in diesem Fall helfen können?

WICKERT (BMZ): Im Moment versuchen wir natürlich noch, die Lage zu sondieren. Wir unterstützen jetzt schon im Bereich der Ernährungssicherung und der sozialen Infrastruktur, des Weiteren bei den Themen Grundbildung, berufliche Bildung, Beschäftigungsförderung und bei ähnlichen Projekten. Wir versuchen, wie gesagt, zu schauen, was aktuell an schneller Hilfe gefordert ist und wie wir helfen können. Es ist einfach noch zu früh, etwas Konkretes dazu zu sagen.

BURGER: Ich kann auf die Frage [zum Goethe—Institut] eine Antwort nachreichen. Das Gebäude des Goethe-Instituts in Beirut scheint auch schwer beschädigt zu sein.

Covid-19: Mit der Türkei vereinbarte Reiseregelungen

FRAGE: An das Auswärtige Amt: Herr Burger, ist die Regelung, die Sie jetzt für Türkeireisende getroffen haben, eine einmalige Regelung für die Türkei, oder sind ähnliche Modelle bzw. das gleiche Modell für andere Länder geplant?

BURGER (AA): Vielen Dank für die Frage. ‑ Ich würde vielleicht kurz zur Einordnung dessen, was mit der Türkei vereinbart wurde, gern noch einleitend zwei Sätze sagen.

Der Minister hat es immer wieder gesagt: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot, und die Aufhebung einer Reisewarnung ist keine Aufforderung zum Reisen. Weil das so ist, sind auch vor der Aufhebung der Reisewarnung in den letzten Wochen schon tausende Menschen aus Deutschland in die Türkei und zurück gereist.

Wir haben durch die mit der Türkei jetzt getroffenen Absprachen zu den Hygiene- und Sicherheitskonzepten vor Ort und insbesondere der verpflichtenden PCR-Testung aller Rückkehrer, bevor sie aus der Türkei ausreisen, jetzt einen Gewinn an Sicherheit geschaffen. Deswegen sind wir der Meinung, dass uns diese Vereinbarung so, wie sie unter den Umständen der Türkei getroffen wurde, einen Gewinn an Infektionsschutz auch für Deutschland bringt.

Grundsätzlich, glaube ich, müssen bei diesem Thema immer verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Das ist zum einen das Infektionsgeschehen in jedem einzelnen Land, das wir genau verfolgen. Dazu gehört auch die Frage, wie gut sich dieses Infektionsgeschehen beurteilen lässt, also wie hoch die Qualität der Daten ist, die uns für jedes einzelne Land vorliegen. Dazu gehört aber auch jeweils die Frage: Wie gut sind Sicherheits- und Hygienekonzepte für den Tourismus und wie gut ist die medizinische Versorgungslage in dem jeweiligen Land? Aus der Gesamtbetrachtung dieser Faktoren müssen wir dann für jedes einzelne Land eine schwierige und verantwortungsvolle Entscheidung treffen.

Das haben wir für die Türkei nun in dem Sinne getan, dass die Reisewarnungen für vier bestimmte Provinzen aufgehoben wurden, in denen das Infektionsgeschehen und auch die Qualität der Daten das vertretbar erscheinen lassen. Das lässt sich insofern nicht eins zu eins auf ein beliebiges anderes Land übertragen. Grundsätzlich haben wir natürlich ein Interesse daran, dass Reisen auch unter Coronabedingungen möglich ist, aber es muss eben sicheres Reisen sein. Das muss, wie gesagt, für jedes einzelne Land differenziert betrachtet werden.

ZUSATZFRAGE: Gibt es denn schon weitere Länder, die im Moment sehr konkret differenziert betrachtet werden?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu im Moment nichts ankündigen.

ZUSATZFRAGE: Herr Burger, ist Ihnen bekannt, dass es eine Ausgangssperre für über 65-Jährige in der Türkei gibt? Wenn das so sein sollte: Wissen Sie, ob das auch für Deutsche gelten würde?

BURGER: Das muss ich Ihnen nachreichen.

FRAGE: Ist es Zufall, dass diese vier Provinzen Urlaubsregionen sind?

BURGER: Ich glaube, dass das notwendigerweise Zufall ist. Ich glaube, bei der Vereinbarung, die mit der Türkei getroffen wurde, hat auch die Frage, welche Konzepte in der Türkei entwickelt worden sind, speziell um Tourismus unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen, eine Rolle gespielt. Wir haben es hier mit einem gut organisierten Tourismussektor zu tun, mit dem wir auch seit Langem Beziehungen haben und bei dem wir gut einschätzen können, inwiefern dort auf bestimmte gegebene Zusagen Verlass ist. All das hat natürlich eine Rolle gespielt für die Entscheidung, dass das in dieser Form vertretbar ist.

Natürlich gibt es ‑ das ist überhaupt kein Geheimnis; das hat die türkische Regierung auch immer wieder zum Ausdruck gebracht ‑ ein großes Interesse nicht nur vonseiten der türkischen Regierung, sondern auch vonseiten der deutschen Reiseindustrie und auch vonseiten vieler, vieler Menschen in Deutschland an Reisen besonders in diese Regionen. Nun haben wir uns das Infektionsgeschehen speziell in diesen Regionen angeschaut, haben uns die Sicherheitsbedingungen in diesen Regionen angeschaut, und sind in der Gesamtbetrachtung zu dem Schluss gekommen, dass, wie gesagt, die jetzt vereinbarte verpflichtende PCR-Testung vor der Rückreise nach Deutschland ‑ und das gilt nun nicht nur für diese vier Provinzen, sondern das gilt für alle, die aus der Türkei nach Deutschland zurückkehren, egal, auf welchem Weg sie zurückkehren ‑ ein Plus an Sicherheit schafft.

FRAGE: An das Innenministerium: Vielleicht ist es ein bisschen weit hergeholt, aber hat diese Neubeurteilung Auswirkungen auf die Resettlement-Programme? Gibt es da also einen anderen Stand, was die Einreise von Flüchtlingen angeht? Es gab ja zum Beispiel auch Flüchtlinge, die in der Türkei waren.

GRÜNEWÄLDER (BMI): Wie Sie wissen, sind die Resettlement-Programme langsam wieder angelaufen. Das wird aber unabhängig von dieser Entscheidung je nach Programm gesondert bewertet.

BURGER: Wenn ich dazu noch ergänzen darf: Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und die Einstufung eines Gebiets als Risikogebiet, wie sie auf der Webseite des RKI veröffentlicht werden, sind ja getrennt voneinander zu betrachten. Für die Frage der Einreise aus diesen Gebieten nach Deutschland und welche Regeln dort gelten ‑ insbesondere im Hinblick auf Testpflicht, Quarantänepflicht etc. ‑ ist nicht die Reisewarnung das Entscheidende, sondern die Einstufung als Risikogebiet.

FRAGE: Sind diese vier Regionen jetzt Risikogebiet oder sind sie es nicht? Denn auf der Seite des RKI war das heute Morgen noch nicht eingetragen.

BURGER: Die gesamte Türkei bleibt weiterhin auf der Liste des RKI als Risikogebiet verzeichnet.

ZUSATZFRAGE: Inklusive dieser vier Regionen?

BURGER: Inklusive der vier Provinzen.

[…]

Ich habe noch eine Nachlieferung zu dem Fragekomplex hinsichtlich der Reisewarnung für die Türkei von vorhin: Es wurde nach einer Ausgangssperre für über 65-Jährige in der Türkei gefragt. Nach unseren Informationen sind Touristen davon ausdrücklich ausgenommen.

[…]

FRAGE: Mit welchem zusätzlichen Reiseaufkommen rechnet die Bundesregierung durch die Aufhebung der Reisewarnung für vier türkische Provinzen?

BURGER: Ich kann dazu keine zahlenmäßigen Prognosen abgeben.

FRAGE: Warum müssen die Tests bezahlt werden, die doch eigentlich kostenlos sein sollten? Viele Hausärzte sind offenbar technisch noch nicht in der Lage, die Tests abzurechnen. Anderen ist die Vergütung von 15 Euro zu niedrig. Gibt es dafür eine Lösung?

GÜLDE (BMG): Ich muss ganz ehrlich sagen: Dazu, dass es da Probleme mit der Abrechnung gab, müsste ich etwas nachreichen.

FRAGE: Aber die Frage war ja gerade, ob die Tests nicht kostenlos sein sollten. Dann ist es doch egal, wie es jetzt mit den Kosten ist.

GÜLDE: Ich hatte die Frage jetzt so verstanden, dass es Probleme mit den Abrechnungsmodalitäten gab. Dazu müsste ich, wie gesagt, etwas nachreichen.

Noch einmal: Zu den Details der Testverordnung werden wir uns noch diese Woche äußern.

ZUSATZ: Aber dann können wir keine Fragen mehr stellen, weil Sie die ja dann nicht nur vorstellen werden, sondern sie auch schon in Kraft getreten sein wird. Vielleicht ist es ja also auch sinnvoll, Fragen im Namen der Öffentlichkeit schon vorher zu beantworten.

GÜLDE: Wir werden die vorstellen, und sie wird dann, danach, in Kraft treten.

FRAGE: Vielleicht war die Frage darauf gerichtet, dass die Tests, die er jetzt in der Türkei gemacht werden sollen, von den jeweiligen Reisenden bezahlt werden sollen. Kommt der Reisende zurück und lässt sich nach dieser neuen Pflichttestverordnung für Risikogebiete erst in Deutschland testen, bekommt er die bezahlt. Warum diese Ungleichbehandlung?

GÜLDE: Wir können natürlich nur Leistungen finanzieren, die auch hier in Anspruch genommen werden.

ZUSATZFRAGE: Was sollte es dann für den Reisenden attraktiver machen, sich schon vorab testen zu lassen?

BURGER: Das ist keine Frage der Attraktivität, sondern es ist verpflichtend, sich vor der Abreise aus der Türkei dort testen zu lassen. Das ist mit der Türkei so vereinbart worden, und die Türkei wird vor der Ausreise auch den Nachweis dieser Testung verlangen.

ZUSATZFRAGE: Ist das dann eine Sonderregelung für die Türkei? Wird sie nicht unter die Regelung fallen, die dann offensichtlich noch in dieser Woche für alle Reisenden aus den anderen Risikogebieten verordnet werden wird?

BURGER: Das ist eine Sonderregelung für die Türkei.

DEMMER (BReg): Die haben wir ja, wenn ich das vielleicht auch noch einmal unterstreichen darf, vor dem Hintergrund getroffen, dass es durch diese Einigung mit der Türkei eben einen Mehrwert an Sicherheit gibt. Wirklich alle, die aus dem gesamten Gebiet der Türkei zurückreisen, müssen sich verpflichtend testen lassen, und eine Ausreise ‑ egal ob mit dem Flugzeug, mit dem Zug oder mit dem Auto ‑ ist eben nur mit einem Test möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

FRAGE: Müssen sie nur getestet worden sein, bevor sie aus der Türkei ausreisen, oder müssen sie einen Negativtest vorweisen?

DEMMER: Sie müssen getestet worden sein, und eine Ausreise ist nur möglich, wenn sie kein Corona haben. Wer Corona hat, muss sich in der Türkei entweder in ärztliche Behandlung oder, wenn man symptomfrei ist, in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

Medienbericht über ein saudisches Nuklearprogramm

FRAGE: Herr Burger, ich habe eine Frage zum saudischen Nuklearprogramm. Das „Wall Street Journal“ schreibt heute über eine geheime Urananlage im Nordwesten des Landes. In diesem Zusammenhang hat sich auch die US-Regierung sehr besorgt geäußert. Ist eine solche Nuklearanlage bekannt bzw. sehen Sie, dass Transparenz auch gewährleistet ist, was solche Nuklearprogramme betrifft?

BURGER (AA): Dazu muss ich Ihnen die Antwort nachreichen. Ich habe die Berichterstattung nicht gesehen.

Medienberichte über einen geplanten Besuch von Außenminister Maas in Russland

FRAGE: Den russischen Medien zufolge ist für den 11. August ein Russland-Besuch von Außenminister Maas geplant. Können Sie das bestätigen?

BURGER (AA): Ich habe heute keine Reiseankündigung mitgebracht. Wenn es etwas mitzuteilen gibt, dann werden wir das selbstverständlich zeitnah tun.

Aufenthaltsort des ehemaligen spanischen Königs Juan Carlos I.

FRAGE: Herr Burger, Frau Demmer, zur Flucht von Juan Carlos, dem ehemaligen spanischen König: Wie bewerten Sie es als Bundesregierung, dass ein ehemaliges Staatsoberhaupt aufgrund von angeblich 100 Millionen Dollar des saudischen Regimes das Land verlässt? Hält er sich in Deutschland auf? Wissen Sie das?

BURGER (AA): Wie üblich kommentieren wir innenpolitische Vorgänge und laufende Ermittlungsverfahren in anderen EU-Staaten hier nicht.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie Kenntnis, ob er sich in Deutschland aufhält?

BURGER: Ich habe diesbezüglich keine Kenntnis.

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