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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 03.08.2020
COVID-19-Pandemie: Auswirkungen der Reisebeschränkungen auf unverheiratete Paare
FRAGE: Auch ein Coronathema, nämlich die Auswirkungen der Reisebeschränkungen für unverheiratete Paare, wenn sich einer der Partner in einem Drittstaat befindet: Der Außenminister fordert vom Innenministerium jetzt eine nationale Lösung. Herr Alter, als wir letztens danach gefragt haben, sagten Sie, Sie wollten sich schnellstmöglich darum kümmern. Wie sieht es jetzt denn aus ‑ Stichwort „love is not tourism“?
ALTER (BMI): Wir sind in der Situation, dass der Bundesinnenminister an mehreren Stellen mehrfach deutlich gemacht, dass er es für notwendig hält, dass wir die Beschränkungen, die im Moment an den Außengrenzen für unverheiratete Paare gelten, schnellstmöglich lockern, weil er der Auffassung ist, dass man hier eine Möglichkeit schaffen muss, dass auch solche Personen sich besuchen und wiedersehen können.
Bei dem bisherigen Mechanismus war es immer so ‑ sowohl bei der Einführung der Reisebeschränkungen als auch bei der Lockerung der Reisebeschränkungen, aus der die derzeit geltende Positivliste von Staaten und auch die zwölf Ausnahmetatbestände resultiert ‑, dass die Maßnahmen per Ratsbeschluss von den Mitgliedstaaten angenommen wurden, aber zuvor von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurden. Wir sind der Auffassung, dass man die Reisemöglichkeit von unverheirateten Paaren nicht gleichsetzen kann mit der derzeitigen Ausnahmeregelung für Familienangehörige, also für den Nachzug von Kernfamilien.
Es gibt diesbezüglich in einigen europäischen Mitgliedstaaten eine national etwas andere Rechtslage, aber in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten ist es so, dass es für die Frage einer Familie in rechtlicher Hinsicht eben einen Unterschied ausmacht, ob beide miteinander verheiratet sind oder nicht. Deswegen sind wir der Auffassung, dass es für unverheiratete Paare einen zusätzlichen Ausnahmetatbestand geben sollte, der von der Kommission vorgeschlagen werden kann und dann auch von den Mitgliedstaaten beschlossen wird.
Richtig ist auch ‑ auch das hat der Bundesinnenminister gesagt ‑, dass nationale Lösungen denkbar sind. Wir sind aber im Moment in der Situation, dass wir die europäische Ratspräsidentschaft innehaben, und aus dieser Rolle heraus wollen wir natürlich zunächst einmal den Versuch unternehmen, eine europäisch koordinierte oder zumindest abgestimmte Lösung zu erreichen. In diesem Prozess befinden wir uns im Moment.
ZUSATZFRAGE: Wie lange wollen Sie denn Geduld haben, was eine europäische Lösung angeht?
Was ist mit unverheirateten Paaren, die sogar ein Kind haben? Das sind ja auch Familien.
Herr Burger, könnten Sie vielleicht erläutern, wie Sie, Ihr Ministerium oder Ihr Minister sich diese nationale Lösung vorstellen, wenn jetzt diese Rahmenbedingungen gelten, die Herr Alter gerade erläutert hat?
ALTER: Zum zweiten Fall ‑ Sie fragten ja danach ‑, der Geburt von Kindern: Das ist ein ziemlich eindeutiger Fall. Wenn ein Kind von einer Mutter zur Welt kommt, die in Deutschland lebt oder sich hier aufhalten darf bzw. eine Aufenthaltsrecht hat, dann darf der leibliche Vater zur Geburt des Kindes selbstverständlich einreisen. Das ist auch ganz klar in den Ausnahmetatbeständen so geregelt. Das ist aber keine Frage dessen, ob man verheiratet ist oder nicht, sondern das ist sozusagen eine Frage der Elternschaft für ein gemeinsames Kind.
Zu der Frage, wie lange wir Geduld haben: Wir haben gar keine Geduld. Der Bundesinnenminister hat bereits in der vergangenen Woche und auch in der Woche davor mit verschiedenen Akteuren darüber gesprochen. Er ist der Auffassung, dass da jetzt schnell etwas geschehen muss, damit die nationalen Lösungen nicht gefunden werden müssen. Er ist der Meinung, dass man zunächst immer versuchen sollte, eine europäisch abgestimmte Auffassung hinzubekommen. Er wird die Kommission auch noch in dieser Woche anschreiben und ihr schriftlich mitteilen, wie unsere Position dazu ist und dass wir auf eine schnelle Lösung hinsichtlich dieses Themas hinwirken wollen.
BURGER (AA): Die Ressorts, also das Außenministerium und das Innenministerium, befinden sich diesbezüglich seit geraumer Zeit in intensivem Kontakt. Das ist ja ein Thema, das natürlich sowohl das Innenministerium, das hierbei die Federführung innehat, wie auch insbesondere die deutschen Auslandsvertretungen beschäftigt, die die Regeln dann insbesondere bei der Visavergabe zu berücksichtigen und umzusetzen haben. Deswegen ist das für uns eben auch ein wichtiges Thema.
Ich glaube, wir kennen aus der Praxis insbesondere zwei Fallkonstellationen, in denen wir eine besondere Härte sehen. Das betrifft einerseits gemeinsam reisende Paare aus dem Ausland, die aus schwerwiegenden persönlichen Gründen kurzfristig nach Deutschland reisen müssen, zum Beispiel wegen einer ernsten Krankheit oder auch einer Beisetzung von nahen Angehörigen. Zum anderen gibt es natürlich auch Paare, die schon sehr lange in einer Beziehung leben, die jetzt durch die Coronabeschränkungen voneinander getrennt sind und für die es im Moment keine analog zu Verheirateten, kurzfristigen Besuchsmöglichkeiten gibt. - Die Ressorts befinden sich diesbezüglich, wie gesagt, im Gespräch.
Der Außenminister hat auch gesagt: Es ist gut, dass wir an einer europäischen Lösung arbeiten, und wir befinden uns im Gespräch über die Frage, wie der Weg dorthin aussieht.
Etwaiger Umgang mit aus Seenot Geretteten im Rahmen der Mission „Irini“
FRAGE: Herr Collatz, die Fregatte „Hamburg“ wird sich morgen auf den Weg ins Mittelmeer zur Mission „Irini“ machen, bei der es ja darum geht, das Waffenembargo gegen Libyen zu überwachen. Können Sie noch einmal kurz sagen, was eigentlich passiert, wenn die „Hamburg“ im Zuge dieser Mission auf Flüchtlinge in Seenot trifft? Was ist dann zu tun?
COLLATZ (BMVg): Diese Frage ist allein durch das Recht, das gegeben ist, beantwortet: Wenn sich Menschen in Seenot befinden, sind alle, die sich dort mit der Möglichkeit, zu helfen, befinden, dazu aufgerufen, Hilfe zu leisten. Da gibt es auch keine Frage. Wenn sich Menschen in Seenot befinden, hilft die Bundeswehr diesen Menschen.
ZUSATZFRAGE: Was würde Sie dann mit diesen Menschen machen? Wohin würde Sie die bringen?
COLLATZ: Dafür ist auch eindeutig festgelegt, wie das Verfahren ist: Das nächste Küstengebiet wäre zuständig, sie aufzunehmen. Dort würden wir dann anfragen.
ZUSATZFRAGE: Wäre das dann mutmaßlich das Küstengebiet von Libyen, weil sich die „Hamburg“ hauptsächlich dort aufhalten wird, oder kann man das überhaupt nicht so sagen, weil sie eigentlich überall unterwegs sein wird?
COLLATZ: Das ist eine Einzelfallbetrachtung. Die bestehenden Regelungen gelten nicht nur für die Bundeswehr, sondern für alle Schifffahrenden.
ZUSATZFRAGE: Meine Frage war: Gehen Sie davon aus, dass das vor allem das libysche Küstengebiet sein wird?
COLLATZ: Ich gehe gar nicht von bestimmten Voraussetzungen aus. Das ist eine Einzelfallbetrachtung. Vor Ort müssen der jeweilige Kommandant oder die jeweilige Kommandantin dann entscheiden, was dort zu tun ist. Aber, noch einmal gesagt, es gilt der Grundsatz: Schiffbrüchigen wird geholfen.
BURGER (AA): Ich kann ergänzen, dass vereinbart ist, sofern Einheiten der Operation „Irini“ im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung Seenotrettung durchführen, eine Ausschiffung in Griechenland möglich ist und die Geretteten dann innerhalb der EU im Rahmen eines Ad-hoc-Mechanismus verteilt werden würden.
FRAGE: Herr Collatz, ich bin gerade bisschen aufgeschreckt, weil Sie „nächstes Küstengebiet“ und nicht „sicherer Hafen“ gesagt haben, weil ein sicherer Hafen in Libyen nicht aufzufinden ist.
COLLATZ: Ich danke Ihnen für den Hinweis und nehme diesen Hinweis gerne an. Ich schließe mich den Ausführungen des Auswärtigen Amtes an.
ZUSATZFRAGE: Also wird ein sicherer Hafen angefahren?
COLLATZ: Griechenland.