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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 17.07.2020

17.07.2020 - Artikel

Debatte des UN-Sicherheitsrats zum Thema „konfliktbezogene sexuelle Gewalt“

BURGER (AA): Ich habe zwei Ankündigungen zu machen.

Ich darf Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas heute ab 16 Uhr deutscher Zeit eine offene Debatte des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Thema „konfliktbezogene sexuelle Gewalt“ leiten wird. Die Debatte findet per Videokonferenz statt und kann auf http://webtv.un.org verfolgt werden.

Der Fokus der Debatte wird auf der Strafverfolgung von Tätern sowie der Gerechtigkeit für Überlebende liegen. An der Sitzung nehmen Expertinnen und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft aus betroffenen Staaten, darunter auch die Schauspielerin und UNHCR-Sondergesandte, Angelina Jolie, teil. Die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ist ein Kernanliegen der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat. Im April 2019 wurde unter deutschem Vorsitz die Resolution 2467 verabschiedet, die die Rechte Überlebender von konfliktbezogener sexueller Gewalt stärkt.

Teilnahme des Bundesaußenministers am B3+1-Treffen

BURGER (AA): Am Montag reist Außenminister Maas nach Tallinn. Dort wird er mit den Außenministern von Estland, Lettland und Litauen zum sogenannten B3+1-Treffen ‑ also die drei baltischen Staaten und Deutschland ‑ zusammenkommen.

Bereits am 17. März hatten sich die vier Außenminister virtuell getroffen und hauptsächlich über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coranavirus gesprochen. Dieses persönliche Treffen jetzt soll Gelegenheit zu einem viel breiteren Austausch geben. Bei dem Treffen wird es darum gehen, dass der Außenminister seinen Amtskollegen die Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorstellt. Natürlich wird dabei auch der Verlauf des Europäischen Rates an diesem Wochenende eine Rolle spielen. Weitere Themen werden das Verhältnis der EU zu Russland und die Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft sein. Die vier Außenminister werden sicherlich auch über die Türkei sprechen. Am Abend wird der Außenminister wieder zurück in Berlin sein. ‑ Vielen Dank!

Regelungen für die Einreise ausländischer Staatsbürger nach Japan

FRAGE: Frau Fietz, die Bundeskanzlerin hat gestern eine Videokonferenz mit dem japanischen Premierminister Abe durchgeführt, über die auch das BPA danach schriftlich informiert hat. Von japanischer Seite verlautbarte dazu, dass es in dem Telefonat oder in dem Videogespräch auch um Visaregelungen und Einreiseregelungen für ausländische Staatsbürger in Japan ging. Es gibt ja hier immer noch die Situation, dass auch schon seit Langem in Japan ansässige deutsche Staatsbürger nicht nach Japan einreisen dürfen. Sie haben das nicht erwähnt, aber laut japanischer Seite wurde dieses Thema eben angesprochen. Es hieß, dass die Bundeskanzlerin die Forderung gestellt habe, dass die Einreiseregelungen bearbeitet werden, sodass Leute mit langfristigen Visa eben wieder einreisen dürfen. Können Sie dazu etwas sagen? Hat die Bundeskanzlerin solche Forderungen gestellt oder das Thema angesprochen? Wie wurde das beschieden?

FIETZ (BReg): Wie Sie wissen, berichten wir über das, was wir hinterher offiziell mitteilen, hinaus nicht aus den vertraulichen Gesprächen der Bundeskanzlerin mit anderen Staats- und Regierungschefs. Deshalb kann ich Ihnen dazu keine konkrete Angabe machen.

ZUSATZFRAGE: Herr Burger, ist dieses Thema, dass zum Beispiel eben auch Angehörige von deutschen Firmen langfristige Aufenthaltsgenehmigungen für Japan haben, bei Ihnen ein Thema? Sind Ihnen Fälle bekannt? Gibt es Versuche von Betroffenen, über das Auswärtige Amt etwas an der Situation zu ändern?

BURGER (AA): Ja, das Thema ist uns bekannt, und das ist auch ein Thema, mit dem wir uns beschäftigen. Nicht nur speziell mit Bezug auf Japan, sondern grundsätzlich gibt es ja derzeit in vielen Ländern der Welt erhebliche Einreisebeschränkungen. Dasselbe gilt ja auch für die EU und den Schengen-Raum. Wir bemühen uns in ganz vielen Ländern der Welt darum, besondere Berufsgruppen, die eine dringende Notwendigkeit haben, Reisen durchzuführen, dabei zu unterstützen, dass pragmatische Lösungen gefunden werden.

FRAGE: Ich will genau in diese Richtung auch das Innenministerium befragen. Ich bin mir gar nicht so sicher, wer da jetzt mit Japan verhandelt. Diese eigentliche Freigabe der Einreise für Menschen aus Japan, China und Südkorea, wenn denn die Reziprozität gewährleistet ist, war ja auch schon in der letzten Regierungspressekonferenz ein Thema. Ich hätte ganz gerne gewusst, wie mit der japanischen Regierung verhandelt wird und ob es die Zusage gibt, dass Japan auf seine eigenen Einreisebestimmungen verzichtet, die bisher für Deutsche gelten, damit auch deren Einreise ermöglicht wird.

ALTER (BMI): Das Bundesinnenministerium steht dazu mit japanischen Behörden nicht in Kontakt.

ZUSATZFRAGE: Können Sie uns nicht sagen ‑ ‑ ‑

ALTER: Die Grundsatzentscheidung habe ich ja hier schon mehrfach deutlich gemacht. Es gibt die Liste von Staaten, aus denen unbeschränkt oder beschränkt eingereist werden kann. Japan gehört zu einer Gruppe von Staaten, bei denen die Herstellung der Reziprozität eine Voraussetzung ist. Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht der Fall. Aber das BMI ist hierbei nicht verhandlungsführend.

Konflikt in Libyen

FRAGE: Herr Burger, der ägyptische Präsident al-Sisi hat gestern bei einem Treffen mit ostlibyschen Stammesführern wieder gedroht, dass er sich militärisch in Libyen einmischen will, indem er einige der libyschen Stämme bewaffnet. Gibt es dazu eine Reaktion Ihres Hauses?

BURGER (AA): Die deutsche Position dazu kennen Sie. Die habe ich hier auch vergangene Woche im Zusammenhang mit der Befassung des UN-Sicherheitsrats mit diesem Thema vorgetragen. Unsere Forderung an alle, die in Libyen Einfluss ausüben, ist ganz klar, dass die militärische Unterstützung der Konfliktparteien sofort beendet werden muss und alle ihren Einfluss auf die Konfliktparteien nutzen sollen, damit diese von einer militärischen Logik auf eine politische Logik umschalten, eine weitere Konfrontation verhindert wird und der Weg zu einer erfolgreichen Fortsetzung der 5+5-Gespräche freigemacht wird. Insofern gilt für alle Seiten, dass der UN-Sicherheitsrat es mit seinem Waffenembargo verboten hat, Waffen nach Libyen zu liefern. Das gilt für alle Seiten.

Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz der nationalen Sicherheit in Hongkong

FRAGE: Es geht um ein anderes Thema, um das Hongkonger Sicherheitsgesetz. Dazu hat der Minister Anfang der Woche gesagt, es könne nicht so sein, dass alles so bleibe, wie es ist. Welche konkreten Maßnahmen will Deutschland ‑ vielleicht im Verbund mit Frankreich ‑ denn jetzt umsetzen?

BURGER (AA): Der Außenminister hat diese Äußerung ja am Montag nach dem Treffen der EU-Außenminister in Brüssel getätigt. Bei diesem Treffen ‑ darüber haben wir auch schon berichtet ‑ gab es einen gemeinsamen deutsch-französischen Vorschlag für eine Reihe von konkreten Maßnahmen. In diesem Rahmen sind insbesondere drei Themen diskutiert worden, zum einen die Schaffung erleichterter Einreisemöglichkeiten für Menschen aus Hongkong, zum anderen die Erweiterung des Zugangs zu Stipendien ‑ insbesondere für Wissenschaftler, Künstler, Journalisten oder Aktivisten, denen möglicherweise eine Verfolgung droht ‑ und zum Dritten ein gemeinschaftlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten abgestimmtes Vorgehen, was einen restriktiven Umgang mit der Lieferung sensibler Güter nach Hongkong angeht. Das ist bei den EU Außenministern auf breite Zustimmung gestoßen.

Jetzt wird in Brüssel und auch zwischen den Mitgliedstaaten daran gearbeitet, wie das operationalisiert werden kann. Wir wünschen uns dabei, wie gesagt, ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der EU. Die Arbeit daran hat inzwischen auch in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen in Brüssel begonnen, und die werden wir auch weiter fortsetzen.

ZUSATZFRAGE: Gibt es dafür irgendeinen konkreten Zeitplan?

BURGER: Es geht bei diesen Maßnahmen ja zum einen darum, dass man sich innerhalb der EU koordiniert. Parallel dazu gibt es aber Maßnahmen, die national unmittelbar umgesetzt werden können.

Wenn wir uns jetzt zum Beispiel den Bereich der Lieferung sensibler Güter anschauen, sehen wir: Dabei handelt es sich ja um Einzelfallentscheidungen. An die Art und Weise, in der man mit Einzelfallanträgen umgeht, kann natürlich sofort jedes Land entsprechend schärfere Maßstäbe anlegen.

Dasselbe oder Ähnliches gilt beispielsweise für die Frage der Stipendienprogramme, wobei es unterschiedliche Programme in verschiedenen Ländern und auch auf EU-Ebene gibt. Es gibt vonseiten der Bundesregierung drei verschiedene Stipendienprogramme, um Menschen aus der ganzen Welt, die vorübergehend Schutz brauchen, in Deutschland Arbeitsmöglichkeiten zu geben. Für Wissenschaftler ist das die Philipp-Schwartz-Initiative, für Künstlerinnen und Künstler ist das die Martin-Roth-Initiative und für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger die neu gegründete Elisabeth-Selbert-Initiative. Natürlich gibt es innerhalb dieser Stipendienlinien eben auch die Möglichkeit, flexibel darauf zu reagieren, wie sich die Lage dort entwickelt.

FRAGE: Mich würde zum einen interessieren, ob die Bundesregierung die chinesische Regierung davor gewarnt hat, dieses Sicherheitsgesetz umzusetzen, oder ob sie nur beim Ausdruck von Sorgen und bedauern bleibt.

Wie bewerten Sie zum anderen, dass sich der taiwanische Sondergesandte in Hongkong gezwungen sah, das Land bzw. Hongkong auf Druck der chinesischen Behörden zu verlassen? Es wird berichtet, dass das sogenannte Arbeitsvisum, das er hätte unterschreiben müssen, an Bedingungen geknüpft war, zum Beispiel an die Ein-China-Politik.

BURGER: Eine Einschätzung des letzten Vorgangs muss ich Ihnen nachliefern, sofern wir eine haben.

Hinsichtlich Ihrer ersten Frage kann ich Sie auf eine ganze Reihe von Äußerungen verweisen, die wir auch im Kreise der EU bereits vor dem Inkrafttreten des Sicherheitsgesetzes zu just diesem Themenkomplex gemacht haben. Insofern, glaube ich, war der chinesischen Seite unsere kritische Einschätzung hinsichtlich dieses Themas schon rechtzeitig, vorher und deutlich kommuniziert worden.

ZUSATZFRAGE: Die europäische Kommunikation kenne ich. Ich möchte von der deutschen Regierung bzw. vom Auswärtigen Amt wissen, ob Sie die Chinesen davor warnen.

BURGER: Der Außenminister hat immer wieder gesagt: Es ist ganz entscheidend, dass wir als Europäer gegenüber China mit einer Stimme sprechen. Wenn sich die EU-Außenminister untereinander auf eine gemeinsame Erklärung zu einem Thema verständigen, dann ist das insofern selbstverständlich auch eine Erklärung, die im Namen der Bundesregierung abgegeben wird.

Proteste im Iran

FRAGE: Herr Burger, wie beurteilen das Auswärtige Amt bzw. die Bundesregierung die Situation im Iran? Dort gehen offenbar Sicherheitskräfte verschärft gegen Proteste vor, die entstanden sind, zum einen infolge einer katastrophalen Wirtschaftslage infolge der Coronakrise, zum anderen aber auch gegen drei verhängte Todesurteile. Da bildet sich physisch und im Internet eine Protestbewegung. Wie beurteilen Sie die Lage? Wie reagiert die Bundesregierung?

BURGER (AA): Zu den Todesurteilen haben wir uns in den vergangenen Tagen in den sozialen Medien geäußert. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass wir gegenüber der iranischen Führung unsere Position noch einmal sehr, sehr deutlich gemacht haben, dass wir die Todesstrafe unter allen Umständen ablehnen und für die Nichtvollstreckung von Todesurteilen eintreten.

Was die weitere Lage angeht, ist es so, dass wir die Menschenrechtslage gegenüber Iran in unseren Kontakten immer wieder thematisieren und wir natürlich, wie wir es überall auf der Welt tun, für den Respekt gegenüber der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Menschen eintreten.

ZUSATZFRAGE: Von iranischen Oppositionellen wird in verschiedenen europäischen Städten ‑ heute auch in Berlin ‑ auf die Lage und auf das Vorgehen der Sicherheitskräfte hingewiesen, und es wird verlangt, dass die EU und auch die Bundesregierung gegen die iranische Regierung intervenieren und vorgehen sollten, und zwar über den Ausdruck von Grundsatzpositionen hinaus. Wie nehmen Sie solche Protestaufforderungen zur Kenntnis? Wie reagieren Sie konkret darauf?

BURGER: Wir belassen es, was das Thema der Menschenrechte im Iran angeht, seit vielen Jahren nicht nur bei guten Worten, sondern es gibt auch seit Jahren ein eigenes EU-Sanktionsregime, das sich gegen schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran richtet und im Rahmen dessen für schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran Verantwortliche mit Wirtschaftssanktionen belegt werden. Das ist ein Sanktionsregime, das ausdrücklich nicht im Rahmen des JCPOA aufgehoben wurde, sondern weiter in Kraft ist. Daran halten wir auch weiterhin fest. Insofern gilt das, was ich gerade gesagt habe: Wir nehmen das Thema der Menschenrechte sehr, sehr ernst und setzen uns auch tatkräftig gegen Menschenrechtsverletzungen im Iran ein.

Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach

FRAGE: Herr Burger, ich hätte gerne nach dem Thema Armenien/Aserbaidschan gefragt. Ich weiß nicht, ob Sie uns dazu eine Einschätzung geben können. Es hat ja sehr große und erhitzte Demonstrationen in Aserbaidschan gegeben, die einen Krieg gegen Armenien fordern. Wie besorgt ist die Bundesregierung, dass im Rahmen dieses „frozen conflict“ wieder verstärkt Kämpfe ausbrechen? Ist die Bundesregierung da vermittelnd aktiv?

BURGER (AA): Ja, die Bundesregierung ist sehr besorgt über diese Vorkommnisse. Wir rufen beide Seiten auf, die Kampfhandlungen sofort einzustellen und auch auf weitere provozierende Rhetorik und Handlungen zu verzichten. Beide Seiten sollten nun den etablierten Gesprächsmechanismus unter Ägide der Co-Vorsitzenden der sogenannten Minsk-Gruppe nutzen, um zu einem konstruktiven und substanziellen Dialog zur Lösung des Konflikts um Bergkarabach zurückzukehren. Dieser Konflikt kann nicht militärisch gelöst werden.

Deutschland unterstützt als Mitglied dieser OSZE-Minsk-Gruppe vollumfänglich das Engagement der drei Co-Vorsitzenden der Gruppe. Das sind Igor Popov aus Russland, Stephane Visconti aus Frankreich und Andrew Schofer aus den USA.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum die Spannungen dort jetzt zunehmen?

BURGER: Ich habe hier keine vertiefte eigene Analyse des genauen Hergangs der Ereignisse vorzutragen.

[…]

BURGER: Wenn ich darf, würde ich noch einen Satz zu der Frage nachliefern, den ich vorher zu erwähnen vergessen hat. Weil Sie sich auf die aktuelle Kampagne und die aktuellen Ereignisse in Bezug auf die Menschenrechtslage bezogen haben, wollte ich auch noch erwähnen, dass die Menschenrechtslage im Iran auch Thema eines Gesprächs war, das zwischen Staatssekretär Berger und dem iranischen Botschafter am 14. Juli hier in Berlin stattgefunden hat.

Anschläge auf Atomanlagen und militärische Einrichtungen in Iran

FRAGE: Herr Burger, eine Frage zum Thema Iran im Zusammenhang mit dem Atomprogram: In den letzten Tagen gab es eine Reihe von Anschlägen auf Atomanlagen und militärische Installationen, hinter denen laut US-Medien Israel steckt. Gibt es eine Stellungnahme zu diesen Anschlägen?

BURGER (AA): Ich habe hier zu der Urheberschaft keine eigenen Erkenntnisse für die Bundesregierung vorzutragen.

ZUSATZFRAGE: Denken Sie, dass diese Anschläge hilfreich für die Lösung des Nuklearkonfliktes sind?

BURGER: Unseren Ansatz zur Lösung des Nuklearkonfliktes kennen Sie. Das ist die Wiener Nuklearvereinbarung. Wir fordern Iran auf, zur vollumfänglichen Einhaltung dieser Nuklearvereinbarung und seiner Verpflichtungen daraus zurückzukehren, insbesondere was das Anreicherungsprogramm angeht. Das ist aus unserer Sicht der beste Weg, um eine weitere Konfrontationen dort zu verhindern.

Medienberichte über angebliche Cyberspionage bei britischen Coronaimpfstoffforschern

FRAGE: Im Zusammenhang mit der britischen Berichterstattung über eine vermutliche Cyberspionage bei Impfstoffforschern möchte ich fragen: Welcher Erkenntnisstand liegt der Bundesregierung dazu vor? Gibt es in Deutschland ähnliche Aktivitäten?

FRAGE: Hat die Bundesregierung eigene Informationen dazu? Gibt es auch in Deutschland Hinweise auf ähnliche Vorfälle?

BURGER (AA): Ich fange an, und vielleicht kann der Kollege Alter ergänzen. Wir beobachten die Lage natürlich sehr aufmerksam. Wir stehen auch mit den britischen Behörden in Kontakt und Austausch. Ich kann Ihnen zum heutigen Zeitpunkt keine eigenen Erkenntnisse zu dem mitteilen, was die britische Seite in ihrem „advisory“ zu diesem Thema mitgeteilt hat.

Klar ist, dass auch wir seit Jahren Hackerangriffe von russischen Stellen und auch im Zusammenhang mit russischen Sicherheitsdiensten beobachten. Sie erinnern sich, dass wir im Mai mitgeteilt haben, dass wir aufgrund des Hackerangriffs gegen den Bundestag eine Listung russischer Personen und Entitäten im neu geschaffenen EU-Cybersanktionsregime anstreben. Das ist der Stand, den ich dazu heute habe. Wie gesagt, nehmen wir die Bedrohung durch Cyberangriffe sehr ernst und stimmen uns dazu auch mit unseren Partnern ab.

ALTER (BMI): Die Medienberichterstattung dazu basiert auf einem gemeinsamen Bericht von Kanada, Großbritannien und den USA, der auch uns und unseren zuständigen Behörden bekannt ist. Dieser Bericht ist seit dem 16. Juli öffentlich im Internet abrufbar.

In Deutschland konnten bislang keine staatlichen Cyberangriffe auf COVID-19-relevante Forschungsstellen festgestellt werden. Gleichwohl hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits im Mai 2020 über den Verband der forschenden Pharmaunternehmen eine Sensibilisierung allgemeiner Form, das heißt, ohne Nennung eines bestimmten Staates, an deutsche Unternehmen übermittelt, die im Bereich der Pandemiebekämpfung mit COVID-19 forschen. Die Unternehmen wurden gebeten, Kontakt mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Verfassungsschutzbehörden der Länder aufzunehmen, sollten sie in diesem Zusammenhang Auffälligkeiten wahrnehmen.

Darüber hinaus liegen uns keine Erkenntnisse vor.

Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag 2015

FRAGE: Herr Burger, Sie beziehen sich erneut auf den Hackerangriff auf den Bundestag 2015. Dafür machen Sie ja die Russen verantwortlich. Aber hat die Bundesregierung bisher jemals Belege, Beweise für ihre Vorwürfe gegen die Russen vorgelegt?

BURGER (AA): Es ist nicht Aufgabe einer Regierung, Beweise vorzulegen, sondern so etwas findet in einem justiziellen Verfahren statt. Wir haben am 28. Mai darauf hingewiesen, dass auf Antrag der Bundesanwaltschaft vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ein Haftbefehl gegen den russischen Staatsangehörigen Dmitrij Badin ausgestellt wurde. In diesem Zusammenhang ist auch der Antrag der Bundesregierung auf die Listung nach dem EU-Cybersanktionsregime zu werten. Wir haben damals auch mitgeteilt, dass belastbare Hinweise dafür vorliegen, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Angriffs dem militärischen Geheimdienst GRU angehört hat.

Aber die Frage der Beweisführung im juristischen Sinne, die Sie hier ansprechen, wird natürlich in dem Strafverfahren, das die Bundesanwaltschaft angestrengt hat, zu klären sein.

ZUSATZ: Zum einen gilt die Unschuldsvermutung auch für einen Angeklagten, und zum anderen geht es hierbei ja um politische Aussagen. Dann sollte man als Regierung, wenn man sich dabei sicher ist, das, was Sie behaupten, doch vielleicht untermauern können.

BURGER: Wie gesagt, wenn wir von Beweisen sprechen, dann gehört das in den Kontext von Strafverfahren. Denn zu Beweisen gehört auch immer, dass man Beweise überprüfen und würdigen kann.

ZUSATZ: Es ist noch nicht bewiesen. Das Verfahren ist noch nicht durch.

BURGER: Wie gesagt, haben wir gesagt: Es liegen belastbare Hinweise vor, und der Beschuldigte gilt als dringend verdächtig, als Mitglied der Gruppe APT28 für den Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im Mai und April 2015 verantwortlich zu sein.

Das ist der Erkenntnisstand, auf den sich die Bundesregierung bei dem Vorschlag, diese und weitere Personen nach dem EU-Cybersanktionsregime zu listen, stützt. Das ist der Erkenntnisstand, den wir haben und auf den wir uns bei unseren politischen Schritten, also der Sanktionslistung, stützen.

Daneben gibt es den justizförmigen Weg, nämlich die Ausstellung eines Haftbefehls auf Antrag der Bundesanwaltschaft. Der Begriff „Beweis“ ist ein Begriff aus dem Strafverfahren. Beweise werden in diesem Verfahren vorgelegt werden.

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