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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 15.07.2020

15.07.2020 - Artikel

Entscheidung der belarussischen Zentralen Wahlkommission zur Registrierung der Präsidentschaftskandidaten

BURGER (AA): Die Bundesregierung hat die gestrige Entscheidung der belarussischen Zentralen Wahlkommission zur Registrierung der Präsidentschaftskandidaten mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Entgegen zahlreichen Aufrufen auch seitens der Bundesregierung sind die zentralen Gegenkandidaten des Amtsinhabers, Wiktor Babariko und Valery Tsepkalo, nicht zugelassen worden, obwohl beide weit mehr als die für die Registrierung notwendigen Unterschriften gesammelt hatten. Beide haben angekündigt, diese Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof anfechten zu wollen.

Die gestrige Entscheidung ist ein schwerer Schlag gegen demokratische Grundprinzipien sowie gegen Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit und schränkt die belarussischen Bürgerinnen und Bürger in ihrer Möglichkeit, selbstbestimmt über ihr Staatsoberhaupt zu entscheiden, stark ein.

Die Bundesregierung hat weiterhin mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass allein gestern über 250 friedlich protestierende Menschen im ganzen Land zum Teil willkürlich festgenommen wurden, darunter über ein Dutzend Journalisten. Seit Mai sind damit bereits rund 1000 Menschen im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl festgenommen worden.

Wir rufen die belarussische Regierung nachdrücklich dazu auf, faire und freie Wahlen im Einklang mit den geltenden Standards der OSZE sowie das Recht der Freiheit zur Meinungsäußerung und zur friedlichen Versammlung zu gewährleisten, und erwarten von der belarussischen Regierung, dass alle in diesem Zusammenhang Inhaftierten freigelassen werden. Dies hat zuletzt Staatssekretär Berger im Gespräch mit dem belarussischen Botschafter am vergangenen Montag deutlich unterstrichen.

Uns bereitet auch große Sorge, dass immer noch keine Einladung an die OSZE bzw. ODIHR zur Wahlbeobachtung eingegangen ist. Die gemeinsame Wahlbeobachtung durch anerkannte Organisationen wie OSZE/ODIHR trägt maßgeblich dazu bei, weltweit das Vertrauen in den Staat und demokratische Institutionen zu stärken. Wir fordern die belarussische Regierung auf, die Einladung schnellstmöglich nachzuholen.

Vielen Dank.

FRAGE: Sind deutsche Journalisten betroffen, Herr Burger?

BURGER: Nach meinem Kenntnisstand derzeit nicht, aber wir beobachten die Lage natürlich fortlaufend.

ZUSATZFRAGE: Sie sprechen von der belarussischen Regierung. Bei anderen Diktaturen sprechen Sie vom Regime ‑ warum hier von Regierung?

BURGER: Darüber haben wir in der Vergangenheit schon einmal gesprochen. Ich glaube, das ist eine Wortwahl, für die es keine festen Regeln gibt. Ich glaube, die Bezeichnung Regierung ist in jedem Fall zutreffend und korrekt.

Coronapandemie (Reisewarnungen und –beschränkungen)

FRAGE: An das Auswärtige Amt und auch an das Innenministerium: Bei den Reisewarnungen und Einreisebeschränkungen bzw. ‑empfehlungen hat es in den letzten Tagen ja Änderungen gegeben. Ich nenne jetzt nur drei Länder: Schweden, Norwegen und Luxemburg. Einerseits gab es Lockerungen bei Schweden und Norwegen, andererseits gab es eine Empfehlung, Luxemburg jetzt wieder als Hochrisikogebiet einzustufen. An das Auswärtige Amt: Kommen noch weitere Länder dazu? Gibt es Veränderungen, was die Liste dieser sicheren Drittstaaten angeht ‑ entweder, dass man Länder jetzt wieder von der Liste, die die EU definiert hat, herunternimmt oder dass man neue Länder auf diese Liste setzt?

BURGER (AA): Ich darf kurz einordnen, was bei den drei Ländern, die Sie genannt haben, passiert ist.

Für Norwegen haben wir heute die Reisewarnung aufgehoben. Die Reisewarnung bestand dort bisher nur noch aus dem Grund, dass Norwegen die Einreise von Touristen aus Deutschland gar nicht gestattet hat. Nachdem Norwegen die Einreise von Touristen jetzt wieder gestattet, haben wir eben auch die Reisewarnung aufgehoben.

Die Reisewarnung für Schweden wurde gestern aufgehoben. Das geht auf eine deutlich geringere Anzahl an Neuinfizierungen zurück. Aus demselben Grund konnte Schweden gestern auch von der Liste der Risikogebiete gestrichen werden.

Bei Luxemburg ist es so, dass dort gestern eine Reisewarnung für nicht notwendige touristische Reisen ausgesprochen wurde. Das geht auf eine deutlich höhere Anzahl von Neuinfizierungen zurück. Ich darf erinnern an das am 3. Juni im Kabinett beschlossene Eckpunktepapier zu der Methodik für die Aufhebung der damals noch geltenden weltweiten Reisewarnung. In diesem Eckpunktepapier ist festgehalten, dass wir eine Reisewarnung erneut aussprechen, wenn mehr als 50 Neuinfizierungen pro 100 000 Personen in sieben Tagen vorliegen. Nach diesem Kriterium ist diese Reisewarnung für Luxemburg nun erfolgt. Nach demselben Maßstab wurde Luxemburg auch wieder auf die Liste der Risikogebiete aufgenommen.

Was weitere Länder angeht, kann ich nur sagen: Wir analysieren die Lage fortlaufend und passen bei Bedarf im Lichte der Entwicklungen in den einzelnen Ländern unsere Reise- und Sicherheitshinweise jederzeit an.

ALTER (BMI): Zu den Reisebeschränkungen an den EU-Außengrenzen: Ihnen ist ja bekannt, dass wir seit dem 2. Juli eine auf europäischer Ebene zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmte Beschränkungsliste mit Staaten haben, aus denen man einreisen kann, und anderen, aus denen das im Moment noch nicht möglich ist. Diese Liste soll ja regelmäßig, in etwa 14-tägigem Rhythmus, aktualisiert werden. Das ist keine harte Frist, sondern sozusagen ein grundsätzliches Verständnis, dass man diese Liste in etwa alle 14 Tage aktualisiert. Dieser Prozess findet derzeit statt. Es gibt momentan eine Abstimmung im schriftlichen Verfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, und wir erwarten, dass in Kürze, das heißt, in einigen Tagen, eine Beschlussfassung erfolgt. Auf dieser Basis können wir dann nähere Informationen zur Aktualisierung der Liste wiedergeben.

ZUSATZFRAGE: Ich verstehe eine Sache noch nicht: Was heißt das jetzt zum Beispiel für Deutsche ‑ Pendler oder andere ‑, die nach Luxemburg fahren? Müssen die damit rechnen, dass sie bei der Rückkehr möglicherweise in eine Quarantäne müssen, weil dieses Land nun als Hochrisikogebiet eingeschätzt wird?

Herr Alter, auch eine Nachfrage zu der Liste: Als das Kabinett die sicheren Drittstaaten beschlossen hatte ‑ auf dieser Liste standen, glaube ich, Japan, Südkorea und China ‑, gab es ja den Vorbehalt, dass die Reisebeschränkungen erst wegfallen, wenn Reziprozität hergestellt ist und diese Länder auch auf 14-tägige Quarantäne von Deutschen verzichten. Ist das mittlerweile erfolgt? Können Menschen aus China, Südkorea und Japan hier also wieder einreisen?

BURGER: Zur Frage der Quarantäne. Sie haben Recht: Die Liste der internationalen Risikogebiete, die vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht wird und gemeinsam vom Innenministerium, Gesundheitsministerium und Auswärtigen Amt gepflegt wird, dient unter anderem als Referenzpunkt für die Quarantänebestimmungen, die die Bundesländer in enger Abstimmung mit dem Bund erlassen haben. Das bedeutet unter bestimmten Umständen in der Tat, dass ein Aufenthalt in Luxemburg nach den Bestimmungen der Bundesländer dazu führen kann, dass eine Quarantänepflicht entsteht. Es gibt aber auch diverse Ausnahmetatbestände, die da greifen können. Für Näheres müsste ich Sie da auf die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer verweisen.

ALTER: Eine Frage war noch offen: Ich habe in den vergangenen 14 Tagen keine Kenntnis davon erhalten, dass dieser Vorbehalt sozusagen praktisch aufgelöst wurde. Ich prüfe das vorsorglich aber noch einmal nach und gebe Ihnen dann eine aktuelle Information dazu.

[…]

FRAGE: Herr Burger, Sie haben ja gesagt, dass Reisewarnungen, was die Lage in weiteren Ländern angeht, laufend analysiert und dann auch angepasst werden. Ich würde gerne nach der Türkei fragen, die ja auch ein sehr großes Interesse daran hat und immer wieder bekundet, dass die Lage im Lande eigentlich ganz gut sei. Gibt es da aus Sicht des Auswärtigen Amtes Ansätze, die Reisewarnung aufzuheben, oder geben das die Zahlen noch nicht her?

BURGER (AA): Auch für die Türkei gilt genau das, was ich zu allen anderen Drittstaaten gesagt habe, nämlich dass wir uns die Lage dort sehr gründlich anschauen, weil wir wissen, dass es sowohl ein sehr großes Interesse daran gibt, aus Deutschland dorthin zu reisen, als natürlich auch ein wichtiges Interesse der Reisebranche gibt.

Die Türkei hat uns in der letzten Woche eine Vielzahl von Daten und Informationen zur Verfügung gestellt. Sie haben es mitbekommen: Der türkische Außenminister war hier in Berlin zu Gast. Wir sind dabei, diese Daten innerhalb der Bundesregierung und auch gemeinsam mit unseren europäischen Partnern genau zu analysieren und zu bewerten.

[…]

BURGER: Ich wollte noch etwas zu der Frage von Herrn Rinke nach der europäischen Dimension (von Reisewarnungen und –beschränkungen) ergänzen und wollte dazu noch einmal auf eine Äußerung des Ministers, von Außenminister Maas, verweisen, in der er gesagt hat:

„Corona hat doch eines ganz deutlich gemacht: Wenn wir aus dieser Krise gestärkt hervorgehen wollen, dann kann uns das nur gelingen, wenn wir uns in Zukunft in Europa eng abstimmen, gemeinsam handeln und auf unsere eigenen Fähigkeiten verlassen können. Wir dürfen uns gerade bei den Themen ‚kritische Infrastruktur‘ und ‚Zukunftstechnologien‘ nicht in Abhängigkeiten von anderen begeben. Das schränkt unsere Handlungsfähigkeit ein und untergräbt die Souveränität Europas.“

Das ist eine Äußerung des Außenministers aus dem April.

Sondertreffen des Europäischen Rates (Beziehungen zur Türkei, Spannungen zwischen der Türkei und Griechenland)

FRAGE: Herr Seibert, war die Bundeskanzlerin einverstanden, dass das Thema Türkei/EU ‑ nicht zuletzt wegen der Entscheidung zur Umwandlung der Hagia Sophia in eine Moschee ‑ beim EU-Rat am Freitag und Samstag zur Sprache kommt?

Zweitens. Welche Initiative unternimmt die deutsche Ratspräsidentschaft, um die Spannungen abzubauen, die zwischen der Türkei und Griechenland wegen der Drohungen, Gasbohrungen vor Kreta vorzunehmen, vorprogrammiert sind?

SEIBERT (BReg): Der Europäische Rat, der am Freitag und Samstag tagt, hat ein großes Thema. Das ist der Recovery Fund und der Mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union. Ich kann Ihnen hier ‑ wie immer ‑ nicht vorhersagen, was am Rande noch zur Sprache kommen mag. Das hängt ja auch davon ab, ob Regierungschefs oder –chefinnen noch andere Themen beim Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, anmelden. Das kann ich Ihnen also nicht sagen.

Ansonsten würde ich über unsere Kontakte, die wir natürlich auch mit den beteiligten Regierungen haben, hier jetzt nichts sagen wollen. Es ist aber natürlich ein Gesprächsthema.

BURGER (AA): Ich darf vielleicht kurz ergänzen: Das Thema war ja ein sehr ausführliches Thema bei dem Treffen der EU-Außenminister am vergangenen Montag, das das erste physische Treffen als Rat der Außenminister in Brüssel seit Beginn der Coronakrise war. Dabei ging es insbesondere auch um das Verhältnis zur Türkei. Der Hohe Vertreter, Herr Borrell, hat den Auftrag, im Namen der Europäischen Union Gespräche mit der Türkei über das gemeinsame Verhältnis zu führen. Der Außenminister hat sich im Anschluss an das Treffen dazu geäußert und hat gesagt: Es bestand eine große Einigkeit, Herrn Borrell für diese Gespräche den Rücken zu stärken. Wir haben klare Erwartungen an die Türkei; insbesondere erwarten wir positive Signale für eine Deeskalation im Östlichen Mittelmeer.

Vor dem Hintergrund kann man vielleicht noch sagen, dass die gestrige Ankündigung einer Verlängerung der laufenden Bohrungen vor Zypern sicherlich das falsche Signal ist. In diesem Sinne gab es eingehende Befassung der europäischen Außenminister und das klare Mandat an Josep Borrell, diesen Dialog mit der Türkei weiter zu führen.

ZUSATZFRAGE: Vielen Dank! ‑ Herr Seibert, Sie sprachen von Kontakten der Bundeskanzlerin oder der deutschen Ratspräsidentschaft. Der türkische Außenminister sprach von einer laufenden Vermittlung der Bundeskanzlerin. Was bezweckt die Bundeskanzlerin mit diesen Kontakten in Bezug auf diesen Konflikt?

SEIBERT: Der Kollege aus dem Auswärtigen Amt hat es ja vollkommen richtig dargestellt: Die Europäische Union hat einen Hohen Beauftragten. Das ist Herr Borrell, der in Verbindung mit den Außenministern intensiv mit dem Thema befasst ist. Ich kann Ihnen ansonsten hier über Kontakte und Gespräche aus dem Bundeskanzleramt heraus, die ganz natürlich sind, keine weiteren Informationen geben.

FRAGE KARAVITI: Laut Bekanntmachung der türkischen Regierung hat am vergangenen Montag in Berlin ein Treffen mit Vertretern Griechenlands, der Türkei und Deutschlands mit dem Gegenstand der griechisch-türkischen Beziehungen stattgefunden.

Erstens. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung diese Initiative ergriffen? Was war das Ergebnis dieses Treffens?

Zweitens. Was ist die Haltung der Bundesregierung gegenüber den Forderungen Griechenlands, EU-Sanktionen gegen die Türkei zu verhängen?

SEIBERT: Zu etwaigen Gesprächen auf der Arbeitsebene des Bundeskanzleramtes äußere ich mich grundsätzlich nicht.

Lieferkettengesetz

FRAGE: Mir geht es um das Lieferkettengesetz, das BMAS und BMZ vorantreiben. Meine Frage richtet sich aber an das Kanzleramt und das BMWi. Sie wollen ja, dass die Unternehmen mit einem Lieferkettengesetz schnellstmöglich verpflichtet werden, die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit durch deutsche Unternehmen und ihre Zulieferer zu beenden. Mich würde interessieren, warum das Wirtschaftsministerium die Ausbeutung von Mensch und Natur nicht beenden will.

Herr Seibert, wie lange möchte die Kanzlerin noch bei der Ausbeutung und Kinderarbeit zugucken? Wie steht sie zu dem Konflikt?

SEIBERT (BReg): Dann fange ich für die Bundesregierung an. Die Bundeskanzlerin nimmt das Thema Menschenrechte sehr ernst. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Bundesregierung eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ anstrebt.

Es war auch vereinbart, dass man dazu den Umgang der deutschen Großunternehmen mit dem Thema wissenschaftlich evaluieren lässt. Nun liegt eine erste vorläufige Ergebnisindikation dieser zweiten Unternehmensbefragung vor. Es wird einen detaillierten Ergebnisbericht der Erhebung bis Mitte August geben. Wir werden in der Bundesregierung Eckpunkte erarbeiten, und diese sind sowohl die Grundlage für unsere nationale Gesetzgebung wie auch die Grundlage für die Verhandlungen, die in Europa zu führen sind.

EICHLER (BMWi): Dem kann ich mich nur anschließen und auch noch einmal betonen, dass selbstverständlich die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards ein sehr wichtiges Thema sind und wir uns dem mitnichten versperren.

ZUSATZ: Das hört sich aber genau so an. Ihr Ministerium sagt, dass es Schnellschüsse verbieten würde. Das Thema kennen wir hier seit Jahren. Sie wehren sich gegen so ein Lieferkettengesetz und damit gegen die Verhinderung von Ausbeutung von Mensch und Natur und Kinderarbeit.

EICHLER: Wir wehren uns nicht gegen ein Lieferkettengesetz. Der Standpunkt, auf dem wir stehen, ist, dass es ein abgestimmtes Vorgehen im Koalitionsvertrag gibt und dass wir uns an dieses Vorgehen halten möchten. Wir sind jetzt erst einmal dabei, die Ergebnisse dieser zweiten Monitoringwelle auszuwerten. Herr Seibert hat es gerade gesagt: Im Moment liegen die Ergebnisse noch gar nicht vollständig vor.

Vielleicht kann das Auswärtige Amt auch noch ergänzen, weil dieser Monitoringvorgang federführend vom Auswärtigen Amt betreut wurde.

BURGER: Herr Seibert hat den Stand des Verfahrens hier ja schon dargestellt. Es ist so, dass wir gerade diese zweite Befragungsrunde abgeschlossen haben und eine erste Ergebnisindikation für diese Befragung von 2020 vorliegt. Auch in diesem Jahr zeichnet sich ab, dass die Quote derjenigen Unternehmen, welche die NAP-Anforderungen erfüllen, deutlich unter 50 Prozent liegt. Über diese Tendenz hat das Auswärtige Amt gestern die Ressorts des Interministeriellen Ausschusses Wirtschaft und Menschenrechte unterrichtet.

Im August ‑ geplant ist der 11. August ‑ wird sich der Ausschuss dann mit dem umfassenden Ergebnisbericht und den detaillierten Informationen zum Abschneiden der Informationen auseinandersetzen. Im Anschluss an diese Besprechung im Ausschuss werden der Bericht und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Wir gehen davon aus, dass das im Herbst der Fall sein wird. Das sind sozusagen der Zeitplan und die verschiedenen Stationen der Auswertungen des Monitorings zum Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“.

Herr Seibert hat auch gesagt, dass es gleichzeitig einen Prozess zur Erstellung dieser Eckpunkt gibt.

FRAGE: Herr Seibert, wenn Sie so stark betonen, dass Eckpunkte vorgelegt werden, peilen Sie an, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz beschlossen wird?

Zweitens. Streben Sie eine Regelung auf nationaler oder europäischer Ebene an?

SEIBERT: Zur zweiten Frage: Diese Eckpunkte sind, wie ich es gesagt habe, die Grundlage für die nationale Gesetzgebung und die Grundlage für unseren Input in den Verhandlungen, die in Europa zu führen sind.

Da die Ressorts sich natürlich noch über diese Eckpunkte austauschen, kann ich Ihnen jetzt hier keinen Zeitplan vorlegen. Aber im Koalitionsvertrag steht: konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans.

ZUSATZFRAGE: Was wäre denn Ihre Präferenz? Dass man das europäisch löst oder dass das nationale Gesetz vorher beschlossen wird?

SEIBERT: Wir arbeiten jetzt mit den beiden Zielrichtungen an diesen Eckpunkten. Eine nationale Gesetzgebung ist aber auch geplant.

FRAGE: Herr Seibert, Sie sprachen die Befragung der Unternehmen an. Die Zahlen sind ja schon raus. Das sind Tatsachen und Fakten. Wie bewertet denn die Kanzlerin, dass nur 455 von den befragten 2250 Firmen überhaupt zum Thema Lieferketten geantwortet haben? Findet sie das eine große Zahl? Findet sie das in Ordnung? Ist das zu wenig?

SEIBERT: Ich würde gerne den detaillierten Ergebnisbericht dieser Erhebung 2020 abwarten. Dann werden wir ihn sicherlich als Bundesregierung gemeinsam kommentieren.

Wenn man eine Umfrage macht, wünscht man sich natürlich viele Teilnehmer.

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