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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 13.07.2020

13.07.2020 - Artikel

Personalie

BREUL (AA): Ich möchte mich heute von Ihnen verabschieden. Bei uns Diplomatinnen und Diplomaten kennen Sie das ja: Alle drei bis vier Jahre fängt es an zu jucken, und der nächste Wechsel steht an. So ist es auch bei mir. Diesmal steht allerdings kein exotischer Auslandsposten an, sondern ein Wechsel in das Bundespräsidialamt, also nur wenige Schritte von hier aus entfernt. Dort werde ich zukünftig für Europa zuständig sein.

Ich darf kurz drei Worte des Dankes sagen:

Der Dank gilt einmal Ihnen für die gute Zusammenarbeit, für die vielen schönen Stunden hier in der Regierungspressekonferenz und auch außerhalb. Das hat mir immer sehr viel Spaß gemacht. Die Regierungspressekonferenz ist ein Schatz, den es zu pflegen gilt. Sie ist vielleicht weniger als ein Diamant zu betrachten, der nie vergeht, sondern eher als eine Pflanze, die es zu gießen gilt ‑ von unserer Seite aus, aber natürlich auch von Ihrer Seite durch Ihre kritischen Nachfragen.

Dann möchte ich mich bei allen anderen hier oben auf der Bank oder jetzt ausnahmsweise auch unten für die stets gute Zusammenarbeit mit den Ressorts bedanken. Auch das ‑ das muss ich sagen ‑ hat in den dreieinhalb Jahren wirklich immer exzellent funktioniert und großen Spaß gemacht.

Zu guter Letzt danke ich natürlich dem Team, das Sie hier nicht sehen, sondern das mich immer wieder füttert. Sie können sich sicher sein: Wenn ich einmal eine interessante Zahl oder eine gute Formulierung dabeihatte, dann wurde mir das vorher genauso aufgeschrieben, und ich habe es hier nur vortragen müssen.

„Last not least“ eine Bemerkung, wenn ich darf: Wir können uns hier in Deutschland schätzen, wie sehr Sie und die Bevölkerung an internationalen Themen interessiert sind. Davon profitieren wir als Auswärtiges Amt. Nur mit Ihrem Interesse kann es eine demokratisch kontrollierte Außenpolitik geben ‑ das, was wir uns wünschen. Ich würde mir von Ihnen wünschen, dass es dabei bleibt, dass Sie nicht wie in vielen anderen Ländern die Sichtweise auf das beschränken, was vor der Haustür passiert, sondern Sie sich stets auch dessen bewusst sind, was auf dem ganzen Globus passiert. Das ist ein Schatz, den es zu bewahren gilt. Herzlichen Dank von meiner Seite.

Abschlussbericht des UN-Menschenrechtsrates zur Ermordung des iranischen Generals Soleimani

FRAGE : Im UN-Menschenrechtsrat wurde letzte Woche der Abschlussbericht zur Ermordung des iranischen Generals Qasem Soleimani vorgestellt. Die verantwortliche UN-Sonderberichterstatterin für extralegale Hinrichtungen Agnes Callamard kommt dort zu dem Schluss, dass es sich bei dieser Tötung um Völkerrechtsbruch handelt. Dazu würde mich interessieren ‑ danach muss man beim AA manchmal fragen ‑: Liegt der Bericht vor? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Sonderberichterstatterin?

BREUL (AA): Herr Warweg, der Bericht liegt uns vor, er wurde ja auch öffentlich vorgestellt. Wir haben ihn zur Kenntnis genommen. Wir unterstützen und schätzen die Arbeit der Sonderberichterstatterin sehr als unabhängige Expertin des Menschenrechtsrats. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum weltweiten Schutz der Menschenrechte. Wir arbeiten mit ihr gut und eng zusammen. Von daher steht es mir auch nicht zu, diesen Bericht oder Einzelheiten daraus zu bewerten. Unsere völkerrechtliche Bewertung zur Tötung von Herrn Soleimani haben wir hier ja schon vorgetragen, und daran hat sich auch nichts geändert.

ZUSATZFRAGE: Frau Callamard ruft ja in dem Bericht die internationale Staatengemeinschaft auf, endlich robuste rechtliche Standards für den Einsatz von bewaffneten Drohnen festzulegen.

In dem Zusammenhang würde mich interessieren: Teilt die Bundesregierung zumindest diesen Vorschlag einer stärken Accountability einer Erfassung von bewaffneten Drohneneinsätzen?

BREUL: Dass wir uns als Bundesrepublik international sehr dafür einsetzen, dass es auch völkerrechtliche Standards für neue Waffensysteme gibt ‑ insbesondere dann, wenn sie in automatisierter Form daherkommen ‑, das ist Ihnen, denke ich, bekannt. Das ist ein Projekt, das wir vorantreiben und zu dem wir im letzten Jahr eine hochrangige Konferenz durchgeführt haben, das jetzt auf Beamtenebene weitergeht. Von daher kann ich das nur bejahen. Das Auswärtige Amt, die Bundesregierung, hat sich fest zum Ziel gesetzt, dass die hohen völkerrechtlichen Standards, die wir haben, auch auf neue Waffentypen angewandt werden können.

Nutzung des US-Militärstützpunktes Ramstein für US-Drohnenangriffe

FRAGE: Herr Breul, hat sich die Bundesregierung bei der amerikanischen Seite informiert, ob der Drohnenangriff von Ramstein aus quasi mit den Signalen gesteuert wurde? Ramstein ist ja die Relaisstation für die US-Drohnenangriffe.

BREUL (AA): Herr Jung, die vielen schönen Momente, die ich vorhin erwähnte, sind nicht unbedingt die, in denen ich immer das wiederholen muss, was Sie bereits kennen. Insbesondere darf ich noch einmal darauf verweisen, dass die Feststellung, die Sie in Ihrer Frage treffen, so nicht richtig ist.

ZUSATZFRAGE: Das haben Sie im Bundestag selbst eingeräumt.

BREUL: Wenn Sie möchten, dann kann ich das noch einmal darstellen. Was wir gesagt haben, ist nach wie vor richtig, dass die US-Seite uns darüber informiert hat, dass in Ramstein eine Relaisstation für Signale auch der US-Armee ist. Es ist mitnichten so, wie Sie es immer darstellen, dass es die Relaisstation sei, über die Drohnenangriffe gesteuert werden. Das ist einfach nicht richtig.

Natürlich ‑ das haben wir Ihnen mehrfach gesagt ‑ sind wir im regelmäßigen Dialog mit den USA auch zu der Frage, was auf den Stützpunkten hier in Deutschland geschieht. Die US-Seite hat uns wiederholt zugesichert ‑ das ist das, was wir natürlich einfordern ‑, dass die USA auf ihren Stützpunkten in Deutschland deutsches und internationales Recht einhalten.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie sich informiert, ob die amerikanische Seite die Relaisstation Ramstein für den Drohnenangriff im Irak verwendet hat? Es ist bekannt, dass die Relaisstation Ramstein für Drohnenangriffe im Irak und in Afghanistan, also für Ziele im Nahen Osten, verwendet wird. Es gibt andere Relaisstationen für andere weltweite Drohnenangriffe in anderen Bereichen der Welt. Aber für den ist es Ramstein. Haben Sie sich über diesen konkreten Drohnenangriff bei der amerikanischen Seite informiert? Haben Sie nachgefragt?

BREUL: Das habe ich gerade versucht zu beantworten. Es gibt einen regelmäßigen Dialog mit den Amerikanern, in dem wir auch über diesen Sachverhalt gesprochen haben. Ich möchte Ihnen sagen, dass wir von amerikanischer Seite die Zusicherung haben, dass sie sich an deutsches und internationales Recht halten.

Ich möchte Sie zudem darauf hinweisen, dass dann, wenn eine geheime militärische Operation stattgefunden hat, natürlich nicht sämtliche Hintergründe und Details mit denjenigen geteilt werden, die nicht an der Operation beteiligt waren.

Pläne für ein Lieferkettengesetz

FRAGE: Eine Frage zum Lieferkettengesetz: Gibt es inzwischen ein Ergebnis der Umfragen zur Selbsteinschätzung deutscher Unternehmen zu den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten? Dieses Ergebnis wurde für Mitte Juli angekündigt.

BREUL (AA): Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Sie wissen, die Erhebung hat jetzt aktuell stattgefunden.

Wir können aktuell sagen, dass das Quorum erreicht wurde, dass sich also eine ausreichende Anzahl von Unternehmen beteiligt hat, sodass das Ergebnis auf die Grundgesamtheit hochgerechnet werden kann. Diese Analyse findet jetzt statt. Dazu werden in dieser Woche auch Gespräche zwischen den Ressorts stattfinden. Wenn das Ergebnis vorliegt und es den Prozess der Auswertung durchlaufen hat, werden wir dieses auch öffentlich präsentieren.

Chinesisches Sicherheitsgesetz für Hongkong

FRAGE: Eine Frage zu China und Hongkong. Sie richtet sich an das Auswärtige Amt. Aber eine Nachfrage habe ich dann auch an Herrn Seibert.

Es gibt ja Forderungen, dass Deutschland wegen des chinesischen Vorgehens in Hongkong das Auslieferungsgesetz oder die Auslieferungsvereinbarung mit Hongkong aufhebt. Ich hätte ganz gern gewusst, wie sich das Auswärtige Amt dazu stellt.

Herr Seibert, der Bundespräsident hat gestern China vor nachhaltig negativen Entwicklungen in den Beziehungen zu Europa gewarnt, wenn es an seiner Hongkong-Politik festhalten sollte. Teilt die Bundeskanzlerin diese Einschätzung des Bundespräsidenten?

BREUL (AA): Ich kann gern beginnen. Der Kollege vom BMJV kann hier eventuell auch noch ergänzen.

Mir wäre wichtig, am Anfang zu unterstreichen, dass die deutsche Rechtsordnung sicherstellt, dass niemand ausgeliefert wird, dem politische Verfolgung oder Folter drohen, egal ob mit oder ohne Abkommen.

Richtig ist: Unser Verhältnis mit Hongkong basierte immer darauf, dass dort die Justiz unabhängig ist. Das ist etwas, worauf wir uns verlassen können. Natürlich wird das ein Thema sein, das wir jetzt mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.

SEIBERT (BReg): Wie es üblich ist, nehme ich jetzt hier zu Äußerungen des Bundespräsidenten, des Staatsoberhaupts, nicht Stellung. Für die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin, aber auch die ganze Bundesregierung, ist das gültig, was wir hier mehrfach dargestellt haben, was auch die europäische Haltung ist.

Wir sind uns innerhalb der Europäischen Union und deswegen auch innerhalb der Bundesregierung völlig einig: Das hohe Maß an Autonomie, das Hongkong hat, darf nicht ausgehöhlt werden. Wir erwarten, dass diese rechtsstaatlichen Prinzipien, die aus dem Grundsatz „ein Land, zwei Systeme“ erwachsen, eingehalten werden.

Die in Hongkong geltende Rechtsstaatlichkeit muss geachtet werden. Die friedliche Ausübung der Bürgerrechte durch die Hongkonger Bürger im Rahmen dieses Geltungsbereichs darf nicht in Frage gestellt werden. ‑ Das ist die europäische Haltung; das ist auch die Haltung der Bundesregierung.

Ansonsten hat es Kollege Breul schon gesagt. Die Außenminister der Europäischen Union werden heute neben anderen Themen auch über Hongkong sprechen. Dabei spielt auch das Thema Auslieferungsabkommen/Rückführungsabkommen eine Rolle. Wichtig ist der Hinweis: Politisch Verfolgte weist die Bundesregierung grundsätzlich nicht aus.

ZUSATZFRAGE: Eine Frage an das Justizministerium: Ich hätte ganz gern gewusst, ob denn das Justizministerium und ihre Ministerin die Rechtsstaatlichkeit in Hongkong noch gewährleistet sehen oder Sie schon einen Schritt weitergehen und sagen würden: Das ist nicht mehr gewährleistet.

KEITEL (BMJV): Ich habe keine Ergänzung zu dem, was Herr Seibert und Herr Breul schon gesagt haben. Das müsste ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen.

Streit um Hilfen für Syrien in den Vereinten Nationen

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema Syrien-Hilfe an das Auswärtige Amt: Der UN-Sicherheitsrat hat jetzt auf Vorlage von Deutschland und Belgien eine Fortsetzung der Hilfe beschlossen, allerdings in einer eingeschränkten Form. Es wird nur noch einen Grenzübergang geben. Das ist eine Position, die das Auswärtige Amt in der vergangenen Woche hier noch kritisiert hatte. Dennoch bezeichnet der Außenminister das als einen Erfolg im Gegensatz zum deutschen UN-Botschafter Christoph Heusgen. Wieso ist es ein Erfolg, wenn eine Position beschlossen wird, die den eigenen gesetzten Zielen nicht entspricht?

BREUL (AA): Ich fürchte, Sie sind ein bisschen dem auf dem Leim gegangen, was heute Morgen geschrieben wurde. Ich kann bei den Ministerzitaten in keiner Weise erkennen, dass er da von einem Erfolg gesprochen hat.

Der Minister hat sich am Samstag unmittelbar nach der Abstimmung erleichtert darüber gezeigt, dass es weiter möglich ist, Hilfe über die Grenze zu leisten. Das war für 24 Stunden schon nicht mehr der Fall. Da war die Resolution ausgelaufen, und es sah ganz danach aus, dass es so bleiben müsste.

Deutschland und Belgien als federführende Staaten in diesem Ressort haben sich das in dieser Frage nicht einfach gemacht. Wir haben die ganze Woche hart gerungen. Sie haben unsere wiederholten Statements dazu gesehen.

Wir haben am Ende einen Kompromiss machen müssen. Er hat nicht das Ergebnis, das wir uns gewünscht haben. Aber der Kompromiss erlaubt zumindest, dass Hilfen über diesen einen Grenzübergang, über den die meisten der VN-Lieferungen auch tatsächlich abgewickelt werden, fortgesetzt werden können.

Da jubelt jetzt keiner. Das hat der Außenminister nicht getan. Er hat sich gestern auch noch einmal in den Abendnachrichten dazu geäußert und sich darüber beklagt, dass hier mit einem Grundprinzip gebrochen wurde, nämlich, dass humanitäre Hilfe ohne politische Konditionen daherkommt, da sich zwei Staaten dem verweigert haben. Aber unter dem Strich mussten wir eine Lösung finden. Für die Menschen ist es nicht die Lösung, die wir wollten, aber es ist besser als keine.

SEIBERT (BReg): Ich will dem Kollegen aus dem Auswärtigen Amt beipflichten. Es ist natürlich bedrückend, dass ein bewährter Zustand, der humanitäre Hilfe über mehrere Zugänge möglich machte, nicht aufrechterhalten werden konnte, weil es Vetos dagegen gab. Die Alternative zu dem Kompromiss, der nun erzielt worden ist, wäre es allerdings gewesen, gar keine Resolution und damit gar keinen grenzüberschreitenden Zugang nach Syrien zu haben.

Es ist ja so, dass weder das syrische Regime noch seine Verbündeten, beispielsweise Russland, eine komplette Versorgung der Bevölkerung sicherstellen können ‑ das kann nur die UN ‑ und deswegen Erleichterung, dass überhaupt eine weitere Versorgung der notleidenden Bevölkerung durchführbar ist. Es ist Deutschland und Belgien mit diesem Kompromiss gelungen, eine noch größere humanitäre Katastrophe abzuwenden. Aber diejenigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats, die gegen den ersten Resolutionsentwurf ihr Veto eingelegt haben, müssen sich tatsächlich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie ihre machtpolitischen Interessen auf dem Rücken der leidgeprüften syrischen Bevölkerung in diesen Regionen durchgesetzt haben.

ZUSATZFRAGE: Danke. Ich habe gelernt, dass nicht jede Erleichterung über ein Ergebnis gleich auch eine Erfolgsbewertung darstellt.

Herr Breul, welcher konkrete Schaden oder Nachteil entsteht durch diesen Kompromiss für die Durchführung der Hilfsorganisationen? Wo liegen die konkreten Nachteile für die syrische Bevölkerung?

BREUL: Das werden wir jetzt mit den humanitären Organisationen genau bewerten müssen, die ja zu einem großen Teil die deutsche Hilfe im Norden Syriens umsetzen. Der Grenzübergang, bei dem es gelungen ist, ihn für zwölf Monate zu verlängern, ist, wie ich gerade schon sagte, in dem Sinne der wichtigere von beiden, weil von dort die Mehrzahl der Güter durchgeht. Natürlich hilft das nicht in der Region, die nahe des anderen Übergangs liegt.

Wir werden jetzt bewerten müssen, wie wir damit umgehen. Es gibt theoretisch Alternativen mit Hilfsorganisationen und anderen Transportrouten. Wir werden jetzt mit Hochdruck darangehen, wie wir es schaffen können, diesen Rückschlag, der für die Menschen in Nordsyrien eindeutig ist, möglichst gering zu halten und die humanitäre Hilfe dort möglich zu halten.

SEIBERT: Ich möchte ganz kurz meinen letzten Satz korrigieren, weil ich mich in einem Punkt versprochen habe:

Diejenigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats, die die Vetos eingelegt haben, die alles getan haben, um die Hilfsmöglichkeiten einzuschränken, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, ihre machtpolitischen Interessen auf dem Rücken der betroffenen Bevölkerung ausgetragen zu haben – durchgesetzt glücklicherweise dann am Ende doch nicht ganz.

FRAGE: Mich würde zum einen interessieren, was aus deutscher Sicht dagegen gesprochen hat, den russischen Resolutionsvorschlag, gegen den es ja auch entsprechende Vetos gab, nicht anzunehmen. Es wurde argumentiert, dass man sehr gut die Hilfslieferung auch in Syrien selbst und nicht über türkische Grenzposten verteilen kann. In diesem Rahmen würde die Hilfe die gesamte syrische Bevölkerung erreichen und nicht nur die von sozusagen dschihadistischen Milizen dominierte Region Idlib. Was spricht aus Sicht der bundesdeutschen Regierung gegen eine Verteilung der Hilfslieferungen in Syrien?

BREUL: Es ist so, dass auch in den regimekontrollierten Gebieten humanitäre Hilfe stattfindet. Um die ging es aber in dieser Resolution nicht, sondern es ging um die humanitäre Hilfe „cross-border“. Die Alternative dazu wäre eine Hilfe „cross-line“, also humanitäre Hilfe über die Gefechtslinie hinweg, was für die humanitären Helfer wahnsinnig gefährlich ist. Das ist nicht zuverlässig und würde die humanitären Helfer in das zynische Regime begeben, das schon vielfach humanitäre Hilfe als Fortsetzung des Konflikts benutzt hat. Das wäre unverantwortlich.

Ich möchte noch einmal betonen: Wir haben gemeinsam mit Belgien und den humanitären Helfern, vertreten in New York, alle Schritte auf das Engste abgestimmt. Das humanitäre Interesse, das wir bei dieser Resolution verfolgt haben, war es, den Menschen zu helfen. Das hat uns geleitet und am Ende dazu gebracht, diesen Kompromiss ‑ ich sage es noch einmal: ein Ergebnis, das wir uns so nicht gewünscht haben ‑ durchzubringen.

ZUSATZFRAGE: Ich habe eine Nachfrage zu Äußerungen von UN-Botschafter Heusgen, der gesagt haben soll, dass es durch den öffentlichen Streit gelungen sei, Russland und China zu isolieren und in die Defensive zu bringen. Können Sie diese Aussage so bestätigen?

Wenn ja, worin besteht die Isolierung und das In-die-Defensive-Bringen von Russland und China im UN-Sicherheitsrat?

BREUL: Das Zitat kann ich nicht bestätigen, weil es mir so nicht vorliegt. Sie haben vielleicht verfolgt, dass die Sitzungen über das Wochenende zum Teil öffentlich waren, also über den Webstream der Vereinten Nationen übertragen wurden. Darum kann es sein, dass Herr Heusgen sich so geäußert hat; das weiß ich nicht.

Ich denke, in der Sache ist das Abstimmungsergebnis ‑ zuletzt zwölf Ja-Stimmen und drei Enthaltungen ‑ eindeutig. Auch bei den vorherigen Entwürfen war es so, dass eine überwältigende Mehrheit im Sicherheitsrat die vorherigen Vorschläge von Deutschland und Belgien unterstützt hat und Russland und China mit ihrem Veto dafür gesorgt haben, dass keine Lösung möglich war. Das können Sie bewerten, wie Sie wollen. Jedenfalls waren die Mehrheitsverhältnisse im Sicherheitsrat eindeutig.

Länderinformationen des Auswärtigen Amtes zu Taiwan

FRAGE: Herr Breul, ich warte noch auf eine Nachreichung zum Thema Taiwan. Warum führt das AA auf seiner Webseite die Flagge Taiwans nicht auf? Palästina, die Sie auch nicht als Staat anerkennen, wird auf Ihrer Seite aufgeführt.

Herr Seibert, hat die Kanzlerin mittlerweile der im Januar wieder gewählten Präsidentin Taiwans, Frau Tsai, gratuliert? Wenn nein, warum nicht?

BREUL (AA): Herr Jung, das kann ich gerne beantworten. Wir haben das für Sie noch einmal nachgeprüft: Die Flagge Taiwans wird seit dem Relaunch der Homepage des Auswärtigen Amtes im November 2017 nicht auf unseren Seiten angezeigt. Das ist das, was man mit ein paar Klicks nachvollziehen kann.

Wir haben ein bisschen weiter in dem „data dump“ der vorherigen Seite nachgeschaut. Auch dort haben wir bis jetzt keine Version finden können, wo es je anders gehandhabt worden wäre. Das also zu Ihrer Frage, ob das eine Änderung war.

Ich hatte ja am Freitag auch schon ausgeführt, dass unsere Position zu Taiwan und dem Ein-China-Prinzip seit Längerem bekannt ist. Darum möchte ich auch um Ihr Verständnis werben, dass es natürlich unterschiedliche Möglichkeiten gibt, Dinge darzustellen, wenn man sie in einem bestimmten Schema darstellen will. Wir haben uns jetzt zu dieser Darstellungsform auf der Webseite durchgerungen. Eine Flagge ist ein Symbol der Staatlichkeit.

Warum wird die Flagge von Palästina dargestellt? Die Flagge von Palästina wird seit 1974 international als Flagge der Palästinenser anerkannt. Aber auch da, Herr Jung, wird Sie vielleicht nicht überraschen, dass die Tatsache, dass die Flagge dort angezeigt wird, keine Positionsverschiebung oder Positionsänderung der Bundesregierung darstellt. Die Bundesregierung setzt sich für eine Zweistaatenlösung ein, also für einen palästinensischen Staat als Ergebnis von Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern.

SEIBERT: Ich habe die an mich gerichtete Frage hier schon einmal beantwortet. Gratulationen durch die Bundeskanzlerin kommen grundsätzlich für die Staaten infrage, zu denen die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält.

Erklärung der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik anlässlich des Internationalen Tages zur Unterstützung von Folteropfern

ZUSATZFRAGE: Ich habe noch eine andere Frage an das Auswärtige Amt. Sie wollten uns seit dem 26. Juni eine Antwort nachreichen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik hat am Internationalen Tag der Unterstützung für Folteropfer eine Erklärung abgegeben. Ich wollte wissen, wann die Bundesregierung zuletzt die USA aufgefordert hat, Guantanamo zu schließen. Darauf haben Sie bisher keine Antwort gegeben.

BREUL (AA): Dann bedauere ich das. Wir bemühen uns, um eine möglichst schnelle Nachlieferung.

ZUSATZ: Danke!

Präsidentschaftswahlen in Polen

FRAGE: Herr Breul, ich hätte ganz gerne nach der polnischen Präsidentschaftswahl gewusst, ob Sie die Äußerung, die Herr Duda auch in Richtung Deutschland gemacht hat, nach der Wahl etwas offensiver kommentieren könnten. Haben die antideutschen Äußerungen des Präsidenten Ihrer Meinung nach zu seinem Wahlsieg beigetragen?

BREUL (AA): Herr Rinke, Sie werden verstehen, dass ich in dem Moment, wo Wahlergebnisse eintröpfeln bzw. wir noch auf die Verkündung des offiziellen Wahlergebnisses warten, keine Wahlanalyse betreiben kann.

Auch sonst werden Sie von unserer Seite hier keine Analyse hören, wer wie und warum eine Wahl gewonnen hat. Wir arbeiten mit der polnischen Regierung und ihren unterschiedlichen Vertretern ausgezeichnet zusammen und sind frohen Mutes, dass das in Zukunft auch so sein wird.

Ankündigung von US-Behörden zur vorübergehenden Aussetzung der Visumerteilung und des Aufenthaltsrechts für Studierende ohne Präsenzunterricht

FRAGE: Deutsche, die in den USA studieren, haben einen Brief an das Auswärtige Amt und den Auswärtigen Ausschuss geschrieben, weil Universitäten ab dem Herbstsemester nur noch Onlinekurse anbieten. Die USA wollen diese Studierenden ausweisen. Ich würde gerne wissen, was das Auswärtige Amt bisher dagegen unternommen hat bzw. was noch unternehmen will.

BREUL (AA): Diesen Brief haben wir erhalten. Wir haben die Ankündigung der US-Behörden zur Kenntnis genommen, die Visumerteilung und das Aufenthaltsrecht für Studierende ohne Präsenzunterricht an einer Universität ab dem Herbst vorübergehend auszusetzen.

Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass das die deutschen Studierenden, die sich in den USA aufhalten und ab Herbst eben keinen Präsenzunterricht haben, in eine sehr belastende und schwierige Situation bringt. Wir bemühen uns, diese nach Möglichkeit zu unterstützen. Wir haben die Situation auch weiter im Rahmen unserer laufenden Gespräche mit der amerikanischen Regierung über Möglichkeiten der Lockerung von Reisebeschränkungen thematisiert und werden dies auch weiterhin tun.

Gleichzeitig gilt ‑ das will ich ehrlicherweise dazu sagen ‑, dass angesichts der weltweiten Pandemie Staaten nach der jeweiligen Situation ‑ Sie alle kennen die Zahlen aus den USA ‑ geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um damit umzugehen. Das gilt für Deutschland und die Staaten der Europäischen Union ebenso wie für die USA.

ZUSATZFRAGE: Ich würde gerne wissen, wie viele deutsche Studierende, die sich in den USA aufhalten, schon um Hilfe gebeten haben und was Sie denen raten. Sollen sie das Land verlassen, oder sollen sie lieber bleiben, weil sie Angst haben müssen, dass sie nicht wieder einreisen können?

BREUL: Was eine Beratung angeht, wird natürlich der individuelle Fall anzuschauen sein. Die Botschaften stehen als Ansprechpartner für die Studierenden bereit, die Hilfe und Beratung benötigen. Wie Sie wissen, besteht keine Meldepflicht für Deutsche im Ausland, sodass wir auch keine präzisen Zahlen nennen können, wie viele das genau betrifft und wie viele im Herbst womöglich auch keinen Präsenzunterricht haben.

Zahlen, wie viele Studierende sich bereits an die Botschaft gewandt haben, liegen mir nicht vor. Wenn ich eine Schätzung bekomme, liefere ich die gerne nach.

SEIBERT (BReg): Ich könnte etwas zur Gesamtzahl der deutschen Studenten in den USA sagen: Es sind aktuell knapp 9200.

ZUSATZFRAGE: Was raten Sie denen?

BREUL: Wir haben jetzt die Ankündigung der US-Behörden gesehen. Es wird mit Sicherheit noch darauf ankommen, wie das genau umgesetzt wird. Von daher fällt es mir jetzt von dieser Bank aus schwer, zum jetzigen Stand den einen konkreten Ratschlag zu geben. Wir fordern die Studierenden, wie gesagt, auf, sich an die Botschaft, an die Generalkonsulate in dem jeweiligen Amtsbezirk zu wenden und im Gespräch zu schauen, was die beste Lösung ist.

EU-Cybersanktionsregime

FRAGE: Berlin hat Anfang Juni in Brüssel die sogenannten Cybersanktionen gegen Russland vorgeschlagen. Laut dpa gibt es noch keine Entscheidung darüber. Stimmt das?

SEIBERT: Das werde ich nachreichen, weil ich im Moment den letzten Stand ‑ ‑ ‑ Herr Breul!

BREUL (AA): Ich kann gerne etwas dazu sagen. Am Wochenende kam dieses Cybersanktionsregime ja auf einmal als neue Meldung auf. Sie werden sich vielleicht als eifrige Besucherin der Bundespressekonferenz erinnern, dass wir das hier auch bereits im Mai angekündigt und gesagt hatten, dass das jetzt der Anfang eines Prozesses ist. Das ist ja ein neues Sanktionsregime, das wir zum ersten Mal bemühen. Wir haben diese Bitte in den Kreis der EU-Mitgliedstaaten eingebracht. Wir haben viel Unterstützung dafür erhalten. Die vertraulichen Verhandlungen laufen aber noch. Daher kann ich im Moment dazu keinen Zwischenstand vermelden.

Eine solche Listung wird jedoch nicht mit einem Fingerschnipsen gemacht, sondern im Rahmen eines förmlichen EU-Listungsprozesses. Dafür ist auch Einstimmigkeit erforderlich. Wir haben das Verfahren also sehr schnell in Gang gebracht, aber das braucht jetzt einfach seine Zeit. Das ist der normale Vorgang.

Geplante Umwandlung der Hagia Sophia in eine Moschee

FRAGE: Zur Türkei und EU an das Auswärtige Amt und an Sie, Herr Seibert: Wie kommentiert die deutsche Regierung die Entscheidung des türkischen Präsidenten Erdoğan, die Hagia Sophia ‑ UNESCO-Weltkulturerbe ‑ in eine Moschee umzuwandeln? Wird diese Entscheidung für die deutsche Ratspräsidentschaft den Dialog zwischen EU und der Türkei beeinträchtigen?

SEIBERT (BReg): Die Bundesregierung ‑ das hatte ja auch das Auswärtige Amt am Wochenende schon gesagt ‑ hat die Entscheidung in der Türkei vom letzten Freitag mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Die Hagia Sophia hat eine große kulturhistorische Bedeutung und sie hat eine große religiöse Bedeutung, und zwar sowohl für das Christentum als auch für den Islam ‑ und wir messen ja diesem interreligiösem hohen Wert bei.

Jetzt gilt es einmal abzuwarten, wie die weitere Regelung und die Ausgestaltung der Nutzung erfolgen wird. Ich will aber nicht verhehlen, dass wir die Entscheidung bedauern, die am Freitag gefällt wurde, dass nämlich die ausschließlich Nutzung des Bauwerks als Museum beendet werden soll; denn der Status als Museum hat eben Menschen aller Glaubensrichtungen zu jedem Zeitpunkt freien Zugang zu diesem Meisterwerk ermöglicht.

BREUL (AA): Ich kann vielleicht nur einen Aspekt ergänzen, nämlich dass, wie Sie wissen, die Hagia Sophia bereits seit 1985 zur Welterbeliste der UNESCO gehört. Aufgrund ihrer materiellen und immateriellen Werte gehört sie zum Erbe der Menschheit. Vom Beginn der Arbeiten zur Umnutzung hätte das UNESCO-Welterbekomitee konsultiert werden müssen. Auch das ist leider unterblieben. Das trägt zu unserem Bedauern zusätzlich bei.

FRAGE: Gibt es über den Ausdruck des Bedauerns hinaus irgendwelche Möglichkeiten, auf den Prozess noch einzuwirken?

Zum Zweiten: Gehen Sie davon aus, dass diese Maßnahme sozusagen gezielter Bestandteil eines religiösen oder Kulturkampfes ist?

BREUL: Ich kann dazu sagen, dass wir, wenn wir bei der UNESCO über Welterbestätten und deren Erhalt reden, aus gutem Grunde versuchen, die internationale Politik herauszuhalten ‑ das ist ein anderes Thema, über das wir hier sprechen. Hier geht es, wie ich gerade schon erwähnte, um das Erbe der Menschheit und um dessen Erhalt; es geht nicht um politische Beziehungen oder vielleicht auch politischen Streit zwischen einzelnen Staaten. Das ist unser Ansatz, und den wollen wir bei dem Umgang mit Welterbestätten auch weiter verfolgen.

ZUSATZFRAGE: Nun ist diese andere Ebene aber von einer anderen Seite eingebracht worden. Sagen Sie jetzt, dass Sie das nicht interessiert, weil Sie es anders sehen?

BREUL: Dass uns das Thema interessiert, haben wir, glaube ich, gerade beide zum Ausdruck gebracht. Es gibt die richtigen Formate dafür, dieses Thema aufzunehmen; da wird die UNESCO auf jeden Fall dazugehören. Es steht noch nicht fest, wann die wegen Covid-19 abgesagte Sitzung in diesem Jahr nachgeholt werden kann, aber da wird das mit Sicherheit auf die Tagesordnung kommen. Von daher ist uns das nicht egal und wir werden darüber sprechen. Sie werden mich jetzt aber nicht dazu bekommen, das mit den politischen Beziehungen zur Türkei, wo wir auch über ganz andere Themen reden, zu verbinden.

Gespräch des Bundesaußenministers mit dem venezolanischen Interimspräsidenten

FRAGE: An das Außenministerium: Am 6. Juli hat Heiko Maas mit dem selbsternannten venezolanischen Interimspräsidenten Juan Guaidó gesprochen. Nach eigenen Aussagen hat er unter anderem betont, dass faire und freie Wahlen Grundlage für die Stabilität bleiben. Jetzt hat Herr Guaidó ja kurz vor dem Gespräch mit Herrn Maas erklärt, dass er die für den 6. Dezember angesetzten Parlamentswahlen boykottieren will. Da würde mich interessieren: War dieser geplante Wahlboykott auch Teil des Gesprächs mit Herrn Maas? Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich, dass der von ihr unterstützte Interimspräsident öffentlich zum Wahlboykott aufruft?

BREUL (AA): Wir haben die Ankündigung, am 6. Dezember Wahlen abzuhalten, zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung und die Europäische Union haben in den letzten zwei Jahren stets betont, dass freie, faire und glaubwürdige Wahlen das wichtigste Element einer politischen Lösung in Venezuela sind. Das gilt für Präsidentschaftswahlen, aber selbstverständlich auch für die 2020 fälligen Parlamentswahlen. Es müssen aber politische und institutionelle Voraussetzungen erfüllt sein, um freie, faire und glaubwürdige Wahlen auch wirklich zu ermöglichen. Das ist gegenwärtig nicht der Fall. Wir fordern alle Seiten dazu auf, durch politische Verhandlungen diese Voraussetzungen noch zu schaffen.

ZUSATZFRAGE: Mit welchem strategischen Kalkül unterstützt die Bundesregierung einen selbsternannten Interimspräsidenten, der nachweislich an einem gescheiterten Militärputsch beteiligt war, dessen Unterschrift unter einem Vertrag steht, der US-Söldnern eine Invasion in Venezuela ermöglichen würde und in dessen nächstem Umfeld es gigantische Korruptionsskandale gibt? Wieso hält die Bundesregierung an so einer Person so vehement fest?

BREUL: Ihre Frage ist gespickt mit Vorhaltungen, die wir nicht teilen und die auch nicht von den Fakten gedeckt sind. Wie Sie wissen, ist Herr Guaidó ein Übergangspräsident. Er hat das Mandat, Präsidentschaftswahlen zu organisieren, nachdem diese im Mai 2018 durch die Manipulation durch das Regime Maduro in einer Sackgasse gelandet sind. Das ist das Mandat, für das ihm von Deutschland, von der Europäischen Union und von den Staaten in Lateinamerika Unterstützung wiederfährt, und dabei wollen wir ihn weiter unterstützen.

ZUSATZFRAGE: Weil es auch einen expliziten Vorwurf an mich gab: Das heißt, das Außenministerium sagt, Juan Guaidó sei letztes Jahr nicht an dem Militärputsch beteiligt gewesen?

BREUL: Das Außenministerium sagt‑ und das ist keine neue Linie ‑, dass Herr Guaidó der legitime Übergangspräsident ist, um freie Wahlen in Venezuela zu organisieren.

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