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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 10.07.2020

10.07.2020 - Artikel

25. Jahrestag des Völkermordes in Srebrenica

FIETZ (BReg): Ich möchte von dieser Stelle aus an den 25. Jahrestag des Völkermordes in Srebrenica am morgigen Samstag erinnern. Die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung gedenken der mehr als 8000 Opfer, vorwiegend muslimische Männer und Jungen, die vor 25 Jahren bei Srebrenica grausam getötet worden sind. Das Gedenken an die Opfer dieses schwersten Verbrechens gegen die Menschlichkeit seit dem Zweiten Weltkrieg im Herzen Europas ist auch im 25. Jahr unvermindert wichtig. Dieser Genozid mahnt uns, entschlossen gegen jegliche Art von Diskriminierung vorzugehen, damit sich solche Ereignisse nie mehr wiederholen, nicht nur auf dem Westlichen Balkan. Die ‑ weiterhin nicht abgeschlossene ‑ vollständige Aufarbeitung der Geschehnisse sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig.

FRAGE: Herr Breul, in Serbien wird im Moment einerseits der Jahrestag begangen. Anderseits gibt es massive Proteste gegen den Präsidenten. Wie beurteilen Sie die Lage dort?

Gibt es aus Ihrer Sicht so etwas wie einen inneren Zusammenhang als Form von historischer und aktueller Unruhe in der serbischen Bevölkerung?

BREUL (AA): Zunächst einmal kann ich mich voll umfänglich dem anschließen, was Frau Fietz gerade für die Bundesregierung zu dem Jahrestag vorgetragen hat, der uns sehr bewegt und der für uns auch Auftrag für unsere Aktivitäten innerhalb der Vereinten Nationen, als Europäische Union, aber natürlich auch bilateral auf dem Westlichen Balkan ist.

Direkte Verbindungen zur aktuellen Entwicklung in Serbien mag ich jetzt nicht zu erkennen. Wir haben das, was vor allem in Belgrad passiert, natürlich in den letzten Tagen aufmerksam verfolgt. Die Lage hat sich jetzt größtenteils beruhigt, und das ist gut. Die gestrigen Demonstrationen verliefen weitgehend friedlich. Deeskalation und Dialog sind das Gebot der Stunde. Vorwürfe von einem unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch Polizei und Ordnungskräfte müssen untersucht und gerichtlich aufgearbeitet werden, genauso wie die Angriffe auf Polizisten und öffentliche Einrichtungen.

Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen einen Mitarbeiter des Bundespresseamtes wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit

FRAGE: Frau Fietz, Herr Alter, ich habe eine Frage zu dem bekanntgewordenen Spionagefall im Bundespresseamt. Ein Mitarbeiter des Besucherdienstes soll für den ägyptischen Nachrichtendienst spioniert haben. Können Sie uns kurz erläutern, um was für einen Mitarbeiter es sich genau gehandelt hat? Wie nahe kam er dem Regierungssprecher oder den anderen Regierungssprechern? Worauf war er nach Ihren Erkenntnissen angesetzt? Für welchen ägyptischen Nachrichtendienst hat er gearbeitet? Wie ist er aufgeflogen? Wie lange hat er dort gearbeitet?

FIETZ (BReg): Meine Antwort fällt sehr knapp aus. Wir äußern uns weder zu laufenden Ermittlungsverfahren noch zu Personalangelegenheiten.

ZUSATZFRAGE: Aber wie nah er an irgendetwas herangekommen ist und wo er eingesetzt worden ist, das müssen Sie doch mitteilen.

FIETZ: Auch das kann ich Ihnen leider nicht sagen.

ZUSATZFRAGE: Jetzt muss ich echt ins Organigramm sehen, um zu erfahren, wo er gearbeitet hat?

FIETZ: Wenn Sie meinen, dass Ihnen das weiterhilft, können Sie gern ins Organigramm sehen.

ZUSATZFRAGE: Weil Herr Alter bestimmt eh nicht antworten wird, zumindest eine andere Zusatzfrage: Können Sie sagen, wie viele Agenten pro Jahr durchschnittlich auffliegen und für welche Dienste sie meistens arbeiten?

ALTER (BMI): Zur Zahl habe ich jetzt keine Informationen. Aber Sie können im Verfassungsschutzbericht nachsehen, der ja gestern erst vorgestellt wurde, worauf im Übrigen sehr wahrscheinlich auch die aktuelle Berichterstattung basiert: Es gibt dort eine entsprechende Passage zu diesem Sachverhalt. Sie können im Verfassungsschutzbericht nachlesen, welche Erkenntnisse zu Nachrichtendiensten anderer Staaten in Deutschland vorliegen. Dort spielen auch Nachrichtendienste aus Ägypten und aus anderen Staaten eine Rolle. Aber konkrete Zahlen kann ich jetzt an dieser Stelle nicht berichten.

FRAGE: Frau Fietz, unabhängig von diesem Fall: Es gab ja mal einen Fall, wo die Vereinten Staaten die Bundeskanzlerin ausspioniert hatten. Da hatte die Bundeskanzlerin wortwörtlich gesagt: Spionage unter Freunden, das geht gar nicht.

Nun ist ja Ägypten ein Freund und auch ein strategischer Partner der Bundesrepublik. Steht die Bundeskanzlerin weiterhin zu dieser Äußerung?

FIETZ: Sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen zu diesem Fall keine weiteren Äußerungen geben kann.

ZUSATZFRAGE: Gab es irgendwelche Gespräche mit dem ägyptischen Staatspräsidenten? Herr Breul, gibt es oder gab es irgendwelche Pläne, auch den ägyptischen Botschafter einzubestellen?

BREUL (AA): Dazu kann ich grundsätzlich sagen, dass wir uns gegen die Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland verwehren, sowohl von Freunden als auch von anderen Staaten. Das machen wir gegenüber ausländischen Regierungen auch deutlich.

Zum angesprochenen Fall ‑ Frau Fietz hat es gerade schon gesagt ‑ dauert das Ermittlungsverfahren an. Deshalb nehmen wir dazu keine Stellung. Dementsprechend kann ich Ihnen auch nicht von entsprechenden Gesprächen mit der ägyptischen Regierung berichten, weil, wie gesagt, das Ermittlungsverfahren noch läuft.

FRAGE: Können Sie zumindest sagen, ob der Mann heute noch in Deutschland ist? Ist er auf freiem Fuß? Ist er in Untersuchungshaft?

FIETZ: Dazu kann ich keine Angaben machen.

FRAGE: Das Aufdecken des Falls ist ja schon ein paar Monate her. Wenn ich richtig informiert bin, ist das seit Dezember 2019 bekannt.

[…]

FRAGE: Frau Fietz, können Sie vielleicht noch einmal generell sagen, ob die Mitarbeiter in Ihrem Haus regelmäßig auf mutmaßliche Spionagearbeiten kontrolliert werden?

FIETZ: Die Verfahrensweise im Haus läuft so, wie sie im öffentlichen Dienst allgemein verläuft. Das heißt, bei der Einstellung. Über weitere Dinge der Personalentscheidungen kann ich Ihnen hier keine Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE: Ist denn der Mann, über den wir jetzt reden, bei einer solchen Kontrolle aufgefallen? Können Sie dazu mehr sagen.

FIETZ: Ich kann Ihnen leider zu Einzelheiten gar nichts sagen.

FRAGE : Meine Frage schließt an das an, was sie gefragt hat. Bei diesem Fall reden wir ja nicht über eine Bagatelle. Gibt es Gespräche oder Überlegungen dazu, ob man künftig anders verfahren will, ob man da, bevor man Leute einstellt ‑ oder auch, nachdem man sie eingestellt hat ‑, genauer hinschaut, damit so etwas nicht mehr vorkommt?

FIETZ: Sie können sicher sein, dass ein solcher Fall natürlich auch intern bewertet wird. Sobald es dazu Resultate gibt, werden wir Sie informieren.

FRAGE: Meine Frage an das Bundesjustizministerium: Welche Nationalität hat er? Ist er Ägypter, Deutscher oder hat er die deutsch-ägyptische Staatsangehörigkeit? Oder wollen Sie dazu nichts sagen?

LEBER (BMJV): Dazu kann ich nichts berichten.

ZUSATZFRAGE: Ist es ein Einzeltäter oder handelt es sich um ein Netzwerk?

LEBER: Dazu kann ich auch nichts berichten.

[…]

FRAGE: Frau Fietz, können Sie derzeit ausschließen, dass der Mann während seiner Tätigkeit Zugang zu privaten Adressen und anderen Daten von Abgeordneten, Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten hatte? Haben Sie dahingehend irgendwelche potenziell betroffenen Personen gewarnt?

FIETZ: Ich muss dabei bleiben, dass ich Ihnen zu Einzelheiten dieses Falls keine Auskunft geben kann, weil es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt.

ZUSATZFRAGE: Sie können es also nicht ausschließen?

FIETZ: Ich schließe gar nichts aus, und ich bestätige nichts, sondern ich sage, dass ich zu laufenden Ermittlungsverfahren hier keine Stellung beziehe.

FRAGE: Frau Fietz, zu welchen Zugängen und Menschen haben Mitarbeiter Ihres Besucherdienstes gemeinhin Kontakt?

FIETZ: Unabhängig davon, dass ich mich in diesem aktuellen Fall nicht zur Person und zur Beschäftigung äußere, kann ich Ihnen grundsätzlich einmal aufzeigen, welche Aufgaben der Besucherdienst im Bundespresseamt hat.

Der Besucherdienst des Bundespresseamtes organisiert und finanziert politische Informationsfahrten für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Die Abgeordneten können, wie Sie wissen, jährlich drei Besuchergruppen mit bis zu 50 Teilnehmern aus ihrem Wahlkreis nach Berlin einladen. Insgesamt werden so jährlich rund 2500 Informationsfahrten mit bis zu 120 000 Teilnehmern organisiert. Bei den Informationsfahrten handelt es sich um Bildungsfahrten, die einen Einblick in die politische Arbeit von Bundestag, Bundesregierung sowie der jüngeren deutschen Geschichte vermitteln. Die Programmgestaltung findet jeweils in Abstimmung mit den Abgeordnetenbüros statt. Für die Organisation der Fahrten sind ausschließlich die Programmsachbearbeiter verantwortlich. Weitere Mitarbeiter versenden lediglich die fertigen Programme an die Programmpartner.

Bei den in der Besucherdienstdatenbank hinterlegten Daten zu den Programmpartnern handelt es sich um allgemein zugängliche Informationen. Ein direkter Zugriff auf Daten aus dem Arbeitsprogramm des Besucherdienstes in andere Datenbanken des Bundespresseamtes, insbesondere CvD, Akkreditierung oder Medienbetreuung, ist nicht möglich.

ZUSATZFRAGE: Wenn ein Abgeordneter beispielsweise der Vorsitzende der deutsch-ägyptischen Gesellschaft ist und er eine solche Besuchergruppe nach Berlin einladen würde, dann könnte ein besagter Mitarbeiter des Besucherdienstes mit dieser Besuchergruppe der deutsch-ägyptischen Gesellschaft in Kontakt kommen. Richtig?

FIETZ: Es geht um Besuchsreisen von Wahlkreisbürgerinnen und -bürgern. Das ist das, was das Bundespresseamt organisiert.

ZUSATZFRAGE: Sie schließen aus, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dass ein Mitarbeiter des Besucherdienstes Zugang zu Daten der Akkreditierungsstelle hat?

FIETZ: Ich kann es noch einmal wiederholen: Ein direkter Zugriff auf Daten aus dem Arbeitsprogramm des Besucherdienstes in andere Datenbanken des Bundespresseamtes, insbesondere CvD, Akkreditierung und Medienbetreuung, ist nicht möglich.

FRAGE: Hat dieser Fall des Ägypters dazu geführt, dass noch einmal alle Mitarbeiter des Bundespresseamtes eingehend überprüft wurden? Warum haben Sie den Fall eigentlich jetzt erst bekanntgemacht? Das steht ja schön versteckt im Verfassungsschutzbericht auf den Seiten 308 und 309. Man hätte das natürlich auch schon im Dezember oder Januar veröffentlichen können. Warum jetzt erst? Können Sie ausschließen, dass der Mitarbeiter jemals direkt Kontakt zur Bundeskanzlerin hatte?

FIETZ: Zum Ersten: Zu Personalangelegenheiten des BPA kann ich hier keine weiteren Auskünfte geben. Auch alle anderen Fragen kann ich nicht beantworten mit Blick darauf, dass es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Innenministerium: Können Sie Auskunft darüber geben, um wen es sich handelt, welche Nationalität er hat und wo er sich heute befindet?

ALTER: Nein, dazu kann ich keine Angaben machen. Es ist mehrfach betont worden, dass es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, zu dem wir öffentlich grundsätzlich keine Stellung nehmen.

FRAGE: Herr Alter, es gibt zwei ägyptische Geheimdienste, die hier in Deutschland operieren. Wie aktiv ist der ägyptische Geheimdienst?

ALTER: Wir haben Kenntnis davon, dass auch Geheimdienste aus Ägypten in Deutschland operieren. Es gibt eine entsprechende Passage im Verfassungsschutzbericht. Dort heißt es:

„In Deutschland sind der ägyptische Auslandsdienst General Intelligence Service und der Inlandsdienst National Security Service tätig mit der Hauptzielrichtung, Erkenntnisse über in Deutschland lebende Oppositionelle wie beispielsweise die Mitglieder der MB zu gewinnen. Auch andere ägyptischstämmige Personen wie Angehörige der christlichen koptischen Gemeinden können in den Fokus der Nachrichtendienste geraten. Hinweisen zufolge versuchen ägyptische Dienste, in Deutschland lebende Landsleute für nachrichtendienstliche Zwecke zu gewinnen; hierzu nutzen sie Vorsprachen dieser Personen in den ägyptischen diplomatischen Vertretungen in Deutschland sowie deren Reisen nach Ägypten.“

Das ist eine allgemeine Aussage aus dem Verfassungsschutzbericht. Darüber hinaus liegen mir jetzt keine Details vor.

Rüstungsexporte von zwei U-Booten an Ägypten

FRAGE: […] Mich würde deshalb vom Wirtschaftsministerium interessieren, ob die Genehmigung für die Lieferung eines U-Boots nach Ägypten, worüber der Wirtschaftsminister den Bundestag in den letzten Tagen informiert hat, dem Wirtschaftsministerium bekannt war?

GRAVE (BMWi): Wie Sie wissen: Zu Einzelfällen äußern wir uns nicht. Über etwaige Entscheidungen des Bundessicherheitsrats und der Bundesregierung kann ich hier keine Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE: Warum hat das Wirtschaftsministerium eine Lieferung an die ägyptische Diktatur genehmigt?

GRAVE: Zu Einzelfällen äußern wir uns hier nicht. Über etwaige Entscheidungen kann ich keine Auskunft geben.

[…]

FRAGE: Da werden im Moment zum Thema Ägypten zwei Themen miteinander verzahnt, nämlich Spionage und U-Boot. Darf ich zu dem U-Boot-Aspekt eine Frage stellen? ‑ Danke schön.

Vermutlich an Herrn Breul: Welche Rolle spielt das Empfängerland Ägypten im Hinblick auf militärische Auseinandersetzungen im Jemen und in Libyen?

BREUL (AA): Über das hinaus, was Ihnen bekannt ist, kann ich hier nicht wirklich Stellung nehmen.

Wie Sie wissen ‑ so viel kann ich sagen, ohne mich zu dem Einzelfall zu äußern ‑, fließt bei Rüstungsexportentscheidungen natürlich immer ein, welche Risiken bestehen, dass entsprechende Rüstungsgüter auch in einem Konflikt oder in regionalen Konflikten zum Einsatz kommen können. Das schließt den Konflikt mit Libyen ein, das schließt den Konflikt im Jemen mit ein. Wir beobachten hier mögliche Konflikte zwischen Drittstaaten und berücksichtigen dies laufend im Rahmen der Genehmigungspraxis.

ZUSATZFRAGE: Das bedeutet, exportverhindernd wäre aus Ihrer Sicht eigentlich nur, wenn das Rüstungsgut, um das es geht, in diesem Konflikt direkt in Einsatz gebracht werden könnte, nicht die Bewertung des Empfängerakteurs als solchem.

BREUL: Ich kann eigentlich nur das wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Wir prüfen jeden Einzelfall sehr sorgfältig. Die Tatsache, dass Staaten sich möglicherweise in regionalen Konflikten engagieren oder engagieren könnten, spielt bei dieser Einzelprüfung eine wichtige Rolle.

Verfassungsschutzbericht/Einflussnahme durch russische Medien

FRAGE: Gestern wurden RT Deutsch und Sputnik explizit als Instrumente der russischen Einflussnahme erwähnt. Welche diplomatischen Folgen wird das aus Sicht des Auswärtigen Amtes haben?

BREUL (AA): Ich glaube, es steht mir nicht an, von unserer Seite aus das zu kommentieren, was im Verfassungsschutzbericht festgehalten ist. Dazu gab es ja ‑ Herr Alter hat es gerade noch einmal gesagt ‑ gestern eine Pressekonferenz. Das steht also für sich, und das habe ich hier heute nicht weiter zu kommentieren.

Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu Staaten des westlichen Balkans

FRAGE: Erwägt das Auswärtige Amt angesichts des stark zunehmenden Infektionsaufkommens die Umwandlung der Reisehinweise für die Staaten des westlichen Balkans in eine Reisewarnung?

BREUL (AA): Wie Sie wissen, beobachten wir die Lage weltweit sehr genau, schauen, was passiert, passen unsere Reise- und Sicherheitshinweise umgehend an und sprechen nötigenfalls auch wieder eine Reisewarnung aus. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir die Kriterien dafür kommuniziert haben. Ein sehr wichtiges Kriterium ist die Sieben-Tage-Inzidenz, also die berühmten 50 pro 100 000 in einer Woche. Dann wird wieder eine Reisewarnung ausgesprochen.

Die Schwelle ist bei Kroatien, Bulgarien und Rumänien derzeit noch nicht überschritten. Für die anderen Staaten des westlichen Balkans, also für die, die nicht in der Europäischen Union sind, besteht ohnehin weiterhin eine Reisewarnung.

Mögliche Sanktionen gegen die Türkei vor dem Hintergrund von Waffenlieferungen nach Libyen

FRAGE: Ich habe eine Frage an Herrn Breul vom Auswärtigen Amt. Wie steht die Bundesregierung angesichts der Waffenlieferungen an Libyen im Moment zu Sanktionen gegen die Türkei? Welche Alternative sieht die Bundesregierung, um das Waffenembargo einzuhalten?

BREUL: Sie wissen, dass der VN-Sicherheitsrat am Mittwoch unter Leitung von Außenminister Maas über Libyen beraten hat. Das war aus unserer Sicht ein wichtiger Impuls und ein Signal. Wir bleiben an diesem Thema dran. Außenminister Maas steht vor dem Treffen der EU-Außenminister am Montag auch mit seinen Kolleginnen und Kollegen in engem Kontakt. Auch da wird das Thema unter dem Tagesordnungspunkt Aktuelles auf der Agenda sein. Ende Juli wird erneut das internationale Follow-up Committee zu Libyen auf „Senior Officials level“ zusammentreffen. Das vielleicht zum Rahmen der Treffen, die derzeit stattfinden.

Zur konkreten Frage nach den Sanktionen: Sie wissen, dass es einen Sanktionsausschuss bei den Vereinten Nationen gibt, die auch Verstöße gegen das geltende VN-Waffenembargo prüfen. Das ist der Rahmen, in dem darüber diskutiert wird und in dem gegebenenfalls auch Entscheidungen vorbereitet werden. Im Moment kann ich Ihnen davon keinen aktuellen Stand oder Zwischenstand geben. Es gibt keine Entwicklungen oder Entscheidungen, die ich Ihnen heute verkünden könnte.

Länderinformationen des Auswärtigen Amtes zu Taiwan

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema Taiwan an das Auswärtige Amt. Mir ist aufgefallen, dass bei den Länderinformationen zu Taiwan auf Ihrer Webseite die Flagge Taiwans nicht mehr zu sehen ist. Es ist nur noch weiß. Hat man also die weiße Flagge gegenüber den Chinesen gehisst? Wie kann das sein? Ich habe mal geguckt. Alle anderen Länder außer Taiwan haben ihre Flaggen. Wie kommt das bei Ihnen?

BREUL (AA): Das kann ich Ihnen so spontan nicht beantworten. Das gucke ich mir gern an. Ich glaube aber schon jetzt ausschließen zu können, dass es sich dabei um eine aktuelle Änderung handelt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Fehlt das? Ob es aktuell ist oder nicht, ist es mir jetzt erst aufgefallen. Warum ist die Flagge Taiwans bei Ihnen nicht aufgeführt?

BREUL: Sie wissen um den besonderen Status Taiwans. Sie kennen unsere Haltung, unsere Ein-China-Politik. Wir haben keine zwischenstaatlichen Beziehungen mit Taiwan. Es ist kein von uns anerkanntes Land. Dementsprechend ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich an der einen oder anderen Stelle, dort, wo wir über Regionen der Welt berichten, Unterschiede zu ganz normalen zwischenstaatlichen Beziehungen auftun.

ZUSATZFRAGE JUNG: Seit wann verwendet das Auswärtige Amt die Flagge Taiwans auf seinen Seiten nicht mehr?

Warum sind zum Beispiel Palästina und die Flagge bei Ihnen zu finden? Das ist ja auch kein Staat.

BREUL: Das reiche ich Ihnen gern nach, Herr Jung.

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