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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 19.06.2020

19.06.2020 - Artikel

Atomabkommen mit Iran

FRAGE: Herr Burger, ich habe eine Frage zum Iran: Heute soll in Berlin ein Dreier-Außenministertreffen zum Thema Iran stattfinden. Können Sie dazu Näheres sagen? Warum findet das gerade zum jetzigen Zeitpunkt statt?

BURGER (AA): Wir hatten Ihnen gestern mit einer Pressemitteilung angekündigt, dass der französische Außenminister heute in Berlin zu einem bilateralen Treffen ist. Im Anschluss daran wird es auch noch ein gemeinsames Gespräch mit dem britischen Außenminister geben, der ebenfalls nach Berlin kommt. Ein Thema dieses Gesprächs ist unter anderem der Iran. Sie wissen, dass wir uns im E3-Kreis kontinuierlich zu diesem Thema beraten. Ich will dem Gespräch jetzt nicht vorgreifen. Aber Sie kennen den Diskussionsstand und die Bemühungen um den Erhalt des JCPOA und dass Iran zur vollen Umsetzung des JCPOA zurückkehrt. Das ist natürlich auch heute Gegenstand der Gespräche.

ZUSATZFRAGE: Nun wird ja auch in der IAEO eine Resolution gegen Iran vorbereitet. Sehen Sie jetzt die Zukunft des JCPOA in Gefahr?

BURGER: Die von den E3 eingebrachte Resolution, die Sie ansprechen, ist soeben im IAEO-Gouverneursrat mit einer soliden Mehrheit, mit etwas mehr als zwei Dritteln, angenommen worden. Das begrüßen wir natürlich. Diese E3-Resolution stärkt der IAEO und ihrem Generaldirektor Grossi den Rücken. Sie fordert Iran zur vollständigen Kooperation und die IAEO zur weiteren Berichterstattung auf. Damit wollen wir erreichen, dass Iran die von der IAEO geforderten Zugänge zu nicht deklarierten Stätten gewährt und konstruktiv daran mitwirkt, nicht deklariertes Uranmaterial aufzuklären.

[…]

FRAGE: Ich habe eine Frage in Bezug auf das Treffen des Bundesaußenministers in Berlin: Welche Verpflichtungen hat die Bundesrepublik Deutschland bisher nach dem Austritt der USA in Bezug auf das Nuklearabkommen mit dem Iran erfüllt? ‑ Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage ist: Sind die einseitigen Erwartungen, die man immer gegenüber Iran ausdrückt, nicht ein Widerspruch zu dem Gerechtigkeitsprinzip? Man fordert Iran ja immer auf dabeizubleiben, während sich die USA aus dem Abkommen verabschiedet haben.

Eine andere Frage ist: Was ist eigentlich aus INSTEX geworden? Es war ja eigentlich vorgesehen, dass die Geschäfte weiterlaufen. Aber bei dieser Institution hat der Leiter dreimal gewechselt. Wo befindet sich INSTEX heute?

BURGER: Deutschland hält seine eigenen Verpflichtungen aus dem JCPOA vollumfänglich ein. Daran hat sich nichts geändert. Den Ausstieg der USA aus dem JCPOA haben wir bedauert und bedauern wir weiterhin. Wir sind der Meinung, dass das JCPOA der beste und aussichtsreichste Weg ist, um zu verhindern, dass sich Iran Zugang zu Atomwaffen verschafft, und es gleichzeitig der beste und aussichtsreichste Weg ist, auf diese Weise eine weitere Eskalation in der Region des Nahen und Mittleren Ostens zu vermeiden. Deswegen sind wir der Meinung, dass alle Seiten ein Interesse daran haben müssen ‑ auch die große Mehrheit der internationalen Gemeinschaft stellt sich immer wieder hinter das JCPOA ‑, dass dieses Abkommen erhalten bleibt.

Zu INSTEX: Ich konnte die Frage akustisch nicht völlig verstehen. Sie wissen, dass es erste Transaktionen über das Instrument INSTEX gab. Die Arbeiten an weiteren Folgetransaktionen sind im Gange.

ZUSATZFRAGE: In Bezug auf INSTEX ist ja vieles versprochen worden, aber in der Realität ist dabei kaum etwas Konkretes herausgekommen. Deshalb ist die Frage: Wo befindet sich INSTEX jetzt?

BURGER: INSTEX ist vor einigen Monaten ‑ ich habe jetzt das Datum, ehrlich gesagt, nicht im Kopf; aber Sie erinnern sich sicherlich ‑ in Betrieb genommen worden. Derzeit laufen die Arbeiten daran, dass es weitere Finanztransaktionen mit diesem Instrument gibt.

ZUSATZFRAGE: Sie haben meine zweite Frage nach dem Gerechtigkeitsprinzip in Bezug auf den Iran noch nicht beantwortet. Das wird eigentlich nicht berücksichtigt, wenn man Iran ständig zum Verbleib in diesem Abkommen auffordert, während sich die USA davon getrennt haben.

BURGER: Wie gesagt: Dass die USA aus dem JCPOA ausgestiegen sind, haben wir bedauert, und wir bedauern es weiterhin. Deutschland, die Europäische Union und die anderen Teilnehmer am JCPOA halten sich weiterhin an ihre Verpflichtungen. Wir erwarten auch von Iran, dass er dies tut. Wir sind auch der Auffassung, dass es im Interesse aller Seiten ist, dass das JCPOA weiter Bestand hat, weil es aus unserer Sicht ein Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in der Region ist. Deswegen erwarten wir auch von Iran, dass er seine Verpflichtungen weiter einhält.

Auftragsmord im Tiergarten in Berlin

FRAGE: Es geht um den Auftragsmord im Tiergarten im letzten Sommer. Der Außenminister hat gestern angedeutet, dass weitere Maßnahmen gegenüber Russland möglich wären. Können Sie uns sagen, was da denkbar wäre?

Die zweite Frage ist, ob bei der Entscheidung über die deutsche Reaktion die Auswahl der Waffen eine Rolle spielen wird. Im Fall Skripal in Großbritannien wurden biologische Waffen eingesetzt. Dabei sind auch unbeteiligte Dritte zu Schaden gekommen. In Berlin wurde eine Schusswaffe eingesetzt, die keine Gefahr für die Bevölkerung dargestellt hat, weder davor noch danach. ‑ Danke.

VORS. DETJEN: Ich füge hinzu, dass in diesem Zusammenhang auch eine Frage nach der Einbestellung des russischen Botschafters gestellt wurde. Außerdem wurde die Frage gestellt, ob vonseiten der Bundesregierung neue Maßnahmen gegenüber Russland getroffen werden.

BURGER (AA): Ich kann Sie nur noch einmal auf die Äußerungen des Außenministers von gestern und auf das verweisen, was gestern vonseiten des BPA dazu mitgeteilt wurde. Der Außenminister hat gesagt, dass das ein außerordentlich schwerwiegender Vorgang ist und dass es deswegen wichtig bzw. sogar unabdingbar ist, dass dieser Vorgang von den Justizbehörden und den Gerichten umfassend und abschließend in einem Urteil aufgeklärt wird. Er hat auch gesagt, dass wir uns weitere Maßnahmen in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten. Ich kann und möchte an dieser Stelle jetzt nicht weiter dazu ausführen.

Sie haben das Gespräch mit dem russischen Botschafter gestern erwähnt. Das hat der Außenminister gestern mit den Worten angekündigt, dass wir der russischen Seite in diesem Rahmen unsere Haltung noch einmal unmissverständlich darlegen. Das hat gestern auch so stattgefunden.

[…]

FRAGE: Herr Burger, ich habe noch eine Nachfrage zu dem Thema Russland und dem Mord im Tiergarten. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Sanktionen oder die möglichen weiteren Schritte der Bundesregierung erst nach dem Abschluss des Gerichtsverfahrens erfolgen? Sie haben darauf verwiesen, dass man jetzt abwarten wolle, wie die juristische Auseinandersetzung weitergeht.

BURGER: Der Außenminister hat gesagt: Die Bundesregierung behält sich weitere Maßnahmen in diesem Fall ausdrücklich vor. ‑ Ich will das an dieser Stelle jetzt nicht weiter spezifizieren.

ZUSATZFRAGE: Hatten Sie in Ihrer Antwort nicht gesagt ‑ deswegen frage ich jetzt nach ‑, dass man jetzt erst einmal das juristische Verfahren abwarten wolle? Das würde ja heißen, dass man tatsächlich erst einmal eine gewisse Zeit verstreichen lässt, bevor man dann mögliche Maßnahmen verhängt.

BURGER: Ich habe darauf hingewiesen, dass die gerichtliche Aufarbeitung dieses Vorgangs natürlich sehr wichtig ist. Wir wollen, dass das umfassend aufgeklärt wird und dass auch die Schuldfrage in Form eines gerichtlichen Urteils klar geklärt wird. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wir uns weitere Maßnahmen vorbehalten.

FRAGE: Wie kommentiert die Bundesregierung die Meldung zur Anklageerhebung durch den Generalbundesanwalt?

FRAGE: Verstehe ich Sie richtig, dass momentan keine weiteren Maßnahmen geplant sind?

BURGER: Vielleicht erinnere ich noch einmal daran, dass wir schon bei der Aufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt eine Reihe von Maßnahmen getroffen haben. Wir haben mit Ausweisungen von russischen Diplomaten reagiert, und wir haben mit Bezug auf den Hackerangriff und gleichzeitig auch mit Blick auf den Tiergartenmord die Listung von Personen und Entitäten, die damit in Zusammenhang stehen unter dem EU-Cybersanktionsregime angestoßen bzw. beantragt.

Jetzt ist der Generalbundesanwalt in demselben laufenden Verfahren einen weiteren Verfahrensschritt gegangen und hat Anklage erhoben. Wir verfolgen das aufmerksam und behalten uns wie gesagt weitere Schritte vor.

ZUSATZFRAGE: Entschuldigen Sie, der Cyberangriff war kein Gegenstand der Anklage der Generalbundesanwaltschaft gestern. Das ist ein anderer Fall.

Meine Frage ist: Sind im Zusammenhang mit dem Mord im Tiergarten weitere Maßnahmen der Bundesregierung geplant oder nicht?

BURGER: Dann habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Ich habe natürlich nicht gesagt, dass der Cyberangriff auf den Bundestag in Zusammenhang mit dem Tiergartenmord steht, sondern ich habe umgekehrt gesagt, dass die Listungsvorschläge, die die Bundesregierung Ende Mai unter dem EU-Cybersanktionsregime gemacht hat ‑ damals hatten wir dazu auch eine Pressemitteilung herausgegeben, die ich Ihnen gern noch einmal zur Verfügung stellen kann ‑, einerseits mit Blick auf den Bundestagshack, aber andererseits auch mit Blick auf den Tiergartenmord vorgenommen wurden. Das war es, was ich sagen wollte, nicht umgekehrt.

ZUSATZFRAGE: Habe ich Sie also richtig verstanden, dass keine weiteren Maßnahmen geplant sind?

BURGER: Wir behalten uns weitere Maßnahmen ausdrücklich vor. Das ist es, was der Außenminister gesagt hat.

FRAGE: Suchen Sie eine europäische Abstimmung? Auch das wurde gestern ja schon vorgeschlagen. Die Briten sind diesen Weg damals nach dem Giftanschlag in Salisbury gegangen. Gab es dazu schon Gespräche mit den EU-Partnern, oder sind sie geplant?

BURGER: Ich habe ja das EU-Cybersanktionsregime genannt. Das ist natürlich ein gemeinsames europäisches Instrument, das wir nutzen und in dem die Gespräche und Verhandlungen auch laufen. Natürlich tauscht man sich in den Gesprächen mit engen Partnern auch über die Bewertung solcher Vorfälle aus. Aber zu Maßnahmen, die wir uns jetzt noch vorbehalten, kann ich heute wie gesagt keine weiteren Details nennen.

Lage in Libyen

FRAGE: Ich habe eine Frage zu Libyen. Herr Burger, das US-Militär, das für Afrika zuständig ist, AFRICOM, hat berichtet, dass gestern zum ersten Mal russische Kampfjets zum Einsatz im Libyen-Krieg gekommen sind. Gibt es dazu eine Stellungnahme? Wird das Thema heute Nachmittag auch eine Rolle spielen?

Wie betrachten Sie die Rolle Russlands in diesem Konflikt grundsätzlich? Auf der einen Seite sagen Sie ja immer, Russland spiele eine Schlüsselrolle. Jetzt ist Russland aber auch militärisch in dem Land aktiv. Wie betrachten Sie diese widersprüchliche Rolle Russlands in Libyen?

BURGER (AA): Über die Meldungen, auf die Sie sich beziehen, die vonseiten des US-Militärs stammen sollen, habe ich keine eigenen Erkenntnisse. Vielleicht kann ich etwas nachliefern, wenn wir dazu eine eigene Einschätzung haben sollten.

Zu Ihrer Frage nach der Rolle Russlands: Ich habe hier auch schon in der Vergangenheit gesagt, dass Russland eines der Länder ist, die eine wichtige Rolle im Berliner Prozess spielen, weil wir ja im Berliner Prozess ausdrücklich die Staaten eingeladen und mit an den Tisch geholt haben, die in Libyen Einfluss nehmen. Zu diesen Staaten gehört Russland. Wie bei allen anderen Staaten, die in Libyen Einfluss haben und Einfluss nehmen, ist unsere klare Erwartung, dass militärische Unterstützung für die Konfliktparteien dort eingestellt wird und alle ihren Einfluss auf die Konfliktparteien nutzen, um sie dazu zu bewegen, von einer militärischen Logik, die jetzt dort seit Jahren ergebnislos herrscht und immer noch größeres Leid unter der Zivilbevölkerung hervorruft, auf eine politische Logik umzuschalten, nämlich die eines Waffenstillstands und von Gesprächen in dem Rahmen, den der Berliner Prozess dafür geschaffen hat.

ZUSATZFRAGE: Sehen Sie momentan, dass Russland in dieser Hinsicht, was die Befriedung Libyens angeht, eine konstruktive Rolle spielt?

BURGER: Das ist, wie gesagt, die Erwartung, die wir an alle haben, die in Libyen Einfluss haben. Das ist auch das, was wir in unseren bilateralen Gesprächen mit den Staaten, um die es dabei geht, sehr deutlich zum Ausdruck bringen. Ich glaube, insgesamt verrate ich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir mit dem Zustand, wie er in Libyen derzeit herrscht, überhaupt nicht zufrieden sein können. Weder das Waffenembargo wird so eingehalten, wie es die Resolutionen des Sicherheitsrats vorsehen, noch ist vor Ort der vereinbarte Waffenstillstand tatsächlich zu beobachten. Deswegen befinden wir uns weiter im Gespräch mit allen, die dort Einfluss haben, und bemühen uns darum und drängen sie dazu, ihren Einfluss nun endlich im richtigen Sinne geltend zu machen.

Belarus: Verhaftung von Viktor Barbariko

FRAGE: Die weißrussische Regierung hat gestern die Botschafter der EU-Länder zu einem längeren Gespräch in das Außenministerium in Minsk bestellt. Können Sie uns sagen, worum es in diesem Gespräch ging?

BURGER (AA):

[…]

Ja, es hat gestern ein Gespräch des belarussischen Außenministers mit den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten der EU, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten gegeben. Gegenstand waren die Vorgänge um die Verhaftung von Viktor Barbariko.

Falls Sie das interessiert, kann ich Ihnen kurz die Beurteilung der Bundesregierung zu diesen Vorgängen sagen.

Wir beobachten diese jüngste Eskalation im Wahlkampf in Belarus mit großer Sorge. Die Verhaftung des potenziellen Kandidaten Barbariko wirft zahlreiche ernsthafte Fragen hinsichtlich der Voraussetzungen für faire und freie Wahlen in Belarus auf. Politisch motivierte Strafverfolgung zur Ausschaltung politischer Gegner wäre ein schwerer Rückschlag für Meinungsfreiheit und Demokratie in Belarus. Diejenigen, die sich im politischen Gewahrsam befinden, müssen einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren unterzogen werden. Grundsätzlich sollten alle Kandidaten, die Kriterien wie etwa die erforderliche Zahl an Unterschriften vorweisen, zur Wahl zugelassen werden.

Wir rufen die belarussische Regierung mit Nachdruck auf, freie und faire Wahlen im Einklang mit den geltenden Standards der OSZE zu gewährleisten. Dessen Grundpfeiler sind das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht, sich friedlich zu versammeln. Die Verhaftungen der letzten Wochen und Monate drohen dem eklatant entgegenzustehen.

US-Sanktionen gegen Syrien

FRAGE: Herr Burger, eine ganz kurze Frage zum Thema Syrien. Die USA haben neue Sanktionen verhängt. Gibt es darauf vonseiten des AA eine Reaktion?

BURGER (AA): Diese neuen US-Sanktionen fordern Rechenschaft des Regimes für die Repressionen und für begangene Kriegsverbrechen. Sie setzen ein Zeichen gegen eine verfrühte Normalisierung.

Das Regime zeigt weiterhin keinerlei Bereitschaft zu Zugeständnissen, blockiert seit Jahren den von den Vereinten Nationen geführten politischen Prozess und macht immer wieder auf zynische Weise klar, dass es kein Interesse an einer friedlichen Lösung des Konflikts hat. Solange das syrische Regime sein brutales Verhalten nicht ändert und seine schwerwiegenden Verstöße gegen die Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht nicht beendet, kann es keine Aufhebung der Sanktionen geben.

Gleichzeitig ist klar: Welche Maßnahmen auch immer verhängt werden, sie dürfen nicht zu Lasten der Zivilbevölkerung gehen, die in den letzten neun Jahren schon unermessliches Leid erfahren hat. Auch die EU hat ja restriktive Maßnahmen im Syrienkontext gegen bestimmte Personen und Identitäten verhängt, die sich in Syrien schwerer Verbrechen schuldig gemacht haben oder die von den kriegerischen Handlungen profitieren. Diese Sanktionen sind gezielt und haben keine negativen Auswirkungen auf die Versorgung der Zivilbevölkerung, weil dort klare humanitäre Ausnahmen vorgesehen sind. Diese humanitären Ausnahmen funktionieren auch. Das haben wir in der Coronakrise gesehen.

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