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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 15.06.2020

15.06.2020 - Artikel

Besuch des Bundesaußenministers in Warschau

ADEBAHR (AA): Ich möchte Ihnen gern ankündigen, dass Außenminister Maas morgen zu einem kurzen bilateralen Besuch nach Polen, und zwar nach Warschau, reisen wird. Dort ist ein Arbeitsgespräch mit dem polnischen Außenminister Jacek Czaputowicz geplant. Es geht um ganz aktuelle Themen wie die COVID-19-Bekämpfung, die Zusammenarbeit dabei und europapolitische sowie auch bilaterale Themen. Ab 13 Uhr ist der Termin; dann wird es eine Pressekonferenz der beiden Außenminister geben.

Dann ist noch die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Zustiftung an die Stiftung Auschwitz-Birkenau geplant, an der sich die deutsche Bundesregierung beteiligt. Auch dieser Termin wird presseöffentlich sein. Am Nachmittag geht es zurück nach Berlin.

[…]

FRAGE: Meine Frage bezieht sich auf die Polenreise. Frau Adebahr, Sie sprachen bilaterale Aspekte an. Nun haben Frankreich und Polen als die großen Nachbarländer und als enge Partner doch einen, so möchte ich fast meinen, besonderen Status; ich erinnere etwa an Antrittsbesuche. Mit Frankreich haben wir viel geredet, auch wegen des Hilfspakets in der Pandemiekrise und zum Wiederaufbau. Von Polen hat man jenseits von Grenzschließungen und Grenzöffnungen wenig gehört. Hat sich da etwas ein bisschen aufgestaut? Können Sie die bilateralen Aspekte kurz ausformulieren?

ADEBAHR: Ich könnte nicht berichten, dass sich da etwas aufgestaut hätte. Dem Außenminister ist es wichtig, jetzt, da man auch unter COVID-19-Bedingungen, wenn auch eingeschränkt, wieder reisen kann, noch einmal gerade nach Warschau zu fahren und dort mit seinem Amtskollegen zu sprechen und auch wieder persönlich zu Gesprächen zusammenzukommen, was in den letzten zehn oder elf Wochen eben nicht möglich war.

Bilateral geht es dabei, denke ich, auch um Fragen des Kulturaustauschs. Es wird um die Zustiftung zu Auschwitz-Birkenau gehen, um COVID-19-Management und vielleicht auch noch einmal um Grenzfragen, die wir mit Polen ja hatten, sowie natürlich um europapolitische Themen.

Die beiden waren auch während der Krise in einem engen Austausch. Aber jetzt freut sich der Außenminister darauf, auch wieder persönlich, was ja doch immer etwas anderes ist, noch einmal dort hinzufahren.

ZUSATZFRAGE: Wird denn das Thema, das ich eben ansprach ‑ Wiederaufbauplan, viele, viele Milliarden für die Auswirkungen und Folgen von Corona ‑ Thema sein?

ADEBAHR: Das kann gut sein. Dem will ich jetzt nicht vorgreifen. Natürlich gibt es den deutsch-französischen Vorschlag. Ich denke, unsere Position dazu ist bekannt. Natürlich ist es uns wichtig, auch mit unseren europäischen Partnern und auch mit den engsten Partnern und Nachbarn zu diesem Thema zu sprechen.

FRAGE: Ich möchte ganz allgemein fragen: Warum Polen, und warum jetzt?

Wenn Sie sagen, es gehe zum Beispiel um Grenzmanagement: Gab es da denn Schwierigkeiten? Was genau wird da besprochen?

ADEBAHR: Ich will auch da den Gesprächen nicht vorgreifen. Ich denke, wir alle haben im Laufe der Coronapandemie gesehen, wie die Grenzschließungen uns beeinflusst haben und wie wir damit umgegangen sind. Dabei gibt es jetzt nichts groß aufzuarbeiten, aber es ist doch schön, dass die Grenze auch zu Polen wieder offen ist und dass man wieder reisen kann.

Ich kann jetzt hier auch nicht die gesamte Reise- und Besuchsagenda des Bundesaußenministers in den nächsten Wochen darlegen. Aber klar ist, denke ich, so viel: Der Außenminister reist wieder, und es wird auch nicht das einzige Land in Europa sein, das er in den nächsten Wochen zu besuchen plant. Aber es war ihm einfach wichtig, auch zu unserem großen Nachbarn im Osten zu fahren, gerade weil es eben auch viele aktuelle europapolitische Themen gibt, die wir besprechen wollen.

[…]

FRAGE: Eine kurze Lernfrage, Frau Adebahr, weil Sie gerade davon gesprochen haben, nach Warschau zu fahren: Wie kommt der Minister nach Warschau?

ADEBAHR: Er fliegt.

ZUSATZFRAGE: Warum fliegt er?

ADEBAHR: Weil es ein Arbeitsbesuch ist. Er setzt sich in ein Flugzeug der Flugbereitschaft der Bundeswehr, wird nach Warschau fliegen und auch so zurückkommen.

Teilnahme des Bundesaußenministers am informellen Rat der Außenminister der Europäischen Union

ADEBAHR (AA): Dann möchte ich Ihnen noch ankündigen, dass heute der Rat der Außenminister der Europäischen Union zusammentritt. Das ist ein informeller Außenrat wie in den letzten Wochen üblich. Zentraler Tagesordnungspunkt heute Nachmittag wird ein Austausch mit dem US-amerikanischen Außenminister Mike Pompeo sein. Die Themen dabei sind das transatlantische Verhältnis, darin auch COVID-19 und die Bekämpfung. China soll auf der Tagesordnung stehen und auch Themen des Nahostfriedensprozesses. Der Außenminister wird von seiner Reise nach Israel berichten. Auch die Östliche Partnerschaft der EU wird die Außenminister beschäftigen, zudem die Vorbereitung der Sudan-Partnerschaftskonferenz am 25. Juni.

Für 13.30 Uhr plant der Außenminister heute ein Pressestatement dazu, einen Doorstep, wenn er real in Brüssel wäre. Sie können es auf dem Livestream des AA-Facebook- und Twitterkanals verfolgen. Wir schalten für die Fragen die EU-Korrespondenten in Brüssel zu.

[…]

FRAGE: Meine Frage bezieht sich auf den informellen Außenministerrat und das Treffen mit Herrn Pompeo. Wird Herr Maas aktiv zwei Probleme ansprechen, nämlich zum einen die angedrohten US-Sanktionen gegen Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs und zum anderen die in der Pipeline befindlichen US-Sanktionen gegen Nord Stream 2? Ist mit Herrn Borrell verabredet, dass dieser das vielleicht auch tut? Hat der Außenminister das Gefühl, dass er dabei die Unterstützung seiner europäischen Partner hat?

ADEBAHR: Bei dem Treffen mit Herrn Pompeo heute wird es ‑ so sieht es die Agenda vor, die man sich heute gesetzt hat ‑ besonders um den Nahen und Mittleren Osten gehen sowie darum, welche Position die Europäische Union dabei hat. Außenminister Maas möchte von seiner Reise und seinen Eindrücken dort berichten. Die Beziehungen zu China werden ein Thema sein, und dann auch noch einmal COVID-19 und die Bekämpfung der Pandemie in allen Facetten. Das sind die Hauptthemen, die für heute auf der Agenda für alle angemeldet sind. Ich kann und will nicht ausschließen, dass dort auch andere Aspekte zur Sprache kommen, kann hier aber auch nicht für Herrn Borrell vorgreifen. Aber wie gesagt, die angemeldeten Blöcke sind erst einmal diese Themen.

Siedlungspolitik Israels und Auswirkungen auf eine mögliche Zweistaatenlösung

FRAGE: Frau Adebahr, eine Frage zur Siedlungspolitik Israels, speziell zu den Golanhöhen. Israel hat angekündigt, neue Siedlungen auf den Golanhöhen zu bauen, die sogenannten Trump-Siedlungen. Dazu hätte ich bitte eine Reaktion.

Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hat gestern in ihrer Grußbotschaft an den American Jewish Congress zum wiederholten Mal von ihrer Unterstützung für eine Zweistaatenlösung gesprochen. Kann es eine Zweistaatenlösung geben, falls Israel das Westjordantal annektiert?

ADEBAHR (AA): Ich habe von den konkreten Plänen, die Sie jetzt erwähnen, noch nichts gehört. Deswegen möchte ich mich speziell dazu nicht äußern. Die Haltung der Bundesregierung zum Thema der Siedlungen hat sich nicht geändert und ist bekannt. Der Außenminister hat sie in dem ganzen Kontext der möglicherweise zu erwartenden Annexionsschritte seitens der israelischen Regierung auch in Israel noch einmal besprochen.

SEIBERT (BReg): Auch die Haltung, die die Bundeskanzlerin gestern bei ihrer Videobotschaft für den American Jewish Congress ausgedrückt hat, ist ja die, die nun schon seit vielen Jahren nicht nur Politik dieser Bundeskanzlerin, sondern Politik der Bundesregierung und der Bundesregierungen ist. Wir sind davon überzeugt, dass eine stabile, dauerhafte Lösung nur aus einer verhandelten Zweistaatenlösung erwachsen kann. Unsere Haltung zu den Siedlungen und möglichen Annexionsplänen ist hier vielfach besprochen worden und hat sich nicht verändert. Dass solche Pläne, wenn sie umgesetzt würden, eine Auswirkung auf die Möglichkeit, eine solche Zweistaatenlösung zu realisieren, hätten, ist klar.

EU-Strategie zu China

FRAGE: Frau Adebahr, eine Nachfrage zu China; das hatten Sie ganz am Ende erwähnt. Es gibt ja eine Diskussion über die Positionierung des EU-Außenbeauftragten, der den Begriff des strategischen Rivalen nicht mehr verwendet hat. Vielleicht können Sie uns sagen, was die Position von Herrn Maas ist. Sieht er China als strategischen Rivalen, und worum konkret soll es heute in dem Gespräch mit Herrn Pompeo gehen?

ADEBAHR (AA): Mir ist nicht bekannt, dass Herr Borrell es so gesagt hat, wie Sie es gerade formuliert haben. Außenminister Maas steht hinter der EU-Strategie zu China und auch den Begriffen, wie sie bisher verwendet wurden.

Heute wird es sicherlich ‑ das wollte auch Herr Pompeo besprechen ‑ um den Umgang mit COVID-19 und in diesem Zusammenhang auch um die Position zu China gehen. Wir erwarten einfach ‑ ich kann dem nicht vorgreifen ‑ eine Diskussion über den Komplex China und COVID-19. Ich vermute, es wird auch um die Frage der WHO gehen.

Reisewarnung des Auswärtigen Amtes mit Bezug auf die Türkei

FRAGE: Frau Adebahr, ich habe eine Frage zur Türkei und der Reisewarnung. Es gibt hier viele deutsch-türkische Familien, die unter dieser Reisewarnung sehr leiden. Dabei geht es nicht um Urlaub. Wann wird diese Reisewarnung aufgehoben, oder was ist dazu in Planung?

ADEBAHR (AA): Dazu hat sich der Außenminister heute Morgen noch einmal im „ZDF-Morgenmagazin“ geäußert. Wir heben jetzt die Reisewarnung für Europa auf, mit wenigen Ausnahmen, die aufgrund von Quarantäneregelungen oder einschränkenden Maßnahmen dort begründet sind. Weltweit wird die Reisewarnung für alle außereuropäischen Länder erst einmal perspektivisch bis Ende August bestehen bleiben. Wir sind mit einzelnen Ländern darüber im Gespräch, ob die Reisewarnung gegebenenfalls früher aufgehoben werden kann.

Warum ist das so? ‑ Das ist so, weil wir uns für Europa im Rahmen der Nachbarschaftsdialoge und im Rahmen von Gesprächen mit Brüssel auf ganz konkrete, verifizierbare Eckpunkte einigen konnten, die wir unter gesundheitlichen und pandemischen Voraussetzungen als wichtig dafür ansehen, dass Reisen stattfinden können. Das ist im Moment eben für Europa gelungen. Das ist schon mal eine Riesenarbeit und ein großer erster Schritt gewesen.

Für den ganzen Rest der Welt sind wir noch nicht so weit. Dort sind weitere Schritte zu gehen, was weitere Datengrundlagen, weitere Analysen, eine weitere Ausarbeitung der Kriterien und auch eine Verifizierbarkeit der Kriterien angeht. Wie steht es mit dem Gesundheitssystem? Wie sind denn die Infektionszahlen? Was passiert bei der Feststellung eines Falls? Wie wird getestet? Muss man dann in Quarantäne? - Das sind alles Fragen, die eben weltweit noch nicht so einfach zu klären sind.

Wir stehen auch mit der türkischen Seite im Gespräch über diese Themen und auch über COVID-19. Insofern wird man da schauen müssen, was die nächsten Wochen ergeben werden. Ich will auch noch einmal sagen, und das hat der Außenminister auch gesagt: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Das heißt, wir warnen vor nicht notwendigen touristischen Reisen. Sie sprechen gerade auch Familienzusammenführungen oder Familienreisen an, die natürlich gerade in der Türkei oder im Verhältnis zur Türkei für viele eine besondere Rolle spielen. Dann muss man sich eben fragen: Ist das eine nicht notwendige touristische Reise, oder ist das vielleicht eine notwendige Reise, um zur Familie zurückzukehren? - Das bedeutet also auch noch einmal den Hinweis darauf, dass eine Warnung eben kein grundsätzliches Verbot ist, sondern dass sich die Warnung im Moment auf nicht notwendige touristische Reisen bezieht. Das gilt aber eben nicht nur für die Türkei, sondern für alle außereuropäischen Länder.

FRAGE: Frau Adebahr, können Sie uns sagen, wo es eigentlich mit der Türkei hakt, was die vielen Kriterien angeht, die Sie genannt haben und die die Türkei nicht erfüllt?

Eine Anschlussfrage: Wie steht es eigentlich mit den Verhandlungen mit den nordafrikanischen Staaten? Länder wie Tunesien und Marokko waren ja auch beliebte Urlaubsziele.

ADEBAHR: Nein, ich kann Ihnen jetzt nicht epidemiologisch-virologisch aufdröseln, woran es genau wie hakt. Was ich tun kann und hoffentlich auch getan habe, ist, die Kriterien aufzufächern, über die wir bezüglich der ganzen Welt ‑ das betrifft eben 180 Staaten, auch wenn ich es nicht genau weiß; nageln Sie mich nicht fest ‑ bzw. des ganzen Rests der Welt außerhalb der EU im Gespräch stehen.

Beteiligung an den Kosten der Rückholung von Deutschen aus dem Ausland

FRAGE: Ist es mir entgangen, oder sind inzwischen die Bescheide über die Kostenbeteiligung der zurückgeholten Urlauber herausgegangen? Gibt es einen nachvollziehbaren Schlüssel dafür, wie deren Kostenbeteiligung errechnet wird?

ADEBAHR (AA): Die Bescheide werden geradeheraus geschickt. Das ist also ein Prozess, der jetzt zu laufen beginnt.

Dass eine Kostenbeteiligung stattfindet, richtet sich nach dem deutschen Konsulargesetz. Es gibt auf EU-Ebene Regelungen. Die Pauschale, die von den Zurückgeholten entrichtet werden wird, richtet sich nach dem Preis eines Economy-Tickets und nach der geflogenen Entfernung, nach den Flugkilometern. Dafür gibt es also Berechnungsformen. Das machen andere EU-Staaten auch so. Das ist also ein Prozess, der eben nach diesem Schlüssel und sehr transparent abläuft und der jetzt anläuft.

ZUSATZFRAGE: Lässt sich eine Faustformel nennen? Ist das ein Drittel dessen, was die einmal gezahlt und dann nicht in Anspruch genommen haben, oder in welcher Größenordnung bewegt sich das?

ADEBAHR: Na ja, ich würde einmal vorsichtshalber sagen: Nein, ich kann keine Faustformel nennen, sonst nageln Sie mich darauf fest. Es ist ein Schlüssel, der sich aus dem Preis eines Economy-Tickets und den geflogenen Kilometern ergibt.

Corona-Warn-App und Reisen

[...] FRAGE: Eine andere Frage an Frau Adebahr oder an Herrn Seibert. Wir haben vorhin über Tourismus und die nicht mehr geltenden Reisewarnungen gesprochen. Bekommen Touristen einen besonderen Hinweis oder eine Empfehlung, was sie mit ihrer App machen, ob sie in den Ländern, in die sie reisen, schon kompatibel ist?

ADEBAHR (AA): Ich müsste nachreichen, ob und wie wir in irgendeiner Art und Weise auf die App hinweisen werden. Das habe ich jetzt nicht parat. Sie beginnt ja auch erst morgen.

SEIBERT (BReg): Für uns ist es weiterhin sehr wichtig, an einer europäischen interoperablen Lösung zu arbeiten. Jetzt haben wir uns aus verständlichen Gründen erst einmal darauf konzentriert, für Deutschland diese App fertigzustellen. Dahinter steckt ‑ wenn ich das bei der Gelegenheit einmal sagen darf ‑ eine wirklich große Leistung der Entwickler aus den beteiligten Unternehmen.

Wir arbeiten kontinuierlich in einem sogenannten E-Health Network mit allen europäischen Partnern an einer europäischen Lösung. Das wird mit manchen Ländern einfacher sein, weil deren Lösungen auf der gleichen dezentralen Architektur basieren. Das wird beispielsweise mit Frankreich, unserem Nachbarland, schwieriger sein, weil die französische App die zentrale Speicherung von Daten vorsieht, wogegen wir uns ja aus gutem Grund entschieden haben.

Es gibt aber viele Arbeitskontakte. Ich denke, dass das in den nächsten Wochen und Monaten eine große Rolle spielen wird; denn es wird natürlich auf mittlere Sicht wichtig sein, dass diese Apps interoperabel sind. Wenn Sie beispielsweise jetzt als Tourist nach Frankreich fahren, müsste ich Ihnen empfehlen, dass Sie für die Zeit Ihres Urlaubsaufenthalts in Frankreich die französische App herunterladen, weil sich gerade mit der zentralen Lösung, die die Franzosen gewählt haben, und unserer dezentralen Lösung im Moment noch eine Konstellation ergibt, die nicht miteinander so vereinbar ist.

Die EU-Kommission ist an dieser Sache auch beteiligt. Sie hat schon eine Toolbox für den Einsatz mobiler Anwendungen entwickelt. Diese enthält die wesentlichen Anforderungen, die man stellt: Datenschutz, Schutz der Privatsphäre, aber eben auch diese Interoperabilität. Dazu gibt es seit Mai erste Richtlinien auf europäischer Ebene, was auch von den Entwicklern hier in Deutschland berücksichtigt worden ist. Auf Grundlage dieser EU-Leitlinien werden dann weitere technische Details vereinbart, um sicherzustellen, dass eben doch schnellstmöglich eine Interoperabilität im europäischen Rahmen möglich sind. Aber da sind wir noch nicht. Wir beteiligen uns aber als Bundesregierung sehr aktiv an diesem europäischen E-Health-Netzwerk und sind dabei in einem intensiven Austausch mit anderen Staaten.

KEITEL (BMJV). Ich kann noch einmal das betonen, was ich eben schon gesagt habe: Sollte sich die Frage ergeben, müsste man schauen, wie man damit umgehen würde. Ansonsten ist für die Corona-App das Gesundheitsministerium federführend. Vielleicht kann das Ergänzungen dazu machen.

EWALD (BMG): Ich denke, wir haben dazu jetzt alles gesagt. Ich würde den Termin morgen abwarten.

FRAGE: Wird es, da es keine Komptabilität mit anderen Apps gibt, für ankommende Reisende am Flughafen irgendwelche Hinweise oder Werbung geben, dass es diese App gibt und dass sie die während ihres Aufenthalts in Deutschland nutzen können? Ich weiß nicht, ob sich die Frage an das BPA oder an das BMI richtet. Wer immer sich berufen fühlt, kann die Frage beantworten.

SEIBERT: Das müsste ich Ihnen nachreichen.

FRAGE: Kann mir jemand etwas zu den Kosten sagen? Welche Behörde, welches Ministerium hat die Kosten dieser App getragen?

Herr Seibert, haben Sie schon eine Abrechnung bekommen? Was hat das gekostet?

SEIBERT: Das ist, ehrlich gesagt, auch schon zahlreichen Medien gemeldet worden.

ZURUF: Es gab ein Budget dafür. Das habe ich auch gehört.

SEIBERT: Nein, auch die Kosten sind gemeldet worden. Das können wir Ihnen aber gleich noch einmal erzählen. Der Gesundheitsminister hat inzwischen ja auch schon kommentiert, dass es, ehrlich gesagt, eine gute Sache ist, dass man im Kostenplan geblieben ist. Die Zahlen würde ich aber jetzt dem Kollegen überlassen. Sie sind nur nicht neu, sondern seit letzter Woche öffentlich.

EWALD: Die Entwicklungskosten der Corona-Warn-App werden ca. 20 Millionen Euro betragen. Damit sind wir im ursprünglich kalkuliertem Kostenrahmen. Darüber hinaus gibt es laufende Betriebskosten. Wir werden beispielsweise Hotlines einrichten. Eine Hotline, über die ich mich als Nutzer bei technischen Fragen unterstützen lassen kann, und eine andere, die im Verifikationsfall plausibilisiert, ob ein positives Testresultat vorliegt. Das ist erst einmal der Kostenrahmen, der aktuell absehbar ist.

ZUSATZFRAGE: Zu den 20 Millionen Euro: Geht dieser Betrag paritätisch an die Deutsche Telekom und an SAP? Bekommt jeder 10 Millionen Euro?

EWALD: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

ZUSATZFRAGE: Können Sie das nachreichen?

EWALD: Wenn ich das kann, will ich das gerne machen.

ZUSATZFRAGE: Das ist geheim, oder?

EWALD: Ja.

Lage in Libyen

FRAGE: Frau Adebahr, noch einmal zum Thema Libyen.

Ich hatte am Freitag schon einmal zu den Massengräbern gefragt. Die libysche Regierung hat jetzt den UN-Sicherheitsrat aufgefordert, dass dieser Fall an den Internationalen Strafgerichtshof weitergeleitet wird. Deutschland ist ja Mitglied im Weltsicherheitsrat. Unterstützt die deutsche Bundesregierung diese Aufforderung?

Eine zweite Frage auch zum Befinden, wo sich gerade Herr Haftar befindet. Hat die Bundesregierung irgendwelche Erkenntnisse, dass Herr Haftar mit Hausarrest in Ägypten sitzt?

ADEBAHR (AA): Zur zweiten Frage: Das ist mir nicht bekannt.

Zur ersten Frage würde ich Ihnen gern eine Antwort nachreichen. Ich bin mir nicht sicher, ob wir eine Positionierung dazu abgeschlossen haben oder wie wir uns da einlassen werden. Es war nämlich noch nicht bekannt, dass diese Forderung existiert. Wir würden uns melden.

Anteil der EU-Staaten an den Beiträgen zur Weltgesundheitsorganisation

FRAGE: Zur WHO: Letzten Freitag hat es ja ein Gespräch der EU-Gesundheitsminister gegeben. Deswegen die Frage an das Gesundheitsministerium, aber auch an Herrn Seibert: Ist es so, dass die Europäer und auch Deutschland ihren Anteil an der WHO deutlich erhöhen wollen, nachdem die USA ihren Auszug aus der Weltgesundheitsorganisation erklärt haben?

EWALD (BMG): Ich kann nur allgemein darauf verweisen, dass Herr Spahn mehrfach öffentlich gesagt hat, wie wichtig es ist, dass Deutschland auch im Verbund mit der Europäischen Union Lösungen findet, sich stärker im Rahmen der WHO zu engagieren. Das gilt, und der Diskussionsprozess dazu ‑ auch mit Blick auf die EU-Ratspräsidentschaft ‑ hat begonnen.

ADEBAHR (AA): Wir haben unsere Mittel für die WHO in diesem Jahr für projektbezogene Sachen ‑ also nicht das grundsätzliche Budget, sondern das Budget für Projekte ‑ auch schon aufgestockt. Ich habe die Zahlen nicht im Kopf, wir können das aber gern nachliefern.

SEIBERT (BReg): Ich habe auch keine anderen Informationen für Sie.

ZUSATZFRAGE: Die Frage zielte auf die Anteile an der WHO, also die ständigen Beiträge. Offenbar muss es dazu letzten Freitag eine Diskussion gegeben haben. Unterstützt die Bundesregierung, dass die EU-Staaten ihre Anteile erhöhen?

EWALD: Ich kann das, was ich gesagt habe, an dieser Stelle nicht ergänzen.

ZUSATZFRAGE: Können Sie das vielleicht nachreichen?

EWALD: Ja.

Präsidentenwahl in Weißrussland

FRAGE: An das Auswärtige Amt zu Weißrussland bzw. Belarus: Im August wird dort ein neuer Präsident gewählt. Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass der Mann, der das Land seit 26 Jahren regiert, für eine sechste Amtszeit gewählt wird. Wie sehen Sie die Lage in Weißrussland im Kontext der letzten repressiven Maßnahmen gegen die unabhängigen Präsidentschaftskandidaten bei dieser Wahl?

ADEBAHR (AA): Für Weißrussland gilt das, was wir für alle Länder weltweit fordern oder anlegen, nämlich dass freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit und die Einhaltung von demokratischen Grundrechten gewährleistet sein müssen. Darüber hinaus würde ich mich jetzt ungern zu möglicherweise stattfindenden Wahlen und deren Gewinnern äußern; ich glaube, das gebietet sich von diesem Podium aus nicht.

FRAGE: Gibt es demokratische Grundrechte in Weißrussland? Ist das aus Ihrer Sicht eine legitime Wahl, wenn Sie Wahlbeobachter dorthin schicken ‑ oder lohnt sich das gar nicht?

ADEBAHR: Wir reden über eine Wahl, die möglicherweise stattfinden wird. Insofern kann ich diese Frage von hier aus heute nicht beantworten. Die Grundsätze, die wir weltweit an Wahlen anlegen, sind, glaube ich, klar. Wir hoffen natürlich, dass auch in Weißrussland ‑ das gilt für andere Länder auch ‑ Wahlen transparent, fair und unter nachvollziehbaren rechtlichen Bedingungen mit der Partizipation von unabhängigen Kandidatinnen und Kandidaten stattfinden.

ZUSATZFRAGE: Sie hatten die demokratischen Grundrechte angesprochen. Gibt es die in Weißrussland aus Ihrer Sicht?

ADEBAHR: Das ist eine derartig allgemein gestellte Frage ohne konkreten Bezug, dass ich auf sie mit der Tatsache antworte, dass wir uns dafür einsetzen, und zwar perspektivisch und grundsätzlich auch in Weißrussland.

Seegrenzen im östlichen Mittelmeer

FRAGE: An Herrn Seibert oder Frau Adebahr zum Streit über die Seegrenzen im östlichen Mittelmeer: Griechenland möchte mit Ägypten in den kommenden Tagen neue Seegrenzen festlegen. Was ist dazu die Haltung der Bundesregierung?

ADEBAHR (AA): Ich glaube, zur ersten Frage hatten Sie nach der letzten Regierungspressekonferenz etwas nachgereicht, Herr Seibert?

SEIBERT (BReg): Das glaube ich auch. Wir haben dazu am Freitag etwas nachgereicht, und das könnte man nachlesen.

Zwischenfall im Rahmen der Mission „EUNAVFOR MED IRINI

FRAGE: Im Rahmen der Marineoperation „IRINI“ kam es letzte Woche zu einem Zwischenfall, bei dem ein türkisches Frachtschiff keine Inspektion zulassen wollte und sich auf souveräne Immunität berief, weil drei türkische Fregatten das Schiff begleitet haben. Wie will man sicherstellen, dass das Waffenembargo entsprechend durchgesetzt wird, wenn sich Schiffe einfach auf souveräne Immunität berufen können?

ADEBAHR (AA): Dazu habe ich am Freitag ausgeführt, dass wir Kenntnis von einem solchen Vorfall haben und dass jetzt die Informationen gesammelt und an das dafür zuständige Expertenpanel der Vereinten Nationen übermittelt werden, sodass dort eine Bewertung darüber stattfinden kann, was passiert ist, wie das rechtlich einzuschätzen ist und wie das zu bewerten ist. Das liegt also bei den Vereinten Nationen. Insofern werden auf der Missionsebene von „IRINI“ jetzt diese Informationen gesammelt und dorthin übermittelt, und dann wird es eine Bewertung geben.

Wir wünschen uns eine operative Mission „IRINI“, eine Mission, die ihre Aufgaben gut erfüllen kann. Wir erinnern alle Beteiligen ‑ das habe ich auch am Freitag schon gesagt ‑, auch alle an der Berliner Libyen-Konferenz Beteiligten, an unseren Appell, die Zufuhr von Waffen und Kämpfern nach Libyen zu unterbinden, damit es dort zu einer dauerhaften Waffenruhe und einer Einhaltung des Waffenembargos kommt, zu deren Kontrolle „IRINI“ einen wichtigen Beitrag leisten wird.

Militäroperation der Türkei in Nordirak

FRAGE: Frau Adebahr, die Türkei hat in der letzten Nacht die jesidische Shingal-Region im Nordirak und insbesondere das kurdische Flüchtlingslager Machmur im Nordirak bombardiert. Meines Wissens hat die Bundesregierung über die letzten Jahren mehrere Tonnen an Hilfsgütern an dieses Flüchtlingslager gesendet. Jetzt wurde es bombardiert. Es ist ja auch unter UN-Schutz. Wie bewerten Sie diese Angriffe der Türkei?

ADEBAHR (AA): Wenn ich kann, reiche ich Ihnen das nach.

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