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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 10.06.2020

10.06.2020 - Artikel

Folgetreffen als Videokonferenz zum sogenannten Nachbarschaftsdialog auf Einladung des Bundesaußenministers / Reisebeschränkungen

BURGER (AA): Ich darf Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas für morgen zwölf seiner europäischen Amtskolleginnen und ‑kollegen zu einem Follow-up zum sogenannten Nachbarschaftsdialog eingeladen hat, der erstmals am 18. und 20. Mai stattgefunden hat. Ziel ist die Fortsetzung des gemeinsamen Abstimmungsprozesses zum sicheren grenzüberschreitenden Reisen in Europa mit Blick auf die bevorstehende Aufhebung der innereuropäischen Reisewarnungen zum 15. Juni.

Dieses Follow-up-Treffen ist für morgen von 13 Uhr bis 14.30 Uhr per Videokonferenz geplant. Im Anschluss ist eine Pressebegegnung im Auswärtigen Amt vorgesehen. Teilnehmen werden Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, die Niederland, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien und Zypern.

Die Außenministerinnen und Außenminister werden sich über die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme und Aufrechterhaltung des Reiseverkehrs abstimmen. Dazu gehört die Einhaltung einer Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen und geeignete Maßnahmen mit Blick auf Infektionsschutz und die Gesundheitsversorgung vor Ort.

Grundlage für die Beratung ist das Tourismuspaket der EU-Kommission vom 13. Mai.

Wir werden uns im Auswärtigen Amt in den nächsten Tagen intensiv mit der Sahelregion beschäftigen. Dazu möchte ich Ihnen zwei Termine ankündigen.

[…]

FRAGE: Am 16. Juni sollen die Reisebeschränkungen für die europäischen Länder aufgehoben werden. Gleichzeitig wurden heute für 160 andere Länder ‑ darunter auch die Türkei ‑ die Beschränkungen bis zum 31. August verlängert. In einem Land, in dem die Beschränkungen aufgehoben werden sollen, nämlich Großbritannien, gibt es zehnmal so viele Tote wie in der Türkei und auch deutlich mehr Krankheitsfälle. Auf welcher wissenschaftlichen Basis wurde entschieden, den Reiseverkehr mit Großbritannien weitestgehend zu normalisieren, das aber in Bezug auf die Türkei, mit der es von Deutschland aus ja viel Reiseverkehr gibt, weil hier viele türkische Staatsbürger oder Leute mit türkischen Wurzeln leben, nicht zu tun?

BURGER: Ich würde gerne erst einmal Ihren Begriff der weitest gehenden Normalisierung etwas relativieren und auf etwas verweisen, was der Außenminister letzte Woche gesagt hat, als er die Pläne zur Beendigung der Reisewarnungen für die Staaten der Europäischen Union, die Schengen-assoziierten Staaten und dann eben auch Großbritannien angekündigt hat. Er hat gesagt:

„Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Reisehinweise sind auch keine Reiseinladungen“.

Just bezogen auf den Fall Großbritannien hat er auch darauf hingewiesen, dass es Länder geben wird, in denen die Reisehinweise, die an die Stelle der Reisewarnung treten, auch ein dringendes Abraten von Reisen beinhalten können. Gerade für Großbritannien wird es nach unserem derzeitigen Kenntnisstand so sein, dass dort auch nach dem 15. Juni eine verpflichtende Quarantäne für Einreisende bestehen wird. Schon aus diesem Grund werden dort zunächst einmal ab Mitte Juni diese Reisehinweise ein dringendes Abraten dorthin beinhalten.

Zu der Frage, warum wir mit der Reisewarnung für Länder außerhalb Europas anders umgehen als mit der Gruppe von Ländern, für die wir sie am 15. Juni auslaufen lassen, hat sich der Außenminister heute geäußert. Er hat gesagt:

„Anders als bei unseren europäischen Nachbarn haben wir für den Rest der Welt heute noch nicht die gemeinsamen belastbaren Datengrundlagen, Kriterien und Abstimmungsprozesse, die einen uneingeschränkten Reiseverkehr ohne unkalkulierbare Risiken wieder möglich machen.“

Sie wissen, dass wir innerhalb der EU darüber im letzten Monat sehr, sehr intensive Gespräche geführt haben. Es gibt das von mir vorher erwähnte Reisepakt der EU-Kommission mit Empfehlungen und Kriterien, an denen sich die EU-Staaten orientieren, um wieder gemeinsam sichere Grundlagen für das Reisen innerhalb Europas zu gewährleisten. Etwas Vergleichbares gibt es außerhalb dieses europäischen Raums bisher noch nicht. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Eckpunktepapier, die Beschlüsse, die heute im Kabinett dazu gefasst wurden, auch beinhalten, dass die Zeit bis zum 31. August natürlich auch genutzt wird, um zu überprüfen, wie sich die Lage in anderen Ländern entwickelt.

Der Außenminister hat auch gesagt:

„Wir werden die Reisewarnungen auch vor September immer wieder auf den Prüfstand stellen, immer mit der Sicherheit der Reisenden als zentralem Kriterium. Dort ‑ und nur dort ‑, wo das Gesamtpaket aus positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und Rückreisemöglichkeiten das zulässt, können wir möglicherweise schon früher von einer Reisewarnung zu Reisehinweisen zurückkehren.“

FRAGE: Ich habe eine Frage an Herrn Burger und Frau Demmer in Bezug auf die Quarantäne. In der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron am 18. Mai hat die Bundeskanzlerin gesagt: „Wir müssen uns dabei aufeinander verlassen können. Wir haben eine europäische Behörde ‑ ECDC ‑, die uns Angaben über das Infektionsgeschehen in Europa macht.“ Mehrere Bundesländer haben vorgestern entschieden, Personen aus Schweden in Quarantäne schicken zu wollen, weil es in Schweden innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Infektionsfälle je 100 000 Einwohner gibt.

Meine Frage: Wer entscheidet über die Lage im Ausland? Eine europäische Behörde oder die einzelnen Bundesländer?

BURGER: Ich weiß nicht, ob der Kollege vom BMI dazu etwas sagen kann.

ALTER (BMI): Ich kann gerne zu den Zuständigkeiten etwas sagen. Die Anordnung von Quarantäne ist eine Anordnung, die durch die zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder zu treffen ist. Die Bundesregierung hat für sich, wenn Sie so wollen, einen Schwellenwert festgelegt, nämlich 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Wenn dieser Wert überschritten ist, kommen Mechanismen in Gang. Das heißt aber nicht, dass es einen Automatismus gibt, sondern es kommen Mechanismen in Gang, bei denen man vielerlei Faktoren berücksichtigt, beispielweise wie hoch das Risiko ist, dass beispielsweise jemand aus Schweden nach Schleswig-Holstein reist, und Ähnliches. Das muss im Einzelfall geprüft werden. dann kommen die Länderbehörden zu Ergebnissen und entscheiden.

DEMMER (BReg): Ich kann vielleicht die Gelegenheit nutzen, weil es entsprechende Berichterstattung gab, Folgendes zu sagen: Es gibt natürlich trotzdem, wie die Kanzlerin in der gemeinsamen Pressekonferenz mit Emmanuel Macron betont hat, ein großes Bemühen, die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu verbessern. So hat es einen Brief von sechs Mitgliedstaaten ‑ unter anderem der Kanzlerin und Emmanuel Macron ‑ gegeben, der aber in gemeinsamer Zusammenarbeit mit der EU-Kommission entstanden ist.

Im Gesundheitsbereich ‑ man sieht es jetzt hier ja auch ‑ liegt ein Großteil der Kompetenzen bei den Mitgliedstaaten. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass es sinnvoll wäre, dass sich die Mitgliedstaaten gerade im Gesundheitsbereich noch besser koordinieren. Weil der Brief in einer etwas anderen Konnotation wahrgenommen worden ist, möchte ich hier noch einmal richtigstellen: Dieser Brief ist alles andere als eine Kritik an der Arbeit der Kommission, sondern ausdrücklich ein Angebot der Unterstützung für künftiges Handeln. Denn Ziel des Beitrags ist genau die von der EU-Kommission angestoßene Debatte, für eine stärkere europäische Zusammenarbeit in der Pandemievorsorge zu sorgen, damit die EU und ihre Mitgliedstaaten in Zukunft besser für die nächste Pandemie gerüstet sind.

Es ist, im Gegenteil, eben keine Kritik, sondern die Kommission begrüßt das Papier, an dessen Entstehung sie sogar mitgewirkt und sich beteiligt hat. Sie begrüßt geradezu die Analyse und die Ideen, die darin formuliert sind, von denen im Übrigen einige Punkte schon in Angriff genommen worden sind.

FRAGE: Ich habe eine Frage an Herrn Burger. Nach welchen Kriterien wird die Reisewarnung aufgehoben oder verlängert? Die Entwicklung der Pandemie kann ja nicht der Grund sein. Die Türkei ist zum Beispiel von der Pandemie nicht so stark betroffen wie Italien und Spanien.

BURGER: Ich hatte gerade versucht, das darzustellen.

Zunächst einmal zu der Frage, wie der Zweischritt zu begründen ist, dass wir zunächst die Reisewarnung für die EU-Mitgliedstaaten, die Schengen-assoziierten Staaten und Großbritannien auslaufen lassen. Dazu hat der Außenminister darauf hingewiesen, dass wir im Verhältnis zu diesen Staaten gemeinsame belastbare Datengrundlagen, Kriterien und Abstimmungsprozesse haben, die wir in den letzten Monaten auch auf Grundlage des sogenannten Tourismuspakets der EU-Kommission gemeinsam entwickelt haben. Vergleichbare Grundlagen, auf denen wir diese Bewertungen durchführen könnten, haben wir im Verhältnis zu anderen Staaten noch nicht.

Was die Frage angeht, nach welchen Maßstäben und Kriterien die Reisewarnung gegebenenfalls schon vor dem 31. August für andere Staaten ebenfalls aufgehoben werden könnte, darf ich noch einmal vortragen, was der Außenminister dazu gesagt hat. Er hat gesagt:

„Dort ‑ und nur dort ‑, wo das Gesamtpaket aus positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und Rückreisemöglichkeiten das zulässt, können wir möglicherweise schon früher von einer Reisewarnung zu Reisehinweisen zurückkehren.“

Das werden die Kriterien sein, die wir anlegen, um zu entscheiden, ob für einzelne Staaten schon vor dem 31. August eine vorzeitige Beendigung dieser Reisewarnung und eine Rückkehr zu Reisehinweisen möglich ist.

ZUSATZFRAGE: Die Türkei hat ja einen Katalog erstellt, der Sicherheitsvorkehrungen für Touristen enthält. Dieser Katalog wurde auch dem Auswärtigen Amt vorgestellt. War das nicht ausreichend?

BURGER: Ich bitte um Verständnis, dass ich hier jetzt nicht zur Situation in einzelnen Ländern im Detail Auskunft geben kann. Ich habe ja gesagt, nach welchen Kriterien wir in den nächsten Monaten vorgehen werden, um zu überprüfen, ob es möglich ist, die Reisewarnung für einzelne Staaten schon vorzeitig aufzuheben.

FRAGE: Welche Auswirkungen hat das jetzt konkret auf diejenigen, die in die Türkei in den Urlaub fahren wollen und gegebenenfalls schon gebucht haben?

BURGER: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot, wie ich vorhin ausgeführt habe. Umgekehrt ist die Abwesenheit einer Reisewarnung oder eines Reisehinweises auch keine Reiseeinladung. Das ist eine Entscheidung, die letztlich jeder und jede für sich selbst treffen muss; das können wir dem Einzelnen nicht abnehmen. Wir warnen, wie gesagt, vor Reisen außerhalb der genannten Staatengruppe, auch nach dem 15. Juni.

Wir wissen, dass es vertragsrechtliche Bestimmungen bei vielen Reiseveranstaltern gibt, die auf das Bestehen einer Reisewarnung Bezug nehmen, insbesondere, was die Möglichkeit angeht, eine Reise, die gebucht wurde, kostenfrei zu stornieren. Es gibt solche vertragsrechtlichen Bestimmungen nach unserer Kenntnis auch in den Bestimmungen von Auslandsreisekrankenversicherern, sodass sich jeder, der sich mit dem Gedanken trägt, auch dort informieren und vergewissern sollte, ob seine Reiseabsicht entsprechend gedeckt ist und ob dieser Versicherungsschutz besteht. Aber die Entscheidung ist letztlich, wie gesagt, eine, die in der Verantwortung des Einzelnen liegt. Wir versuchen, dafür so gut wie möglich Anhaltspunkte und Empfehlungen zu geben.

FRAGE: Bedeutet die Verlängerung dieser Reisewarnung für die Türkei, dass es keine Flugverbindung mit der Türkei gibt?

BURGER: Nein.

ZUSATZFRAGE: Ab wann wird eine Reise dann möglich sein, jederzeit?

BURGER: Ich glaube, die Frage, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Flugverkehr bestehen kann, geht weit über die Frage einer Reisewarnung hinaus. Es ist derzeit auch so, dass es trotz der weltweiten Reisewarnung, die im Moment ja noch für die gesamte Welt gilt, bestehenden Flugverkehr zu ganz vielen Ländern der Welt gibt. Insofern ist das Bestehen einer Reisewarnung an sich jedenfalls kein Ausschlussgrund für Flugverkehr.

ALTER: Vielleicht kann ich noch einen Satz ergänzen, um das abzurunden: Der Flugverkehr hat sich verändert, weil sich das Reiseverhalten verändert hat, und das Reiseverhalten hat sich verändert, weil es Reisebeschränkungen gab. Im Verkehr mit sogenannten Drittstaaten ‑ die Türkei ist ein Drittstaat ‑ gibt es noch keine Entscheidung bzw. keine Empfehlung der Europäischen Kommission, wie mit den Reisebeschränkungen bei Reisen aus Drittstaaten nach dem 15. Juni umzugehen sein wird. Diese Empfehlung erwarten wir. Die werden wir umsetzen.

In Abhängigkeit davon werden Reisebeschränkungen entweder gelockert oder aufrechterhalten, und die Entwicklung des Flugverkehrs ist dann eine Folge davon. Es gibt ja kein Flugverbot, das wir verhängt hätten.

Teilnahme des Bundesaußenministers an der Sitzung des UN-Sicherheitsrats als Videokonferenz zur Lage in Mali und zur UN-Mission MINUSMA

BURGER (AA): Morgen, am 11. Juni, findet unter Leitung des französischen Außenministers Le Drian eine Sitzung des UN-Sicherheitsrats als Videokonferenz statt, in der es um die Lage in Mali und die UN-Mission MINUSMA gehen wird. Außenminister Maas nimmt für Deutschland an dieser Sitzung teil. Auch UN-Generalsekretär Guterres und der malische Außenminister Tiébilé Dramé werden dabei sein.

Der Sicherheitsrat befasst sich regelmäßig mit Mali. Die morgige Sitzung ist aber besonders wichtig, da Ende des Monats das Mandat für MINUSMA verlängert werden soll und dies die letzte Befassung des Sicherheitsrats davor sein soll.

Teilnahme des Bundesaußenministers am Treffen der sogenannten Koalition für den Sahel als Videokonferenz

BURGER (AA): Am Freitag, den 12. Juni, findet ebenfalls im Videoformat ein Treffen der sogenannten Koalition für den Sahel statt, zu dem der französische Außenminister, der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der mauretanische Außenminister eingeladen haben. Es handelt sich um das erste Treffen dieser Koalition, die von Frankreich und den Sahel-G5-Staaten beim Gipfel von Pau im Januar 2020 angekündigt wurde. Außenminister Maas wird an diesem Treffen teilnehmen und in diesem Rahmen die sogenannte Partnerschaft für Sicherheit und Stabilität im Sahel P3S vorstellen, die auf eine Initiative von Emmanuel Macron und der Bundeskanzlerin zurückgeht.

Reise des Bundesaußenministers nach Israel

FRAGE: Herr Burger, ich habe eine Frage zu Israel. Der israelische Außenminister hat ja heute bei seinem Treffen mit Bundesaußenminister Maas klargestellt, dass die Umsetzung der Annexion der Westbank durchgeführt wird. Darauf hätte ich gerne einmal eine Reaktion.

Ich habe noch eine Frage zu der Reise nach Ramallah, die jetzt nicht stattfindet. Der palästinensische Ministerpräsident sagte, dass der Bundesaußenminister auch Ramallah besuchen wollte, aber Israel gesagt habe, dass er, wenn er nach Ramallah ginge, dann, wenn er wieder zurückkäme, in eine zweiwöchige Quarantäne kommen würde. Können Sie das bestätigen?

BURGER (AA): Zu Ihrer ersten Frage: Ich möchte um Verständnis dafür bitten, dass ich jetzt nicht zu den Aussagen, die auf einer Pressekonferenz vor wenigen Minuten gemacht wurden und bei der ich selbst nicht dabei war, Stellung nehmen kann. Der Außenminister war ja dort. Insofern würde ich Sie gerne auf das bei der Pressekonferenz von beiden Außenministern Gesagte verweisen. Es wird ja heute im Übrigen noch einmal eine Pressekonferenz des Außenministers mit seinem jordanischen Amtskollegen geben, bei der es auch noch einmal die Möglichkeit geben wird, Dinge einzuordnen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Darüber hatte ich hier ja bereits am Montag gesprochen. Diese Reise findet durch die Coronapandemie eben unter besonderen und erschwerten Bedingungen statt. Es war Außenminister Maas ein besonderes Anliegen, mit der neuen israelischen Regierung schnell ins Gespräch zu kommen. Gerade im Dossier des Nahostkonflikts ist es wichtig, nicht nur übereinander, sondern vor allem auch miteinander zu sprechen ‑ das passiert ja heute auch ‑, und zwar mit beiden Seiten. Das Gespräch mit Premierminister Schtajjeh wird ja stattfinden, eben als Videokonferenz und gemeinsam mit dem jordanischen Außenminister aus Amman. Dieser Dreier-Austausch ist aus unserer Sicht auch ein wichtiges Signal, weil Jordanien ja als Nachbarstaat unmittelbar von dem Konflikt betroffen ist.

Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, dass sich der Außenminister erst vor Kurzem mit dem palästinensischen Premierminister Schtajjeh im Rahmen des deutsch-palästinensischen Lenkungsausschusses beraten hat. Das fand auch als Videokonferenz statt. Diese Art von virtuellen Reisen ist in Coronazeiten eben Teil des diplomatischen Handwerkszeugs geworden, und diese heutige Reise ist sozusagen eine Mischform aus beidem. Natürlich hoffen wir, dass wir über kurz oder lang auch wieder zu überwiegend persönlichen Gesprächen zurückfinden können; denn das ist ja ein wichtiger Bestandteil der Diplomatie.

ZUSATZFRAGE: Ich habe noch eine Nachfrage. Heißt das, dass es zu keinem Zeitpunkt einen Plan gab, nach Ramallah zu reisen? Habe ich das richtig verstanden? Der palästinensische Ministerpräsident sagt ja, dass er kommen wollte, aber die Israelis Nein gesagt hätten.

BURGER: Wie gesagt: Aus unserer Sicht ist das Entscheidende, dass wir die Möglichkeit haben, heute mit der palästinensischen Seite zu sprechen, und das ist ja auch gewährleistet.

FRAGE: Ich würde da gerne nachhaken. Es hat ja vom Auswärtigen Amt schon geheißen, dass Pandemiebeschränkungen der Grund dafür waren, dass er nicht nach Ramallah reisen konnte. Dabei stimmt das gar nicht. Die Ein- und Ausreise ins Westjordanland von Israel aus ist ja problemlos möglich. Gestern fand eine Pressekonferenz mit Herrn Schtajjeh statt, anlässlich der Korrespondenten aus Jerusalem problemlos hin- und zurückreisen konnten. Was war also der Grund dafür, dass der Außenminister nicht nach Ramallah gereist ist?

BURGER: Wie gesagt: Diese Reise findet aufgrund der Coronapandemie unter besonderen und erschwerten Bedingungen statt. Das ist der Grund dafür, dass das Format und der Verlauf der Reise so entstanden sind, wie es jetzt feststeht. Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass wir die Möglichkeit zum Gespräch mit beiden Seiten haben.

ZUSATZFRAGE: Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass es doch keine Beschränkungen, aber andere erschwerte Bedingungen gab, oder gab es Beschränkungen, die die Reise jetzt wirklich unmöglich gemacht haben?

BURGER: Es gibt Beschränkungen, die sich aus der Coronapandemie ergeben. Es gibt Einschränkungen der Reisemöglichkeiten für uns alle, und die haben dazu geführt, dass der Reiseverlauf so gewählt wurde, wie er jetzt gewählt wurde.

FRAGE: Gab es von israelischer Seite zu irgendeinem Zeitpunkt Druck bzw. Hinweise, was den geplanten Besuch in Ramallah angeht?

BURGER: Ich verstehe die Frage nicht. Gab es Hinweise, was den geplanten Besuch in Ramallah angeht?

ZUSATZFRAGE: Gab es Druck, Hinweise oder freundliche Gespräche mit der israelischen Seite, was den Besuch in Ramallah angeht, weil man ja durch Israel nach Ramallah kommen muss? Die Berichte auch in israelischen Zeitungen besagen, dass die israelische Seite Druck auf Sie ausgeübt habe: „Wenn Sie dahin fahren, dann können Sie das gerne machen, aber dann muss Herr Maas zwei Wochen in Quarantäne.“ Das gilt für alle anderen ja nicht, und das kann man gemeinhin als Druck bezeichnen, dem sich die Bundesregierung gebeugt hat. Ist das korrekt?

BURGER: Ich habe Ihnen gesagt, was der Grund für den Reiseverlauf in der jetzigen Form ist. Das ist die Tatsache, dass wir unter Coronabedingungen reisen und ‑ ‑ ‑

ZURUF: Ja, aber das passt doch zu der Berichterstattung, dass die israelische Seite sagt „coronabedingte Bedingung: zwei Wochen Quarantäne“.

BURGER: Wenn das Ihre Wertung ist ‑ ‑ ‑

Abzug amerikanischer Truppen aus Deutschland

FRAGE: An das Auswärtige Amt oder vielleicht an das BMG und BPA: Haben Sie aus Washington inzwischen eine offizielle Bestätigung über den Abzug amerikanischer Truppen aus Deutschland erhalten?

DEMMER (BReg): Die Bundesregierung ist darüber informiert worden, dass es in der US-Administration Überlegungen gibt, die Präsenz der US-Streitkräfte in Deutschland zu reduzieren. Eine abschließende Entscheidung gibt es nach unserem Kenntnisstand aber nicht.

ZUSATZFRAGE: Wurden Sie darüber nur informiert oder hat man Sie irgendwie gebeten, Stellung dazu zu nehmen? Wird die Bundesregierung also zu den Auswirkungen usw. usf. konsultiert?

DEMMER: Ich glaube, meine Formulierung war ganz eindeutig: Die Bundesregierung ist darüber informiert worden.

Situation in Libyen

FRAGE: Frau Demmer, die Bundeskanzlerin hat gestern ja mit dem russischen Präsidenten die Situation in Libyen besprochen. Können Sie darüber Näheres sagen?

Wie sieht die Bundeskanzlerin die Rolle Russlands im libyschen Krieg? Russland unterstützt ja Haftar.

DEMMER (BReg): In der Tat, die Bundeskanzlerin hat gestern mit Putin zu diesem Thema telefoniert, und die Lage in Libyen war eines der in dem Telefonat besprochenen Themen. Die Bundesregierung führt die mit der Berlin-Konferenz eingeleiteten diplomatischen Bemühungen mit großem Engagement fort. Das gilt gleichermaßen für das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt. Sie begrüßt alle Initiativen, die einen Waffenstillstand in Libyen voranbringen und eine Rückkehr beider Seiten an den Verhandlungstisch befördern. Die Verhandlungen unter VN-Ägide bleiben der zentrale Bezugspunkt für den Friedensprozess, und die Bundeskanzlerin und der ägyptische Staatspräsident waren sich in ihrem Telefongespräch jüngst einig, dass die Konfliktparteien nun die 5+5-Militärgespräche fortsetzen und zu den von den VN geleiteten politischen Gesprächen zurückkehren sollten. Die Lösung des Konflikts werden wir nur schaffen ‑ das haben wir hier ja auch immer wieder betont ‑, wenn wir von einer militärischen Kriegslogik zu einer politischen Verhandlungslogik zurückkehren.

ZUSATZFRAGE: Meine Frage war jetzt mehr die Frage nach der Rolle Russlands in Libyen.

DEMMER: Vielleicht kann das Auswärtige Amt etwas dazu sagen?

BURGER (AA): Können Sie die Frage vielleicht noch präzisieren? Denn Frau Demmer hat ja zu dem Gespräch mit dem russischen Präsidenten gerade etwas gesagt.

ZUSATZFRAGE: Wie bewertet die Bundesregierung Russlands Rolle im libyschen Bürgerkrieg?

BURGER: Russland ist eines der Länder, die am Berliner Prozess teilnehmen. Russland gehört zu der Gruppe von Staaten, von denen wir bei der Gestaltung des Berliner Prozesses der Auffassung waren, dass sie dort mit an den Tisch gehören, weil sie in Libyen Einfluss haben und Einfluss ausüben. Deswegen ist es uns wichtig, Russland bei allen Bemühungen einzubeziehen, Druck auf die Konfliktparteien aufzubauen und aufrechtzuerhalten und sich einer politischen Lösung nicht weiter zu verschließen.

Waffenembargo gegen Iran

FRAGE: Herr Burger, eine Frage zum Iran-Waffenembargo: Die Vereinigten Staaten bereiten einen Resolutionsentwurf vor, wonach es ein permanentes Waffenembargo gegen den Iran geben wird. Die amerikanische Botschafterin in der UN, Kelly Craft, hat am Freitag gesagt, Deutschland werde ein permanentes Waffenembargo unterstützen. Können Sie diese Äußerung so bestätigen? Was ist generell die Position der Bundesregierung zur Verlängerung des Waffenembargos, das ja am 18. Oktober abläuft?

BURGER (AA): Ich kann Ihnen dazu sagen: Angesichts der Spannungen in der Region wird es darauf ankommen, die Folgen des Endes des Waffenembargos zu begrenzen. Dazu sind wir mit unseren Partnern im Gespräch. Den Ergebnissen dieser Gespräche kann ich aber hier und heute nicht vorgreifen.

Übrigens bleiben das UN-Embargo für Raketen- und Trägertechnologie sowie das umfassende EU-Embargo für konventionelle Waffen sowie Raketen- und Trägertechnologie noch bis 2023 in Kraft.

ZUSATZFRAGE: Nun hat die Botschafterin explizit auch erwähnt, dass Deutschland so ein permanentes Waffenembargo unterstützen würde. Können Sie das bestätigen?

BURGER: Wie gesagt, wir sind mit unseren Partnern im Gespräch, aber Details aus diesen Gesprächen kann ich an dieser Stelle nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE: Aber generell unterstützen Sie die Verlängerung des Waffenembargos?

BURGER: Was ich hier gesagt habe, ist, dass es mit Blick auf die Spannungen in der Region darauf ankommen wird, die Folgen des Endes des Waffenembargos zu begrenzen.

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