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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 15.05.2020

15.05.2020 - Artikel

Nachbarschaftsdialog des Bundesaußenministers mit den wichtigsten Urlaubs- und Transit- sowie den neun Nachbarländern

BURGER (AA): Außenminister Maas hat für die kommende Woche europäische Amtskolleginnen und ‑kollegen zu einem Nachbarschaftsdialog eingeladen, also zu einem gemeinsamen Abstimmungsprozess zu Reisewarnungen und zum grenzüberschreitenden Reisen in Europa. Für Montag von 13 bis 14.30 Uhr wurden die wichtigsten Urlaubs- und Transitländer der Deutschen zu einer Videokonferenz eingeladen. Das sind Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Kroatien, Portugal, Malta, Slowenien, Zypern und Bulgarien. Im Laufe der kommenden Woche sind außerdem auch Gespräche mit unseren neun Nachbarländern geplant.

Das Ziel dieses Nachbarschaftsdialogs ist es, das Vorgehen in Europa mit Blick auf die schrittweise Aufhebung der Reisebeschränkungen so gut wie möglich abzustimmen, auch wenn sich die Lage mit Blick auf das Infektionsgeschehen und die bestehenden Beschränkungen von Land zu Land derzeit noch unterscheidet. Grundlage dieser Beratungen sind die von der EU-Kommission am Mittwoch vorgestellten Leitlinien für Reisen, Tourismus und für die Aufhebung von Binnengrenzkontrollen.

[…]

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zu den Tourismusdialogen ‑ so nenne ich es jetzt einmal ‑: Sie sagten, das sei im Rahmen dessen, was die EU-Kommission vorgeschlagen hat.

Man darf das also jetzt nicht so interpretieren, dass das Ziel der Gespräche ist, dass möglicherweise Lockerungen, was Tourismus oder Reisebeschränkungen oder Quarantänevorschriften angeht, vor dem gerade von der Bundesregierung genannten Termin stattfinden sollen?

BURGER: Richtig. Es geht um das Wie und jetzt nicht darum, konkrete Sonderfahrpläne zu vereinbaren. Zunächst einmal geht es darum, sich auf der Basis dessen, was die Europäische Kommission als Leitlinien und Kriterien vorgeschlagen hat, darüber zu verständigen, nach welchen Kriterien und in welchen Schritten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein sicheres Reisen innerhalb Europas wieder möglich wird.

Da gibt es eine ganze Reihe von Fragen zu klären, die auch weit über die Frage der Grenzkontrollen und der Grenzöffnung hinausgehen. Ein Thema, auf das der Außenminister hingewiesen hat, ist die Frage der Quarantäneregeln, die natürlich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen beantwortet werden muss.

Aber die Kommission hat in ihren Kommunikationen auch eine ganze Reihe von weiteren Fragestellungen aufgeblättert, zum Beispiel auch die Frage, wie Tourismus so organisiert werden kann, dass das in Zeiten von Corona verantwortbar ist. Darüber möchte der Außenminister mit seinen Amtskollegen eine möglichst enge Abstimmung einleiten, damit diese Schritte im gegenseitigen Verständnis stattfinden können. Er hat auch gesagt, es gehe nicht darum, dass alle in demselben Takt vorangehen. Aber es soll eben auch kein Wettlauf sein, und es soll so stattfinden, dass man einander nicht auf die Füße tritt.

GRÜNEWÄLDER (BMI): Ich möchte gern zum Thema Quarantäne ergänzen. Vor dem Hintergrund, dass es ab morgen Veränderungen bei den Binnengrenzkontrollen geben wird, haben sich Bund und Länder gestern darauf verständigt, dass man auch die Quarantäneregelungen anpassen möchte, was in den nächsten Tagen durch die Anpassung der jeweiligen Verordnungen der Länder geschehen soll.

In Zukunft soll für Einreisende aus EU-Staaten, aus dem Schengen-Bereich und aus Großbritannien nur noch dann eine Quarantäneempfehlung ausgesprochen werden, wenn sie aus Staaten mit erhöhten Infektionszahlen einreisen. Da ist der Richtwert, der auch in Deutschland insgesamt gilt: 50 Fälle pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Eine Quarantäneverpflichtung soll nur noch für Personen gelten, die aus EU-Drittstaaten, also aus Staaten außerhalb der EU und des Schengen-Raumes, einreisen.

Diese Vereinbarung wird vom BMI nun ‑ als Angebot für die Länder ‑ durch eine Musterverordnung umgesetzt. In der Zwischenzeit, bis das in die Verordnung eingeflossen ist, soll keine Quarantäne mehr für Personen aus EU-Staaten, Schengen-Staaten und Großbritannien angeordnet werden.

ZUSATZFRAGE: Das gilt dann für alle 16 Bundesländer? Sie haben sich alle bereit erklärt, da mitzumachen?

GRÜNEWÄLDER: So ist die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Sie muss jetzt, wie gesagt, noch umgesetzt werden. Auch da sind die Länder frei, in Nuancen abzuweichen. Das ist die Grundlinie, auf die man sich verständigt.

FRAGE: Von wem ging diese Initiative der Verständigung aus? Warum wurde die Einigung von Nordrhein-Westfalen angekündigt?

GRÜNEWÄLDER: Sie wissen, dass Bund und Länder die Maßnahmen zur Verhinderung und der Verbreitung der Coronapandemie regelmäßig auf ihre Erforderlichkeit überprüfen. Da das Infektionsgeschehen es zulässt und die Binnengrenzkontrollen entsprechend angepasst werden, hat man sich auf diese Maßnahmen verständigt.

Hinzu kommen auch Gerichtsurteile, die zum Teil die Verordnungen der Länder verworfen haben. Das waren Gründe dafür, dass man die Quarantäneregelungen nun anpassen möchte.

FRAGE: Da hätte ich eine Verständnisfrage. Sie sagten, dass der gleiche Schwellenwert wie in Deutschland gilt, also 50 Neuinfektionen binnen sieben Tagen gerechnet auf 100 000 Einwohner. Gilt das hochgerechnet auf das jeweilige Land, aus dem jemand einreist, oder auf die Region, aus der er kommt? Wie berechnet sich das?

GRÜNEWÄLDER: Die Einzelheiten der Umsetzung sind nun dabei festgelegt zu werden. Das ist noch ein bisschen im Fluss. Jedenfalls soll als Richtwert ‑ das ist dann der Richtwert, der auch für Deutschland gilt ‑ angelegt werden, dass in Ländern, die noch eine erhöhte Infektionsrate vorweisen, die Empfehlung gilt, sich dann in Quarantäne zu begeben. Es geht hier um Länder innerhalb der EU, des Schengen-Raums und um Großbritannien.

Einzelheiten werden jetzt noch festgelegt. Ich nehme an, dass wir Anfang der Woche die Einzelheiten festgelegt haben.

FRAGE: Eine Frage an das Auswärtige Amt: In Frankreich gibt es Regionen wie „le Grand Quest“, die stark vom Coronavirus betroffen sind. In Spanien und in Italien gibt es viele Regionen, die fast gar nicht vom Coronavirus betroffen sind. Wie können Sie das erklären, dass man von Deutschland nach Frankreich ohne Probleme fahren kann, es aber immer noch Reisewarnungen nach Süditalien gibt?

BURGER: Wir haben derzeit eine weltweite Reisewarnung. Sie gilt derzeit für alle Staaten außerhalb Deutschlands, also auch für Frankreich. Der Innenminister hat ja am Mittwoch die Schritte vorgestellt, die zur schrittweisen Reduktion und Aufhebung der Grenzkontrollen zu unseren direkten Nachbarstaaten geplant sind. Zu Italien und Spanien hat Deutschland keine unmittelbaren Grenzen. Insofern stellt sich dort auch die Frage der Grenzkontrolle nicht.

Aber Sie haben Recht: Was sich stellt, das ist die Frage der Reisewarnung. Sie gilt im Moment, wie gesagt, weltweit. Da gibt es keine Differenzierung. Wir wünschen uns, dass wir diese Reisewarnung schrittweise aufheben können. Der Außenminister hat gesagt: Es wird sicherlich möglich sein, diese Reisewarnung für Europa früher als für andere Länder aufzuheben, wenn der derzeitige positive Trend beim Infektionsgeschehen anhält.

Ich habe ja auch gerade zu den Staaten vorgetragen, mit denen der Außenminister diesen Dialog angestoßen hat. Es sind sowohl Spanien als auch Italien dabei. Es gibt hier also nicht die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Staatengruppen, die Sie, glaube ich, hier in den Raum stellen. Im Moment gilt die Reisewarnung einheitlich für alle Staaten.

FRAGE: Herr Grünewälder, ab heute werden die Grenzen von Österreich nach Deutschland nicht mehr so streng kontrolliert. Was genau bedeutet, dass es zu Stichproben kommt?

GRÜNEWÄLDER: Auch hier gab es in den vergangenen Tagen Konsultationen und Absprachen, vor allem mit Österreich und der Schweiz. Man hat sich darauf verständigt, dass man die triftigen Gründe ausweitet, also die dringenden Gründe, bei denen ein Grenzübertritt nun erlaubt ist. So soll es in Zukunft auch für nichtverheiratete Paare möglich sein, sich gegenseitig zu besuchen. Es sollen aber auch Verwandte besucht werden dürfen. Diesseits und jenseits der Grenze sollen kleinere familiäre Feiern wahrgenommen werden dürfen. Das wird so ausgestaltet sein, dass man eine Selbsterklärung mit weiteren Nachweisen mit sich führen muss, sodass bei den stichprobenartigen Kontrollen, die jetzt an den Grenzen stattfinden werden, entsprechend kontrolliert werden kann.

Ansonsten soll ‑ wie es der Bundesinnenminister am Mittwoch dargestellt hat ‑ nicht mehr systematisch, sondern nur noch stichprobenartig nach dem jeweiligen Ermessen der Grenzbeamten kontrolliert werden, sodass ab dem 16. Mai ein sehr erleichterter Grenzverkehr möglich sein wird.

FRAGE: Herr Burger, anknüpfend an die Frage der Kollegin: Ist denn nach den Gesprächen, die kommende Woche anstehen, denkbar, dass man Länder nicht mehr komplett behandelt, sondern regionale Differenzierungen vornimmt? Wir haben in Deutschland ja den Fall, dass die Landkreise, die über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner fallen, regional sehr verstreut und vereinzelt sind. Eben kam der Hinweis, dass es ganze Bereiche und Regionen in Italien und Spanien gibt, in denen es nur sehr geringe Infektionszahlen gibt. Ist denkbar, dass man nach den Gesprächen eine andere Differenzierung vornimmt, indem man Länder unterteilt und sagt: „Wenn Leute aus bestimmten Regionen einreisen, dann ist das kein Problem“?

BURGER: Ich will diesen Gesprächen jetzt nicht vorgreifen, aber ich glaube, wenn Sie sich anschauen, welche Diskussionen in verschiedenen europäischen Ländern selbst stattfinden, dann sehen Sie, dass wir schon seit Wochen in einem intensiven Dialog sind, auch mit vielen der besonders betroffenen Länder. Auch innerhalb der meisten europäischen Länder selbst gibt es eine sehr differenzierte Diskussion darüber, in welcher Form man Tourismus wieder zulassen möchte. Da gibt es Länder, die planen, zunächst einmal Binnentourismus zu priorisieren, um dann erst in einem zweiten Schritt über eine Öffnung auch für ausländischen Tourismus nachzudenken. Es gibt Länder, die machen sich intensiv Gedanken darüber, ob beispielsweise in entlegeneren Regionen oder auf bestimmten Inseln die medizinische Versorgung eigentlich so ist, dass man Tourismus zulassen kann. Andere Länder machen sich Gedanken darüber, dass just bestimmte Regionen epidemiologisch besonders gut dastehen und sich deswegen dort vielleicht ein Tourismus früher anbietet.

Ich glaube also, die Antwort auf Ihre Frage ist: Das wird sehr stark auch davon abhängen, welchen Fahrplan sich die Länder selbst für die Wiederaufnahme des Tourismus vorstellen. Das ist sicherlich eines der Themen für den Dialog.

FRAGE: Noch einmal zu den Stichproben: Wie schaut die Regelung für das kleine und große deutsche Eck aus?

GRÜNEWÄLDER: Die unterscheiden sich nicht von der Art und Weise, wie man in Zukunft an der deutsch-österreichischen und deutsch-schweizerischen Grenze kontrollieren wird. Ziel ist, dass alle Grenzübergangsstellen passiert werden können. Das wird nur nicht direkt ab morgen passieren, sondern zum Teil nach und nach, weil einige Nachbarländer da noch rechtliche Voraussetzungen schaffen müssen. Ziel ist aber, dass die Grenzübergangsstellen in Gänze passiert werden können und dass dort dann stichprobenartig kontrolliert wird, ob die Einreisen wegen eines dringenden Grundes erfolgen. Denn nach wie vor gilt, dass empfohlen wird, nur aus dringendem Grund nach Deutschland einzureisen. Diese dringenden Gründe werden nun auf weitere familiäre Tatbestände ausgeweitet, aber am Grundsatz wird festgehalten. Deswegen gibt es diese Kontrollen auch weiterhin, allerdings nur stichprobenartig.

BURGER: Ich würde zu der Frage gerne einen Punkt ergänzen, den ich gerade vergessen habe. ‑ Es wird ja auch so sein: Selbst, wenn wir für bestimmte Länder keine Reisewarnungen mehr aussprechen, wird das Auswärtige Amt weiterhin Reise- und Sicherheitshinweise für jedes Land der Welt erstellen. In diesen Reise- und Sicherheitshinweisen versuchen wir schon immer ‑ und das werden wir natürlich auch weiterhin so handhaben ‑ so differenziert, wie wir das eben leisten können, den Menschen Hinweise zu geben, in welche Regionen es sicher ist zu reisen, in welchen Regionen es Risiken gibt usw. Wir werden da in Zukunft natürlich auch verstärkt versuchen, Datenquellen zum Infektionsgeschehen einzubeziehen.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann noch einen Aspekt ergänzen, was die Grenze zu Dänemark angeht: Der Bundesinnenminister hatte am Mittwoch ja dargestellt, dass die Konsultationen mit der dänischen Regierung noch anhalten. Die dänische Regierung ist weiterhin dabei, mit den Anrainerstaaten zu sprechen. Die Konsultationen sind also noch nicht abgeschlossen, sodass die vorläufigen Binnengrenzkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze zunächst einmal fortgeführt werden, ähnlich wie die Kontrollen nach Österreich, in die Schweiz und nach Frankreich.

[…]

FRAGE: Ich habe eine Frage an das AA. Werden beim Nachbarschaftsdialog auch Fragen von eventuellen bilateralen Abkommen mit den entsprechenden Ländern ein Thema sein?

BURGER: Das Ziel des Nachbarschaftsdialogs ist ein möglichst koordiniertes Vorgehen in Europa insgesamt, dass man möglichst zu gemeinsamen Kriterien und Vorstellungen in Europa kommt. Wie gesagt, nicht notwendigerweise dazu, dass in jeder Region gleichzeitig dieselben Maßnahmen ergriffen werden, weil das Infektionsgeschehen sich ja auch von Ort zu Ort unterscheidet. Aber die Zielrichtung ist eben, dass es europaweit möglichst eine gemeinsame Vorstellung und gemeinsame Grundsätze gibt, auf die man sich verständigt.

Teilnahme Taiwans an der Weltgesundheitsversammlung der WHO

FRAGE: Herr Burger, in der nächsten Woche wird die World Health Assembly der WHO stattfinden. In diesem Zusammenhang wird über die Teilnahme Taiwans debattiert. Wie ist die Position des AA oder des BMG zur Teilnahme Taiwans an der Versammlung? Die USA befürworten eine Teilnahme, die WHO wahrscheinlich auch.

BURGER (AA): Deutschland hat sich gegenüber der WHO wiederholt für eine Einladung Taiwans zur Weltgesundheitsversammlung als Beobachter eingesetzt, wie dies in den Jahren 2009 bis 2016 auch der Fall war. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass hierfür Staatlichkeit nicht erforderlich ist. In einer gemeinsam mit anderen Ländern durchgeführten Demarche beim Sekretariat der WHO am 7. Mai hat die Bundesregierung eine Einladung Taiwans als Beobachter unterstützt und sich insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für eine sinnvolle Einbindung Taiwans in die Arbeit der WHO eingesetzt.

FRAGE: Dann, Herr Burger, würde mich interessieren, weil das der 7. Mai war, wie denn die Antwort darauf lautete. Haben Sie eine bekommen? Wenn es eine ablehnende gewesen sein sollte, wird es dann weitere Demarchen geben, entweder auf der Ebene des Außenministers oder der der Bundeskanzlerin?

BURGER: Ich werde der Weltgesundheitsversammlung, die am 18. Mai beginnen wird, jetzt nicht weiter vorgreifen. Wie gesagt: Unsere Position haben wir gegenüber der WHO schon am 7. Mai eingebracht. Wir haben außerdem in dieser Sache zusammen mit anderen Staaten wie Großbritannien, Frankreich, Neuseeland, den USA, Kanada und Australien ein Schreiben an WHO-Generalsekretär Tedros unterzeichnet.

ZUSATZ: Sie haben also keine Antwort bekommen.

BURGER: Wie gesagt: Ich kann der Weltgesundheitsversammlung, die am 18. Mai beginnen soll, noch nicht weiter vorgreifen.

Beratungen des Bundesaußenministers mit seinem französischen und italienischen Kollegen sowie mit dem Hohen Vertreter der EU in Sachen Libyen

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Libyen. Der Außenminister hat gestern mit seinen Kollegen und Frankreich sowie mit Herrn Borrell gesprochen. Ich hätte ganz gerne nachgefragt, was außer der Kritik an den Angriffen, die es in Tripolis gegeben hat, die Folgewirkungen sind.

Zweitens. In der Pressemitteilung, die Sie herumgeschickt haben, werden nicht genannte ausländische Staaten erwähnt, die offenbar weiter Waffenlieferungen nach Libyen vornehmen. Könnten Sie uns bitte sagen, welche Länder damit gemeint sind?

BURGER (AA): Sie haben selbst schon auf das Statement von gestern Abend verwiesen.

Für diejenigen, die es nicht wahrgenommen haben: Gestern hat der Außenminister mit seinem italienischen und französischen Kollegen sowie dem Hohen Vertreter der EU, Borrell, beraten und im Anschluss daran auch eine Erklärung abgegeben. Bei dem Gespräch bestand neben der geteilten Sorge über die Kampfhandlungen und die zivilen Opfer Einigkeit darüber, dass es wichtig ist, dass der Berliner Prozess weiterläuft. Gerade am Mittwoch hat erneut das Follow-up-Komitee zu der Berliner Libyen-Konferenz auf hoher Beamtenebene getagt.

Es ist wichtig, dass die innerlibyschen Dialogformate, deren Start auch mit dem Berliner Prozess einhergegangen ist, wieder aufgenommen werden. Dafür ist es insbesondere wichtig, dass der derzeit vakante Posten des UN-Sonderbeauftragten für Libyen schnell nachbesetzt wird. Dafür setzen wir uns unter anderem ein.

Sie haben es angesprochen: Die internationalen Unterstützer beider Seiten heizen nach wie vor mit zahlreichen Verletzungen des Waffenembargos die Kämpfe an und nähren damit den Irrtum, dass dieser Konflikt militärisch zu gewinnen sei. Eines der Instrumente, die wir geschaffen haben, um dagegen vorzugehen, ist die jetzt anlaufende EU-Mission „Irini“, die zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos einen wichtigen Beitrag leisten soll.

Im Übrigen unterstützen wir auch die Erklärung des Hohen Vertreters der EU, Borrell, vom Dienstag, die er für die EU-Mitgliedstaaten abgegeben hat. Es ist wichtig, dass die EU-Staaten hier an einem Strang ziehen. Das wird heute auch Thema beim Rat der EU-Außenminister sein, dich sich per Videokonferenz treffen.

ZUSATZFRAGE: Darf ich die Frage noch einmal wiederholen: Warum können Sie die Länder nicht benennen? Sie müssen ja anscheinend Hinweise darauf haben, dass ausländische Länder Waffen liefern. Dann könnten Sie ja auch sagen, welche das sind.

BURGER: Sie haben mitbekommen, dass wir im Januar zur Berliner Libyen-Konferenz eine ganze Reihe von Staaten eingeladen haben, und zwar diejenigen Staaten, die aus unserer Sicht den wichtigsten Einfluss auf die Konfliktparteien in Libyen nehmen. Ich glaube, an diesem Staatenkreis hat sich seither nicht viel verändert.

Das Mandat, einzelne Verstöße gegen das UN-Waffenembargo zu benennen, hat der Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrats, den wir dabei unterstützen.

Hackerangriff auf Bundestag und Abgeordnetenbüro der Bundeskanzlerin im Jahr 2015

VORS. SZENT-IVÁNYI: Es gibt noch eine Frage, die leider etwas unverständlich ist. Ich versuche es einmal:

Ich habe eine Frage an das Außenministerium und Herrn Seibert. Der russische Außenminister Sergej Lawrow hat heute den Cyberangriff auf Bundestag und Abgeordnetenbüro von Kanzlerin ....

Damit endet dieser Satz. Daraus werden wir nicht so richtig schlau. Die Frage geht weiter:

Herr Lawrow hat gesagt, dass Deutschland keine tatsächlichen Beweise angegeben hat. Wie können Sie das kommentieren? Haben deutsche Behörden mit russischen Kollegen über dieses Thema kommuniziert und irgendwelche Informationen übergeben?

BURGER (AA): Ich habe die Äußerungen von Herrn Lawrow dazu noch nicht gesehen. Es tut mir leid. Deswegen kann ich dazu jetzt nichts sagen.

SEIBERT (BReg): Ich kenne sie auch nicht. Ich kann nur auf die Worte der Bundeskanzlerin bei der Regierungsbefragung am Mittwoch verweisen. Diese Worte stehen für sich, und sie betreffen verschiedene Vorgänge, die die deutsch-russischen Beziehungen belasten, um die die Bundeskanzlerin sich ja intensiv bemüht.

Was den konkreten Fall des Hackerangriffs angeht, muss ich auf den Generalbundesanwalt verweisen. Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Ende April in diesem Zusammenhang einen Haftbefehl gegen eine männliche Person aus Russland erwirkt. Deswegen sind konkrete Fragen zum Stand der Ermittlungen auch bitte dorthin zu richten.

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