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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 13.05.2020

13.05.2020 - Artikel

Anschläge in Afghanistan

ADEBAHR (AA): Ich habe keinen Termin anzukündigen, sondern eine kurze Stellungnahme zu den Anschlägen in Afghanistan abzugeben: Die gestrigen Anschläge in Afghanistan haben uns zutiefst schockiert. Die Bundesregierung verurteilt diese feigen Taten, bei denen zahlreiche Zivilisten ums Leben gekommen sind, auf das Schärfste. Zum Anschlag auf eine Geburtsklinik, die auch von „Ärzte ohne Grenzen“ unterstützt wird, ist zu sagen, dass es ganz besonders abscheulich und perfide ist, Mütter und Neugeborene zu einem Ziel zu machen. Die Kinder von Afghanistan sind der schwächste Teil der Gesellschaft und zugleich die Zukunft ihres Landes, und ihr Schutz sollte und muss über allem stehen.

Was es jetzt endlich braucht, ist eine echte Waffenruhe und substanzielle Schritte hin zu einem Friedensprozess in Afghanistan. Dazu fordern wir alle Seiten erneut mit Nachdruck auf.

Sogenannte Westbalkanregelung

FRAGE: Mein Thema ist die Westbalkanregelung. Die Frage geht an das BMI. Ich weiß nicht, ganz doof gefragt, ob das BMAS auch vor Ort ist, anwesend ist. - Ah, sehr gut, da hinten! Sorry.

Dann geht die Frage an Sie beide: Die Westbalkanregelung steht ja zur Verlängerung an bzw. läuft vorerst nur bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Wie stehen Ihre Häuser zu einer möglichen Verlängerung in diesen Zeiten?

ALTER (BMI): Die Westbalkanregelung ist ja Ende 2015 mit Wirkung vom 1. Januar 2016 an in Kraft getreten, und sie regelt, dass Beschäftigte aus den Ländern des Westbalkans, wenn sie in Deutschland eine Beschäftigung ausüben wollen, eine Arbeitserlaubnis bekommen können. Diese Regelung ist bis zum Ende dieses Jahres befristet.

Derzeit laufen innerhalb der Bundesregierung die Gespräche darüber, und diese sind noch nicht abgeschlossen. Wenn man sich zu einer Verlängerung entschieden haben würde, dann könnte das BMAS das in Form einer Änderung der Beschäftigungsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Aber die Gespräche darüber laufen noch

SCHNEIDER (BMAS): Ich kann dem eigentlich nicht viel hinzufügen. Wir hatten Ihnen ja gestern schon auf Ihre Frage geantwortet. Dem ist ebenfalls nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE: Dann habe ich dazu noch eine Frage an das Auswärtige Amt: Wie gehen Sie aktuell mit Visumsantragstellern aus dem Westbalkan um, die auf diese Regelung hoffen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regelung ja bis Ende des Jahres befristet ist?

ADEBAHR (AA): Dazu muss ich Ihnen etwas nachreichen und würde das dann auch tun.

Diskussion um Bewaffnung von Drohnen

FRAGE: Ich habe eine Frage an das BMVg und das AA zur Debatte über Drohnen Anfang dieser Woche.

Frau Adebahr, mich würde interessieren, wie das AA diese Aufrüstungsdebatte angesichts seines Engagements für Abrüstung nicht nur in Deutschland, sondern weltweit bewertet. Begrüßen Sie diese Debatte über Aufrüstung von Drohnen? Welche Haltung hat das Auswärtige Amt zu der Bewaffnung von Drohnen?

Herr Collatz, mich würde interessieren, warum keine Opfer von Drohnenangriffen eingeladen waren.

ADEBAHR (AA): Sie werden, wenn Sie uns so nebeneinandersetzen, keinen Gegensatz zwischen uns konstruieren.

Ich glaube, der Bundesaußenministers hat seine Haltung zum Thema Abrüstung vielfach und in vielen Initiativen, die es gibt, deutlich gemacht. Das fängt beim Thema Cyberspace an und geht über das Thema Killerroboter bis hin zu konventionellen Abrüstungsfragen aller Art.

Bei dem Thema Drohnen ist es so ‑ das wissen Sie ‑, dass dies keine grundsätzlich völkerrechtlich verbotene Waffe ist, aber dass für ihren Einsatz die gleichen Regeln wie bei anderen Waffensystemen gelten. Deswegen machen wir uns als Bundesregierung insgesamt für die Reglementierung und für eine Betrachtung des Völkerrechts von neuartigen Waffensystemen besonders stark, damit dort Regelungen eingezogen und beachtet werden. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen.

COLLATZ (BMVg): Ich kann genau dort anknüpfen. Ich glaube, bei der Debatte bzw. der Podiumsdiskussion, die wir Anfang der Woche erleben durften, ist gut herausgekommen, dass sich die Rahmenbedingungen ganz deutlich herauskristallisieren, unter denen ein Drohneneinsatz mit Waffen in Deutschland überhaupt nur möglich wäre. Es ist deutlich geworden, dass das ein stark reglementiertes Segment ist, in dem Rüstung stattfinden soll nach dem Bedarf der Bundeswehr, den wir ja schon seit langen Jahren angezeigt haben. Wir hoffen, dass wir damit, so wie es auch der Koalitionsvertrag vorsieht, einen Beitrag geleistet haben, um hier zu einer Entscheidung zu kommen.

Das Podium war sehr breit gestreut. Es geht ja im Wesentlichen darum, dass alle Meinungen abgebildet sind. Auch die vorhandenen Vertreter von religiösen Organisationen, von Friedensorganisationen, bilden ja die Meinungen ab, die sich in diesen Organisationen wiederfinden. Insofern haben wir da, glaube ich, keine Lücke gelassen. Der Debattenbeitrag ist ja nur ein Auftakt gewesen, es wird ja weitergehen. Wir bieten auch zum Anfang der nächsten Woche einen weiteren Beitrag an, wo der Staatssekretär Tauber einen Chat starten wird, der auch öffentlich zugänglich ist. Dort gibt es genügend Möglichkeiten, weiterhin seine Sicht auf die Dinge einzubringen, um dann eine konsolidierte Entscheidung zu dieser Frage herbeiführen zu können ‑ die natürlich nur das Parlament treffen kann, aber unser Beitrag ist es eben, hier einen regierungsseitigen Vorschlag zu machen, damit das Kabinett über letztlich Rüstungsentscheidungen festlegt, wie wir mit Drohnen weiter verfahren wollen.

ZUSATZFRAGE: Sie sagten gerade, glaube ich, missverständlich „Drohneneinsätze in Deutschland“. Sie meinten wahrscheinlich „von Deutschland aus“?

COLLATZ: Genau ‑ wie in Deutschland über Drohneneinsätze diskutiert und entschieden wird.

ZUSATZFRAGE: Herr Tauber hatte in seiner Einführung gesagt: „Sogenannte 'targeted killings', zu verstehen etwa als die Bekämpfung und Tötung von Einzelzielen ohne unmittelbare Bedrohung, sind und bleiben nach deutschem Recht und Gesetz explizit ausgeschlossen“. Warum gilt das in Deutschland, aber nicht für die USA?

COLLATZ: Da müssen Sie letztlich die jeweiligen Nationen fragen, in welchen Rahmenbedingungen sie ihre Waffen einsetzen. Für Deutschland gilt ganz eindeutig, dass wir nur im Rahmen von Mandaten handeln, die durch den Bundestag beschlossen wurden. Dort ist dann auch ein ganz eindeutiger Rechtsrahmen vorgegeben, der sich letztlich in den Mandaten auch niederschlägt. Vor Ort bei den jeweiligen Kontingenten ist auch ein Set von „rules of engagement“ vorgegeben, das abgestuft die Gewaltanwendung freigibt, sodass letztlich noch eine weitere Einschränkung für den vorgegebenen Rechtsrahmen da ist. Hier ist auch der Einsatz von Drohnen einzuordnen.

ZUSATZFRAGE: Aber noch einmal: Die „targeted killings“ sind nach deutschem Recht und Gesetz explizit ausgeschlossen, aber trotzdem können die USA das über deutschen Gebiet, über Ramstein, weltweit koordinieren. Warum wird das nicht unterbunden.

COLLATZ: Das ist keine Frage, die die Bundeswehr beantworten kann. Wir entscheiden unseren Bedarf, den wir für unsere mandatierten Operationen identifizieren können, und das bringen wir in die Diskussion ein.

Geplante Gesetze gegen die Geschlechtergleichstellung in Ungarn

FRAGE: Frau Adebahr, ich hatte letzte Woche gefragt, warum Sie sich bei der ungarischen Regierung angesichts der LGBT-Gesetzgebung, die dort eingereicht wird, noch nicht beschwert haben. Dazu haben Sie uns jetzt eine Antwort nachgereicht, die im Prinzip genau das sagt, worauf meine Fragen basierten. Ich wollte wissen, warum Sie sich noch nicht beschwert hatten, und dann haben Sie mir genau das gesagt, was ich in der Frage formuliert hatte, nämlich dass Sie sich ja für LGBT-Rechte in der Außenpolitik einsetzen und das von dem Partner erwarten. Das hatten Sie genauso auch der Bundestagsfraktion der Grünen geantwortet, und meine Frage basierte dann auf dieser Antwort. Warum beschwert man sich nicht bei der ungarischen Regierung?

ADEBAHR (AA): Ich verweise einfach noch einmal auf unsere Antwort. Falls ich noch einmal etwas nachreichen kann, werde ich das tun.

ZUSATZ: Aber nicht die gleiche Antwort!

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