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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 27.04.2020

27.04.2020 - Artikel

Weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

FRAGE: Wenn ich mich recht entsinne, dann sind ja die Reisebeschränkungen und die Kontaktbeschränkungen alle bis zum 3. Mai befristet. Wird dann am Donnerstag dieser Woche noch einmal entschieden, das zu verlängern, oder wann können wir damit rechnen? Die Frage geht vielleicht auch an Herrn Breul.

SEIBERT (BReg): Meinen Sie Reisewarnungen?

ZUSATZ: Reisewarnungen.

BREUL (AA): In der Tat: Die Reisewarnung gilt aktuell bis zum 3. Mai. Über die Verlängerung muss bis dahin gesprochen und entschieden werden. Es wird Sie allerdings nicht überraschen, in welche Richtung es geht; Sie haben den Außenminister in den letzten Tagen ja in diversen Medien gehört oder gelesen. Er sprach von dem klaren Erwartungsmanagement, dass die Urlaubssaison 2020 anders sein werde, als wir es uns wünschen und als wir es auch gewohnt sind.

Sie wissen: Es gibt auch innerhalb der EU Regelungen für die Einreise aus Drittländern und für die Reise zwischen den EU-Ländern. Wir streben an, dass wir uns innerhalb der EU, um dann auch möglichst rasch die Grenzen wieder öffnen zu können und Reiseverkehr zuzulassen, abstimmen und gemeinsame Kriterien dafür entwickeln, wann der Reiseverkehr oder überhaupt der Verkehr wieder aufgenommen werden kann. Darüber gibt es auch in Brüssel Gespräche zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt noch keine förmliche Entscheidung. Aber Sie hören aus meinen Worten, dass jetzt nicht unmittelbar mit einem baldigen Ende der Reisewarnung zu rechnen ist.

GRÜNEWÄLDER (BMI): Das gilt auch für die Binnengrenzkontrollen. Wie Sie wissen, sind an fünf Landesgrenzen Binnengrenzkontrollen vorläufig bis zum 4. Mai und einschließlich des 4. Mais angeordnet worden. Auch über deren Verlängerung oder Nichtverlängerung wird vor dem 4. Mai zu entscheiden sein.

ZUSATZFRAGE: Gilt das also auch für die Kontaktbeschränkungen? Darüber muss man jetzt auch reden, weil die ja auch bis zum 4. Mai gelten, oder?

SEIBERT: Ich möchte den Beratungen vom 30. April jetzt nicht weiter vorgreifen. Ich glaube, ich habe dazu vorhin gesagt, was Sie so in etwa erwarten können, und auch, aus welchen Gründen in vielerlei Hinsicht dann auch der 6. Mai eben ein wichtiger Zeitpunkt sein wird. Aber die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin werden das gesamte Panorama der derzeitigen Lage, in der wir stecken, was die Pandemie betrifft, aufrufen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Habe ich es richtig verstanden, dass es ‑ mit aller gebotenen Vorsicht und nach dem bisherigen Wissensstand ‑ sein kann, dass man zu innereuropäischen Reiseregelungen kommt, aber die EU selbst nach außen einigermaßen dicht hält, also dass wir innerhalb von Europa Sommerurlaub machen können, also zumindest innerhalb der EU? Habe ich das richtig verstanden?

BREUL: Nein, dazu habe ich keine abschließende Aussage treffen wollen. Diese kann ich auch nicht treffen. Was ich gesagt habe, ist, dass wir natürlich ein besonderes Interesse haben, uns mit den EU-Mitgliedstaaten abzustimmen, um möglichst rasch zu Schengen zurückzukommen. Natürlich sind das, wie der Zufall so will, unsere Nachbarländer, mit denen wir Landesgrenzen haben und wo natürlich die Fragen der Grenzübertritte und des Urlaubmachens von den Zahlen her eine besonders interessante ist. Dazu gibt es aber noch keine Entscheidung.

Der Außenminister hat über das Wochenende klargemacht, dass er es vernünftig findet, wenn wir diese Gespräche in der EU führen, dass wir gemeinsam Kriterien entwickeln, damit wir alle effektiv das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die Pandemie so schnell wie möglich zu besiegen.

ZUSATZFRAGE: Kroatien hat sich explizit dazu geäußert, dass man sich vorstellen kann, dass man Touristen aus Ländern, die die Coronalage einigermaßen im Griff zu haben scheinen ‑ zum Beispiel Deutschland ‑, in diesem Jahr einreisen lässt. Gibt es darüber in der EU Gespräche oder ist das eine einzelne Stimme?

BREUL: Es gibt Gespräche innerhalb der EU. Es gibt auch Arbeitsgruppen, zum Beispiel für Konsularfragen usw., wo diese Gespräche aufgenommen werden können. Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, das im EU-Kreis zu besprechen und nicht einzelne Lösungen anzustreben.

FRAGE: Meine Frage geht in eine andere Richtung. Die schwedische Außenministerin hat gesagt, dass für Schweden die Reisewarnungen auf jeden Fall bis Anfang Juni verlängert werden. Das ist ein wesentlich weiterer Zeitraum als der, den die Bundesregierung genannt hat. Wenn man sich europäisch abstimmt, heißt das, dass man sich zeitlich gesehen auch auf den Juni als Zeitpunkt konzentrieren sollte, wo es dann auch in Deutschland Lockerungen geben könnte?

BREUL: Ich glaube, das wäre jetzt ein bisschen zu weit gesprungen. Wir stehen am Anfang dieser Gespräche. Ich kann auch nicht darüber spekulieren, ob wir am Ende dabei landen, dass es ein gemeinsames Datum gibt, weil es für die Länder natürlich nach wie vor unterschiedliche Lagen gibt, was den Reiseverkehr angeht.

Uns ist wichtig, dass wir uns auf Kriterien verständigen und jeder entsprechend handeln kann, einfach mit dem Ziel, dass wir zusammen agieren, weil niemand etwas davon hat, die Pandemie im eigenen Land besiegt zu haben, um sie dann über Tourismus wieder zurückzuholen. Das Interesse teilen alle.

Interviewäußerungen des Bundesaußenministers zu Hilfen für Italien

FRAGE: Bundesaußenminister Heiko Maas hat in seinem letzten Interview mit dem „SPIEGEL“ dargelegt, dass sich die chinesischen und russischen Hilfen für Italien auf den zweiten Blick nicht als sehr brauchbar erwiesen hätten. Mich würde interessieren, auf welcher konkreten Quellen- und Faktenlage der Minister zu dieser Aussage gekommen ist.

BREUL (AA): Wenn ich mich richtig erinnere ‑ das Interview liegt jetzt ja schon ein paar Tage zurück ‑, ist das, was Sie wiedergegeben haben, nicht die genaue Wortwahl des Ministers. Er hat gesagt: „Manches davon hat sich als nicht brauchbar erwiesen.“ Dazu gibt es eine Quellen- und Faktenlage, die Sie im öffentlichen Raum nachvollziehen können. Das war keine neue Information, sondern der Minister hat die Informationen, die bekannt sind, eingeordnet.

ZUSATZFRAGE: Deswegen auch meine Frage nach der konkreten Quellenlage. Was die Quellenlage angeht, gab es einen Verweis auf anonyme Quellen. Hier im Land hat „BILD“ mit einem angeblichen ehemaligen Militär hervorgestochen, der auch anonym blieb. Heißt das, Heiko Maas hat sich in seiner Aussage auf diese anonymen, nicht weiter verifizierbaren Quellen berufen?

BREUL: Ich begrüße eindeutig, dass Sie zu faktenbasiertem Journalismus in Deutschland beitragen und sich bemühen, Informationen nachzuprüfen. Ich denke, da gibt es noch Raum für mehr Recherche von Ihrer Seite. Es gibt nachweisbar Lieferungen nach Europa, die bestimmten Qualitätskriterien nicht standgehalten haben, die dementsprechend für den Zweck, für den sie geliefert wurden, nicht nutzbar waren. Darauf hat der Außenminister Bezug genommen. Er hat in keinster Weise neue Anschuldigungen fabriziert oder sonstige Dinge in den Raum gestellt, die neu wären. Ich denke, die Faktenlage werden Sie bei ein wenig Internetrecherche sehr schnell finden.

5G-Netz-Ausbau

FRAGE: An das Wirtschaftsministerium und auch an das Auswärtige Amt: In den letzten Wochen ist in der Coronadebatte ja betont worden, dass man die Abhängigkeit von China nicht zu groß werden lassen sollte. Nun gibt es Neuigkeiten beim Thema 5G-Ausbau: Die Telekom verbaut Huawei-Komponenten. Steht das Ihrer Meinung nach bzw. der Meinung Ihrer Minister nach im Widerspruch zu diesen Anstrengungen, dass man sich in zentralen strategischen Bereichen unabhängiger von China machen möchte?

BARON (BMWi): Vonseiten des Wirtschaftsministeriums kann ich diesen Einzelfall nicht kommentieren. Bei 5G kennen Sie die Linie der Bundesregierung und die laufenden Arbeiten an den Gesetzesverschärfungen. Es gibt einen Katalog an objektiven Kriterien, die für alle Unternehmen gelten, der jetzt eben noch einmal in Gesetzesform ausgestaltet werden soll und dann die entsprechende Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sicherstellen soll. Zu den von Ihnen erwähnten Einzelfällen kann ich aber nicht Stellung nehmen.

BREUL (AA): Zu dem Einzelfall kann ich auch nichts sagen. Der Minister hat sich ja wiederholt geäußert, dass er es für wichtig hält, dass wir als Europa in digitalen Zukunftsfragen ein Stück weit unsere Souveränität haben und auch ausbauen. An diesem Ziel hält er fest. Das misst sich jetzt aber nicht an einzelnen Entscheidungen, sondern ist eine Linie für die Politik, die letztlich durch diese Coronakrise eher gestärkt worden ist, als dass man sie infrage stellen würde.

ZUSATZFRAGE: An das Wirtschaftsministerium: Es gibt ja den Vorwurf, dass die Telekommunikationsunternehmen jetzt Fakten schaffen, bevor dieser Katalog vorliegt. Der hätte ja eigentlich schon längst vorliegen sollen. Können Sie uns einen Zeitplan nennen, wann die Bundesregierung eigentlich klärt, nach was für Bestimmungen die Telekommunikationsunternehmen welche Komponenten einbauen dürfen?

BARON: Zunächst einmal gibt es ja einen Katalog, der vorliegt und der vom BSI und der BNetzA im Austausch mit allen Beteiligten abgestimmt wurde. Alle kennen die Kriterien und sind auch daran gehalten. Die gesetzlichen Prozesse laufen, aber den Katalog als solchen gibt es ja, der wurde ja bereits abgestimmt.

ZUSATZFRAGE: Dann habe ich mich unpräzise ausgedrückt. Die gesetzlichen Vorbereitungen hätten ja eigentlich schon laufen sollen. Warum haben die sich verzögert und wann kommen sie?

GRÜNEWÄLDER (BMI): Dazu kann ich etwas ergänzen. Sie meinen ja das IT-Sicherheitsgesetz, das in der Ressortabstimmung ist. Da ist das, was die Kollegin sagt, richtig: Die Ressortabstimmung läuft, und wir sind zuversichtlich, dass sie bald zum Ende kommen wird.

ZUSATZFRAGE: Das „bald“ können Sie aber nicht präzisieren?

GRÜNEWÄLDER: Nein.

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