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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 23.03.2020
Rat der EU-Außenminister
ADEBAHR (AA): Ich möchte Ihnen gern mitteilen, dass in diesen Minuten per Videoschalte der EU-Außenrat stattfindet, noch bis kurz nach 14 Uhr. Die formelle Beschlussfähigkeit wird erstmals durch eine Mischung aus Videokonferenz und schriftlichem Umlaufverfahren hergestellt. Themen dort sind heute die Türkei und Syrien, auch Sahel und natürlich der gemeinsame europäische Kampf gegen die COVID-19-Pandemie und europäische Reaktionsmöglichkeiten darauf. Der Außenminister wird gegen 14 Uhr ein Pressestatement abgeben, das wir live auf unseren Facebook-, Twitter- und YouTube-Kanälen für Sie übertragen.
Covid-19-Pandemie
SEIBERT (BReg): Meine Damen und Herren, guten Tag! Ich habe Ihnen jetzt aus einer Kabinettssitzung zu berichten, wie es sie in der Geschichte der Bundesrepublik wohl noch nicht gegeben hat, und einer Kabinettssitzung, die wiederum der Anfang einer Gesetzgebungswoche in Bundestag und Bundesrat ist, wie es sie wohl so auch noch nicht gab. Alles steht unter der Überschrift: Die Bundesregierung tut alles in ihrer Kraft Stehende, um die Coronakrise zu meistern und um unser Land gut durch diese schwierige Zeit zu steuern.
Heute war das Kabinett im Wesentlichen mit wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Epidemie beschäftigt. Die erzwungenen Einschränkungen, unter denen wir zurzeit alle leben, führen schon zu enormen Belastungen für die Wirtschaft und auch zu tiefer Verunsicherung bei vielen Menschen. Das führt mich zu den Beschlüssen des Kabinetts, denn sie sollen da gegensteuern. Die Bundesregierung nimmt so viel Geld wie noch nie in die Hand, um unsere Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu schützen. Dabei nutzen wir unsere Erfahrungen aus der Bewältigung der Finanzkrise. Wir haben uns alle zusammen in den letzten Jahren den fiskalischen Spielraum erarbeitet, um jetzt mit voller Kraft gegenhalten zu können, um Unternehmen, Arbeitsplätze, aber eben auch sozialen Zusammenhalt zu sichern. Es gibt einerseits großen Bedarf an unbürokratischer Soforthilfe, und es gibt den gleichen Bedarf für langfristig wirkende Maßnahmen. Alle Beteiligten brauchen Planungssicherheit.
Das Bundeskabinett hat heute auf diese sehr verschiedenen enormen Herausforderungen reagiert und hat in den letzten Tagen wirklich in allen Ministerien mit hoher Geschwindigkeit passgenaue Antworten beschlossen. Die Bundeskanzlerin hat in der von ihr, wie Sie ja wissen, telefonisch zugeschaltet geleiteten Kabinettssitzung als Allererstes allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Ministerien, in den Behörden herzlich für ihren wirklich riesigen Einsatz in den letzten Tagen gedankt.
Ich will einmal noch aus der Fernsehansprache von der vergangenen Woche zitieren: „Für die Wirtschaft,“ sagte die Bundeskanzlerin, „die großen Unternehmen genau wie die kleinen Betriebe, für Geschäfte, Restaurants, Freiberufler ist es jetzt schon sehr schwer. Die nächsten Wochen werden noch schwerer. Ich versichere Ihnen: Die Bundesregierung tut alles, was sie kann, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern – und vor allem um Arbeitsplätze zu bewahren.“
Die Beschlüsse von heute, die ich Ihnen gleich vortrage, zeigen, wie ernst die Bundesregierung diese Aussage, dieses Versprechen nimmt.
Ich werde versuchen, mich einigermaßen kurz zu halten, denn von dem Wirtschafts- und dem Finanzminister ist Ihnen ja hier ein ganz großer Teil der Beschlüsse schon vorgestellt worden. Deswegen mache ich es relativ kurz.
Der erste Punkt, der beschlossen wurde, ist der Nachtragshaushalt zum Bundeshaushalt für das Jahr 2020, ein Nachtragshaushalt, mit dem die Bundesregierung 122,5 Milliarden Euro für zusätzliche Maßnahmen einplant. Zur Finanzierung der enormen Belastungen müssen Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufgenommen werden. Damit überschreiten wir die Obergrenze der Schuldenregel deutlich. Die Bundesregierung ist überzeugt: Es handelt sich hier um eine außergewöhnliche Notsituation, die diese Überschreitung erforderlich macht. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
Dann ging es im Kabinett um die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds per Gesetz. Dieses nötige Gesetz wird durch die Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht. Ziel dieses Fonds ist es, unsere Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern; er ergänzt die verschiedenen Sonderprogramme der KfW, die geplant sind.
Folgende Instrumente enthält dieser Wirtschaftsstabilisierungsfonds: einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro – er soll Unternehmen dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren –, eine Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung bzw. Rekapitalisierung von Unternehmen und eine weitere Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme, die ich schon erwähnte.
Er soll Liquidität von Unternehmen der Realwirtschaft gewährleisten, die vor der Coronapandemie gesund und wettbewerbsfähig waren und bei denen jetzt infolge der Pandemie Arbeitsplätze und Wertschöpfung verloren zu gehen drohen. Insgesamt geht es darum, das Vertrauen der Marktteilnehmer in der Finanz- wie in der Realwirtschaft zu erhalten und damit die schon bestehenden bzw. noch zu erwartenden Verwerfungen an den Märkten aufzuhalten.
Die Justizministerin hat dann ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID‑19-Pandemie im Zivil-, im Insolvenz- und im Strafverfahrensrecht vorgestellt. Auch das ist eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen.
Da geht es konkret um die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Wir wollen Unternehmen schützen, die infolge der Coronaepidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Die Insolvenzantragspflicht soll bis zum 30. September dieses Jahres ausgesetzt werden. Außerdem schaffen wir Anreize, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen Unternehmen aufrechtzuerhalten. Das Recht der Gläubiger, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen, wird in einem dreimonatigen Übergangszeitraum eingeschränkt.
Wir wollen mit einer größeren Flexibilität für Strafprozesse während der Coronaepidemie verhindern, dass strafgerichtliche Hauptverhandlungen neu begonnen werden müssen, weil sie jetzt möglicherweise zu lange unterbrochen werden.
Außerdem geht es um Erleichterungen in den Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Genossenschafts-, des Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrechts.
Das Nächste will ich jetzt etwas ausführlicher vortragen, weil das enorm viele Mieter beruhigen wird. Das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen über Grundstücke oder über Räume wird eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Das heißt, Vermieter können wegen Mietschulden aus einem bestimmten Zeitraum das Mietverhältnis nicht kündigen, wenn diese Mietschulden auf den Auswirkungen der Pandemie beruhen. Es bleibt dabei, dass die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete intakt ist, aber das Kündigungsrecht ist eben jetzt eingeschränkt. Das Ganze, was ich Ihnen vorgetragen habe, gilt auch für Pachtverhältnisse.
Dann gab es zwei Gesetzespakete, die sich mit der Situation von Kleinstunternehmern und sogenannten Solo-Selbstständigen befassten. Das eine zielt auf die soziale Absicherung, das andere auf die wirtschaftliche Absicherung. Fangen wir mit der sozialen Absicherung an: Selbstständige, also in diesem Fall vor allem Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige, sollen unbürokratisch und in einem vereinfachten Verfahren schnell die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten können. Dazu werden unter anderem die Vermögensprüfungen weitgehend ausgesetzt, dafür werden die tatsächlichen Aufwendungen, die sie für die Miete haben, als angemessen anerkannt.
Da auch ältere und erwerbsgeminderte Menschen erhebliche Einkommenseinbußen treffen können, gelten die Maßnahmen des SGB II auch im SGB XII. Das Gesetz stellt damit sicher, dass in allen Existenzsicherungssystemen ein vergleichbarer Schutz besteht. Das sind Regelungen, die zunächst bis zum 30. Juni 2020 gelten und bei Bedarf bis zum 31. Dezember verlängert werden können.
Darüber hinaus ist geplant: Für Familien, die im ablaufenden Bewilligungszeitraum den höchstmöglichen Gesamtkinderzuschlag bezogen haben, soll es ohne erneute Einkommensprüfung eine einmalige Verlängerung des Kinderzuschlags um sechs Monate geben. Die Leistungen können so also ohne Unterbrechung gewährt werden. Dies soll für die Zeit vom 1. April bis 30. September gelten.
Außerdem erhalten Familien, die durch die Coronakrise jetzt Einkommenseinbrüche haben, einen neuen Zugang zum Kinderzuschlag. Es wird nicht mehr wie bisher das Einkommen aus den vergangenen sechs Monaten geprüft, sondern nur noch das Einkommen des vergangenen Monats. Außerdem werden für einen befristeten Zeitraum Vermögen dabei nun nicht mehr berücksichtigt.
Um für ausreichend Arbeitskräfte in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitssystem oder der Landwirtschaft zu sorgen, sollen für Bezieher von Kurzarbeitergeld Anreize geschaffen werden, dass sie hier in ihrer arbeitsfreien Zeit freiwillig unterstützen. Die Zeitgrenzen für die Saisonarbeit weiten wir auf fünf Monate aus. Das ist vor allem für die Landwirtschaft wichtig.
Wir schaffen die Möglichkeit, in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen bundeseinheitliche Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zu erlassen.
Wir erleichtern Rentnern die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze, die jetzt 6300 Euro liegt, wird auf 44 590 Euro angehoben. Das ist bis zum 31. Dezember befristet.
Wir sind geistig immer noch bei den Kleinstunternehmern und Solo-Selbstständigen und kommen jetzt zu den Möglichkeiten, die die Bundesregierung ergreift, ihnen wirtschaftlich zu helfen. Denn die Krise trifft gerade diese Gruppe besonders hart. Es geht hier jetzt um Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, für die ein Bundesprogramm schnell und unbürokratisch Hilfe leisten soll.
Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9000 Euro für drei Monate, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15 000 Euro für drei Monate. Das ist, glaube ich, das Wichtigste aus diesem Bereich.
Dann hat der Bundesgesundheitsminister Veränderungen im Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Das Infektionsschutzgesetz, von dem wir alle in den letzten Wochen sehr viel gelernt haben, enthält, wie Sie wissen, weitreichende Befugnisse, um übertragbare Krankheiten zu bekämpfen. Nach der bisher geltenden Gesetzeslage sind es im Wesentlichen die Länder, die in eigener Verantwortung über die Art und den Umfang solcher Bekämpfungsmaßnahmen befinden.
In der derzeitigen Krise mit einem wirklich internationalen und so dynamischen Ausbreitungsgeschehen bzw. Infektionsgeschehen ist es wichtig, dass auch der Bund schnell mit schützenden Maßnahmen reagieren kann. Deswegen hat das Kabinett heute eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Die Bundesregierung soll in Zukunft eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen können. Eine Voraussetzung ist: Die WHO hat eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen, und es steht zu befürchten, dass eine bedrohliche übertragbare Krankheit nach Deutschland eingeschleppt wird. Oder ein anderer Fall: Es droht eine dynamische Ausbreitung einer solchen Krankheit über mehrere Bundesländer.
Im Falle einer solche Feststellung können dann vom Bund Anordnungen getroffen werden, die zum Beispiel den grenzüberschreitenden Personenverkehr beschränken oder die Maßnahmen festlegen, wie man bei Einreisenden die Identität und den Gesundheitszustand feststellt.
Außerdem kann dann durch Rechtsverordnung das Bundesgesundheitsministerium Maßnahmen ergreifen, um die Versorgung mit Arznei-, Heilmitteln, Medizinprodukten, Produkten zur Desinfektion und zur Labordiagnostik sicherzustellen.
Gleichzeitig kann das Bundesgesundheitsministerium in dieser veränderten Fassung des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen ergreifen, um die personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu stärken, zum Beispiel indem Pflegekräfte eingesetzt werden können, die bei der Bekämpfung des Krankheitsgeschehens mitwirken.
All diese neuen Befugnisse erhält der Bund nur im Falle einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite, und sie sind immer zeitlich begrenzt, solange diese Lage fortbesteht.
Der Bundesgesundheitsminister hat auch Maßnahmen zur Unterstützung der Krankenhäuser vorgestellt, und das Kabinett hat sie beschlossen. Die Krankenhäuser bereiten sich ja derzeit darauf vor, dass die Zahl der am Coronavirus erkrankten Menschen, die eine Behandlung im Krankenhaus brauchen, sich noch weiter erhöhen wird. Deswegen werden die Bettenkapazitäten erhöht und zusätzliche intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten geschaffen.
Umso wichtiger ist es, die Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Krankenhäuser liquide bleiben. Dafür enthält dieser Gesetzentwurf nun ein Bündel von Maßnahmen. Die Krankenhäuser bekommen für verschobene planbare Operationen und Behandlungen einen finanziellen Ausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Dieser wird aus dem Bundeshaushalt refinanziert.
Für jedes Intensivbett, das die Krankenhäuser zusätzlich schaffen, bekommen sie einen Bonus in Höhe von 50 000 Euro. Für Mehrkosten, die sie haben, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstungen usw., bekommen die Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni dieses Jahres einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro je Patient. Das kann bei Bedarf verlängert und angehoben werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag erhöht.
Mit diesem Bündel von Maßnahmen stärken wir die Krankenhäuser finanziell. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf enthält nicht nur Regelungen für Krankenhäuser, sondern auch für niedergelassene Ärzte, also für die ambulante Versorgung. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten können ebenso mit Ausgleichszahlungen rechnen, wenn sie infolge der Coronapandemie Honorareinbußen haben. Gleichzeitig sollen die Mehrkosten, die sie durch die Versorgung von Coronainfizierten haben, ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund soll die Honorarverteilung zeitnah angepasst werden.
Zudem wird die Finanzierung von außerordentlichen Maßnahmen, wenn zum Beispiel „Fieberambulanzen“ eingerichtet werden, gesichert werden.
Jetzt noch die wichtigen Maßnahmen, um den Eintritt in die Kurzarbeitsregelung zu erleichtern, vorgelegt vom Bundesarbeits- und ‑sozialminister. Im Wesentlichen gelten für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld jetzt folgende Regelungen: Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, können Unternehmen Kurzarbeit beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten davon betroffen sind. Man kann verzichten auf den Aufbau der sogenannten negativen Arbeitszeitsalden, also Minusstunden, vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes. Die Sozialversicherungsbeiträge, die die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen sollen, werden von der Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstattet, und auch Leiharbeitnehmer und ‑nehmerinnen können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
[...]
FRAGE: Wie verändert die häusliche Quarantäne den Arbeitsablauf der Bundeskanzlerin? Wie kommt sie an die notwendigen Akten?
Wird die Bundeskanzlerin jetzt täglich auf das Virus getestet?
SEIBERT: Ich denke, ich kann das relativ kurz und bündig beantworten: Der Bundeskanzlerin geht es gut. Sie hat heute telefonisch zugeschaltet die Kabinettssitzung geleitet. Sie macht ihre Arbeit eben vorläufig von zu Hause aus.
Sie hat sich heute auf das Coronavirus testen lassen. Jetzt warten wir das Ergebnis ab und sehen dann, was daraus folgt. Die Grundlagen sind immer die Empfehlungen der Ärzte, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich Sie gerne im Namen der Bundeskanzlerin informieren.
Eines will ich noch sagen: Es gibt sehr, sehr viele Wünsche und Botschaften an die Bundeskanzlerin, gesund zu bleiben. Darüber freut sie sich. Ich möchte jetzt gerne in ihrem Namen hier herzlich allen danken, denn Einzelbeantwortung wird nicht möglich sein.
FRAGE: Herr Seibert, können Sie denn schon sagen, wann Sie mit einem Ergebnis des Tests rechnen? Ist Herr Sauer eigentlich auch in der häuslichen Quarantäne? Ist die Kanzlerin jetzt in ihrer Privatwohnung in Berlin?
SEIBERT: Heute war die Bundeskanzlerin bei der Kabinettssitzung telefonisch zugeschaltet. Ansonsten ist sie bei der Arbeit. Über Familienangehörige der Bundeskanzlerin gebe ich grundsätzlich keine Auskunft. Ich kann Ihnen nicht sagen, wann genau mit dem Ergebnis des Tests zu rechnen ist. Wenn es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie sofort informieren.
FRAGE: Herr Seibert, sind denn seit dem Kontakt von Frau Merkel mit dem Arzt auch noch andere in Selbstquarantäne gegangen? Was ist mit Ihnen selbst? Hatten Sie seit dem Kontakt der Kanzlerin mit dem Arzt Kontakt mit der Kanzlerin? Warum gehen Sie nicht in Quarantäne?
SEIBERT: Weil ich entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, die uns alle leiten, nicht zu einer Kategorie gehöre, wonach ich jetzt in Quarantäne gehen müsste oder einen Test machen müsste.
Ich hatte lediglich am Sonntagnachmittag einen Kontakt mit der Bundeskanzlerin, bei dem die Abstandsregeln absolut eingehalten wurden, und deswegen bin ich hier.
ZUSATZFRAGE Gibt es noch andere relevante Personen, über die wir wissen sollten, die jetzt in Selbstquarantäne gegangen sind?
SEIBERT: Nicht dass ich wüsste.
FRAGE: Herr Seibert, ich würde da gerne noch mal anknüpfen: Hat die Bundeskanzlerin auch die entsprechende Videotechnik in ihrer Wohnung aufgebaut bekommen? Wie sieht es zum Beispiel mit den Kontakten auf europäischer Ebene aus? Geht das in dem gewohnten Maß weiter, oder gibt es da Einschränkungen?
SEIBERT: Die Bundeskanzlerin ist auch in ihrer häuslichen Quarantäne in der Lage und ausgestattet, ihre Dienstgeschäfte zu führen. Wir machen grundsätzlich keine Angaben zu bestimmten Kommunikationswegen und Ausstattungen. Deswegen mache ich das auch heute nicht, aber seien Sie gewiss: So, wie die Bundeskanzlerin heute die Kabinettssitzung telefonisch zugeschaltet leiten konnte, so kann sie auch vielfache Kontakte und Gespräche, die sie verabredet hatte, führen.
Sie hat ja, wenn ich daran erinnern darf, in der Pressekonferenz am gestrigen Nachmittag, bevor sie wusste, dass sie Kontakt mit einem Infizierten gehabt hatte, bereits gesagt, dass ihr Leben im Moment ohnehin im Wesentlichen aus einer Abfolge von Video- und Telefonkonferenzen besteht.
FRAGE: Ich wollte noch mal ganz präzise nachfragen, weil ja diese Woche der EU-Gipfel und möglicherweise auch noch eine G20-Schalte anstehen: Es ist bei beiden gewährleistet, dass die Kanzlerin auch daran teilnehmen kann?
SEIBERT: Wir haben Montag. Ich kann Ihnen nur sagen, was heute der Stand ist, dass wir das Ergebnis des Tests abwarten und dann sehen werden, welche Folgen sich daraus ergeben, gemäß dem Rat der Ärzte und gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Dann sehen wir weiter.
FRAGE: Herr Seibert, steht denn ein Termin für diese G20-Videokonferenz fest? Es ist ja auch wichtig, eine internationale Kooperation im Kampf gegen Corona herzustellen.
SEIBERT: Das ist sehr wichtig, aber ich kann Ihnen heute keinen Termin nennen.
FRAGE: Eine Frage an das Finanzministerium: Es geht um die Kredite für Unternehmen. Eben hatten Ihr Chef und der Wirtschaftsminister erklärt, wie die neuen Programme aussehen, die sicherstellen sollen, dass Kredite an Unternehmen vergeben werden. Die Haftungsgrenze wird durch die KfW von 80 auf 90 Prozent erhöht. Das bezieht sich aber auf neue Kredite. Haben Sie auch Erkenntnisse darüber, was mit bestehenden Krediten passiert? Ist sichergestellt, dass sie nicht gekündigt werden? Haben Sie Vereinbarungen mit den Banken, dass genau das nicht geschieht?
KOLBERG (BMF): Wichtig ist, dass wir jetzt gut durch die Krise kommen. Deswegen haben wir diese Maßnahmen vereinbart: damit die Unternehmen an Liquidität herankommen und die, die Probleme haben, schnell versorgt werden können.
Was wir jetzt verabschiedet haben, haben wir Ihnen heute in der Pressekonferenz mitgeteilt. Ob darüber hinaus weitere Maßnahmen notwendig sind, werden wir dann sehen. Mir sind im Moment keine Hinweise darauf bekannt, dass Probleme in der Hinsicht bestehen, die Sie jetzt geäußert haben.
ZUSATZFRAGE: Sie haben keine Hinweise darauf, dass bestehende Kredite von den Banken gekündigt werden?
KOLBERG: Genau. Hier liegen mir keine Hinweise dafür vor.
FRAGE: Wird der Bundeszuschuss zur Krankenversicherung erhöht?
EWALD (BMG): Richtig ist, dass ein Teil der Hilfen für die Krankenhäuser aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen wird und dann durch Mittel aus dem Bundeshaushalt refinanziert wird. Das hat aber keine Auswirkungen auf die Höhe des Bundeszuschusses.
FRAGE: Herr Kolberg, im Anschluss an Herrn Rinke möchte ich fragen: Es gibt zum Beispiel Berater der Commerzbank, die sich an uns wenden und sagen, dass bestehende Kredite, zum Beispiel in der Corona-Risikobranche Messebau, Hotel usw., aufgelöst werden sollen und die Commerzbank, woran der Bund ja beteiligt ist, den Leuten sagt, dass sie zu anderen Banken gehen sollen und sich dort Soforthilfen holen sollen. Sie haben gerade gesagt, dass Ihnen das nicht bekannt ist. Ist dem BMF im Allgemeinen nicht bekannt, was zum Beispiel die Commerzbank gerade macht?
KOLBERG: Zu einzelnen Unternehmen kann ich mich wie immer hier sowieso nicht äußern. Mir liegen hier jetzt keine Informationen zu einzelnen Unternehmen vor.
FRAGE : Ihnen! Nicht dem BMF?
KOLBERG: Ich kann jetzt nur dafür sprechen, was mir hier in der PK vorliegt.
ZUSATZ: Vielleicht können Sie das nachreichen. Ihre Mitarbeiter hören ja hier zu.
KOLBERG: Wenn wir da irgendetwas nachzureichen haben, kann ich gerne etwas sagen. Grundsätzlich gilt aber, dass wir uns zu einzelnen Unternehmen hier nicht äußern.
FRAGE: Werden die Hilfen für Unternehmen danach priorisiert, ob sie systemrelevant sind? Meine Frage bezieht sich gegebenenfalls auf die Transportunternehmen.
KOLBERG: Das Paket, das wir jetzt verabschiedet haben und das Minister Scholz eben vorgestellt hat, richtet sich an alle Unternehmen, an Kleinstunternehmen, an große Unternehmen. Wir haben verschiedene Instrumente geschaffen, um hier schnell für Hilfe zu sorgen. Deswegen ist da die gesamte Bandbreite abgedeckt.
BARON (BMWi): Nur ein Satz, um das noch mal zu unterstreichen: In der Tat wurde das KfW-Sonderprogramm 2020 heute gestartet, mit diesen verbesserten Kreditbedingungen. Niedrigere Zinsen waren ja eine Forderung, die abgedeckt wird; außerdem gibt es eine Risikoübernahme bis 90 Prozent. Das gilt für alle und wird für alle auch schnell und zügig abgearbeitet. Das hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau ja heute auch selbst dazu gesagt.
FRAGE: Welche Summe schätzen Sie für das Kurzarbeitergeld? Wie ist der letzte Stand bei den Anträgen, und welches Volumen kann das nach Ihren Schätzungen am Ende annehmen?
SCHNEIDER (BMAS): Zum letzten Stand kann ich Ihnen über das hinaus, was die Bundesagentur für Arbeit am Freitag selbst veröffentlicht hat, keine aktuellen Zahlen nennen.
Was die Kosten anbelangt müsste ich noch einmal in die Verordnung schauen. Dazu kann ich vielleicht gleich noch etwas sagen. In der Verordnung steht dazu schon etwas.
FRAGE: Können Sie sagen, wie die Regel für Zuschüsse oder Zuschläge der Firmen aussieht? Herr Scholz hat eben gesagt, dass er erwarte, dass die Firmen zu den 60 Prozent, die vom Staat kommen, aufstockten. Gibt es eine Möglichkeit, Firmen dazu zu verpflichten, aufzustocken, oder steht das in deren Ermessen?
SCHNEIDER: Ich habe Ihre Frage, denke ich, gerade nicht genau verstanden. In der Tat liegt das Kurzarbeitergeld in unserem Verantwortungsbereich. Das kann beantragt werden. Das gilt für alle. Sie kennen die entsprechenden Höhen: 60 Prozent bzw. 67 Prozent des Nettogehaltes.
An welche Art von Neuanträgen haben Sie noch gedacht?
ZUSATZFRAGE: Dann war meine Frage missverständlich. Es geht darum, ob durch die Firmen von den 60 Prozent oder den 67 Prozent auf 100 Prozent aufgestockt wird.
Gibt es Vereinbarungen mit Firmen, damit sichergestellt ist, dass diese Aufstockung erfolgt, oder ist das eine freiwillige Leistung der Unternehmen?
SCHNEIDER: Diese Sache müssten die Sozialpartner regeln. Wir hatten in der vergangenen Woche schon beispielhafte Tarifabschlüsse, die in die entsprechende Richtung gegangen sind.
FRAGE: Ist es möglich, dass Unternehmen sagen, sie zahlten nur noch das Kurzarbeitergeld und stockten nicht auf?
SCHNEIDER: Das ist, wie gesagt, Sache der Tarifpartner. Es gab aber auch schon tarifliche Regelungen ‑ sie sind in der vergangenen Woche beschlossen worden; ich nenne hier als Beispiel NRW ‑, die beispielhaft waren.
ZUSATZFRAGE: Aber das gibt es ja nicht überall und flächendeckend. Es gibt also die Möglichkeit, dass Unternehmen sagen: Hier nur noch Kurzarbeitergeld. ‑ Richtig?
SCHNEIDER: Das ist, wie gesagt, Sache der Sozialpartner.
FRAGE: Es ist ja nicht flächendeckend geregelt, dass Unternehmen aufstocken. In der Metallindustrie gibt es die Tarifverträge, auch in der Nahrungsmittelindustrie, das haben Sie angesprochen.
Welche Erwartung hat der Arbeitsminister an die Sozialpartner, vor allem an die Arbeitgeber, was die Aufstockung des Kurzarbeitergelds betrifft?
SCHNEIDER: Der Arbeitsminister erwartet, dass die Sozialpartner hierzu im Gespräch sind. Das haben beide in der vergangenen Woche auch bereits betont.
FRAGE: Warum wird jetzt nichts gesetzlich gemacht, um die Unternehmen dazu zu verpflichten?
SCHNEIDER: Wie gesagt, ist das eine Sache der Sozialpartner.
ZUSATZ: Aber das könnte auch eine Sache der Bundesregierung und des Parlaments sein. Gesetze!
SCHNEIDER: Das ist momentan nicht Gegenstand gesetzgeberischen Handelns.
KOLBERG: Ich kann noch einen Punkt nachreichen. Eben wurde zur Commerzbank gefragt. Wir können das hier, wie gesagt, nicht kommentieren. Es ist ein Einzelunternehmen.
Mir liegt aber die Information vor, dass die Commerzbank selbst an die Presse herangetreten ist, um diese Gerüchte richtigzustellen und zu sagen, dass die Commerzbank in der aktuellen Krise fest an der Seite der mittelständischen Firmenkunden, Selbstständigen und Gewerbetreibenden sowie Großkunden stehe. Gerüchte über Vertriebsanweisungen zur Streichung von Kontokorrentlinien seien falsch.
FRAGE: Zum Thema der Mieten wüsste ich vom Justizministerium gern, wie es genau funktionieren soll, wenn ein Mieter beispielsweise seine Miete nicht mehr zahlen kann und dann nicht aus der Wohnung hinausgeworfen werden kann. Ab wann muss er diese Miete zurückzahlen, und wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür aus?
Wie werden in dem ganzen Kontext eigentlich die Vermieter geschützt?
ZIMMERMANN (BMJV): Zunächst einmal sind heute umfangreiche Hilfen beschlossen worden, die sicherstellen sollen, dass der größte Teil der Mieter seine Miete weiterhin bezahlen können soll. Der Mieter ist auch vorläufig weiterhin dazu verpflichtet seine Miete zu zahlen. Aber es werden in einem bestimmten Zeitraum Kündigungen ausgeschlossen, die darauf zurückzuführen sind, dass Mieter wegen der Folgen der Coronapandemie ihre Miete nicht zahlen können.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Vermieter: Uns ist bewusst, dass das für beide Seiten eine schwierige Situation ist. Aber hier gilt, dass die Zahlungen nicht verloren sind, sondern nur aufgeschoben werden. Die Mieter sollen also Zeit gewinnen, um Hilfen in Anspruch zu nehmen, Lösungen mit ihren Arbeitgebern zu finden und ähnliche Maßnahmen zu treffen.
Davon abgesehen muss man sich als Vermieter einer Wohnung auch dessen bewusst sein, dass das kein Wirtschaftsobjekt wie jedes andere ist, sondern dass das das Zuhause von Menschen ist. In solch einer Situation halten wir es nicht für vertretbar, dass den Menschen ihr Zuhause gekündigt wird, nur weil sie für einen Zeitraum, der auch einmal länger ist als zwei Monate, ihre Miete nicht zahlen können.
ZUSATZFRAGE: Die Miete wird dann letztlich aber auch ein bisschen aufgeschoben. Für die Zeit nach der Krise: Ab wann ist es dann im Ermessen des Vermieters, gewisse Sanktionen zu erheben oder wieder zum Normalzustand zurückzukehren? Wie sieht der Zeitrahmen dafür aus?
ZIMMERMANN: Zunächst ist der Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni vorgesehen. Mietschulden aus diesem Zeitraum dürfen zunächst nicht zur Kündigung führen. Der Zeitraum kann aber je nachdem, wie sich die weitere Situation entwickelt, im Verordnungswege bis zum 30. September verlängert werden. Eine noch weitere Verlängerung ist durch eine Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages möglich.
Weil die Regelung viele Details enthält, möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass wir eine Pressemitteilung dazu herausgegeben haben, und auf diese verweisen. Auch der Gesetzentwurf ist über unsere Internetseite zugänglich.
FRAGE: Noch eine Lernfrage: Wenn das ‑ keine Ahnung ‑ jetzt ein halbes, ein Dreivierteljahr geht und die Leute ein halbes, ein Dreivierteljahr ihre Miete nicht zahlen können ‑ ‑ ‑ Die häuft sich dann an, und dann nach der Krise müssen die Leute dann quasi die ganzen Monate nachzahlen. Ist das richtig?
ZIMMERMANN: Ich habe ja gesagt, dass es zunächst einmal darum geht, Zeit zu gewinnen. Es wurden heute ja umfangreiche Hilfen beschlossen, die die Leute in die Lage versetzen sollen, ihre Miete weiter zu bezahlen. Das braucht aber Zeit, und um da Zeit zu gewinnen, ist diese Regelung erforderlich.
ZUSATZFRAGE: Aber was ist jetzt mit Menschen, die Angst haben, dass sie in sechs Monaten, wenn die Krise vorbei ist, ihre ganzen Mietzahlungen der letzten sechs Monate zahlen müssen?
ZIMMERMANN: Die Regelung ist dazu da, dass sich die Menschen neben den vielen Sorgen, die sie im Moment haben, nicht auch noch darüber Sorgen machen müssen, dass sie ihr Zuhause verlieren können. Wir behalten das weiter im Blick und werden erforderlichenfalls nachsteuern, wenn es weiteren Handlungsbedarf gibt. Aber diese Sorge wird ihnen jetzt erst einmal für einen gewissen Zeitraum genommen.
FRAGE : Mit welcher Begründung wurde der Kündigungsausschluss für Mieter von sechs auf drei Monate reduziert?
ZIMMERMANN: Es ist im Moment ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen, der aber in zwei Schritten verlängert werden kann. Das ist Gegenstand der Regelung.
SCHNEIDER: Ich kann noch etwas zur Kurzarbeit nachliefern: Der Verordnung können Sie entnehmen, dass wir bei den Beziehern von Kurzarbeitergeld von 2,15 Millionen Fällen ausgehen. Darin enthalten sind auch diejenigen Fälle, die ohne die Coronakrise beantragt worden wären. Das heißt, wir gehen von zusätzlichen 1,15 Millionen Fällen aus, und bei den Mehrausgaben gehen wir von 10,05 Milliarden Euro aus. Das teilt sich auf in die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 5,99 Milliarden Euro und die Zahlung des Kurzarbeitergelds selbst in Höhe von 4,06 Milliarden Euro. Ich möchte noch hinzufügen, dass die BA über eine Rücklage von fast 26 Milliarden Euro verfügt. Wir sind also sehr gut aufgestellt.
FRAGE: Vielleicht auch an Herrn Seibert: Mir ist bei all den Maßnahmen nicht ganz klar, wie eigentlich die Exitstrategie aussieht. Man muss das ja auch für einen bestimmten Zeitraum berechnen, der davon abhängt, wie lange der jetzige Zustand anhalten soll. Bis wann ist das etwa geplant? Es kursieren ja verschiedene Daten, wobei völlig unklar ist, ob man dann sozusagen wieder langsam alles anfahren kann. Irgendwann bräuchte es also neue Maßnahmen, weil die jetzt beschlossenen gar nicht mehr ausreichen.
SCHNEIDER: Zum Thema Kurzarbeit kann ich kurz sagen: Wie Sie wissen, gab es eine Ermächtigung des Gesetzgebers für die Bundesregierung, die bis Ende nächsten Jahres läuft. Die Verordnung selbst, die heute im Kabinett beschlossen worden ist, läuft Ende dieses Jahres aus, aber die Bundesregierung kann, je nachdem, wie sich die Lage weiterentwickelt, diese erleichterten Möglichkeiten für das Thema Kurzarbeit verlängern.
Ansonsten kann ich für den Bereich des BMAS sagen: Da hat man von Fall zu Fall abgewogen. Je nach Regelung hat man da, wo es nötig erschien, erst einmal Befristungen geschaffen, um dann eben zu schauen, wie die Lage ist, und eventuell nachzubessern, zu verändern, zu verlängern ‑ was auch immer nötig ist.
SEIBERT: Wenn die Frage sich an mich gerichtet hat: Fast alle Maßnahmen, die wir hier jetzt vorgetragen haben, haben ja eine Befristung und haben die Möglichkeit, gegebenenfalls auch noch einmal verlängert zu werden. Niemand kann Ihnen hier jetzt den epidemiologischen Blick in die Glaskugel bieten; wir wissen nicht genau, wie sich das Ansteckungsgeschehen weiter entwickeln wird. Deswegen wäre das jetzt wirklich keine seriöse Aussage, die ich hier für die Bundesregierung treffe.
Die Bundeskanzlerin hat gestern noch einmal gesagt, was unsere Grundhaltung ist, nämlich dass wir in der Lage lernen müssen und auch lernen werden und Maßnahmen immer wieder justieren.
KOLBERG: Vielleicht kann ich das noch ergänzen. Es geht ja vor allem darum, ob wir finanziell auch so aufgestellt sind, dass wir diese Maßnahmen durchhalten können. Der Minister hat immer wieder betont, dass wir jetzt in die Vollen gehen und dass wir die Kraft haben, diese Maßnahmen auch auf längere Zeit durchzuhalten. Das sehen Sie auch an dem Nachtragshaushalt: 156 Milliarden Euro zusätzliche Nettokreditaufnahme. Der Haushalt selber hat in diesem Jahr über 350 Milliarden Euro. Daran sehen Sie auch, über welche Größe wir hier sprechen. Wir richten uns darauf ein, dass wir diese Hilfe leisten können, und wir werden das auch tun und können das auch tun.
FRAGE: Wann ist damit zu rechnen, dass die normalen Läden und Restaurants wieder aufmachen dürfen?
SEIBERT: Die gestrigen Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, sind auf mindestens 14 Tage befristet. Das ist die einzige seriöse Antwort, die ich Ihnen jetzt geben kann.
FRAGE: Herr Seibert, das Infektionsschutzgesetz muss ja auch vom Bundesrat gebilligt werden, weil es in die Rechte der Länder eingreift. Gibt es eine Verständigung mit den Ländern, weil man dieses Gesetz jetzt sehr schnell durchwinken will? Hat sich das Kabinett vorher schlau gemacht, dass die Länder dieser Regelung zustimmen?
SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat gestern in der Pressekonferenz gesagt, dass wir die Gesetze, die wir jetzt vorlegen, natürlich in der Hoffnung vorlegen, dass Bundestag und Bundesrat ihnen zustimmen. Es gab gestern eine wirklich ausführliche Besprechung der Kanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer, und diese Besprechungen dienen natürlich auch immer wieder diesem Zweck.
Ich kann es noch einmal zitieren. Sie sagt:
„Es gibt am Freitag ja eine Bundesratssondersitzung, und wir wollen natürlich, dass die Gesetze in dieser Bundesratssondersitzung auch beschlossen werden. Es wäre ja nicht besonders logisch, wenn wir im Bundestag etwas verabschieden, was anschließend vom Bundesrat nicht mitgetragen wird.“
FRAGE: An das Justizministerium und das Gesundheitsministerium zur Handydatenortung: Ist das, was Herr Spahn da ursprünglich vorgeschlagen hatte, jetzt quasi vom Tisch? Ich habe die Justizministerin im „Bericht aus Berlin“ gestern so verstanden, dass es deswegen nicht möglich war, das umzusetzen, weil noch nicht alles durchdiskutiert gewesen sei. Wird darüber weiterhin gesprochen oder ist das vom Tisch?
ZIMMERMANN: Ich würde zunächst einmal dem federführenden Ministerium das Wort geben.
EWALD: Richtig ist, dass das aktuell nicht Beschlusslage der Bundesregierung ist. Insofern kann ich das auch nicht weiter einordnen.
ZIMMERMANN: Die Ministerin hat sich dazu heute auch noch einmal geäußert. Sie hat darauf hingewiesen, dass es noch Diskussionsbedarf gibt, insbesondere inwieweit und wie genau solche Maßnahmen helfen können. Sie hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass in Bezug auf jede Einschränkung von Grundrechten glasklar sein muss, dass dies zwingend erforderlich ist, um die Ziele, die damit verfolgt werden, zu erreichen. Wenn man darüber nachdenkt, müssen auch entsprechende Sicherungen eingeführt werden. Nur wenn dies alles gegeben ist, kann man sich so etwas vorstellen.
FRAGE: Wie ist die Position der Bundeskanzlerin in dieser Angelegenheit?
SEIBERT: Die Position der Bundeskanzlerin entspricht dem, was das Kabinett heute beschlossen hat. Das ist eine Entscheidung der gesamten Bundesregierung.
FRAGE: Herr Zimmermann, gibt es bisher einen Nachweis, dass die Standortdaten der Nutzer einen Beitrag leisten können, um Infizierte zu finden?
ZIMMERMANN: Jede Maßnahme, die ergriffen wird und in die Grundrechte eingreift, muss, wie gesagt, geeignet und erforderlich sein. Ob das der Fall ist, kann vom Bundesjustizministerium nicht so gut beurteilt werden wie durch das fachlich zuständige Ministerium. Das heißt, das muss insbesondere vom fachlich zuständigen Ministerium beurteilt werden.
ZUSATZFRAGE: Dann stelle ich die Frage auch an Herrn Ewald. Wissen Sie als Ministerium, ob das überhaupt etwas bringt? Können Sie begründen, dass das geeignet ist?
EWALD: Ich habe jetzt dazu gesagt, was ich dazu sagen kann. Ich kann das nicht ergänzen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Sie können es also nicht begründen?
EWALD: Ich habe jetzt das gesagt, was ich dazu sagen kann und will.
VORS. WELTY: Es gibt viele Fragen zum Thema Rückholaktion. Kann man schon eine vorläufige Bilanz ziehen?
ADEBAHR (AA): Seit letzter Woche Dienstag sind über 120 000 Deutsche, die auf der Welt Urlaub gemacht haben oder unterwegs waren, nach Deutschland zurückgekehrt. Das geschah durch Flüge der Reiseveranstalter in enger Kooperation mit uns, für die wir die Überflug- und Landegenehmigungen erwirkt haben, sowie durch eigene Charterflüge der Bundesregierung. Es sind bisher 40 Charterflüge als Sonderflüge der Bundesregierung geflogen. Wir haben im Moment weitere 35 in der Pipeline.
Insgesamt summiert sich das auf mehrere hundert Flüge. Wir sind im Moment in einem Rhythmus, dass wir ungefähr 10 000 deutsche Urlauber pro Tag nach Deutschland zurückholen können und machen jetzt auf dieser Ebene weiter.
Im Moment laufen Rückholaktionen von Ägypten, Algerien, Argentinien, Chile, Costa Rica, der Dominikanischen Republik, Ecuador, Gambia, Indien, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Peru, den Philippinen und Tunesien. Das heißt, wir räumen nach und nach den Flugbetrieb aus den Touristenhotspots ab. Wir sehen allerdings auch, dass sich der weltweite kommerzielle Flugverkehr nach und nach noch weiter reduziert. Das wird ein Trend sein, von dem wir befürchten müssen, dass er diese Woche anhält. Deswegen wird die Zahl der Chartermaschinen der Bundesregierung weiter steigen.
Wir gehen jetzt in Richtung der Länder, wo es schwieriger werden wird, die Deutschen einzusammeln, wo es zum Teil schon schwierig ist, sie zu den jeweiligen Flughäfen zu bringen, wo die Reisemöglichkeiten eingeschränkt sind, wo die Gruppen kleiner werden und wo wir individueller werden müssen. Das wird uns noch etwas Zeit kosten. Es kostet manche Urlauber Geduld. Wir können nicht alles sofort ad hoc organisieren. Von hier aus aber noch einmal die Versicherung: Wir sind dran und versuchen, über unsere Botschaften in den jeweiligen Ländern Lösungen zu finden.
Zu den Hotspots, aus denen Urlauber seit einer Woche nach Hause gekommen sind: Aus Ägypten sind 30 000 von 35 000 Urlaubern zu Hause, aus der Dominikanischen Republik 3000 von 4700, aus Marokko 6000 von 6000, aus Südafrika – das hat uns gerade am Wochenende beschäftigt – 7000 von 15 000 und aus Tunesien 1500 von 1500. Aus der Türkei, wo bisher noch kommerzielle Flüge stattfinden, sind 29 000 Urlauber zurückgekehrt. Aus Spanien, wo es die gleiche Situation herrscht – dort gibt es bisher kommerzielle Flüge ‑, sind 30 000 von ca. 42 000 Deutsche zurückgekehrt, die wir dort vermuten.
Auch wenn eine Rückholaktion abgeschlossen ist, heißt das nicht, dass wir denken, dass dort kein deutscher Urlauber oder kein Deutscher mehr ist, der sich dort längerfristig aufhält. Das ist natürlich nicht der Fall. Wir bleiben diesbezüglich weiter am Ball und versuchen, Lösungen zu finden.
FRAGE: Frau Adebahr, können Sie etwas über den Transport von anderen EU-Bürgern durch Maschinen, die die Bundesregierung organisiert hat, sagen oder über Deutsche, die mit den Flugzeugen anderer EU-Staaten zurückgekehrt sind?
ADEBAHR: Wir verbessern Schritt für Schritt die Koordination innerhalb der EU und melden, wie andere Mitgliedstaaten ihre Wünsche anmelden, unsere Kapazitäten in Brüssel an. Wir sind in den letzten zwei, drei Tagen so weit, dass auf fast allen Flügen Bürger aus europäischen Mitgliedstaaten an Bord sind und wir sie mit zurücknehmen können. Was das angeht, liegt mir im Moment keine aktuelle Zahl vor. Wenn wir die Gesamtzahl haben, reiche ich diese gerne nach.
Wir nehmen inzwischen Europäer auf fast allen Flügen mit. Es ist auch so, dass wir inzwischen koordinieren können, dass, wenn ein Flug beispielsweise nach Südafrika geht, südafrikanische Bürger, die hier gewesen sind und nach Hause wollen, dann auf diesem Hinflug mitfliegen können. Das heißt, wir versuchen, die Flugkapazitäten so gut es geht zu nutzen.
ZUSATZFRAGE: Melden andere EU-Staaten auch Flugzeuge an? Ist das ein gegenseitiges Zurückbringen oder ist die Bundesregierung im Moment die einzige Regierung, die so etwas anmeldet?
ADEBAHR: Ich glaube ‑ ich müsste aber die genaue Zahl nachreichen ‑, es fliegen einige EU-Mitgliedstaaten. Ich weiß das von Frankreich und von Spanien. Ich weiß zum Beispiel, dass deutsche Urlauber aus der Karibik auf französischen Flügen mit zurückgekommen sind. Das wird besser und läuft an. Wir sind, glaube ich, im Moment der Hauptcarrier. Auch hier wird die Koordination mit allen, die auch fliegen, besser.
FRAGE: Ich habe eine kurze Lernfrage. Werden die Menschen, die zurückgeholt werden, vorab oder danach getestet?
ADEBAHR: Die Frage des gesundheitlichen Umgangs mit den Rückreisenden hängt von den RKI-Empfehlungen ab und hängt auch davon ab, aus welchem Gebiet sie kommen und wie die RKI-Empfehlungen des Umgangs bei Landung in Deutschland aussehen. Man kann nicht sagen, dass das ganz normal ist, aber das sind die ganz normalen Regeln, die das RKI schon seit Wochen aufgestellt hat.
ZUSATZFRAGE: Können Sie mir ein Beispiel nennen, in welchen Ländern jetzt aktuell getestet wird und wo das RKI immer noch sagt, da braucht nicht getestet zu werden?
ADEBAHR: Das können Sie auf der RKI-Webseite nachlesen. Alle Länder, die Risikokategorie 3 sind, werden getestet, wenn es Symptome gibt. Aber das könnten das Gesundheitsministerium oder das BMI wahrscheinlich besser sagen.
EWALD: So ist es. Da sind die Risikogebiete definiert. Da gibt es seitens des RKI ganz klare Handlungsempfehlungen. Das sind aber Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung für das Management, auch mit den Kontaktpersonen, ist Sache der Gesundheitsbehörden vor Ort.
FRAGE: Frau Adebahr, möglicherweise habe ich jetzt die Zahl verpasst. Wie viele Deutsche vermuten Sie jetzt noch im Ausland, die Sie zurückholen wollen?
ADEBAHR: Die Zahl habe ich nicht genannt, weil wir sie im Moment nicht genau beziffern können.
Wir sammeln noch ein. Wir sammeln auf unseren Rückkehrerlisten die Leute, die sich noch registrieren wollen. Wie gesagt: Es ist ein großer Schwung. 120 000 Deutsche sind in den letzten Tagen zurückgekehrt. Falls wir so eine Zahl haben, sage ich gern Bescheid. Grundsätzlich sind mehrere hunderttausend Deutsche im Ausland aufhältig.
VORS. WELTY: Die Frage wird auch online sehr häufig gestellt, wie sich die Bundesregierung in Sachen Eurobonds positioniert.
KOLBERG: Darüber hatten wir ja auch schon in der letzten RegPK gesprochen. Dazu hat sich kein neuer Stand ergeben. Wir sind mit unseren europäischen Partnern im Austausch. Die Kommissionspräsidentin hat sich ja auch dazu geäußert und gesagt, dass alle Maßnahmen, die notwendig sind, ergriffen werden. Das ist der Stand. Einige Maßnahmen sind bereits ergriffen worden. Über die Einzelheiten werden wir informieren, sobald es neue Beschlüsse gibt.
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FRAGE: Es geht um die Veröffentlichung der Statistik. Die Aussagekraft der Fallzahlstatistik leidet ja darunter, dass nicht veröffentlicht wird, auf wie viele durchgeführte Tests sich die Fallzahlen beziehen. Kennen Sie als Gesundheitsministerium die Relation und werden Sie dafür sorgen, dass diese Relation veröffentlicht wird, damit die Aussagekraft der Fallzahlen besser einzuschätzen ist?
EWALD: Die Fallzahlen werden ja vom RKI publiziert. Es gibt auch Hinweise dazu, wie diese Zahlen erhoben werden und warum sie so erhoben werden, wie sie sich darstellen, auch im Vergleich zu anderen Quellen. Das habe ich ja versucht, am letzten Freitag schon einmal darzustellen. Insofern ist es relativ transparent. Es ist also transparent gemacht worden, dass das RKI nur diese laborbestätigten Fälle erfasst. Diese Daten aus den Bundesländern werden dem RKI einmal täglich übermittelt. Die Zahlen sind so, wie sie sind. Der RKI-Präsident ‑ wir machen ja ein tägliches Pressebriefing dazu, in dem er die Zahlen auch noch einmal einordnet ‑ hat heute noch einmal deutlich gemacht, dass sich ein vorsichtiger Trend abzeichnet, dass die Fallzahlen zwar steigen, sich aber im Hinblick auf die Zahlen eine langsame Abschwächung des Trends zeigt.