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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 31.01.2020

31.01.2020 - Artikel

Coronavirus

FRAGE: An Herrn Kautz oder Herrn Collatz: Wie wird die Unterbringung der auszufliegenden Deutschen bzw. womöglich auch der Angehörigen in der Quarantäne gestaltet? Ich glaube, das ist irgendwo in Germersheim?

KAUTZ (BMG): Für die Unterbringung hat sich in der Tat das Ausbildungskommando der Luftwaffe in Germersheim zur Verfügung gestellt. Das DRK wird dort die medizinische Betreuung und insgesamt die Betreuung der Rückkehrer übernehmen. Was die Lokalität in Germersheim betrifft, kann in der Tat der Kollege vom BMVg besser etwas dazu sagen als ich.

COLLATZ (BMVg): Sehr gerne. ‑ Die Unterkunftssituation ist so, dass wir vorbereitet haben, die Menschen, die uns dort erreichen in einem Unterkunftsgebäude unterzubringen, das erst kürzlich grundsaniert wurde. Es ist sozusagen ein Erstbezug. Es handelt sich um Einzelstuben mit einer Nasszelle. Insofern ist das zwar kein Hotelstandard, aber für Truppenverhältnisse doch schon ein gehobener Standard. Damit schaffen wir gute Voraussetzungen für die Aufnahme.

ZUSATZFRAGE: Herr Kautz, was müssen diese Menschen da jetzt beachten? Ich nehme an, sie dürfen nicht nach draußen gehen. Haben die da Internet, haben die da Verbindung zur Außenwelt? Was wird da passieren?

KAUTZ: WLAN ist wieder ein klassisches Thema für die Bundeswehr, aber alles andere beantworte ich gerne. ‑ Was die dort dürfen und machen, regeln in der Tat die Behörden vor Ort. Allerdings ist es so, dass diese Unterbringung schon einen klaren Zweck verfolgt: Sie werden dort zum Schutz derjenigen, die zurückkehren, aber auch zum Schutz des Umfeldes und der Gesamtbevölkerung für die Zeit der Inkubation ‑ 14 Tage ‑ untergebracht. Das heißt, der Kontakt nach draußen wird auch auf ein Minimum beschränkt, und es wird auch so sein, dass sich die Rückkehrer auf ihren Stuben aufhalten müssen. Die Familien werden natürlich nicht auseinander gerissen, aber es ist kein Wohlfühlurlaub.

COLLATZ: Zu WLAN vielleicht ergänzend: Bei der Luftwaffe handelt es sich ja um eine technische Truppengattung, deswegen ist WLAN natürlich vorhanden. Allerdings lassen wir derzeit prüfen, wie die Abdeckung konkret in dem Gebäude ist. Da steuern wir dann gegebenenfalls nach.

FRAGE: Mir geht es um die Personen, die ausgeflogen werden, und um die Personen, die vielleicht nicht ausgeflogen werden: Wie viele Deutsche werden denn womöglich in China zurückbleiben, weil sie die Bedingungen nicht erfüllen, die für die Teilnahme an dem Rückflug gegeben sein müssen?

Es geht ja um deutsche Staatsbürger. Wie ist es zum Beispiel mit Angehörigen, wenn das ein deutscher Staatsbürger mit einer Ehefrau ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist?

BURGER (AA): Die genaue Zahl der Teilnehmer an der Rückholung werden wir Ihnen erst unmittelbar vor dem Abflug der Maschine nennen können. Es ist ja eine freiwillige Aktion, und jeder kann sich bis zur letzten Minute entscheiden, daran nicht teilzunehmen. Es ist so, dass wir ungefähr 90 deutsche Staatsangehörige in der Region haben, die grundsätzlich erfasst sind. Erfasst sind auch deren enge Familienangehörige, auch wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das heißt, wir haben insgesamt eine Gruppe von über 100 Deutschen und deren Angehörigen, die grundsätzlich Interesse bekundet haben. Wie gesagt, die genaue Zahl werden wir Ihnen tatsächlich erst in letzter Minute nennen können.

Was die Bedingungen angeht, die Sie ansprechen: Grundsätzlich ist es natürlich so, dass diese Rückholaktion nur für Personen vorgesehen ist, die nicht erkrankt sind. Es gibt aber nach unserem Kenntnisstand bisher auch keine Verdachtsfälle unter den Deutschen vor Ort, sodass im Moment nicht absehbar wäre, dass jemand, der sich freiwillig zur Teilnahme entscheidet, dort nicht teilnehmen könnte. Wenn sich das noch ändern sollte, ist es nach wie vor so, dass ein Konsularteam der Deutschen Botschaft Peking in Wuhan vor Ort ist, um sich dort nach wie vor, auch nach dem Abflug, um die deutschen Staatsangehörigen zu kümmern. Das Konsularteam ist jetzt auch noch einmal auf insgesamt acht Personen aufgestockt worden, die sich natürlich vor allem heute Abend bzw. heute Nacht um die Ausreisemaßnahmen kümmern, die aber den Deutschen vor Ort auch danach noch zur Verfügung stehen werden, wenn der Bedarf besteht.

ZUSATZFRAGE: Ist die Bedingung, dass nur nicht Erkrankte ausgeflogen werden dürfen, auf Wunsch der chinesischen Behörden zustande gekommen, oder kommt das von den deutschen Behörden?

Dürfen Angehörige auch dann teilnehmen, wenn sie keine Deutschen sind?

BURGER: Die Planungsgrundlage war von Anfang an, dass die Evakuierung auf nicht erkrankte Personen abzielt, weil man für erkrankte Personen natürlich ganz andere Maßnahmen treffen müsste, was den Transport angeht. Deswegen und auch, wie gesagt, hinsichtlich der Maßgabe, dass bisher gar keine Verdachtsfälle unter Deutschen bekannt sind, ist die Planung eben von Anfang an auf den Personenkreis der nicht Erkrankten ausgerichtet gewesen.

Was die Angehörigen betrifft, so gilt das für die Kernfamilie. Das bedeutet in der Regel: Ehegatten und Kinder.

FRAGE: Können wir das auf die Situation in Deutschland erweitern? ‑ Das geht dann vermutlich an das Gesundheitsministerium: Herr Kautz, es gab aus Ärztesicht Kritik oder Besorgnis, dass deutsche Krankenhäuser auf weitere Verdachts- oder Infektionsfälle nicht genügend vorbereitet seien ‑ zu wenig Boxen usw. Kennen Sie die Zahlen, können Sie das bestätigen? Wenn es so ist: Wird da irgendetwas getan, um die Situation zu verbessern?

KAUTZ: Es ist eben die Frage, worauf man vorbereitet ist. So wie sich die Lage momentan darstellt, sind wir sehr wohl darauf vorbereitet. Wir haben fünf Fälle von Menschen, die infiziert sind. Die sind isoliert und werden behandelt. Herr Spahn hat dazu gesagt, er habe nicht den Eindruck, dass das deutsche Gesundheitswesen mit der Behandlung dieser fünf Menschen überfordert sei. Wenn man Verdachtsfälle hat, muss man eine Quarantäne ja nicht immer zentral machen, wie in diesem Fall; das war eben auch ein bisschen der Logistik geschuldet. Von daher gehen wir schon davon aus, dass das deutsche Gesundheitswesen sehr wohl vorbereitet ist. Außerdem müssen Sie sehen, dass man nach allem, was wir über das Virus wissen ‑ über die Gefahr, über die Ansteckungsgefahr ‑, keine Sonderisolierstationen brauchen, sondern lediglich einfache Isolierstationen, und die hat letztendlich jedes Krankenhaus mit einer Intensivstation.

FRAGE: Es gibt aus Frankreich Berichte, wonach die Chinesen wohl politische Bedingungen dafür gestellt hätten, dass französische Staatsbürger ausgeflogen werden dürfen. Gibt es irgendwelche politischen Bedingungen dafür, die der deutschen Regierung von der chinesischen Regierung oder sonstigen Behörden dafür gestellt worden sind, dass diese Ausflüge stattfinden dürfen, oder ist das komplett bedingungslos?

BURGER: Nein, es hat keine politischen Bedingungen in irgendeiner Form gegeben. Ich kann Ihnen sagen, dass mit dem Flugzeug, das zur Evakuierung eingesetzt wird, auf dem Hinweg medizinische Verbrauchsgüter transportiert werden, die den chinesischen Behörden dort übergeben werden. Dabei geht es konkret um 10 000 Schutzanzüge, weil der Bedarf und der Verbrauch an solchen Gütern in China natürlich derzeit besonders hoch ist. Es hat aber zu keinem Zeitpunkt politische Bedingungen für diese Zustimmung gegeben.

ZUSATZFRAGE: Warum ist es überhaupt nötig, dass das ein Flugzeug der Luftwaffe und kein normales Passagierflugzeug ist, wie es nach meiner Kenntnis andere Länder handhaben?

BURGER: Ich glaube, es ist schlicht so, dass die Luftwaffe für die Bundesregierung diese Fähigkeit vorhält und dass sie deswegen auch genutzt wird.

FRAGE: Herr Kautz, es gab vorhin Tonprobleme, deswegen hatten die Kollegen draußen eben nichts hören können, und ich kam dann auch noch zu spät. Zur Unterbringung in Germersheim haben Sie ja schon etwas gesagt. Können Sie vielleicht noch einmal ausführen, wie das genau aussehen soll ‑ ob die Familien die Kaserne verlassen dürfen oder nicht, ob die getrennt voneinander untergebracht werden?

KAUTZ: Noch einmal: In der Ausbildungskaserne der Luftwaffe werden die Rückkehrer zentral für zwei Wochen untergebracht, also so lange, wie die Inkubationszeit dauert. Die genauen Details regeln und ordnen die Behörden vor Ort an. Es wird aber so sein, dass die Kontakte nach außen auf ein Minimum reduziert werden. Die Möglichkeit zu Interviews seitens Agenturen oder TV-Teams dürfte also bei null liegen. Also: Kontakt nach außen auf ein Minimum beschränkt. Zum Kontakt untereinander: Es wird wohl so aussehen, dass sie in Einzelzimmern untergebracht sind und auch dort bleiben müssen.

FRAGE: Falls Sie das nicht auch schon beantwortet haben ‑ ich habe es wegen der Tonsache nicht mitbekommen ‑: Könnten Sie noch einmal darlegen, warum diese ganzen Maßnahmen, die ja doch relativ einschneidend sind, unternommen werden, obwohl der Virus ja nach allem, was man jetzt weiß, viel weniger bedrohlich ist als andere Viren ‑ darunter auch Coronaviren ‑, die schon in Deutschland zirkulieren?

KAUTZ: Das ist eine berechtigte Frage, aber es ist ja auch ein besonderer Fall, dass wir die Leute aus den Infektionsgebieten nach Deutschland holen. Dann haben wir als Staat eben auch eine besondere Verantwortung gegenüber diesen Menschen und auch gegenüber ihrem Umfeld, das vernünftig zu regeln. Wir halten das für eine Vorsichtsmaßnahme, aber für eine angemessene und notwendige Vorsichtsmaßnahme.

Mittel für den Türkischen Roten Halbmond zur humanitären Unterstützung von Menschen in der syrischen Provinz Idlib

SEIBERT(BReg): Guten Tag auch von mir. Wir alle hören ja regelmäßig die Nachrichten über die Offensive des syrischen Regimes und seiner Verbündeten in der Region Idlib, über die schonungslose und brutale Art, wie diese Offensive durchgeführt wird, auch über Luftangriffe auch gegen die Zivilbevölkerung. Wir hören immer wieder von getöteten Zivilisten. Das sind bestürzende Nachrichten. Schon jetzt ist die humanitäre Lage so katastrophal, dass die Mehrheit der rund drei Millionen Menschen dort auf humanitäre Hilfe angewiesen ist. Es gibt über eine Million Binnenvertriebene allein in der Region Idlib. In den letzten Wochen ist es zu Hunderttausenden neuer Vertreibungen gekommen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Wetterbedingungen muss die Situation der geflohenen Menschen rund um Idlib dringend verbessert werden.

Die Bundeskanzlerin hat bei ihrem Besuch beim türkischen Staatspräsidenten in Istanbul kürzlich Unterstützung zugesagt, um das Leid der Menschen in Idlib zu verringern. Zu diesem Zweck wird das Auswärtige Amt jetzt zusätzliche Mittel bereitstellen, über die Ihnen Herr Burger berichtet.

BURGER (AA): Das Auswärtige Amt wird die Bemühungen des Türkischen Roten Halbmonds zur Bereitstellung von Notunterkünften für die Vertriebenen in der Provinz Idlib mit zusätzlichen 25 Millionen Euro unterstützen. Deutschland ist einer der größten Geber in der Syrien-Krise. Im Jahr 2020 haben wir schon jetzt knapp 28 Millionen Euro für den Schutz der Zivilbevölkerung und die Versorgung vertriebener Personen in Nordwestsyrien bereitgestellt.

FRAGE: Wie ist zu verhindern, dass die notwendige humanitäre Hilfe, die an den Türkischen Roten Halbmond geht, in irgendeiner Weise dazu verwendet wird, türkische Invasionen insgesamt in Nordsyrien sozusagen zu verwischen oder zu überlagern? Man könnte ja auf den Gedanken kommen, dass die türkische Regierung so etwas probiert.

BURGER: Die Bundesregierung stellt Mittel für Maßnahmen der humanitären Hilfe ausschließlich humanitären Organisationen zur Verfügung, die eine zweckgemäße Verwendung der Mittel zum Wohl und zum Schutz von Zivilisten sicherstellen und darüber auch Bericht erstatten müssen, also Organisationen, die den humanitären Prinzipien verpflichtet sind. Das bedeutet, dass Hilfe ausschließlich nach dem humanitären Bedarf und nicht nach politischen Kriterien geleistet wird.

ZUSATZFRAGE: Bedeutet das, dass die Bundesregierung, wenn sie diese humanitäre Hilfe leistet, und zwar auch finanziell, damit ihre Kritik an türkischer Invasion in Nordsyrien nicht zurücknimmt oder abmildert?

BURGER: Wie gesagt, wird humanitäre Hilfe ausschließlich nach humanitären Kriterien geleistet. Auch in Ländern, in denen Konflikte herrschen und in denen wir eine oder mehrere der Konfliktparteien heftig kritisieren, entbindet dies die internationale Gemeinschaft nicht von der Verantwortung für das Wohl der Zivilbevölkerung, wenn wir in der Lage sind, zu helfen.

Brexit

FRAGE: Herr Seibert, ich möchte Sie gern zum Brexit fragen. Nach fast einem halben Jahrhundert scheidet Großbritannien heute aus. Oftmals schienen die Verhandlungen fast endlos. Welche Bedeutung misst die Bundeskanzlerin dem heutigen Datum bei?

SEIBERT (BReg): Es kann keinen Zweifel geben, dass der Austritt des Vereinigten Königsreiches heute um Mitternacht ein Einschnitt für Europa ist. Sie haben es ja gesagt: 47 Jahre, fast ein halbes Jahrhundert, war das Vereinigte Königreich ein wichtiges Mitglied der Europäischen Union. ‑ Insofern ‑ das haben wir hier oft ausgedrückt ‑ bedauern wir Deutsche dies. Jedenfalls tut dies die Bundesregierung und, wie ich glaube, auch eine große Mehrheit der Bevölkerung. Aber wir respektieren diese Entscheidung, die das britische Volk in einem Referendum getroffen hat.

Es gibt ein Austrittsabkommen, in dem zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger hergestellt wurde ‑ ich denke, das zu sagen ist heute ganz wichtig ‑ und in dem weitere wichtige Leitlinien für die künftigen Beziehungen vereinbart wurden. Wir als Bundesregierung setzen auch in Zukunft darauf, dass Großbritannien ein enger Partner und Freund ist und dass wir auf der Grundlage dieser langjährigen Freundschaft und der gemeinsamen rechtsstaatlichen, demokratischen Werte, die auch die Werte Europas sind, eng zusammenarbeiten werden.

Die europäische Integration hat Europa Frieden und Wohlstand gebracht. Die Europäische Union sichert uns in einer Welt, die sich ständig und schnell verändert, eine starke Stimme, und wir sind entschlossen, diese europäische Erfolgsgeschichte gemeinsam mit den anderen jetzt noch 26 europäischen Mitgliedsstaaten, die unsere Partner sind, fortzuschreiben. Die Europäische Union wird auch in Zukunft ihre Einheit bewahren und ihre Interessen geschlossen vertreten.

FRAGE: Sehen Sie, Herr Seibert, die Europäische Union durch den Austritt Großbritanniens politisch, wirtschaftlich oder militärisch geschwächt?

SEIBERT: Darüber ist in den letzten Jahren so viel gesprochen worden. Wenn ich sage „Wir bedauern das“, dann sage ich das, weil wir natürlich den Beitrag Großbritanniens zur Europäischen Union geschätzt haben, weil Großbritanniens ein starkes, ein leistungsfähiges Land ist, und solch ein Land lässt man nicht gern ziehen. Aber wir lassen es ziehen ‑ das versteht sich von selbst ‑, weil dieser Entschluss in Großbritannien demokratisch zustande gekommen ist und weil wir nun über lange Zeit ein Austrittsabkommen miteinander vereinbart haben.

Die Bundeskanzlerin hat davon gesprochen, dass bei allem Bedauern dieser Einschnitt für die europäischen Mitgliedsstaaten, die übrigen EU-27, doch auch ein Weckruf sein kann. Das heißt, dass wir nun noch intensiver daran arbeiten, stark zu sein, innovativ zu sein, wirtschaftlich vorn zu liegen und die Attraktivität, die Europa in der Welt zweifellos hat, auch weiterhin zu besitzen.

FRAGE: Herr Seibert, es gab ja die Brexit-Notfallgesetze, die zeitlich fixiert waren. Werden Sie sie jetzt zum Ende des Jahres terminlich anpassen, oder was passiert mit ihnen?

SEIBERT: Ab morgen sind wir ja in der Übergangsphase, die im Austrittsabkommen angelegt ist und die bis zum 31. Dezember dieses Jahres gilt. So lange gilt das EU-Regelwerk in Großbritannien weiter. Während dieser Übergangsphase stehen nun die Verhandlungen über das künftige Verhältnis an.

Ich weiß nicht genau, ob das Ihre Frage beantwortet.

ZUSATZFRAGE: Nicht wirklich. Ich glaube, die ursprünglichen Notfallgesetze waren zum 31. Januar hin datiert und müssten, so nehmen wir an, auslaufen. Meine Frage ist: Werden diese auf das Ende der Übergangsfrist hin angepasst, also auf den 31. Dezember?

BURGER (AA): Zum einen gibt es das Brexit-Übergangsgesetz, das sozusagen den Fall regelt, der jetzt eingetreten ist, dass nämlich die Rechtswirkungen während der Übergangsphase im Wesentlichen weitergelten, obwohl das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der EU ist.

Darüber hinaus hat es verschiedene Regelungen für den Fall gegeben, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsabkommen verlassen hätte. Diese kommen in dieser Form nicht zur Anwendung. Mit dem Austrittsabkommen, das ja ratifiziert ist, sind bestimmte, besonders wichtige Fragen schon geregelt, auch für die Zeit ab 2021. Dazu gehören beispielweise der Status von EU-Staatsangehörigen in Großbritannien und von britischen Staatsangehörigen in der EU, die Frage der finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens gegenüber der EU und auch der Status von Studierenden. Das sind Teilbereiche dessen, was mit den Regeln, die Sie angesprochen haben, geregelt worden wäre. Insofern lässt sich die Situation sicherlich nicht telquel übertragen, weil es durch das Austrittsabkommen tatsächlich schon einen Regelungsbestand gibt.

Jetzt laufen die Bemühungen, im Laufe der Übergangsphase die zukünftigen Beziehungen über das hinaus zu regeln, was schon im Austrittsabkommen geregelt ist.

ZUSATZFRAGE: Das heißt aber, dass dieses Paket jetzt einfach ausläuft und keine weitere Gültigkeit hat, oder?

BURGER: Die Antwort, wie das rechtstechnisch genau gelöst wird, muss ich Ihnen nachreichen.

Aber in der Substanz ist es eben so, dass es einerseits dadurch, dass es das Austrittsabkommen gibt, gar nicht zum Tragen kommt, und dass andererseits einige Regelungsbereiche durch das Austrittsabkommen tatsächlich schon abschließend geregelt sind, sodass da ein Notfall, dem man vorbeugen wollte, nun definitiv nicht mehr eintreten wird.

FRAGE: Können Sie, Herr Burger oder Herr Seibert, aus Sicht der Bundesregierung so etwas wie die Top Drei oder Top Five der in der Übergangsphase für die Zeit ab 2021 zu regelnden Fragen oder Komplexe benennen?

SEIBERT: Das wird so einfach nicht sein. Es geht um die ganze Bandbreite unseres künftigen Verhältnisses zwischen den EU-27, der Europäischen Union, und Großbritannien, das dann ein Drittstaat ist. Dabei geht es darum, wie eng man wirtschaftlich zusammenarbeitet, wie die Handelsbeziehungen, der Warenverkehr, das Zollregime etc. zu behandeln sind. Es geht um die künftige Mitarbeit oder Nichtmitarbeit Großbritanniens an europäischen Agenturen. Das ist ein sehr breites Feld. Deswegen ist es gut, wenn man mit den Verhandlungen möglichst bald und intensiv beginnt.

ZUSATZFRAGE: Ist auch die Frage möglicher Beteiligung britischer Militäreinheiten an EU-Missionen ein Thema ‑ Großbritannien ist im Bereich der militärischen Möglichkeiten nun einmal einer der großen europäischen Player ‑, oder ist das ausgeschlossen? Das ist wirklich eine reine Lernfrage. Ich weiß es einfach nicht.

BURGER: In der Tat gibt es, denke ich, auf beiden Seiten ein großes Interesse daran, die enge sicherheitspolitische Zusammenarbeit so eng wie möglich fortzusetzen, natürlich unter anderen institutionellen Vorzeichen. Das entnehme ich auch dem Namensartikel, den der britische Außenminister heute in einer großen deutschen Tagezeitung veröffentlicht hat. Mir scheint auch das Interesse von britischer Seite groß zu sein, weiterhin eng zusammen mit der Europäischen Union zu agieren.

SEIBERT: Gerade die letzten Wochen und Monate haben ja Beispiele dafür gebracht, wie nah unsere Interessen, die Interessen Großbritanniens, Deutschlands und Europas, beieinanderliegen, wenn es um die großen Konflikte unserer Zeit geht. Das zeigt sich in der E3-Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearabkommen. Das zeigt sich bei den ganzen Dossiers zu den Themen Syrien, Libyen usw.

Situation in Libyen

FRAGE: Zu Libyen: Der Kreml meldet, dass es offenbar ein Telefonat zwischen der Kanzlerin und dem russischen Präsidenten über das Thema Libyen gegeben habe.

Die zweite Frage wäre, wie sie derzeit allgemein die dortigen Vorgänge bewertet. Offenbar liefern die Türken weiterhin Waffen und schicken auch syrische Söldner. Bewegt sich das noch im Rahmen dessen, was sie damals nach dem Gipfel als den schwierigen Weg bezeichnet hat, oder sieht sie den hier angestoßenen Friedensprozess dadurch schon ernsthaft in Gefahr?

SEIBERT (BReg): Na ja, Sie zitieren ja die Bundeskanzlerin selbst. Sie hat damals, am 19. Januar, hier in Berlin gesagt: Ich mache mir keine Illusionen; das wird eine schwierige Wegstrecke sein. – Ich denke, jeder kann verstehen, dass ein Konflikt, der sich über viele Jahre aufgebaut hat, nicht auf die Schnelle und nicht mit einer Konferenz zu lösen ist, sondern dass eine solche Konferenz in einem Prozess steht und dass es ganz besonders wichtig ist, nach dieser Konferenz jetzt immer weiterzuarbeiten und auch die Instrumente zu nutzen, die wir zur Nachbereitung der Konferenz und zur Überwachung von Fortschritten oder Rückschlägen eingesetzt haben.

Das, was wir aus Libyen hören ‑ auch das Statement der UN-Mission in Libyen über die verschiedenen Brüche des Waffenembargos dort ‑, bereitet uns Sorge. Gestern hat der UN-Sonderbeauftragte Salamé ja den UN-Sicherheitsrat über die aktuelle Lage informiert. Er hat dabei auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es in den letzten Tagen eklatante Brüche des Waffenembargos durch mehrere Länder gegeben habe, die auch an der Berliner Konferenz teilgenommen haben. Wir haben natürlich keinen Anlass, an seinen Aussagen zu zweifeln, und können deswegen nur alle Konferenzteilnehmer nachdrücklich aufrufen, ihre Selbstverpflichtungen einzuhalten. Dazu gehört in erster Linie die Einstellung jeglicher Waffenlieferungen, die einen Bruch bestehender UN-Resolutionen darstellen.

ZUSATZ: Noch einmal zu dem Telefonat.

SEIBERT: Dazu habe ich im Moment keine Informationen für Sie. Wenn es etwas geben sollte, würde ich es nachreichen.

FRAGE: Herr Burger, dass sudanesische Außenministerium hat bestätigt, dass die Vereinigten Arabischen Emirate in den letzten Tagen sudanesische Söldner nach Libyen geschickt haben. Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse darüber und vielleicht eine Reaktion darauf?

Zweite Frage: General Haftar hat sich geweigert, einen Vertreter zu dem 5+5-Treffen dieses militärischen Komitees zu schicken. Dazu hätte ich auch gerne eine Stellungnahme.

BURGER (AA): Wir kennen in der Tat eine ganze Reihe von Berichten über Brüche des Waffenembargos durch verschiedene Seiten. Das ist auch Gegenstand der Beratungen im Sicherheitsrat gewesen, wie Herr Seibert gerade gesagt hat. Es gibt auch eine ganze Reihe von Kontakten der Bundesregierung und auch des Außenministers mit den verschiedenen Teilnehmern der Berliner Konferenz, um darauf zu drängen, dass der Druck auf die Konfliktparteien, sich an das zu halten, was in Berlin vereinbart, aufrechterhalten wird.

Wir tun das auf verschiedenen Ebenen, auf vier verschiedenen Strängen. Das eine ist, dass wir im Sicherheitsrat daran arbeiten, die Ergebnisse der Berliner Libyen-Konferenz im Rahmen einer Resolution zu indossieren. Es gibt parallel dazu auch jetzt schon die Vorbereitungen für das in Berlin vereinbarte Follow-up-Treffen zur Überprüfung der Fortschritte, das auf Ebene der Außenminister stattfinden soll. Das ist für Mitte Februar in Deutschland angedacht. Wir unterstützen den Sonderbeauftragten Salamé in seinen Bemühungen, den innerlibyschen Prozess voranzubringen, insbesondere auch das von Ihnen angesprochene Treffen des Militärkomitees im Format 5+5. Gleichzeitig ‑ auch darüber haben wir hier schon gesprochen ‑ gibt es innerhalb der EU weiterhin intensive Beratungen über die Frage, welchen Beitrag wir als Europäer zur Umsetzung insbesondere des Waffenembargos leisten können. Wir bleiben also hinsichtlich all dieser Handlungsstränge intensiv am Ball.

Wie Sie sagten und wie Herr Seibert gerade auch schon gesagt hat, macht uns natürlich große Sorge, dass die Berichte über Verletzungen des Waffenembargos und Verletzungen des Waffenstillstands kontinuierlich weitergehen.

FRAGE: Herr Burger, mit welchen Regierungen, die am Berliner Treffen teilgenommen haben, stehen Sie in Kontakt, weil Sie gehört haben, dass die das Embargo verletzen?

BURGER: Ich kann Ihnen jetzt ‑ sozusagen unabhängig davon, was die Motive für die einzelnen Telefonate waren ‑ sagen, dass der Minister in den letzten Tagen unter anderem mit seinen Amtskollegen aus Ägypten und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten telefoniert hat. Aber es gibt natürlich auch unterhalb der Ebene des Ministers eine ganze Reihe von Kontakten. Es gibt natürlich auch insbesondere über unsere Botschaft direkte Kontakte zu den Konfliktparteien in Libyen selbst, in denen wir diese Botschaft auch noch einmal deutlich unterstreichen.

Ich würde Sie auch gerne darauf hinweisen, dass es gestern in Brazzaville ein Treffen des Hohen Komitees der Afrikanischen Union für Libyen gegeben hat, bei dem sich diese Staatengruppe in ihrem Kommuniqué auch noch einmal sehr nachdrücklich hinter die Beschlüsse der Berliner Libyen-Konferenz gestellt hat, die Verstöße gegen das Waffenembargo und gegen den Waffenstillstand verurteilt hat und alle Parteien aufgerufen hat, das umzusetzen, was in Berlin beschlossen wurde. Das ist für uns auch ein wichtiges Signal dafür, dass sich die Afrikanische Union hinter diese Beschlüsse stellt.

[…]

SEIBERT: Ich wollte ganz kurz etwas zur Frage nach einem Telefonat der Bundeskanzlerin mit Präsident Putin nachreichen. In der Tat kann ich bestätigen, dass es heute Vormittag ein solches Telefonat gab.

Verleihung des St.-Georg-Ordens der Dresdner Oper an den ägyptischen Präsidenten

FRAGE: Herr Burger, eine Frage zum ägyptischen Staatspräsidenten Al-Sisi: Mehrere deutsche Politiker haben in den letzten Tagen die Verleihung des St.-Georgs-Ordens der Dresdner Oper an den ägyptischen Präsidenten scharf kritisiert. Es wurde die Menschenrechtssituation in Ägypten moniert. Dazu hätte ich gern eine Stellungnahme.

BURGER (AA): Diesen Vorgang habe ich nicht zu kommentieren. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung eines privaten Trägers.

ZUSATZFRAGE: Dennoch die Nachfrage: Wie sehen Sie momentan die Menschenrechtssituation in Ägypten?

BURGER: Über die Menschenrechtslage in Ägypten haben wir hier immer wieder geredet. Da gibt es auch keine grundsätzlich veränderte Positionierung. Sie wissen, dass wir in Ägypten, was die Menschenrechtslage angeht, Verbesserungsbedarf sehen, u. a. bei Themen wie Meinungsfreiheit, bei der Möglichkeit, sich in Vereinen zusammenschließen und zu engagieren. Unsere Position ist, dass Stabilität und Sicherheit am besten langfristig in einem Umfeld gefördert werden können, das allen Bürgerinnen und Bürgern umfassende politische, wirtschaftliche und soziale Partizipation ermöglicht. Dazu sind wir mit Ägypten auch immer wieder im Gespräch.

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