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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 29.01.2020

29.01.2020 - Artikel

Vorstellung eines US-Friedensplans für den Nahen Osten

FRAGE: Herr Seibert, wie reagiert die Bundesregierung auf den neuen amerikanischen Friedensplan für den Nahen Osten, der gestern vorgestellt wurde? Wurde die Bundesregierung vor der Veröffentlichung dieses Plans informiert oder konsultiert?

SEIBERT (BReg): Ich möchte auf das verweisen, was Bundesaußenminister Maas gestern nach der Vorstellung des Plans in Washington für die Bundesregierung gesagt hat. Ich zitiere es auch gerne noch einmal ‑ es ist nicht sehr lang ‑:

„Der lange angekündigte US-Vorschlag liegt nun vor. Wir werden uns mit dem Vorschlag intensiv auseinandersetzen und gehen davon aus, dass alle Partner das nun auch tun.

Nur eine für beide Parteien akzeptable, verhandelte Zweistaatenlösung kann zu einem dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern führen. Auf dieser Basis ist jeder Impuls, der so angelegt ist, den seit Langem festgefahrenen Nahost-Friedensprozess wieder in Gang zu bringen, zu begrüßen.

Der US-Vorschlag wirft Fragen auf, die wir jetzt mit unseren Partnern in der EU besprechen werden. Das sind unter anderem Fragen nach der Einbeziehung der Konfliktparteien in einen Verhandlungsprozess sowie nach seinem Verhältnis zu anerkannten internationalen Parametern und Rechtspositionen.“

So weit die Äußerungen von Bundesaußenminister Maas gestern Abend.

Es ist also nun entscheidend, dass der US-Plan innerhalb der Europäischen Union ausführlich besprochen wird. Der Hohe Vertreter Josep Borrell hat gestern Abend schon mit einem Statement reagiert, das alle europäischen Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, so mitgetragen haben. Danach wird die EU die Vorschläge prüfen und bewerten, und das wird geschehen auf Grundlage der bekannten EU-Positionen. Nur eine Zweistaatenlösung ‑ das ist die EU-Position ‑ stelle einen realistischen Weg zur Beendigung des Konflikts dar. Natürlich wird es zusätzlich auch auf die Reaktion der arabischen Staaten ankommen.

Zu Ihrer anderen Frage: Der Plan, der gestern vorgestellt wurde, ist der Plan des amerikanischen Präsidenten.

ZUSATZFRAGE: Wie sollen diese zwei Staaten nach Meinung der Bundesregierung aussehen?

SEIBERT: Die Position der Bundesregierung dazu ist ja oft dargelegt worden, und sie ist im Einklang mit der europäischen Position. Sie hat sich jetzt auch nicht durch die Präsentation des Vorschlags durch den amerikanischen Präsidenten geändert. Wir halten es jetzt für richtig, uns diesem Vorschlag mit aller Ernsthaftigkeit zu widmen, ihn zu studieren ‑ er ist ja durchaus facettenreich ‑, und das dann im europäischen Kreis zu besprechen. Die bisherigen Positionen der Europäischen Union und auch der Bundesregierung bestehen fort.

FRAGE: Wie soll das denn jetzt weitergehen? Erwarten Sie, dass sich jetzt alle Seiten an einen Tisch setzen und auch mit eingebunden werden? Bisher sind das ja Gedankenexperimente von Herrn Trump, die mit beiden Seiten noch nicht rückgekoppelt sind. Welche Erwartungen haben Sie da jetzt?

SEIBERT: Ich weiß nicht, ob es richtig ist, noch keinen halben Tag nach Präsentation des Vorschlags in Washington jetzt schon einen Fahrplan oder Erwartungen für die nächsten Wochen und Monate zu haben. Wir haben gesagt: Für uns als Mitglied der Europäischen Union ist es jetzt erst einmal wichtig, dass wir dazu auf der europäischen Ebene die notwendige Debatte führen, uns damit auseinandersetzen und dann eine europäische Position dazu einnehmen ‑ und das natürlich auch abgleichen mit den Positionen, die Europa in diesem so lange ungelösten Konflikt schon lange vertritt.

FRAGE: Können Sie ein bisschen mehr zum Zeitplan sagen? Wie viel Zeit werden Sie brauchen, um sich in der EU abzustimmen?

SEIBERT: Herr Burger, wollen Sie dazu etwas sagen?

BURGER (AA): Das ist natürlich ein Prozess, der jetzt beginnt und zu dem auch der Außenminister in diesen Tagen eine ganze Reihe von Gesprächen führt. Ich kann Ihnen jetzt kein festes Zieldatum für diesen Gesprächsprozess nennen. Es gibt verschiedene Gelegenheiten und auch verschiedene Niveaus und Gremien innerhalb der EU, in denen diese Gespräche geführt werden können ‑ sowohl in Brüssel zwischen den Ständigen Vertretern als auch auf Ebene der Hauptstädte.

FRAGE: Herr Burger, die Palästinenser haben diesen einseitigen Plan abgelehnt. Glauben Sie, dass die Regierung mit diesem Friedensplan jetzt einen Schritt näher am Frieden ist, oder ist sie jetzt eher einen Schritt weiter vom Frieden entfernt?

BURGER: Dazu will ich hier keine Einschätzung abgeben. Die Positionierung der Bundesregierung hat Herr Seibert Ihnen eben vorgetragen. Wie sich jetzt die Parteien und auch die Staaten in der Region selbst zu diesen Vorschlägen positionieren, müssen wir sehen; das ist diesen Staaten und Parteien selbst überlassen. Sie haben vielleicht zur Kenntnis genommen, dass die Arabische Liga für Samstag zu einer Dringlichkeitssitzung nach Kairo eingeladen hat. Das wird möglicherweise eine Gelegenheit sein.

ZUSATZFRAGE: Aber auf was für einer Basis wollen Sie diesen Friedensplan überhaupt bewerten, wenn die Palästinenser diesen Friedensplan ablehnen?

BURGER: Wir haben ja gesagt: Wir werden uns mit dem Vorschlag intensiv auseinandersetzen, und wir gehen davon aus, dass alle Partner das nun auch tun. So hat es der Außenminister gesagt.

SEIBERT: Vielleicht zitieren wir noch einmal den letzten Satz der Erklärung des Hohen Beauftragten Borrell, die er ja für alle europäischen Mitgliedstaaten abgegeben hat: Da ruft die EU beide Seiten auf, in ihrer Politik und in ihren Aktionen nun zu demonstrieren, dass sie dem Ziel einer Zweistaatenlösung wahrhaftig verpflichtet sind.

[…]

FRAGE: Wieder zum Thema Israel und dem Friedensplan: Der US-Botschafter in Israel hat im Namen von Herrn Trump gesagt, Israel habe jetzt die Freiheit, die Siedlungen im Westjordanland zu annektieren. Wie bewerten Sie diese Ansage der Amerikaner?

Die israelische Regierung hat angekündigt, schon am Sonntag werde über die Annektierung dieser Siedlungen im Jordantal abgestimmt, und wahrscheinlich werde dem zugestimmt. Wie bewerten Sie das? Mein Stand war, dass Sie alle Siedlungen im Westjordanland als illegal betrachten.

BURGER: Einzelne Ankündigungen möchte ich hier jetzt nicht bewerten. Herr Jung, wahrscheinlich kennt niemand unsere Rechtsauffassung zu diesen Fragen so gut wie Sie. Diese Auffassung haben wir hier immer wieder vorgetragen, und wie Herr Seibert gerade gesagt hat, hat sich daran seit gestern Abend auch nichts verändert.

ZUSATZFRAGE: Ich würde gerne wissen, was Sie denn tun. Ich meine, die wollen da ja Fakten schaffen, und zu Annexionen hat die Bundesregierung ja auch in anderen Fällen immer eine ganz klare Meinung gehabt, und jetzt wird offen und öffentlich angekündigt, dass Teile der palästinensischen Gebiete annektiert werden.

BURGER: Ich werde hier jetzt Entscheidungsprozessen nicht vorgreifen. Unsere Rechtsauffassung kennen Sie, und unsere grundsätzliche Auffassung zu diesen Fragen kennen Sie auch.

FRAGE: An Herrn Seibert und vielleicht ‑ mit Blick auf Herrn Maas ‑ auch Herrn Burger: Sie haben ja eingangs zitiert, dass nur eine zwischen den Konfliktparteien ausgehandelte ‑ und das heißt dann auch einvernehmliche ‑ Lösung dauerhaften Frieden bringen könne. Das, was jetzt vorliegt, ist eben zwischen Trump und einer Partei ausgehandelt, und es beinhaltet, wie wir gehört haben, die Einbeziehung besetzter Gebiete. Wie kann überhaupt auf einer solchen Grundlage die andere Konfliktpartei, wie können die Palästinenser noch in einen einvernehmlichen Prozess mit einbezogen werden? Sie sagen das so, aber welche realistischen Chancen gibt es dafür? Wo hätte es das historisch jemals schon gegeben? Ist nicht das, was wir jetzt erleben, eigentlich der Tod der Zweistaatenlösung?

BURGER: Ich glaube, es hat sich nichts an der breiten internationalen Unterstützung für die Parameter geändert, die durch den UN-Sicherheitsrat als Grundlage für uns verabredet worden sind. Dazu gehört im Kern die verhandelte Zweistaatenlösung für den Nahostkonflikt, und genauso hat sich ja auch die EU gestern Abend geäußert.

ZUSATZFRAGE: Aber das, was es jetzt vom Prozess und von der Genese des Prozesses her gibt, ist das Gegenteil einer ausgehandelten Zweistaatenlösung. Deswegen stelle ich noch einmal die Frage ‑ Sie sind erfahrene Außenpolitiker ‑ welche Chance Sie überhaupt noch dafür sehen, dass es dazu kommen kann? Wie soll das bewerkstelligt werden?

BURGER: Wir nehmen zur Kenntnis, dass auch in den amerikanischen Vorschlägen die Idee eines palästinensischen Staates enthalten ist. Aber ‑ das hat der Außenminister ja gestern auch gesagt ‑ dieser Vorschlag wirft auch bei uns Fragen nach der Einbeziehung der Konfliktparteien in einen Verhandlungsprozess und nach dem Verhältnis zu den international anerkannten Parametern auf.

FRAGE: Bezüglich dieser Siedlungen in der Westbank soll es ja jetzt auch ein Verfahren vor dem ICC geben; jedenfalls befinde man sich in den Vorstadien dazu. Wie kann denn da etwas öffentlich verhandelt werden, wenn der ICC da ein Verfahren laufen hat?

BURGER: Ich weiß nicht, ehrlich gesagt, ob ich der richtige Adressat für diese Frage bin.

ZUSATZFRAGE: Aber Deutschland hat ja eine klare Position zu diesen Siedlungen, oder? Wenn ich es richtig verstanden habe, hält Deutschland diese Siedlungen für nicht konform mit internationalem Recht.

BURGER: Das haben wir hier in der Vergangenheit immer wieder so gesagt.

ZUSATZFRAGE: Dann müsste doch eigentlich der ICC erst einmal entscheiden, bevor irgendeine politische Entscheidung von Amerika aus kommen könnte, oder?

BURGER: Sie beziehen sich auf den Internationalen Strafgerichtshof, wenn ich das richtig verstehe?

ZUSATZ: Ja.

BURGER: Das ist, glaube ich, kein Verfahren, das nun sozusagen unmittelbar die Frage nach dem völkerrechtlichen Status der Siedlungen beantwortet. Das ist ja auch nicht die Aufgabe der internationalen Strafgerichtsbarkeit.

Im Übrigen würde ich hier auch nicht Entscheidungen, die der IStGH über die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Ermittlungen zu treffen hat, vorgreifen wollen.

FRAGE: Ich wollte noch einmal auf die Annektierung der Siedlungen im Westjordanland zurückkommen. Der israelische Verteidigungsminister hat ja nun gesagt, dass er diese Siedlungen sofort annektieren möchte. Ich bin überrascht, dass Sie das überhaupt nicht bewerten wollen. Sehen Sie das als eine Verschlechterung der Situation oder als eine Eskalation der Situation an, wenn das jetzt passiert?

BURGER: Sie stellen dieselbe Frage, die der Kollege gerade auch gestellt hat. Ich kann auch nur noch einmal dieselbe Antwort wiederholen: Unsere völkerrechtliche und politische Bewertung zum Siedlungsbau haben wir hier immer wieder abgegeben, und daran hat sich seit gestern auch nichts geändert.

ZUSATZFRAGE: Muss Israel vielleicht irgendwelche Sanktionen in diesem Zusammenhang fürchten? Sie sagen nämlich immer wieder, Sie seien gegen den Siedlungsbau, aber Israel baut weiter. Muss Israel in dieser Hinsicht irgendeine Sanktion fürchten?

BURGER: Wir haben seit gestern Abend die Vorschläge des amerikanischen Präsidenten vorliegen. Mit denen setzen wir uns jetzt auseinander. Wir gehen davon aus, dass andere Partner das auch tun. Wir sind jetzt in einem intensiven Gesprächsprozess mit unseren Partnern insbesondere in der Europäischen Union darüber, wie das zu bewerten ist und welche Anknüpfungspunkte sich daraus eventuell ergeben. Das ist das, was ich Ihnen heute zu diesen Vorschlägen sagen kann.

SEIBERT: Sehen Sie, der Nahost-Friedensprozess ist doch, und ich glaube, darüber herrscht Einigkeit, festgefahren. Nun gibt es seit gestern Abend einen Vorschlag aus Washington, der ein Impuls dafür sein möchte, diesen festgefahrenen Nahost-Friedensprozess wieder in Gang zu bringen. Wir werden diesen Vorschlag jetzt auch mit unseren europäischen Partnern ganz gründlich studieren, und es wird sich zeigen, ob er dazu in der Lage ist, dieser Impuls zu sein. Es ist aber am Mittag nach dem Abend davor vielleicht ein bisschen zu früh, um das zu beurteilen.

FRAGE: Das passt ganz gut zu dem, was Herr Seibert gerade gesagt hat: Die Zivilorganisationen in Israel, die die Bundesregierung auch mit Geld unterstützt, zum Beispiel B’Tselem, sprechen davon, dass dieser Plan kein Weg zum Frieden sei, sondern ein Plan für Apartheid oder ein Plan, der zu Apartheid führe, und dass das Beispiel von Hebron auf die ganze Westbank ausgeweitet wird. Sehen Sie die Gefahr von Apartheid für die Menschen in der Westbank?

Herr Seibert, wenn Sie von der Zweistaatenlösung sprechen, heißt das, dass Palästina auch aus Sicht der Bundesregierung immer noch ein souveräner Staat werden soll? Das ist ja etwas ganz anderes als das, was Trump jetzt plant.

SEIBERT: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Wir kennen die verschiedenen kritischen Äußerungen, die es nach der Vorstellung des Vorschlags des amerikanischen Präsidenten gestern gab, oder haben sie zur Kenntnis genommen. Die kamen vom Siedlerrat. Die kamen von solchen Organisationen, wie Sie sie genannt haben. Die kamen von der palästinensischen Seite. Das ändert jetzt aber nichts an der Position, die die Bundesregierung und die auch Europa einnimmt. Wir müssen uns das erst einmal in all seinen Facetten und in all seinen Bedeutungen genau anschauen.

Was war die zweite Frage? Ich habe sie schon vergessen, Entschuldigung.

ZUSATZFRAGE: Die Frage war, ob Sie einen souveränen palästinensischen Staat haben wollen.

Sehen Sie denn eine Gefahr der Apartheid, Herr Burger?

BURGER: Diesen Begriff werde ich mir ganz bestimmt nicht zu eigen machen.

ZURUF: Das ist der Begriff der Organisation.

BURGER: Wir haben gesagt: Wir streben das Ziel einer Zweistaatenlösung an - das bedeutet, eines palästinensischen Staats, der ‑ ‑ ‑

ZURUF: Souverän?

BURGER: Gibt es andere als souveräne Staaten? Ich weiß es nicht. – Das bedeutet, eines palästinensischen Staates, der in Frieden und Sicherheit Seite an Seite mit dem Staat Israel lebt.

[…]

Iranischer Raketenangriff auf einen US-Militärflughafen im Irak

FRAGE: Ich habe eine Frage in Bezug auf die Meldung von dpa, dass eine Gruppe von amerikanischen Soldaten, die beim iranischen Raketenangriff in Ain Al Asad verwundet worden sind, in Deutschland zur Behandlung ist: Wie viele sind es genau und in welcher Situation werden sie hier behandelt?

BURGER (AA): Ich habe dazu keine Erkenntnisse. Ich würde Ihnen empfehlen, sich dazu im Zweifelsfall an die amerikanischen Streitkräfte zu wenden.

Empfehlungen der EU-Kommission zum 5G-Ausbau

FRAGE: Für die EU-Kommission wird Thierry Breton, der zuständige EU-Kommissar, heute die Empfehlung zur Frage nach dem Umgang mit Sicherheitsvorkehrungen für das Mobilfunknetz 5G bekannt geben. Das bezieht sich auf Huawei bzw. auf chinesische Unternehmen. Die Empfehlung wird sein, dass man chinesische Unternehmen nicht generell ausschließen sollte und Sicherheitsvorkehrungen stark sein sollten. Kann die Bundesregierung damit jetzt frei entscheiden? Zeichnet sich da schon eine Entscheidung ab? Wann kann man mit einer Entscheidung rechnen?

SEIBERT (BReg): Soll ich einmal anfangen? – Nicht nur die Bundeskanzlerin, sondern auch andere Mitglieder der Bundesregierung haben ja vielfach öffentlich über dieses Thema gesprochen und die deutsche Position dargelegt. Die Bundeskanzlerin hat das zuletzt beim Weltwirtschaftsforum in Davos gemacht. Sie hat noch einmal die Haltung der Bundesregierung in Sachen „Ausbau der 5G-Infrastuktur“ bekräftigt. Sie hat auch im Plenum des Deutschen Bundestags Ende November darüber gesprochen.

Es läuft immer auf dieselben Grundpositionen hinaus, die uns wichtig sind: Wir brauchen für den Ausbau der neuen 5G-Mobilfunknetze hohe Sicherheitsstandards. Das muss mit den europäischen Partnern besprochen werden, und deshalb tauschen wir uns mit den europäischen Partnern aus, natürlich insbesondere mit Frankreich. Auch die EU-Kommission hat ja schon ein gemeinsames Vorgehen in dieser Frage der Sicherheit der 5G-Netze empfohlen, und darauf spielen Sie damit an, dass sich Herr Breton jetzt dazu an die Öffentlichkeit wenden wird. Ich kann Ihnen noch nicht sagen und sollte dem auch nicht vorgreifen, was er da sagen wird.

Wir haben immer betont: Beim Betrieb und beim Ausbau dieses Netzes ist Sicherheit wie im gesamten digitalen Bereich ein sehr hohes Gut. Deswegen werden die Sicherheitsanforderungen intensiv überarbeitet. Sie werden verschärft. Da gibt es das Telekommunikationsgesetz, in dem zusätzliche Sicherheitsanforderungen gesetzlich festgelegt werden. Wir nehmen eine Änderung im Gesetz über das BSI vor, indem Regelungen für kritische Infrastrukturen und die Vertrauenswürdigkeit von Komponenten aufgenommen werden. Das heißt, die deutsche Position ist: Sicherheit ist bei diesem Ausbau des Netzes, der für uns als Land, als Gesellschaft und als Wirtschaft natürlich großen Vorrang hat, ganz besonders wichtig, und daran hat sich jetzt in den letzten Wochen nichts geändert.

ZUSATZFRAGE: Bedeutet das, Sie folgen grundsätzlich dieser Linie, kein Unternehmen wegen seiner Herkunft auszuschließen?

Die zweite Frage war ja, bis wann Sie da mit einem Ergebnis rechnen.

SEIBERT: Unsere Haltung ist von Anfang an gewesen, erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Bewerber zu stellen, anstatt a priori bestimmte Bewerber oder bestimmte Akteure auszuschließen. Die Betonung liegt auf „erhöhte Sicherheitsanforderungen“. Ich weiß nicht, ob die einzelnen Ressorts etwas über den Zeitplan sagen können.

EICHLER (BMWi): Dazu kann ich Ihnen im Moment nur sagen, dass wir ja Stellungnahmen zum TKG bekommen haben. Die Frist dafür lief bis Ende November. Die werden jetzt ausgewertet. Wann wir da konkret etwas vorlegen werden, kann ich Ihnen noch nicht sagen.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ausführen, dass die Ressortabstimmung weiterhin läuft und sich dem Ende zuneigt und dass wir mit einem zeitnahen Abschluss rechnen. Aber wann genau, kann man jetzt noch nicht sagen. Das ist ein Teil der von Herrn Seibert beschriebenen Maßnahmen.

FRAGE: Das „Handelsblatt“ berichtet über einen internen Vermerk aus dem AA, wonach Huawei mit den chinesischen Sicherheitsbehörden zusammenarbeite. Dazu hätte ich zwei Fragen, zunächst einmal: Können Sie diesen Vermerk bestätigen? Wenn ja, auf welcher Ebene des Ministeriums ist der angesiedelt?

BURGER (AA): Diese Berichterstattung habe ich gesehen. Sie werden auch gesehen haben, dass sich diese Berichterstattung auf angeblich interne, vertrauliche Dokumente bezieht. Wie Sie wissen, kommentieren wir hier grundsätzlich als vertraulich eingestufte Dokumente und interne Dokumente nicht.

ZUSATZFRAGE: Dann frage ich noch einmal allgemein, vielleicht Herrn Seibert: Hat sich an der Position der Bundesregierung zum Umgang konkret mit Huawei etwas geändert?

SEIBERT: Ich hatte gerade noch vor zwei Minuten darzulegen versucht, dass sich nichts geändert hat.

FRAGE: Herr Burger, auch wenn Sie den internen Vermerk jetzt nicht bestätigen wollen, für wie vertrauenswürdig halten Sie denn Huawei?

Herr Seibert, es gibt auch einen Bericht von „Business Insider“ unter Berufung auf ein Arbeitspapier der Bundesregierung, wonach die Bundesregierung 5G-Anbietern mit milliardenschweren Strafen droht, wenn sie Komponenten mit negativen Einflussmöglichkeiten verbauen. Können Sie dazu etwas sagen?

BURGER: Was zu den Beratungen über dieses Thema innerhalb der Bundesregierung zu sagen ist, hat Herr Seibert und haben die Kollegen gerade gesagt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

SEIBERT: Da ich den Bericht nicht kenne, kann ich ihn hier nicht kommentieren. Aber es läuft auf das hinaus, was ich gesagt habe: Sicherheit beim Betrieb und beim Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes ist für uns von sehr hoher Bedeutung.

FRAGE: Herr Grünewälder, sind die Sicherheitsrisiken oder –anforderungen im Hinblick auf 5G eigentlich qualitativ und prinzipiell sehr viel andere als bei 4G? Bei 4G ‑ das hat, glaube ich, Ihr Minister auch mehrfach gesagt ‑ ist Huawei sozusagen schon flächendeckend drin. Wenn man Produkte dieses Unternehmens jetzt herausnehmen würde, dann würde 4G gar nicht funktionieren. Wie verhält es sich also damit? Sind die Sicherheitsanforderungen andere? Gibt es aufgrund der Tatsache, dass Huawei bei 4G zentral mit drin ist, irgendwelche Erkenntnisse über Risiken, Missbrauch und die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten?

GRÜNEWÄLDER: Erstens kann ich Ihre Annahme, dass Huawei flächendeckend drin sei, wie Sie formulierten, so nicht bestätigen.

ZURUF: Das hat der Minister gesagt!

GRÜNEWÄLDER: Zweitens kann ich nur das wiederholen, was der Regierungssprecher gerade gesagt hat. Wir haben bestimmte Anforderungen ‑ das hat sich nicht geändert ‑, und diese Anforderungen gelten auch für das 4G-Netz, weil das 5G-Netz auf dem 4G-Netz aufbaut.

ZUSATZ: Mit Verlaub, die Tatsache, dass Huawei bei 4G eine entscheidende Rolle spielt, haben wir aus dem Mund Ihres Ministers gehört.

GRÜNEWÄLDER: So ist die Aussage richtig. Aber ein flächendeckendes ‑ ‑ ‑

ZUSATZFRAGE: Warum können sie es dann nicht bestätigen?

GRÜNEWÄLDER: Ich kann nicht bestätigen, dass Huaweikomponenten flächendeckend in den Telekommunikationsnetzen vorhanden sind. Das differiert je nach Netzbetreiber.

ZUSATZFRAGE: Danke für die Klarstellung. ‑ Das bedeutet aber, dass die Sicherheitskriterien für 4G im Grunde keine qualitativ anderen sind als die für den jetzigen 5G-Aufbau. Richtig?

GRÜNEWÄLDER: Genau, ebenso wenig für 3G und 2G.

Coronavirus

FRAGE: Zum Thema des Coronavirus habe ich zunächst eine Frage an das Auswärtige Amt. Wie konkret sind die Pläne, ausreisewillige Passagiere nach Deutschland zurückzuholen? Vielleicht können Sie das konkretisieren.

Dann eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium: Von Minister Spahn haben wir heute Morgen erfahren, dass man mit den Passagieren in engem Kontakt stehen möchte. Könnten Sie zur Frage des Umgangs noch präziser ausführen?

BURGER (AA): Am Montag hat der Krisenstab der Bundesregierung angesichts der sehr schwierigen Lage in Wuhan und Umgebung grundsätzlich entschieden, den nicht erkrankten deutschen Staatsangehörigen dort eine Ausreisemöglichkeit nach Deutschland anzubieten. Geplant ist, dass dazu in den nächsten Tagen ein Sonderflug mit einem Flugzeug der Luftwaffe stattfindet. Wir arbeiten jetzt daran, so schnell wie möglich die letzten noch verbleibenden Fragen zu klären. Dazu gehört auch ein enger Austausch mit der chinesischen Seite, damit eine endgültige Genehmigung vorliegt.

Ich kann Ihnen ergänzend sagen, dass in der Nacht zu Dienstag ein Konsularteam unserer Botschaft Peking die Arbeit in Wuhan aufgenommen hat. Es arbeitet dort in den Räumen des französischen Generalkonsulats, das sie uns freundlicherweise zur Verfügung stellt. Bei diesem Team handelt es sich um insgesamt vier Mitarbeiter, nämlich den Leiter der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Peking, den Generalkonsul in Shenyang und zwei weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.

Dieses Team steht in engem Kontakt zu den Deutschen in Wuhan und hält diese zu den Einzelheiten der Vorbereitung auf dem Laufenden. Jetzt geht es vor allem darum, alle Ausreisewilligen zu erfassen und gemeinsam zu planen, wie angesichts der Bewegungsbeschränkungen in jedem Einzelfall der Transport zum Flughafen möglich ist. Es geht auch noch um weitere Detailfragen. Das Konsularteam bleibt dort vor Ort die ganze Zeit am Ball und wird die Deutschen dort unterstützen, bis sie auf den Flieger gehen.

BERVE-SCHUCHT (BMG): Wir kümmern uns in Zusammenarbeit mit den hessischen Behörden um die Frage der Betreuung ab der Ankunft der zurückgereisten Deutschen in Frankfurt. Wir stehen ‑ das hat der Minister heute schon mehrfach gesagt ‑ im engen Austausch mit den hessischen Behörden, um diese Fragen zu klären und dafür zu sorgen, dass sie schnellstmöglich zurückgeholt werden können und dass auch alles gut vorbereitet ist.

ZUSATZFRAGE: Einige Staaten haben beschlossen, die Passagiere möglicherweise erst einmal in Quarantäne zu schicken. Stellen auch Sie diese Überlegung an? Denn die Formulierung „im Austausch zu sein“ ist noch etwas unkonkret.

BERVE-SCHUCHT: Einige offene Fragen sollen noch geklärt werden. Aber ja, es ist schon geplant, dass man eine Quarantäne vorsieht. Das hängt mit der Inkubationszeit einer möglichen Erkrankung zusammen. Man will sichergehen, dass die Rückkehrer erst einmal geschützt sind.

FRAGE: Frau Eichler, haben Sie feststellen können, ob das Virus indirekt Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft hat? Haben Sie Anfragen von deutschen Firmen, die sich an Sie um Hilfe gewandt haben, weil sie wegen des Virus Probleme im Ausland haben?

EICHLER (BMWi): Solche Anfragen sind mir nicht bekannt. In erster Linie geht es ja um die gesundheitlichen Aspekte. Dazu haben sich die Kollegen gerade geäußert. Auswirkungen auf die Wirtschaft sind mir im Moment noch nicht bekannt. Mir sind keine Anfragen von Unternehmen dazu bekannt. Ich vermute aber, dass sich das auch erst etwas später zeigen wird. Wie gesagt, uns ist nichts dazu bekannt. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen.

FRAGE: Das hessische Ministerium für Soziales und Integration, das auch das Thema der Gesundheit behandelt, hat vor 40 Minuten die Mitteilung verschickt, dass die zurückgeführten Passagiere zunächst für 14 Tage unter Quarantäne gestellt würden.

Können Sie das bestätigen? Wie bewerten Sie die Dauer von 14 Tagen? Heute Morgen klang es von Herrn Spahn im „Morgenmagazin“ noch so, als sehe er Quarantäne per se erst einmal als problematisch an.

BERVE-SCHUCHT: Das hängt natürlich, wie gesagt, mit der Inkubationszeit zusammen. Eine vierzehntägige Quarantäne ist, denke ich, geplant. Die Entscheidung liegt letztlich bei den Frankfurter Gesundheitsbehörden. Deswegen hat es das hessische Ministerium heute auch so mitgeteilt. Die Rückkehrer kommen dort an und werden von dort aus weitertransportiert und zu ihrem Zielort gebracht.

FRAGE: Nur damit ich es richtig verstehe: Betrifft diese Quarantäne jede der zurücktransportierten Personen, egal ob sie Symptome zeigen?

BERVE-SCHUCHT: Das betrifft die Symptomlosen. Was mit Erkrankten passiert, wird natürlich erst einmal vor Ort entschieden. Aber die Quarantäne betrifft diejenigen, die symptomlos in Frankfurt ankommen.

ZUSATZFRAGE: Ist das dann eine Zwangsquarantäne? Haben sie dann keine Wahl?

BERVE-SCHUCHT: Ich denke, das Auswärtige Amt ist mit den Deutschen dort im Gespräch.

ZUSATZFRAGE: Ja oder nein?

BURGER: Die Entscheidung, sich an der Evakuierungsaktion zu beteiligen, ist natürlich eine freiwillige Entscheidung der Betroffenen.

ZUSATZFRAGE: Aber wer zurückkommt, kommt auf jeden Fall 14 Tage hinter verschlossene Türen, oder?

BERVE-SCHUCHT: Das ist eine sehr drastische Formulierung. Letztlich entscheiden, wie gesagt, die Frankfurter Behörden, was mit den Personen geschieht, die in Frankfurt ankommen.

FRAGE: Gab es mit jetzigem Stand Symptome bei den Menschen, die sich auf der Passagierliste befinden?

BURGER: Wir haben bisher keine Verdachtsfälle unter deutschen Staatsangehörigen in China. Auf dieser Basis findet die Planung statt.

Brexit

FRAGE: Herr Seibert, auch wenn es praktisch wohl wenig ändert, wie bewertet die Bundesregierung den Freitag, an dem der Brexit ja Realität werden wird?

Was ist, wenn die anstehenden Verhandlungen zwischen UK und der EU bis Jahresende nicht klappen sollten? Droht dann tatsächlich ein ungeregelter Brexit?

SEIBERT (BReg): Sie wissen sicherlich, dass das Europäische Parlament heute Abend dem Vertrag noch zustimmen muss. Die Artikel-50-Austrittsfrist endet am Freitag. Danach beginnen sehr zeitnah die Verhandlungen darüber, wie die Europäische Union und Großbritannien ihr zukünftiges Verhältnis ausgestalten wollen. Das macht für die EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission, insbesondere der Leiter der sogenannten UK-Taskforce, Michel Barnier, der ja auch bereits die Verhandlungen zum Austrittsvertrag geführt hat. Vor dem Beginn der Verhandlungen mit Großbritannien wird die Kommission noch mit einem Verhandlungsmandat der Mitgliedsstaaten ausgestattet.

Wir bedauern den Austritt Großbritanniens. Das ist immer wieder gesagt worden. Es war 47 Jahre lang ein wichtiges Mitglied der Europäischen Union. Gleichzeitig müssen wir uns natürlich mit dieser Tatsache abfinden. Sie beruht auf einer Entscheidung des britischen Volkes in einem Referendum.

Jetzt müssen wir nach vorn blicken. Nun stehen ganz konkret die Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis an. Die Bundeskanzlerin hat sich oft in die Richtung geäußert, und der Außenminister hat heute einen Artikel dazu geschrieben, dass unser Bedürfnis und unser Wunsch ist, dass das zukünftige Verhältnis so eng und so freundschaftlich wie möglich sein soll. Jetzt machen wir uns als Europäer, als EU-27, an diese Verhandlungen, und zwar möglichst bald, weil nicht übermäßig viel Zeit bis zum Ende des Jahres ist.

Bis dahin gilt eine Übergangsphase, in der sich für die Bürger und die Unternehmen erst einmal nichts ändert.

BURGER (AA): Ich möchte gern noch ein Detail ergänzen. Sie fragten, ob wieder ein ungeregelter Brexit drohe, falls es keine Einigung geben sollte. Ich denke, es ist sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass sich die Situation schon durch das Austrittsabkommen gegenüber der Situation, über die wir vor einigen Monaten diskutiert haben, verändert hat. Denn das Austrittsabkommen schafft an sich auch über die Zeit nach der Übergangsphase hinaus in bestimmten wichtigen Bereichen eine gewisse Rechtssicherheit.

Das betrifft insbesondere die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die in der EU leben. Diese werden auf Lebenszeit geschützt. Sie können also weiterhin im Vereinigten Königreich bzw. in der EU leben, arbeiten, studieren und soziale Sicherheit genießen.

Im Austrittsabkommen gibt es auch eine spezielle Regelung zu Nordirland, mit der sichergestellt wird, dass es keine Kontrollen an der Grenze zwischen Irland und Nordirland gibt und dass damit das Karfreitagsabkommen vollumfänglich gewahrt bleibt. Durch das Austrittsabkommen gibt es auch bereits eine Regelung über die finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreiches gegenüber der EU.

Nichtsdestoweniger bleibt natürlich sehr, sehr vieles im Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich für die Zukunft zu regeln. Dazu gilt all das, was Herr Seibert gerade gesagt hat.

SEIBERT: Vielleicht ganz schlicht zusammengefasst die beiden Dinge, die für uns jetzt wichtig sind, da man in die Phase der Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis eintritt:

Zum einen ist wichtig ‑ das ist jedenfalls unser Ansatz ‑, dass wir mit Großbritannien, auch wenn es dann nicht mehr Mitglied der Europäischen Union ist, weiterhin ein enges, vertrauensvolles, freundschaftliches Verhältnis behalten.

Zum anderen ist wichtig, dass die EU, dann die EU der 27, attraktiv ist, dass sie sich gut, erfolgreich, innovativ weiterentwickelt. Denn eine erfolgreiche Europäische Union ist für alle Länder, auch für Großbritannien, ein attraktiver Partner. Auch daran müssen wir arbeiten.

Konferenz im Rahmen der deutsch-französischen Initiative zur Kleinwaffenkontrolle auf dem Westbalkan

FRAGE: Herr Burger, Ihr Minister trifft sich am Freitag mit seinem französischen Kollegen. Welche Themen werden bei dem Treffen angesprochen? Können Sie Einzelheiten zu den Themen nennen?

BURGER (AA): Das Auswärtige Amt ist am Freitag Gastgeber einer Konferenz im Rahmen der deutsch-französischen Initiative zur Kleinwaffenkontrolle auf dem Westbalkan. Das ist eine gemeinsame deutsch-französische Initiative, die auf das Jahr 2015 und die entsetzlichen Terroranschläge in Paris zurückgeht. Unter anderem hat sich aus diesen furchtbaren Ereignissen die Erkenntnis ergeben, dass Europa, die EU mehr tun muss, um die Verbreitung von Klein- und Kriegswaffen im Bereich des westlichen Balkans unter Kontrolle zu bringen, weil diese Waffen dort eine Gefahr für Frieden und Stabilität nicht nur für die Menschen vor Ort, sondern für Europa insgesamt darstellen. Das ist der Anlass für diese Begegnung am Freitag hier in Berlin.

Darüber hinaus wird es am Rande möglicherweise bilaterale Gespräche mit den Konferenzteilnehmern geben, darunter auch mit dem französischen Außenminister. Darüber würden wir Sie rechtzeitig informieren.

ZUSATZFRAGE: Können Sie die Themenpalette nennen?

BURGER: Das Hauptthema des Tages der Konferenz habe ich Ihnen, wie gesagt, gerade erläutert. Es liegt natürlich in der derzeitigen Lage auf der Hand, dass man sich auch über andere dringende Themen der internationalen Politik austauschen wird.

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