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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 13.01.2020

13.01.2020 - Artikel

Möglicher Besuch des türkischen Präsidenten in Berlin / geplante Libyen-Konferenz in Berlin

FRAGE: Herr Seibert, ich habe eine Frage. Laut türkischen Medien kommt Erdoğan am 19. Januar nach Berlin. Ist das korrekt?

Zweite Frage an Frau Adebahr zur Libyen-Konferenz. Wer nimmt teil? Ist Griechenland zu dieser Konferenz eingeladen?

SEIBERT (BReg): Sie sprechen ja auf die Möglichkeit einer Libyen-Konferenz hier in Berlin an. Es gibt solche Planungen, wonach Sie fragen, also auch auf den Sonntag bezogen. Aber ich kann hier heute keine offizielle Ankündigung dieses Termins machen. Die Kanzlerin hat sich ja in Moskau in der Pressekonferenz mit dem russischen Präsidenten schon sehr ausführlich dazu geäußert. Die Vorbereitungen auf eine solche Konferenz laufen. Sie soll auf jeden Fall im Januar hier in Berlin stattfinden. Die Bundeskanzlerin wie auch der Außenminister haben dazu schon eine Reihe von Gesprächen mit internationalen Partnern geführt und werden weitere führen. Wir werden Sie sofort informieren, sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind und der Termin und die Einzelheiten dieser Konferenz feststehen.

ADEBAHR (AA): Das gilt auch für das Format der Konferenz und hinsichtlich der Frage, wer alles kommt. All das liegt darin. Sobald das kommunikationsfähig ist, erfahren Sie das von uns ganz schnell.

ZUSATZFRAGE: Meinen Sie, Herr Seibert, die türkischen Medien berichten, dass Erdoğan am 19. Januar nach Berlin kommt. Kommt er allein oder um an dieser Konferenz teilzunehmen?

SEIBERT: Ich habe die Meldung von „CNN Türk“ auch gelesen. Sie bezog sich auf das Kommen von Herrn Erdoğan zur Libyen-Konferenz. Ich habe Ihnen dazu aus Sicht der Bundesregierung das gesagt, was ich heute Vormittag sagen kann. Aber wir werden Sie, sobald wir können, auch offiziell über den Zeitpunkt und die Einzelheiten der Konferenz informieren.

ZUSATZFRAGE: Frau Adebahr, ist es offen, ob Griechenland an dieser Konferenz teilnimmt?

ADEBAHR: Wer zu dieser Konferenz kommt, erfahren Sie, sobald es möglich ist.

FRAGE: Frau Adebahr, gibt es eine Reaktion zu der Waffenruhe in Libyen, auch zu den Gesprächen, die jetzt in Moskau zwischen dem libyschen Premierminister und General Haftar stattfinden?

SEIBERT: Auch dazu hatte sich die Bundeskanzlerin ja in der Pressekonferenz in Moskau schon geäußert. Ich kann heute noch sagen: Die Bundesregierung begrüßt diesen in Kraft getretenen Waffenstillstand, der ja auf die Bemühungen des russischen und des türkischen Präsidenten zurückzuführen ist. Das ist natürlich eine Basis, wenn sie sich verstetigt, auf der auch eine solche Konferenz möglich wird, wie wir sie jetzt gerade vorbereiten.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, diese Konferenz ist direkt mit diesen Gesprächen verbunden? Wenn also die Gespräche scheitern würden, dann würde diese Konferenz nicht stattfinden? Habe ich das richtig verstanden?

SEIBERT: Nein. Ich habe gesagt, was die Bundeskanzlerin ja auch in Moskau gesagt hat. Sie ist der Meinung, dass bei dem Treffen von Präsident Putin und Präsident Erdoğan ein guter Beschluss gefasst worden ist, nämlich diese Waffenruhe für den 12. Januar zu verkünden. Sie ist nun in Kraft getreten. Wir begrüßen das.

Wir führen im Rahmen der Konsultationen, die zur Berliner Konferenz führen sollen, ja ohnehin Gespräche über Waffenstillstand und ein anschließendes Waffenembargo, also zur Herstellung der Bedingungen, die es dann möglich machen, unter UN-Ägide sozusagen die nächsten Schritte hin zu einer politischen Lösung zu gehen. Das muss man sowieso bei dem Ganzen im Kopf behalten. Auch die Konferenz ist dazu ausgelegt, die Bemühungen des UN-Sondergesandten Salamé zu unterstützen. Das Ganze ist ein Prozess unter UN-Ägide.

FRAGE: Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage ist eine Lernfrage: Halten Sie es für möglich, dass eine Libyen-Konferenz so kurzfristig, in sechs Tagen, stattfinden kann?

Die zweite Frage hat mit der Einladung von Griechenland ‑ Ja oder Nein ‑ zu tun. Der griechische Premierminister hat sich öffentlich geäußert, dass Griechenland dabei sein will. Die Frage ist nun, ob eine solche Anfrage schon im Bundeskanzleramt oder im Auswärtigen Amt eingegangen ist.

SEIBERT: Wenn es zu einer Konferenz in Berlin kommt, dann geschieht das ja nicht aus heiterem Himmel und mit einem Vorlauf von fünf oder sechs Tagen. Die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin, der Außenminister arbeiten mit ihren Teams seit Wochen intensiv an diesem internationalen Konsultationsprozess, um das Vorgehen des UN-Sondergesandten zu unterstützen. Ein Konsultationsprozess der sogenannten P5-Staaten ‑ also USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich ‑ mit Italien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, mit Ägypten, der Türkei und natürlich den Vereinten Nationen, mit der EU, der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union ist Gegenstand von ganz intensiven Arbeiten und vier Arbeitstreffen hier in Berlin gewesen, sodass wir jetzt sagen können, dass wir ‑ auch nach dem Treffen in Moskau ‑ auf der Zielgeraden hin zu dieser Berliner Konferenz sind.

ZUSATZFRAGE: Meine zweite Frage bezog sich auf die Teilnahme Griechenlands und die Forderung des griechischen Premierministers, dass Griechenland dabei sein soll. Sie haben jetzt viele Länder aufgelistet, von den Arabischen Emiraten bis zur Türkei und Italien. Warum soll Griechenland nicht dabei sein?

SEIBERT: Ich kann jetzt nur auf das zurückgehen, was ich vorhin schon gesagt habe. Sobald die Vorbereitungen und die Planungen für die Konferenz abgeschlossen sind, sagen wir Ihnen nicht nur, wann sie hier in Berlin stattfinden soll, sondern auch Teilnehmerkreis und weitere Einzelheiten.

FRAGE: Noch einmal zum Thema Libyen: Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag einiger EU-Mitgliedstaaten eines EU-Sonderbeauftragten in Libyen?

ADEBAHR: Wir arbeiten für diese Konferenz in dem sogenannten Berliner Prozess und sind jetzt wirklich in ganz intensiven Vorbereitungen. Die Einbindung und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union war in den letzten Tagen sehr eng. Der Außenminister hat in der letzten Woche Herrn Sarradsch gemeinsam mit Josep Borrel in Brüssel getroffen, den Hohen Beauftragten dafür. Sie können davon ausgehen, dass es jetzt gerade ein Prozess ist, in dem sich vieles politisch zu Libyen zurechtruckelt und wir an sehr vielem arbeiten, selbstverständlich in ganz enger Abstimmung mit der EU. Lassen Sie uns erst einmal diesen Weg gehen, und dann wird man sehen, wo man steht.

ZUSATZFRAGE: Aber Sie sind nicht gegen einen solchen Vorschlag?

ADEBAHR: Das ist im Moment der Stand. Da arbeiten wir auch in ganz enger Abstimmung mit der Europäischen Union.

FRAGE: Eine Lernfrage: Ist es bei einer solchen Konferenz das Ziel, die Konfliktparteien selbst in Libyen schon mit am Tisch zu haben? Oder wäre das zu früh?

ADEBAHR: Die Konferenz, also der Berliner Prozess, arbeitet mit den Staaten, die unmittelbar Einfluss auf die Lage in Libyen nehmen. Er unterstützt den Drei-Punkte-Plan des Sondergesandten der Vereinten Nationen, Herrn Salamé, der darauf abzielt, dass die libyschen Parteien in Libyen untereinander in Friedensgesprächen und in diesen Einstieg kommen. Das ganze Format haben wir ja auch ganz breit, ich glaube zuletzt am 30. Dezember, erörtert.

Dass es natürlich Gespräche ‑ der Außenminister hat ja auch mit Herrn Sarradsch gesprochen ‑ mit den libyschen Parteien braucht, ist klar. Der Prozess soll den äußeren Rahmen festzurren ‑ Waffenembargo, Waffenstillstand ‑, um gemäß dem Drei-Punkte-Plan von Herrn Salamé innerlibysche Gespräche und einen politischen Follow-up-Prozess zu ermöglichen.

SEIBERT: Lassen Sie mich das auch noch einmal ganz kurz hinzufügen ‑ die Bundeskanzlerin hat darüber auch am Samstag in Moskau gesprochen ‑: Eine solche Berliner Konferenz könnte nur der Auftakt für einen längeren Prozess sein. Es muss natürlich am Schluss ganz sicher sein, dass die libyschen Interessen im Vordergrund stehen. Eine solche Berliner Konferenz ist sicherlich nicht der Abschluss von irgendetwas.

Situation in Iran

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema Iran. Der US-Präsident hat sich ja eindeutig hinter die Protestierenden in Teheran gestellt. Ich wollte fragen: Wie steht denn die Bundesregierung zu den dortigen Protesten gegen die Regierung?

ADEBAHR (AA): Wir haben ‑ auch gestern schon ‑ gesagt, dass wir der Ansicht sind, dass die iranische Bevölkerung die Möglichkeit haben muss, friedlich und frei zu protestieren und ihre Meinung zu äußern. Das gilt auch und umso mehr und noch einmal angesichts der Tatsache, dass die Bevölkerung ihre Trauer ‑ es ist sicherlich auch Wut dabei ‑ nach den Ereignissen um die schreckliche Katastrophe des Flugzeugabschusses zum Ausdruck bringen möchte. Wir sind ganz dezidiert der Ansicht, dass dieses friedlich, frei und ungehindert zu geschehen hat.

Wir sehen auch Videoschnipsel, die uns aus dem Iran erreichen. Wir sehen darauf, wie die Demonstrationen ablaufen. Das alles macht uns sehr besorgt. Deshalb appellieren wir auch an die Sicherheitskräfte, was größtmögliche Zurückhaltung angeht, und betonen das Recht der Iranerinnen und Iraner, dort auf die Straße zu gehen, zu trauern und ihre Meinung zu sagen.

ZUSATZFRAGE: Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Besorgt sind Sie über das Verhalten der Sicherheitsbehörden?

ADEBAHR: Ja.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Frau Kramp-Karrenbauer hat am Wochenende davon gesprochen, dass Menschen ermordet worden seien. Welche Tatbestandsmerkmale, die Mord kennzeichnen, liegen der Bundesverteidigungsministerin vor?

COLLATZ-JOHANNSEN (BMVg): Die Äußerungen stehen jetzt erst einmal so für sich. Das sind keine Äußerungen, die ich hier in irgendeiner Weise bewerten kann. Dafür müssten Sie tatsächlich über die Parteilinie gehen.

ZUSATZFRAGE: Dann habe ich eine Frage an Frau Adebahr. Der Bundesaußenminister hat sich am Wochenende so geäußert, dass es gut sei, dass die iranische Regierung Klarheit darüber geschaffen habe, dass es sich bei dem Abschuss um ein Versehen gehandelt habe. Gehen das Auswärtige Amt bzw. die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei dem Abschuss entgegen dieser Erklärung um eine zielgerichtete Tötung aus niederen Motiven gehandelt hat, was ja die Voraussetzung für Mord wäre?

ADEBAHR: Der Außenminister hat gesagt, es sei wichtig gewesen, dass der Iran das gemacht habe, weil es eben diese Klarheit gab, dass es kein technisches Versagen war, und dass der Iran das zugegeben hat, was wir als sehr, sehr wichtig empfunden haben. Jetzt geht es ja gerade darum ‑ ich glaube, das passiert noch ‑, dass Transparenz hergestellt wird, dass Klarheit über den gesamten Hergang geschaffen wird, dass man wirklich aufarbeitet, was wann wie passiert ist, und dass das in ganz enger Zusammenarbeit besonders mit den betroffenen Nationen ‑ namentlich sind das ja die Ukraine und Kanada ‑ geschieht. Daran wird jetzt mit verschiedenen Teams vor Ort gearbeitet, und ich denke, das ist ein Prozess, der in diesen Tagen läuft.

Ich will hier keine Endbewertung dessen abgeben, aber wir tun, was wir können, um das zu unterstützen, und wir sind sehr der Ansicht, dass das jetzt in aller Tiefe und so transparent wie möglich aufgearbeitet werden muss.

SEIBERT (BReg): Die Bundeskanzlerin, wenn ich das noch einmal sagen darf, hatte auch am Samstag schonungslose Aufklärung in dieser Sache verlangt. Natürlich stellt sich da noch eine Reihe von Fragen.

FRAGE: Frau Adebahr, zur Ermordung von General Soleimani: Der US-Verteidigungsminister hat gesagt, es habe keine Hinweise darauf gegeben, dass Soleimani Angriffe auf US-Botschaften geplant habe. Er hat da zurückgerudert, nachdem Trump ja gesagt hat, das sei der Hintergrund für die Ermordung von General Soleimani gewesen. Hat sich jetzt aus Sicht der Bundesregierung eine Änderung der Einschätzung ergeben, dass dieser Angriff nicht völkerrechtswidrig war?

ADEBAHR: Ich denke, die Äußerung des Verteidigungsministers habe ich in der Wortwahl leicht anders gelesen, als Sie sie zitieren, aber darauf kommt es nicht an.

Wir haben, glaube ich, hier gesagt, dass uns die Informationen fehlen, um die Begründung nachvollziehen zu können. Ich glaube, das gilt nach wie vor.

ZUSATZ: Dann wäre dieser Angriff ja völkerrechtswidrig gewesen.

ADEBAHR: Wir haben das gesagt, was wir dazu zu sagen haben. Ich muss das nicht weiter interpretieren.

FRAGE: Auch noch einmal zur Ermordung und dem, was Frau Kramp-Karrenbauer gesagt hat:

Herr Seibert, Frau Adebahr, schließen Sie sich dem denn an, oder sehen Sie keine Anhaltspunkte dafür, von einer Ermordung dieser Passagiere zu sprechen?

Herr Collatz, wir sollen jetzt vergessen, dass Frau Kramp-Karrenbauer auch Verteidigungsministerin ist, und so tun, als ob sie das jetzt als Parteivorsitzende gesagt hat. Habe ich Sie richtig verstanden?

COLLATZ: Nein, natürlich nicht. Sie hat mit ihren Worten natürlich ihrer Betroffenheit Ausdruck verliehen und, wie Herr Seibert eben auch deutlich gemacht hat, darauf gedrängt, dass hier eine tiefgründige Aufklärung seitens der Behörden im Iran durchgeführt wird. Jenseits dessen kann ich das aber leider auch nicht kommentieren.

ZUSATZ: Aber wenn sie schon vor der Aufklärung und den Ergebnissen von Mord und Ermordung spricht, dann muss sie entweder mehr wissen oder nicht wissen, wovon sie redet!

COLLATZ: Die Worte sprechen insofern für sich. Ich kann das nicht weiter kommentieren.

ZUSATZFRAGE: Herr Seibert, schließt sich die Kanzlerin der Ermordungstheorie von Frau Kramp-Karrenbauer an?

SEIBERT: Ich habe mich dazu schon geäußert und verweise noch einmal auf das, was die Bundeskanzlerin gesagt hat. Es ist gut, dass der Iran die Verantwortung für diesen Abschuss übernommen hat, den die iranische Führung ja ein paar Tage lang geleugnet hat. Es sind 176 Menschen getötet worden. Nun ist schonungslos aufzuklären, wie, unter welchen Umständen und mit wessen persönlicher Verantwortung es dazu kommen konnte. Wenn das geschehen ist, dann können wir darüber noch einmal reden. Das ist das, was ich Ihnen heute sagen kann.

Es bleiben Fragen zu beantworten. Ganz besonders bleibt es auch Aufgabe des Iran, mit den Ländern, aus denen die getöteten Menschen stammen, zu Übereinkünften in Bezug darauf zu kommen, wie mit dieser Situation umzugehen ist.

FRAGE: Noch einmal auf die Frage der Ermordung von Soleimani zurückkommend: Die Bundesregierung hat ja jetzt schlussendlich ‑ so ist mein Wissensstand ‑ bei den US-Amerikanern tatsächlich nachgefragt, welche Rolle Ramstein bei dieser gezielten Tötung gespielt hat. Mich würde interessieren: Haben denn die US-amerikanischen Kollegen bereits geantwortet?

SEIBERT: Darüber ist ja nun in jeder Regierungspressekonferenz, seitdem diese Militäraktion stattgefunden hat, gesprochen worden. Herr Breul hat dazu auch schon ausführlich Stellung genommen.

An dem Sachverhalt hat sich nichts geändert. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die US-Luftwaffenbasis in Ramstein an diesem konkreten Luftschlag in irgendeiner Form beteiligt gewesen ist.

ZUSATZFRAGE: Letzte Woche war Sitzungswoche. Da gab es ja auch eine Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses. Dort soll Außenminister Heiko Maas sozusagen gesagt haben, dass eine Anfrage herausgegangen sei und die Bundesregierung noch auf eine Antwort warte. Deswegen, glaube ich, können Sie mir auch relativ einfach antworten, nämlich mit „Die Antwort ist bereits eingegangen“ oder „Die Antwort steht noch aus“.

ADEBAHR: Ich habe Ihnen keinen neueren Stand als den, den Herr Breul und jetzt gerade Herr Seibert referiert haben, mitzuteilen.

ZUSATZFRAGE: Aber können Sie denn zumindest die Aussagen des Außenministers bestätigen, dass diese Anfrage herausging?

ADEBAHR: Ich weiß nicht, um welche ‑ ‑ ‑ Ich kann Ihnen hier nicht bestätigen, was der Außenminister in einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses ‑ sei sie öffentlich oder nicht öffentlich gewesen ‑ wörtlich gesagt hat. Sie haben die ganzen öffentlichen Äußerungen des Außenministers in den letzten Tagen zum Iran-Komplex gehört. Dann bitte ich Sie, damit zu arbeiten.

ZUSATZFRAGE: Aber, entschuldigen Sie, darum geht es ja jetzt nicht! Es geht darum, dass der Außenminister zumindest nach Aussagen von Bundestagsabgeordneten gesagt hat, dass eine Anfrage an die US-amerikanischen Kollegen herausgegangen sei, und zwar danach, ob Ramstein involviert war oder nicht. Können Sie mir zumindest sagen „Ja, diese Anfrage ging heraus“ oder „Nein, diese Anfrage ging nicht heraus“? Das ist ja jetzt nicht so schwer.

SEIBERT: Wir stehen in regelmäßigem vertraulichen Austausch mit den US-Behörden, und dieser Austausch bezieht sich auch auf rechtliche Fragen, die die US-Streitkräfte in Deutschland betreffen.

Stationierung US-amerikanischer Truppen in Irak

FRAGE: Am 10. Januar haben die USA offiziell erklärt, dass sie entgegen der Entscheidung der irakischen Regierung ihre Truppen nicht aus dem Irak abziehen wollen. Wie bewerten sowohl der Regierungssprecher, das AA sowie das BMVg diese offizielle Entscheidung der USA?

ADEBAHR (AA): Ich verweise Sie gern auf die vielfältigen Äußerungen des Bundesaußenministers in sehr vielen Nachrichtensendungen der letzten Tage, in denen er gesagt hat, dass es jetzt darauf ankomme, mit der irakischen Regierung zu besprechen, wie der Kampf gegen den IS-Terror, den wir alle nach wie vor für sehr wichtig und für nicht abgeschlossen halten, weitergeführt werde, und dass wir dazu in der Anti-IS-Koalition in einem engen Austausch stünden. Das hat er ganz oft ausgeführt. Sie können es nachschauen und nachlesen.

COLLATZ (BMVg): Das kann ich so nur unterstreichen.

ZUSATZFRAGE: Das offizielle Kommuniqué wurde ja erst am 10. Januar veröffentlicht. Bisher hat sich Herr Maas noch nicht explizit auf dieses Kommuniqué der US-Amerikaner bezogen. Deswegen möchte ich Sie bitten, zu sagen, wie es die Bundesregierung bewertet, dass sowohl die Exekutive als auch die Legislative eines souveränen Staates eine Entscheidung treffen, das Truppenstatus aufkündigen und die USA dies ignorieren. Dazu wird die Bundesregierung ja eine Haltung haben.

ADEBAHR: Ich verweise Sie zum Beispiel gern auf das Statement des Bundesaußenministers gestern und vorgestern zum Iran, in dem er den gesamtpolitischen Komplex adressiert und bewertet hat.

Aufklärung des Mordfalls Khashoggi

FRAGE: Es geht um die Todesurteile im Falle des Kashoggi-Mordes, die im Dezember gefällt wurden. Mir ist nicht erinnerlich, dass die Bundesregierung dazu schon Stellung genommen hätte. Falls doch, bitte ich um Entschuldigung.

Vor dem Hintergrund, dass Sie eben auch im Falle des Irans noch einmal Aufklärung und persönliche Verantwortung als Notwendigkeit betont haben, sehen Sie persönliche Verantwortung und Aufklärung im Sinne der von der Bundesregierung mehrfach formulierten Kriterien durch die Kashoggi-Mordurteile erfüllt?

SEIBERT (BReg): Zunächst einmal kennen Sie unsere ganz grundsätzliche Haltung gegen die Todesstrafe. Diese Haltung gilt, wo immer auf der Welt die Todesstrafe verhängt wird. Wir halten sie für eine Strafe, die man ablehnen muss, und äußern uns auch so in Gesprächen mit Ländern, die die Todesstrafe haben.

Mehr kann ich Ihnen jetzt dazu nicht sagen. Aber das ist zumindest einmal die grundsätzliche Haltung zu einem Urteil, das in Todesstrafen endet.

ZUSATZFRAGE: Frau Adebahr, ist nach Auffassung des Auswärtigen Amtes hinreichend aufgeklärt, wie insbesondere die persönliche Verantwortung von Herrn bin Salman zu werten ist?

Es war immerhin die UN-Sonderberichterstatterin, die das Urteil eine Farce genannt hat, und der UN-Generalsekretär sagte, es sei nicht hinreichend aufgeklärt worden.

Sieht das Auswärtige Amt hinreichende Aufklärung vor allem über Hintermänner, politische Verantwortung und Auftraggeber für die Ermordung Kashoggis?

ADEBAHR (AA): Ich denke, unsere grundsätzliche Position, dass wir Aufklärung und Transparenz fordern, steht nach wie vor. Ich denke, das Verfahren in der Türkei ist noch nicht abgeschlossen und läuft noch. Das ist auch ein aus unserer Sicht sehr wichtiges Verfahren.

Dann will ich ganz ehrlich sein: Ich bin mir nicht sicher, ob nicht ein Mitglied des Auswärtigen Amtes oder wir über den Jahreswechsel etwas gesagt haben. Ich würde das gern nachreichen, weil ich selbst das gerade nicht ganz genau überblicke und im Kopf habe.

FRAGE: Frau Adebahr, Ihr Haus hat immer wieder die Notwendigkeit der Transparenz und auch der Glaubwürdigkeit des saudischen Gerichtes betont. Hat das saudische Gericht aus Ihrer Sicht die Mindeststandards und Mindestkriterien, die Sie gesetzt haben, erfüllt?

ADEBAHR: Das würde ich gern nachreichen, wenn ich Ihnen dazu eine Bewertung gebe.

Wahlen in Taiwan

FRAGE: In Taiwan gab es am Samstag eine Wahl. Die Präsidentin Frau Tsai wurde wiedergewählt. Von der Bundesregierung habe ich bisher noch keine Wortmeldung dazu gefunden. Ich habe einmal nachgeschaut: Vor acht Jahren, 2012, hat sich das Außenministerium lobend zur Wahl geäußert, vor vier Jahren Herr Steinmeier: Ganz toll, dass es dort Demokratie und Wahlen gibt.

Warum ist das bisher nicht passiert?

ADEBAHR (AA): Vielleicht weil wir damit rechneten, dass eventuell heute eine Frage kommt, und die Bundespressekonferenz der geeignete Ort ist, um so etwas zu tun. Herr Seibert, wollen Sie, oder soll ich?

SEIBERT (BReg): Wir haben die Berichterstattung zu diesen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen zur Kenntnis genommen. Wir begrüßen, dass es freie und demokratische Wahlen waren, die reibungslos und friedlich verlaufen sind. Unser Interesse an Frieden und Stabilität in der Taiwanstraße ist unverändert. Wir erwarten auch, dass beide Seiten der Taiwanstraße zu einer friedlichen Annäherung und Entspannung beitragen.

ZUSATZFRAGE: Hat die Kanzlerin der Wahlsiegerin schon gratuliert? Wird sie es tun?

SEIBERT: Dazu kann ich Ihnen nichts berichten.

ZUSATZFRAGE: Ist das geplant? Es ist bei der Kanzlerin ja sonst üblich, dass sie ausländischen Wahlsiegern gratuliert.

SEIBERT: Ich kann Ihnen über das hinaus, was ich jetzt gerade gesagt habe, nichts sagen.

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