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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 10.01.2020

10.01.2020 - Artikel

Absturz eines ukrainischen Passagierflugzeugs in Iran

FRAGE: Herr Seibert, nachdem sich andere Regierungen ‑ die Kanadier, die Briten ‑ geäußert haben, wüsste ich gerne: Was ist die Position der Bundesregierung? Gibt es Erkenntnisse, die die Bundesregierung zu der Ansicht verleiten oder bringen, dass es sich möglicherweise um einen Abschuss handelt?

Es gab ja das deutsche Angebot, möglicherweise bei der Aufklärung mitzuhelfen. Sind die Iraner darauf eingegangen?

SEIBERT (BReg): Die Bundesregierung hat die jüngsten Entwicklungen ‑ vor allem natürlich auch die Äußerungen des amerikanischen Präsidenten und des kanadischen Premierministers ‑ zur Kenntnis genommen. Eigene Erkenntnisse über die mögliche Absturzursache haben wir nicht. Recherchen und Hinweise auf einen möglichen Raketenbeschuss dieses Flugzeugs müssen aber natürlich ernst genommen werden. Also muss bei der Ermittlung der Ursache für diesen Absturz alles in den Blick genommen werden, und nicht nur ein möglicher technischer Defekt des Flugzeugs.

Also: Alles muss getan werden, um zur Aufklärung dieser schrecklichen Tragödie zu kommen. Die Bundesregierung erwartet, dass es eine genaue Untersuchung durch die zuständigen Stellen im Iran, und zwar in enger Zusammenarbeit mit den in der Hauptsache betroffenen Nationen, gibt. Es ist in dem Sinne zu begrüßen, dass Iran jetzt offenbar auch US-amerikanischen Experten die Einreise und die Mitarbeit an den Untersuchungen ermöglichen will. Vor dem Hintergrund, dass eine sichere zivile Luftfahrt gewährleistet sein muss, aber gerade auch vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen den USA und dem Iran in den letzten Tagen liegt es ja im Interesse der internationalen Gemeinschaft, dass die Ursache des Absturzes lückenlos aufgeklärt wird. Es bleibt dabei: Auch deutsche Experten stehen bereit, bei dieser Ermittlungsaufgabe mitzuhelfen, sofern dies gewünscht ist.

BREUL (AA): Ich möchte vielleicht nur noch einen Punkt ergänzen. Der Außenminister hat gestern auch mit seinem ukrainischen Amtskollegen Prystajko telefoniert und hat ihm in dem Telefonat noch einmal sein Beileid ausgesprochen und erneut deutsche Unterstützung angeboten. Die Ukraine ‑ Herr Seibert erwähnte es ja gerade ‑ ist bereits mit Experten vor Ort. Es ist wichtig, dass diese bei der Untersuchung vollumfänglich beteiligt werden. Das haben wir mit der iranischen Seite auch über unsere Kontakte noch einmal so gesagt und auch zugesagt bekommen.

FRAGE: Die Lufthansa hat gestern ja einen Flug abgebrochen bzw. fliegt Teheran aktuell nicht an. Wer ist da letztlich zuständig? Ist das eine Entscheidung, die rein die Airlines treffen, oder hat da auch das Luftfahrt-Bundesamt Einflussmöglichkeiten oder Beratungsmöglichkeiten?

BUSER (BMVI): Dazu kann ich Ihnen gerne Auskunft geben. Wir beobachten natürlich intensiv, wie sich die Sicherheitslage entwickelt, und stehen dazu natürlich auch mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt. Gestern Abend um 20.44 Uhr wurde eine sogenannte Notice to Airmen mit sofortiger Wirkung für die Fluginformationsregion Teheran und Iran veröffentlicht. Diese gilt zunächst bis zum 13. Januar dieses Jahres. Es handelt sich hierbei nicht um ein Verbot, sondern um eine Empfehlung an die Luftfahrtunternehmen, besondere flugbetriebliche Risiken in ihren unternehmenseigenen Risikobewertungen zu berücksichtigen. Auf eventuelle Veränderungen der Erkenntnislage im betroffenen Luftraum werden wir natürlich unverzüglich reagieren. Die potenziell betroffenen Luftfahrtunternehmen mit Linienflügen nach oder von Teheran sind von uns natürlich kurz davor darüber informiert worden, dass eine weitere NOTAM veröffentlicht wird. Auf Anweisung der Lufthansa-Konzernsicherheit, mit der wir natürlich auch in Kontakt stehen, hatte die Deutsche Lufthansa bereits zuvor zwei Flüge der Lufthansa und von Austrian Airlines nach Teheran wieder zurückgeholt.

FRAGE: Frau Buser, noch einmal zur Klärung: Das heißt, die Bundesregierung wirkt da jetzt nicht aktiv ein und warnt die Airlines auch nicht explizit, sondern sagt nur, die Airlines sollten die Sicherheitshinweise ein bisschen genauer beachten? Die Reaktion der Bundesregierung an dieser Stelle scheint ein bisschen sehr verhalten zu sein, denn das Sicherheitsrisiko ist ja doch relativ offensichtlich. Mich wundert, dass die Bedenken der Bundesregierung nicht ein bisschen deutlicher ausgedrückt werden.

BUSER: Vielleicht noch einmal generell zu dem Prozedere: Im Prinzip ist es immer so, dass den Staaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, der ICAO, das Instrument der sogenannten NOTAMs, also der Notices to Airmen, zur Verfügung steht, das zur Anordnung und Information über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication dient. Ziel ist es immer, einen sicheren und flüssigen Luftverkehr zu garantieren. Das ist der Sinn dieser sogenannten NOTAMs. Darüber hinaus gibt es auch noch Information Sheets; es gibt verschiedene Ebenen, wie das gehandhabt wird. Prinzipiell ist es immer so, dass die Deutsche Flugsicherung solche NOTAMs herausgibt und dass auch die Airlines immer sehr eng eingebunden sind; denn natürlich muss jeder Pilot, bevor er starten kann, die Informationen zur Lage vor Ort haben. Deswegen verfahren wir in diesem Fall einfach so. Die sind also sehr eng mit eingebunden, und da findet man aufgrund der Sicherheitslage auch immer zusammen. In diesem Fall haben wir eben diese besondere Risikobewertung zur Berücksichtigung gegeben.

BREUL: Wenn ich das noch ergänzen darf: Neben dem formellen Stufensystem, das es gibt, bemühen wir uns im Auswärtigen Amt natürlich gemeinsam mit dem BMVI darum, die Informationen rasch fließen zu lassen und immer unsere aktuelle Lageeinschätzung mit den betroffenen Unternehmen, also in dem Fall der Lufthansa-Sicherheit, zu teilen. Da gibt es einen laufenden Kontakt, und die sind stetig darüber informiert, wie wir die aktuelle Lage seitens der Bundesregierung einschätzen.

FRAGE: Ich habe noch eine Bitte um Klärung, nur damit wir das nicht falsch verstehen: Das Luftfahrt-Bundesamt oder das Verkehrsministerium ‑ das wäre die erste Frage ‑ empfiehlt bis zum 13. Januar Vorsicht für den Luftraum Teheran, aber kein Verbot für die Fluggesellschaften, ist das so richtig?

BUSER: Korrekt, ja.

ZUSATZFRAGE: Und es ist das Luftfahrt-Bundesamt, das diese Empfehlungen abgibt?

BUSER: Genau, das Luftfahrt-Bundesamt übernimmt für uns das Monitoring, beobachtet die Lage und bewertet sie auch. Die Deutsche Flugsicherung gibt wiederum diese Notices an die Luftfahrtunternehmen heraus. Bezüglich der Lageentwicklung stehen wir natürlich eng mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt.

FRAGE: Frau Buser, ich habe es noch nicht ganz verstanden: Das Bundesverkehrsministerium in Gestalt des Luftfahrt-Bundesamts gibt die Verantwortung an die Fluggesellschaften ab, habe ich das richtig verstanden? Warum gibt man nicht beispielsweise die Empfehlung, bis zum 13. Januar ‑ oder wann auch immer ‑ den Luftraum nicht zu benutzen und Teheran nicht anzufliegen?

BUSER: Für uns ist natürlich immer die Auswertung der Sicherheitslage relevant, auf die wir natürlich zugreifen. Zur Sicherheitslage an sich kann Ihnen, glaube ich, mein Kollege vom Auswärtigen Amt eine bessere Einschätzung geben. Für uns ist der Ablauf nun einmal so, dass die Airlines an sich schon immer sehr eng eingebunden sind. Man muss eben genau schauen: Wie viele Flüge finden statt? Momentan finden einfach keine Flüge nach Teheran oder in die entsprechenden Gebiete statt. Das heißt, momentan haben wir die Sicherheitsempfehlung so getroffen, und die Lufthansa-Konzernsicherheit ist auch zu dem Entschluss gekommen, dass momentan die Flüge nicht stattfinden. Wie gesagt, wir beobachten das auch weiterhin intensiv, und sollte sich eine andere Lageentwicklung ergeben, dann werden wir darüber natürlich informieren.

Nuklearabkommen mit Iran

FRAGE: Nicht unmittelbar zum Absturz, aber zum Thema Iran: US-Präsident Trump verlangt von Deutschland und anderen Staaten, das Atomabkommen fallen zu lassen. Was ist die deutsche Antwort darauf?

Welche Diskussionen zu diesem Thema erwarten Sie bei dem Besuch der Bundeskanzlerin in Moskau?

SEIBERT (BReg): Herr Breul, wollen Sie zum Iran etwas sagen?

BREUL (AA): Ja, das kann ich sehr gerne tun. ‑ Wie Sie wissen, gibt es zum Nuklearabkommen unterschiedliche Auffassungen zwischen den USA und den europäischen Staaten, die Teil des JCPOA sind, also den sogenannten E3. Wir sind uns innerhalb der E3 einig, dass wir auf das fortgesetzte Unterlaufen des JCPOA durch den Iran einschließlich der nun angekündigten Phase 5 reagieren müssen. Wir befinden uns aber im Rahmen des Abkommens. Wir drängen darauf, dass der Iran zu seinen Verpflichtungen zurückkehrt; das ist für uns der richtige Weg. Wir wollen alle Möglichkeiten des JCPOA nutzen, um einer diplomatischen Lösung näherzukommen. Unser Ziel bleibt, die Vereinbarung zu retten, weil wir nach wie vor der Überzeugung sind, dass das das richtige Instrument ist, den Iran von einer möglichen nuklearen Bewaffnung abzuhalten.

SEIBERT: Die Frage, die an mich gerichtet war, will ich so beantworten: Es liegt auf der Hand, dass neben einer ganzen Reihe anderer Themen auch die Spannungen zwischen den USA und Iran ein Gesprächsthema zwischen der Bundeskanzlerin und Präsident Putin in Moskau sein können. Ich will den Gesprächen hier nicht vorgreifen.

FRAGE: Noch einmal an Herrn Breul zu der Beratung der Außenminister: Was ist denn die Position Deutschlands, was diesen Konfliktlösungsmechanismus oder Streitlösungsmechanismus in diesem Abkommen angeht? Ist die Bundesregierung dafür, dass der nach den iranischen Ankündigungen nun ausgelöst wird, oder halten Sie das derzeit nicht für nötig?

BREUL: Dazu sind wir in engen Gesprächen mit unseren Partnern. Wir hatten ja Anfang der Woche deutlich gemacht, was wir von diesen iranischen Ankündigungen halten, und hatten gleichzeitig deutlich gemacht, dass wir uns im engen Austausch mit der IAEO befinden und dass auch ganz entscheidend ist, was die IAEO uns berichtet. Diese Gespräche führen wir insbesondere mit den britischen und den französischen Kollegen. Sie haben einen Mechanismus angesprochen, den das JCPOA ausdrücklich vorsieht, nämlich den Streitschlichtungsmechanismus. Das ist eine Möglichkeit, die wir jetzt diskutieren ‑ wir diskutieren jetzt darüber, wie man im Rahmen des Abkommens dafür sorgen kann und darüber reden kann, wie der Iran jetzt zu seinen Verpflichtungen zurückkehrt. Einen genauen Zeitplan oder so etwas kann ich Ihnen nicht verkündigen, aber die Fragen, die Sie äußern, sind die, die diskutiert werden, und darauf werden wir in naher Zukunft, denke ich, eine Antwort finden.

FRAGE: An das Verteidigungsministerium: Herr Plüskow, Herr Trump hat ja auch gesagt, er erwarte, dass die NATO-Partner sich im Nahen Osten stärker engagieren. Gibt es da schon genauere Vorstellungen, was er konkret für die Region erwartet, vielleicht auch von der Bundeswehr?

Zweite Frage: Könnten Sie militärisch vielleicht erklären ‑ weil mir das so überhaupt nicht klar ist ‑, wie es zu einem versehentlichen Abschuss eines Passagierflugzeugs kommen kann? Ist das eine Automatik, weil man etwas abwehrt, ist das ein Versehen, hat jemand auf den falschen Knopf gedrückt?

Zur Lage dort: Wenn Teheran offensichtlich die Amerikaner gewarnt hat, dass Raketen in den Stützpunkt einschlagen könnten, warum gab es dann sozusagen keine andere Warnung aus militärischer Sicht für die zivile Luftfahrt?

VON PLÜSKOW (BMVg): Fangen wir vorne an: Was die Diskussion in der NATO betrifft, so möchte ich auch genau darauf verweisen: Das sind Diskussionen; im Februar gibt es ein NATO-Treffen auf Verteidigungsministerebene, und da wird das besprochen werden. Dem kann ich an dieser Stelle auch nicht vorweggreifen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Dazu kann ich Ihnen überhaupt nichts sagen. Zum einen haben wir ja selber gar keine Erkenntnisse, dass das Flugzeug wirklich abgeschossen wurde. Herr Seibert hat ja gerade darauf verwiesen, dass die Untersuchungen da im Gange sind, insofern kann ich mich hier auch nicht zu Spekulationen hinreißen lassen, wie so etwas möglich ist. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Zu Ihrer dritten Frage: Das kann ich Ihnen nicht beantworten.

FRAGE: Ist die Bundesregierung bzw. ist das Auswärtige Amt in Bezug auf das Atomabkommen im Kontakt mit der chinesischen Regierung?

BREUL: In der Tat. Natürlich sprach ich jetzt von den europäischen Staaten, die sich natürlich untereinander besonders eng zum weiteren Vorgehen in Sachen JCPOA abstimmen, aber natürlich tauschen wir uns auch mit Russland und China eng aus, die ebenfalls Vertragspartei sind. Da gibt es natürlich am laufenden Band Gespräche auf Fachebene zu den aktuellen Einschätzungen, die wir untereinander teilen. Ich habe Ihnen im Moment aber nichts über irgendwelche operativen Ergebnisse der Gespräche zu berichten. Aber selbstverständlich gibt es da einen engen Austausch.

FRAGE: Herr Breul, Sie sprachen von den Verpflichtungen, die die Iraner wieder erfüllen sollen. Was ist mit den Amerikanern?

BREUL: Die Amerikaner sind nicht länger Teil des Nuklearabkommens.

ZUSATZFRAGE: Aber fordern Sie die Amerikaner weiterhin auf, wieder zu dem Deal zurückzukehren?

BREUL: Na ja, ich habe vorhin schon deutlich gemacht: Die USA und wir haben unterschiedliche Auffassungen zum Thema JCPOA. Selbstverständlich ‑ das haben wir auch öffentlich wiederholt gesagt ‑ bedauern wir den Austritt der Amerikaner aus dem JCPOA, weil wir es für ein richtiges Instrument halten. Wenn die Amerikaner sich dazu entscheiden sollten, zum Abkommen zurückzukehren, dann ist das mit Sicherheit nicht von Nachteil. Ich habe aber keinerlei Anzeichen dafür, dass das Überlegungen wären, die im Moment in Washington angestellt würden.

FRAGE: Ich habe eine Lernfrage an Herrn Breul, was den Konfliktlösungsmechanismus angeht, der ja vertraglich vereinbart ist. Wenn Sie sagen, die USA sind ausgestiegen: Sollte dieser Mechanismus ausgelöst werden und es würde die Kommission gebildet, innerhalb der Streitfragen geschlichtet werden könnten oder müssten, ist es dann zwingend notwendig, dass alle Signaturstaaten am Tisch sitzen, oder würde das auch ohne die Vereinigten Staaten stattfinden?

Losgelöst vom Abkommen mit Blick auf den Schlagabtausch der letzten Tage: Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, den Sicherheitsrat zu einer Sitzung einzuberufen?

BREUL: Zum ersten Teil der Frage: Das müsste ich mir von den Experten noch einmal bestätigen lassen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Interpretation so ist, dass die Vertragsparteien an dem Streitschlichtungsmechanismus beteiligt sind, also in dem Fall nicht mehr die USA, weil sie nicht länger Vertragspartei sind, auch wenn sie den Vertrag in der ursprünglichen Form unterschrieben hatten. Das würde ich mir aber gern noch einmal bestätigen lassen, das reiche ich Ihnen dann nach.

Zum Sicherheitsrat kann ich nur sagen, dass das für uns selbstverständlich ein zentrales Gremium der internationalen Sicherheit ist und wir auch über diese Frage diskutiert haben. Der Außenminister hat mit dem Generalsekretär, Herrn Guterres, telefoniert, und gemeinsam wurde überlegt, ob das zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist oder nicht. Für uns ist wichtig: Wir wollen das tun, was zur Deeskalation beiträgt, was zur Dialogfähigkeit beiträgt, und da konstruktive Schritte finden. Diese Gespräche dauern an. Bisher gab es keine Sitzung im Sicherheitsrat; man kann aber nicht ausschließen, dass es die in Zukunft geben wird. Da stimmen wir uns ganz eng mit unseren europäischen Partnern, die im Sicherheitsrat sitzen, und dem VN-Generalsekretär ab und beraten gemeinsam, was zu welchem Zeitpunkt sinnvoll ist.

ZUSATZFRAGE: Das Ergebnis der Erwägungen ist ja offensichtlich, weil es die Sitzungen nicht gegeben hat. Meine Frage war aber: Welche Gründe sprechen dagegen?

BREUL: Ich hatte versucht, das zu sagen. Ich kann es gern noch einmal anders versuchen.

Für uns ist entscheidend: Was trägt zur Deeskalation bei? In welchem Gremium können wir was erreichen? Vor allem geht es natürlich auch darum: Was hält der Generalsekretär zu welchem Zeitpunkt für sinnvoll? ‑ Diese Art von Fragen diskutieren wir.

Ihre Beobachtung ist richtig. Bisher hat es keine Sitzung gegeben. Darum können Sie daraus schließen, dass unsere Antwort so war. Aber das muss nicht auf alle Zeit unsere Antwort bleiben. Die Gespräche darüber führen wir also weiter, ob und wann eine Sicherheitsratssitzung zu diesem Themenkomplex stattfinden wird.

FRAGE: Weil das eben schon angesprochen wurde, noch einmal eine Frage zur NATO und der Rolle im Mittleren Osten. Der US-Präsident hat ja nicht nur vorgeschlagen, dass die NATO stärker aktiv wird, sondern dass sie ausgeweitet wird. Er hat eine ganz neue Erweiterungsrunde um die Staaten des Mittleren Ostens vorgeschlagen. Deswegen hätte ich ganz gern eine Antwort ‑ ich weiß nicht, wer das beantworten kann oder möchte, Herr Breul oder Herr Seibert ‑, wie die Bundesregierung dazu steht.

BREUL: Ich kann vielleicht allgemein sagen, dass wir es begrüßen, dass die NATO auch im Nahen und Mittleren Osten aktiv ist. Das ist übrigens seit langer Zeit so, und sie führt auch intensive Dialoge mit den Partnern in der Region. Das wäre dann eine Diskussion, die in der NATO zu führen ist, wie man das in Zukunft gestalten wird, ob es da anderer Formen bedarf. Das kann man alles sehen. Das kann man alles diskutieren.

Zur Frage einer Erweiterung des Bündnisses um weitere Mitglieder würde ich Sie aber auf Artikel 10 des Washingtoner Vertrages verweisen. Dort heißt es:

Die vertragschließenden Staaten können aufgrund eines einstimmig getroffenen Übereinkommens jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt zu diesem Vertrage einladen.

ZUSATZFRAGE: Ist das eine Aufforderung an Herrn Trump, dass er sich einmal diesen Artikel 10 durchliest? Denn offenbar schlägt er ja dann etwas vor, was gar nicht gehen kann.

BREUL: Nein, das war jetzt einfach für Sie ein Service-Beitrag in der Regierungspressekonferenz zu Artikel 10.

ZUSATZFRAGE: Okay. Aber um es jetzt anders auszudrücken: Es ist eigentlich ausgeschlossen, weil es nur europäische Staaten betreffen kann?

BREUL: Artikel 10 des Washingtoner Vertrags ist so, wie ich ihn gerade vorgetragen habe.

Mögliche Gründung türkischer Schulen in Deutschland

FRAGE: Stichwort türkische Konsularschulen. Da gibt es die Frage, wie gewährleistet wird ‑ das ist ja die Grundvoraussetzung, wie diese Schulen in Deutschland aufgestellt sein sollen ‑, dass sie dann quasi mit deutschem Lehrplan arbeiten? Das ist wahrscheinlich eine Frage an das BMI. Oder ist das AA zuständig?

BREUL (AA): Ich glaube, die Frage richtet sich an uns. Eigentlich ist es zu früh, dass wir uns diesem Thema widmen. Aber ich merke in der Berichterstattung, dass dieses Thema phantasieanregend ist. Darum möchte ich gern ein paar einordnende Dinge sagen.

Das Auswärtige Amt führt derzeit unter Beteiligung der Vertreterinnen und Vertreter der Länder und des Sekretariats der Kultusministerkonferenz Verhandlungen mit der türkischen Regierung über ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich.

Hintergrund ist auch ‑ und unser großes Interesse ‑, dass die deutschen Schulen in der Türkei rechtliche Grundlagen für ihre Arbeit bekommen. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es deutsche Auslandsschulen in Ankara, Istanbul und Izmir.

Ich möchte noch einmal deutlich machen und klarstellen, dass wir hier über ein Rahmenabkommen der Gegenseitigkeit reden. Es geht nicht darum, eine neue Rechtsgrundlage für Schulen zu schaffen. Dafür sind ausschließlich einschlägig die jeweiligen Landesschulgesetze. Auf diese Landesschulgesetze soll dann in dem Abkommenstext verwiesen werden.

Die Aufsicht über etwaige Privatschulen, die geschaffen werden, liegt bei der Schulaufsicht in den jeweiligen Ländern. Es ist vollkommen klar, dass sich eine mögliche türkische Auslandsschule vollkommen an das jeweilige Landesschulgesetz halten muss. Privilegien sind nicht vorgesehen.

ZUSATZFRAGE: Das wird aber bei anderen ausländischen Schulen auch nicht so gehandhabt. Die französischen Schulen halten sich ja auch nicht an den deutschen Lehrplan, oder?

BREUL: Sie müssen sich an die jeweiligen Länderschulgesetze halten. Wie das im Einzelnen im Landesschulgesetz ausbuchstabiert ist, da bin ich, ehrlich gesagt, überfragt. Ich kann mir auch vorstellen, dass es leichte Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, wie es in einem föderalen System ist. Aber das wäre dann eine Frage, die wirklich an die einzelnen Bundesländer zu richten ist.

[…]

FRAGE: Herr Breul, Sie sagten zum einen, es sei eigentlich zu früh. Könnten Sie ein paar Worte zum Timing sagen? Was ist in Bezug auf den Abschluss der Verhandlungen beabsichtigt? Worauf kann man sich da einstellen?

Zum anderen gibt es in der Medienberichterstattung ja schon Orte wie Berlin, Frankfurt und Köln. Sind das Orte, die in den Verhandlungen mehr Substanz haben? Wer verhandelt da eigentlich genau mit wem?

Dann würde ich noch gern wissen. Dieser rechtliche Rahmen, der so wichtig ist, sowohl für Deutschland, was deren Schulen angeht in der Türkei, wie wahrscheinlich auch umgekehrt - ist das ein Unikum bilateral, oder gibt es diesen rechtlichen Rahmen mit anderen Ländern, und der wird dann auch so angestrebt?

BREUL: Ein Unikum ist es nicht. Wir haben mit über zwanzig Staaten Schulabkommen und Bildungsabkommen. Von daher ist das jetzt nur ein Nachholen auf deutsch-türkischer Seite.

Wie gesagt: Für uns ist es wichtig zu betonen, dass es ein Rahmenabkommen der Gegenseitigkeit sein soll. In der Tat hat die Türkei die mögliche Planung in den Raum gestellt ‑ das betrifft Deutschland ebenso wie Deutschland in der Türkei ‑, drei Schulen aufzubauen. Es besteht ein grundsätzliches Interesse an Frankfurt, Köln und Berlin. Dementsprechend sind die Länder Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen auch besonders in diese Verhandlungen involviert. Ich erwähnte es bereits. Das sind Verhandlungen, die gemeinsam von den Vertreterinnen und Vertretern der Länder und der Kultusministerkonferenz geführt werden.

ZUSATZFRAGE: Und der zeitliche Rahmen?

BREUL: Zum zeitlichen Rahmen möchte ich, ehrlich gesagt, keine Prognose abgeben. Die Verhandlungen laufen. Da gibt es jetzt weder ein retardierendes noch ein beschleunigendes Element. Wenn wir fertig sind, sind wir fertig.

FRAGE: Meine Frage ist zum Teil schon beantwortet worden. Aber noch einmal die Frage: Wie viele Länder haben in Deutschland eigene Schulen? Haben Sie dazu Informationen?

BREUL: Wir haben Schulabkommen mit über zwanzig Staaten. Dazu gehören zum Beispiel Frankreich, Tschechien, aber auch Venezuela. Wie viele ausländische Schulen es in Deutschland genau gibt, wissen wir tatsächlich nicht genau, da das Ländersache ist, also nach dem jeweiligen Landesschulgesetz geregelt ist. Ich kann versuchen, Ihnen eine möglichst präzise Schätzung zu geben. Aber wenn Sie eine endgültige Zahl haben wollen, müssten Sie sich an die jeweiligen Bundesländer wenden und das dann zusammenrechnen.

FRAGE: Ich habe zwei Fragen.

Zum einen war in den Berichten die Rede davon, dass private Trägervereine dann diese Schulen unterhalten würden. Von welchen Vereinen reden wir da? Was kann man sich darunter vorstellen?

Die andere Frage ist: Könnten dann alle türkischen Schüler in Deutschland oder in Deutschland lebende türkische Kinder diese Schulen besuchen? Würde das nicht alle Versuche, türkische Schüler besser zu integrieren, konterkarieren?

BREUL: Also generell können Privatschulen in Deutschland auf Grundlage des jeweiligen Landesschulrechts die Anerkennung als Ersatzschule beantragen. Das ist sozusagen der förmliche Rahmen, und das ist nicht auf bestimmte Nationen limitiert.

Wie das genau ist, sozusagen die rechtliche Struktur, ob das dann ein Verein oder ein anderes Rechtsformat ist, da bin ich, ehrlich gesagt, überfragt und weiß auch nicht, ob es Unterschiede in der jeweiligen Ausgestaltung des Landesschulrechts gibt. Da würde ich Sie dann auch an die Länder verweisen müssen.

Zur Frage, ob dann sämtliche türkischen Schüler an eine solche Schule gehen können: Ich glaube, das ist allein durch die Größe, über die wir hier reden, limitiert. Ich hatte es ja gesagt: Es geht hier um ein Abkommen der Gegenseitigkeit. Wir haben drei deutsche Schulen in der Türkei, und die Türkei erwägt, drei türkische Schulen in Deutschland zu eröffnen.

FRAGE: Eine Frage in dem Zusammenhang, die vielleicht auch Herr Seibert beantworten kann und möchte. Man kann und muss vielleicht auch diese Überlegung mit Blick auf türkische Schulen in Deutschland in einem größeren Zusammenhang sehen, nämlich das Bestreben der Türkei, eine aktive Rolle in der deutschen Öffentlichkeit und Gesellschaft zu spielen. Dazu gehört zum Beispiel auch der Start oder die Erweiterung deutschsprachiger Medienangebote des türkischen Staatsfernsehens. Sehen Sie diesen Zusammenhang? Wie sehen Sie ihn, und welche Erwartungen haben und kommunizieren Sie in diesem Zusammenhang an die Türkei? Denn es sind ja staatlich gelenkte Aktivitäten.

SEIBERT (BReg): Ich glaube, zunächst einmal ist es ganz sinnvoll, die Dinge gesondert zu behandeln.

Herr Breul hat jetzt gerade über das Thema der möglichen türkischen Schulen in Deutschland gesprochen und klargemacht, wie sie den Schulgesetzen der zuständigen Länder unterzuordnen sind. Das heißt, diese Gesetze werden eingehalten werden müssen.

Wenn es mediale Aktivitäten in Deutschland gibt, dann gelten auch für solche Aktivitäten die hier gültigen Gesetze. Wir sind ein Land, das die freie Berichterstattung hochhält und wertschätzt. Dennoch gibt es einen rechtlichen Rahmen, und an den hat sich jeder zu halten. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

FRAGE: Ich habe noch eine Nachfrage zu diesen Trägervereinen: Wäre es möglich, dass auch ein religiöser Verein Träger einer solchen Schule werden könnte?

BREUL: Das weiß ich nicht. Wenn wir die Frage als Bundesregierung beantworten können, dann reiche ich das gern nach.

Akkreditierung für deutsche Journalisten in der Türkei

FRAGE: Im größeren Rahmen Türkei wollte ich fragen, ob es für Sie ein Thema ist, dass die Türkei-Korrespondenten Susanne Güsten und Thomas Seibert offensichtlich noch keine Akkreditierung bekommen haben und ein bisschen im luftleeren Raum schweben. Ist Ihnen davon etwas bekannt?

BREUL (AA): Ehrlich gesagt: Das höre ich jetzt zum ersten Mal. Aber das liegt wahrscheinlich an mir. Wie Sie wissen, ist die Visavergabe und Akkreditierung für deutsche Journalisten in der Türkei hier schon einmal Thema gewesen. Es ist ein Thema, das wir selbstverständlich eng verfolgen. Da stehen wir in engem Austausch ‑ das ist jetzt nicht spezifisch für die Türkei ‑ mit den jeweils im Ausland akkreditierten Journalisten. Wo es notwendig sein sollte oder für notwendig erachtet wird, werden wir da auch gern unterstützend tätig werden.

Zu Einzelfällen äußern wir uns ja grundsätzlich nicht. Zu den Namen möchte ich nichts sagen. Aber selbstverständlich gilt: Wenn es irgendwo haken sollte, nehmen wir das ernst und auf.

[…]

SEIBERT (BReg): Ich will ganz kurz noch einmal auf das Thema der Journalisten in der Türkei zurückkommen.

Ich habe im Moment keinen Überblick über den Stand der Jahresakkreditierungen der deutschen Korrespondenten in der Türkei. Aber wir hatten dieses Thema ja im vergangenen Jahr und auch früher gelegentlich.

Die Haltung der Bundesregierung dazu ist klar. Die Freiheit der journalistischen Berichterstattung ist ein hoher Wert. Zu dieser Freiheit der journalistischen Berichterstattung gehört natürlich auch, dass Journalisten die administrativen Voraussetzungen haben, um ungehindert ihre Arbeit der Recherche und der Berichterstattung machen zu können. Das ist das, was wir sicherlich auch im Gespräch mit den türkischen Behörden oder türkischen Gesprächspartnern immer wieder vorbringen werden.

FRAGE: Noch einmal ganz kurz, Herr Breul, weil Sie vorhin das Wort Einzelfälle erwähnt haben. Nach unserer Kenntnis sind das tatsächlich nicht nur Einzelfälle, sondern es sind viele deutsche Korrespondenten davon betroffen. Deswegen die Frage an Sie: Gab es dazu bereits Gespräche mit der türkischen Seite?

BREUL: Das müsste ich Ihnen nachreichen. Das ist mir nicht bekannt. Wenn ich von Einzelfällen rede, dann meinte ich nicht, dass ich die Zahl kleinrede. Ich meinte, dass wir über Individuen, wo ja eventuell auch familiäre Schicksale dranhängen, hier in der Öffentlichkeit nicht diskutieren möchten. Das sollte nichts über die Gesamtzahl der Betroffenen aussagen.

FRAGE: Herr Seibert, ich wollte da noch einmal anknüpfen. Wenn es sich als wahr erweist, dass eine ganze Riege deutscher Journalisten keine Akkreditierung bekommen sollte, würde das das deutsch-türkische Verhältnis stark beanspruchen und belasten?

SEIBERT: Ich möchte da jetzt keine Spekulationen vornehmen. Ich denke, wir werden uns jetzt einen Überblick über den Stand der Jahresakkreditierungen für die deutschen Korrespondenten in der Türkei verschaffen. Das wird uns unsere Botschaft sicherlich auch berichten können. Es gilt ‑ das sage ich noch einmal ‑, dass die Bundesregierung sich immer dafür einsetzt, dass Journalisten frei und ungehindert berichten können. Dazu gehört natürlich auch, dass die administrativen Voraussetzungen, also Akkreditierungen, dafür geschaffen sind.

BREUL: Ich kann vielleicht noch ergänzen: Dass ich jetzt hier nicht die Zahlen kenne, liegt wirklich an meiner mangelnden Vorbereitung. Ich bin mir sicher, dass unser Generalkonsulat in Istanbul und unsere Botschaft in Ankara im laufenden Kontakt mit den dort akkreditierten Journalisten sind und dieses Thema aufnehmen.

Ich empfehle Ihnen vielleicht ‑ wenn Sie sich fragen, wie ernst wir dieses Thema nehmen -, sich direkt die Protokolle der Pressekonferenzen vom letzten Jahr herauszuholen. Wir haben ja wiederholt darüber geredet und hier deutlich gemacht, wie wichtig uns das ist.

[…]

BREUL: Ich habe zwei Nachlieferungen.

Zum einen möchte ich Ihnen gerne noch einen Hinweis zu den Auslandsschulen geben, der Sie vielleicht weiterführt: Auslandsschulen können von privaten Trägervereinen geführt werden. Jeder Trägerverein muss mit den Bestimmungen und Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes konform gehen. Ich bin jetzt kein Experte im Vereinsrecht, aber ich glaube, das beantwortet auch Ihre Frage.


Dann hätte ich noch eine Nachlieferung: Es ist so, wie ich vermutet hatte. In dem Gremium für den “dispute resolution mechanism” des Nuklearabkommens, den Streitschlichtungsmechanismus, sitzen die Mitglieder der Joint Commission, also die verbleibenden Teilnehmerstaaten.

Reise der Bundeskanzlerin und des Außenministers nach Moskau

FRAGE: Herr Seibert, ich habe Sie am Mittwoch so verstanden, dass Sie uns heute ein bisschen besser über den Staatsbesuch in Russland informieren würden. Ein wichtiges Thema haben Sie schon genannt.

Könnten Sie etwas mehr Informationen über den Ablauf und die Termine sagen? Wird Frau Merkel neben Präsident Putin auch andere Personen treffen?

Außenminister Maas wird auch dabei sein. Wird der Außenminister weitere Personen treffen?

SEIBERT (BReg): Das wenige Zusätzliche, was ich Ihnen sagen kann, will ich gern sagen. Die Bundeskanzlerin und der Außenminister reisen hier am Morgen ab. Die Ankunft im Kreml ist für kurz vor halb drei Uhr angesetzt. Es ist kein Staatsbesuch, sondern ein reiner Arbeitsbesuch. Deswegen dient er dem Gespräch mit Präsident Putin und der russischen Delegation. Das ist das Zentrum und der einzige Besuchspunkt.

Nach dem Gespräch ist für gegen 17 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und des russischen Präsidenten geplant. Dann fliegt sie mit dem Außenminister wieder zurück nach Deutschland.

BREUL (AA): Der Außenminister begleitet die Bundeskanzlerin und hat kein eigenes Parallelprogram oder Ähnliches.

FRAGE: Herr Seibert, auf wessen Wunsch kam dieses Gespräch zustande?

SEIBERT: Die Bundeskanzlerin und der russische Präsident sind sich Anfang Dezember beim Normandie-Gipfel in Paris begegnet und haben sich geeinigt, dass es sinnvoll wäre, bald wieder zu einem ausführlicheren Gespräch zusammenzukommen. Genau das passiert jetzt.

FRAGE: Herr Seibert, waren die Uhrzeiten, die Sie eben nannten, Ortszeiten oder deutsche Zeiten?

SEIBERT: Das waren Moskauer Ortszeiten, zwei Stunden weiter als deutsche Zeit.

Lage in Libyen

FRAGE: Ich habe eine Nachfrage zu einem Thema, das dort auch angesprochen werden wird, nämlich zu Libyen. Putin und Herr Erdoğan haben eine Waffenruhe ab dem 12. Januar gefordert.

Schließt sich die Bundesregierung diesem Wunsch oder dieser Forderung an? Gibt es dazu schon Bemühungen?

Herr Breul, der Außenminister hat sich mit dem Ministerpräsidenten getroffen. Gibt es auch Planungen für ein Treffen mit Herrn Haftar?

BREUL (AA): Über konkrete Planungen, um mit Ihrer letzten Frage anzufangen, kann ich Ihnen derzeit nichts berichten.

Grundsätzlich begrüßen wir natürlich einen Waffenstillstand, und zwar auch ohne ein bestimmtes Datum, das damit verknüpft wäre, einen sofortigen und andauernden Waffenstillstand. Jedes Einwirken auf die Konfliktparteien in diesem Sinne ist positiv zu werten und grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend ist die Bereitschaft aller Beteiligten vor Ort, die Waffen ruhen zu lassen.

SEIBERT (BReg): Ich kann vielleicht noch hinzufügen, dass Russland natürlich gerade beim Thema Libyen ein wichtiger Gesprächspartner ist, genauso die Türkei. Die Bundeskanzlerin hat gestern Abend mit dem türkischen Präsidenten Erdoğan erneut über das Thema Libyen gesprochen. Man war sich einig, dass der Libyen-Konflikt einer politischen Lösung bedarf. Dazu steht die internationale Gemeinschaft in der Verantwortung.

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